Habt Ihr Euch schon mal um die Rente gekümmert?

Die Rente ist abhängig von Eurer Entlohnung. Nur faire Bezahlungen sichern eine menschenwürdige Rente. Jeder Euro mehr je Stunde zählt!

Aach, das ist ja noch so lange lange hin. Wer weiß, was da noch alles passiert. Stimmt. Und dennoch solltet Ihr jetzt noch weiterlesen, weil schon jetzt, heute, die Grundlagen für Eure spätere Altersversorgung gelegt werden. Warum ist das so? Ganz einfach, jedes Jahr sozialversicherte Arbeit ist ein Rentenbaustein, den Ihr übrigens auch so pi mal Daumen ausrechnen könnt. Keine Angst, diese Rechenformen können auch alle von Euch, für die Mathe ein Buch mit sieben Siegeln ist.

Die pi x Daumen Rentenformel*

(Bruttomonatslohn : 100) x Rentenbeitragsjahre = Rente im Monat

Nehmen wir gleich mal ein Beispiel und gucken, ob Ihr die Formel richtig rechnet: Im ersten Ausbildungsjahr habt Ihr € 710.- im Monat brutto verdient. Also rechnet Ihr zuerst € 710 : 100. Das sind €7,10. Das müsst Ihr jetzt mit 1 malnehmen, da Ihr ja 1 Beitragsjahr berechnen wollt. Das ist ein Rentenbaustein von € 7,10 im Monat. So könnt Ihr jetzt das zweite (z.B. € 7,60 für € 760 Bruttomonatslohn) und das dritte Ausbildungsjahr (z.B. € 8,10 für € 810) berechnen. Am Ende Eurer Berufsausbildung stehen also 3 Rentenbausteine mit zusammen € 22,80 Rente im Monat.

Das war nur der Beginn des Arbeitslebens

Das Arbeitsleben hat mit der Berufsausbildung erst begonnen, denn eine Rente gibt es erst im Alter von 67 Jahren. Nehmen wir einmal an, Ihr habt mit 18 die Berufsausbildung begonnen, dann ist die Berufsausbildung, wenn dreijährig, mit 21 abgeschlossen, Ihr seid 21 und habt drei Rentenbausteine mit einem Rentenwert von € 22,80 im Monat. Euer Arbeitsleben ist möglicherweise noch 46 Jahre lang, bevor Ihr in Rente gehen könnt. Anders ausgedrückt, es sind noch 46 Rentenbausteine möglich. Aber auch nur, wenn Ihr sozialversicherungspflichtig arbeitet. Ein Jahr Auszeit in Australien, gerne, aber ein Rentenbaustein mit € 0,00. Lasst uns wieder ein Beispiel machen: Bereits vorhanden 3 Rentenbausteine mit zusammen € 22,80 Rentenwert. Nehmen wir einmal an, Ihr arbeitet jetzt bis zum Renteneintritt zum gesetzlichen Mindestlohn (Stand 2020), dann beträgt der Wert der Rentenbausteine € 1619,42 Bruttomonatslohn : 100 = 16,1942 für ein Jahr. Für 46 Jahre sind das € 744,93 Rente im Monat. Zusammen mit € 22,80 aus der Berufsausbildung beträgt die geschätzte Rente im Alter von 67 Jahren € 767,73 im Monat.

Was fällt auf?

