Ist das noch Ausbildung oder Tretmühle?

Wer sich in der Ausbildung wie in einer Tretmühle fühlt, muss handeln. Ansonsten macht Euch der Beruf krank. Wie Ihr handeln könnt, das zeigt diese Seite.

Sandra, 23.01.21

Ich stehe gerade vor einem großen Problem: Ich bin derzeit in meinem Betrieb mehr oder weniger allein, habe nur Unterstützung von unserem Senior-Chef und unserem alten Mister, der jedoch altersbedingt nicht unbedingt eine große Hilfe ist. Ich habe 15 Pferde zu versorgen, nur vormittags Hilfe beim Training.Der Senior schaut alle paar Stunden mal, ob ich noch lebe, ob die Pferde noch leben (überspitzt) und ob ich Heu oder Stroh brauche.Mein Chef ist ohnehin bereits 2-3 Tage pro Woche in unserem zweiten Standort in Norddeutschland, ich habe seit Wochen das Gefühl, dass ich nichts mehr lerne.Meine Zwischenprüfung war gelinde gesagt katastrophal, nur mit Mühe bestanden, und im Betrieb habe ich dafür ebenfalls ordentlich Ärger bekommen. (Auch zurecht, die Prüfung war verhauen)Ich arbeite 6 Tage 9 Stunden am Tag, manchmal noch mehr, obwohl in meinem Vertrag natürlich die üblichen 8/40 Tages- und Wochenstunden stehen.Ich fühle mich gerade einfach nur überfordert und allein gelassen, sicher, das ist nur für etwas mehr als eine Woche, dennoch habe ich das Gefühl, kaputt zu gehen. Natürlich freue ich mich, dass mir die Verantwortung übertragen wurde, aber nicht zu dem Preis.Meine Freunde und meine Verwandten sind entsetzt wenn ich von meiner Arbeit erzähle und können das gar nichzt glauben, dass ich als Azubi im zweiten Lehrjahr (ich verkürze, habe vor einem halben Jahr erst angefangen) alles managen soll.Dass ein klärendes Gespräch mit dem Chef ansteht, ist mir bereits klar, das ist das erste, was ich machen werde, wenn er wieder da ist.Auch, dass ein Pferdewirt immer 120% geben muss, war mir vorher klar. Nicht umsonst wird Belastbarkeit in dem Beruf groß geschrieben.Aber ist diese Belastung zumutbar? Ist dieser Umgang mit einem Azubi rechtens? Müssen nicht auch in der Ausbildung Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden?

Dietbert Arnold, 24.01.21

Hallo Sandra,

es ist gut, dass Du Dir große Sorgen machst. Denn eines ist so ziemlich sicher, wenn Du das so laufen lässt, dann hast Du nahezu eine Garantie, durch die Prüfung zu fallen.

Folglich musst Du etwas tun!! Und das Jetzt!!

Folgende Möglichkeiten kann ich Dir vorschlagen:

