Endlich Zeit zu lernen: Bildungsurlaub

Weiterbildung, Wissen erweitern, Sprachen lernen, Gesundheitskurse und auch politische Seminare, das ist nur eine kleine Auswahl für einen Bildungsurlaub. Und das alles, bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber. Das beste kommt jetzt: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf den Bildungsurlaub.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund- Bildungswerk

Was ist Bildungsurlaub/ Bildungszeit?

Zusätzlich zum Urlaub und bei voller Bezahlung muss ein Arbeitgeber*in seine Mitarbeiter*innen, also Euch, an einer Bildungsmassnahme teilnehmen lassen.

Wo habt Ihr ein Recht auf Bildungsurlaub?

In diesen Bundesländern habt Ihr das Recht zum Bildungsurlaub: Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen.

Wie lang ist der Bildungsurlaub?

Das ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, in den meisten Bundesländern sind es 5 Tage Bildungsurlaub in jedem Jahr, die Ihr nutzen könnt. In vielen Bundesländern kannst Du auch 10 Tage in zwei Jahren zusammen in Anspruch nehmen.

Wo steht das Recht auf Bildungsurlaub?

Jedes Bundesland mit dem Recht auf Bildungsurlaub hat ein eigenes Landesgesetz. Das solltet Ihr Euch vorher einmal ansehen. Ganz wichtig: Es gilt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Sitz des Betriebes und nicht der eigene Wohnsitz ist.

Weiterbildung zahlt sich immer aus.

Wie kannst Du Bildungsurlaub nehmen?

Ihr sucht Euch zunächst einmal eine Veranstaltung, Kurs, Workshop oder Seminar heraus. Hilfreich ist das Internet, nutzt Portale, Infos, Gewerkschaft, die zugelassene Angebote auflisten. Die Betonung muss auf Zugelassen gelegt werden, wie z.B. „Das Seminar xyz ist gemäß Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes XXX als Bildungsurlaub zugelassen.“ Etwa 1 – 2 Monate vorher meldet Ihr Euch zum Bildungsurlaub beim Veranstalter an und beantragt gleichzeitig den Bildungsurlaub beim Betrieb. Beides am besten schriftlich. Der Bildungsträger hilft Euch mit den notwendigen Infos, wie Zeiten, Inhalte, Lernziele usw.. Direkt nach dem Bildungsurlaub müsst Ihr dann eine Teilnehmerbescheinigung, der Bildungsträger gibt die Euch in die Hand, abgeben. Damit niemand glaubt, Ihr habt einfach nur Urlaub gemacht.

Welche Kurse dürft Ihr belegen?

Die Fortbildung kann aber muss nicht direkt mit Eurem Beruf zu tun haben. Vom Sprachkurs bis zu Gesundheitskursen, von politischen Seminaren bis zu persönlichkeitsbildenden Kursen und natürlich auch hippologischen Weiterbildungen, alles geht. Einzig müsst Ihr darauf achten, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub in Eurem Bundesland (Arbeitgebersitz) anerkannt ist. Auch die Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund als auch die IG Bauen Agrar Umwelt) bieten Kurse an.

Wer bezahlt das alles?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Euren Lohn weiterzahlen, wie im Urlaub. Die Kursgebühren, Anreise und Unterkunft zahlt Ihr. Vielfach könnt Ihr bei diesen Kosten vom Staat gefördert werden. Mehr lest Ihr hier.

Und wenn Ihr wieder zurück seid, dann schreibt doch mal von Euren Erfahrungen. Versprochen?

Bildungsprämie sichern!!!

(Eine Info der IG Bauen Agrar Umwelt):

Wer sich im Beruf weiterbildet, hält sich auf dem neuesten Stand, ist zufriedener im Job – und verbessert in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch nicht immer passen die individuellen Weiterbildungswünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit denen des Arbeitgebers zusammen. Auch gibt es für viele Erwerbstätige nicht die Möglichkeit, an betrieblicher Weiterbildung teilzunehmen.

Hier setzt die Bildungsprämie an. Sie unterstützt Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit bis zu 500 Euro – unabhängig vom Arbeitgeber. Die Bildungsprämie lässt sich für ganz persönliche Weiterbildungsziele nutzen und ist einfach zu beantragen.

