Zum 1.Juli 2021 werden die Entgelte um 2,7 Prozent erhöht
Vollbeschäftigte Landarbeiter*innen erhalten für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Juni 2021 eine pauschale Nachzahlung von insgesamt 400 Euro sowie zeitweise Beschäftigte anteilig.
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich zum 1.Juli 2021:
Im ersten Ausbildungsjahr auf 725 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr auf 805 Euro
und im dritten Ausbildungsjahr auf 870 Euro.
Auszubildende erhalten für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Juni 2021 eine pauschale Nachzahlung von insgesamt 180 Euro.
Wer sich in der Ausbildung wie in einer Tretmühle fühlt, muss handeln. Ansonsten macht Euch der Beruf krank. Wie Ihr handeln könnt, das zeigt diese Seite.
Sandra, 23.01.21
Ich stehe gerade vor einem großen Problem: Ich bin derzeit in meinem Betrieb mehr oder weniger allein, habe nur Unterstützung von unserem Senior-Chef und unserem alten Mister, der jedoch altersbedingt nicht unbedingt eine große Hilfe ist. Ich habe 15 Pferde zu versorgen, nur vormittags Hilfe beim Training.Der Senior schaut alle paar Stunden mal, ob ich noch lebe, ob die Pferde noch leben (überspitzt) und ob ich Heu oder Stroh brauche.Mein Chef ist ohnehin bereits 2-3 Tage pro Woche in unserem zweiten Standort in Norddeutschland, ich habe seit Wochen das Gefühl, dass ich nichts mehr lerne.Meine Zwischenprüfung war gelinde gesagt katastrophal, nur mit Mühe bestanden, und im Betrieb habe ich dafür ebenfalls ordentlich Ärger bekommen. (Auch zurecht, die Prüfung war verhauen)Ich arbeite 6 Tage 9 Stunden am Tag, manchmal noch mehr, obwohl in meinem Vertrag natürlich die üblichen 8/40 Tages- und Wochenstunden stehen.Ich fühle mich gerade einfach nur überfordert und allein gelassen, sicher, das ist nur für etwas mehr als eine Woche, dennoch habe ich das Gefühl, kaputt zu gehen. Natürlich freue ich mich, dass mir die Verantwortung übertragen wurde, aber nicht zu dem Preis.Meine Freunde und meine Verwandten sind entsetzt wenn ich von meiner Arbeit erzähle und können das gar nichzt glauben, dass ich als Azubi im zweiten Lehrjahr (ich verkürze, habe vor einem halben Jahr erst angefangen) alles managen soll.Dass ein klärendes Gespräch mit dem Chef ansteht, ist mir bereits klar, das ist das erste, was ich machen werde, wenn er wieder da ist.Auch, dass ein Pferdewirt immer 120% geben muss, war mir vorher klar. Nicht umsonst wird Belastbarkeit in dem Beruf groß geschrieben.Aber ist diese Belastung zumutbar? Ist dieser Umgang mit einem Azubi rechtens? Müssen nicht auch in der Ausbildung Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden?
Dietbert Arnold, 24.01.21
Hallo Sandra,
es ist gut, dass Du Dir große Sorgen machst. Denn eines ist so ziemlich sicher, wenn Du das so laufen lässt, dann hast Du nahezu eine Garantie, durch die Prüfung zu fallen.
Folglich musst Du etwas tun!! Und das Jetzt!!
Folgende Möglichkeiten kann ich Dir vorschlagen:
Du vereinbarst ein zeitnahes Gespräch mit Deinem Ausbilder. Du machst einen festen, zeitnahen Termin ab und sagst ihm, dass das Gespräch nicht mal eben auf der Stallgasse stattfinden kann. Vor dem Termin setzt Du Dich hin und schreibst alle Probleme stichwortartig auf, die Dich bedrücken. Dann schreibst Du auch vorher stichwortartig auf, was Du als Lösung ansiehst. Und bei vielen Punkten, die Du mir geschrieben hast, kann es nicht um Kompromisse gehen. Natürlich hast Du ein Recht auf Freizeitausgleich und natürlich müssen die bereits geleisteten Überstunden ausgeglichen werden. Lasse Dich nicht auf Bezahlung der Überstunden ein, das ist dann vielleicht 1 € die Stunde. Das hilft Dir überhaupt nicht weiter und Dein Chef freut sich über so eine billige Arbeitskraft. Natürlich muss Dir der Betrieb die Berufsschulzeit geben, um zu Lernen, denn das Schulgebäude ist verschlossen, der Unterricht wird aber in Distanzform durchgeführt und deshalb ist die Schulpflicht natürlich nicht ausgesetzt. Nimm umbedingt Kontakt mit Deiner Berufsschule auf und lasse Dir Unterrichtsaufgaben von Deinen Lehrern geben. Selbstverständlich kann und darf es nicht so weitergehen, dass Dein Chef nicht für die Ausbildung zur Verfügung steht. Der kann diese Aufgabe nicht an einen Mister weitergeben. Mache klare Regeln ab, wie es zukünftig laufen kann. Mache mit Deinem Chef ab, dass Ihr Euch regelmäßig zusammensetzt und den Fortgang Deiner Ausbildung beratet. Klare Regel treffen, die nicht zur Disposition steht: Z.B. alle zwei Wochen, jeder Montag 1 Stunde. Dann schlägst Du Deinem Ausbilder vor, dass Ihr während des regelmäßigen Termins den gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Ausbildungsplan durchsprecht und abhakt, was schon ausgebildet wurde und was wann noch kommen muss. Eine Vorlage hierzu habe ich Euch einmal erstellt und in den Download gestellt: Ausbildungsplan Pferdewirt (Deine Fachrichtung).
