Locker, gut gelaunt und vorbereitet für die Prüfung!

Nach einem Vortrag der Sportpsychologin Gaby Bussmann (bussmann@reitsportpsychologie.de) , die als Mentaltrainerin die Deutschen Olympiareiter betreut, habe ich diese Profitipps zur Pferdewirtprüfung sowie zur Fortbildungsprüfung zum Pferdewirtschaftsmeister entwickelt.

 

  1. Wenn Ihr Euch auf die Prüfung vorbereitet, weil Ihr im Reiten, Longieren, Ausritt vorbereiten, Hufverband wickeln, der Exterieurbeurteilung oder in der Rationserstellung geprüft werdet, dann bitte genau so wie in der Prüfung! Also Ihr plant z.B. um 9:30 das Pferd Fury zu longieren. Dann findet das auch genau um 9:30 statt. Da wird nichts mehr geholt, aufs Handy geschaut, die Kleidung zurecht gezupft, das Pferd noch rasch geputzt, Anbindering gesucht oder zm Klo gegangen. Dann trainiert Ihr neben der eigentlichen Arbeit mit dem Pferd auch das in einer Prüfung so wichtige Zeit- Management. Also: Wenn Ihr um 12:15 eine L- Dressuraufgabe reiten wollt, dann geht das Punkt 12:15 los, da wird nichts wiederholt oder abgekürzt oder gar neu angefangen. In einer Prüfung habt Ihr nur eine Chance, die Ihr unbedingt nutzen solltet. Und das übt Ihr!
  2. Vor der Prüfung einige Tage Urlaub nehmen bzw. endlich mal die Überstunden nehmen. Wenn der Betrieb das nicht will, macht nichts, Ihr geht. Wenn der Betrieb immer noch mault, dann wisst Ihr, dass das ein schlechter Betrieb ist, um den man besser einen Bogen macht. Arbeitsrechtliche Probleme bekommt Ihr nicht, wenn Ihr geht.
  3. Wer kurz vor der Prüfung, vielleicht im Prüfungslehrgang oder während der Prüfungszeit beim Turnier meldet, der hat den Schuss nicht gehört oder der/die nimmt die Prüfung nicht so ernst. Geht gar nicht!
  4. Die „freie“ Zeit nutzen, den Prüfungstag bzw. Prüfungslehrgang in aller Ruhe sorgfältig vorzubereiten. Eine schriftliche Liste erstellen und das Erledigte abhaken.
  5. Zur Vorbereitung gehört auch, die Kleidung durchzusehen (Flecken, Löcher, Knöpfe) und Schuhe und Stiefel zu putzen sowie Vorbereitung des Autos und der Wegstrecke, sowie die Überlegung, wie Ihr fahrt, wenn Stau ist und wie lange da der Zeitpuffer sein muss. Wer gegen die Uhr zur Prüfung fährt hat schon verloren.
  6. Am besten einen Tag vorher anreisen. Schon einmal den Weg zum Prüfungsort machen, Zeitpuffer einbauen. Ziel ist es, erst einmal in aller Ruhe anzukommen und Zeit zu haben, sich umzuschauen, einzuleben.
  7. Ab jetzt klammert Ihr konsequent alle dunklen Gedanken aus und denkt einfach positiv. Ihr habt Euch super vorbereitet, das wird gut gehen! Ihr stellt Euch vor, wie schön es ist, endlich die Prüfung zu bestehen und Pferdewirtin zu sein. Das hilft wirklich!
