Traumjob: Miese Bezahlung, mangelnde Wertschätzung und Ausbeutung inclusive
Die Pferdewirtschaft gehört zu den 5 schlechtesten bezahlten Berufen in Deutschland.
Bundesarbeitsministerium Februar 2023
Das hat sich mittlerweile selbst bis in das Bundesarbeitsministerium herumgesprochen. Diese beschämende Rangfolge wurde jetzt im März 2023 vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Interessant ist, dass in diesen Hungerlohn bezahlenden Berufen hauptsächlich Frauen arbeiten und die dann auch meist nicht in ihrer Gewerkschaft, der IG Bauen, Agrar, Umwelt, organisiert sind.
Die strahlenden Augen sind meist nach dem ersten Ausbildungsjahr verschwunden
In diesen fünf Frauen- Berufen ist ein Leben in Armut vorprogrammiert:
Pferdewirtschaft
Gastronomie
Lebensmitteleinzelhandel
Floristik
Körperpflege
Jeder/e, die den Beruf Pferdewirt*in erlernen, sollten sich gut überlegen, welcher Plan geeignet ist, diesen Beruf lediglich als Basisausbildung zu betrachten und sich Wege aus der sicheren Armut und Ausbeutung zu überlegen. Möglich ist das durch Weiter- und Fortbildung.
Ein ordentlicher Beruf und die Pferde als Hobby ist für die meisten Menschen die bessere Lösung. Die Alternative ist überwiegend Armut und Ausbeutung ohne Ende.
Im Beruf Pferdewirt ist ein eigenständiges, finanziell unabhängiges Leben kaum möglich. Im Prinzip, wenn das einmal ehrlich betrachtet wird, ist der Beruf Pferdewirt*in nur für Betriebsnachfolger*innen zu empfehlen und der Umgang mit Pferden ansonsten ein tolles Hobby.
Vorsicht ist angesagt bei sog. Infoveranstaltungen zum Beruf Pferdewirt*in, die in Realität meist Rekrutierungsveranstaltungen für Pferdebetriebe sind. Auszubildende werden in dieser Branche händeringend gesucht, denn in diesem Beruf verdienen die Ausbildungsbetriebe vom ersten Tag an bares Geld mit jedem Azubi: Nach Schätzung des Bundesinstituts für Berufsbildung mindestens 7.000.- im Jahr. Anders ausgedrückt: Die Ausbildungsbetriebe machen mit ihren Azubis richtig Kasse. Je mehr davon im Betrieb schuften, desto besser geht es den Chefs*innen. Und jetzt wisst Ihr, warum es diese Infoveranstaltungen gibt.
Unter diesen Stundenlöhnen solltet Ihr nicht arbeiten
Die Gewerkschaft (IG Bauen Agrar Umwelt) und der Arbeitgeberverband (Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) haben gemeinsam eine Tarifempfehlung beschlossen. Damit steht fest, was die Gewerkschaft und die Arbeitgeber in Deutschland im Bereich der Landwirtschaft ab Dezember 2022 für angemessen ansehen.
Da aber die Tarifhoheit in den jeweiligen Regionen liegt, empfehlen die Gewerkschaft und die Arbeitgeber gemeinsam ihren Regionalvertetungen die neue Bundesempfehlung zu vereinbaren:
Dezember 2022: € 350.- Euro steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie für alle Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung anteilig
Facharbeiter*innen mit bestandener Abschlussprüfung: mindestens € 14,50 brutto/h
Meister*in: mindestens € 16,50 brutto/h
Auszubildende: Die Ausbildungsvergütungen werden in den einzelnen Bundesländern festgelegt und sollen mit mindestens € 700.- brutto/Monat im ersten Ausbildungsjahr beginnen
Der Lohn in Ostdeutschland und Westdeutschland ist vollständig gleich
Damit habt Ihr eine Richtschnur, was Gewerkschaften und Arbeitgeber in Deutschland als derzeit gerechten Lohn in der Landwirtschaft ansehen. Unter diesen Löhnen solltet Ihr nicht mehr arbeiten. Wenn ein Betrieb diese Löhne nicht zu bezahlen bereit ist, dann lasst den Chef*in selber arbeiten, Eure Arbeitskraft ist in der Land- und Pferdewirtschaft händeringend gesucht, lasst Euch nicht ausbeuten und wählt Euch Betriebe, die Euch wertschätzen. Dazu gehört auch mal ein Lob und selbstredend immer ein fairer Lohn.
Manchmal ist es hilfreich, in das zuständige Gesetz, das Berufsbildungsgesetz BBiG zu schauen. Dort ist die Berufsausbildung genau geregelt. Das sind die Spielregeln. Auch für die Chefs.
n.n., 06.09.2016
Ich bin Azubine im 3. Lehrjahr zur Pferdewirtin Klassische Reitausbildung.