Am Ende des Gespräches solltest Du eine Liste mit drei Spalten haben, die die Überschrift tragen:
Meine Kritik
Mein Vorschlag
Unsere Vereinbarung
1.
2.
…
Klare Vereinbarungen treffen. Mutig vortragen, keine faulen Kompromisse. Entweder es wird besser, oder Du gehst.
Du wirst jetzt rasch sehen, ob Dein Ausbilder bereit ist, Dir entgegen zu kommen oder ob er mauert. Ist er nicht bereit, die vertraglich im Ausbildungsvertrag geregelten Vereinbarungen einzuhalten und Dir Schulzeit zum Lernen einzuräumen sowie endlich Dich auszubilden, dann kannst Du sicher sein, dass es sich um ein Schwarzes Schaf handelt und nur an einer billigen Arbeitskraft interessiert ist. Dann packe Deine Sachen und kündige.
Nächst Möglichkeit, Du informierst die Zuständige Stelle und forderst von denen Hilfe ein. Die haben Dir zu helfen. Das ist deren gesetzlicher Auftrag. Aus Erfahrung weiß ich allerdings, dass die sich gerne raushalten. Bloß nicht irgendwo anecken. Macht ja Arbeit.
Der beste Weg ist es, sowohl für das Gespräch mit dem Ausbilder als auch für ein Gespräch mit der Zuständigen Stelle, einen Vertreter der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, also der Gewerkschaft, die auch die Pferdewirte betreuen, einzuschalten. Sei es persönlich oder die telefonieren mit dem Ausbilder oder der Zuständigen Stelle oder auch schriftlich. Damit Dir die Gewerkschaft den Rücken stärkt und Du nicht als Opfer vor Deinem Chef oder der Zuständigen Stelle steht und mit dem nötigen Respekt behandelt wirst, musst Du ersten in die Gewerkschaft eintreten und Du musst Dich vorher von denen beraten lassen, damit Du genau weißt, was Du willst und was Dir zusteht. Das regionale Büro der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) findest Du im Netzt unter www.igbau.de. Die nehmen Dich als Mitglied auf und die machen dann auch einen Beratungstermin mit Dir. Übrigens, der Beitrag für Azubis beträgt wenige Euro pro Monat. Eine gute Invention, um eine Ausbildung gut abschließen zu können. Falls Du Hilfe braust, die richtigen Ansprechpartner bei der IG BAU zu finden, dann kannst Du mir noch einmal schreiben.
Seit Sonntag, 23. März 2020 ist klar: zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus müssen Mindestabstände und Hygienestandards eingehalten werden.
Auch die Pferdewirtschaft wird hierbei vor besondere Herausforderungen gestellt. Relativ häufig kommen trotz der ernsten Situation Sätze wie „das ist im Stall und auf dem Hof nicht umsetzbar“ oder „die Hygiene war im Stall nie ein Thema“. Dabei ist zu beachten, dass viele Vorgaben (wie die Möglichkeit sich unter fließendem Wasser die Hände waschen zu können) schon lange in den sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 4.1), geregelt sind.
Fakt ist: Wer sich nicht an die Vorgaben der Bundesregierung hält, spielt mit der Gesundheit und am Ende auch dem Leben seiner Mitmenschen.
Fakt ist: trotz aller Einschränkungen ist ein Weiterarbeiten auch in den Branchen der Landwirtschaft, im Stall und auf der Weide, möglich, „schließlich müssen wir ja die Tiere versorgen“. Und genau wie in anderen Branchen, wie in der Pflege oder der Gebäudereinigung und den Versorgern ist die Arbeit auch notwendig. Denn die Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag, um dieses Land am Laufen zu halten.
Für uns als Gewerkschaft IG BAU ist klar: die Gesundheit steht an erster Stelle. Können die bundesweit beschlossenen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, müssen die einzelnen betroffenen Arbeitsstätten vorerst stillgelegt werden. Denn hier geht es um Menschenleben! Auch junge Menschen können durch das Corona- Virus lebensbedrohlich erkranken und auch sterben.
Müssen die Sicherheitsabstände im Pferdestall überhaupt eingehalten werden?
Ja, diese gelten auch für die Pferdewirtschaft. Das gilt für die Fahrt im Bulli genauso wie im Stall selbst als auch im Mitarbeiterraum. Das hat im Übrigen nichts mit der Schließung von Betrieben oder dem allgemeinen Kontaktverbot zu tun.
Die Sicherheitsabstände können nicht bei allen Tätigkeiten im Umgang mit dem Pferd eingehalten werden. Was kann ich tun? Für solche Arbeiten müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden. Das umfasst z.B. Masken und Handschuhe für die Mitarbeiter*innen. Wenn es nicht anders geht, sollten die Arbeiten vorläufig nicht ausgeführt werden.
Welche Behörde ist für die Überprüfung der Arbeitsstätten vor Ort zuständig? Die Zuständigkeiten für die Überprüfung der Arbeitsstätten vor Ort sind regional unterschiedlich verteilt. Ein guter erster Ansprechpartner ist in der Regel das örtliche Gesundheitsamt. Zuständig können aber auch die Gewerbeaufsicht oder das Ordnungsamt sein. Das zuständige Gesundheitsamt ist ganz einfach zu finden: https://tools.rki.de
Meine Firma hält sich nicht an die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung; wir haben keine Möglichkeit, um uns die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Was kann ich tun?
