So ein bisschen Schwarzarbeit?

Zoll
Wenn der Wagen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erst einmal vor der Tür steht, wird Schwarzarbeit teuer. Dann fallen Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und Urlaub erst einmal aus. Foto: Zoll.de

Der folgende Brief ist eine vorzügliche Möglichkeit, einmal das Thema Nebenerwerb bzw. Schwarzarbeit genauer unter die Lupe zu nehmen und dann zu einer eigenen Meinung zu gelangen:

Hallo Herr Arnold,
ich habe eine Frage, die vielleicht auch für andere angehende Pferdewirte interessant sein könnte. Was muss ein Auszubildender beachten, wenn er während seiner Lehrzeit in seiner Freizeit in einem anderen Betrieb für einen Pferdezüchter mit dessen Pferde arbeitet (z.B. Anreiten, Ausbilden und Turniervorstellung)? Sollte der Azubi das seiner Ausbildungsstelle mitteilen? Muss der Azubi ein Gewerbe anmelden? Oder anders gefragt? Ab wie viel Pferden wird es zur Schwarzarbeit? Ich denke, dass der Beritt für Freunde und Bekannte an der Tagesordnung ist, und die Azubis sich so nebenbei auch gern mal was dazu verdienen wollen. Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Azubi in seiner Freizeit privaten Reitunterricht erteilt? Hier wäre vielleicht ein bisschen Aufklärungsarbeit nötig, damit die Azubis wissen, in welcher „Grauzone“ sie sich bewegen.

Grundsätzlich muss jeder Azubi und natürlich auch jeder fertige, angestellte Pferdewirt, der nebenbei noch Geld hinzuverdient, wissen, dass er damit in aller Regel diejenigen Betriebe schädigt, die Mitarbeiter eingestellt haben und ganz besonders diejenigen trifft, die fair bezahlen. Ein Betrieb muss, wenn er fair entlohnen will, etwa den doppelten Stundenlohn kalkulieren. Das geht drauf für anteilige Sozialleistungen, Arbeitsbekleidung, Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.. Unter 20,00 EUR/h darf ein Betrieb nicht kalkulieren, wenn Ihr 10,00 EUR brutto ausgezahlt bekommt. In dieser Summe ist keinerlei Anlage, kein Telefon, Strom. Fahrzeug, Büro, usw. enthalten. Da in aller Regel Ihr so „privat“ billiger arbeitet, seid Ihr genau Konkurrenz für einen ordentlich wirtschaftenden Betrieb. Je fairer der Betrieb Euch entlohnt, Euch Arbeitskleidung stellt, Euch zu Fortbildungen schickt, desto mehr schädigt Ihr diesen Betrieb. Übrig bleiben in letzter Konsequenz nur die schwarzen Schafe.

Und dann sind Pferdewirte oder Pferdewirtazubis ja auch ganz normale Bürger, denn Gesetze und Verordnungen gelten auch auf Reitplätzen: Jeder Bürger, der Geld verdient, muss diese Summen bei der Steuer angeben. Ob das Finanzamt dann Steuern erhebt oder nicht, das entscheiden die dann beim Lohnsteuerjahresausgleich. Das entscheidet natürlich nicht der einzelne Steuerzahler. Wäre ja auch klar, was herauskommen würde, wenn wir uns alle selber bei der Steuer einstufen würden. Azubis können da ziemlich gelassen sein, bevor die wirklich Steuern zahlen müssen, ist schon noch Luft.

Unserer Sozialsystem ist nur so gut, wie auch Beiträge geleistet werden. Von den Reichen mehr, von den ganz Armen weniger. Nur mal so zum Vergleich: Ein Azubi zahlt irgendwie 150 EUR Krankenkasse, ein Besserverdiener mal eben 680,00 EUR im Monat. Azubi und Reicher sind in der selben Krankenkasse und der, der 680,00 EUR im Monat zahlt bekommt die selbe Behandlung. Wenn also immer mehr Menschen sich aus der Sozialversicherung verabschieden, also nur noch kriegen und nicht mehr einzahlen, dann fliegt uns das System irgendwann ganz fürchterlich um die Ohren. Die ersten, die darunter leiden werden, sind die Armen.

Das ist ja schon verlockend: Nebenbei ein wenig dazuverdienen und keine Abzüge. Das Leben kann ganz easy sein. Wenn Ihr an Steuern und Sozialversicherungen vorbei wirtschaftet, dann kennt das Sozialsystem natürlich nur die offiziellen Einkünfte. Und nur auf die gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosengeld, Rente im Alter oder Leistungen au der Unfallversicherung. In Notfällen seid Ihr also einfach nur arm, bettelarm.

