Die Eselei der Woche:

Ich glaube, mich tritt ein Pferd

Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte aus der Pferdewirt*innen- Welt

Das Telefon klingelt.

Ich nehme ab und es meldet sich eine nette, selbstsichere Stimme mit ihrem Namen. Ich nenne sie hier in der Geschichte mal Julia. Sie, also Julia, bestellt mir zunächst einmal liebe Grüße von Frau Kaiser. Ihr wisst schon, auch sie heißt nur in dieser Geschichte so. Also, die Frau Kaiser kenne ich gut, sie ist Berufsreiterin, Ausbilderin und ich habe mit ihr schon viele Jahre zusammen Pferdewirt*innenazubis geprüft. Auch weiß ich, dass sie eine wichtige und angesehene Funktionärin der Bundesvereinigung der Berufsreiter ist und dort ein hohes Ansehen mit viel Einfluss besitzt.

Noch freue ich mich über die Grüße und bin gespannt, was Julia mir mitteilen möchte und wobei ich ihr wohl helfen darf. Die Frau Kaiser hat ihr, der Julia, geraten, sich doch einmal mit mir in Verbindung zu setzen, denn ich könnte aufgrund meiner langen Erfahrung und redaktionellen Arbeit im Umgang mit Prüfungsaufgaben zielgenau die passende Literatur empfehlen, wie sie die Pferdewirtprüfung ganz ohne Besuch der Berufsschule schaffen könne. Julia erwähnt dann noch, dass sie erst seit einigen Monaten in der Ausbildung ist und mit ihrem Ausbilder abgemacht hat, dass sie nicht zur Berufsschule geht. Aus diesem Grunde erbitte sie sich Hilfe von mir.

Ehrlich gesagt, ich bin zunächst sprachlos. So oft kommt das nicht vor. Ich versuche Julia zu erklären, dass die Chance, durch die Prüfung zu fallen, ohne den begleitenden Besuch der Berufsschule, erfahrungsgemäß ziemlich hoch ist oder im günstigsten Fall sie sich die Chance auf eine gute Prüfung verbaut. Natürlich erkläre ich Julia auch, dass sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Besuch der Berufsschule hat, dass sie dieses auch auf jeden Fall einfordern soll, denn wir Prüfer leiden nicht selten mit Azubis, die Tränen in den Augen haben, wenn wir ihnen mitteilen müssen, dass sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Nicht etwa, weil sie faul waren, sondern die Berufsschule nicht besuchen durften. Auch erkläre ich Julia, dass das Lernen in der Berufsschule auch mit einer guten Allgemeinbildung im Zusammenhang steht und alleine der Kontakt zu vielen anderen Azubis in diesem Beruf ausgesprochen wertvoll und hilfreich zum Erfahrungsaustausch und zum Aufbau von Netzwerken ist. Nachdem ich Julia noch informiere, das jeder Auszubildender*e in Deutschland das Recht hat, die Berufsschule während der Arbeitszeit zu besuchen und dass jeder Ausbilder seine Auszubildenden nach Vorschrift des Gesetzes zum Schulbesucht anhalten soll, da fragt Julia mich jetzt ganz ungläubig, was sie denn in ihrer jetzigen Situation tun soll.

Ganz einfach, antworte ich, zur Berufsschule gehen, ganz konsequent und das dem Ausbilder auch so mitteilen. Eine Diskussion, so sage ich Julia, kann es über diese Frage nicht geben. Never ever! Ne jamais!

Aber dann, entgegnet Julia, würde sie ja nie wieder ein Bein in die Pferdeszene bekommen, wenn sie sich gegen ihren Ausbilder stellt und es sich mit ihm verscherzt. Der entscheidende Nachsatz kommt erst noch: Ob ich denn nicht wüsste, wer ihr Ausbilder sei? Das ist schließlich …, ich sage mal wieder einen mir zufällig einfallenden Namen, Jochen Conrad.