Wer kann die Bildungsprämie bekommen?

Der Prämiengutschein der Bildungsprämie richtet sich an Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20 000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40 000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.

Ob die Voraussetzungen für einen Prämiengutschein erfüllt sind, lässt sich prüfen. Pro Kalenderjahr können Erwerbstätige einen Prämiengutschein erhalten. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Den Prämiengutschein erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer von rund 500 Beratungsstellen in Deutschland.

Weitere Informationen auch unter der kostenfreien Telefon-Hotline 0800 2623000.

Aus- und Fortbildung lohnt sich!

Immer eine gute Idee ist es, über eine Aus- oder Fortbildung nachzudenken. Generell gilt, dass Ihr mit jedem weiteren Schritt Euer Einkommen um mindestens 25% steigert und gleichzeitig die Gefahr der Arbeitslosigkeit deutlich senkt.

Mit jeder neuen Fortbildung steigert sich Euer Einkommen durchschnittlich um 25%. Da sind die Fortbildungskosten schon eingerechnet. Aus- und Fortbildung ist also eine gute Investition in Euer Berufsleben. Und denkt dran: Lebenslanges Lernen, auch Fortbildungen mit höherem Alter und Berufserfahrung lohnen sich immer.

Die Eintrittskarte in eine Fortbildung ist zunächst immer die Berufsausbildung. Ist die z.B. mit der Pferdewirtin abgeschlossen, habt Ihr die Wahl für zahlreiche Fortbildungen. Das kann der Meister sein, ein Fachhochschulstudium (Bachelor) oder ein Universitätsstudium (Master). In Betracht kommen aber auch Zwischenschritte, wie z.B. der Hufbeschlagschmied oder Besamungstechniker, das ist sozusagen der halbe Weg zum Meister.

Eines aber solltet Ihr immer bedenken: Nicht jeder, der Fort- und Weiterbildung anbietet, überreicht Euch hinterher ein staatlich anerkanntes Zeugnis, dass Euch eine Stufe weiter bringt. Auf der sicheren Seite seid Ihr immer, wenn Ihr Euch bestätigen lasst, dass Ihr am Ende der Fort- oder Weiterbildung ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis erhaltet, welches auch die Einordnung Eures Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) im Zeugnis bescheinigt.

Private Akademien und hochtrabende Abschlusszeugnisse bringen Euch nicht weiter in Eurer Berufskarriere, es sei denn Ihr legt Wert darauf, ein sündhaft teures Mickey- Mouse- Examen Euch an die Wand zu hängen.

Der Staat als Fortbildungs- Sponsor

Meisterausbildung

Folgende Programme helfen Euch bei der Weiterbildung nach der Berufsausbildung zum Pferdewirt:

  • Aufstiegs- Bafög (AFBG), das alte Meister- Bafög,  www.aufstiegs-bafoeg.de. Hier erfahrt Ihr die Förderhöhen, die Bedingungen, seht Förderbeispiele, informiert Euch mit dem Förderrechner und könnt Euch auch ein Antragsformular downloaden und gleich einen Online- Antrag stellen. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr.
  • Weiterbildungsstipendium www.bmbf.de/13839.php
  • Aufstiegsstipendium www.bmbf.de/aufstiegsstipendium/
  • Bildungsprämie www.bildungsprämie.info
  • Zur schnellen Information: Positionspapier zur Einführung des Aufstiegs-BAFöG aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

Und denkt bitte immer daran, dass erwiesenermaßen das Arbeitslosen- Risiko mit zunehmender Qualifikation nach der Erstausbildung deutlich sinkt.

TIPP: Nach 20 Jahren Meister- BAföG gibt es jetzt das finanziell attraktivere Aufstiegs- BAföG. Damit sollte es keine finanziellen Gründe mehr geben, auf den Meister zu verzichten.

