
n.n., 14.12.2013:
Hallo,
ich möchte eine Ausbildung als Pferdewirtin anfangen mit Schwerpunkt Reiten. Das Problem ist, dass mein Betrieb noch nicht die Zulassung dafür hat, nur für Haltung und Service. Um diese Zulassung zu erlangen muss man anscheinend 3 L-platzierte Springpferde und 3 L-platzierte Dressurpferde nachweisen.
Der Betrieb verfügt über ein S-platziertes Dressurpferd und zwei L-fertige, jedoch nicht vorgestellte bzw. platzierte Pferde, sowie ein L-fertiges aber ebenfalls nicht vorgestelltes Springpferd. Außerdem noch einige Pferde auf niedrigerem Ausbildungsniveau.
Das heißt, dass man jetzt in der kommenden Saison auf Biegen und Brechen die Dressurpferde durch die Dressur- und Springprüfungen schicken muss und dann auch noch platziert werden muss, um zum Ausbildungsbeginn eine Zulassung zu bekommen? Ich kenne bei uns einige Ausbildungsbetriebe, die nicht annähernd solche Pferde nachweisen könnten und trotzdem ausbilden dürfen. Sind die Bestimmungen tatsächlich so streng oder hatten wir einfach die falsche Person am Telefon?
Gerade die Tatsache, dass das Pferd auch noch platziert sein soll ist bei uns sehr schwierig zu realisieren. In den Klassen E-L starten unglaublich viele Reiter, da ist man oft nichtmal mit einer Nullrunde und guter Zeit auf der sicheren Seite.
Am Ende muss ich vermutlich auf eigene Kosten zwei Springpferde hierher stellen, um die Ausbildung anfangen zu können.
Wissen Sie vielleicht Rat?
Liebe Grüße aus S.-H.
Dietbert Arnold, 15.12.2013:
Wenn ein Betrieb nicht für eine bestimmte Fachrichtung von der Zuständigen Stelle anerkannt ist, dann hat das Gründe. Und diese Gründe führen dazu, dass der Betrieb nicht zur Ausbildung zugelassen ist. Ob Du es jetzt hören willst oder nicht, lasse die Finger von einem Betrieb, der nicht zur Ausbildung zugelassen ist. Ich kenne so viele Fälle, wo gutgläubige Jugendliche gemeint haben, Azubis zu sein, in Wirklichkeit nur billige Arbeitskräfte waren. Sehr oft habe ich später berichtet bekommen, dass es angeblich nur um winzige Details ging, warum eine Ausbildungsberechtigung kurz bevor stand, in Wirklichkeit scheiterte die Ausbildung aber an ganz ganz vielen zentralen Mängeln.
Und dann werde ich schon wieder hellhörig. Du bist die zweite Schreiberin in diesem Monat, die Pferde für ihre Ausbildung finanzieren „muss“. Lasse Dich um Himmels Willen nicht in die Situation bringen, Pferde einzustellen, nur damit Du ausgebildet wirst. Aus aller Erfahrung weiß ich, dass Betriebe, die so etwas praktizieren oder auch nur in Erwägung ziehen, schwerste Ausbildungsmängel haben. Ein seriöser Ausbildungsbetrieb tut so etwas nicht.
