Corona- Pandemie: Hinweise der Gesetzlichen Unfallversicherungen

Informationen für Unternehmen zu Coronavirus SARS-CoV-2

Stand 12.03.2020

Von China ausgehend breitet sich derzeit das neue Coronavirus SARS-CoV-2 aus. Die damit einhergehende Erkrankung wird als Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) bezeichnet. Die schnell steigenden Fallzahlen betreffen inzwischen viele europäische Länder und auch Deutschland. Insgesamt weist die Entwicklung der Fallzahlen und Infektionsraten eine hohe Dynamik auf.

Organisatorische oder individuelle Schutzmaßnahmen in Unternehmen, die über Regelungen zu rückkehrenden Beschäftigten oder persönlichen geschäftlichen Kontakten hinausgehen, er- geben sich aus den Vorgaben der unten aufgeführten Institutionen. Bei Risikobewertung sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen sollte der Betriebsarzt/die Betriebsärztin beteiligt werden. Folgende Informationen und Quellen sind für Unternehmen sinnvoll:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu dem Thema Informationen zu- sammengefasst (Link 1) und gibt Hinweise für betriebliche Pandemiepläne (Link 2) 

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/neuartiges-coronavirus-2019- ncov/index.jsp

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/pandemieplanung/index.jsp

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat zu Mundschutz und Handhygiene Informationen bereitgestellt. Besonderer Wert ist auf eine angemessene Handhygiene und Husten- und Nies-Etikette sowie einen entsprechenden Abstand zu legen 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Das Robert Koch-Institut (RKI) liefert die Daten zu Fallzahlen, Krankheitsdefinition und Umgang mit möglicherweise infizierten Personen 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Eine Beurteilung der aktuellen Situation in Deutschland findet sich auf den Seiten des Bundes- ministeriums für Gesundheit


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bei Auslandsreisen (z.B. Fahrten zu Turnieren, etc.) sind die tagesaktuellen Hinweise auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes hilfreich

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Die aktuelle Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Vorgaben für Schutz- maßnahmen und Reisempfehlungen finden Sie hier:

https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019


Tipps der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen zur betrieblichen Pandemieplanung

Betriebe haben zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Gefahrenalalyse und eine betriebliche Pandemieplanung zu erstellen und deren Umsetzung zu garantieren:

  1. Vorbereitet sein
  2. Ansprechpartner/ Verantwortliche benennen
  3. Beschäftigte informieren
  4. Fachleute einbeziehen
  5. Impfungen
  6. Hygiene am Arbeitsplatz
  7. Personalausfall einplanen
  8. Erkrankungen managen
  9. Dienstreisen, Tagungen, Fortbildungen, Prüfungen, Kundenkontakte planen
  10. Planungen ständig aktualisieren

Hygiene am Arbeitsplatz

Arbeitgeber:

  1. Halten Sie Waschmöglichkeiten, geeignete Hautreinigungs- und Pflegemittel für die Hände bereit.
  2. Denken Sie an rechtzeitige Bevorratung von Materialien (gegebenenfalls geeignete Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und in besonders gefährdeten Bereichen wie z.B. Gesundheitsdienst geeignete Atemschutzmasken FFP2/FFP3).
  3. Stellen Sie Hände-Desinfektionsmittel- spender auf, wenn Waschmöglichkeiten fehlen.
  4. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigte im hygienischen Verhalten.
  5. Legen Sie fest, wie verfahren wird, wenn während der Arbeit Beschäftigte Krank- heitssymptome bekommen.
  6. Weitere offizielle Infos : https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html?tx_dotdownload_pi1%5BiFileUid%5D=4301&tx_dotdownload_pi1%5Baction%5D=download&tx_dotdownload_pi1%5Bcontroller%5D=Download&cHash=3d3e8cb9d28bb93945eb89339f5493c3