  1. Das ist ganz schön wenig!
  2. Die lebenslange Arbeit lediglich zum Mindestlohn ist für den Chef gut, für Euch im Alter ein Desaster. Bittere Armut garantiert!
  3. Unter 12,00 € je Stunde ist ein menschenwürdiges Leben im Alter nicht möglich. Vielleicht merkt Ihr jetzt schon, dass in der Pferdebranche nicht fair bezahlt wird.
  4. Jedes Jahr sozialversicherungspflichtige Arbeit schafft eine höhere Rente.
  5. Die Rentenhöhe ist direkt abhängig von der Höhe des Einkommens. Wer mehr verdient, bekommt auch mehr Rente. Jede nichtbezahlte Überstunde lässt nur den Chef jubeln, Euch aber in Altersarmut!
  6. Jahre mit geringem Monatslohn können nur mit Jahren höherer Bezahlung kompensiert werden.
  7. Einkommen, das nicht aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommt, erhöht auch nicht die Rente. Anders ausgedrückt: Selbständigkeit und Schwarzarbeit wirkt sich nicht auf die Rente aus.
  8. Schwarzarbeit ist ein Schuss ins eigene Knie!
  9. Das Aushandeln eines fairen Lohnes hat einen ganz großen Einfluss auf ein menschenwürdiges Leben im Alter.
  10. Diese pi x Daumen Rentenberechnung berücksichtigt keine Anrechnungszeiten für Kinder und/oder Pflege.
  11. Über Minilöhne und spätere, garantierte Altersarmut zu meckern, hilft Euch nicht weiter. Entweder Ihr schließt Euch in einer Gewerkschaft zusammen und kämpft für einen Tarifvertrag mit fairen Löhnen (und Renten), oder Ihr lasst die Chefs selber misten, qualifiziert Euch weiter und macht das Pferd zum Hobby.
  12. Wer mit den jetzigen Löhnen und den Renten zufrieden ist, der/die macht einfach weiter so.

Beispielrechnungen

Stundenlohn (brutto)Monatslohn (brutto) bei 40h/WocheRente nach
45 Berufsjahren
Rente nach
40 Berufsjahren
Rente nach
35 Berufsjahren
9,351619,42728,73647,76566,79
12,002078,40935,28831,36727,44
16,702892,441301,591156,971012,35
24,004156,801870,561662,721454,88

*Die pi x Daumenrentenberechnung dient lediglich zur Orientierung. Nicht berücksichtigt werden beitragslose Anrechnungs- Jahre für die Rente, wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten, usw.. Die genaue Berechnung bis zu zwei Stellen hinter dem Komma soll nicht suggerieren, hier handele es sich um ganz korrekte, offizielle Berechnungen. Die pingelige Berechnung soll Euch nur helfen, den Rechenweg nachzuvollziehen und Euch zeigen, ob Ihr die Formel korrekt anwendet.

Wie könnt Ihr Eure Wunschrente errechnen und erfahren, wieviel Ihr dann im Monat verdienen müsst?

Nehmt die pi x Daumenformel und stellt sie um:

erforderlicher Monatslohn (brutto) = (Altersrente (mtl.) : Rentenbeitragsjahre) x 100

1. Beispiel:

Beginn Berufsleben: 19 Jahre, Renteneintritt 67 Jahre = 48 Rentenbeitragsjahre

1500 €/mtl Altersrente geteilt durch 48 Rentenbeitragsjahre ergibt 31,25. Multipliziert mit 100 ergibt das 3125.- € Bruttolohn für eine Rente im Alter von 67 Jahren. Wichtig: Die 3125,00 € müssen 48 Jahre jeden Monat bis zum 67. Lebensjahr verdient werden.

  • 2. Beispiel

Beginn Berufsleben: 16 Jahre, Renteneintritt: 67 Jahre = 51 Rentenbeitragsjahre.

1500 €/mtl geteilt durch 51 Rentenbeitragsjahre ergibt 29,411765. Multipliziert mit 100 entspricht das einem Bruttomonatslohn von 2941,17 €.

So ein bisschen Schwarzarbeit?

Zoll
Wenn der Wagen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erst einmal vor der Tür steht, wird Schwarzarbeit teuer. Dann fallen Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und Urlaub erst einmal aus. Foto: Zoll.de

Der folgende Brief ist eine vorzügliche Möglichkeit, einmal das Thema Nebenerwerb bzw. Schwarzarbeit genauer unter die Lupe zu nehmen und dann zu einer eigenen Meinung zu gelangen:

Hallo Herr Arnold,
ich habe eine Frage, die vielleicht auch für andere angehende Pferdewirte interessant sein könnte. Was muss ein Auszubildender beachten, wenn er während seiner Lehrzeit in seiner Freizeit in einem anderen Betrieb für einen Pferdezüchter mit dessen Pferde arbeitet (z.B. Anreiten, Ausbilden und Turniervorstellung)? Sollte der Azubi das seiner Ausbildungsstelle mitteilen? Muss der Azubi ein Gewerbe anmelden? Oder anders gefragt? Ab wie viel Pferden wird es zur Schwarzarbeit? Ich denke, dass der Beritt für Freunde und Bekannte an der Tagesordnung ist, und die Azubis sich so nebenbei auch gern mal was dazu verdienen wollen. Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Azubi in seiner Freizeit privaten Reitunterricht erteilt? Hier wäre vielleicht ein bisschen Aufklärungsarbeit nötig, damit die Azubis wissen, in welcher „Grauzone“ sie sich bewegen.