In unserem Betrieb sind zur Zeit 3 Azubis beschäftigt. Keiner von uns geht zur Berufschule.
Meine Frage nun, wo bekomme ich Materialien zum erlernen der Prüfungsthemen her? Reicht es aus, wenn ich mir Fachbücher bestelle? Leider kenne ich niemanden der die Berufschule besucht.
Können Sie mir weiterhelfen? Gerne würde ich frühzeitig anfangen zu lernen, damit es nicht so viel auf einmal ist.
Dietbert Arnold, 06.09,2016
Hallo n.n.,
bevor ich Dir helfe, lasse mich einmal sagen, dass das so nicht geht. Was machst Du da eigentlich? Warum gehst Du nicht zur Berufsschule? DU hast das gesetzliche Recht zur Schule zu gehen. Der Betrieb muss Dich freistellen. Wie kann es sein dass sich gleich drei Auszubildende das gefallen lassen? Seid Ihr Slaven des Betriebes? Solche „Ausbilder“ müsst Ihr nicht ernst nehmen. Und wenn der mault, dann geht ihr! Ihr bezahlt die Raffgier dieses Betriebes, mit Euch ganz schnell viel Geld zu verdienen und als Dank dafür fallt Ihr dann möglicherweise durch die Prüfung oder versaut Euch den Prüfungsdurchschnitt. Ehrlich gesagt, ich verstehe Euch nicht!
Was kann ich Dir raten?
Du gehst ab sofort in die Berufsschule. Die Adresse findest Du „Berufsschulen“ oben in der Navigationsleiste.
Unter „Medien“, auch oben in der Navigationsleiste, gibt es Tipps
Lade Dir die kostenlosen Leittexte für Pferdewirte von www.leittexte.de herunter und bearbeite die.
Unter „Downloads“ findest Du das Dokument zum download mit dem Titel „Prüfungsinhalte Klassische Reitausbildung“. Ist gültig für ganz Deutschland, außer Bayern.
Du trittst einfach mal in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ein, damit zu nicht mehr so ausgenutzt wirst, wie bisher. Das ist ja schrecklich, wie Du auf einen solchen „Ausbilder“ reinfällst.
Du beschwerst Dich einfach mal ganz laut und deutlich bei der Zuständigen Stelle. Der Ausbildungsberater muss reagieren, der muss Dir zu Deinem Recht verhelfen! Keine Angst, auch wenn der sauer auf Dich ist, mit der Prüfung hat der nichts zu tun, deshalb hast Du keine Nachteile.
Und dann noch ein wichtiger Hinweis: Da Du ja ab sofort in die Schule gehst und dort dann sicher erfährst, wie sich die anderen Auszubildenden auf die Prüfung vorbereiten, die Berufsschulzeit muss nicht im Betrieb nachgeholt werden! Die Berufsschulzeit besteht aus dem Weg zur Schule, den Pausen und dem eigentlichem Unterricht. Und wenn das Ganze dann acht Stunden dauert, dann ist für Dich Feierabend, dann musst Du nicht mehr in den Betrieb.
Nun mal zur gesetzlichen Seite: Ausbildende, also Eure Chefs, haben Euch Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. So steht es im § 14 des Berufsbildungsgesetz. Und gleich dahinter, im § 15 heißt es: Ausbildende (Chef) haben Auszubildende (Euch) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Wenn Du die Berufsschule nicht besuchen darfst, kannst Du Deinen „Ausbilder“ auf Schadenersatz verklagen!
Nimm Dir das fest vor: Einfach zur Berufsschule gehen. Keine Diskussion! Chef, ich gehe ab sofort zur Berufsschule. Keinerlei Diskussion! Und Tschüss.
Die Entlohnung muss so hoch sein, dass ein Berufsleben nicht bei Hartz4 endet. Ein Leben in Armut ist vielen Pferdewirten sicher.
Lisa, 1.5.2016:
Ich bin im dritten Lehrjahr und somit fast fertig. Nun habe ich ein Angebot aber keine Vorstellungen was ich an Gehalt erwarten darf. Könnt ihr mir helfen ?
Hallo Lisa,
gerne will ich Dir meine Gedanken dazu sagen. Allerdings bin ich ein wenig sprachlos, dass Du im dritten Ausbildungsjahr bist und Ihr in der Berufsschule noch nicht darüber gesprochen habt.
Gerne will ich da versuchen, Dir weiterzuhelfen. Das Problem bei den Pferdewirten ist, dass es keinen Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt. Dumm, weil so wenig Pferdewirte in der Gewerkschaft sind, kommt es nicht zu einem Tarifvertrag und das nutzen die Arbeitgeber schamlos aus.