Den kenne ich natürlich, wer kennt den nicht? Der ist Kaderreiter, ganz oben, in allen Zeitungen präsent, trägt olympische Medaillen und ist das Aushängeschild der Bundesvereinigung der Berufsreiter sowie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und wird deshalb als Vorbild für die Berufsausbildung präsentiert. Auch erinnere ich mich ganz genau, dass der in einer gesonderten Prüfung Pferdewirt und Pferdewirtschaftsmeister wurde. Wie so mancher Kaderreiter. Und auch da schon habe ich mich geärgert, dass nicht wie üblich die Prüfungsausschüsse für uns Prüfer transparent zusammengestellt werden, sondern irgendwie klammheimlich bestimmt werden. Von wem und nach welchen Kriterien auch immer.

Ja, sage ich zu Julia, dann musst Du das erste Mal in Deinem Leben lernen, Dich in den wesentlichen Punkten durchzusetzen, schließlich kannst Du Dein ganzes Berufsleben nicht Opfer bleiben, nur weil Dein Chef einen großen Namen hat. Und wenn Dein Ausbilder das nicht mitmacht, dann taugt er nicht als Vorbild, dann bist Du falsch, dann musst Du gehen und Dir einen wirklichen Ausbilder suchen, der an Deiner Berufsausbildung und nicht nur an Deiner preiswerten Arbeitskraft interessiert ist. Strahlemann reicht nicht aus.

Zu guter Letzt sage ich Julia ganz deutlich, dass ich ihr keinesfalls bei diesem windigen, ja unmoralischen Anliegen helfen werde.

Julia wird ganz ruhig, nachdenklich, murmelt etwas und legt dann auf.

Was bleibt: Ich bin stinksauer, nein nicht auf Julia, sondern auf Berufsreiter, die junge Leute nur ausnutzen, die aber auch ihre Position hemmungslos für ihre egoistischen Vorteile nutzen, in Wirklichkeit den Strahlemann und Gutmenschen, den Musterberufsreiter mit Vorbildfunktion nur simulieren. Reine Schauspieler, auf die die Azubis hereinfallen.

Und ich bin schwer enttäuscht von der Bundesvereinigung der Berufsreiter, die scheinbar nur nach Außen sich für eine geordnete und faire Berufsausbildung einsetzt, unseren Jochen Conrad als Vorzeigeausbilder herausstellt und auszeichnen, mit ihm ständig neue Mitglieder unter den neuen Auszubildenden anwirbt und in Wirklichkeit dafür sorgt, dass für nicht wenige Mitglieder die bestehenden Regeln nicht gelten und sie bei diesem Verhalten auch noch Unterstützung bekommen. Mir kommt plötzlich der Gedanke, dass da einige der Berufsreiter ein Doppelleben führen und die vielfach angeworbenen, gutgläubigen Mitglieder das Ganze eigentlich nur finanzieren. Nach Außen hui, nach innen fui, man könnte auch Mogelpackung sagen. Das ist kein Zufall, das scheint Methode zu haben.

Ein schlechtes Gewissen beim Tricksen haben da einige Berufsreiter*innen nicht, sonst würde man nicht versuchen, mich in dieses unmoralische Ansinnen, Auszubildende von der Berufsschule fernzuhalten, hereinzuziehen. Ausgerechnet mich, der sich ein ganzes Berufsleben für eine gute Duale Berufsausbildung, also dem erfolgreichen Miteinander von Betrieb und Berufsschule, eingesetzt hat und nie zimperlich ist, für die Rechte der Azubis zu kämpfen. Das ist schon frech, was man mir da angetragen hat. Was denken die sich eigentlich? Mein Urteil kann da nur lauten: Abklingeln!

Sauer bin ich auf einige Berufsreiter, keinesfalls auf Julia. Ich hoffe nur, dass sie mir nicht böse ist und mich ein wenig versteht. Eigentlich helfe ich immer. Fast immer, wenn es zu verantworten ist. Und das war es an dem Tag, als das Telefon morgens klingelte, jedenfalls nicht. 