Das BMAS (Bundesministerium Arbeit und Soziales) empfiehlt bei Verstößen im Betrieb beim Thema Corona, umgehend das Gesundheitsamt in der jeweiligen Region (Stadt) zu informieren.
Die Behörde hat hier die Möglichkeit tätig zu werden und kann auch anordnen, die Arbeit einzustellen. Das zuständige Gesundheitsamt ist ganz einfach zu finden: https://tools.rki.de
Kann ich aufgrund der Pandemie zuhause bleiben?
Arbeitnehmer*innen, die nicht erkrankt sind, steht kein Recht zu, ihre Leistung zu verweigern. Ganz im Gegenteil: sie sind weiterhin verpflichtet, ihre arbeitsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen und Weisungen Folge zu leisten.
Mein Arbeitgeber gibt mir jetzt Aufgaben, für die ich üblicherweise nicht zuständig oder verantwortlich bin; muss ich diese ausführen? Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auch solche Arbeiten zuweisen, die vertraglich zuvor so nicht vereinbart wurden, sofern die einzelnen Beschäftigten die erforderliche Eignung (!!) besitzen und zustimmen. Dies gilt in örtlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Pandemie nach Hause schickt, weil ich an Corona erkrankt bin? Bei Krankheit besteht wie immer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen. Danach besteht Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Untersagt die zuständige Behörde die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, besteht auch über den Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen hinaus Anspruch auf Ersatz des Entschädigung für den entgangenen Verdienst nach dem Infektionsschutzgesetz.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Pandemie nach Hause schickt, obwohl ich gesund bin und Arbeit da ist? Es besteht Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Die Arbeitskraft sollte ausdrücklich und nachweislich, am besten schriftlich, angeboten werden. Auch bei Kurzarbeit der Mitarbeiter müssen Auszubildende im Betrieb ausgebildet werden!
Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Pandemie nach Hause schickt, obwohl ich gesund bin aber wegen Arbeitsausfall nicht arbeiten kann? Der Arbeitgeber ist berechtigt, Arbeitszeitguthaben abzubauen. (vgl. § 3 Ziffer 1.43 BRTV). Gerade Pferdewirte haben sehr oft viele unbezahlte Überstunden geleistet. Die könnt Ihr jetzt einfordern!
Was passiert, wenn ich gesund bin, aber wegen notwendiger Kinderbetreuung nicht arbeiten kann? Das muss individuell mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, unter Umständen besteht wegen persönlicher, unverschuldeter Verhinderung Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB. Im Zweifel muss Urlaub genommen werden.
mein Name ist n.n.(dem Admin bekannt), ich habe hier auf dem Hof, auf dem ich bisher eine Vollzeitanstellung hatte, fristgerecht auf Ende Februar gekündigt.
Meine Arbeitgeberin ist was den letzten Arbeitstag betrifft nicht sehr kooperativ und beruft sich auf Überstunden, die ich laut Vertrag noch abzuleisten hätte. Ich stehe aktuell mit mehreren Leuten im Kontakt um das ganze zu klären. Da kam die Frage auf, nach den Regelungen im Tarifvertrag bezüglich Mehrarbeit und Überstunden, was bedeutet das usw. . Gibt es überhaupt einen Tarifvertrag und wenn ja, wo finde ich den?
Dietbert Arnold, 01.03.2020
Liebe n.n.,
leider musstest Du ein wenig auf eine Antwort warten, weil ich anderweitig unterwegs war. Da ich diese Seite in meiner Freizeit betreibe, kann es deshalb vereinzelt zu Wartezeiten führen. Nun aber zu Deinem Problem:
Für Pferdewirte/innen gibt es KEINE Tarifverträge. Ausnahmen sind die Landgestüte als Arbeitgeber. Warum seid Ihr nicht tarifgebunden oder besser ausgedrückt durch einen Tarifvertrag geschützt. Die Antwort ist ganz einfach: Einen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schließen immer die Arbeitgeberorganisation und die Arbeitnehmerorganisation. Bei den Arbeitgebern sind das der Arbeitgeberverband und bei den Arbeitnehmervertretern die Gewerkschaft. Diese beiden Sozialpartner beraten über die Bedingungen der Arbeit und schließen Lohn- und Manteltarifverträge ab. Die gelten aber nur, wenn der Betrieb im zuständigen Arbeitgeberverband und die Mitarbeiter in der zuständigen Gewerkschaft Mitglied sind.
Für die Betriebe ist die Situation doch easy, keine Regeln aus einem Tarifvertrag bedeutet, die können fast alles machen, was sie wollen. Kein Wunder also, dass Berufe mit Tarifverträgen im durchschnitt doppeltet so hohe Gehälter haben als tariffreie Branchen.
Und jetzt könnte ich sagen: Ihr habt ja alle selber Schuld, dass Ihr keinen Tarifvertrag habt! Ein bisschen stimmt das nämlich. Warum? Ganz einfach, kaum ein Pferdewirt/in ist Mitglied in ihrer Gewerkschaft (Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, IG BAU) und deshalb können die ganz wenigen, organisierten Pferdewirte/innen die Arbeitgeber nicht zwingen, auch sich im Arbeitgeberverband zu organisieren und einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Arbeitgeber haben natürlich überhaupt kein Interesse, einen Tarifvertrag zu vereinbaren und haben auch verdammt wenig Respekt vor ihren Arbeitnehmern. Die sind ja nicht organisiert und kommen nur einzeln unter die Augen der Chefs. Dann werde die meisten natürlich ganz klein. Nur wenn Ihr Euch alle organisiert, dann sieht das Ganze schon anders aus, weil Ihr Pferdewirte/innen dann sagen könnt: Chef, wenn das nicht fairer wird mit der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen, dann streiken wir mal, dann könnt ihr alle alleine mal den Stall machen. Und das scheuen Chefs wie der Teufel das Weihwasser.