Bitte vergesst bei dieser ganzen Diskussion folgendes nicht: Wenn Ihr offiziell nur 600,00 EUR verdient, dann müsst Ihr vielleicht 180,00 EUR Sozialversicherungen bezahlen. Verdient Ihr im Monat mal eben privat, also schwarz, 400,00 EUR dazu, dann müsst Ihr einen Beitrag von ca. 300,00 EUR im Monat bezahlen. Ihr betrügt also Eure Sozialversicherung um 120,00 EUR jeden Monat. Dieses Geld müssen andere Versicherte für Euch aufwänden. Die freuen sich riesig, dass der Beitrag zu den Sozialversicherungen immer mehr steigen wird. Und natürlich gibt es ein Strafverfahren und eine Nachzahlung für viele Jahre. Da ist schon so manchem Pferdewirt das Lachen im Halse stecken geblieben. Das dumme ist nur, dass die Betrüger immer groß im Kasino angeben, die sie erwischt haben, die sind mucksmäuschen still. Und Ihr denkt, das passiert kaum, dass sie da welche erwischen.

Nun ja, und dann sind da ja auch noch die Gesetze. Das Sozialgesetzbuch sagt schlichtweg und einfach, dass jeder, der Unterricht gibt, also auch Reitunterricht, rentenversicherungspflichtig ist. Und wer Steuern und Sozialversicherungen nicht bezahlt, der begeht eine Straftat. Da seid Ihr genau so sozial wie Ulli Hoeneß.

Und es gibt natürlich noch einen Aspekt: Im Falle eines Unfalles seid Ihr weder unfallversichert noch haftpflichtversichert. Ich verspreche Euch, dass bricht Euch im Notfall finanziell das Genick. Ach ja, Euer Arbeitgeber wird sich sicher ganz toll bei Euch bedanken, wenn Ihr bei der Schwarzarbeit ihm die Kunden wegnehmt, verunglückt und er dann den Lohn für Euch für 6 Wochen weiterzahlen muss. Das findet er sicher nicht witzig. Und somit ist natürlich die Frage beantwortet, ob ein Betriebsleiter es gerne sieht, wenn Ihr schwarz arbeitet.

Dann gibt es ja noch diese Arbeitgeber, die einen Minilohn zahlen und Euch als Ausgleich noch Schwarzarbeit besorgen. Das sind schlichtweg und einfach nur Verbrecher, denn die Chefs sparen jede Menge Sozialabgaben und sind die eigentlichen Gewinner. Dumm nur, dass Ihr glaubt, die Profiteure zu sein, weil Ihr ein paar Euros Steuern und Sozialabgaben spart. Spätestens nach einem Unfall, einer längeren Erkrankung, bei Arbeitslosigkeit oder bei der Rente sieht das dann anders aus. Armut ohne Ende.

So, jetzt denkt mal in Ruhe nach, denkt mal an das Wort Nachhaltigkeit und tut dann in Eurem Leben das Richtige. Entscheiden muss sich jeder selber.

Meine Tochter wird nur ausgenutzt – Wehrt Euch

  • Marianne
Meine Tochter ist seit Mai 09 im zweiten Ausbildungsjahr Pferdewirt Z. u. H.. Sie möchte nun die Lehre abbrechen, da die Zustände in Ihrem Ausbildungsbetrieb – wie scheinbar überall – nicht auszuhalten sind. Sie hat die Zwischenprüfung mit Durchschnitt 5 gemacht. Sie hat z.B. erst ca. 6 Wochen vor der Prüfung Springunterricht bekommen. Reitunterricht bekommt sie nur unregelmäßig, manchmal halbherzig, wenn die Ausbilderin selbst reitet. Im Grunde müssen die Mädels nur schuften, werden von Pferdebesitzern angemacht, da die Chefin die Organisation nicht im Griff hat. Meine Tochter ist die einzige Auszubildende und zeitweise auch die einzige Kraft für knapp 40 Pferde. Ständig wechselnde Aushilfen flüchten nach kurzer Zeit. Von AUSBILDUNG kann nicht im geringsten die Rede sein – sie ist nur eine billige Arbeitskraft! Wenn man im Internet so recherchiert ist das traurigerweise fast überall so. Meine Tochter beklagt sich noch nicht einmal über Ihre Arbeitszeiten, wobei ich es eine Zumutung für junge Menschen finde, zwei Wochen durchzuarbeiten, um dann ab Samstag mittag bis Sonntag abend mal frei zu haben. Krank zu werden ist in diesem Beruf auch eine Todsünde. Klar ist es schwierig, aber wenn man die Verantwortung für Tiere übernimmt, muß man auch einen Notfallplan haben.
 