Arbeitnehmer

  1. Vermeiden Sie unnötige Handkontakte.
  2. Waschen Sie sich häufiger die Hände, z.B. nach Personenkontakten und Berühren von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  3. Vermeiden Sie unbewusstes Berühren von Augen, Mund und Nase.
  4. Nutzen Sie Hände-Desinfektionsmittel, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.
  5. Halten Sie Abstand (2m) zu anderen Personen, insbesondere hustenden.
  6. Als Hustende: halten Sie Abstand zu anderen, husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
  7. Lüften Sie Ihre Arbeitsräume etwa 4 Mal täglich für ca. zehn Minuten.
  8. Beachten Sie die in Ihrem Betrieb festgelegte Vorgehensweise beim Umgang mit erkrankten Kolleginnen/Kollegen.
  9. Weitere offizielle Infos: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html?tx_dotdownload_pi1%5BiFileUid%5D=4300&tx_dotdownload_pi1%5Baction%5D=download&tx_dotdownload_pi1%5Bcontroller%5D=Download&cHash=4fa0d2baef06ac324040ad4edfa26b0f

Gesetzliche Unfallversicherung

Der Beruf Pferdewirt gilt bei Versicherungen als Hochrisikoberuf, gut wenn es sich dann wenigsten um einen Arbeitsunfall handelt.

Euer Arbeitgeber zahlt zu 100% den Betrag zur Gesetzlichen Unfallversicherung. Die wird oft auch Berufsgenossenschaft (BG) genannt. Je nach Branche gibt es unterschiedliche gesetzliche Unfallversicherungen. So sind Reitvereine in der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), landwirtschaftliche Betriebe in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie Reitställe in der BG Verkehr. Immer wenn Ihr durch den Betrieb krankenversichert seid, dann wird auch für Euch die Unfallversicherung bezahlt.

Die Absicherung durch die Gesetzliche Unfallversicherung ist für Euch ein Glücksfall, denn diese Unfallversicherungen haben wesentlich bessere Leistungen, wenn es um einen Arbeitsunfall geht. Im Gegensatz zur Krankenversicherung kümmert sich die Gesetzliche Unfallversicherung auch um Reha, Umschulungen, Renten, usw.. Zuzahlungen gibt es übrigens bei den Gesetzlichen Unfallversicherungen nicht! Deshalb solltet Ihr im Berufsschulunterricht die Ohren spitzen, wenn es um die Gesetzliche Unfallversicherung geht. Bitte verwechselt die Gesetzliche Unfallversicherung keinesfalls mit den privaten Unfallversicherungen, die immer Euren Beitrag wollen und längst nicht so gute Leistungen bieten, wie die Gesetzlichen Unfallversicherungen.

Wenn tatsächlich einmal etwas im Betrieb passiert und Ihr Euch verletzt habt, dann scheut niemals, dies als Arbeitsunfall zu benennen. Sofort bei der ersten Behandlung sagt Ihr, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Ihr müsst überhaupt keine Angst haben, dass Ihr Probleme bekommt, weil Ihr den Unfall selbst verursacht habt. Die Gesetzlichen Unfallversicherungen zahlen immer, es gibt kein Verschuldensprinzip. Selbst wenn Ihr schuldhaft vom Pferd fallt, werdet Ihr genauso behandelt, als wenn Ihr ohne Schuld verunglückt wärt. Selbst Reiten ohne Helm bleibt ohne Folgen für die Behandlung für Euch.

Ganz wichtig: Auch außerhalb des Betriebes seid Ihr gesetzlich unfallversichert.

Das bedeutet:

  • Auf dem direkten Weg zur Arbeit seid Ihr unfallversichert. Übernachtet Ihr mal woanders (Partner, Eltern, Freunde,…), seid Ihr auch auf diesem Weg versichert. Der Weg muss aber etwa im Verhältnis zum normalen Weg sein.
  • Wenn auf dem Weg zur Arbeit noch Kinder in die Krippe, Kindergarten, Schule, Tagesmutter, usw. gebracht werden , darf vom direkten Weg abgewichen werden.
  • Fahrt Ihr zum Tanken, Einkaufen, Kaffe holen, usw. und das dauert nicht länger als 2 Stunden, dann wird die Fahrt zur Arbeit unterbrochen und lebt nach der Pause wieder auf.
  • Gibt es Verkehrsstaus oder verkehrsgünstigere Routen, dann darf vom direkten Weg abgewichen werden.
  • Womit Ihr zu Arbeit kommt, Fahrrad, eBike/-Roller, Motorrad, Auto, Bus, Bahn, zu Fuß oder auf dem Pferd, Ihr seid gesetzlicher unfallversichert.
  • Der direkte Nachhauseweg ist natürlich auch wieder unfallversichert. Fahrt Ihr nach Feierabend noch zum Sport, zu Freunden, usw. und dieser Weg ist ähnlich lang wie der direkte Nachhauseweg, dann seid Ihr auch Versicherung. Aber nur bis zu diesem Ziel. Die Fahrt von dem abweichenden Ziel nach Hause ist privat und nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
  • Große Unsicherheiten bestehen regelmäßig bei Turnierbesuchen. Deshalb tragt bitte alle betrieblich angeordneten Tätigkeiten in Euren Ausbildungsnachweis ein. Durch seine Unterschrift bestätigt Euer Ausbilder, dass es sich um Arbeitszeit (Ausbildungszeit) handelt und die ist natürlich gesetzlich unfallversichert. Auch der Weg zum Turnier, zur Körung, zum Nachbarbetrieb im Rahmen einer Ausbilderkooperation. Und selbst wenn im Ausbildungsnachweis steht, Ihr reitet im Ausland, dann ist das Arbeitszeit und Ihr seid natürlich auch dort gesetzlich unfallversichert.
Der Ausbildungsnachweis sagt genau, was Arbeitszeit (Ausbildungszeit) ist und was Eure Freizeitbeschäftigung ist. Deshalb ist das genaue und korrekte Führen des Ausbildungsnachweises so wichtig.

Hochrisikoberuf Pferdewirt

Der Beruf Pferdewirt gilt bei Versicherungen als Hochrisikoberuf
Der Beruf Pferdewirt gilt bei Versicherungen als Hochrisikoberuf

Weil Pferdewirte besonders häufig verunglücken, gilt dieser Beruf bei den Versicherungen als Hochrisikoberuf und deshalb sind die Prämien von Berufsunfähigkeitsversicherungen für Pferdewirte oft 40% – 50% teurer, als bei weniger unfallträchtigen Berufen.

Auch die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) registrieren das hohe Unfallrisiko von Pferdewirten. Deshalb müssen Betriebe für einen Pferdewirt einen wesentlich höheren Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung leisten. Und der ist genau 24,26 mal höher als z.B. für den Lehrer an der Berufsschule. Die Berufsgenossenschaften stufen nach Auswertung der vergangenen Unfälle alle Berufe in sog. Gefahrenklassen ein. Eine kleine Auswahl zeigt, wie hoch das tatsächliche Unfallrisiko des Pferdewirtes ist:


Unfallrisiko verschiedener Berufe

Auswertung der Gefahrentarife unterschiedlicher gesetzlicher Unfallversicherungen
BerufUnfallhäufigkeit
Banken und Versicherungen0,41
Schulen1
Rettungsdienst3,3
Tierpark/ Tierheim3,34
Feuerwehr4,05
Tunnelbau15,2
Taucher21,92
Pferdewirt24,26


Wenn Ihr Euch einmal die Tabelle ganz genau anseht, dann erleiden Pferdewirte 60 mal häufiger Arbeitsunfälle als z.B. Mitarbeiter bei Banken und Versicherungen. Nun könnt Ihr sagen, klar, die sitzen ja den ganzen Tag auf ihrem Bürostuhl. Stimmt, bedenkt aber, dass auch diese Angestellten natürlich ein nicht unerhebliches Unfallrisiko auf ihrem Hin- und Rückweg zur Arbeit haben. Nur eine Berufsgruppe überflügelt die Pferdewirte locker: Profifussballer mit einem Gefahrentarif von 57.

Pferdewirte: Keiner erleidet in Deutschland so viele Arbeitsunfälle!