Du vereinbarst ein zeitnahes Gespräch mit Deinem Ausbilder. Du machst einen festen, zeitnahen Termin ab und sagst ihm, dass das Gespräch nicht mal eben auf der Stallgasse stattfinden kann. Vor dem Termin setzt Du Dich hin und schreibst alle Probleme stichwortartig auf, die Dich bedrücken. Dann schreibst Du auch vorher stichwortartig auf, was Du als Lösung ansiehst. Und bei vielen Punkten, die Du mir geschrieben hast, kann es nicht um Kompromisse gehen. Natürlich hast Du ein Recht auf Freizeitausgleich und natürlich müssen die bereits geleisteten Überstunden ausgeglichen werden. Lasse Dich nicht auf Bezahlung der Überstunden ein, das ist dann vielleicht 1 € die Stunde. Das hilft Dir überhaupt nicht weiter und Dein Chef freut sich über so eine billige Arbeitskraft. Natürlich muss Dir der Betrieb die Berufsschulzeit geben, um zu Lernen, denn das Schulgebäude ist verschlossen, der Unterricht wird aber in Distanzform durchgeführt und deshalb ist die Schulpflicht natürlich nicht ausgesetzt. Nimm umbedingt Kontakt mit Deiner Berufsschule auf und lasse Dir Unterrichtsaufgaben von Deinen Lehrern geben. Selbstverständlich kann und darf es nicht so weitergehen, dass Dein Chef nicht für die Ausbildung zur Verfügung steht. Der kann diese Aufgabe nicht an einen Mister weitergeben. Mache klare Regeln ab, wie es zukünftig laufen kann. Mache mit Deinem Chef ab, dass Ihr Euch regelmäßig zusammensetzt und den Fortgang Deiner Ausbildung beratet. Klare Regel treffen, die nicht zur Disposition steht: Z.B. alle zwei Wochen, jeder Montag 1 Stunde. Dann schlägst Du Deinem Ausbilder vor, dass Ihr während des regelmäßigen Termins den gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Ausbildungsplan durchsprecht und abhakt, was schon ausgebildet wurde und was wann noch kommen muss. Eine Vorlage hierzu habe ich Euch einmal erstellt und in den Download gestellt: Ausbildungsplan Pferdewirt (Deine Fachrichtung).

Am Ende des Gespräches solltest Du eine Liste mit drei Spalten haben, die die Überschrift tragen:

Meine KritikMein VorschlagUnsere Vereinbarung
1.
2.
Klare Vereinbarungen treffen. Mutig vortragen, keine faulen Kompromisse. Entweder es wird besser, oder Du gehst.

Du wirst jetzt rasch sehen, ob Dein Ausbilder bereit ist, Dir entgegen zu kommen oder ob er mauert. Ist er nicht bereit, die vertraglich im Ausbildungsvertrag geregelten Vereinbarungen einzuhalten und Dir Schulzeit zum Lernen einzuräumen sowie endlich Dich auszubilden, dann kannst Du sicher sein, dass es sich um ein Schwarzes Schaf handelt und nur an einer billigen Arbeitskraft interessiert ist. Dann packe Deine Sachen und kündige.

  • Nächst Möglichkeit, Du informierst die Zuständige Stelle und forderst von denen Hilfe ein. Die haben Dir zu helfen. Das ist deren gesetzlicher Auftrag. Aus Erfahrung weiß ich allerdings, dass die sich gerne raushalten. Bloß nicht irgendwo anecken. Macht ja Arbeit.
  • Der beste Weg ist es, sowohl für das Gespräch mit dem Ausbilder als auch für ein Gespräch mit der Zuständigen Stelle, einen Vertreter der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, also der Gewerkschaft, die auch die Pferdewirte betreuen, einzuschalten. Sei es persönlich oder die telefonieren mit dem Ausbilder oder der Zuständigen Stelle oder auch schriftlich. Damit Dir die Gewerkschaft den Rücken stärkt und Du nicht als Opfer vor Deinem Chef oder der Zuständigen Stelle steht und mit dem nötigen Respekt behandelt wirst, musst Du ersten in die Gewerkschaft eintreten und Du musst Dich vorher von denen beraten lassen, damit Du genau weißt, was Du willst und was Dir zusteht. Das regionale Büro der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) findest Du im Netzt unter www.igbau.de. Die nehmen Dich als Mitglied auf und die machen dann auch einen Beratungstermin mit Dir. Übrigens, der Beitrag für Azubis beträgt wenige Euro pro Monat. Eine gute Invention, um eine Ausbildung gut abschließen zu können. Falls Du Hilfe braust, die richtigen Ansprechpartner bei der IG BAU zu finden, dann kannst Du mir noch einmal schreiben.

Und Tschüss

Die Probezeit nutzen, um den Schwarzen Schafen in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu entkommen.

Wehret den Anfängen: Vorbeugen ist besser als nachsorgen. Lasst Euch ausbilden und nicht ausbeuten.