Endlich realistische Lohnempfehlungen

Lange hat es gedauert, nun aber sind erstmals seriöse Gehaltsempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter für Pferdewirte/innen und Pferdewirtschaftsmeister/innen herausgegeben worden.

Jetzt ist es soweit, die Bundesvereinigung der Berufsreiter gibt seriöse Empfehlungen für Pferdewirte und Pferdewirtschaftsmeister heraus und nennt damit Gehälter, die als fair zu bezeichnen sind.

Besonders gut ist, dass auch die dazu passenden Stundenlöhne genannt werden, damit alle Mitarbeiter auch erkennen können, wie hoch die Überstundenbezahlung auszusehen hat.

Betriebe, die sich nicht an die Empfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter halten und deutlich weniger bezahlen, gehören mit Sicherheit zu den Arbeitgebern, die nicht fair entlohnen. Um diese Betriebe müsst Ihr einfach einen ganz großen Bogen machen.

Wer von Euch einen neuen Betrieb sucht und sich dort bewerben will, der findet in den Gehaltsempfehlungen einen guten Hinweis, welche Gehälter von Euch selbstbewusst gefordert werden können, ohne unverschämte Forderungen zu stellen. Einfach nur Euer gutes Recht!

Und wer derzeit beschäftigt ist und beim Lesen feststellt, dass er/sie viel weniger Lohn bekommt, der/die sollte dringend sich um eine neue Stelle bemühen, falls ein mutiges Gespräch mit dem Chef nichts bringt. Lasst sie alleine misten, diese Geizhälse!

Die Gehaltsempfehlungen der Bundesvereinigung sind privat herausgegeben und und sind leider keine offiziellen Tarifverträge. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die in den Empfehlungen niedergeschriebenen Gehälter als üblich anzusehen sind. Mehr geht immer, weniger geht gar nicht.

Die alten Gehaltsempfehlungen 2017/2018 könnt Ihr hier herunterladen

Die im März 2019 bei der Berufsreitertagung beschlossene deutliche Erhöhung findet Ihr hier

Berufsinfo in München und Vechta

Informationsveranstaltung

 Die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. informiert in Zusammenarbeit mit der Olympia – Reitanlagen GmbH und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über den Beruf des Pferdewirtes Fachrichtung Klassische Reitausbildung, Pferdezucht und Pferdehaltung und Service.

Alle diejenigen, die daran denken, diesen Beruf zu erlernen, sind dazu – mit ihren Eltern – herzlich eingeladen.

 

Freitag, 06.09.2013

Olympia – Reitanlagen GmbH u. Bayerische Landes Reit – und Fahrschule, Landshamerstraße 11, 81929 München

Beginn: 10.00 Uhr

Ablauf: Information über Berufsbild, persönl. Voraussetzungen, Ausbildungsgang, Arbeitsalltag, Ausbildungsbetrieb, -vertrag, Berufsaussichten (ca. 90 Min.)

Vorreiten für Fachrichtung Klassische Reitausbildung (ab 15 Jahre und älter) vor einer „Testkommission“ (jeweils ca. 15 Min.), anschl. Bekanntgabe der Einschätzung der reiterlichen Fähigkeiten.

Reitzeug und Reitkappe erforderlich. Kostenbeitrag: 15,00 €

 

Anmeldung:  4 – 8 Wochen vor der Veranstaltung bei:

                     Bayerischer Reit- und Fahrverband e.V.

   Landshamerstraße 11

81929 München

Tel. 089/926967-250

Fax 089/926967-299

 

 

Informationsveranstaltung

Die Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrer-Verband e.V. informiert in Zusammenarbeit mit den staatlich Zuständigen Stellen und den Berufsschulen über den Beruf Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung, Pferdezucht, Pferdehaltung und Service. Alle diejenigen, die daran denken, diesen Beruf zu erlernen, sind dazu – mit ihren Eltern – herzlich eingeladen.

Samstag, 26.10.2013          

Landes-Lehrstätte Pferdesport

Weser-Ems e.V.