Grundsätzlich muss jeder Azubi und natürlich auch jeder fertige, angestellte Pferdewirt, der nebenbei noch Geld hinzuverdient, wissen, dass er damit in aller Regel diejenigen Betriebe schädigt, die Mitarbeiter eingestellt haben und ganz besonders diejenigen trifft, die fair bezahlen. Ein Betrieb muss, wenn er fair entlohnen will, etwa den doppelten Stundenlohn kalkulieren. Das geht drauf für anteilige Sozialleistungen, Arbeitsbekleidung, Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.. Unter 20,00 EUR/h darf ein Betrieb nicht kalkulieren, wenn Ihr 10,00 EUR brutto ausgezahlt bekommt. In dieser Summe ist keinerlei Anlage, kein Telefon, Strom. Fahrzeug, Büro, usw. enthalten. Da in aller Regel Ihr so „privat“ billiger arbeitet, seid Ihr genau Konkurrenz für einen ordentlich wirtschaftenden Betrieb. Je fairer der Betrieb Euch entlohnt, Euch Arbeitskleidung stellt, Euch zu Fortbildungen schickt, desto mehr schädigt Ihr diesen Betrieb. Übrig bleiben in letzter Konsequenz nur die schwarzen Schafe.

Und dann sind Pferdewirte oder Pferdewirtazubis ja auch ganz normale Bürger, denn Gesetze und Verordnungen gelten auch auf Reitplätzen: Jeder Bürger, der Geld verdient, muss diese Summen bei der Steuer angeben. Ob das Finanzamt dann Steuern erhebt oder nicht, das entscheiden die dann beim Lohnsteuerjahresausgleich. Das entscheidet natürlich nicht der einzelne Steuerzahler. Wäre ja auch klar, was herauskommen würde, wenn wir uns alle selber bei der Steuer einstufen würden. Azubis können da ziemlich gelassen sein, bevor die wirklich Steuern zahlen müssen, ist schon noch Luft.

Unserer Sozialsystem ist nur so gut, wie auch Beiträge geleistet werden. Von den Reichen mehr, von den ganz Armen weniger. Nur mal so zum Vergleich: Ein Azubi zahlt irgendwie 150 EUR Krankenkasse, ein Besserverdiener mal eben 680,00 EUR im Monat. Azubi und Reicher sind in der selben Krankenkasse und der, der 680,00 EUR im Monat zahlt bekommt die selbe Behandlung. Wenn also immer mehr Menschen sich aus der Sozialversicherung verabschieden, also nur noch kriegen und nicht mehr einzahlen, dann fliegt uns das System irgendwann ganz fürchterlich um die Ohren. Die ersten, die darunter leiden werden, sind die Armen.

Das ist ja schon verlockend: Nebenbei ein wenig dazuverdienen und keine Abzüge. Das Leben kann ganz easy sein. Wenn Ihr an Steuern und Sozialversicherungen vorbei wirtschaftet, dann kennt das Sozialsystem natürlich nur die offiziellen Einkünfte. Und nur auf die gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosengeld, Rente im Alter oder Leistungen au der Unfallversicherung. In Notfällen seid Ihr also einfach nur arm, bettelarm.