Also gilt für Dich der Arbeitsvertrag, den Du mit Deinem Betrieb abgeschlossen hast. Ich hoffe, Du hast einen Arbeitsvertrag? In dem Arbeitsvertrag muss eigentlich stehen, wie viele Stunden Du zu arbeiten hast. Hast Du Deine Arbeitszeiten dokumentiert? Eigentlich muss auch Dein Arbeitgeber die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsvertrages niedergeschrieben und auch die Stunden dokumentiert haben. Wenn Du natürlich keine Aufzeichnungen hast, dann kann Dein Betrieb natürlich viel behaupten.
Was tun?
Du brauchst eine richtige Rechtsberatung. Die würde die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt natürlich kostenfrei für Dich vornehmen und notfalls auch Dich vor Gericht vertreten. Dumm ist, dass Du wahrscheinlich nicht Mitglied der Gewerkschaft bist und der Versicherungsfall natürlich schon eingetreten ist. Laut Satzung vertritt die Gewerkschaft Dich dann nicht, weil, wenn alle erst eintreten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann habt ihr natürlich nicht genug Beiträge geleistet, diesen Rechtsschutz zu finanzieren. Gewerkschaften finanzieren sich grundsätzlich durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder. Und dennoch kannst Du einmal bei der IG BAU vorsprechen, ob sie Dir trotzdem helfen. Wenn das so sein sollte, dann darfst Du natürlich nicht im Mai austreten. Das wäre einfach nur unfair, weil Du die Mitgliedsbeiträge vieler IG BAU- Mitglieder verbraucht hast, ohne selber in „guten“ Zeiten das ein wenig auszugleichen.
Wenn die Gewerkschaft sagt, dass sie Dich nicht vertreten kann (was Du sicher verstehen könntest), dann rate ich Dir Dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Beratung und vielleicht ein deutlicher Brief des Anwaltes kostet nicht die Welt. Hilft aber oft. Rede einfach bei der ersten Beratung auch über Kosten. Das ist völlig normal und Anwälte sind deshalb nicht böse. Du wirst ja auch gefragt, was eine Reitstunde bei Dir kostet.
Wenn Du schlau bist, dann lasse entweder von der Gewerkschaft bzw. vom Anwalt Deinen neuen Arbeitsvertrag ansehen, bevor Du ihn unterschreibst. Und denke daran, unter 12,00 brutto jede Stunde gelten Arbeitnehmer nach Ansicht der Europäischen Gemeinschaft als arm!
Wenn Du weitere Fragen hast, dann melde Dich einfach wieder. Ich hoffe, es geht dann rascher.
Ich habe am 1.4.2018 meine Ausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen Gangreiten in Bayern angefangen. Zum 1.9.2019 habe ich dann an einen Betrieb in Hessen gewechselt, da mein erster Betrieb mich nicht wirklich ausgebildet hat. Im neuen Betrieb ist es allerdings jetzt auch so, das zu mir gesagt wurde das es kein Pferd für die Abschlussprüfung gibt. Jetzt ist meine Frage, ob ich die Prüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb diesen Sommer machen kann. Denn meine zukünftige Chefin würde mir Pferde stellen. Diese sind allerdings in Rügen. Sie würde mir die Pferde auch zur Verfügung stellen, allerdings soll ich an meinem Ausbildungsbetrieb die volle Einstellgebür zahlen und drei Druse Tests vorlegen bevor das Pferd kommen darf. Das würde allerdings so viel Zeit beanspruchen das es sich nicht mehr rentiert das Pferd zu holen. Ich hoffe sie können mir helfen oder haben Adressen wo ich mich informieren kann. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen n.n.
Dietbert Arnold, 10.02.2020
Liebe n.n., wenn ich das so lese, dann habe ich wieder das Gefühl, Recht und Gesetz gilt nicht auf Reitplätzen. Ein erheblicher Teil der Berufsausbilder pfeift auf Recht und Gesetz und lässt Euch einfach nur schuften und verdienst sich dabei dumm und dämlich an Euch.
Das darfst DU Dir nicht gefallen lassen!
Um es einmal klar und deutlich zu sagen, damit kein „Ausbilder“ sagen kann, er/sie hat es nicht gewusst: Das Berufbildungsgesetz (BBiG) gibt hier klare gesetzliche Regeln vor:
§ 14 BBiG
„Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.“ Du siehst also, Dein Betrieb muss Dir ein Pferd zur Verfügung stellen, wenn Du sonst nicht die Prüfung ablegen kannst. Das Pferd ist für Pferdewirte so etwas wie ein Werkzeug. Ohne Säge kann ein Tischler kein Brett kürzen und ohne Pferd kannst Du nicht Gangpferde reiten.
„Ausbildende haben 1.dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,“ Die berufliche Handlungsfähigkeit beinhaltet natürlich auch das praktische Reiten und zum Erreichen des Ausbildungszieles ist das Reiten auch in der Prüfung zwingend. Folglich hat Dein Betrieb dafür zu sorgen, dass Du beritten bist in der Abschlussprüfung.