Grundsätzlich musst Du wissen, dass es Löhne bei den Pferdewirten gibt, die unweigerlich in Armut führen. Du solltest wissen, dass ein Stundenlohn von 12,50 brutto pro Stunde und das 45 Jahre lang dazu führt, dass Du genau so viel Rente bekommst, dass Du nicht auf Hartz4 aufstocken musst. Wenn Du also weniger als 12,50 brutto pro Stunde verdienst, wirst Du in Armut enden, obwohl Du ein Leben lang sehr hart gearbeitet hast.
12,50 € brutto bedeutet bei einer 40 Stunden- Woche, dass Du mindestens 2.000 EUR brutto im Monat (vielleicht 1.400 netto) verdienen musst. Mindestens. Wenn Du aber, wie in Pferdebetrieben üblich, 48 Stunden arbeiten musst, dann muss das 2.400 € brutto im Monat sein (vielleicht 1.600 netto).
Die will kein Betrieb zahlen? Dann überlege gut, was Du tun willst. Dich ausbeuten lassen und in Armut enden oder Dich in weitere Richtungen weiterzubilden oder den Beruf ganz verlassen. Ich rate dringend, sich nicht ausbeuten zu lassen. Ein Leben in Armut ist nicht witzig. Wahrscheinlich schreckt das in Deinem Alter noch nicht wirklich ab. Hat es mich auch nicht in Deinem Alter. Ich weiß aber, dass es verdammt hart und entwürdigend ist, wenn mann/frau in Armut trotz harter, lebenslanger Arbeit landet. Und dann gibt es im Leben ja auch noch Risiken. Ganz besonders bei den Pferdewirten, die haben ein ca. 30fach höheres Risiko zu verunglücken als z.B. eine Bürokauffrau. Wenn Du also wegen eines Unfalles den Beruf Pferdewirt/in nicht mehr ausüben kannst, dann gibt es auch nur Leistungen auf diesen Minilohn, den die meisten Pferdebetriebe zahlen. Leistungen, die oft im Krankheitsfall nur 60% des Lohnes sind! Wohlgemerkt nur auf die offizielle versteuerten Löhne, nicht auf schwarzes Geld, was da bei den Pferdewirten oft fließt, um halbwegs finanziell über die Runden zu kommen.
Und dann, ganz zum Schluss rate ich Dir dringend, in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt einzutreten, Dein Ratgeber und Dein Rechtsschutz in einem Beruf, in dem Arbeitnehmerrechte ein Fremdwort sind, die ganze Seite hier ist voll davon.
So, jetzt kannst Du schimpfen über mich oder Du schluckst einmal und atmest tief durch und denkst in den nächsten Tagen einmal gut nach, wohin Dein Berufsleben so gehen soll. Du ganz allein bist für Dich zuständig. Nichts tun wird in Armut enden.
Einen schönen 1. Mai, der ja auch Tag der Arbeit ist.
S. (dem Admin bekannt), 12.02.2017
Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung mit Auszeichnung habe ich nun einen Betrieb gefunden, allerdings habe ich Bedenken bei der Bezahlung. 1200 € für eine 48 std Woche. Ist das überhaupt ein realistisches Gehalt für eine ausgelernte Fachkraft ?
Natürlich sind die Gehälter zwischen dem Bundesländern etwas unterschiedlich aber grenzt so ein Gehalt als Einstiegsgehalt für eine Fachkraft mit gesamtschnitt von 1,2 nicht an Ausbeute ? Ich bin irgendwie ratlos, vlt haben Sie einen Rat.
Vielen Dank und liebe Grüße
S.
Dietbert Arnold, 13.02.2017
Hallo S.,
das hat ja gut geklappt mit der Abschlussprüfung, nun beginnt das richtige Berufsleben, will heißen, jetzt geht es um faire Bezahlung, Lebensstandard und auch um eine spätere Rente. Lebensplanung ist gefragt.
Zunächst gilt erst einmal alles, was oben schon von mir geschrieben wurde. Zwischen 11.- und 13.- Euro sind ein fairer Stundenlohn, so sehen es auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Berufen. 11.- bis 13.- EUR bedeutet immer brutto, also es gehen Steuern und Sozialversicherungen ab.
Grundsätzlich sind zwar 48 h/Woche erlaubt, Du solltest aber wissen, dass da so gut wie nie Freizeit für Dich herauskommt. Am Anfang wirst Du denken, dass ist egal, dass werde ich schon locker schaffen, aber nach einer längeren Zeit ist dann plötzlich eine riesige Überbelastung, die Dich leicht in eine Depression treiben kann. Ich sage Dir einfach aus Erfahrung mit ganz vielen Pferdewirten/innen, dass im Berufsleben die Grenze von 40 Stunden nicht langfristig überschritten werden sollte, um gesund und leistungsfähig zu bleiben. Jeder Mensch muss aus der Arbeitsmühle heraus, um dann wieder am Beginn der Woche freudestrahlend und leistungsfähig zu beginnen. Work-Life- Balance ist das Schlagwort.