Bitte vergesst bei dieser ganzen Diskussion folgendes nicht: Wenn Ihr offiziell nur 600,00 EUR verdient, dann müsst Ihr vielleicht 180,00 EUR Sozialversicherungen bezahlen. Verdient Ihr im Monat mal eben privat, also schwarz, 400,00 EUR dazu, dann müsst Ihr einen Beitrag von ca. 300,00 EUR im Monat bezahlen. Ihr betrügt also Eure Sozialversicherung um 120,00 EUR jeden Monat. Dieses Geld müssen andere Versicherte für Euch aufwänden. Die freuen sich riesig, dass der Beitrag zu den Sozialversicherungen immer mehr steigen wird. Und natürlich gibt es ein Strafverfahren und eine Nachzahlung für viele Jahre. Da ist schon so manchem Pferdewirt das Lachen im Halse stecken geblieben. Das dumme ist nur, dass die Betrüger immer groß im Kasino angeben, die sie erwischt haben, die sind mucksmäuschen still. Und Ihr denkt, das passiert kaum, dass sie da welche erwischen.

Nun ja, und dann sind da ja auch noch die Gesetze. Das Sozialgesetzbuch sagt schlichtweg und einfach, dass jeder, der Unterricht gibt, also auch Reitunterricht, rentenversicherungspflichtig ist. Und wer Steuern und Sozialversicherungen nicht bezahlt, der begeht eine Straftat. Da seid Ihr genau so sozial wie Ulli Hoeneß.

Und es gibt natürlich noch einen Aspekt: Im Falle eines Unfalles seid Ihr weder unfallversichert noch haftpflichtversichert. Ich verspreche Euch, dass bricht Euch im Notfall finanziell das Genick. Ach ja, Euer Arbeitgeber wird sich sicher ganz toll bei Euch bedanken, wenn Ihr bei der Schwarzarbeit ihm die Kunden wegnehmt, verunglückt und er dann den Lohn für Euch für 6 Wochen weiterzahlen muss. Das findet er sicher nicht witzig. Und somit ist natürlich die Frage beantwortet, ob ein Betriebsleiter es gerne sieht, wenn Ihr schwarz arbeitet.

Dann gibt es ja noch diese Arbeitgeber, die einen Minilohn zahlen und Euch als Ausgleich noch Schwarzarbeit besorgen. Das sind schlichtweg und einfach nur Verbrecher, denn die Chefs sparen jede Menge Sozialabgaben und sind die eigentlichen Gewinner. Dumm nur, dass Ihr glaubt, die Profiteure zu sein, weil Ihr ein paar Euros Steuern und Sozialabgaben spart. Spätestens nach einem Unfall, einer längeren Erkrankung, bei Arbeitslosigkeit oder bei der Rente sieht das dann anders aus. Armut ohne Ende.

So, jetzt denkt mal in Ruhe nach, denkt mal an das Wort Nachhaltigkeit und tut dann in Eurem Leben das Richtige. Entscheiden muss sich jeder selber.

Meine Tochter wird nur ausgenutzt – Wehrt Euch

  • Marianne
Meine Tochter ist seit Mai 09 im zweiten Ausbildungsjahr Pferdewirt Z. u. H.. Sie möchte nun die Lehre abbrechen, da die Zustände in Ihrem Ausbildungsbetrieb – wie scheinbar überall – nicht auszuhalten sind. Sie hat die Zwischenprüfung mit Durchschnitt 5 gemacht. Sie hat z.B. erst ca. 6 Wochen vor der Prüfung Springunterricht bekommen. Reitunterricht bekommt sie nur unregelmäßig, manchmal halbherzig, wenn die Ausbilderin selbst reitet. Im Grunde müssen die Mädels nur schuften, werden von Pferdebesitzern angemacht, da die Chefin die Organisation nicht im Griff hat. Meine Tochter ist die einzige Auszubildende und zeitweise auch die einzige Kraft für knapp 40 Pferde. Ständig wechselnde Aushilfen flüchten nach kurzer Zeit. Von AUSBILDUNG kann nicht im geringsten die Rede sein – sie ist nur eine billige Arbeitskraft! Wenn man im Internet so recherchiert ist das traurigerweise fast überall so. Meine Tochter beklagt sich noch nicht einmal über Ihre Arbeitszeiten, wobei ich es eine Zumutung für junge Menschen finde, zwei Wochen durchzuarbeiten, um dann ab Samstag mittag bis Sonntag abend mal frei zu haben. Krank zu werden ist in diesem Beruf auch eine Todsünde. Klar ist es schwierig, aber wenn man die Verantwortung für Tiere übernimmt, muß man auch einen Notfallplan haben.
 