§ 32 BBiG
„Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.“ Und genau das muss die Zuständige Stelle in Hessen tun! Die haben die ordnungsgemäße Berufsausbildung zu überwachen und müssen reagieren, wenn es Regelverstöße gibt. Also ganz konkret: Nicht Dein vielleicht späterer Betrieb noch Du persönlich hast dafür zu sorgen, dass Du Deine Abschlussprüfung machen kannst. Nein Dein Ausbildungsbetrieb und die Zuständige Stelle haben Dir zu ermöglichen, dass Du eine im Vertrag versprochene Abschlussprüfung machen kannst. Wenn die Dir nicht helfen und Du keine Abschlussprüfung ermöglichen, dann kannst Du den Dir entstandenen Schaden, z.B. Verdienstausfall, usw. natürlich gerichtlich geltend machen. Und wenn die Zuständige Stelle nicht wirklich engagiert tätig wird, dann gibt es auch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
§ 43 BBiG
„Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1.wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,2.wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und3.wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.“ Hier kannst Du ganz klar ablesen, wann die Zuständige Stelle Dich zur Prüfung zulassen muss. Das sind alleine die drei Punkte: Ausbildungsdauer erreicht, Zwischenprüfung teilgenommen und Vertrag bei der Zuständigen Stelle registriert. Und wenn Du das vorweisen kannst, dann müssen die Dich zur Prüfung zulassen.
Was kannst Du tun?
Als erstes sprichst Du mit der Zuständigen Stelle in Hessen. Die müssen Dir helfen. Lasse Dich nicht abwimmeln. Die müssen tätig werden!
Du kündigst den Ausbildungsvertrag nicht! Nur als Azubi muss Dir die Zuständige Stelle helfen. Nur als Azubi unterliegst Du dem Berufsbildungsgesetz. Nur als Azubi hast Du das Recht zur Abschlussprüfung. Nur als Azubi ist die Prüfung für Dich kostenfrei.
Du solltest Dir auf keinen Fall ein Pferd privat besorgen. Stelle Dir einmal vor, da passiert etwas bei der Anfahrt zur Prüfung oder in der Prüfung mit dem Pferd, da bist Du voll haftpflichtig! Ganz davon abgesehen, wer bezahlt denn die Impfungen?
Sage Deinem Betrieb, dass Du darauf bestehst, dass sie Dir ein geeignetes Pferd für die Prüfung kostenfrei zur Verfügung stellen. Mache deutlich, dass Du den Betrieb für alle Versäumnisse haftpflichtig machst. Der Betrieb hat Dir Ersatz zu besorgen, wenn er kein geeignetes Pferd hat.
Lasse Dich auf jeden Fall auch rechtlich beraten. Hilfreich sind deutliche Schreiben an die Zuständige Stelle und an den „Ausbildungsbetrieb“, die zeigen, dass Du Dir diese Behandlung nicht gefallen lässt. Das kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht sein, der Dich berät und die Briefe aufsetzt, das kann aber auch die Gewerkschaft machen, die eine Rechtsschutzabteilung hat. Wenn Du das möchtest, dann wende Dich an die Gewerkschaft Bauen Umwelt Agrar und bespreche mit denen, ob sie bereit sind, Dich zu vertreten, obwohl Du dann ja gerade erst eingetreten bist. Falls Du Dich für einen Rechtsanwalt entscheidest, dann darfst Du ruhig vorher fragen, welche Kosten z.B. für die Beratung und die Formulierung der Briefe auf Dich zukommen. Da wird kein Anwalt böse sein und das wird auch kein Vermögen sein!
Adressen
Zuständige Stelle Hessen: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), – Bildung- und Beratunszentrum, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar; Kontakt: Brigitte Krug, T 0561.7299318, 0561.7299225, Brigitte.krug.@llh.hessen.de , Dr. Marie- Luise Rahier T 0561.7299305, F 0561.7299304, marie-luise.rahier@llh.hessen.de, Michael Stein, T 0561.7299315, F 0561.7299304, mobile 0151.12509110, Michael.stein@llh.hessen.de
Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt: Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Genauere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros In Frankfurt: 069 24 26 270, Fax: 069 24 26 27 28 sowie in Darmstadt unter Tel.: 06151-33510 Fax.: 06151-367014 erreichbar!
Regionale Büros in Hessen findest Du hier: https://igbau.de/Bueros-und-Adressen.html?Region=600.
Zu guter Letzt
Wenn Du Hilfe beim Kontakt suchst, dann melde Dich noch einmal. Dir jedenfalls wünsche ich viel Selbstbewusstsein beim Durchsetzen Deiner berechtigten Forderungen. Nicht DU musst handeln, sondern die, die Deine Prüfung unberechtigt verhindern könnten! Und manches Mal kann ein knackiger Brief eines Anwaltes oder der Rechtsschutzabteilung helfen, dass Zuständige Stellen aufwachen und Betriebe merken, dass sie kein wehrloses Opfer eingestellt haben. Selbst wenn Du nicht Deine Prüfung machen kannst, dann spart ja sogar noch Dein Betrieb die Prüfungsgebühr! Vielleicht ist das ja das Ziel! Also ran, wehre Dich, lasse Dich nicht zum Opfer machen und schreibe uns mal, wie es weitergeht.
Oft reicht schon das Schreiben der Gewerkschaft aus, um den Chef umzustimmen, aber manchmal hilft nur der Gang vor Gericht, um Eure Rechte durchzusetzen.