 

einblick_19-14-8-Arbeitsunfaelle6 Prozent aller Mitarbeiter erleiden im Gartenbau, Land-, Forst- und Tierwirtschaft einen Arbeitsunfall im Jahr. Damit erklimmen die grünen Berufe, besonders die Pferdewirte, deutschlandweit die traurige Spitzenposition. Besonders bei den Pferdewirten sind relativ oft sehr schwere Unfälle aufgetreten, die nicht selten zur Umschulung bzw. Arbeitsunfähigkeit führen.

Wirksam schützen können sich Pferdewirte durch gute Sicherheitskleidung, wie Reitstiefel mit Schutzkappen, Rückenprotektoren, Arbeitsschuhe mit Schutzkappen, Arbeitshandschuhe, Reithandschuhe, Reithelm, Schutzhelm, Schutzbrille, usw.. Für diese Sicherheit hat der Arbeitgeber komplett aufzukommen. Zu teuer? Blödsinn, denn mit jedem vermiedenen Arbeitsunfall sinken die jährlichen Beiträge des Arbeitgebers. Derzeit haben Pferdewirte einen der höchsten Versicherungssätze aller Berufsgruppen in Deutschland und sind locker doppelt so hoch wie Arbeiter in Steinbrüchen und drei mal so hoch wie Bergarbeiter unter Tage.

 

So ein bisschen Schwarzarbeit?

Zoll
Wenn der Wagen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erst einmal vor der Tür steht, wird Schwarzarbeit teuer. Dann fallen Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und Urlaub erst einmal aus. Foto: Zoll.de

Der folgende Brief ist eine vorzügliche Möglichkeit, einmal das Thema Nebenerwerb bzw. Schwarzarbeit genauer unter die Lupe zu nehmen und dann zu einer eigenen Meinung zu gelangen:

Hallo Herr Arnold,
ich habe eine Frage, die vielleicht auch für andere angehende Pferdewirte interessant sein könnte. Was muss ein Auszubildender beachten, wenn er während seiner Lehrzeit in seiner Freizeit in einem anderen Betrieb für einen Pferdezüchter mit dessen Pferde arbeitet (z.B. Anreiten, Ausbilden und Turniervorstellung)? Sollte der Azubi das seiner Ausbildungsstelle mitteilen? Muss der Azubi ein Gewerbe anmelden? Oder anders gefragt? Ab wie viel Pferden wird es zur Schwarzarbeit? Ich denke, dass der Beritt für Freunde und Bekannte an der Tagesordnung ist, und die Azubis sich so nebenbei auch gern mal was dazu verdienen wollen. Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Azubi in seiner Freizeit privaten Reitunterricht erteilt? Hier wäre vielleicht ein bisschen Aufklärungsarbeit nötig, damit die Azubis wissen, in welcher „Grauzone“ sie sich bewegen.

Grundsätzlich muss jeder Azubi und natürlich auch jeder fertige, angestellte Pferdewirt, der nebenbei noch Geld hinzuverdient, wissen, dass er damit in aller Regel diejenigen Betriebe schädigt, die Mitarbeiter eingestellt haben und ganz besonders diejenigen trifft, die fair bezahlen. Ein Betrieb muss, wenn er fair entlohnen will, etwa den doppelten Stundenlohn kalkulieren. Das geht drauf für anteilige Sozialleistungen, Arbeitsbekleidung, Urlaub, Krankheit, Fortbildung usw.. Unter 20,00 EUR/h darf ein Betrieb nicht kalkulieren, wenn Ihr 10,00 EUR brutto ausgezahlt bekommt. In dieser Summe ist keinerlei Anlage, kein Telefon, Strom. Fahrzeug, Büro, usw. enthalten. Da in aller Regel Ihr so „privat“ billiger arbeitet, seid Ihr genau Konkurrenz für einen ordentlich wirtschaftenden Betrieb. Je fairer der Betrieb Euch entlohnt, Euch Arbeitskleidung stellt, Euch zu Fortbildungen schickt, desto mehr schädigt Ihr diesen Betrieb. Übrig bleiben in letzter Konsequenz nur die schwarzen Schafe.

