Arbeitszeit* – was gilt denn jetzt?

*Arbeitszeit und Ausbildungszeit sind in diesem Zusammenhang gleichbedeutend. Der Gesetzgeber beschreibt die Arbeitszeit für Auszubildende als Ausbildungszeit.

Nach den Vorschriften des Gesetzes muß in jedem Berufsausbildungsvertrag die „regelmäßige tägliche Arbeitszeit“ eingetragen sein. So steht es im § 11 Berufsbildunggesetz BBiG. Es kann und sollte gleichzeitig auch die „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit“ aufgenommen werden, das allerdings ist keine Pflichtangabe.

So muss es eingetragen werden, wenn die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit 40 h beträgt und die Woche 6 Arbeitstage hat. Sind lediglich “ regelmäßige tägliche Ausbildungszeit 8 h“ eingetragen, dann wären maximal 48 h in einer 6-Tage- Woche möglich. Wenn Ihr das nicht wollt, dann schafft Klarheit durch die beiden Angaben: „tägliche regelmäßige Ausbildungszeit“ und „tägliche regelmäßige Wochenstunden“.

Beispiel 1

„regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: 8 h“ und „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit: 40 h“ dann bedeutet dies, dass Du eine 5-Tage-Woche hast, denn 5 x 8 =40.

Beispiel 2

„regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: 8 h“, dann bedeutet dies, dass für volljährige Auszubildende lediglich das Arbeitszeitgesetz gilt und das begrenzt die Arbeit auf werktäglich 8 h. Werktäglich bedeutet im Arbeitsrecht: Alle Tage, ausgenommen Sonntag und gesetzliche Feiertage. Kurz und gut: Der Chef kann werktäglich die tägliche Höchstzeit von 8 h anordnen, also glatte 48 h.

Beispiel 3

„regelmäßige tägliche Ausbildungszeit 6 h 40 min“ und „regelmäßige Wochenausbildungszeit 40 h“ bedeutet, dass es sich um eine 6-Tage-Woche handelt und an diesen Tagen jeweils 6h 40 min gearbeitet werden muss.

Was solltest Du vor Abschluss des Berufsausbildungsvertrages wissen?

Zunächst ist es extrem wichtig, dass Du genau verstanden hast, was da im Berufsausbildungsvertrag steht, denn wenn Du aus Unwissenheit gegen die Ausbildungszeit verstößt, kann das letztlich zur Kündigung führen. Deshalb rate ich Dir dringend, im Berufsausbildungsvertrag darauf zu achten, dass die vorgeschriebene „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“ eingetragen ist und dringe dann noch darauf, dass die „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit“ zusätzlich im Berufsausbildungsvertrag vermerkt wird. Wenn dafür kein Feld vorgesehen ist, dann kann diese Wochenstundenangabe unter „sonstige Vereinbarungen“ notiert werden. Nur alleine mit der Angabe der „regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit und „regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit“ besteht für beide Seiten Klarheit. Späterer Verdruss und Streit wird vermieden.

Was hat die „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“ mit der Berufsschule zu tun?

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden einem Arbeitstag im Betrieb mit der „regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit“ gleichzusetzen ist. Steht also im Berufsausbildungsvertrag: „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: 8h“, dann hast Du an diesem Berufsschultag bereits 8 von 40 oder 8 von 48 Stunden gearbeitet, muss so bezahlt werden und hast damit auch die tägliche Höchstarbeitszeit erreicht. Du musst nicht mehr in den Betrieb zum Arbeiten kommen. Gleiches gilt beim Blockunterricht: Bei Blockunterricht hast Du die „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit“ erreicht, wenn Du mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens 5 Tagen hattest. Vergleiche §15 Berufsbildungsgesetz.