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich hier mal meinen Unmut zum Ausdruck bringe, aber ich bin ratlos. Sie hat auch schon ein einjähriges Praktikum in einem anderen Stall hinter sich, mit Aussicht auf eine Ausbildungsstelle. Als die Zeit für ein Gespräch zwecks Lehrvertrag kam, wurde eine Verlängerug des Praktikums gewünscht und nach meinen Nachforschungen stellte sich dann heraus, dass dieser Betrieb gar nicht als Ausbildungsbetrieb zugelassen war. Daraufhin hat sie dort aufgehört und nach einigem suchen, diese Ausbildungsstelle gefunden. Wir haben uns so gefreut, aber jetzt sind wir wieder am Anfang angekommen.
 
Jetzt komme ich zu meiner Frage an Sie. Wie kann man einen Ausbildungsvertrag auflösen? 
 
Meine Tochter hat heute über Dritte erfahren, dass Ihre Chefin gesagt habe, dass sie sie kündigen will, da sie nicht ordentlich arbeite. Ist das überhaupt ein Kündigungsgrund? Sie hat vor einem halben Jahr auch schon einmal eine Abmahnung bekommen aufgrund Unpünktlichkeit!
 
Wenn sie jetzt wirklich abbrechen möchte und vielleicht später nochmal einen Anlauf zur Ausbildung machen möchte, wird dann das erste Jahr angerechnet, oder muß man direkt eine neue Ausbildungsstelle im Anschluß nehmen?
 
Mit der Ausbildungsberaterin der Kammer habe ich nach dem schlechten Ergebnis der Zwischenprüfung auch schon gesprochen. Ich soll die schriftlichen Ergebnisse abwarten – die noch nicht vorliegen – und dann das Gespräch mit der Ausbilderin suchen. Es gibt z.B. die Möglichkeit über das Arbeitsamt eine ausbildungsbegleitende Maßnahme zu beantragen. Erstens ist das Arbeitsamt 20 – 30 km entfernt, Busverbindung ist fraglich und wann sollte das möglich sein?? Würde sie dafür freibekommen?? 
 
Jetzt sind es doch mehrere Fragen geworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir und meiner Tochter einen Rat geben würden.
Vielen Dank schon einmal dafür, dass ich Ihnen diese Zeilen schreiben konnte. Das hat mir schon einmal geholfen, mir dies von der Seele zu schreiben.
 
  • Dietbert Arnold

Hallo Marianne,zunächst zur Kündigung eines Ausbildungsvertrages: Die Probezeit ist beendet. Danach gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen und beide Seiten, Ihre Tochter und der Ausbildungsbetrieb fertigen einen sog. Aufhebungsvertrag. Das muss immer schriftlich geschehen. Fristen gibt es nicht, es gilt, was beide Seiten vereinbaren.
  2. Ihre Tochter kündigt, weil der Ausbildungsbetrieb gegen die Regeln des Berufsbildungsgesetzes grob verstoßen hat, so z.B. weil es keine Ausbildung gibt, die Arbeitszeiten drastisch überschritten sind (im Vertrag stehen doch bestimmt 40 Stunden, oder?), Ihre Tochter nicht zur Berufsschule gehen darf, usw.. Die bisher gelernte Zeit im Beruf Pferdewirt, incl. der Zwischenprüfung, durch die niemand durchfallen kann, wird später natürlich angerechnet, falls sich Deine Tochter entschließen sollte, woanders weiter zu lernen. Ein direkter Anschluss ist nicht notwendig, es sollten aber nicht viele Jahre dazwischen liegen.

Das, was Du mir da schreibst, ist leider kein Einzelfall. Ich bitte Dich und Deine Tochter dringend, wehrt Euch!

Nach Deiner Schilderung geht es hier eindeutig um viele Rechtsverstöße. Da ist dasArbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, das Berufsbildungsgesetz, eventuell sogar das jeweilige (Landes-) Schulgesetz, usw.. Hier geht es übrigens auch um die Nachzahlung zuviel geleisteter Stunden sowie Schadenersatz wegen nicht erfolgter Ausbildung.Denkt bitte immer daran, dass man nur innerhalb von 3 Monaten Forderungen aus einem alten Arbeitsverhältnis Nachforderungen gelten machen kann.