  8. Ab jetzt viel lachen! Spaß haben, ist definitiv erlaubt und hilfreich. Ruhig lustige Sachen machen, lustigen Film sehen, Karten spielen, schönes Buch lesen. Immer einfach lächeln, das wirkt, probiert das mal aus! Und alle, die hektisch sind und schlechte Laune haben, konsequent meiden, einfach stehen lassen.
  9. Vor der Prüfung, Ihr habt ja ein wenig Zeit eingeplant, sich einfach mal richtig massieren lassen. Der Streß weicht und Ihr seid auch gelöst! 20 €, die gut angelegt sind. Zur Vorbereitung gehört also auch, sich vor der Prüfung mal eine Physiopraxis zu suchen und einen Termin zu machen. Ihr reiten gleich besser! Wer von Euch noch nie eine Message bekommen hat, sollte das zuhause einmal vorher probieren. Dann könnt Ihr die Anwendung direkt vor der Prüfung viel gelassener genießen.
  10. Wenn Ihr reiten müsst in der Prüfung, dann könnt Ihr Euch gegenseitig tapen  oder es gleich bei der Physio machen lassen. Dazu gibt es mehrere Methoden:
    1. Tipp "Horizont"Mit Kinesiotape von der einen bis zur anderen Schulter tapen. Ihr bekommt ein Feedback über das Tape, wenn Ihr nicht mehr gerade sitzt.
    2. Tipp "Hosenträger"Ihr tapet Euch Hosenträger während Ihr schön gestreckt seid und die Schultern zurück nehmt, beginnend auf der Vorderseite in Höhe des Dekolletee unter Zug bis zur Schulter, dann ohne Zug ! über die Schulter und auf den Rücken, so tief wie auf der Vorderseite.
    3. Tipp "Kreuz"Ihr beginnt an der Schulter und lasst das Tape auf der gegenüberliegenden Rückenseite im Bereich der letzten Rippen enden. Es entsteht ein Kreuz auf Eurem Rücken. Nehmt Ihr das elastischere Kinesiotape, dann erhaltet Ihr ein Feedback, wenn Ihr nicht gestreckt sitzt, ist das Tape aber wenig elastisch, dann werdet Ihr auch durch das Tape gerade hingesetzt.
    Warum das Ganze? Jedesmal, wenn Ihr nicht nicht gestreckt auf dem Pferd sitzt und die Schultern nach vorne geraten, dann macht sich Euer Tape bemerkbar und Ihr merkt, wdass Ihr nicht gerade und mit vorgebeugter Schulter auf dem Pferd sitzt. Das Tape gibt Euch also eine Rückmeldung. Ihr könnt jetzt Euren Sitz korrigieren, gerade und Schulter zurück. Und plötzlich wirkt Ihr besser ein und Ihr fühlt Euch viel stärker, besser gerüstet für die Prüfung. Wenn Ihr jetzt noch ein wenig lächelt, kann gar nichts mehr schief gehen und die Prüfer sind begeistert. Kleiner Tipp für die Männer: Vor dem Tapen rasieren, sonst macht das Entfernen des Tapes nicht wirklich Spaß! Aber: Das mit dem Tapen und die Wahl, welche Methode für Euch die passende ist, dass müsst Ihr unbedingt vor der Prüfung  in Ruhe zuhause ausprobieren.

