Probezeit: Nutzt die Chancen! Lasst die Schwarzen Schafe alleine misten!

Das steht im Gesetz:

Berufsbildungsgesetz

(BBiG)
§ 20 Probezeit

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

Die meisten von Euch werden eine viermonatige Probezeit im Ausbildungsvertrag vereinbart haben und diese endet in der Mehrheit der Fälle Ende November.

Was bedeutet das für Euch?

Der Sinn der Probezeit ist, dass Euer Ausbilder innerhalb der Probezeit erkennen kann, ob Ihr überhaupt für die Ausbildung geeignet seid. Für Euch bietet sich die Chance, in aller Ruhe und Konsequenz zu überlegen, ob Euer Ausbilder Euch überhaupt ausbildet oder nur als billige Arbeitskraft nutzt.

Wenn Euer Ausbilder oder Ihr zu dem Schluss gekommen seid, das Ausbildungsverhältnis zu beenden, dann ist das innerhalb der Probezeit komplikationslos möglich: Das Ausbildungsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Probezeit jederzeit gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Trennung nur sehr schwer möglich: Ihr könnt nicht so einfach gehen, Euer Ausbilder wird Euch nicht so schnell los.

Wann beginnt die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit dem Ausbildungsbeginn, der im Berufsausbildungsvertrag vereinbart ist.

Wann sollte aus meiner Sicht das Berufsausbildungsverhältnis in der Probezeit gekündigt werden?

  • Ständige Überforderung und Angst während der Arbeit
  • Die anfängliche Freude am Beruf ist verloren gegangen
  • Ausbilder lässt Euch nicht regelmäßig die Berufsschule besuchen
  • Hauptaufgabe ist das Putzen der Pferde und Misten der Boxen
  • Keine Ausbildung durch den Ausbilder
  • Kein Ausbilder im Betrieb
  • Mangelnde Wertschätzung im Betrieb, abfällige Bemerkungen, Anschreien, …
  • Ständige unbezahlte Überstunden, kein Freizeitausgleich
  • Ständig mehr als 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche, kein vereinbarter Urlaub, unregelmäßige Entlohnung, keine Entlohnung in Höhe des Ausbildungsvertrages
  • Kein Ausbildungsvertrag, der von der Zuständigen Stelle unterschrieben ist und Euch ausgehändigt wurde
  • Keine monatlichen Gehaltsabrechnungen mit Auflistung der Sozialversicherungen
  • Der Betrieb stellt keine Schutzkleidung (Regen-/Kälteschutzbekleidung, Helm, Sicherheitsschuhe, …)

Müsst Ihr nach der Kündigung den Beruf aufgeben?

Natürlich nicht! Die Kündigung bedeutet meist, dass Ihr mit dem Ausbildungsbetrieb nicht zufrieden seid. Lasst Euch nicht einreden, dass Ihr die Schuldigen seid! Wenn es in einem Betrieb nicht passt, dann wechselt und sucht Euch einen passenderen Betrieb. Da die Zahl der Pferdewirtazubis deutlich abgenommen hat, suchen viele Betriebe händeringend Auszubildende. Das ist Eure Chance: Ihr habt die Wahl und kein Azubi hat es nötig, eine Berufsausbildung bei einem „Schwarzen Schaf“ zu machen. Die bisher absolvierte Ausbildungszeit wird natürlich auch bei einem neuen Ausbildungsvertrag angerechnet.

Mein Tipp: Lasst die Schwarzen Schafe alleine misten!