Achte bitte darauf, dass vereinbart wird, dass Du jede zusätzliche Stunde auch vergütet bekommst. Es geht um Deine Rente, es geht um Krankengeld der Krankenkasse bei längerer Krankheit und natürlich auch um Lohnersatz bei Arbeitsunfällen.
Und natürlich musst Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb abschließen. Ich empfehle Dir, einfach auch mal in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt einzutreten, denn denen kannst Du dann den Arbeitsvertrag mal zur Begutachtung vorlegen. Die Gewerkschaftler sehen in vielen Fällen ganz rasch, ob da Fallstricke im Vertrag sind, die Dich benachteiligen. Zum Erwachen sein und zum Berufsleben gehört auch eine Gewerkschaft. So denke ich jedenfalls.
Noch ein Tipp: Du kannst mit Deinem Betrieb auch ausmachen, dass Du ein Arbeitszeitkonto führst. Weniger Arbeiten, wenn nichts los ist und mehr arbeiten, wenn die Hütte brennt. Aber: Auch dann hat bei einer 40h- Woche das Jahr nur 2088 Stunden. Das muss der Massstab sein.
Wenn sich ein fairer Lohn nicht durchsetzen lässt, dann überlege wirklich, durch weitere Ausbildung, Fortbildung oder Studium Dich weiter zu qualifizieren und schaue dabei auch in Nebenbereiche des Pferdewirtes/in. Ein Leben in Armut, das bietet Dir der Betrieb hier mit 1.200.- brutto bei 48 h, das hast Du nicht verdient. Ausbeuten lassen, das darfst Du Dir von Beginn an nicht gefallen lassen!
Jetzt weißt Du, was ich Dir rate. Entscheiden musst Du jetzt.
erstmal möchte ich sagen, dass ich es ganz toll finde, dass es diese Plattform für Pferdewirte gibt. Dennoch bin ich schockiert das es immer noch diese Zustände in den Betrieben gibt. Bin aber auch froh zu sehen das es mitlerweile eine Gewerkschaft für Pferdewirte gibt. Meiner Meinung nach muss es in diesem ganzen Berufsstand mal einen gewaltigen Knall geben, es ist unglaublich das die zuständigen Stellen wissentlich solche Zustände dulden.
Ich jedenfalls bin durch das, was ich alles in meiner Ausbildung erleben musste, psychisch und körperlich total am Ende.
…oder wie die Zuständigen Stellen das Gesetz austricksen und die Azubis dabei übers Ohr hauen
Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt gibt folgende Empfehlung zum Thema „Einjährige Ausbildungsverträge“ heraus:
Dank eines Machtwortes der IG Bauen Agrar Umwelt haben die Aufsichtsbehörden die Zuständigen Stellen in der Berufsausbildung der landwirtschaftlichen Berufe aufgefordert, sich an das geltende Berufsbildungsgesetz zu halten. Es wurde den Zuständigen Stellen verboten, nur ein Jahr währende Ausbildungsverträge zu genehmigen. Jetzt ist Schluss mit 3 Probezeiten und der Ungewissheit, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, der einen zur Zwischen- und Abschlussprüfung anmeldet. Drei Probezeiten schüchtern die Azubis in den landwirtschaftlichen Berufen so stark ein, dass sie nicht wagen, sich gegen die maßlosen Arbeitsbedingungen zu wehren oder sich trauen, in die Gewerkschaft einzutreten.
Wenn Ausbildungsbetriebe auf Grund ihrer Struktur nicht alle Bereiche der Ausbildungsordnung erfüllen können, soll die Zuständige Stelle dabei helfen, sog. Verbundausbildungen zur Erfüllung der berufsausbildungsvertraglichen Verpflichtungen zu organisieren. Dann sind die Auszubildenden auf der sicheren Seite, es gibt nur noch eine Probezeit, die für die Ausbildung Verantwortlichen sind benannt und die einzelnen Ausbildungsjahre einschließlich der Prüfungen von Beginn an garantiert.
Mit großer Sorge beobachtet der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt allerdings die Praxis zahlreicher Zuständiger Stellen, den Auszubildenden und den Auszubildenden zu empfehlen, die geltenden Gesetze auszutricksen, um weiterhin einjährige Ausbildungsverträge abschließen zu können. Und hilfreich, wie diese am Rande der Legalität handelnden Zuständigen Stellen sind, liefern sie dazu gleich das Handwerkszeug in Form von Aufhebungsverträgen bzw. bieten ihren Auszubildenden an, ein nicht im Berufsbildungsgesetz verankertes Sonderkündigungsrecht im Ausbildungsvertrag zu verankern. Und schon sind sie wieder da, die vom Gesetz verbotenen drei bzw. zwei Probezeiten. Die Auszubildenden müssen wieder kuschen, damit sie ihre Ausbildung beenden können. Die Betriebe sind wieder glücklich und die Rechte der Azubis stehen nur auf dem Papier.