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich hier mal meinen Unmut zum Ausdruck bringe, aber ich bin ratlos. Sie hat auch schon ein einjähriges Praktikum in einem anderen Stall hinter sich, mit Aussicht auf eine Ausbildungsstelle. Als die Zeit für ein Gespräch zwecks Lehrvertrag kam, wurde eine Verlängerug des Praktikums gewünscht und nach meinen Nachforschungen stellte sich dann heraus, dass dieser Betrieb gar nicht als Ausbildungsbetrieb zugelassen war. Daraufhin hat sie dort aufgehört und nach einigem suchen, diese Ausbildungsstelle gefunden. Wir haben uns so gefreut, aber jetzt sind wir wieder am Anfang angekommen.
 
Jetzt komme ich zu meiner Frage an Sie. Wie kann man einen Ausbildungsvertrag auflösen? 
 
Meine Tochter hat heute über Dritte erfahren, dass Ihre Chefin gesagt habe, dass sie sie kündigen will, da sie nicht ordentlich arbeite. Ist das überhaupt ein Kündigungsgrund? Sie hat vor einem halben Jahr auch schon einmal eine Abmahnung bekommen aufgrund Unpünktlichkeit!
 
Wenn sie jetzt wirklich abbrechen möchte und vielleicht später nochmal einen Anlauf zur Ausbildung machen möchte, wird dann das erste Jahr angerechnet, oder muß man direkt eine neue Ausbildungsstelle im Anschluß nehmen?
 
Mit der Ausbildungsberaterin der Kammer habe ich nach dem schlechten Ergebnis der Zwischenprüfung auch schon gesprochen. Ich soll die schriftlichen Ergebnisse abwarten – die noch nicht vorliegen – und dann das Gespräch mit der Ausbilderin suchen. Es gibt z.B. die Möglichkeit über das Arbeitsamt eine ausbildungsbegleitende Maßnahme zu beantragen. Erstens ist das Arbeitsamt 20 – 30 km entfernt, Busverbindung ist fraglich und wann sollte das möglich sein?? Würde sie dafür freibekommen?? 
 
Jetzt sind es doch mehrere Fragen geworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir und meiner Tochter einen Rat geben würden.
Vielen Dank schon einmal dafür, dass ich Ihnen diese Zeilen schreiben konnte. Das hat mir schon einmal geholfen, mir dies von der Seele zu schreiben.
 
  • Dietbert Arnold

Hallo Marianne,zunächst zur Kündigung eines Ausbildungsvertrages: Die Probezeit ist beendet. Danach gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen und beide Seiten, Ihre Tochter und der Ausbildungsbetrieb fertigen einen sog. Aufhebungsvertrag. Das muss immer schriftlich geschehen. Fristen gibt es nicht, es gilt, was beide Seiten vereinbaren.
  2. Ihre Tochter kündigt, weil der Ausbildungsbetrieb gegen die Regeln des Berufsbildungsgesetzes grob verstoßen hat, so z.B. weil es keine Ausbildung gibt, die Arbeitszeiten drastisch überschritten sind (im Vertrag stehen doch bestimmt 40 Stunden, oder?), Ihre Tochter nicht zur Berufsschule gehen darf, usw.. Die bisher gelernte Zeit im Beruf Pferdewirt, incl. der Zwischenprüfung, durch die niemand durchfallen kann, wird später natürlich angerechnet, falls sich Deine Tochter entschließen sollte, woanders weiter zu lernen. Ein direkter Anschluss ist nicht notwendig, es sollten aber nicht viele Jahre dazwischen liegen.

Das, was Du mir da schreibst, ist leider kein Einzelfall. Ich bitte Dich und Deine Tochter dringend, wehrt Euch!

Nach Deiner Schilderung geht es hier eindeutig um viele Rechtsverstöße. Da ist dasArbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, das Berufsbildungsgesetz, eventuell sogar das jeweilige (Landes-) Schulgesetz, usw.. Hier geht es übrigens auch um die Nachzahlung zuviel geleisteter Stunden sowie Schadenersatz wegen nicht erfolgter Ausbildung.Denkt bitte immer daran, dass man nur innerhalb von 3 Monaten Forderungen aus einem alten Arbeitsverhältnis Nachforderungen gelten machen kann.