Am Heidewinkel 8

49377 Vechta

 

Beginn:                              10.00 Uhr

                                          Seminarraum der Landeslehrstätte

                                          Pferdesport Weser-Ems, 49377 Vechta

 

Ablauf:

Information über Berufsbild, persönl. Voraussetzungen, Ausbildungsgang, Arbeitsalltag, Ausbildungsbetrieb, -vertrag, Berufsaussichten (ca. 90 Min.)

 

Mittagspause

 

ab ca. 13.00 Uhr

Vorreiten (ab 15 Jahre und älter) vor einer „Testkommission“ in der Landes-Lehrstätte Pferdesport Weser-Ems e.V. Adresse s.o. (jeweils ca. 15 Min.), anschl. Bekanntgabe der Einschätzung der reiterlichen Fähigkeiten.

Reitzeug und Reitkappe erforderlich.

                                          Kostenbeitrag: 15,00 €

Anmeldung: 4 – 8 Wochen vor der Veranstaltung

 bei

                      Landes-Lehrstätte Pferdesport Weser-Ems e.V.

Am Heidewinkel 8, 49377 Vechta

E-mail: bockstette@psvwe.de

Tel. 04441/91400

Skandalös und unfair: Gehaltsempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter

G E H A L T S E M P F E H L U N G E N   2 0 15 / 2 0 1 6

Für die Pferdewirte gibt es oftmals keine verbindlichen Tarifverträge. Aus diesem
Grunde erstellt die Bundesvereinigung der Berufsreiter im DRFV e.V. alle zwei Jahre eine Gehaltsempfehlung. Die weiten Spannen sind begründet sowohl in der unterschiedlichen Qualifikation und Berufserfahrung der einzelnen Berufsreiter als auch in den verschiedenen Anforderungen der einzelnen Betriebe.

Für die Einstufung sind u.a. folgende Kriterien von Bedeutung:

Anforderung und Aufgabenstellung durch den Betrieb

  • Leitung des Betriebes (selbständig/nicht selbständig)
  • Aufsicht über das Personal
  • Anleitung der Auszubildenden
  • Anzahl und Niveau der Reitstunden
  • Anzahl und Niveau der persönlich zu arbeitenden Pferde
  • zeitlicher Einsatz (Abendstunden, Wochenenden, Turnierbegleitung)
  • sonstige Aufgaben nach Struktur und Schwerpunkt des Betriebes/Vereins

Leistung und Persönlichkeit des/der Berufsreiters/-reiterin

  • abgelegte Prüfungen und deren Ergebnisse
  • Leistungsklasse (Dressur, Springen, VS), Turniererfolge
  • Erfolge als Reitlehrer/in (Erfolge der Schüler/innen)
  • Erfolge als Ausbilder/in von Pferden
  • Prüfungsergebnisse der Auszubildenden
  • Referenzen als Leiter/in eines Betriebes, Stalles, einer Vereinsanlage
  • sonstige Nachweise u. Referenzen über besondere Erfolge, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen

Örtliche Lage des Betriebes

Die tatsächliche Höhe des monatlichen Gehaltes ist zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern frei zu vereinbaren. Sie sollte grundsätzlich in Bruttobeträgen und schriftlich erfolgen. Nur hierdurch werden klare Verhältnisse geschaffen (Sozialversicherungsbeiträge u.a.).

Bei Vereinbarung von (meist geringem) Festgehalt und Beteiligung an den Einnahmen aus Beritt und Unterricht und/oder am Gewinn ist zu beachten, dass diese Einkünfte beim Empfänger steuerlich erfasst werden müssen.

Von Fall zu Fall ist je nach vertraglicher Gestaltung darüber zu entscheiden, ob diese Einnahmen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind, oder aber ob es sich um eine getrennte selbständige Tätigkeit des Arbeitnehmers handelt, für dessen Versteuerung der Arbeitnehmer selbst verantwortlich ist. Diese Abgrenzungsfrage kann nur im Einzelfall nach Kenntnis aller Umstände und ggf. durch Einholung fachkundigen Rates entschieden werden.