Immer wieder kommen Auszubildende nach drei Jahren zur Abschlussprüfung, die nur ausgenutzt und nicht ausgebildet wurden. Nicht selten müssen die Prüfer dann feststellen, dass die berufliche Handlungsfähigkeit nicht vorhanden ist und die Auszubildenden durch die Prüfung fallen. Das muss nicht sein! Nutzt die Probezeit, um die Ausbildungszeit in dem Ausbildungsbetrieb ganz nüchtern zu überdenken. Macht Euch eine Strichliste mit positiven und negativen Punkten Eurer Ausbildung. Wenn die Gesamtbilanz negativ ist, dann nutzt unbedingt die Probezeit zur komplikationslosen Kündigung. In aller Regel ist es kein Problem, einen passenderen Ausbildungsbetrieb zu finden, denn Pferdewirtazubns sind heiß gesucht und IHR könnt Euch den richtigen Betrieb aussuchen.

 

Ausbildung- Check-up zum Ende der Probezeit

Spätestens im Dezember oder Januar läuft Eure Probezeit in der Berufsausbildung zum Pferdewirt ab. Innerhalb der Probezeit habt Ihr die Möglichkeit, den Ausbildungsbetrieb jederzeit komplikationslos, ohne Begründung und Angst vor Schadenersatzforderungen seitens des Ausbildungsbetriebes zu wechseln.

Jetzt ist die Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen, ob Ihr die nächsten Jahre Eure Ausbildung in diesem Betrieb fortsetzen wollt, ob Ihr in diesem Betrieb die Chance bekommt, eine erfolgreiche Berufsausbildung zu beenden.

Ich habe für Euch einmal Punkte in einer Tabelle erstellt, die nach meiner Erfahrung in der Berufsausbildung zu großen Konflikten führen können.

Nur ein Beispiel: Wenn Ihr nicht die Berufsschule besuchen dürft, dann findet Ihr das am Anfang vielleicht gar nicht so tragisch. Wenn Ihr dann aber eine sehr schlechte Prüfung ablegt oder, was gar nicht so selten vorkommt, deshalb durch die Prüfung fallt, dann ist das plötzlich eine ganz schlimme Sache. Euer Ausbilder lacht sich ins Fäustchen, dass Ihr so schön für ihn Geld verdient habt und Ihr müsst Euch nach der Berufsausbildung mit einem schlechten Zeugnis bewerben oder zusehen, wie Ihr die Wiederholungsprüfung schafft. Ein ganz mieser Start in das Berufsleben! Wollt Ihr das? Jetzt, zu Beginn der Ausbildung könnt Ihr das sicher zu erwartende Unheil noch abwenden. Entweder Euer Chef lenkt nach einem Gespräch ein, oder aber Ihr dreht Euch um und geht. Freie Ausbildungsplätze gibt es mittlerweile genug.

Probleme aushalten, anstelle sie frühzeitig zu lösen, führt in aller Regel in die Katastrophe. Das zeigt die langjährige Erfahrung mit Auszubildenden und mit Abschlussprüfungen. Gute Ausbildungsbetriebe sehen das genau so wie ich. Von Schwarzen Schafen müsst Ihr Euch trennen. Jetzt, nicht erst vor der Prüfung! Ihr seid jetzt erwachsen, Ihr seid jetzt im Berufsleben angekommen!

Wenn Ihr in der nachfolgenden Liste ein NEIN (also es stimmt nicht, was da steht) notiert habt und das Problem in einem klärenden Gespräch mit Eurem Ausbilder nicht lösen könnt, dann solltet Ihr noch in der Probezeit einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes erwägen.