Und dann sind Pferdewirte oder Pferdewirtazubis ja auch ganz normale Bürger, denn Gesetze und Verordnungen gelten auch auf Reitplätzen: Jeder Bürger, der Geld verdient, muss diese Summen bei der Steuer angeben. Ob das Finanzamt dann Steuern erhebt oder nicht, das entscheiden die dann beim Lohnsteuerjahresausgleich. Das entscheidet natürlich nicht der einzelne Steuerzahler. Wäre ja auch klar, was herauskommen würde, wenn wir uns alle selber bei der Steuer einstufen würden. Azubis können da ziemlich gelassen sein, bevor die wirklich Steuern zahlen müssen, ist schon noch Luft.

Unserer Sozialsystem ist nur so gut, wie auch Beiträge geleistet werden. Von den Reichen mehr, von den ganz Armen weniger. Nur mal so zum Vergleich: Ein Azubi zahlt irgendwie 150 EUR Krankenkasse, ein Besserverdiener mal eben 680,00 EUR im Monat. Azubi und Reicher sind in der selben Krankenkasse und der, der 680,00 EUR im Monat zahlt bekommt die selbe Behandlung. Wenn also immer mehr Menschen sich aus der Sozialversicherung verabschieden, also nur noch kriegen und nicht mehr einzahlen, dann fliegt uns das System irgendwann ganz fürchterlich um die Ohren. Die ersten, die darunter leiden werden, sind die Armen.

Das ist ja schon verlockend: Nebenbei ein wenig dazuverdienen und keine Abzüge. Das Leben kann ganz easy sein. Wenn Ihr an Steuern und Sozialversicherungen vorbei wirtschaftet, dann kennt das Sozialsystem natürlich nur die offiziellen Einkünfte. Und nur auf die gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosengeld, Rente im Alter oder Leistungen au der Unfallversicherung. In Notfällen seid Ihr also einfach nur arm, bettelarm.

Bitte vergesst bei dieser ganzen Diskussion folgendes nicht: Wenn Ihr offiziell nur 600,00 EUR verdient, dann müsst Ihr vielleicht 180,00 EUR Sozialversicherungen bezahlen. Verdient Ihr im Monat mal eben privat, also schwarz, 400,00 EUR dazu, dann müsst Ihr einen Beitrag von ca. 300,00 EUR im Monat bezahlen. Ihr betrügt also Eure Sozialversicherung um 120,00 EUR jeden Monat. Dieses Geld müssen andere Versicherte für Euch aufwänden. Die freuen sich riesig, dass der Beitrag zu den Sozialversicherungen immer mehr steigen wird. Und natürlich gibt es ein Strafverfahren und eine Nachzahlung für viele Jahre. Da ist schon so manchem Pferdewirt das Lachen im Halse stecken geblieben. Das dumme ist nur, dass die Betrüger immer groß im Kasino angeben, die sie erwischt haben, die sind mucksmäuschen still. Und Ihr denkt, das passiert kaum, dass sie da welche erwischen.

Nun ja, und dann sind da ja auch noch die Gesetze. Das Sozialgesetzbuch sagt schlichtweg und einfach, dass jeder, der Unterricht gibt, also auch Reitunterricht, rentenversicherungspflichtig ist. Und wer Steuern und Sozialversicherungen nicht bezahlt, der begeht eine Straftat. Da seid Ihr genau so sozial wie Ulli Hoeneß.

Und es gibt natürlich noch einen Aspekt: Im Falle eines Unfalles seid Ihr weder unfallversichert noch haftpflichtversichert. Ich verspreche Euch, dass bricht Euch im Notfall finanziell das Genick. Ach ja, Euer Arbeitgeber wird sich sicher ganz toll bei Euch bedanken, wenn Ihr bei der Schwarzarbeit ihm die Kunden wegnehmt, verunglückt und er dann den Lohn für Euch für 6 Wochen weiterzahlen muss. Das findet er sicher nicht witzig. Und somit ist natürlich die Frage beantwortet, ob ein Betriebsleiter es gerne sieht, wenn Ihr schwarz arbeitet.

