Mit Studium zum Berufsausbilder?

MeisterPferdewirt

Myriam Ciernioch, 03.04.2015
Ich habe eine Ausbildung zur Pferdewirtin Fachrichtung klassische Reitausbildung erfolgreich abgeschlossen und studiere mittlerweile Agrarwissenschaften. Nun gibt es hier im Rahmen eines Moduls die Möglichkeit, die Ausbildereignungsprüfung abzulegen. Mich würde nun interessieren, ob es dadurch möglich wäre, selbst Pferdewirte Fachrichtung klassische Reitausbildung auszubilden? Also praktisch dadurch den Status eines Pferdewirtschaftsmeisters Reiten zu erlangen? In wie weit spielt die abzusehende Neuerung der Meisterprüfungsordnung hierbei eine Rolle?

Dietbert Arnold, 04.04.2015:

Hallo Myriam,

wenn Du Pferdewirte ausbilden möchtest, dann muss die fachliche Eignung vorhanden sein und die Ausbildungsstätte bestimmte Mindeststandards erfüllen. Die fachliche Eignung betrifft Dich. Mehr kannst Du unter >Downloads in der „Verordnung über die Anforderungen an die fachliche Eignung (…) in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft“ nachlesen. Du hast die fachliche Eignung, wenn Du eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule (oder Uni) in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hast, die Prüfung zur Berufsausbildung und Mitarbeiterführung absolviert hast und eine angemessene Zeit in Deinem Beruf praktisch tätig warst.

Wenn Du einen landwirtschaftlichen oder pferdewirtschaftlichen Bachelor oder Master einer Hochschule oder Uni hast, dann musst Du mit der Zuständigen Stelle des Betriebsstandortes darüber diskutieren, wie lange Du im Beruf gearbeitet haben musst. Im Beruf gearbeitet meint in aller Regel Vollzeit und hauptberuflich. Da Du ja schon einen Berufsabschluss hast, wird man wahrscheinlich noch zwei Jahre (das ist die Praxiszeit zwischen Berufsabschluss und Zulassung zur Meisterprüfung) Berufspraxis von Dir verlangen. Hochschule- bzw. Uniabsolventen ohne Berufsabschluss werden eventuell 3 – 5 Jahre praktisch im Beruf arbeiten müssen (entsprechen der Zulassung zum Pferdewirtschaftsmeister). Danach wird man Dir die fachliche Eignung attestieren. Natürlich muss dann auch noch der Betrieb anerkannt werden. Dafür ist die Ausbildungsstättenverordnung im Beruf Pferdewirt maßgebend.

Nun noch das Problem mit der Berufsausbildung und Mitarbeiterführung. Das ist der neue Teil 3 der zukünftigen Meisterverordnung Pferdewirt. Der neue Teil 3 ist um die Mitarbeiterführung erweitert worden. Wenn die Berufsausbildung und Mitarbeiterführung nach der Verordnung 2014 bei Euch im Studium  durchgeführt wird, dann gibt es keine Probleme mit Teil 3 der Meisterverordnung. Hast Du nur so einen Kurzlehrgang zur Berufsausbildung, wie im Handwerk, dann könnte es passieren, dass Du den umfangreicheren, landwirtschaftlichen Lehrgang mit Prüfung noch machen musst. Das ist noch ein wenig in der Schwebe.

Reicht das zur Orientierung Myriam?

Muss ich erst Pferde für meine Ausbildung besorgen?

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n.n., 14.12.2013:

Hallo,

ich möchte eine Ausbildung als Pferdewirtin anfangen mit Schwerpunkt Reiten. Das Problem ist, dass mein Betrieb noch nicht die Zulassung dafür hat, nur für Haltung und Service. Um diese Zulassung zu erlangen muss man anscheinend 3 L-platzierte Springpferde und 3 L-platzierte Dressurpferde nachweisen.

Der Betrieb verfügt über ein S-platziertes Dressurpferd und zwei L-fertige, jedoch nicht vorgestellte bzw. platzierte Pferde, sowie ein L-fertiges aber ebenfalls nicht vorgestelltes Springpferd. Außerdem noch einige Pferde auf niedrigerem Ausbildungsniveau.

