Die Eselei der Woche:

Ich glaube, mich tritt ein Pferd

Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte aus der Pferdewirt*innen- Welt

Das Telefon klingelt.

Ich nehme ab und es meldet sich eine nette, selbstsichere Stimme mit ihrem Namen. Ich nenne sie hier in der Geschichte mal Julia. Sie, also Julia, bestellt mir zunächst einmal liebe Grüße von Frau Kaiser. Ihr wisst schon, auch sie heißt nur in dieser Geschichte so. Also, die Frau Kaiser kenne ich gut, sie ist Berufsreiterin, Ausbilderin und ich habe mit ihr schon viele Jahre zusammen Pferdewirt*innenazubis geprüft. Auch weiß ich, dass sie eine wichtige und angesehene Funktionärin der Bundesvereinigung der Berufsreiter ist und dort ein hohes Ansehen mit viel Einfluss besitzt.

Noch freue ich mich über die Grüße und bin gespannt, was Julia mir mitteilen möchte und wobei ich ihr wohl helfen darf. Die Frau Kaiser hat ihr, der Julia, geraten, sich doch einmal mit mir in Verbindung zu setzen, denn ich könnte aufgrund meiner langen Erfahrung und redaktionellen Arbeit im Umgang mit Prüfungsaufgaben zielgenau die passende Literatur empfehlen, wie sie die Pferdewirtprüfung ganz ohne Besuch der Berufsschule schaffen könne. Julia erwähnt dann noch, dass sie erst seit einigen Monaten in der Ausbildung ist und mit ihrem Ausbilder abgemacht hat, dass sie nicht zur Berufsschule geht. Aus diesem Grunde erbitte sie sich Hilfe von mir.

Ehrlich gesagt, ich bin zunächst sprachlos. So oft kommt das nicht vor. Ich versuche Julia zu erklären, dass die Chance, durch die Prüfung zu fallen, ohne den begleitenden Besuch der Berufsschule, erfahrungsgemäß ziemlich hoch ist oder im günstigsten Fall sie sich die Chance auf eine gute Prüfung verbaut. Natürlich erkläre ich Julia auch, dass sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Besuch der Berufsschule hat, dass sie dieses auch auf jeden Fall einfordern soll, denn wir Prüfer leiden nicht selten mit Azubis, die Tränen in den Augen haben, wenn wir ihnen mitteilen müssen, dass sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Nicht etwa, weil sie faul waren, sondern die Berufsschule nicht besuchen durften. Auch erkläre ich Julia, dass das Lernen in der Berufsschule auch mit einer guten Allgemeinbildung im Zusammenhang steht und alleine der Kontakt zu vielen anderen Azubis in diesem Beruf ausgesprochen wertvoll und hilfreich zum Erfahrungsaustausch und zum Aufbau von Netzwerken ist. Nachdem ich Julia noch informiere, das jeder Auszubildender*e in Deutschland das Recht hat, die Berufsschule während der Arbeitszeit zu besuchen und dass jeder Ausbilder seine Auszubildenden nach Vorschrift des Gesetzes zum Schulbesucht anhalten soll, da fragt Julia mich jetzt ganz ungläubig, was sie denn in ihrer jetzigen Situation tun soll.

Ganz einfach, antworte ich, zur Berufsschule gehen, ganz konsequent und das dem Ausbilder auch so mitteilen. Eine Diskussion, so sage ich Julia, kann es über diese Frage nicht geben. Never ever! Ne jamais!

Aber dann, entgegnet Julia, würde sie ja nie wieder ein Bein in die Pferdeszene bekommen, wenn sie sich gegen ihren Ausbilder stellt und es sich mit ihm verscherzt. Der entscheidende Nachsatz kommt erst noch: Ob ich denn nicht wüsste, wer ihr Ausbilder sei? Das ist schließlich …, ich sage mal wieder einen mir zufällig einfallenden Namen, Jochen Conrad.