Diese Berufsausbildung nach Gutsherrenart passt nicht mehr in die heutige Zeit, findet der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt und empfiehlt allen Auszubildenden in den landwirtschaftlichen Berufen, keinesfalls auf die unmoralischen Angebote der Betriebe und der Zuständigen Stellen einzugehen und Ausbildungsverträge vor ihrem regulären Ende aufzulösen. Kein Betrieb und keine Zuständige Stelle kann Auszubildende zwingen und nötigen, Aufhebungsverträge zu unterschreiben oder von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Neben der Unsicherheit, eine Berufsausbildung abschließen zu können, jederzeit mit der fristlosen Kündigung in der dreifachen Probezeit rechnen zu müssen, kommt das Risiko für die Azubis dazu, dass schlimmstenfalls eine 12wöchige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I droht, wenn Auszubildende keinen Folgebetrieb für ihre Berufsausbildung finden können.
Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt fordert die Aufsichtsbehörden in Deutschland auf, die Zuständigen Stellen in der landwirtschaftlichen Berufsausbildung stärker zu überwachen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze zu pochen. Berufsausbildung nach Gutsherrenart darf es nicht geben!
Zu einer Berufsausbildung gehört auch immer die Abschlussprüfung
n.n., 16.01.2016
Mein Ausbildungsbetrieb schließt zum 31.3.16 wegen Geschäftsaufgabe. Meine Abschlussprüfung zum Pferdewirt wäre im September 16. Die Kündigung habe ich bislang nur mündlich erhalten mit der Anmerkung, dass die Anmeldung zur Prüfung und die damit verbundenen Kosten von mir selbst zu machen bzw. zu tragen sind. Ich möchte unbedingt meinen Abschluss machen, habe aber gerade keine 3.000€ (genaue Gebühr weiß ich nicht) übrig. Die Dame von der Landwirtschaftskammer kann mir auch nicht wirklich helfen. Haben Sie einen Rat für mich, was ich tun kann?
Liebe Grüße, …
Dietbert Arnold, 17.01.2016
Liebe …,
ich habe einmal Deinen Namen und die Kontaktdaten weggelassen. Das muss nicht sein, dass der hier und heute erscheint.
Ich gehe einmal davon aus, dass Du in der Fachrichtung Klassische Reitweisen lernst, denn da sind durch den zweiwöchigen Lehrgang und die Nutzung von zwei Pferden die Prüfungskosten nicht unerheblich. Die Summe dürfte etwas geringer sein, mit allen Kosten wird es aber um ca. 2.000 EUR liegen. Die sind natürlich vom Ausbildungsbetrieb zu zahlen, denn das Berufsbildunggesetz sagt ganz klar, dass Dir keine Kosten entstehen dürfen.
Jetzt einmal der Reihe nach: Ein Ausbildungsvertrag kann so einfach nicht gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen gelten nicht! Die Unterschrift unter der Kündigung muss vom Ausbildenden sein. Wer der Ausbildende ist, steht in Deinem Berufsausbildungsvertrag. Ausbilder und Ausbildender können durchaus unterschiedlich sein.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung, der Ausbildungsbetrieb soll stillgelegt werden, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und muss die Kündigungsgründe enthalten. Ganz wichtig: DU darfst nichts, aber auch nichts unterschreiben. Es besteht die Gefahr, dass Du Dich mit irgendeiner Regelung einverstanden erklärst, obwohl Du das nicht musst und auch nicht möchtest. Denk an meinen Rat! Natürlich kannst Du Dich gegen eine Kündigung wehren. Oft ist es so, dass diese erst wirksam wird, wenn das rechtliche Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist. Solange hast Du ein Recht auf Ausbildung. Bei dem ganzen Verfahren ist es extrem wichtig, dass Du, wie schon gesagt, nichts für Deinen Ausbilder unterschreibst und ganz pingelig Fristen eingehalten werden. Das wird mit Sicherheit nur klappen, wenn Du rechtlich gut beraten wirst. Entweder durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (der kostet) oder durch den Rechtsschutz der Gewerkschaft. Da wäre es jetzt gut gewesen, wenn Du bereits bei Ausbildungsbeginn Mitglied der IG Bauen Agrar Umwelt gewesen wärst. Dann hätte ein kleiner Hinweis an Deine Gewerkschaft genügt und Deine Gewerkschaft hätte ihren Rechtsschutz für Dich bereitgestellt. Nun ist das nicht so. Bleibt nur der Weg, Dich an die IG Bauen, Agrar, Umwelt zu wenden, dort Mitglied zu werden und zu fragen, bitten, ob sie einmal bei der Wartepflicht zur Gewährung des Rechtsschutzes ein Auge zudrücken können. Du musst aber Verständnis für haben, wenn die Nein sagen, denn ein Rechtsschutzfall kann richtig teuer sein für die Gewerkschaft und da ist es nicht gerecht, wenn die Leute, wie Du, erst dann in die Gewerkschaft eintreten, wenn sie den teuren Rechtsschutz brauchen. Also, rede mit denen bei der Gewerkschaft und hoffe, dass es gut geht.Falls Du einen Ansprechpartner bei der IG Bauen Agrar Umwelt benötigst, dann melde Dich noch einmal bei mir.