Das heißt, dass man jetzt in der kommenden Saison auf Biegen und Brechen die Dressurpferde durch die Dressur- und Springprüfungen schicken muss und dann auch noch platziert werden muss, um zum Ausbildungsbeginn eine Zulassung zu bekommen? Ich kenne bei uns einige Ausbildungsbetriebe, die nicht annähernd solche Pferde nachweisen könnten und trotzdem ausbilden dürfen. Sind die Bestimmungen tatsächlich so streng oder hatten wir einfach die falsche Person am Telefon?

Gerade die Tatsache, dass das Pferd auch noch platziert sein soll ist bei uns sehr schwierig zu realisieren. In den Klassen E-L starten unglaublich viele Reiter, da ist man oft nichtmal mit einer Nullrunde und guter Zeit auf der sicheren Seite.

Am Ende muss ich vermutlich auf eigene Kosten zwei Springpferde hierher stellen, um die Ausbildung anfangen zu können.

Wissen Sie vielleicht Rat?

Liebe Grüße aus S.-H.

Dietbert Arnold, 15.12.2013:

Wenn ein Betrieb nicht für eine bestimmte Fachrichtung von der Zuständigen Stelle anerkannt ist, dann hat das Gründe. Und diese Gründe führen dazu, dass der Betrieb nicht zur Ausbildung zugelassen ist. Ob Du es jetzt hören willst oder nicht, lasse die Finger von einem Betrieb, der nicht zur Ausbildung zugelassen ist. Ich kenne so viele Fälle, wo gutgläubige Jugendliche gemeint haben, Azubis zu sein, in Wirklichkeit nur billige Arbeitskräfte waren. Sehr oft habe ich später berichtet bekommen, dass es angeblich nur um winzige Details ging, warum eine Ausbildungsberechtigung kurz bevor stand, in Wirklichkeit scheiterte die Ausbildung aber an ganz ganz vielen zentralen Mängeln.

Und dann werde ich schon wieder hellhörig. Du bist die zweite Schreiberin in diesem Monat, die Pferde für ihre Ausbildung finanzieren „muss“. Lasse Dich um Himmels Willen nicht in die Situation bringen, Pferde einzustellen, nur damit Du ausgebildet wirst. Aus aller Erfahrung weiß ich, dass Betriebe, die so etwas praktizieren oder auch nur in Erwägung ziehen, schwerste Ausbildungsmängel haben. Ein seriöser Ausbildungsbetrieb tut so etwas nicht. 

Für Dich und aber auch alle anderen schreibe ich hier einmal die Anforderungen, die eine Zuständige Stelle an einen Ausbildungsbetrieb bei der Feststellung der Eignung einer Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt meistens stellen wird:

  1. Kontinuierliche Anleitung durch allgemein anwesenden Ausbilder
  2. Hauptberuflich im Ausbildungsbetrieb tätiger Ausbilder
  3. Ausbilder mehr als 50% im Ausbildungsbetrieb anwesend
  4. Ausbildungsbetrieb ist Haupterwerbsbetrieb
  5. Ausbildungsbetrieb wird nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt
  6. Fachgerechte Buchführung im Ausbildungsbetrieb
  7. Gebäude, Anlagen und technische Ausstattung im Ausbildungsbetrieb entsprechend dem üblichen Stand der Technik
  8. Tierschutz gemäß der BMELV- Leitlinien (Haltung und Sport)
  9. Ordnungsgemäßer Zustand des Ausbildungsbetriebes
  10. Vermittlung von Ausbildungsinhalten bei Vertragspartnern nur mit Dokumentation im Ausbildungsvertrag
  11. Alle zur Ausbildung zählenden Betriebsmittel (auch Pferde) müssen im Ausbildungsbetrieb vorhanden sein und dürfen keinesfalls durch den Azubi finanziert werden
  12. PC- Ausstattung mit Internet- Zugang muss im Ausbildungsbetrieb auch von den Azubis  nutzbar sein
  13. Fachliteratur, Tarife, Verordnungstexte, Unfallverhütungsvorschriften, Jugendarbeitsschutzgesetz, Fachzeitschriften, usw.  müssen dem Azubi zur Verfügung stehen
  14. Genügend in der Zahl und getrennt nach Geschlecht Sanitärräume
  15. Angemessene Unterbringung (wenn Unterbringung vereinbart) der Auszubildenden im Betrieb
  16. Aktuelle Mängelfreiheits- Bescheinigung einer Betriebsprüfung durch die zuständige gesetzliche Unfallversicherung
  17. Kein laufendes Insolvenz-/ Vergleichsverfahren des Ausbildungsbetriebes
  18. Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Haltung & Service zusätzlich: Mindestpferdebestand 20 Pferde (Pension oder Betrieb), mehrere Reit- und/oder Fahrpferde (samt Gespann), regelmäßiger Kundenkontakt und Räume zur Kundenbetreuung/-beratung , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Auslaufplätze, Reitplätze, Fahrplätze (wenn Fahren), mind. 5 Hektar Weide
  19. Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Zucht zusätzlich: min. 5 Pferde im aktiven Zuchteinsatz, regelmäßig tragende Stuten, betriebliche Nachzucht in allen drei Jahrgängen, Gruppenhaltung der Nachzucht, Reproduktion (Eigenbestandsbesamung) auch durch Azubis, Mitglied des Betriebes in einem Pferde- Zuchtverband, Auslaufplätze, Longierplatz, mind. 5 Hektar Weideland
  20. Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Klassische Reitausbildung zusätzlich: mind. drei Dressur- und Springpferde (Dressur: Kandare, beginnende Versammlung, Springen: Parcours, 1,20 m Höhe), Räume zur Ausbildung von Kunden , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Reithalle, Außenplatz, Springparcours, Auslauf- und Bewegungsplätze.
  21. Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Pferderennen zusätzlich: min. 10 Pferde im Training, ganzjähriger Trainingsbetrieb, Trainingsbahn !, Teilnahme am Rennen muss belegt werden, Anbindung an Rennbahn, ganzjährig zu nutzende Auslauf- und Bewegungsplätze
  22. Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Spezialreitweisen Westernreiten zusätzlich: Mindestens drei Pferde die Stop, Spin, Backup, Seitwärts, Speedcontrol, Stangen L und Tor mit Bit oder Snaffle- Bit gehen. Räume zur Ausbildung von Kunden , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Reithalle, Außenplatz, Springparcours, Auslauf- und Bewegungsplätze, Material für Super- Horse- Aufgabe
  23. Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Spezialreitweisen Gangreiten: Mind. drei Pferde, die Arbeitstempo Tölt bis Mitteltempo Tölt, Arbeits- bis Mitteltempo Trab, Mittelschritt, Arbeite- bis Mitteltempo Galopp, starkes Tempo Tölt bzw. Rennpass), Räume zur Ausbildung von Kunden , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Reithalle, Außenplatz, Ovalbahn, Auslauf- und Bewegungsplätze.

Ausbildung ohne Meister?

  • n.n.

Ich würde gerne eine Ausbildung zum Pferdewirt absolvieren. Jedoch hat der Betrieb,
in dem ich dies gern tun würde, keinen Meister. Gibts es Möglichkeiten trotzdem in solchen Betrieben zu lernen??

  • Dietbert Arnold

Keine Chance. Sage ich Dir so, wie es ist. Lasse Dir bitte nichts anderes erzählen. Es wird nicht gehen. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt für Auszubildende immer einen zugelassenen Ausbilder (Meister) und zusätzlich einen zugelassenen Betrieb vor. Nur die Zuständige Stelle kann Dir aktuell sagen, welcher Betrieb zugelassen ist und welcher nicht. Das kann sich ja auch jederzeit ändern. Mache bitte keinen Fehler und verlasse Dich auf die treuen Augen und den schönen Betrieb!