Zur aktuellen Situation rate ich dringend, setzt Euch mit den Rechtsexperten der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt zusammen und denkt über Rechtsschutz nach. Der ist kostenfrei, wenn sich Deine Tochter entschließen kann, in die Gewerkschaft einzutreten. Zur Not klagen die auch für Euch. Auch das kostenfrei.

So, und nun noch zu dem Praktikum vorher in dem anderen Betrieb. Das war völlig ungesetzlich und da würde ich mich richtig wehren. Lies doch einmal hier im Forum die entsprechende Seite. In der Kategorie Praktikum findest Du mehr. In aller Regel macht sich solch ein Praktikumsgeber strafbar. Das ist nämlich nichts anderes als Schwarzarbeit. Bitte, seit konsequent, hierfür ist Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) zuständig

Zollkelle

E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de
Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

Gerade gestern hat mit ein Ermittler der FKS angerufen und berichtete davon, wie schlimm die Situation im Pferdebereich ist und dass man darauf warte, dass Betroffene sich dann auch an die FKS wenden, damit sie dann tätig werden können. Der Beamte sagte mir, dass sie endlich gegen diese Schwarzen Schafe vorgehen wollen. Das geht natürlich nur, wenn sie informiert werden.

Bei diesen Praktika geht es einmal um die Bestrafung der Betriebe, dass kann in Eurem Fall sogar schon Betrug sein, sowie um Nachentrichtung von Sozialleistungen und Lohnleistungen und Steuern, die bei ca. 8,50 die Stunde brutto liegen dürften.

Bitte denke auch daran, dass Deine Tochter dann die Rente einbezahlt bekommt. Die fehlen sonst später und Deine Tochter kann große Schwierigkeiten mit einer angemessenen Rente im Alter haben. Selbst wenn nur ein Jahr später fehlt, es werden dann fast 11% abgezogen!

Und natürlich wird auch in diesem Praktikumsfall die IG BAU den Rechtsschutz übernehmen.

Ich bitte Euch dringend, konsequent diesen Weg zu gehen, sonst werden die Beiträge empörter Eltern, Azubis und mittlerweile auch Ermittler nicht weniger. Erspare das anderen Kindern!

Ausbeutung mit Methode: Langfristige Praktika

IG BAU engagiert sich für Berufsanfänger in der Pferdewirtschaft

StallarbeitWir bieten zwei Praktikumsplätze für mindestens 12 Monate an, diese werden nicht entlohnt, aber belohnt mit vielen Pferden, toller Atmosphäre, Natur pur, freie Unterkunft und Verpflegung sowie eine freie Box für Dein Pferd. Bewerben solltest Du Dich nur, wenn Du gut reiten kannst, unsere Pferde versorgst, bei der Arbeit nicht auf die Uhr schaust, mit Hengsten sicher umgehst und gewohnt bist, selbständig zu arbeiten.

So oder ähnlich häufen sich derzeit Stellenanzeigen in Pferdefachzeitschriften und zahlreichen Internetforen. „Was sich hier hinter einem tollen Praktikumsplatz tarnt, ist nichts anderes als die zunehmende Praxis vieler Betriebe, eine Arbeitskraft für billiges Geld zu finden“, stellt Berufsbildungsexpertin Kerstin Zimmer von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fest. Wie häufig junge Menschen, meist pferdebegeisterte Mädchen, auf diese unseriösen Praktikumsangebote reinfallen, beobachtet die Agraringenieurin sehr genau, denn auf ihren Schreibtisch kommen die ig_bau-logoBriefe zahlreicher enttäuschter und ratsuchender Praktikantinnen, die sich am Schluss nur noch ausgenutzt fühlen, weil sich der Betrieb am Ende nicht mehr an den versprochenen Reitabzeichenlehrgang erinnern kann, die Praktikumsbescheinigung nicht geschrieben wird und die angekündigte, anschließende Berufsausbildung zum Pferdewirt in diesem Betrieb gar nicht möglich ist. Selbst die Hoffnung, dass ein vorgeschaltetes Praktikum auf die Pferdewirtausbildung angerechnet wird, platzt, da die zuständigen Stellen ein derartiges Praktikum grundsätzlich nicht anerkennen. „Bitte helft mir!“ steht dann nicht selten am Schluss der Briefe.