Ausbildungs- Check-up zum Ende der Probezeit

Das ist mein Ausbildungsalltag:janein
1****Ich besuche seit Ausbildungsbeginn regelmäßig die Berufsschule.
2Ich muss nach der Berufsschule nicht mehr arbeiten.
3Ich arbeite im Regelfall nicht länger als im Ausbildungsvertrag vereinbart.
4Die Zeit in der Berufsschule sowie der Schulweg werden als Arbeitszeit gerechnet.
5Überstunden werden vom Betrieb durch Freizeit ausgeglichen.
6Bei notwendiger Arbeit an Sonn- und Feiertagen bekomme ich Ersatzruhetage.
7Ich bekomme regelmäßig eine komplette Lohnabrechnung, auf der genau zu sehen ist, welchen Bruttolohn ich erhalte und ich den ausgezahlten Nettolohn nachvollziehen kann.
8Ich habe einen gesetzlich vorgeschriebenen, persönlichen Ausbildungsplan für meine Ausbildung erhalten.
9Ich schreibe wöchentlich einen Ausbildungsnachweis* mit Zeitangaben, den der Ausbilder regelmäßig unterschreibt.
10Ich hake diejenigen Ausbildungsinhalte im Ausbildungsplan** ab, die mir vom Ausbilder vermittelt wurden.
11Ich spreche regelmäßig mit meinem Ausbilder über meinen Ausbildungsfortschritt.
12Ich bekomme den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Urlaub von mindestens 24 Werktagen.
13Ich habe einen von mir, dem Betrieb und der Zuständigen Stelle unterschriebenen Ausbildungsvertrag ausgehändigt bekommen.
14Ich erhalte den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Lohn ***.
15Ich werde regelmäßig ausgebildet und bin nicht hauptberuflich Pferdepflegerin.
16Trotz der anstrengenden Berufsausbildung finde ich Zeit, mich mit der Theorie (Anatomie, Reitlehre, Haltung, Tierverhalten, usw.) zu beschäftigen.
17Bei allen Fragen und Problemen, die ich habe, kann ich meinen Ausbilder immer ansprechen und ich fühle mich ernst genommen.
18Ich freue mich noch immer, diesen Ausbildungsplatz bekommen zu haben.
19Ich werde nicht angeschriehen und beleidigt
20Ich werde nicht sexuell belästigt (anmachen, beleidigen, begrabbeln, sexuelle Anspielungen, usw.)
21Ich bin bei der Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft angemeldet.*****
22Ich bin vom Betrieb sozialversichert. ******
* Unter Downloads könnt Ihr Euch einen gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsnachweis ausdrucken und regelmäßig ausfüllen.

** Unter "Downloads" findet Ihr einen Ausbildungsplan der entsprechenden Fachrichtung der Berufsausbildung zum Pferdewirt zum abhaken der bereits ausgebildeten Inhalte.

*** Unter "Bezahlung" findet Ihr die Euch zustehende Entlohnung während der Berufsausbildung.

**** Die Reihenfolge ist nicht nach Wichtigkeit/ Bedeutung vorgenommen worden.

***** Diese Aussage kommt nur für Azubis von landwirtschaftlichen Betrieben infrage. Sonst nicht beachten! Infos: www.zla.de

****** Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch bei Eurer Krankenkasse erkundigen, die ist für die Beitragszahlung aller Sozialversicherungen zuständig.

Fachrichtung wechseln?

In den ersten zwei Jahren könnt Ihr die Fachrichtung noch wechseln. Entweder in der Probezeit oder danach nur nach Absprache mit Eurem Ausbilder.

n.n., 07.05.2017 (dem Admin bekannt)

Ich befinde mich jetzt seit 3 Monaten in der Ausbildung zum Pferdewirt FR Pferderennen EG Trabrennfahren. In ca. eineinhalb Monaten steht meine Zwischenprüfung bevor.

Mir macht das Fahren sehr viel Spaß, auch mit den Geschwindigkeiten habe ich kein Problem, nur habe ich mittlerweile das Gefühl, ich hätte kein „Handchen“ als Fahrerin. Zudem bezweifle ich momentan stark, ob ich Freude und genug Ehrgeiz für die Rennen hätte, da sich die Situation auf der Rennbahn doch sehr von der im Training unterscheidet.

Trotzdem fühle ich mich in meinem jetzigen Ausbildungsbetrieb wirklich wohl, ich komme mit den anderen Mitarbeitern, meinem Chef und den Pferden sehr gut klar und möchte das Umfeld dort nicht mehr missen! Allerdings möchte ich mich natürlich auch weiterentwickeln, auch reiterlich, was momentan nicht möglich ist.