Den kenne ich natürlich, wer kennt den nicht? Der ist Kaderreiter, ganz oben, in allen Zeitungen präsent, trägt olympische Medaillen und ist das Aushängeschild der Bundesvereinigung der Berufsreiter sowie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und wird deshalb als Vorbild für die Berufsausbildung präsentiert. Auch erinnere ich mich ganz genau, dass der in einer gesonderten Prüfung Pferdewirt und Pferdewirtschaftsmeister wurde. Wie so mancher Kaderreiter. Und auch da schon habe ich mich geärgert, dass nicht wie üblich die Prüfungsausschüsse für uns Prüfer transparent zusammengestellt werden, sondern irgendwie klammheimlich bestimmt werden. Von wem und nach welchen Kriterien auch immer.

Ja, sage ich zu Julia, dann musst Du das erste Mal in Deinem Leben lernen, Dich in den wesentlichen Punkten durchzusetzen, schließlich kannst Du Dein ganzes Berufsleben nicht Opfer bleiben, nur weil Dein Chef einen großen Namen hat. Und wenn Dein Ausbilder das nicht mitmacht, dann taugt er nicht als Vorbild, dann bist Du falsch, dann musst Du gehen und Dir einen wirklichen Ausbilder suchen, der an Deiner Berufsausbildung und nicht nur an Deiner preiswerten Arbeitskraft interessiert ist. Strahlemann reicht nicht aus.

Zu guter Letzt sage ich Julia ganz deutlich, dass ich ihr keinesfalls bei diesem windigen, ja unmoralischen Anliegen helfen werde.

Julia wird ganz ruhig, nachdenklich, murmelt etwas und legt dann auf.

Was bleibt: Ich bin stinksauer, nein nicht auf Julia, sondern auf Berufsreiter, die junge Leute nur ausnutzen, die aber auch ihre Position hemmungslos für ihre egoistischen Vorteile nutzen, in Wirklichkeit den Strahlemann und Gutmenschen, den Musterberufsreiter mit Vorbildfunktion nur simulieren. Reine Schauspieler, auf die die Azubis hereinfallen.

Und ich bin schwer enttäuscht von der Bundesvereinigung der Berufsreiter, die scheinbar nur nach Außen sich für eine geordnete und faire Berufsausbildung einsetzt, unseren Jochen Conrad als Vorzeigeausbilder herausstellt und auszeichnen, mit ihm ständig neue Mitglieder unter den neuen Auszubildenden anwirbt und in Wirklichkeit dafür sorgt, dass für nicht wenige Mitglieder die bestehenden Regeln nicht gelten und sie bei diesem Verhalten auch noch Unterstützung bekommen. Mir kommt plötzlich der Gedanke, dass da einige der Berufsreiter ein Doppelleben führen und die vielfach angeworbenen, gutgläubigen Mitglieder das Ganze eigentlich nur finanzieren. Nach Außen hui, nach innen fui, man könnte auch Mogelpackung sagen. Das ist kein Zufall, das scheint Methode zu haben.

Ein schlechtes Gewissen beim Tricksen haben da einige Berufsreiter*innen nicht, sonst würde man nicht versuchen, mich in dieses unmoralische Ansinnen, Auszubildende von der Berufsschule fernzuhalten, hereinzuziehen. Ausgerechnet mich, der sich ein ganzes Berufsleben für eine gute Duale Berufsausbildung, also dem erfolgreichen Miteinander von Betrieb und Berufsschule, eingesetzt hat und nie zimperlich ist, für die Rechte der Azubis zu kämpfen. Das ist schon frech, was man mir da angetragen hat. Was denken die sich eigentlich? Mein Urteil kann da nur lauten: Abklingeln!

Sauer bin ich auf einige Berufsreiter, keinesfalls auf Julia. Ich hoffe nur, dass sie mir nicht böse ist und mich ein wenig versteht. Eigentlich helfe ich immer. Fast immer, wenn es zu verantworten ist. Und das war es an dem Tag, als das Telefon morgens klingelte, jedenfalls nicht. 

