Pferdewirtschaftsmeister/in: Die offiziellen Hinweise und Empfehlungen

100_9496Jetzt liegen sie vor, die offiziellen Hinweise und Empfehlungen zur Pferdewirtschaftsmeisterverordnung.

Lange und intensiv haben die Sachverständigen der Meisterverordnung geackert, um allen Beteiligten Hinweise und Empfehlungen  zur neuen Pferdewirtschaftsmeisterprüfung geben zu können.

Gedacht sind die Empfehlungen nicht nur für zukünftige Meister, sondern auch für Prüfer und natürlich auch die Zuständigen Stellen in Deutschland.

Endlich haben jetzt Meisterschüler die Möglichkeit, noch vor Ausbildungsbeginn zu prüfen, ob sich die eine oder andere Zuständige Stelle oder der eine oder andere Prüfer auch an die gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Zuständigen Stellen erarbeiteten Empfehlungen halten oder ob es nicht besser ist, den einen oder anderen Fortbildungsanbieter zu wechseln. Dieses Recht haben Meisterschüler nämlich.
Auch bei den Fortbildungskursen herrscht Wettbewerb und deshalb enthalten die offiziellen Hinweise und Empfehlungen auch einen Kriterienkatalog, wie gute Vorbereitungskurse aussehen sollten. Schaut nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Organisation. Knallvoll gestopfte Lehrgänge lassen Euch wenig Spielraum auch noch zu arbeiten. Und gerade das ist ja gewünscht, denn wie wollt Ihr ein einjähriges Projekt planen, durchführen und auswerten, wenn Ihr dazu keinen Betrieb in der Hinterhand habt?

Endlich könnt Ihr einen Bogen um die Lehrgänge machen, die mehr an ihre eigenen wirtschaftlichen Erfolge denken als an Eure Zukunft. Auswendig gelerntes Wissen bringt Euch nicht weiter. Überlegt Euch gut, bei wem Ihr unterschreibt.

Und hier könnt Ihr die Empfehlungen und Hinweise der Sachverständigen lesen:

https://www.bildungsserveragrar.de/rechtliche-regelungen/regelungen-fuer-die-fortbildung/meister/pferdewirtschaftsmeister-mw/

Der neue Pferdewirtschaftsmeister im Schnelldurchgang

Meisterausbildung

Der Fortbildungsabschluss zur Pferdewirtschaftsmeisterin und zum Pferdewirtschaftsmeister „quer gelesen“