In jedem Ausbildungsvertrag muss die Probezeit niedergeschrieben sein. Das Gesetz bestimmt: Wenigstens 1 Monat, maximal 4 Monate.

Es gibt gute Gründe, die Probezeit in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu nutzen:

  1. Der Ausbildungsvertrag ist nicht vom Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben.
  2. Dir wurde keine Kopie des Ausbildungsvertrages ausgehändigt, der von Dir, dem Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben ist.
  3. Du hast keine sachliche und zeitliche Gliederung für Deine Ausbildung ( persönlicher Ausbildungsplan) zusammen mit Deinem komplett unterschriebenen Ausbildungsvertrages erhalten. Bedenke: Eine einfache Kopie des Ausbildungsrahmenplans aus der Verordnung Pferdewirt ist keine auf Dich abgestellte sachliche und zeitliche Gliederung (persönlicher Ausbildungsplan) Deiner Ausbildung.
  4. Dein Ausbildungsbetrieb besitzt keinen Ausbilder mit einer Ausbildungseignung. Tipp: Im Zweifel und bei jedem Ausbilderwechsel immer bei der Zuständigen Stelle anrufen und fragen! Du läufst sonst Gefahr, dass Deine Ausbildung nicht anerkannt wird und Du keine Abschlussprüfung machen darfst!
  5. Dein Ausbilder ist nur selten im Ausbildungsbetrieb.
  6. Du besuchst nicht regelmäßig die Berufsschule. Tipp: Du hast ein Recht zum Berufsschulbesuch, egal wie alt Du bist und welche Vorbildung Du hast!
  7. Ein sechsstündiger Berufsschultag ersetzt nicht einen kompletten Arbeitstag, obwohl das vom Gesetz so vorgeschrieben wird.
  8. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeit wird nicht eingehalten.
  9. Überstunden werden ständig angeordnet und Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  10. Arbeit an Sonn- und Feiertagen werden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  11. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Urlaubstage.
  12. Du erhältst keine schriftliche Lohnabrechnung.
  13. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Entlohnung.
  14. Du bekommst nicht vom Ausbildungsbetrieb die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt: Reithelm, Sturzweste, Sicherheitsschuhe, Reitbekleidung, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzbekleidung, usw.
  15. Du bist nicht gesetzlich krankenversichert.
  16. Du erhältst keinen regelmäßigen Reit- bzw. Fahrunterricht. Bedenke: Unterricht, der nur ein mal in der Woche stattfindet ist nicht ausreichend!

Jeder einzelne Punkt alleine kann erfahrungsgemäß schon ausreichen, sich von einem Schwarzen Schaf in der Berufsausbildung zu trennen, denn deren Tricks gleichen sich auffallend. Die Wahrscheinlich, einem Schwarzen Schaf auf dem Leim gegangen zu sein, der/die Dich ausnutzt und nicht ausbildet, ist sehr groß.

Warum musst Du im Beruf Pferdewirt*in besonders vorsichtig sein?

Schwarze Schafe sind in der Pferdewirtschaft nicht selten. Die suchen Dich als billige Arbeitskraft, denn Auszubildende erwirtschaften dem Betrieb in aller Regel einen ordentlichen Gewinn. Mit Auszubildenden in den Pferdebetrieben kann man richtig Kasse machen! Viele Auszubildende fallen auf diese „Ausbilder“ herein und jeder zweite Azubi schmeisst auch aus diesen Gründen vor der Prüfung völlig enttäuscht die Berufsausbildung hin. Es gibt leider nur sehr wenige Zuständige Stellen, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildung befragen (feed back), so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Und das Ergebnis: Ganz miese Noten für die Ausbildungsbetriebe!

Drei Jahre ackern ohne Ende und dann durch die Prüfung fallen, weil es keine Ausbildung gab. Und hinter Deinem Rücken sagen die Schwarzen Schafe dann noch: Die war einfach nur faul.