Corona- Virus: Folgen für Deine Berufsausbildung

Das derzeitige Geschehen um den Corona- Virus ist ein so graviernder Prozess, den es seit dem Ende des 2. Weltkrieges nicht gegeben hat und deren Auswirkungen auch in Deiner Berufsausbildung große Auswirkungen haben wird. Viele von Euch sind jetzt verunsichert. Logisch. Angst ist aber ein ganz schlechter Ratgeber. Deshalb einige wichtige Ratschläge, um möglichst unbeschadet Eure Ausbildung zu beenden.

SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie, Negativkontrastierung (PTA). Maßstab: 100 nm. Quelle: Tobias Hoffmann, Michael Laue, Robert Koch-Institut (RKI), 2020. SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolate SARS-CoV-2/Italy-INMI1).
  1. Egal was passiert, egal, was Du machst, schreibe Deinen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) konsequent weiter. Dazu gehört nicht nur die Arbeit im Betrieb, sondern auch das Lernen der Theorie anstelle des ausgefallenen Berufsschulunterrichtes.
  2. Fällt der Berufsschulunterricht aus, fällt auch die Freistellung zur Berufsschule weg und Du musst im Betrieb ausgebildet werden. Bekommst Du aber von der Berufsschule Lerneinheiten zur Bearbeitung, dann muss der Betrieb Dich für die Bearbeitung natürlich freistellen. Die notwendigen Arbeitsmittel für Deine Ausbildung im Betrieb (Fachliteratur, Internetzugang, Fachsoftware, Rechner, Drucker, usw.) muss der Betrieb Dir zur Verfügung stellen. So steht es in der Verordnung des Berufes Pferdewirt/in und im Berufsbildungsgesetz.
  3. Derzeit fallen wegen der Kontaktbeschränkungen nahezu alle Zwischen- und Abschlussprüfungen aus. Mindestens bis nach Ostern, wahrscheinlich aber länger. DU musst jetzt keine Angst haben, dass Du deshalb keine Abschlussprüfung machen kannst. Es wird faire Regeln geben, wie Du zu Deiner Abschlussprüfung kommen wirst. DU bist kein Einzelfall. Keine Angst, nur derzeit kann niemand sagen, wann und wie das passiert. Dafür müssen wir alle Verständnis und wirklich einmal Geduld haben, das haben wir alle noch nicht erlebt. Also keine Panik! In Deinem Ausbildungsvertrag steht immer ein Enddatum der Berufsausbildung, dann endet die Ausbildungszeit im Betrieb. Der Vertrag endet auch, wenn es bis zu diesem Vertragsende keine Möglichkeit zur Abschlussprüfung gab. Auch wenn Dein Berufsausbildungsvertrag z.B. am 31.07.20 endet und es keine Möglichkeit der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gab, dann hast Du das Recht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Deine Abschlussprüfung zu machen. Obwohl Du kein Auszubildender/e des Betriebes mehr bist, muss der ehemalige Ausbildungsbetrieb die Prüfungen noch bezahlen. Das steht im Berufsbildungsgesetz. Du könntest also ab dem Ausbildungsende, so wie im Vertrag festgeschrieben, bereits eine neue Stelle aufnehmen und machst dann aus der neuen Stelle heraus die nötigen, noch ausstehenden Prüfungen. Natürlich kannst Du auch eine weitere Berufsausbildung, eine weiterführende Schule oder ein Studium beginnen und als Schüler, Weiterbildungsschüler oder Student die noch fehlende Abschlussprüfung machen. Teilweise wird empfohlen, einen Antrag bei der Zuständigen Stelle nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages zu stellen. Das solltest Du Dir gut überlegen. Einerseits kann es ein wenig Sicherheit bedeuten, andererseits arbeitest Du als quasi ausgebildete Fachkraft für einen Hungerlohn.
  4. Kurzarbeit? Auch wenn Deine Kollegen vom Betrieb in Kurzarbeit geschickt werden, gilt das nicht für Dich, denn für Auszubildende gelten die Kurzarbeiterregeln nicht. Dein Betrieb muss Dich, so hat der Betrieb das im Ausbildungsvertrag unterschrieben, auch dann ausbilden, wenn wenig Arbeit ist. Gerade dann wäre ja Zeit für Ausbildung!
  5. Haltet Abstand! Wascht Euch gründlich die Hände! Hockt nicht zusammen rum! Teilt nicht das Mobile! Keine Kontakte im Privatbereich! Nutzt die Zeit für ein Fachbuch oder eine Fachzeitschrift! Natürlich muss der Betrieb die derzeitigen Hygienevorschriften einhalten: Professionelle Reinigung und Desinfektion der Sanitär- und Sozialräume (Nicht durch die AZUBIS!), Seife, Desinfektion und Papierhandtücher in Waschräumen und Toiletten, Abstand von mindestens 1,5 Meter, Ausdünnung des Personals z.B. durch Früh- und Spätschicht, KEINE Sportausübung, KEIN Reitunterricht für Kunden! Reitunterricht für Euch im Rahmen der Ausbildung ist gestattet. Kein Betrieb darf Euch anweisen, die derzeitigen Hygieneregeln zu missachten! Da musst Du konsequent sein. Wer glaubt, dass junge Leute nicht schwer erkranken oder sogar sterben können durch eine Infektion mit dem Coronaro-Virus, der irrt.