Zur aktuellen Situation rate ich dringend, setzt Euch mit den Rechtsexperten der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt zusammen und denkt über Rechtsschutz nach. Der ist kostenfrei, wenn sich Deine Tochter entschließen kann, in die Gewerkschaft einzutreten. Zur Not klagen die auch für Euch. Auch das kostenfrei.

So, und nun noch zu dem Praktikum vorher in dem anderen Betrieb. Das war völlig ungesetzlich und da würde ich mich richtig wehren. Lies doch einmal hier im Forum die entsprechende Seite. In der Kategorie Praktikum findest Du mehr. In aller Regel macht sich solch ein Praktikumsgeber strafbar. Das ist nämlich nichts anderes als Schwarzarbeit. Bitte, seit konsequent, hierfür ist Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) zuständig

Zollkelle

E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de
Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

Gerade gestern hat mit ein Ermittler der FKS angerufen und berichtete davon, wie schlimm die Situation im Pferdebereich ist und dass man darauf warte, dass Betroffene sich dann auch an die FKS wenden, damit sie dann tätig werden können. Der Beamte sagte mir, dass sie endlich gegen diese Schwarzen Schafe vorgehen wollen. Das geht natürlich nur, wenn sie informiert werden.

Bei diesen Praktika geht es einmal um die Bestrafung der Betriebe, dass kann in Eurem Fall sogar schon Betrug sein, sowie um Nachentrichtung von Sozialleistungen und Lohnleistungen und Steuern, die bei ca. 8,50 die Stunde brutto liegen dürften.

Bitte denke auch daran, dass Deine Tochter dann die Rente einbezahlt bekommt. Die fehlen sonst später und Deine Tochter kann große Schwierigkeiten mit einer angemessenen Rente im Alter haben. Selbst wenn nur ein Jahr später fehlt, es werden dann fast 11% abgezogen!

Und natürlich wird auch in diesem Praktikumsfall die IG BAU den Rechtsschutz übernehmen.

Ich bitte Euch dringend, konsequent diesen Weg zu gehen, sonst werden die Beiträge empörter Eltern, Azubis und mittlerweile auch Ermittler nicht weniger. Erspare das anderen Kindern!

Finanzkontrolle Schwarzarbeit FKS

Zollkelle

Die Sachgebiete E der Hauptzollämter (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) überprüfen in erster Linie die Einhaltung der Meldepflichten von Arbeitgebern nach § 28a SGB IV und führen, wenn Anhaltspunkte dafür gegeben sind, die notwendigen Ermittlungshandlungen durch.

Verständlich und kurz ausgedrückt: Es wird geprüft, ob jemand überhaupt zur Sozialversicherung angemeldet ist, wie jemand angemeldet ist und ob Sozialversicherungsbeiträge bei Fälligkeit in korrekter Höhe (z.B. bei Vorliegen von Sachbezügen wie Pferdebox, Kost und Logis) an die Einzugsstellen (Krankenkassen) abgeführt wurden. Besonders wichtig für sog. Langzeitpraktikanten!

Bestehen Bedenken bezüglich einer selbständigen Tätigkeit, sprich, die zukünftigen Helfer sollen ein Gewerbe als Pferdepfleger (o.ä.) anmelden und als Selbständiger auf einem Hof tätig werden, ist es ratsam, ein Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die eigene Krankenkasse durchführen zu lassen. Sofern tarifvertragliche Vereinbarungen Anwendung finden, werden diese ebenfalls von den Bediensteten der FKS geprüft.

Die Langform des Aufgabenfeldes der FKS ist im SchwarzArbG (http://bundesrecht.juris.de/schwarzarbg_2004/) abgedruckt.

Achtung: Die Behörden der Zollverwaltung und die Polizei dienen nicht dazu, dass ordentliche Betriebe durch falsche Anschuldigungen ruiniert werden. Persönliche Differenzen haben hier in aller Regel nichts zu suchen. Dies kann zu Rufschädigungen führen. Folgen: Strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen.

Arbeitnehmer, die sich in ihren Rechten und Ansprüchen verletzt sehen, sollten sich zeitnah und persönlich bei der Polizei oder bei der FKS melden. Bei unterschiedlichen Zuständigkeiten (z.B. sexuelle Belästigungen <-> Lohnwucher) wird die jeweils zuständige Behörde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Hier noch ein paar nützliche Adressen:

Statusfeststellung:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/

de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html 

Ansprechpartner FKS / FKS Info 

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/k0_ansprechpartner/index.htmlhttp://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/index.html