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Lehrgänge zum staatlich geprüften Besamungswart/Eigenbestandsbesamer

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+++ Alle Azubis in der Fachrichtung Zucht müssen innerhalb der Berufsausbildung einen offiziellen Lehrgang zum Eigenbestandsbesamer durchlaufen und auch die Prüfung machen. Die Ausbildung und die Prüfung muss der Ausbildungsbetrieb bezahlen. Achtet bitte darauf, dass die Betriebe diese Qualifikation nicht „vergessen“. +++

 

Lehrgänge zum staatlich geprüften Besamungswart/Eigenbestandsbesamer

Ende dieses Jahres, vom 11. November – 17. Dezember, wird im NRW Landgestüt ein Lehrgang zum staatlich geprüften Besamungswart durchgeführt. Anfang 2014 ist ebenso ein Lehrgang für Eigenbestandsbesamer geplant.

  • Theorie und Praxisvermittlung durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Ausführliches Arbeitsmaterial
  • Zwischenstand des Leistungsstandes durch schriftliche Kurzkontrollen
  • Abschlussprüfung gemäß TierZG. Weitere Informationen zu Inhalten, Terminen und Lehrgangsgebühren erhalten Sie beim: NRW Landgestüt, Erich Brebaum, 02581/ 636917, e.brebaum@landgestuet.nrw.de

Eine neue Fachrichtung lernen

n.n. 01.09.2013:

Erstmal ein großes Lob für Ihre tolle Internetseite!

2010 habe ich meine Prüfung zur Pferdewirtin Zucht und Haltung

abgeschlossen. In einem Fach haben Sie mich sogar geprüft :). Danach habe ich in verschiedenen Ställen gearbeitet und mich nun entschlossen noch den Schwerpunkt Klassische Reitausbildung zu lernen.

Am 01.08.13 habe ich die Ausbildung begonnen und bin schon total unglücklich. Von meinen täglichen 10-11 Stunden Arbeitszeit reite und bewege ich ca. 2 Stunden Pferde, der Rest ist nur Stallarbeit. Natürlich habe ich in meinem Berichtsheft alles genau protokolliert. Mein Ausbilder hat mir jetzt jedoch verboten meine Arbeitszeiten zu notieren.

Jetzt überlege ich den Betrieb zu wechseln. Können Sie mir Betriebe nennen in denen man wirklich ausgebildet wird (Raum Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsen)? Ich bin reiterlich noch nicht so weit und habe mich entschlossen 2 Jahre die Ausbildung zu machen. Trotzdem brauche ich einen Betrieb bei dem ich was lerne!

Und noch eine weitere Frage, mein Ausbilder sagte, dass ich nicht zu Zwischenprüfung muss, weil ich schon Zucht und Haltung gelernt habe. Ist das richtig?

Vielen Dank schon im Vorraus.

Liebe Grüße

Dietbert Arnold, 02.09.2013:

Hallo n.n., hoffentlich war ich bei der Prüfung nicht zu streng! Lasse mich mal zunächst ein paar grundsätzliche Sachen sagen:

  1. Natürlich darf ein Ausbilder Dir nicht verbieten, die Arbeitszeiten und die Ausbildungsinhalte zu notieren. Wenn der den Ausbildungsnachweis ( wahrscheinlich nennt er es Berichtsheft) nicht unterschreiben will, ist das sein Problem! Lade Dir hier die Formblätter Ausbildungsnachweis herunter (https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?page_id=86) und fülle den ganz genau aus. Der Ausbildungsnachweis ist auch gültig, wenn Dein Ausbilder ihn nicht unterschreiben will. Der hat nämlich die Pflicht, den Ausbildungsnachweis durchzusehen und zu unterschreiben. Wenn nicht, sein Problem.
  2. Du kannst eine zweiteFachrichtung als Berufsausbildung anhängen, musst es aber nicht. Du hast auch die Option, ganz normal als fertige Pferdewirtin zu arbeiten und dich dann nach § 45.2 zur Prüfung anzumelden. Wenn Du Dich 1,5 x 1 Jahr als arbeitende Pferdewirtin auf die neue Fachrichtung vorbereitest, kann Du Dich sofort zu Prüfung anmelden.
  3. Ich sage immer wieder, dass alle, die eine weitere Fachrichtung weiter erlernen wollen, aufpassen müssen, dass sie nicht von ihrem „Ausbildungsbetrieb“ ausgebeutet werden. Du bist ausgelernte Pferdewirtin, wertvoll für den Betrieb und bekommst aber kleines Geld. Da gibt es nicht nur einen Betrieb in Deutschland, der da schwach wird und die weitere Ausbildung vernachlässigt und Dich einfach nur arbeiten lässt. Manche „Ausbilder“ sind darauf noch stolz und brüsten sich über so viel Cleverness.
  4. Du lernst eine weitere Fachrichtung mit einem zweiten Berufsausbildungsvertrag. Damit hast Du das Recht, auch die Berufsschule zu besuchen. Denke daran, dass in den Fachrichtungen durchaus andere Inhalte geprüft werden und Du nur in der Berufsschule den Kontakt zu Auszubildenden Deiner neuen Fachrichtung bekommst.
  5. Die Zwischenprüfung musst Du nicht mehr machen, denn formal werden Dir ja zwei Jahre anerkannt. In der Zeit war die Zwischenprüfung. Wenn Du aber einen zweijährigen Vertrag abschließt, dann sollte die Zwischenprüfung noch gemacht werden. Aber: Grundsätzlich ist es bei den reitenden Fachrichtungen ganz ganz wichtig, zur Zwischenprüfung zu gehen, denn dort findet auch eine Beurteilung und Beratung über die reiterlichen Fähigkeiten und Entwicklungen statt. Und das von unabhängigen Prüfern. Wenn ein Ausbildungsbetrieb Dir das nicht ermöglich, dann weißt Du welche Eigenschaften Dein „Ausbilder“ an Dir schätzt: billig Arbeiten.
  6. Merkst Du übrigens jetzt, dass es sich lohnt, in die Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten, um von denen Beratung und auch Rechtsschutz zu bekommen?
  7. Ich sende Dir den Namen meines Kollegen aus Schleswig Holstein per Mail, bestelle schöne Grüße von mir und rufe ihn bitte an. Wenn Dir einer im Norden helfen kann, dann …. .

Viele liebe Grüße und viel Glück

Weiterbildung: Hufbeschlagschmied

Hufbeschlag

  • Jeder, der gewerblich Hufe pflegt (natürlich nicht die täglichen Pflegearbeiten), schützt, korrigiert oder behandelt, der betreibt Hufbeschlag.
  • Der Hufbeschlag, also Pflege, Schutz, Korrektur oder Behandlung des Hufes, darf nur von geprüften und staatlich anerkanntenHufbeschlagschmieden ausgeübt werden.
  • Die Ausbildung von Hufbeschlagschmieden darf nur an staatlich anerkannten (!)  Hufbeschlagschulen mit Lehrschmieden und Fachtierärzten stattfinden. Alles was sich da bisher in der Hufausbildung mit vielfältigsten Operettentiteln tummelte, ist jetzt aus dem Geschäft! Ein Glück!
  • Ausgelernte Pferdewirte können nach knapp 2 Jahren Hufbeschlagschmied/in werden!
  • Als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin wird staatlich anerkannt, wer folgenden Weg geht:

    1. Pferdewirtprüfung (alle Fachrichtungen) absolviert hat.
    2. Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei der Zuständigen Stelle (im Internet recherchieren, da die Bundesländer zuständig sind und die Zuständige Stelle des Hufbeschlagschmiedes/in nicht immer identisch mit der der Pferdewirte ist)
    3. 1 Jahr Praxis (hauptberuflich, sozialversicherungspflichtig, bei staatlich anerkanntem Hufbeschlagschmied, der selber eine mind. 3 jährige, selbständige Berufspraxis nachweisen kann.). Ohne Verkürzung als Pferdewirt/in zwei Jahre Praxis.
    4. Vorbereitungslehrgang 4 Monate in einer staatlich anerkannten Hufbeschlagschule, z.B. in Dortmund, Kamen, Münster, Hannover, Leipzig, Beltheim, Gießen, Berlin, Neuwied, Schwaiganger und Nerdlen.
    5. Abschlussprüfung
    6. Staatlich geprüfter Hufbeschlagschmied/in

    Rechtsgrundlage

  • Fazit: Der Hufbeschlagschmied verlangt also nicht mehr die Berufsausbildung in einem Metallberuf und ist ein klassischer Weiterbildungsberuf der landwirtschaftlichen Berufe geworden. Pferdewirte können sich in knapp zwei Jahren zum Hufbeschlagschmied weiterqualifizieren.