(Falls Ihr das hier jetzt lest, dann überlegt Euch jetzt einmal, ob es nicht dich besser ist, wenn Ihr Euch der Gewerkschaft anschließt. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. Das ist übrigens auch bei allen Rechtsschutzversicherungen so. )
Sage einmal, hat denn die Landwirtschaftskammer Dir nicht gesagt, dass Kündigungen schriftlich und mit Gründen versehen sein müssen? Hat Dir denn die Kammer nicht gesagt, dass es durchaus sein kann, dass der alte Betrieb dennoch die Prüfungsgebühren zahlen muss? Hat die Kammer denn versucht, Dir einen Nachfolgebetrieb zu beschaffen? Was mein die Landwirtschaftskammer denn, wie Du zu Deiner Dir zustehenden Abschlussprüfung kommst? Hat Dir die Kammer denn nicht zu einer Rechtsberatung geraten und Dich ermuntert, Dich zu wehren?
Eines ist noch wichtig: Ich schreibe Dir hier nur meine Gedanken zu Deiner möglichen Kündigung. Ich bin weder Rechtsanwalt noch kann ich Dich rechtsberaten. Das müssen und sollen Profis machen.
Ich drücke Dir die Daumen und lasse das Ziel, die Abschlussprüfung zu machen, keinesfalls aus den Augen. Beiße Dich durch, wehre Dich, Du willst Pferdewirtin werden!
Die Schwarzen Schafe in der Pferdewirtschaft werden immer frecher und die Notwendigkeit als Gewerkschaftsmitglied von einem konsequenten Rechtsschutz besser geschützt zu sein.
Ein besonders dreister Arbeitgeber hat ein Ausbildungsverhältnis nur vorgetäuscht und in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis mit ausbeuterischem Charakter bezweckt, berichtet die DGB-Rechtsschutz GmbH. Das Arbeitsgericht Osnabrück deckte den Fall des nichtigen Ausbildungsvertrages auf.
Ausbildungsvertrag ohne Ausbildung ?
Nun hat vor kurzem ein Arbeitgeber im niedersächsischen Osnabrück ein derartiges Ausbildungsver-hältnis nur vorgetäuscht. Bei näherer Betrachtung stellte sich nämlich heraus, dass es sich gar nicht um ein Ausbildungsverhältnis handelte und der Arbeitgeber in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis mit ausbeuterischem Charakter bezweckte.
Im vorliegenden Fall schloss die volljährige vermeintliche Auszubildende nach einer abgebrochenen Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zum Pferdewirt mit dem vermeintlichen Ausbilder einen Ausbildungsvertrag zur sogenannten .
Der „Pferdefuß“ an dieser Vertragsgestaltung war, dass ein solches wirksames Ausbildungsverhältnis einen ordnungsgemäßen Ausbildungsgang erfordert. Dafür ist wiederum die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes notwendig, der Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages wird und an dem sich die Ausbildungsleistungen orientieren müssen.
Wenn aber die Berufsausbildung in einem solchen geordneten Ausbildungsgang nicht durchgeführt wird, so ist der Ausbildungsvertrag nichtig.
Kein Meistertitel, keine Berufsschule
Im vorliegenden Fall setzte der vermeintliche Ausbilder die vermeintliche Auszubildende schon ab Beginn des Vertragsverhältnisses frech als Gestütshilfskraft mit 45 Stunden pro Woche zzgl. Über-stunden ein und das, obwohl nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes eine 40 Stunden-woche nicht überschritten werden darf.
Weiter musste die vermeintliche Auszubildende schwere körperliche Arbeiten verrichten, wozu auch das Bereiten von Pferden gehörte. Nach der Ausbildungsordnung für die Zulassung zur Prüfung zur FN-geprüften Pferdepflegerin wäre jedoch eine etwa zwei-jährige hauptberufliche Tätigkeit im Umfang und in der Pflege von Pferden in einem Reit- oder Zuchtbetrieb erforderlich gewesen.
Der Ausbilder täuschte somit ein formelles „Ausbildungsverhältnis“ vor und nahm in Wirklichkeit gar keine Ausbildung mit der Auszubildenden vor. Auch ging die Auszubildende während ihrer Beschäftigungszeit nicht in die Berufsschule.
Zudem stellte sich heraus, dass der Ausbildende weder über einen Meistertitel verfügte, noch gab es eine Person im Betrieb des Ausbilders, die den Meistertitel innehatte. Der Gipfel war dann die Ausbildungsvergütung in Höhe von sage und schreibe nur 530,– EUR brutto pro Monat.
