Über Überstunden: Unser Kind wird krank!

Autosave-File vom d-lab2/3 der AgfaPhoto GmbH
Pferdewirtin sein heißt zupacken können, aber Zeit zum Lernen muss sein.

Eine Mutter, die ihre Tochter beobachtet, seitdem sie in der Ausbildung zur Pferdewirtin ist.

Die ewigen Überstunden, natürlich unbezahlt, zeigen Wirkung:

Probleme tun sich im Moment in der Berufsschule auf…. durch das ständige Arbeiten bleibt keine Zeit für Vorbereitungen wie Hausaufgaben oder lernen für Arbeiten.

Mittlerweile holt man sich lieber einen Krankenschein, dass scheint besser als Arbeiten mitzuschreiben. Unsere Kinder haben Angst mit einer fünf da zu sitzen und das Klassenziel nicht zu erreichen.

Keine Zeit zum Lernen für Arbeiten bedeutet Stress und Kopfschmerzen. So etwas wie Migräne kannten wir bei unserem Kind bislang überhaupt nicht. Aber es war auch bislang nicht dessen Art völlig unvorbereitet zur Schule zu gehen.

Berichtshefte schreiben funktioniert auch nicht. Zumindest Arbeitszeiten werden gerade notiert. Keine Zeit für Wochen- und Erfahrungsberichte. So macht die Berichtsheftarbeit keinen Sinn. Da wird dann einfach irgendwann im Urlaub nur abgeschrieben. Bloß fertig werden.

Mit Ausbildung hat das alles nichts zu tun.

Wichtige Info zum Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

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Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung der IG Bauen Agrar Umwelt hat sich kürzlich mit dem Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) beschäftigt, das solltet Ihr lesen, es betrifft Euch:

Empfehlungen des Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung (BAK BQ) der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt zum

Führen der Ausbildungsnachweise (Dez. 2013)

Wesentliches Ziel des Ausbildungsnachweises ist, dass die tatsächlich stattgefundene Ausbildung (sachlicher und zeitlicher Ablauf) einer Berufsausbildung jederzeit nachvollzogen und beweisbar werden kann.

Nur mit einem sorgfältig, regelmäßig und wahrheitsgemäß erstellten Ausbildungsnachweis sind die mit der Überwachung der Berufsausbildung beauftragten Zuständigen Stellen in der Lage, Ausbildungsmängel rasch zu entdecken und entsprechend korrigierend einzugreifen. Gleiches gilt für die Rechtsschutzabteilungen der Gewerkschaften.

Ein Ausbildungsnachweis ist möglichst übersichtlich und einfach zu führen. Die Ausbildung sollte tabellarisch und stichwortartig vorgenommen werden, die einzelnen Ausbildungsschritte, auch die der Berufsschule und der Überbetrieblichen Ausbildung, werden mit Anfangs- und Endzeit dokumentiert. Der Ausbildungsnachweis wird in nahezu allen Berufsausbildungen vorgeschrieben und gehört dann zur Arbeitszeit. Ist der Ausbildungsnachweis in der entsprechenden Verordnung vorgeschrieben, ist er eine der Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussprüfung. Ausbildungsnachweise dürfen nicht in den Zwischen- und Abschlussprüfungen bewertet werden.

„Hausaufgaben“ gehören nicht zur betrieblichen Ausbildung. Ein Ausbilder/in kann zusätzliche Aufgaben bei der Ausbildungsnachweisführung (Betriebsbeschreibung, Bauzeichnungen, Erfahrungsberichte, Leittexte, Pflanzensammlungen, Preisrecherchen, usw.) verlangen, wenn die Bearbeitung Teil der betrieblichen Ausbildung ist und während der Arbeitszeit stattfindet.

Nicht alle Zuständigen Stellen verlangen von Auszubildenden einen mit Zeitangaben versehenen Ausbildungsnachweis, obwohl das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) dieses empfiehlt. Ausbildungsversäumnisse sowie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz und weitere Arbeitsschutzgesetze sind dann leider nur schwer zu beweisen. Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung empfiehlt in diesem Falle allen Mitgliedern der IG Bauen Agrar Umwelt den in der Anlage 1 vorgeschlagenen Ausbildungsnachweis zusätzlich zu führen. Nur wenn Ausbildungsmängel nachvollziehbar und nachweislich dokumentiert werden, kann im Streitfall erfolgreich Rechtsschutz von der Gewerkschaft für seine Mitglieder gewährt für werden.

Der Bundesarbeitskreis Berufliche Qualifizierung empfiehlt allen Mitgliedern in den Berufsbildungsausschüssen sich, wo noch nicht vorhanden, für nachweisbare Ausbildungsnachweise einzusetzen, da sie ein wesentliches Instrument einer Qualitätsentwicklung in der Berufsausbildung sind.