MONATLICHE VERGÜTUNG FÜR AUSZUBILDENDE

Die Höhe der Vergütung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich und sollte vor Beginn der Ausbildung abgeklärt werden.

ARBEITSZEIT/FREIZEITREGELUNG

Nach dem derzeit geltenden Arbeitszeitgesetz

 Urlaub

Nach dem derzeit geltenden Bundesurlaubsgesetz

EMPFEHLUNGEN 2015/16 FÜR MONATLICHES GEHALT/LOHN brutto

  • Pferdewirtschaftsmeister/in 2.625,00 € – 4.305,00 € ( € 2.187,50 – € 3.587,50 bei einer üblichen 40- Stunden- Woche)
  • Pferdewirt/in 1.598,00 € – 2.630,00 € bei 48- Stunden- Woche (1.331,67 € – 2.191,67 € bei einer üblichen 40- Stunden- Woche)
  • Weihnachts- u. Urlaubsgeld im Allgemeinen je 1/2 Monatsgehalt.
  • MONATLICHE VERGÜTUNG FÜR AUSZUBILDENDE. Die Höhe der Vergütung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich und sollte vor Beginn der Ausbildung abgeklärt werden.

Gesetzliche Grundlagen (unter anderem) für

ARBEITSZEIT/FREIZEITREGELUNG,URLAUB, MINDESTLOHN

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)

Achtung, hier droht Abzocke! Üblicherweise werden Lohnangaben immer bei einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden bzw. 173,33 Monatsstunden oder 2080 Jahresstunden genannt und nur so können Löhne überhaupt untereinander verglichen werden.

Bei den Lohnempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter beziehen sich die Chefs auf das Arbeitszeitgesetz und das erlaubt 48 Stunden in der Woche. Anders ausgedrückt: Bei den Pferdewirten arbeiten die Mitarbeiter am Samstag ganze 8 Stunden für lau! Bei einer 48- Stunden- Woche bezahlen die Pferdechefs mal gerade den landwirtschaftlichen Mindestlohn. Pferdebetriebe, die nicht in der Sozialversicherung für Land- und Forst sowie Gartenbau (BG) unfallversichert sind sowie landwirtschaftliche Pferdebetriebe zahlen bei einer 48- Stunden- Woche ab 1.1.16 nach Empfehlung der Bundesvereinigung der Berufsreiter z.T. einen Lohn, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt! Also klärt immer vorher ab, ob der Lohn für eine 40 Stundenwoche oder eine 48 Stundenwoche gilt. Den echten Arbeitsbruttolohn findet Ihr in den Klammern hinter den Nebelkerzenangaben der Bundesvereinigung der Berufsreiter. Seriös ist anders!

Alle nicht landwirtschaftlichen Pferdebetrieben müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € brutto je Stunde bezahlen (= 1473,30/40 h/Monat; 1.694,30/46 h/Monat; 1767,97 €/ 48 h/ Woche)

Ab 1.1.16 beträgt der Mindestlohn in der Landwirtschaft € 8,00 (€ 7,90 Ost), also € 1386,64 (€ 1369,30 Ost) bei 40- Wochen- Stunde; € 1.594,64 (€ 1574,70 Ost) bei 46- Stunden- Woche oder € 1.663,97 (€ 1.643,16 Ost).

Faire Gehaltsempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter: Weit gefehlt! Mogelpackung! Die Bundesvereinigung der Berufsreiter handelt als Arbeitgeberorganisation und empfiehlt ihren eigenen Mitgliedern Löhne, die entweder direkt am Mindestlohn oder sogar unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Fair ist das nicht! Da helfen auch keine Hochglanz- Werbeseiten, um das ramponierte Ansehen der Berufsreiter wieder herzustellen.

Update

Deutlich realistischere Lohnempfehlungen der Bundesvereinigung der Berufsreiter sind für 2017/18 formuliert. Mehr lest Ihr hier.