Ich habe überlegt, die Fachrichtung zu wechseln, möglichst zur Zucht. Ich habe auch schon zwei mögliche Betriebe gefunden, die ich kontaktieren möchte, damit sie meine weitere Ausbildung übernehmen. Ist das überhaupt möglich oder muss ich erst „in den sauren Apfel beißen“ und meine jetzige Fachrichtung zu Ende lernen um dann zu wechseln? Könnte es Probleme geben, weil ich im zweiten Lehrjahr angefangen habe?

Haben Sie zudem eine Idee, wie ich ein Gespräch mit meinem jetzigen Chef anstoßen könnte, der wird ja wohl nicht allzu begeistert sein.

Dietbert Arnold, 08.05.2017

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Fachrichtung oder des Einsatzgebietes im Beruf Pferdewirt/in möglich. Nach der Verordnung zum Beruf Pferdewirt/sind die ersten zwei Jahre der Ausbildung identisch, nur das dritte Ausbildungsjahr ist dann fachrichtungsbezogen. Das bedeutet, dass Du die ersten zwei Jahre in der Ausbildung immer für alle Fachrichtungen anerkannt bekommst. Du musst also nicht die Ausbildung neu beginnen. Selbst wenn Du die Abschlussprüfung in der einen Fachrichtung bestanden hast, benötigst Du nur noch ein Jahr weitere Ausbildung, also das dritte Ausbildungsjahr in einer anderen Fachrichtung, um dann die Abschlussprüfung in der weiteren Fachrichtung machen zu können.

Jetzt kommt aber die nächste Überlegung: Aus einem Ausbildungsvertrag kann man/frau nicht so einfach aussteigen. Dazu benötigst Du wichtige Gründe (Ausbildungsmängel, Verfehlungen des Ausbilders, Verbot die Berufsschule zu besuchen, usw.) oder aber der Hinweis, dass Du die Berufsausbildung ganz aufgeben möchtest. Das ist bei Dir augenscheinlich nicht der Fall. Weil eine Berufsausbildung so ein fester Vertrag ist, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es immer eine Probezeit geben muss, mindestens 1 Monat und maximal 4 Monate. In dieser Zeit können beide Seiten die Ausbildung ohne Begründung sofort beenden. Auf gut Deutsch: Chef ich bin dann mal weg, drehst Dich um und gehst. Danach geht das eben nicht mehr. Natürlich kann eine Berufsausbildung auch im gegenseitigen Einverständnis gelöst werden. Das muss aber schriftlich passieren. Die Zuständige Stelle hat dafür Vordrucke.

In Deinem Ausbildungsvertrag steht genau drin, wie lang Deine Probezeit ist, in der Du jederzeit in der Probezeit ohne jeglichen Grund kündigen kannst. Die beste Lösung ist immer, wenn Ausbilder und Auszubildende sich aussprechen und der Wechsel nicht im Streit geschieht. Ich rate Dir, ein Gespräch mit Deinem Ausbilder zu suchen und ohne Vorwürfe an ihn Deine Situation schildern und darum zu bitten, für Deine Entscheidung Verständnis aufzubringen. Du bringst Verständnis für seine Situation auf, denn der Ausbilder hat ja mit Dir als Arbeitskraft gerechnet. So ein Gespräch solltest Du nicht auf der Stallgasse suchen, sondern machst mit Deinem Ausbilder einen Termin aus, bei dem ihr euch bei einer Tasse Kaffee mal ganz in Ruhe unterhalten könnt. Ohne Handy und anderen Störungen.

Ganz zum Schluss muss ich Dir sagen, dass es durchaus eine gute Idee sein kann, von den Trabern zu einer anderen Fachrichtung zu wechseln, denn im Trabrennsport ist die Situation nicht wirklich zukunftsfähig. Das könnte eine Sackgasse sein für Auszubildende. Leider streiten sich die „Traber“ gerne mal untereinander und vergessen dabei, dass sie ihrem Beruf dabei nicht gerade weiterbringen.