    So könnt Ihr z.B. das Kreuz für einen aufrechten Sitz tapen. Mit einem runden Rücken und tiefen Kopf auf einen Stuhl setzen und eine zweite Person beginnt mit dem Kreuz unter Zug. Je starrer das Tape, desto stärker die Wirkung. Probiert es einfach aus. (Danke an das Team der Physiopraxis Ahrens in Bremen)
  11. Keine Prüfungsaufgabe wird komplett zu 100% von Euch erfüllt. Kein Mensch, auch nicht Prüfer, sind perfekt. Macht nichts! Bemerkt Ihr einen Fehler, dann nicht darüber nachdenken, nicht hadern, konzentriert Euch auf Euren Plan, den Ihr gemacht habt. IMMER NACH VORNE SCHAUEN UND NACH VORNE DENKEN! Und dann bloß nicht denken, dass jetzt alles umsonst, alles vorbei ist. Gewonnen wird immer am Schluß. Wenn Ihr mit einem Schiff fahrt, kommt Ihr ja auch nicht auf die Idee, vor dem Anlegen des Dampfers auszusteigen!
  12. Habt Ihr gemerkt? Nur wenn Ihr Euch Ziele setzt und dazu Pläne macht, werdet Ihr wirklich erfolgreich sein. Ziele,das Notieren Eurer Stärken  und Erinnerungen an gute Ritte/Trainingseinheiten sowie Eure Pläne solltet Ihr aufschreiben und immer wieder ansehen. Alle Prüfungsaufgaben, egal ob mit oder ohne Pferd, werden vorher von Euch geplant. Da malt man sich mal den Weg auf, da lauft Ihr die Aufgabe ab, Ihr reitet/ longiert mit geschlossenen Augen (natürlich ohne Pferd) oder malt die Aufgabe mit dem Finger im Sand, oder, oder. Auch den Hufverband kann man mit geschlossenen Augen in Gedanken wickeln oder mit dem Bleistift die Wickelungen zeichnen. Denn viele verschiedene Wege führen dazu, dass Ihr Euch, oder besser Euer Gehirn, sich die Aufgabe besser einprägt und Ihr dann selbstbewußt das Gelernte ausführen könnt, denn Ihr seid super gut vorbereitet. Einen Blackout wird es dann nicht geben, gibt es sowieso nicht, in meiner fast vierzigjährigen Prüferzeit habe ich noch nie einen Blackout erlebt: Alles Märchen und Gerüchte. Und wer sicher ist, der ist auch lockerer und deutlich besser in der Prüfung.
  13. Beim Fachgespräch nicht mit den Fehlern beginnen. Ihr habt eine gut vorbereitete Aufgabe gezeigt und da dürft Ihr ruhig stolz auf das hinweisen, was gut gelungen ist. Bloß keine Fehlerguckerei! Probleme können weiter zum Ende dargestellt werden, frei nach dem Motto, eigentlich war das ganz gut, wäre aber noch besser gewesen, wenn… . Ein guter Tipp ist auch immer die sog. Sandwich- Methode: Mit guten Dingen beginnen, dann Verbesserungen aufzeigen und zum Schluss noch mal aufzeigen, was insgesamt ganz gut war.
  14. Ihr wählt Euch vor und während der Prüfung 2 -3 Berater. Die dürfen Euch was sagen, die dürfen Euch beurteilen, denen glaubt Ihr. Und alle anderen Klugschnacker blendet Ihr konsequent aus! Wer seid Ihr denn, dass da jeder an Euch rumkritisieren darf. Ihr seid doch gut vorbereitet. Und dann noch etwas zum Überlegen: Ihr könnt Prüfer nicht Volltexten oder anfliegen, um Eure Schwächen zu kaschieren, meint Ihr, die Prüfer sind doof? Solche plumpen Versuchen enden immer negativ. Beherzigt: Zu viele Tipps machen Euch raschlebig und die Ergebnisse werden schlechter!
  15. Entzieht Euch ganz konsequent den Grüppchen, die da stressen, tratschen, lästern und ewig vom Durchfallen reden. Großen Bogen um diese Grüppchen. Macht in der prüfungsfreien Zeit etwas ganz anderes, geht Eis essen, macht das Handy lautlos, leiht Euch ein Fahrrad, geht ins Museum, macht einen Spaziergang und knipst ein paar schöne Bilder mit dem Handy, sucht schöne Pflanzen oder Blätter, sucht schöne Steine, singt einfach (muss ja keiner in der Nähe sein) oder setzt Euch alleine zu den Pferden in den Stall oder auf der Weide und beobachtet sie, redet mit denen,macht Fotos oder zeichnet sie.