Hier gibt es seriöse Infos:

www.infektionsschutz.de

www.bundesregierung.de

Alle Auszubildenden müssen zum Besuch der Berufsschule freigestellt werden!

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab 1.1.2020

Der § 15 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist neu gefasst worden und wird zum 1.1.2020 wirksam. Endlich werden erwachsene Auszubildende jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt. Die Neuregelungen bewirken, dass alle Auszubildenden an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden je 45 Minuten freizustellen sind, das heißt, nicht mehr in den Betrieb kommen müssen.

Außerdem werden den Auszubildenden diese Berufsschultage mit der durchschnittlichen, täglichen Arbeitszeit auf ihre Ausbildungszeit angerechnet, das heißt als voller Arbeitstag mit zum Beispiel acht Stunden bei einer vereinbarten 40- Stunden- Woche an 5 Tagen.

Um die anzurechnende Arbeitszeit für einen Berufsschultag exakt festlegen zu können, muss nach dem Berufsbildungsgesetz die tägliche Ausbildungszeit (= Arbeitszeit) im Ausbildungsvertrag eingetragen sein. Achtet darauf, dass im Ausbildungsvertrag die durchschnittliche, tägliche Arbeitszeit eingetragen ist. Sollte das nicht der Fall sein, reklamiert den Ausbildungsvertrag beim Ausbildungsberater der Zuständigen Stelle und verlangt einen entsprechenden Zusatz, so wie es das Gesetz zwingend vorschreibt!

Beispiel: Vereinbart sind im Ausbildungsvertrag: 6- Tage-Woche und 6 h 40 min/ Tag (= 40h/Woche). Bei einem Unterrichtstag von mehr als 5 Schulstunden müssen 6 h 40 min von 40 Wochenstunden abgezogen werden. Bei ungekürzter Ausbildungsvergütung beträgt die betriebliche Ausbildungszeit 33 h 20 Minuten je Woche.

Eine Freistunde, weil z.B. ein Lehrer erkrankt ist, gilt als Unterrichtsstunde. In den Ferien muss natürlich in der Schulzeit im Betrieb gearbeitet werden.

Die Freistellungspflicht zur Berufsschule beinhaltet auch zusätzliche offizielle Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Studienfahrten, Messebesuche, usw.. Wichtig ist dabei, dass die Schule diese zusätzlichen Angebote als Unterrichtszeit definiert hat.

Wer ab Januar 2020 von Euch nicht regelmäßig die Berufsschule besucht, der/die darf sich nicht beschwere, dass der „Ausbilder“ richtig Kasse mit Euch macht und Ihr dafür zum Dank Eure Prüfung vergeigt! Hart arbeiten, ja, ausbeuten nein!