„Wir setzen uns ein! Mit uns bekommen Mitglieder Ihr gutes Recht! Jahr für Jahr gewährt die IG Bauen-Agrar-Umwelt insgesamt vielen tausend Mitgliedern erfolgreich Rechtsschutz. Das ist Kompetenz, die unseren Mitgliedern bares Geld bringt.
Mit unserer Rechtsschutzarbeit erstreiten wir jedes Jahr viele Millionen Euro für unsere Kolleginnen und Kollegen, allein im Jahr 2018 waren es 29 Millionen Euro. Recht haben und Recht bekommen Gewerkschaften sorgen mit Tarifverträgen für eine solide Grundlage, für die Ansprüche der Arbeitnehmer*innen gegenüber den Arbeitgeber*innen.
Unsere Tarifverträge sichern Einkommen und regeln Arbeitsbedingungen. Sie sind für Gewerkschaftsmitglieder rechtsverbindlich und können im Streitfall eingeklagt werden. Die IG BAU ist da, wenn es um Streitigkeiten zum Sozialrecht oder Arbeitsverhältnis geht. Schließlich haben Tarifverträge nur dann einen Wert, wenn sie in den Betrieben auch angewendet werden. Leider ist es so, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind – das muss insbesondere beim Thema Kündigungsschutz immer wieder festgestellt werden.
Wir helfen unseren Mitgliedern, dass sie ihr Recht bekommen! Kostenlose Rechtsberatung Tarifverträge werden nicht für Gewerkschaften, sondern von Gewerkschaften für ihre Mitglieder abgeschlossen. Die Arbeitnehmer*innen sind im Streitfall auch Kläger*innen, schließlich geht es darum, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das geht manchmal nur vor Gericht. Die Gewerkschaft selbst hat keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, darf also selbst nicht als Kläger auftreten. Sie muss vielmehr durch eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt werden, sich für den*die Arbeitnehmer*in einzusetzen. Wir kümmern uns um alles, was recht ist!
Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem*der Arbeitgeber*in (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versorgungsamt (Sozialrecht). Voraussetzungen: Sie müssen mindestens drei Monate Mitglied bei der IG BAU sein und uns eine schriftliche Vollmacht für die Führung des Verfahrens erteilen.
Rechtsschutz gewähren wir übrigens auch, wenn ein Mitglied wegen einer vom*von der Arbeitgeber*in veranlassten Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das kommt gar nicht so selten vor. Gerade bei Verstößen gegen das Umweltrecht, Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Todesfällen, die es in unserer Branche leider häufig zu beklagen gibt, machen wir uns für die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer*innen stark.
Wir wissen, was zu tun ist Wir schicken unsere Mitglieder (beziehungsweise deren Hinterbliebene) nicht zu irgendeiner Rechtsberatung, vielmehr beraten und begleiten wir sie selber kompetent und zuverlässig. Bei der IG BAU arbeiten erfahrene Gewerkschaftssekretär*innen und Jurist*innen im Interesse der Mitglieder. Im konkreten Fall formulieren wir eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, die es durchzusetzen gilt. Sollte dieser Antrag, der immer vor einer Klage kommt, erfolglos sein, organisieren wir in Absprache mit der*dem Kläger*in das weitere Verfahren. Wir arbeiten eng mit der Rechtsschutz GmbH des DGB (Deutscher Gewerkschafts- Bund) oder ausgewählten Vertrauensanwält*innen zusammen, um eine möglichst optimale Vertretung vor Gericht sicherzustellen.
Sie sind also in guten Händen! Keine Angst vor der eigenen Courage „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ Das mag in vielen Dingen des Lebens funktionieren, aber bestimmt nicht, wenn man sich mit dem*der Arbeitgeber*in auseinandersetzt. Hier muss die Belegschaft Rückgrat beweisen und jede*r Einzelne für sein*ihr gutes Recht energisch eintreten. Unser Rechtsschutz ist ihm dabei sicher! Voraussetzung ist eine schriftliche Vollmacht. Ohne diese können wir nicht juristisch tätig werden. Das ist auch bei jedem*r anderen Anwalt*Anwältin so. Mehr Mitglieder – noch bessere Leistungen! Unser Rechtsschutz ist eine solidarische Leistung aller organisierten Arbeitnehmer*innen in der IG BAU.
Jedes neue Mitglied stärkt unsere Organisation und sorgt für noch mehr Durchsetzungskraft. Als Stimme der Arbeitnehmer*innen setzen wir uns auf Arbeitgeber*innenseite für faire Einkommen, angemessene Arbeitsbedingungen und soziale Leistungen ein. Im Rechtsschutz sorgen wir für juristische Klarheit und entwickeln die Rechtsprechung im Sinne der Arbeitnehmer*innen weiter.
Gut zu wissen Die Gewerkschaft leistet kompetenten Rechtsschutz und ist eine zuverlässige Partnerin in der Rechtsberatung. Sie ist jedoch keine Rechtsschutzversicherung, für die jeder einzelne Rechtsschutzfall ein Risiko darstellen würde, das es zu vermeiden gilt. Wir sind für sie da. Immer. Private Rechtsschutzversicherung besser ? – Denkste ! Die privaten Rechtsschutzversicherungen bieten weder die Qualität noch die Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes. Es sind z.B. tariflichen Forderungen ausgeschlossen oder die beauftragten Rechtsanwält*innen haben wenig Erfahrung und Fachkenntnisse über Arbeits- und Sozialrecht. Wir haben die erfahrenen Expert*innen und arbeiten mit den aktuellsten Gesetzen.“ aus: Wir setzen uns ein – der Rechtsschutz der IG BAU
Merke:
Der Rechtsschutz wird gewährt, wenn mindestens drei Mitgliedsbeiträge eingegangen sind.