Die haben mich nicht zur Prüfung angemeldet!

Jeder Azubi hat das Recht auf Prüfung!
Jeder Azubi hat das Recht auf Prüfung!

Rosi Hüh sagt:
16. September 2016 um 08:16
Hallo, die Ausbildung meines Kindes endete am 31.07. d.J.. Doch hatte der Betrieb mal einfach nicht zur Abschlussprüfung angemeldet. Wir haben dann selber die Unterlagen eingereicht, doch dieses Jahr wird aufgrund vieler Teilnehmer wohl keine Prüfung mehr stattfinden. Der Betrieb zahlt weiter Ausbildungsgehalt. Das ist doch nicht in Ordnung. Eigentlich wäre der Auszubildende ja fertig. Müssen wir einen Anwalt einschalten oder ist es nicht Aufgabe der Kammer sich darum zu kümmern?

Dietbert Arnold sagt:
17. September 2016 um 17:27 
Da ist ja was total schief gelaufen. Egal warum, die Zuständige Stelle hat den gesetzlichen Auftrag Euch zu beraten und Euch zu helfen. Deshalb hat eine Zuständige Stelle schließlich Ausbildungsberater! Frage die Zuständige Stelle, wer Eure Tochter zur Prüfung hätte anmelden müssen. Und da musst Du eine klare Antwort bekommen.

Auch wenn Deine Tochter jetzt ohne Abschlussprüfung dasteht, ist der Ausbildungsvertrag am vereinbarten Ende, 31.7., beendet. Nur auf schriftlichen Antrag Deiner Tochter kann der Ausbildungsvertrag verlängert werden. Das muss bei der Zuständigen Stelle genehmigt und eingetragen werden.

Deine Tochter muss 1. nicht in diesem Betrieb und 2. auch nicht als Azubi arbeiten. Das ist sie ja nicht. Sie ist derzeit ungelernte Arbeiterin und muss mindestens Mindestlohn bekommen. Auch wenn Deine Tochter nicht mehr Azubi ist, hat sie das Recht zur Abschlussprüfung. Einzig die Prüfungsgebühren sind dann privat zu bezahlen und für die Anmeldung müsst Ihr sorgen.

Für den Betrieb rechnet sich die Verlängerung natürlich, denn Deine Tochter ist ja faktisch Pferdewirtin und schufftet für einen Azubilohn. Dolles Geschäft. Nur nicht für Deine Tochter.

Du musst wissen, dass jeder Azubi ein Recht auf Prüfung hat und die Zuständige Stelle es so organisieren muss, dass unnötige Wartezeiten vermieden werden.

Voraussetzung an der Teilnahme zur Abschlussprüfung sind:
1. Ausbildungszeit erfüllt
2. Teilnahme an Zwischenprüfung
3. Eingetragenes Ausbildungsverhältnis
4. Vorlage des Ausbildungsnachweises.

Und jetzt kommt etwas, was mir Sorgenfalten bereitet. Einige Kommentare zum Berufsbildungsgesetzt sagen, dass die Anmeldung zu Prüfung auf Antrag des Prüflings erfolgen muss, nämlich schriftlich und zu bestimmten von der Zuständigen Stelle veröffentlichten Terminen.

Die Industrie- und Handelskammern vertreten eine andere Auffassung: Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden – sofern dieser zustimmt – zur Abschlussprüfung anmelden. Wenn das so ist, dann wäre der Betrieb sogar schadenersatzpflichtig.

Ob das rechtlich Bestand hat und ob nicht doch der Betrieb anmelden muss, kann ich Dir nicht wirklich sagen. Das muss zunächst die Zuständige Stelle entscheiden. Ich würde mir die Antwort schriftlich geben lassen. Bedenke einfach, dass ich Dir keine Rechtsauskunft geben darf. Das muss entweder ein Rechtsanwalt tun oder darf der Rechtsschutz der Gewerkschaft. Das wäre nicht schlecht gewesen, wenn Deine Tochter jetzt Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt gewesen wäre.. .

Das ist eine spannende Frage, wie es jetzt bei Euch weitergeht. Schreibe uns das mal, das wäre für viele Azubis wichtig. Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig helfen können und wünsche Euch ein gutes Ende.

Was könnt Ihr alle aus diesem Beitrag lernen? Sprecht mindestens ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung genau mit Eurem Chef ab, wer Euch zur Abschlussprüfung anmeldet! Viele Zuständige Stellen verlangen schon Ostern die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Notiert Euch das Ergebnis im Berichtsheft/Ausbildungsnachweis. Ruft bitte zwei Wochen nach dem mit dem Ausbilder vereinbarten Meldetermin bei der Zuständigen Stelle an und fragt nach, ob Ihr angemeldet seid! Wenn nicht, dann meldet Euch schriftlich bei der Zuständigen Stelle zur Prüfung an und teilt der Zuständigen Stelle mit, dass die Zulassung zur Prüfung an Eure Adresse ebenfalls geschickt wird! Und dann vergesst nicht, wer Rechtsschutz durch seine Gewerkschaft hat, ist klar im Vorteil. 