  1. Die Meisterprüfung besteht aus den folgenden drei Prüfungsteilen:
  • Pferdepraxis (Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen)
  • Betriebswirtschaft (Betriebs- und Unternehmensführung) und
  • Berufspädagogik (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung).
  1. Der Prüfungsausschuss bewertet in der
  • Praxis ein vom Prüfling durchgeführtes, dokumentiertes und vorgestelltes, ca. 12-monatiges Projekt sowie eine schriftliche Prüfung. In der
  • Betriebswirtschaft muss ein ca. halbjähriges Projekt durchgeführt, protokolliert und vorgestellt, sowie an einer schriftlichen Prüfung teilgenommen werden. In der
  • Pädagogik gibt es eine einstündige praktische Prüfung (sieben Tage Vorbereitungszeit) mit Fachgespräch, eine schriftliche Prüfung sowie eine zweistündige Fallstudie mit anschließendem Fachgespräch.
  1. Die Projekte in der Praxis und Betriebswirtschaft werden vor ihrer Durchführung mit dem Prüfungsausschuss vereinbart und müssen während der Durchführung sorgfältig dokumentiert werden. Die Projekte müssen sich auf die gewählte Fachrichtung beziehen.
  1. Der Prüfling wählt sich eine der folgenden Fachrichtungen für seine Prüfung:
  • Pferdehaltung und Service,
  • Pferdezucht,
  • Klassische Reitausbildung,
  • Pferderennen oder
  • Spezialreitweisen
  1. Die Projekte in der Praxis und der Betriebswirtschaft werden doppelt gegenüber der schriftlichen Prüfung gewertet. Die Fallstudie geht mit 40% in die Bewertung des pädagogischen Prüfungsteiles ein.   
  2. Durchschnittlich muss nach Ansicht des Bundesinstituts für Berufsbildung für die Meisterprüfung ein Zeitrahmen von 1200 Stunden für Lehrveranstaltungen und Selbststudium kalkuliert werden.
  3. Mit der Fortbildungsprüfung erwirbt der Prüfling das Fortbildungsniveau 2 (DQR- Level 6 (Bachelor)) sowie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
  4. Zugelassen zur Meisterprüfung werden
  • Pferdewirte mit mind. zweijähriger Berufspraxis in der Pferdewirtschaft
  • Landwirtschaftliche Berufsabsolventen mit mind. dreijähriger Berufspraxis in der Pferdewirtschaft
  • Personen mit einer mind. fünfjährigen Berufspraxis in der Pferdewirtschaft
  • oder Personen, von denen die Zuständige Stelle überzeugt ist, dass die Prüflinge eine gleichwertige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben (z.B. Hochschulabsolventen mit Berufspraxis)
  1. Die Meisterverordnung gilt ab 1.1.2016
  2. Alle, die bereits ihre Fortbildungsprüfung vor dem 1.1.2016 begonnen haben, können nach der alten Verordnung ihre Prüfung beenden. Auf Wunsch und je nach Prüfungsfortschritt kann aber auch schon die Prüfung nach der neuen Verordnung durchgeführt werden.
  3. Nur wer die Meisterprüfung nach der neuen Verordnung ablegt, führt die neue Fachrichtung Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen oder Spezialreitweisen im Pferdewirtschaftsmeisterzeugnis.

Unter „Downloads“ findet Ihr den kompletten Verordnungstext sowie Projektideen für den Teilbereich 1 (Pferdepraxis).

Berufsausbildung nach Gutsherrenart: Meisterverordnung geplatzt!

Meisterausbildung

Dass viele Ausbilder glauben, Recht und Gesetz gilt nicht in Reithallen und auf Reitplätzen, ist ja hinreichend bekannt, wenn Pferdewirtauszubildende von ihren Ausbildungsbedingungen berichten. Das Forum hier ist davon voll.

Neuestes Beispiel hierfür ist das Verhalten der Arbeitgeber bei der Neuordnung der Pferdewirtschaftsmeisterverordnung. Was war passiert?

Nach vierjährigen, intensiven Debatten, um eine gute Pferdewirtschaftsmeisterverordnung zu schaffen, hatten sich die für die Verordnungen in der Berufsausbildung zuständigen Sozialpartner, das sind die Arbeitnehmer (Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt) und Arbeitgeber (Bauernverband, Bundesvereinigung der Berufsreiter, FN, Direktorium für Vollblutzucht und Rennen) einvernehmlich auf eine neue Meisterverordnung geeinigt.

Die letzten beiden Sitzungen fanden unter der Leitung des Verordnungsgebers, das ist das Landwirtschaftsministerium, statt und dessen Vertreter führte das Protokoll. Darin ist zu lesen, dass sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nunmehr auf einen Verordnungsentwurf einstimmig geeinigt hatten und am 30.09.2014 dann nach einer routinemäßigen redaktionellen Überarbeitung der Sack zugemacht wird. Sollten dennoch noch Fragen auftauchen oder Änderungen nötig werden, vereinbarten sich Ministerium, Zuständige Stellen sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dieses bis zum 14.08.2014 zu tun. Da keine wesentlichen Änderungen von allen Beteiligten bis Mitte August eingingen, war der Weg frei für die wichtigen Unterschriften der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und das Inkrafttreten der neuen Meisterverordnung Anfang 2015. Endlich, denn seit der Neuordnung des Berufes Pferdewirt waren ganze 5 Jahre vergangen und es wurde nun doch Zeit, die Ausbildung der Pferdewirtschaftsmeister auf den neugeordneten Pferdewirt abzustimmen. Das war geschafft.