Der Rechtsschutz wird auch gewährt, wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt.
Der Rechtsschutz wird nicht für Streitigkeiten gewährt, die vor Gewerkschaftseintritt entstanden sind.
Der Monatsbeitrag der IG BAU beträgt 1,15% des Brutto- Monatslohnes (Azubis ca. 6.-€ – 9.-€ im Monat), so steht es in der Satzung der Gewerkschaft
Das dürfen Azubis erwarten: Eine grundsolide reiterlicht Ausbildung, um dann sich auch im Sport präsentieren zu können. Nur viele Ausbilder wissen das scheinbar nicht, denn die billige Arbeitskraft und nicht die Ausbildung steht im Focus.
n.n., 10.06.16
Ich brauche dringend Hilfe! Ich bin im 3. LJ und mache die Fachrichtung Klassische Reitausbildung. Seit etwa einem Jahr läuft es nicht mehr so richtig, ich bekomme kaum Unterricht und die Pferde, die wir bei der Anerkennung als Ausbildungsbetrieb bei der Zuständigen Stelle vorgestellt haben, darf ich höchstens putzen. Ich darf keine Turniere reiten und was die Ausbildungsinhalte, sind interessiert auch keinen. Ich hatte bereits meine Zwischenprüfung. Der Teil, für den ich lernen konnte war gut, der andere Teil, auf den mein Betrieb mich hätte vorbereiten müssen, war schlecht.
Seitdem verschlechterte sich die Situation zusehend, ich bekomme kein Pferd um mich auf meine Abschlussprüfung vorbereiten zu können und erst recht keinen dahingehenden Unterricht.
Ich hab dies zum Ausdruck gebracht, woraufhin mir gesagt wurde, dass ich gehen kann. Sprich soll ich wohl gefeuert werden. Jetzt meine Frage: Darf man das so einfach? Was sind meine Rechte?
Liebe Grüße!
Dietbert Arnold, 12.06.16
Hallo n.n.,
natürlich komme ich Deiner Bitte nach, Deinen Namen nicht zu nennen.
Deine Situation ist ausgesprochen blöd. Du rasselst sehenden Auges in eine disaströse Abschlussprüfung. Es ist kein Trost, wenn ich Dir sage, dass wir das genau so immer wieder bei Abschlussprüfungen erleben. Als Ausmisterinnen ausgenutzte Azubis, die in der praktischen Prüfung große Probleme haben.
Eines ist sicher: Du musst was tun, sonst ist die Gefahr, durch die Prüfung zu rauschen, ziemlich groß. Sicher ist auch: Du musst rasch handeln, denn wenn es eine positive Wendung wenige Tage vor der Prüfung gibt, dann hilft das überhaupt nicht.
In einem Punkt kannst Du Dich ganz beruhigt zurücklehnen: Wenn Du Deinen Chef nicht anspuckst oder ihm ein blaues Auge haust, dann kann der Dich nicht loswerden. Und ohne schriftliche Abmahnung geht gar nichts. Oben im Reiter „Download“ findest Du das Berufsbildungsgesetz BBiG. Dort findest Du auch Hinweise zur Kündigung.
Bei einem wichtigen Grund, und das ist sicher, wenn Du nicht entsprechend der Pferdewirtverordnung ( findest Du auch unter Downloads) ausgebildet wirst, kannst Du einseitig kündigen, um Dir einen richtigen Betrieb zu suchen.
Ebenfalls musst Du bereits bei Vertragsunterzeichnung einen Ausbildungsplan bekommen haben, in dem genau drinsteht, was Dir beigebracht werden muss. Eigentlich sollte die Zuständige Stelle darauf achten, dass dieser individuelle Ausbildungsplan vorliegt.
Was kannst Du tun?
Sprich mit dem Ausbildungsberater/in der Zuständigen Stelle und sage denen, dass Du nicht richtig ausgebildet wirst und dass Du befürchtest, durch die Prüfung zu fallen. Bitte die Zuständigen Stelle, Dir zu helfen. Das ist deren Aufgabe, die müssen Dir helfen. Lasse Dich von denen nicht vertrösten! Fordere die Hilfe! Spreche den Ausbildungsplan an, der für Dich vorliegen muss.
Du wirst Mitglied der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt und bittest die, Dir zu helfen, notfalls mit Rechtsschutz. Wenn erwiesen ist, dass Dein Ausbildungsbetrieb Dich nicht korrekt auf die Prüfung vorbereitet, kannst Du den Betrieb auch schadenersatzpflichtig machen. Wenn Du Hilfe brauchst, die richtigen Leute bei der Gewerkschaft zu finden, helfe ich Dir.
Wenn Du beide oben genannten Schritte nicht machen willst, beauftrage einen Rechtsanwalt, Deine Interessen wahrzunehmen. Das kostet aber.
Kündigen aus einem wichtigen Grund und Dir einen neuen Betrieb suchen.
Kündigen und einen anderen Beruf suchen.
Ja, mehr kann ich Dir derzeit nicht sagen. Eines ist aber so sicher wie das Ahmen in der Kirche: Wenn Du nichts tust, dann ist Deine Prüfung in Gefahr und Du hast drei Jahre umsonst für Deinen Chef geschuftet. Denn eines ist auch sicher: Dein Chef hat mit Dir jede Menge Geld verdient, auch wenn er dich mit dem Auszubildendenlohn abgespeist hat.