Hier findet Ihr mehr Infos:

Ausbildungsnachweis

http://www.igbau.de/Bildung_Berufsbildung.html  (>Aktuelles Material).

Hier könnt Ihr Euch auch ein Formular zum Ausbildungsnachweis: http://www.igbau.de/Binaries/Binary23212/Empfehlung_122013_-_Fuehren_von_Ausbilsungsnachweisen.pdf

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Berichtsheft neu schreiben?

n.n. schreibt:

Hallo,

ich habe noch eine Frage zum Thema Berichtsheft.

Bei uns im Betrieb fangen wir um 8 an und arbeiten bis mindestens 19 Uhr.

Wir reiten und longieren jeder täglich zwischen 6 und 9 Pferden.

Wir machen jeden Tag das absolut Gleiche.

Ich habe jetzt echte Probleme damit, mein Berichtsheft zu führen.

Ich musste es gestern abgeben. Ich habe nun in die Wochen- bzw. Tätigkeitsberichte Themen wie Mähne verziehen, Einflechten, Lederpflege und im Endeffekt Bereiche der Richtlinien geschrieben. Also die GGA erläutert, Sättel erklärt, Sitzfehler usw. Nun soll ich alles nochmal neu machen obwohl im hinteren Teil des Berichtsheftes sogar steht, dass man über so etwas schreiben kann.

Was ist denn  jetzt richtig? Muss alles nochmal neu geschrieben werden?

Dietbert Arnold antwortet:

Die Antwort von mir gliedert sich in zwei Teile.

  1. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung benötigst Du keine Erfahrungsberichte und auch der Betriebsteil hinten ist nicht notwendig. Zur Zulassung zur Prüfung benötigst Du nur einen Ausbildungsnachweis und kein Berichtsheft. Das ist Fakt. Mehr findest Du unter dem Button „Ausbildungsnachweis„.
  2. Natürlich kann ein Ausbilder im Rahmen seiner Ausbildung von Dir verlangen, dass Du Erfahrungsberichte schreiben musst. Das können z.B. Leittexte sein oder auch die Auseinandersetzung mit Themen der tatsächlichen Ausbildung. Das ist natürlich viel sinnvoller, wenn Du Dich mit dem tatsächlich erfolgtem Reitunterricht am Tage x auseinandersetzt, als wenn Du die Richtlinien eigentlich nur neu abschreibst. Aber, jetzt kommt der Punkt: Ein Ausbilder kann nur die Ausarbeitung der Erfahrungsberichte verlangen, wenn es Ausbildung ist und die während der Arbeitszeit stattfindet. Hausaufgaben gibt es in der Berufsausbildung im Betrieb nie!
  3. Wieso hat Dein Ausbilder eigentlich noch nie vorher was gesagt. Er ist doch verpflichtet, das Berichtsheft bzw. den Ausbildungsnachweis monatlich zu kontrollieren. Ich habe eher den Eindruck, Dein Ausbilder will noch kurz vor der Vorlage des Berichtsheftes bei der Kammer und bei den Prüfern sein Ansehen hübschen. Nichterfolgte Ausbildung kaschieren. Schön den sauberen Eindruck wahren. Außen hui, innen pfui!

Also, Du siehst, eine klare Antwort aber eine schwere Entscheidung von Dir, Dich durchzusetzen. Eines aber Darfst Du nicht tun: Märchen in das Berichtsheft schreiben. Immer schön bei der Wahrheit bleiben, es ist ein Dokument und Du haftest mit Deiner Unterschrift. Stelle Dir mal vor, Du unterschreibst im Berichtsheft, wie viele Ausbildungseinheiten Du bekommen hast und beklagst Dich anschließend, dass Du wegen mangelnder Ausbildung durch die Prüfung gefallen bist.

Überstunden

  • n.n.

Einen schönen guten Tag,

Ich habe da mal eine frage bezüglich der Überstunden. Ich bin selber Azubi und ich weiß  das mit den vertraglich festgelegten stunden wird nicht so ernst genommen, zumindest nicht vom Arbeitgeber. 😉 ich muss dazu sagen bei beginn meiner Ausbildung 2009 habe ich noch etwas ausgeglichen bekommen, zwar nicht viel nur ein paar stunden, aber ein bisschen.(das ist ab und zu schon sehr viel wert) So, ich habe einen 45 std vertrag, mache aber rundweg mit unterricht und wochenenddienst ca 65 std die Woche, ohne wochenenddienst sind es dann ca  55 std jede Woche, einmal im Monat bekommen wir einen Ausgleichsvormittag von 4 std. Bei Sonderveranstaltungen an meinem freien Wochenende stehe ich da und helfe mit und bekomme einen Essensgutschein für eine Suppe, aber von Ausgleich keine rede mehr, das hat sich alles geändert.

mein Chef ist auch der Meinung das  Überstunden mit dazu gehören, aber auch in dem Maß?  