Ohne Berufsschule habt Ihr schlechte Karten!

Zur Berufsausbildung gehört immer auch die Berufsschule. Genau deshalb heißt unsere Berufsausbildung auch Duale Ausbildung. Also, zwei Partner bilden Euch aus: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Deshalb sagt auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) dass jeder/e Auszubildender/e das Recht hat, zur Berufsschule zu gehen.

Alle Auszubildende haben das Recht die Berufsschule zu besuchen, egal wie alt, egal ob erste oder zweite Ausbildung, egal ob erste oder zweite Fachrichtung.

Da Schulgesetzgebung in der Hand der Bundesländer liegt, gibt es unterschiedliche Schulgesetze. Leider gibt es Bundesländer, die Ausnahmen vom Pflichtbesuch der Berufsschule machen, dann nämlich, wenn Auszubildende älter als 18 oder 20 Jahre sind.

Und genau diese lückenhafte Berufsschulpflicht, wie z.B. in Baden- Württemberg, Rheinland- Pfalz, Nordrhein- Westfalen oder Bayern sorgt dafür, dass immer mehr Ausbildungsbetriebe diese Lücke ausnutzen, um ihre Auszubildenden im Betrieb schuften zu lassen und sie nicht zur Berufsschule zu schicken. Prüfer bestätigen immer wieder, dass genau aus diesen Bundesländern Auszubildende ihre Prüfungsnote verschlechtern oder gar durchfallen, weil ihnen das Wissen der Berufsschule fehlt.

Deshalb rate ich Euch dringend, von Eurem gestzlich verbrieften Recht auf Berufsschulbesuch Gebrauch zu machen. Sollte ein Ausbildungsbetrieb das versuchen zu verhindern, dann lasst Ihr den Chef selber misten und sucht Euch sofort einen anderen Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsplätze für Pferdewirte gibt es genug.

Wer Euch nicht zur Berufsschule gehen lässt, ist ein Schwarzes Schaf und nicht an Euch, sondern nur an Eurer Arbeitskraft interessiert. Finger Weg!

Berufsanfänger sollten vor Ausbildungsbeginn klar machen, dass sie grundsätzlich die Berufsschule besuchen werden. Sollte der zukünftige Ausbildungsbetrieb dies verhindern wollen, dann unterschreibt den Ausbildungsvertrag nicht, dreht Euch auf dem Absatz um und geht.

Auch wenn Euer Betrieb generell damit einverstanden ist, dass Ihr die Berufsschule besucht, dann nimmt manchmal der Wunsch des/der Ausbilders/in zu, Euch immer öfter von der Berufsschule fernzuhalten, weil der Betrieb wichtiger ist als die Schule. Hier müsst Ihr, das ist meine Erfahrung, ganz konsequent sein. Der Berufsschulunterricht steht nicht zur Debatte, das müsst Ihr klar machen und auch konsequent so handeln. Wenn Ihr dem Betrieb diesen kleinen Finger gebt, dann habt Ihr verloren. Spätestens bei der Abschlussprüfung werdet Ihr dafür die Rechnung präsentiert bekommen.

Nach der Schule noch arbeiten?

Der Berufsschulbesuch ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung. Deshalb hat jeder Azubi das Recht von Beginn der Ausbildung an die Berufsschule zu besuchen. Der Chef MUSS Euch gehen lassen!

 

Jeder Azubi in Deutschland hat das Recht während seiner Berufsausbildung die Berufsschule zu besuchen und der Ausbilder muss seine Azubis dafür freistellen.

Da Schule in Deutschland von den Bundesländern organisiert wird, gibt es so viele Schulgesetze wie Bundesländer. Die Mehrzahl der Bundesländer ordnet während der Berufsausbildung absolute Schulpflicht an, einige Bundesländer haben für manche Schüler eine lediglich eine Kann- Regelung. Genaues zu Eurem Bundesland findet Ihr hier.