Die „Auszubildende“ hatte diese Arbeitsumstände satt und verklagte den vermeintlichen Ausbilder auf den Differenzbetrag von 9.478,19 €.
Arbeitsgericht stellt Nichtigkeit fest
Das Arbeitsgericht Osnabrück stellte fest, dass es sich hier aufgrund des fehlenden Ausbildungsplans keine Ausbildung vorlag und das Ausbildungsverhältnis nichtig war.
Doch was bedeutet dies im konkreten Fall?
Im Arbeitsrecht spricht man dann von einem sogenannten „faktischen Arbeitsverhältnis“, das heißt rechtlich bestand zwar gar kein Arbeitsverhältnis, tatsächlich wurde aber Arbeit geleistet, die natürlich auch entlohnt werden muss. Insofern erhielt die Auszubildende dann den vollen eingeklagten Lohn.
Hinsichtlich des Versuches des Arbeitgebers hier durch ein vorgetäuschtes Ausbildungsverhältnis billig eine Arbeitskraft zu rekrutieren, kann man nur sagen: „Verritten: Disqualifiziert“!
(aus: DGB Rechtsschutz GmbH; Daniel Capellaro,
Rechtsschutzsekretär und Online-Redakteur)
Das Arbeitsgericht Osnabrück veröffentlichte folgende Pressemitteilung:
Arbeitsgericht Osnabrück: 2 Ca 431/14:
Nichtigkeit eines Ausbildungsvertrages zur FN-geprüften Pferdepflegerin
Ein Ausbildungsvertrag für einen staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Minderjährigen ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 4 Abs. 2 BBiG nichtig. Bei Volljährigen erfordert ein solches wirksames Ausbildungsverhältnis einen ordnungsgemäßen Ausbildungsgang. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes, der Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages wird und an dem sich die Ausbildungsleistungen zur orientieren haben. Findet danach eine Berufsausbildung in einem solchen geordneten Ausbildungsgang tatsächlich nicht statt, ist der Ausbildungsvertrag nichtig.
Die volljährige Klägerin schloss nach einer abgebrochenen Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zur Pferdewirtin mit der Beklagten einen Ausbildungsvertrag zur sogenannten FN-geprüften Pferdepflegerin. Hierbei handelte es sich nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Ab Beginn des Vertragsverhältnisses wurde sie tatsächlich als Gestütshilfskraft mit 45 Stunden pro Woche zuzüglich Überstunden eingesetzt. Hierzu gehörten schwere körperliche Arbeiten, aber auch das Bereiten der Pferde. Die Ausbildungsordnung für die Zulassung zur Prüfung zur FN-geprüften Pferdepflegerin vor der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. sah eine etwa zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im Umfang und in der Pflege von Pferden in einem Reit- oder Zuchtbetrieb vor.
Die Beklagte und ihr Ehemann hatten diese Zulassungsvoraussetzungen in ein formelles „Ausbildungsverhältnis“ eingekleidet, ohne tatsächlich eine Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsplanes durchzuführen. Die Klägerin besuchte während ihrer Beschäftigungszeit nicht die Berufsschule. Die Beklagte verfügte weder über einen Meistertitel noch gab es in ihrem Betrieb einen angestellten Meister. Die Klägerin wurde über einen Zeitraum von zehn Monaten mit 530,00 € brutto pro Monat vergütet.
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat die Kündigungsschutzklage der Klägerin abgewiesen.
Das Beschäftigungsverhältnis der Parteien ist mit dem Rechtsmangel der Nichtigkeit behaftet, da die Klägerin in dem staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf keine Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang im Betrieb der Beklagten erfahren hatte. Für den Zeitraum der Durchführung des nichtigen Vertrages liegt lediglich ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis vor. Für die Zukunft können die Parteien eines faktischen Arbeitsverhältnisses sich ohne weiteres und ohne Ausspruch einer Kündigung voneinander lösen.
Dem Zahlungsantrag über 9.478,19 Euro brutto hat das Arbeitsgericht dagegen entsprochen. Für faktische Arbeitsverhältnisse ist eine angemessene Vergütung zugrunde zu legen. Für die Tätigkeit als Gestütshilfskraft hat das Arbeitsgericht vorliegend einen Bruttostundenlohn von 7,00 Euro als angemessen angesehen.
(Anmerkung d. Redaktion: Zu der Zeit galt noch nicht das Mindestlohngesetz)
Wenn ein Berufsstand es nicht schafft bzw. es nicht schaffen will, wirkungsvoll gegen die Schwarzen Schafe im Beruf und in der Berufsausbildung vorzugehen und auch nicht bereit ist, seine Berufsausbildung zu modernisieren, dann darf man/frau sich nicht wundern, dass sich die erheblichen Missstände herumsprechen und Mitarbeiter und Auszubildende immer öfter einen großen Bogen um den Beruf Pferdewirt machen. Schon jetzt ist zu beobachten, dass nahezu alle guten Azubis nach der Ausbildung den Beruf verlassen.