„Wenn Pferdeliebe in die Versklavung führt, dann werden wir als Industriegewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt handeln“, sagt Vorstandsmitglied Bärbel Feltrini und macht allen getäuschten Praktikanten Mut, sich an die IG Bauen Agrar Umwelt zu wenden.

„Wir werden allen Anrufern gerne helfen“, so das für Jugend und Bildung zuständige Vorstandsmitglied weiter, „unseren Mitgliedern aber gewähren wir zusätzlich zur Beratung selbstverständlich auch kompetenten Rechtsschutz und scheuen uns nicht, die guten Rechte der getäuschten Praktikanten vor Gericht einzuklagen. Wer sich mit unseren Mitgliedern anlegt, der legt sich auch mit unserer Rechtsabteilung an und da wird ein Praktikumsgeber schnell zweiter Sieger!“

Pferdewirtausbilder Hans-Heinrich Jörgensen aus Großenkneten bringt es auf den Punkt: „Die deutschen Sozial- und Steuergesetze gelten auch für Pferdebetriebe!“. Ein freiwilliges Praktikum in einem Pferdebetrieb ist in Wirklichkeit ein ganz normales steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts angemessen entlohnt werden muss. Als Mindestbruttolohn ist derzeit von ca. 8,50 EUR/h für eine/n Hilfsarbeiter/in auszugehen.

Selbst bei der üblichen Praxis, Praktikanten lediglich mit freier Kost und Logis sowie einer freien Box abzufinden, werden faktisch Lohnzahlungen von knapp 700 Euro als Sachleistungen gezahlt, die alle Freigrenzen überspringen und folgerichtig steuer- und versicherungspflichtig sind.“ Wehrt sich ein/e Praktikant/in gegen ein unseriöses Praktikum, wozu er/sie noch bis zu drei Monate nach Praktikumsende Zeit hat, dann drohen dem Betrieb jährliche Nachzahlungen von circa 15 000 Euro und oft zusätzlich noch die Kosten für ein Bußgeld- und Strafverfahren. Das Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern wird von deutschen Gerichten nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen.

„Freiwillige Praktika sind nichts anderes als Schwarzarbeit“, warnt Bärbel Feltrini vom Vorstand der IG BAU alle unseriösen Arbeitgeber, „wir werden Praktikumsgeschädigten helfen, sich gegen unseriöse Betriebe zur Wehr zu setzen.“

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ist sich die IG BAU oftmals auch der Unterstützung der Arbeitgeber sicher, denn Pferdeställe, die ständig mit Schwarzarbeitern kalkulieren und so den Markt ruinieren, gefährden zunehmend die seriös arbeitenden Betriebe in Deutschland. Es gibt keinen Mangel an Arbeitsplätzen in Deutschland, nur an legalen fehlt es.

Damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Die IG BAU prangert nur freiwillige, ungesetzliche Praktika an. „Praktika zur Berufsfindung oder innerhalb einer geordneten Berufsausbildung sind notwendig, absolut sinnvoll und generell nicht zu kritisieren“, sagt der in der Berufsausbildung zum Pferdewirt engagierte Pädagoge Dietbert Arnold und Betreiber des Internetforums www.pferdewirtpruefung.de, „denn nur ein Schulferienpraktikum von 2 bis 4 Wochen kann vermeiden helfen, dass der Traumberuf Pferdewirt zum Albtraum wird.“

Für alle Berufsanfänger, deren Eltern und deren Lehrer haben die Pferdexperten der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt eine Checkliste entwickelt, die helfen soll, unseriöse Praktika schon im Vorfeld zu erkennen. Dann wird es vielleicht der Vergangenheit angehören, dass Manu schreibt: „Ich habe ein Riesenproblem: Ich habe ein 15monatiges Praktikum gemacht, bitte helft mir!“ oder Carina hinterher warnt: „MACHT ES BLOSS NICHT!“