Immer wieder gibt es Streit um die Zeiten des Berufsschulbesuches und die Frage, ob vor oder nach der Schule noch gearbeitet werden muss.

Grundsätzlich gibt es dazu klare Grundsätze:

  1. Die freizustellende Zeit zum Besuch der Berufsschule beginnt mit dem Schulweg und endet mit der Rückkehr in den Betrieb. Schulpausen oder eine Freistunden gelten als Schulzeit. Gleiches gilt für Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Klassenfahren, usw.. Aber: Ihr müsst den kürzesten Weg zur und von der Schule nutzen. Eigenmächtige Pausen bei MacD sind nicht in der Schulzeit enthalten. Ist die Schule kürzer als auf dem Stundenplan vermerkt, müsst Ihr direkt nach dem aktuellen Schulschluss zurück in den Betrieb. Entsprechend, wenn die Schule später beginnt.
  2. Um zu entscheiden, ob Ihr vor- oder nach der Schule im Betrieb arbeiten müsst, seht Ihr in Euren Ausbildungsvertrag. Dort MUSS die tägliche Ausbildungszeit stehen. Wenn nicht, wendet Euch an die Zuständige Stelle und lasst den Ausbildungsvertrag korrigieren, denn alle anderen Zeitangaben anstelle der täglichen Ausbildungszeit sind rechtswidrig. Besonders übers Ohr gehauen werden Azubis in Rheinland- Pfalz, weil sich die Zuständige Stelle nicht bequemt, ihre rechtswidrigen Ausbildungsverträge zu korrigieren. Nehmen wir einmal an, die tägliche Ausbildungszeit beträgt 8 h, dann zieht Ihr die Schulzeit (Schulhinweg + Schulstunden + Schulrückweg) von den 8 h ab. Bleibt ein Rest, müsst Ihr wieder in den Betrieb. Entsteht ein Minus, dann habt Ihr Überstunden geleistet, die entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen.
  3. Für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das schärfere Jugendarbeitsschutzgesetz.

Leider kenne ich niemanden der die Berufschule besucht: hilflos zur Prüfung

Manchmal ist es hilfreich, in das zuständige Gesetz, das Berufsbildungsgesetz BBiG zu schauen. Dort ist die Berufsausbildung genau geregelt. Das sind die Spielregeln. Auch für die Chefs.
Manchmal ist es hilfreich, in das zuständige Gesetz, das Berufsbildungsgesetz BBiG zu schauen. Dort ist die Berufsausbildung genau geregelt. Das sind die Spielregeln. Auch für die Chefs.


n.n., 06.09.2016

Ich bin Azubine im 3. Lehrjahr zur Pferdewirtin Klassische Reitausbildung.
In unserem Betrieb sind zur Zeit 3 Azubis beschäftigt. Keiner von uns geht zur Berufschule.
Meine Frage nun, wo bekomme ich Materialien zum erlernen der Prüfungsthemen her? Reicht es aus, wenn ich mir Fachbücher bestelle? Leider kenne ich niemanden der die Berufschule besucht.
Können Sie mir weiterhelfen? Gerne würde ich frühzeitig anfangen zu lernen, damit es nicht so viel auf einmal ist.

Dietbert Arnold, 06.09,2016

Hallo n.n.,

bevor ich Dir helfe, lasse mich einmal sagen, dass das so nicht geht. Was machst Du da eigentlich? Warum gehst Du nicht zur Berufsschule? DU hast das gesetzliche Recht zur Schule zu gehen. Der Betrieb muss Dich freistellen. Wie kann es sein dass sich gleich drei Auszubildende das gefallen lassen? Seid Ihr Slaven des Betriebes? Solche „Ausbilder“ müsst Ihr nicht ernst nehmen. Und wenn der mault, dann geht ihr! Ihr bezahlt die Raffgier dieses Betriebes, mit Euch ganz schnell viel Geld zu verdienen und als Dank dafür fallt Ihr dann möglicherweise durch die Prüfung oder versaut Euch den Prüfungsdurchschnitt. Ehrlich gesagt, ich verstehe Euch nicht!