Dann gibt es ja noch diese Arbeitgeber, die einen Minilohn zahlen und Euch als Ausgleich noch Schwarzarbeit besorgen. Das sind schlichtweg und einfach nur Verbrecher, denn die Chefs sparen jede Menge Sozialabgaben und sind die eigentlichen Gewinner. Dumm nur, dass Ihr glaubt, die Profiteure zu sein, weil Ihr ein paar Euros Steuern und Sozialabgaben spart. Spätestens nach einem Unfall, einer längeren Erkrankung, bei Arbeitslosigkeit oder bei der Rente sieht das dann anders aus. Armut ohne Ende.

So, jetzt denkt mal in Ruhe nach, denkt mal an das Wort Nachhaltigkeit und tut dann in Eurem Leben das Richtige. Entscheiden muss sich jeder selber.

Turnierbesuch Arbeitszeit?

  • n.n

Meine Freundin macht eine Ausbildung zur Pferdewirtin, Klassische Reitausbildung. Leider läuft in ihrem Ausbildungsbetrieb einiges schief (in einem Ausbildungsjahr ca. 200 Überstunden; nicht eingehaltene mündliche Zusagen der Chefin; arbeiten an jedem Samstag im Monat, meist ohne Ausgleich;…). Mein jetziges Problem: Sie hat einige Ausbildungspferde, die ihr von den Besitzern zur Verfügung gestellt werden (vielleicht sollte ich erwähnen, dass die Besitzer der Chefin sogar noch 150 Euro pro Pferd dafür bezahlen, dass meine Freundin diese bereitet). Mit diesen Pferden soll sie auch auf Turnieren starten, die am Wochenende stattfinden. Nun kommt die Chefin nach knapp einem Jahr und verlangt, dass für die Turniere jetzt auch Urlaub genommen werden muss (was natürlich nicht machbar wäre). Meine Frage ist also, inwiefern die Turnierzeiten zur Ausbildung hinzugerechnet werden / werden müssen, oder ob diese überhaupt nicht dazu zählen. So langsam verzweifle ich nämlich an dieser Dame, die immer mit neuen Regeln kommt und sich nicht an die vor dem Start der Ausbildung gemachten Zusagen hält.

  • Dietbert Arnold

Zunächst einmal entschuldige bitte die späte Antwort. Erst war ich ein paar Tage nicht daheim und dann war die Mail irgendwie weg. Jetzt aber!

Eigentlich ist das ganz einfach zu beantworten: Wenn die Ausbilderin anordnet, dass ihr Azubi zum Turnier gehen soll, dann ist das Arbeitszeit und natürlich auch gesetzlich unfallversichert. Wenn die Pferdebesitzer einen Azubi bitten, mit ihrem Pferd zum Turnier zu gehen, dann ist das Freizeit. Eigentlich ganz einfach. Wer wofür Geld bekommt, ist nicht wichtig. Der Auftrag der Ausbilderin ist wichtig. 

Schaut doch mal ins Berichtsheft. Wenn dort im Wochenbericht steht, dass ein Turnierbesuch stattgefunden hat und die Ausbilderin das unterschrieben hat, dann war das Turnier doch Arbeitszeit. Das wurde doch so abgezeichnet. Jetzt sieht man mal wieder, wie wichtig ein ordnungs- und wahrheitsgemäßes Berichtsheft ist. Es wird auch deutlich, warum der Gesetzgeber von Ausbildungsnachweis spricht und nicht von Berichtsheft.

Ob Samstags gearbeitet werden muss, das ergibt sich eindeutig aus dem Ausbildungsvertrag. Da muss z.B. drinstehen, ob es sich um eine 5- oder 6- Tagewoche handelt. Auch das ist völlig eindeutig.

Jetzt mal was anderes: Warum schreibt Deine Freundin eigentlich nicht selber? Denkt die anders? Ich finde immer, dass sich die wehren sollen, die es betrifft. Oder auch nicht. Deine Freundin ist doch selbständig oder sollte es besser jetzt lernen.