Heftet Euren Schwarzen Schafen diesen Zettel an die Tür. Hinterher geht es Euch besser und niemand vermiest Euch den Beruf Pferdewirt. Und dann sucht Ihr Euch in aller Ruhe einen echten Ausbildungsbetrieb.

Damit Dir diese Tortur erspart bleibt, nutze die Liste mit den Tricks der Schwarzen Schafe und nutze vor allem die Chance, völlig komplikationslos innerhalb der Probezeit zu gehen. Du kannst Dich umdrehen und gehen. Ohne Kündigungsfrist, ohne Schadenersatz, ohne Konsequenzen. Und dann suchst Du Dir einen wirklichen Ausbildungsbetrieb. Schlechtes Gewissen? Müsst Ihr nicht haben, seid froh, dass Ihr den Schwarzen Schafen entkommen seid, die, die Euch ausbeuten und Euch den Beruf vermiesen.

Gericht: Nichtigkeit eines Berufs- Ausbildungsvertrages zur FN-geprüften Pferdepflegerin

Die Schwarzen Schafe in der Pferdewirtschaft werden immer frecher und die Notwendigkeit als Gewerkschaftsmitglied von einem konsequenten Rechtsschutz besser geschützt zu sein.

Strohkarren

 

Ein besonders dreister Arbeitgeber hat ein Ausbildungsverhältnis nur vorgetäuscht und in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis mit ausbeuterischem Charakter bezweckt, berichtet die DGB-Rechtsschutz GmbH. Das Arbeitsgericht Osnabrück deckte den Fall des nichtigen Ausbildungsvertrages auf.

 

Ausbildungsvertrag ohne Ausbildung ?

Nun hat vor kurzem ein Arbeitgeber im niedersächsischen Osnabrück ein derartiges Ausbildungsver-hältnis nur vorgetäuscht. Bei näherer Betrachtung stellte sich nämlich heraus, dass es sich gar nicht um ein Ausbildungsverhältnis handelte und der Arbeitgeber in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis mit ausbeuterischem Charakter bezweckte.

Im vorliegenden Fall schloss die volljährige vermeintliche Auszubildende nach einer abgebrochenen Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum Pferdewirt mit dem vermeintlichen Ausbilder einen Ausbildungsvertrag zur sogenannten .

Vertrag

Der „Pferdefuß“ an dieser Vertragsgestaltung war, dass ein solches wirksames Ausbildungsverhältnis einen ordnungsgemäßen Ausbildungsgang erfordert. Dafür ist wiederum die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes notwendig, der Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages wird und an dem sich die Ausbildungsleistungen orientieren müssen.

Wenn aber die Berufsausbildung in einem solchen geordneten Ausbildungsgang nicht durchgeführt wird, so ist der Ausbildungsvertrag nichtig.

Kein Meistertitel, keine Berufsschule

PferdFohlenIm vorliegenden Fall setzte der vermeintliche Ausbilder die vermeintliche Auszubildende schon ab Beginn des Vertragsverhältnisses frech als Gestütshilfskraft mit 45 Stunden pro Woche zzgl. Über-stunden ein und das, obwohl nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes eine 40 Stunden-woche nicht überschritten werden darf.

Weiter musste die vermeintliche Auszubildende schwere körperliche Arbeiten verrichten, wozu auch das Bereiten von Pferden gehörte. Nach der Ausbildungsordnung für die Zulassung zur Prüfung zur FN-geprüften Pferdepflegerin wäre jedoch eine etwa zwei-jährige hauptberufliche Tätigkeit im Umfang und in der Pflege von Pferden in einem Reit- oder Zuchtbetrieb erforderlich gewesen.

Der Ausbilder täuschte somit ein formelles „Ausbildungsverhältnis“ vor und nahm in Wirklichkeit gar keine Ausbildung mit der Auszubildenden vor. Auch ging die Auszubildende während ihrer Beschäftigungszeit nicht in die Berufsschule.