Was kann ich Dir raten?

  1. Du gehst ab sofort in die Berufsschule. Die Adresse findest Du „Berufsschulen“ oben in der Navigationsleiste.
  2. Unter „Medien“, auch oben in der Navigationsleiste, gibt es Tipps
  3. Lade Dir die kostenlosen Leittexte für Pferdewirte von www.leittexte.de herunter und bearbeite die.
  4. Unter „Downloads“ findest Du das Dokument zum download mit dem Titel „Prüfungsinhalte Klassische Reitausbildung“. Ist gültig für ganz Deutschland, außer Bayern.
  5. Du trittst einfach mal in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ein, damit zu nicht mehr so ausgenutzt wirst, wie bisher. Das ist ja schrecklich, wie Du auf einen solchen „Ausbilder“ reinfällst.
  6. Du beschwerst Dich einfach mal ganz laut und deutlich bei der Zuständigen Stelle. Der Ausbildungsberater muss reagieren, der muss Dir zu Deinem Recht verhelfen! Keine Angst, auch wenn der sauer auf Dich ist, mit der Prüfung hat der nichts zu tun, deshalb hast Du keine Nachteile.

Und dann noch ein wichtiger Hinweis: Da Du ja ab sofort in die Schule gehst und dort dann sicher erfährst, wie sich die anderen Auszubildenden auf die Prüfung vorbereiten, die Berufsschulzeit muss nicht im Betrieb nachgeholt werden! Die Berufsschulzeit besteht aus dem Weg zur Schule, den Pausen und dem eigentlichem Unterricht. Und wenn das Ganze dann acht Stunden dauert, dann ist für Dich Feierabend, dann musst Du nicht mehr in den Betrieb.

Nun mal zur gesetzlichen Seite: Ausbildende, also Eure Chefs, haben Euch Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. So steht es im § 14 des Berufsbildungsgesetz. Und gleich dahinter, im § 15 heißt es: Ausbildende (Chef) haben Auszubildende (Euch) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Wenn Du die Berufsschule nicht besuchen darfst, kannst Du Deinen „Ausbilder“ auf Schadenersatz verklagen!

Nimm Dir das fest vor: Einfach zur Berufsschule gehen. Keine Diskussion! Chef, ich gehe ab sofort zur Berufsschule. Keinerlei Diskussion! Und Tschüss.

Über Überstunden: Unser Kind wird krank!

Autosave-File vom d-lab2/3 der AgfaPhoto GmbH
Pferdewirtin sein heißt zupacken können, aber Zeit zum Lernen muss sein.

Eine Mutter, die ihre Tochter beobachtet, seitdem sie in der Ausbildung zur Pferdewirtin ist.

Die ewigen Überstunden, natürlich unbezahlt, zeigen Wirkung:

Probleme tun sich im Moment in der Berufsschule auf…. durch das ständige Arbeiten bleibt keine Zeit für Vorbereitungen wie Hausaufgaben oder lernen für Arbeiten.

Mittlerweile holt man sich lieber einen Krankenschein, dass scheint besser als Arbeiten mitzuschreiben. Unsere Kinder haben Angst mit einer fünf da zu sitzen und das Klassenziel nicht zu erreichen.

Keine Zeit zum Lernen für Arbeiten bedeutet Stress und Kopfschmerzen. So etwas wie Migräne kannten wir bei unserem Kind bislang überhaupt nicht. Aber es war auch bislang nicht dessen Art völlig unvorbereitet zur Schule zu gehen.

Berichtshefte schreiben funktioniert auch nicht. Zumindest Arbeitszeiten werden gerade notiert. Keine Zeit für Wochen- und Erfahrungsberichte. So macht die Berichtsheftarbeit keinen Sinn. Da wird dann einfach irgendwann im Urlaub nur abgeschrieben. Bloß fertig werden.

Mit Ausbildung hat das alles nichts zu tun.