Also, nimm allen Mut zusammen und wehre Dich. Damit diese Briefe an mich endlich aufhören. Ich drücke Dir ganz tüchtig die Daumen.
Zu einer Berufsausbildung gehört auch immer die Abschlussprüfung
n.n., 16.01.2016
Mein Ausbildungsbetrieb schließt zum 31.3.16 wegen Geschäftsaufgabe. Meine Abschlussprüfung zum Pferdewirt wäre im September 16. Die Kündigung habe ich bislang nur mündlich erhalten mit der Anmerkung, dass die Anmeldung zur Prüfung und die damit verbundenen Kosten von mir selbst zu machen bzw. zu tragen sind. Ich möchte unbedingt meinen Abschluss machen, habe aber gerade keine 3.000€ (genaue Gebühr weiß ich nicht) übrig. Die Dame von der Landwirtschaftskammer kann mir auch nicht wirklich helfen. Haben Sie einen Rat für mich, was ich tun kann?
Liebe Grüße, …
Dietbert Arnold, 17.01.2016
Liebe …,
ich habe einmal Deinen Namen und die Kontaktdaten weggelassen. Das muss nicht sein, dass der hier und heute erscheint.
Ich gehe einmal davon aus, dass Du in der Fachrichtung Klassische Reitweisen lernst, denn da sind durch den zweiwöchigen Lehrgang und die Nutzung von zwei Pferden die Prüfungskosten nicht unerheblich. Die Summe dürfte etwas geringer sein, mit allen Kosten wird es aber um ca. 2.000 EUR liegen. Die sind natürlich vom Ausbildungsbetrieb zu zahlen, denn das Berufsbildunggesetz sagt ganz klar, dass Dir keine Kosten entstehen dürfen.
Jetzt einmal der Reihe nach: Ein Ausbildungsvertrag kann so einfach nicht gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen gelten nicht! Die Unterschrift unter der Kündigung muss vom Ausbildenden sein. Wer der Ausbildende ist, steht in Deinem Berufsausbildungsvertrag. Ausbilder und Ausbildender können durchaus unterschiedlich sein.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung, der Ausbildungsbetrieb soll stillgelegt werden, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und muss die Kündigungsgründe enthalten. Ganz wichtig: DU darfst nichts, aber auch nichts unterschreiben. Es besteht die Gefahr, dass Du Dich mit irgendeiner Regelung einverstanden erklärst, obwohl Du das nicht musst und auch nicht möchtest. Denk an meinen Rat! Natürlich kannst Du Dich gegen eine Kündigung wehren. Oft ist es so, dass diese erst wirksam wird, wenn das rechtliche Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist. Solange hast Du ein Recht auf Ausbildung. Bei dem ganzen Verfahren ist es extrem wichtig, dass Du, wie schon gesagt, nichts für Deinen Ausbilder unterschreibst und ganz pingelig Fristen eingehalten werden. Das wird mit Sicherheit nur klappen, wenn Du rechtlich gut beraten wirst. Entweder durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (der kostet) oder durch den Rechtsschutz der Gewerkschaft. Da wäre es jetzt gut gewesen, wenn Du bereits bei Ausbildungsbeginn Mitglied der IG Bauen Agrar Umwelt gewesen wärst. Dann hätte ein kleiner Hinweis an Deine Gewerkschaft genügt und Deine Gewerkschaft hätte ihren Rechtsschutz für Dich bereitgestellt. Nun ist das nicht so. Bleibt nur der Weg, Dich an die IG Bauen, Agrar, Umwelt zu wenden, dort Mitglied zu werden und zu fragen, bitten, ob sie einmal bei der Wartepflicht zur Gewährung des Rechtsschutzes ein Auge zudrücken können. Du musst aber Verständnis für haben, wenn die Nein sagen, denn ein Rechtsschutzfall kann richtig teuer sein für die Gewerkschaft und da ist es nicht gerecht, wenn die Leute, wie Du, erst dann in die Gewerkschaft eintreten, wenn sie den teuren Rechtsschutz brauchen. Also, rede mit denen bei der Gewerkschaft und hoffe, dass es gut geht.Falls Du einen Ansprechpartner bei der IG Bauen Agrar Umwelt benötigst, dann melde Dich noch einmal bei mir.
(Falls Ihr das hier jetzt lest, dann überlegt Euch jetzt einmal, ob es nicht dich besser ist, wenn Ihr Euch der Gewerkschaft anschließt. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. Das ist übrigens auch bei allen Rechtsschutzversicherungen so. )
Sage einmal, hat denn die Landwirtschaftskammer Dir nicht gesagt, dass Kündigungen schriftlich und mit Gründen versehen sein müssen? Hat Dir denn die Kammer nicht gesagt, dass es durchaus sein kann, dass der alte Betrieb dennoch die Prüfungsgebühren zahlen muss? Hat die Kammer denn versucht, Dir einen Nachfolgebetrieb zu beschaffen? Was mein die Landwirtschaftskammer denn, wie Du zu Deiner Dir zustehenden Abschlussprüfung kommst? Hat Dir die Kammer denn nicht zu einer Rechtsberatung geraten und Dich ermuntert, Dich zu wehren?
Eines ist noch wichtig: Ich schreibe Dir hier nur meine Gedanken zu Deiner möglichen Kündigung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch kann ich Dich rechtsberaten. Das müssen und sollen Profis machen.
Ich drücke Dir die Daumen und lasse das Ziel, die Abschlussprüfung zu machen, keinesfalls aus den Augen. Beiße Dich durch, wehre Dich, Du willst Pferdewirtin werden!