 

Daran sind unseriöse, langfristige Praktika zu erkennen:

  • länger als Schulferien
  • Vorkenntnisse werden verlangt
  • keine Entlohnung
  • Arbeitsleistung steht im Vordergrund
  • eigenständiges Arbeiten wird verlangt
  • einzige Arbeitskraft
  • Lohnsteuerkarte wird nicht verlangt
  • Anrechnung auf spätere Berufsausbildung zum Pferdewirt wird versprochen
  • Aussicht auf am Praktikumsende stattfindende Qualifikationen (Reitabzeichen, Trainer C, usw.)
  • Praktikant/in fest in Arbeitsprozess eingefügt
    („Ohne Dich geht es nicht!“)
  • keine Krankenversicherung (Sozialversicherungen)
  • keine monatliche Lohnabrechnung
  • keine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft , Arbeitsunfälle werden vertuscht
  • Geldzuwendungen ohne Quittung
  • kein Arbeitsvertrag
  • kein Urlaub
  • keine Praktikumsbescheinigung

Unbezahltes Jahrespraktikum ist Schwarzarbeit!

  • H.H. Jörgensen (Besitzertrainer, Ausbilder)

Um allen Irrtümern vorzubeugen: Die deutschen Steuer- und Sozialgesetze gelten auch auf Reit- und Rennbahnen. Ein freiwilliges Praktikum (nicht Schul- oder Studiumspraktikum) ist ein ganz normales steuer- und versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Das bedarf gemäß Nachweisgesetz eines Arbeitsvertrages. Gibt es keinen, oder einen sittenwidrigen und damit nichtigen, liegt im Arbeitsgerichtsverfahren die Beweislast für die Vereinbarung „kein Barlohn“ beim Arbeitgeber. Da wird er sich schwer tun. Die Drohung eines Arbeitgebers mit Schadenersatzansprüchen gegenüber Praktikanten, die vorzeitig kündigen, ist schlicht lächerlich. Auch wenn der Betrieb sich nicht als Ausbeuter sondern Wohltäter versteht, er handelt mächtig blauäugig, denn er muss mit erheblichen Steuer- und Sozialversicherungs-Nachzahlungen rechnen. Der Praktikant bei Kost und Logis und mitgebrachtem Pferd ist ja nicht völlig lohnlos geblieben. Er hat laut Sachbezugsverordnung durch Kost und Logis im Monat 440,00 Euro erhalten. Hinzu kommt die Pension für sein Pferd mit 250 Euro plus 19% Umsatzsteuer. Die 47,50 Euro Umsatzsteuer muss der Betrieb melden und nachzahlen Das macht zusammen ein Nettolohn von 737,50 Euro, also schon außerhalb der Geringfügigkeitsgrenze und Gleitzone. Wohlgemerkt, das ist die Nettolohnzahlung. Da (sicher) keine Steuerkarte vorgelegen hat, ist die Lohnsteuer nach der teuren Steuerklasse VI zu berechnen. Dieser Nettolohn setzt einen Bruttolohn von ziemlich präzise 1500 Euro voraus, nach dem sich Steuern und Sozialabgaben wie folgt berechnen: Lohnsteuer mit Kirchensteuer und Solidaritäts- Zuschlag 354.17 Euro, Sozialabgaben vom Arbeitnehmer einbehalten 325,50,- Euro, Sozialabgaben Arbeitgeber zusätzlich 294 Euro. Summe 973,67 Euro hinzu Umatzsteuer Pensionseinnahme 47,50,- Euro macht monatlich 1021,17 Euro Nachzahlung für 12 Monate 12 254,04 Euro. Noch nicht einberechnet sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Und hinzu dürfte ein ähnlich hohes Bußgeld wegen Nichtabgabe der Anmeldungen und Nichtabführung der einbehaltenen Steuern und Beiträge kommen. Frohe Weihnachten !

Nachzahlungen und Bußgeld für einen unbezahlten Jahrespraktikant kann ca. 25.000 EUR betragen!