Was aber weder Ministerium, Arbeitnehmer und die Zuständigen Stellen ahnten, war eine heimliche Sitzung der Arbeitgeber im Hause der FN. Und siehe da, der mühsam erreichte Verordnungsentwurf wurde einfach bei dieser Zusammenkunft gekippt, durch einen neuen Entwurf ersetzt und dieser nur stolze vier Werktage vor der finalen Sitzung dem Ministerium mitgeteilt. Die Arbeitnehmer wurden erst gar nicht informiert. Die erfuhren von dem Desaster erst vom Landwirtschaftsministerium. Intereressant in diesem Zusammenhang ist, dass bei dieser Sitzung auch darüber gesprochen wurde, dass die Arbeitnehmer und das Ministerium äußerst enttäuscht reagieren und die Verordnung deshalb platzen könnte. Wohlwissend um das Risiko wurde der Verordnungsentwurf wenige Tage vor dem Finale dennoch gekippt.

Entsetzen bei Arbeitnehmern, Zuständigen Stellen und beim Ministerium: Ein derartiges Verhalten der Arbeitgeber hatte man von seriösen Verhandlungspartnern keineswegs erwartet und enttäuscht alle, die mit den Arbeitgebern eine gute Verordnung für alle zukünftigen Pferdewirtschaftsmeister erarbeitet und beschlossen hatten.

Es ist unglaublich, die einen sagen „ärgerlich„, andere „nur frech„, „typisch überheblich„oder „wieder einmal nach Gutsherrenart“ was sich die Arbeitgeber da geleistet haben, denn bei der letzten Sitzung Ende Juni war man ausgesprochen gut gelaunt und zufrieden auseinander gegangen, da endlich die Kuh, besser das Pferd, vom Eis war. Nicht wenige Sachverständige der Arbeitnehmer, Mitarbeiter des Ministeriums sowie Vertreter der Zuständigen Stellen fühlen sich in ihrer Arbeit von den Arbeitgebern nicht wert geschätzt.

Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass bei der Verordnungsarbeit erhebliche Reisekosten entstanden sind, die zunächst mal in den Sand gesetzt wurden. Der Steuerzahler wird es schon richten.

Es ist wieder einmal so, auf Reitplätzen und in Reithallen gelten keine Gesetze und man hält sich nicht an Regeln. Einmal mehr. Das Landwirtschaftsministerium hat wegen des unglaublichen Verhaltens der Arbeitgeber die Verordnungsarbeit unterbrochen. Nicht ohne den Arbeitgebern ins Stammbuch zu schreiben, dass eine erfolgreiche Neuordnungsarbeit in der Berufsbildung nur möglich ist, wenn sich auch die Arbeitgeber wieder an geltende Regeln, bestehende Verordnungen und Gesetze halten und Verhandlungen in der Berufsbildungspolitik von Vertrauen und Offenheit geprägt sind.

Das Ministerium, die Arbeitnehmer und Zuständigen Stellen warten jetzt darauf, ob es den Arbeitgebern gelingen wird, das verloren gegangene Vertrauen in sie und die notwendige Offenheit wieder herzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind ganz alleine die Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass es keinen neuen Pferdewirtschaftsmeister geben wird. Ein Berufsstand schadet sich selber.

Ausbildung ohne Meister?

  • n.n.

Ich würde gerne eine Ausbildung zum Pferdewirt absolvieren. Jedoch hat der Betrieb,
in dem ich dies gern tun würde, keinen Meister. Gibts es Möglichkeiten trotzdem in solchen Betrieben zu lernen??

  • Dietbert Arnold

Keine Chance. Sage ich Dir so, wie es ist. Lasse Dir bitte nichts anderes erzählen. Es wird nicht gehen. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt für Auszubildende immer einen zugelassenen Ausbilder (Meister) und zusätzlich einen zugelassenen Betrieb vor. Nur die Zuständige Stelle kann Dir aktuell sagen, welcher Betrieb zugelassen ist und welcher nicht. Das kann sich ja auch jederzeit ändern. Mache bitte keinen Fehler und verlasse Dich auf die treuen Augen und den schönen Betrieb!