Für Dich und aber auch alle anderen schreibe ich hier einmal die Anforderungen, die eine Zuständige Stelle an einen Ausbildungsbetrieb bei der Feststellung der Eignung einer Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt meistens stellen wird:
- Kontinuierliche Anleitung durch allgemein anwesenden Ausbilder
- Hauptberuflich im Ausbildungsbetrieb tätiger Ausbilder
- Ausbilder mehr als 50% im Ausbildungsbetrieb anwesend
- Ausbildungsbetrieb ist Haupterwerbsbetrieb
- Ausbildungsbetrieb wird nach betriebswirtschaftlichen Gründen geführt
- Fachgerechte Buchführung im Ausbildungsbetrieb
- Gebäude, Anlagen und technische Ausstattung im Ausbildungsbetrieb entsprechend dem üblichen Stand der Technik
- Tierschutz gemäß der BMELV- Leitlinien (Haltung und Sport)
- Ordnungsgemäßer Zustand des Ausbildungsbetriebes
- Vermittlung von Ausbildungsinhalten bei Vertragspartnern nur mit Dokumentation im Ausbildungsvertrag
- Alle zur Ausbildung zählenden Betriebsmittel (auch Pferde) müssen im Ausbildungsbetrieb vorhanden sein und dürfen keinesfalls durch den Azubi finanziert werden
- PC- Ausstattung mit Internet- Zugang muss im Ausbildungsbetrieb auch von den Azubis nutzbar sein
- Fachliteratur, Tarife, Verordnungstexte, Unfallverhütungsvorschriften, Jugendarbeitsschutzgesetz, Fachzeitschriften, usw. müssen dem Azubi zur Verfügung stehen
- Genügend in der Zahl und getrennt nach Geschlecht Sanitärräume
- Angemessene Unterbringung (wenn Unterbringung vereinbart) der Auszubildenden im Betrieb
- Aktuelle Mängelfreiheits- Bescheinigung einer Betriebsprüfung durch die zuständige gesetzliche Unfallversicherung
- Kein laufendes Insolvenz-/ Vergleichsverfahren des Ausbildungsbetriebes
- Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Haltung & Service zusätzlich: Mindestpferdebestand 20 Pferde (Pension oder Betrieb), mehrere Reit- und/oder Fahrpferde (samt Gespann), regelmäßiger Kundenkontakt und Räume zur Kundenbetreuung/-beratung , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Auslaufplätze, Reitplätze, Fahrplätze (wenn Fahren), mind. 5 Hektar Weide
- Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Zucht zusätzlich: min. 5 Pferde im aktiven Zuchteinsatz, regelmäßig tragende Stuten, betriebliche Nachzucht in allen drei Jahrgängen, Gruppenhaltung der Nachzucht, Reproduktion (Eigenbestandsbesamung) auch durch Azubis, Mitglied des Betriebes in einem Pferde- Zuchtverband, Auslaufplätze, Longierplatz, mind. 5 Hektar Weideland
- Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Klassische Reitausbildung zusätzlich: mind. drei Dressur- und Springpferde (Dressur: Kandare, beginnende Versammlung, Springen: Parcours, 1,20 m Höhe), Räume zur Ausbildung von Kunden , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Reithalle, Außenplatz, Springparcours, Auslauf- und Bewegungsplätze.
- Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Pferderennen zusätzlich: min. 10 Pferde im Training, ganzjähriger Trainingsbetrieb, Trainingsbahn !, Teilnahme am Rennen muss belegt werden, Anbindung an Rennbahn, ganzjährig zu nutzende Auslauf- und Bewegungsplätze
- Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Spezialreitweisen Westernreiten zusätzlich: Mindestens drei Pferde die Stop, Spin, Backup, Seitwärts, Speedcontrol, Stangen L und Tor mit Bit oder Snaffle- Bit gehen. Räume zur Ausbildung von Kunden , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Reithalle, Außenplatz, Springparcours, Auslauf- und Bewegungsplätze, Material für Super- Horse- Aufgabe
- Ausbildungsbetrieb Fachrichtung Spezialreitweisen Gangreiten: Mind. drei Pferde, die Arbeitstempo Tölt bis Mitteltempo Tölt, Arbeits- bis Mitteltempo Trab, Mittelschritt, Arbeite- bis Mitteltempo Galopp, starkes Tempo Tölt bzw. Rennpass), Räume zur Ausbildung von Kunden , z.B. Sattelkammer, Lehrraum, Aufenthaltsraum, Lehrtafel, Präsentationstechnik, Fachliteratur, Medien, usw., Reithalle, Außenplatz, Ovalbahn, Auslauf- und Bewegungsplätze.