Die aktuellen Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Anzahl der Pferdewirtauszubildenden in Deutschland sinkt deutlich und die Zahl der vorzeitigen Ausbildungsvertragslösungen erreicht bundesweite Spitzenquoten. 50 %, oder anders herum ausgedrückt, jede zweite Auszubildende bei den Pferdewirten schmeißt hin und kündigt den Ausbildungsvertrag. Die Gründe sind mangelnde Wertschätzung und fehlende Ausbildung durch die Ausbilder, die Pferdewirtschaftsmeister. Der nicht vorhandene Wille, die Neuordnung des Berufes Pferdewirtes umzusetzen, verhindert zusätzlich wirksam die Wandlung zu einer attraktiven, zukunftssicheren Berufsausbildung. Stattdessen verharren Arbeitgeber, viele Zuständige Stellen sowie die Berufsschulen in alten, überkommenen Strukturen und verpassen so die Chance, den Beruf Pferdewirt für junge Menschen attraktiv zu machen. Es keimt der Verdacht auf, der Berufsstand sucht lediglich mehrheitlich widerspruchslose, billige Pferdepfleger und nicht gut ausgebildete Pferdeexperten und tut alles, um überqualifiziertes, selbstbewusstes und gutes Stallpersonal zu verhindern. Und weil die jungen Leute so schlecht ausgebildet sind, deshalb kann man sie auch nur so niedrig entlohnen, so das Argument eines Vorstandsmitgliedes der Bundesvereinigung der Berufsreiter.
Die Pferdewirtschaftsmeister sind ganz alleine für ihren Berufsstand verantwortlich. Derzeit ist nicht zu erkennen, dass sich der Berufsstand ernsthaft Gedanken macht, wie verhindert werden kann, dass ein Berufsstand in Verruf gerät. Es ist keine Prognose mehr sondern bereits Wirklichkeit, dass immer mehr Schulabgänger einen ganz großen Bogen um den Beruf Pferdewirt machen und nach der Schule gleich eine Hochschule oder Uni besuchen. Derzeit sind es schon 60% aller Schulabgänger, die den direkten Weg zur Hochschule einschlagen. Wenn dann ein Beruf noch in Verruf gerät, dann wird es in bereits wenigen Jahren nicht mehr möglich sein, auch nur annähernd genügend Azubis für den Beruf zu finden. Und ein Beruf ohne Berufsnachwuchs schafft sich selber ab
Statistik der Pferdewirtauszubildenden: Weniger Auszubildende (grüne Trendlinie) und davon löst jeder/e Zweite ihren Ausbildungsvertrag wieder auf (rote Trendlinie). Zufriedenheit mit der Berufsausbildung zum Pferdewirt/in sieht anders aus. Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Statistisches Bundesamt
Historische Plakat zum Tag der Arbeit: Der Samstag sollte kein Arbeitstag mehr sein. Wer dennoch Samstags arbeiten muss, hat Anspruch auf einen anderen freien Tag.
Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung zum „Tag der Arbeit“ am 1. Mai
„Faire Arbeit Jetzt!“ unter diesem Grundsatz engagiert sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) für bessere Ausbildungsbedingungen in den Betrieben. Unter diesem Blickwinkel betrachtete der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung (BAK BQ) der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die derzeitige Situation in der Berufsausbildung und beobachtet mit Sorge, dass es immer noch Ausbildungsbetriebe gibt, die ihre Auszubildenden nicht fair behandeln:
Arbeitszeiten von 60 – 70 h/ Woche (auch bei unter 18jährigen)
unbezahlte Überstunden
verweigerter Urlaub
verbotener Berufsschulbesuch
fehlende Ausbildungsinhalte
privat zu beschaffende Arbeitskleidung
gravierende Verstöße bei der Arbeitssicherheit
Absenkung der Ausbildungsvergütung um 20 Prozent.
Deutlich mehr Auszubildende beklagen sich übrigens über unfaire Berufsausbildungen in genau denjenigen Branchen, in denen sich nicht genügend Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft organisieren. Es gibt folglich keine Tarifverträge und nicht wenige Ausbilder halten sich nicht an bestehende Regeln, werden maßlos und missbrauchen ungeniert und folgenfrei ihre Azubis als billige Arbeitskräfte.
Von unfairer Ausbildung betroffene Azubis, die Mitglied ihrer IG Bauen-Agrar-Umwelt sind, haben es da besser, bleiben mit ihren Nöten nicht alleine, sie erhalten selbstverständlich Unterstützung von ihrer Gewerkschaft. Versprochen ist versprochen.