Die unmoralischen Angebote der Zuständigen Stellen…

…oder wie die Zuständigen Stellen das Gesetz austricksen und die Azubis dabei übers Ohr hauen

IGBAU Logo SW

image

Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt gibt folgende Empfehlung zum Thema  „Einjährige Ausbildungsverträge“ heraus:

Dank eines Machtwortes der IG Bauen Agrar Umwelt haben die Aufsichtsbehörden die Zuständigen Stellen in der Berufsausbildung der landwirtschaftlichen Berufe aufgefordert, sich an das geltende Berufsbildungsgesetz zu halten. Es wurde den Zuständigen Stellen verboten, nur ein Jahr währende Ausbildungsverträge zu genehmigen. Jetzt ist Schluss mit 3 Probezeiten und der Ungewissheit, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, der einen zur Zwischen- und Abschlussprüfung anmeldet. Drei Probezeiten schüchtern die Azubis in den landwirtschaftlichen Berufen so stark ein, dass sie nicht wagen, sich gegen die maßlosen Arbeitsbedingungen zu wehren oder sich trauen, in die Gewerkschaft einzutreten.

Wenn Ausbildungsbetriebe auf Grund ihrer Struktur nicht alle Bereiche der Ausbildungsordnung erfüllen können, soll die Zuständige Stelle dabei helfen, sog. Verbundausbildungen zur Erfüllung der berufsausbildungsvertraglichen Verpflichtungen zu organisieren. Dann sind die Auszubildenden auf der sicheren Seite, es gibt nur noch eine Probezeit, die für die Ausbildung Verantwortlichen sind benannt und die einzelnen Ausbildungsjahre einschließlich der Prüfungen von Beginn an garantiert.

Mit großer Sorge beobachtet der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt allerdings die Praxis zahlreicher Zuständiger Stellen, den Auszubildenden und den Auszubildenden zu empfehlen, die geltenden Gesetze auszutricksen, um weiterhin einjährige Ausbildungsverträge abschließen zu können. Und hilfreich, wie diese am Rande der Legalität handelnden Zuständigen Stellen sind, liefern sie dazu gleich das Handwerkszeug in Form von Aufhebungsverträgen bzw. bieten ihren Auszubildenden an, ein nicht im Berufsbildungsgesetz verankertes Sonderkündigungsrecht im Ausbildungsvertrag zu verankern. Und schon sind sie wieder da, die vom Gesetz verbotenen drei bzw. zwei Probezeiten. Die Auszubildenden müssen wieder kuschen, damit sie ihre Ausbildung beenden können. Die Betriebe sind wieder glücklich und die Rechte der Azubis stehen nur auf dem Papier.

Diese Berufsausbildung nach Gutsherrenart passt nicht mehr in die heutige Zeit, findet der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt und empfiehlt allen Auszubildenden in den landwirtschaftlichen Berufen, keinesfalls auf die unmoralischen Angebote der Betriebe und der Zuständigen Stellen einzugehen und Ausbildungsverträge vor ihrem regulären Ende aufzulösen. Kein Betrieb und keine Zuständige Stelle kann Auszubildende zwingen und nötigen, Aufhebungsverträge zu unterschreiben oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Neben der Unsicherheit, eine Berufsausbildung abschließen zu können, jederzeit mit der fristlosen Kündigung in der dreifachen Probezeit rechnen zu müssen, kommt das Risiko für die Azubis dazu, dass schlimmstenfalls eine 12wöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I droht, wenn Auszubildende keinen Folgebetrieb für ihre Berufsausbildung finden können.

Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt fordert die Aufsichtsbehörden in Deutschland auf, die Zuständigen Stellen in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung stärker zu überwachen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze zu pochen. Berufsausbildung nach Gutsherrenart darf es nicht geben!