Er lässt auch nicht mit sich reden, da stößt man auf Granit, selbst Apollo 13 wäre kooperativer gewesen! ?  

Was können wir Auszubildende tun, damit sich was  ändert?

An wen können wir Azubis uns wenden?

Oder ist das, das Leben der Pferdewirt- Azubis?

  • Dietbert Arnold

Was Du da berichtest, ist wahrlich kein Einzelfall. Grundsätzlich sind Pferdewirte und Pferdewirtazubis auch Menschen und für die gelten Recht und Gesetz. Auch wenn viele Ausbilder meinen, Recht und Gesetz gelte nicht auf Reitbahnen. 

Jetzt erst einmal ein paar Fakten: Für volljährige Azubis gilt natürlich das Arbeitszeitgesetz. Im Ausbildungsvertrag muss die regelmäßige, tägliche Arbeitszeit eingetragen sein. Eine alleinige wöchentliche Arbeitszeit ist nach § 11 Berufsbildungsgesetz nicht ausreichend! Die tägliche Ausbildungszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten! Ausnahme: Gelegentlich sind 10 Stunden am Tag erlaubt, wenn in einem Zeitraum von einem halben Jahr es nicht zu mehr als durchschnittlich 8 Stunden werktäglich kommt. Auf gut Deutsch, 10 Stunden sind in Arbeitsspitzen erlaubt, müssen aber ausgeglichen werden.

Grundsätzlich gilt, dass Du die Arbeitszeitübertretungen beweisen musst. Deshalb rate ich allen Azubis, die Wochenberichte äußert korrekt und zeitnah zu führen. Das kann nur geschehen, wenn Ihr bei den Wochentagen auch die Uhrzeiten aufschreibt. Falls das Notieren im Berichtsheft nicht möglich sein sollte, dann führt regelmäßig einen Kalender mit genauen Arbeitszeiten täglich. Auch wer mit seinem Arbeitgeber derzeit zufrieden ist, sollte diese Aufzeichnungen sehr sorgfältig führen, wer weiß, was noch kommt. Wenn man es umsonst gemacht hat, dann freut Euch.

Weiterhin gilt natürlich, dass Überstunden entweder bezahlt oder ausgeglichen werden müssen. Das gilt natürlich auch für Sonn- und Feiertage. Schließlich haben auch Pferdewirte Weihnachten und ein Osterfest!

Für die Überwachung der Ausbildung, und natürlich auch der täglichen Ausbildungszeit, sind die Zuständigen Stellen gesetzlich verpflichtet. Also wendet Euch an den Ausbildungsberater! 

Weiterhin überwachen die Gewerbeaufsichtsämter die Arbeitsbedingungen und auch die Arbeitszeit. Gewerbeaufsichtsämter sind verpflichtet, auf Wunsch anonym zu handeln.

Ja, und dann gibt es auch für Pferdewirte eine handlungsfähige, durchsetzungsstarke Gewerkschaft, die IG Bauen, Agrar, Umwelt. Auch hier können sich Mitglieder (es lohnt sich also für ein paar Euro Mitglied zu werden) informieren, Rechtsrat einholen und notfalls auch Rechtsschutz bei einer Klage erhalten. Das kann schon böse weh tun für einen Arbeitgeber, wenn er für viele Monate nachzahlen muss. 

Und was Ihr alle auch wissen müsst: Der Besuch der Berufsschule ist sicher nach der neuen Verordnung überlebenswichtig. Jeder Azubi hat das gute Recht die Berufsschule zu besuchen und natürlich zählt die Berufsschule und der Schulweg mit zur täglichen Ausbildungszeit!

Was meinst Du, hilft Dir das weiter?

  • n.n.

hallo ich bin es noch einmal,

nun ich hab über das thema Überstunden mit meinen kollegen gesprochen.es hat keiner einen nachweis, also sich die stunden notiert die wir miehr gemacht haben,was können wir dann tun?

  • Dietbert Arnold

Ist doch klar, was Ihr ab jetzt tun werdet, oder? 

Was könnt Ihr jetzt tun? Ich an Eurer Stelle rate Euch, dass sich die Überstundengebeutelten noch mal zusammensetzen und dann Mitglied der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt werden. Und genau dann könnt Ihr Euch von den Profis dort beraten lassen. Die analysieren genau Eure Situation, besprechen Möglichkeiten und wenn Ihr dann wollt, versuchen die eine Lösung herbeizuführen. Das kann ich hier an der Tastatur nicht leisten, das muss ganz individuell geschehen. Wenn Du einen Ansprechpartner zur Gewerkschaft brauchst, schicke mir eine eMail mit Deiner Adresse und ich vermittele Dir Hilfe. Darauf kannst Du Dich verlassen. Natürlich wird diese Mail dann nicht veröffentlicht. Deshalb habe ich ja auch nicht Deinen Namen genannt.