Zudem stellte sich heraus, dass der Ausbildende weder über einen Meistertitel verfügte, noch gab es eine Person im Betrieb des Ausbilders, die den Meistertitel innehatte. Der Gipfel war dann die Ausbildungsvergütung in Höhe von sage und schreibe nur 530,– EUR brutto pro Monat.

Die „Auszubildende“ hatte diese Arbeitsumstände satt und verklagte den vermeintlichen Ausbilder auf den Differenzbetrag von 9.478,19 €.

Arbeitsgericht stellt Nichtigkeit fest

Das Arbeitsgericht Osnabrück stellte fest, dass es sich hier aufgrund des fehlenden Ausbildungsplans keine Ausbildung vorlag und das Ausbildungsverhältnis nichtig war.

Doch was bedeutet dies im konkreten Fall?

Im Arbeitsrecht spricht man dann von einem sogenannten „faktischen Arbeitsverhältnis“, das heißt rechtlich bestand zwar gar kein Arbeitsverhältnis, tatsächlich wurde aber Arbeit geleistet, die natürlich auch entlohnt werden muss. Insofern erhielt die Auszubildende dann den vollen eingeklagten Lohn.

Reitverbot

Hinsichtlich des Versuches des Arbeitgebers hier durch ein vorgetäuschtes Ausbildungsverhältnis billig eine Arbeitskraft zu rekrutieren, kann man nur sagen: „Verritten: Disqualifiziert“!

(aus: DGB Rechtsschutz GmbH; Daniel Capellaro,
Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur)


Das Arbeitsgericht Osnabrück veröffentlichte folgende Pressemitteilung:

Arbeitsgericht Osnabrück: 2 Ca 431/14:

Nichtigkeit eines Ausbildungsvertrages zur FN-geprüften Pferdepflegerin

Ein Ausbildungsvertrag für einen staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Minderjährigen ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 4 Abs. 2 BBiG nichtig. Bei Volljährigen erfordert ein solches wirksames Ausbildungsverhältnis einen ordnungsgemäßen Ausbildungsgang. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes, der Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages wird und an dem sich die Ausbildungsleistungen zur orientieren haben. Findet danach eine Berufsausbildung in einem solchen geordneten Ausbildungsgang tatsächlich nicht statt, ist der Ausbildungsvertrag nichtig.

Die volljährige Klägerin schloss nach einer abgebrochenen Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zur Pferdewirtin mit der Beklagten einen Ausbildungsvertrag zur sogenannten FN-geprüften Pferdepflegerin. Hierbei handelte es sich nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Ab Beginn des Vertragsverhältnisses wurde sie tatsächlich als Gestütshilfskraft mit 45 Stunden pro Woche zuzüglich Überstunden eingesetzt. Hierzu gehörten schwere körperliche Arbeiten, aber auch das Bereiten der Pferde. Die Ausbildungsordnung für die Zulassung zur Prüfung zur FN-geprüften Pferdepflegerin vor der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. sah eine etwa zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im Umfang und in der Pflege von Pferden in einem Reit- oder Zuchtbetrieb vor.

Die Beklagte und ihr Ehemann hatten diese Zulassungsvoraussetzungen in ein formelles „Ausbildungsverhältnis“ eingekleidet, ohne tatsächlich eine Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsplanes durchzuführen. Die Klägerin besuchte während ihrer Beschäftigungszeit nicht die Berufsschule. Die Beklagte verfügte weder über einen Meistertitel noch gab es in ihrem Betrieb einen angestellten Meister. Die Klägerin wurde über einen Zeitraum von zehn Monaten mit 530,00 € brutto pro Monat vergütet.

Das Arbeitsgericht Osnabrück hat die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen.