Bin ich getäuscht worden?

n.n.(Name dem Administrator bekannt), 01.06.2016

Autosave-File vom d-lab2/3 der AgfaPhoto GmbH
Die durften ihre Prüfung selbstverständlich machen, ich aber nicht! Ich fühle mich betrogen.

Guten Tag Herr Arnold,
Ich wende mich an Sie mit der Hoffnung dass sie mir weiterhelfen können….

  1. Ich habe wärend meiner Lehrzeit vertraglich die Ausbildung zu Bereiterin gemacht.
  2. Als dann die Prüfungszeit war , hat mein damaliger Ausbilder die Einladung nach Warndorf unterschlagen.
  3. Ein paar Tage später wurde bekam ich einen Anruf von der LWK Rheinland-Pfalz wo ich denn zur Zwischenprüfung war . Ich wusste natürlich von nichts!!

Also musste ich, obwohl ich die ganze Zeit zum Bereiter gelernt habe, die Prüfung in Zucht und Haltung machen. Reiten war hier natürlich mein bestes Fach, ebenso longieren usw. Selbst die Prüfer meinten noch,“ sie wünschten sich öfter als solche Prüflinge in der Prüfung zum Bereiter “

Irgendwann sprach ich die Ausbildungsberaterin in Rheinland- Pfalz, Frau Klosheim, an. Ich kann ja nur die Prüfung machen, wenn ich so und so lange in dem Beruf wäre usw….warum ging dass denn aber anders rum??!. Warum konnte ich Zucht und Haltung machen ohne das gelernt zu haben???

Selbst die CHEFIN hat nicht wirklich regiert sondern mich wieder an die Frau Klosheim weiter geleitet. Das kann doch alles so nicht sein?! Zumal ich alles selber bezahlen soll?

Können sie mir bitte irgendwie helfen oder mir einen gute Rechtsberater vermitteln?

Vielen Dank. Mit freundlichen Grüssen

 

Dietbert Arnold, 01.06.2016

Hallo liebe n.n.,

das hört sich ja ganz schlimm an. Ich kann von hieraus überhaupt nicht überprüfen, was da schief gelaufen ist. Aber eines weiß ich ganz sicher: DU BRAUCHST GANZ SICHER PROFESSIONELLE HILFE! Und das ganz rasch! DU musst sofort reagieren, sonst laufen Dir alle Fristen weg und Du bist die Verliererin, obgleich Du im Recht sein könntest.

Was rate ich Dir?

  1. Du beauftragst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, den Du auch zunächst bezahlen musst. Wenn Du das vorhast, erkundige Dich vorher, was das kostet. Oder…
  2. …Du wirst Mitglied der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt für wenige Euro im Monat und bekommst von denen professionellen Rechtsschutz. Aber, jetzt kommt der Haken: Normalerweise solltest Du mindestens ein halbes Jahr Mitglied sein, damit die Gewerkschaft für Dich kämpft. Das kostet teilweise richtig Geld und deshalb die Regel, dass Du schon eine Weile Mitglied bist. Rede mit denen in der Gewerkschaft, ich weiß, dass sie auch mal Ausnahmen machen, wenn sie sicher sein können, dass Du nach der Hilfe durch die Gewerkschaft wieder austrittst. Suche im Internet Dir das nächstgelegene IG Bauen Agrar Umwelt- Büro heraus und bitte sie um Hilfe. Sprich das mit der Wartezeit offen an. Wenn Du ein Problem hast, den richtigen Kontakt zu finden, dann melde Dich noch einmal.

Das ist das, was ich Dir derzeit raten kann. Egal, was Du tun willst, Du musst es sofort machen!

Ich jedenfalls wünsche Dir die Kraft, dass Du Dein Dir zustehendes Recht bekommst, denn es kann nicht angehen, dass Du nach einer Ausbildung nicht die Prüfung machen kannst. Insgeheim habe ich nämlich den Verdacht, dass Dein alter Betrieb einfach nur die Prüfungsgebühren in Warendorf, so um die 2.000 EUR, nicht bezahlen wollte und dass die Zuständige Stelle Dir dann die Prüfung nach § 45.2 (Quereinsteigerprüfung) anbieten möchte. Die muss, das ist korrekt, selber bezahlt werden. Aber Du bist Azubi und nicht Quereinsteiger. Auch die Zuständige Stelle muss erklären, was sie da macht und ob sie Dir so geholfen hat, wie sie sollte und müsste.