Das Beschäftigungsverhältnis der Parteien ist mit dem Rechtsmangel der Nichtigkeit behaftet, da die Klägerin in dem staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf keine Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang im Betrieb der Beklagten erfahren hatte. Für den Zeitraum der Durchführung des nichtigen Vertrages liegt lediglich ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis vor. Für die Zukunft können die Parteien eines faktischen Arbeitsverhältnisses sich ohne weiteres und ohne Ausspruch einer Kündigung voneinander lösen.

Dem Zahlungsantrag über 9.478,19 Euro brutto hat das Arbeitsgericht dagegen entsprochen. Für faktische Arbeitsverhältnisse ist eine angemessene Vergütung zugrunde zu legen. Für die Tätigkeit als Gestütshilfskraft hat das Arbeitsgericht vorliegend einen Bruttostundenlohn von 7,00 Euro als angemessen angesehen.

(Anmerkung d. Redaktion: Zu der Zeit galt noch nicht das Mindestlohngesetz)

Wie findet Ihr gute Ausbildungsbetriebe? Kampf den Schwarzen Schafen!

achtung schaf

n.n., 09.02.2014

Sollte meine Tochter nach dem durchlesen ihrer Website weiterhin an ihrem Wunsch Pferdewirtin/Bereiterin festhalten, würde ich gerne von Ihnen wissen, wie man einen seriösen Ausbildungsbetrieb findet. Existieren Listen, auf denen die schwarzen Schafe vermeldet sind? Wie sieht es mit den Landwirtschaftskammern aus? Sie hat inzwischen in 3 verschiedenen Betrieben unterschiedlich lange Praktika gemacht. Dort hat sie die auf ihrer Website geschilderten Probleme hautnah erlebt. Daher die Frage!

Dietbert Arnold, 10.02.2014:

Das ist eine wesentliche Frage! Wie kommt man/frau an einen guten Ausbildungsbetrieb? Lasse mich mal so ein paar Grundsätze aus meiner Erfahrung aufschreiben:

  1. Es gibt keine Listen über sog. Schwarze Schafe.
  2. Es gibt allerdings eine ganze Menge Schwarze Schafe und deshalb sollten Ihr nicht auf diese hereinfallen. 30 – 50 % der Betriebe könnten unter den Begriff Schwarze Schafe fallen. Anders ausgedrückt: Jeder zweite Betrieb, bei dem Ihr Euch vorstellt, könnte ein Schwarzes Schaf sein.
  3. Die Zuständigen Stellen sind in aller Regel keine gute Adresse, wenn es darum geht, Schwarze Schafe zu entdecken. Warum? Ganz einfach: Die Zuständigen Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die Berufsausbildung zu überwachen. Wenn es also Schwarze Schafe geben sollte, dann haben die Zuständigen Stellen ihre Arbeit nicht gründlich gemacht. Folglich gibt es kaum Schwarze Schafe, wenn Du die Zuständigen Stellen fragst. Frei nach dem Motto: Wenn Du den Sumpf trocken legen möchtest, dann darfst Du die Frösche nicht fragen.
  4. Ganz wichtig: Nicht den ersten freien Ausbildungsplatz kritiklos nehmen, nur weil man/frau heilfroh ist, einen Betrieb für den Traumberuf gefunden zu haben. Lieber auf eine Ausbildung verzichten als faule Kompromisse einzugehen.
  5. Wenn Euch ein Praktikum, welches länger als vier Wochen ist, angeboten wird, dann Finger weg. Da ist ein Schwarzes Schaf das wieder einmal eine billige Arbeitskraft sucht! Ein zwei- bis vierwöchiges Praktikum dagegen ist nahezu überlebenswichtig. Dann seht Ihr, wie es wirklich zugeht im Betrieb. Dann entscheidet ganz nüchtern nach dem Praktikum: Ausbildungsbetrieb oder Ausbeutungsbetrieb?
  6. Bei der Vorstellung sich selber präsentieren aber auch diesen Termin dazu nutzen, den Betrieb unter die Lupe zu nehmen. Ein Ausbildungsbetrieb muss es wert sein, Euch zu bekommen und Ihr müsst stolz sein, im Betrieb ausgebildet zu werden. Also: Eine Vorstellung im Betrieb ist gegenseitig, Ihr seid keine Bittsteller und das Vorstellungsgespräch darf natürlich auch damit enden, dass kein Ausbildungsvertrag unterschrieben wird. Ihr zieht ja auch nicht zu jedem in eine Wohngemeinschaft.
  7. Gut vorbereitet den Vorstellungstermin nutzen, um seriöse Infos zu bekommen. Ganz wichtig: Die Fragen aufschreiben und abarbeiten!
  8. Auch kritische Fragen stellen, also Arbeitszeiten, Ausbildung, Pferde, die geritten werden in der Ausbildung, Dressur- und Springausbildung, Überstunden, Urlaub, usw.
  9. Wenn ein Betrieb diese sachlichen Fragen, die natürlich nicht schon beim Eintreten in der Haustür gefragt und angesprochen werden sollten, zu einer Ablehnung führen sollten, dann ist es gut, dass Euch dieser Betrieb erspart bleibt. Ein seriöser Betrieb findet diese Themen wichtig vor einem Vertragsbeginn. 
  10. Unbedingt das Thema Berufsschule ansprechen und ankündigen, dass diese regelmäßig besucht werden wird. Wenn ein Ausbilder meint, man brauche nicht zur Berufsschule, könne ja auch mal fehlen oder muss ja nur für ein Jahr besucht werden, dann Finger weg, da lauert mit ziemlicher Sicherheit ein Schwarzes Schaf!
  11. Ein Ausbildungsvertrag muss vor dem ersten Arbeitstag unterschrieben und von der Zuständigen Stelle registriert werden. Wenn also der Vertrag nicht von der Zuständigen Stelle registriert vor Ausbildungsbeginn vorliegt, dann hat das oft Gründe. Da hält Euch jemand hin! Das müsst Ihr wiederum nicht hinnehmen.
  12. Bitte geht keine Kompromisse ein. Glaubt mir, wenn es schon am Anfang Einschränkungen gibt, z.B. keinen Unterricht in Dressur oder Springen, keine geeigneten Pferde gerade da, usw.,  dann wird dieses Dilemma immer schlechter, nie besser. Lasst Euch nie hinhalten. Einfach eine alte Erfahrung.
  13. Erkundigt Euch unbedingt bei ehemaligen Azubis über den Ausbilder. Fragt in der Berufsschule mal die Schüler, was sie denn so über den Betrieb gehört haben. Als Praktikant unbedingt die Fach- Berufsschule besuchen und in den Pausen Kontakte knüpfen.
  14. Und dann passiert es immer wieder, dass da „Ausbilder“ auftauchen, die gar keine Ausbildungsberechtigung besitzen und die „Azubis“ schwindlig reden, oft tolle Versprechungen machen aber eigentlich nur Blender sind. Also, immer bei der Zuständigen Stelle fragen, ob der Betrieb überhaupt ausbilden darf! Wenn nicht, dann FINGER WEG!
  15. Auszubildende müssen nichts kaufen, um ihre Ausbildung zu machen. Weder ein Pferd, noch Beritt oder Unterricht! Wer so etwas anklingen lässt, ist definitiv ein Schwarzes Schaf!
  16. Und dann schaut Euch kritisch die ganze Anlage an. Wenn die schlurig ist, dann könnte die Ausbildung auch so sein. Wenn ein Betrieb kein Geld abwirft, also an allen Ecken und Kanten sinnlos gespart wird, dann ist die Vermutung verdammt groß, dass hier nur eine billige Arbeitskraft gesucht wird.

Habt Ihr noch mehr Tipps hier für uns? Dann her damit, ich stelle sie dann hier dazu. Vielleicht bekommen wir so eine schöne, hilfreiche Liste zur Betriebssuche.