Wehr Dich und schreibe uns, wie es weitergeht.

Prüfung verpasst – durchgefallen!

Stau
Wegen Stau die Prüfung verpasst? Durchgefallen!

Nach der Zulassung zur Abschlussprüfung bekommen Auszubildende ihre Termine zur Abschlussprüfung. Der/die Auszubildende hat nach der Zulassung zur Prüfung die Pflicht, an der Prüfung teilzunehmen. Verpassen Auszubildende diesen Termin, sind sie mit der Note 5 durchgefallen!

Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt und sich der/die Auszubildende

  • unverzüglich bei der Zuständigen Stelle meldet,
  • schriftlich,
  • glaubhaft und
  • beweisbar seine Gründe darlegt,

kann ein Azubi den ausgefallenen Prüfungstermin folgenlos wiederholen.

Aber Achtung!!! Wichtige Gründe sind wirklich wichtige Gründe und lassen sich nicht so einfach erfinden, wie eine Entschuldigung früher in der Schule. Wichtige Gründe sind nachgewiesene Erkrankungen durch ärztliche Atteste, Unfall, Opfer eine Straftat, Hilfeleistung bei einem Unfall, usw..

Noch ein Tipp: Ein Arzt darf einen Patienten nicht für die Vergangenheit krank schreiben.

Ist ein Prüfling vom Arzt krank geschrieben, kann die Zuständige Stelle bei Zweifeln weitere Beweise anfordern, so z.B.

  • den Krankheitszeitraum
  • die Termine der ärztlichen Behandlung
  • Art und Umfang der Erkrankung
  • die Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfung.

Schnee, Sturm, Hochwasser, Stau, Busausfall, Autobahnsperrung, Panne, Streik, usw. sind kein wichtiger Grund. Mit diesen Widrigkeiten muss sich ein Prüfling vorher auseinandersetzen und seine Anfahrt organisieren. Wer aus diesen Gründen zu spät kommt, ist durch die Prüfung gefallen. Zwei Versuche sind dann noch möglich.

Durchgefallen! Was nun?

(D.A.) Auch wenn es sich kein Azubi wünscht, muss jeder mit der Möglichkeit des Durchfallens rechnen. Schließlich vermasseln 30 – 40 % der Pferdewirtazubis oftmals ihre Prüfung. Darauf muss sich jeder Azubi einstellen und sich Gedanken machen, was ist, wenn…

Üblicherweise ist die Abschlussprüfung kurz vor dem Ende der Ausbildungszeit, so wie im Vertrag festgelegt. Azubis, die ihre Prüfung nicht schaffen, haben ein Recht, bis zur nächsten (oder übernächsten) Wiederholungsprüfung, längstens ein Jahr weiterhin im Ausbildungsbetrieb zu bleiben. Das muss der Azubi aber beim Ausbilder beantragen. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht! Naht aber das Ende der Ausbildungszeit, muss ein Azubi unverzüglich mitteilen, ob er verlängern möchte oder nicht. Zögert man die Entscheidung zu lange heraus, muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi nicht weiterbeschäftigen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine einmonatige Bedenkzeit nach dem Ende der Ausbildungszeit eindeutig zu lang ist und somit das Recht zur Verlängerung verwirkt ist (Bundesarbeitsgericht 6 AZR 519/03). Das Gericht sieht zwar, dass Azubis nach dem Schock der misslungenen Prüfung eine gewisse Bedenkzeit benötigen, vier Wochen sind dafür aber eindeutig zu lang!

Fazit: Bereits vor der Prüfung sollte man sich überlegen, was man im Falle des Scheiterns der Prüfung zu tun gedenkt und dann seine Entscheidung rasch nach der Prüfung dem Ausbilder mitteilen. Nähere Details findet man auch im Berufsbildungsgesetz