Wenn sich Rechnen lohnt:

Mit der Arbeitszeit rechnen

tägliche Arbeitszeit (im Wochendurchschnitt)=wöchentliche Arbeitszeit:Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage
z.B.: 6,66 h/Tag=40h/Woche:6
monatliche Arbeitszeit in Stunden=wöchentliche Arbeitszeitx4,35*
z.B.: 174 h monatliche Arbeitszeit40 h/Wochex4,35
Arbeitstage im Monat=Anzahl wöchentliche Arbeitstagex4,35
z.B.: 26,1 Arbeitstage/ Monat=6 Arbeitstage/ Wochex4,35
Brutto- Stundenlohn=Brutto-Lohn im Monat:monatliche Arbeitsstunden
z.B.: 12 EUR Brutto- Stundenlohn=2.088 EUR Brutto- Lohn im Monat:174 Arbeitsstunden/ Monat
Brutto- Monatslohn=Brutto- Stundenlohnxmonatliche Arbeitsstunden
z.B.: 1.820,91 Brutto- Monatslohn=9,10 Brutto- Stundenlohnx200,1 Arbeitstunden/ Monat
* Ein Jahr hat bekanntlich 52 Wochen und 12 Monate. Demzufolge bekommt rechnerisch jeder Monat 4,334 Wochen (52:12=4,3333...). Nun gibt es aber auch Schaltjahre, die diese Rechnung von 4,3333... wieder ungenau machen. Deshalb rechnen Tarifpartner und auch die Lohnsteuerrichtlinie mit 4,35 Wochen in jedem Monat.

Merke: 1 Monat hat 4,35 Wochen und 21,75 (Fünf-Tage-Woche) oder 26,1 Arbeitstage (6-Tage-Woche)

Gerteilter Dienst ? – Wenn nicht anders vereinbart, dann gibt es keinen geteilten Dienst!

Meister Handaufzug
Der Chef bestimmt zwar generell die Arbeitszeit, geteilte Dienste sind aber nur zumutbar, wenn sie vorher vertraglich vereinbart werden.

n.n. 03.12.2013:

Guten, Morgen! Ich hätte da noch eine Frage zu den Arbeitszeiten. Mein Chef möchte, dass ich am Sonntag vier Stunden arbeite und zwar von sieben bis neun, dann wieder von zwölf bis eins und nochmal von fünf bis sechs. Nun wüsste ich gerne, ob das zumutbar ist.

Dietbert Arnold, 03.12.2013:

Zunächst muss ich Dir sagen, dass ich Dir nur das raten kann, was ich auf eine derartige Frage meiner Tochter sagen würde. Rechtliche Antworten kann Dir nur ein Anwalt (kostenpflichtig) oder die Rechtsberatung für die Mitglieder der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (im Beitrag enthalten) geben.

Folgende Grundsätze gelten:

  1. Ein Arbeitgeber bestimmt die Arbeitszeiten.
  2. Wenn Du einen normalen Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitsvertrag hast, dann geht man immer davon aus, dass die Arbeitszeit in einem Stück stattfindet.
  3. Geteilte Arbeitszeiten sind nur dann zulässig, wenn sie vorher vertraglich vereinbart wurden. Also kurz gesagt: Wenn nicht anders vereinbart, dann gibt es keinen geteilten Dienst!
  4. Gibt es keine vertragliche Vereinbarung zur geteilten Arbeitszeit, dann beginnt Dein Arbeitstag am Morgen, bei Dir um 7:00 Uhr und endet erst um 18:00 Uhr. Diese Arbeitszeit ist aber rechtswidrig, weil am Tag höchstens 8 h gearbeitet werden darf, so das Arbeitszeitgesetz.
  5. Wenn Du Sonntags arbeitest, dann ist das Arbeit an einem Feiertag. Ein Feiertag ist normalerweise arbeitsfrei. Für einen Feiertag musst Du zeitnah einen Reservefeiertag bekommen! Und zwei Sonntage im Monat muss jeder Mitarbeiter frei haben.

Letztlich die Antwort zusammengefasst: Wenn Du nichts anderes vertraglich vereinbart hast, dann gibt es keinen geteilten Dienst. Die Arbeitszeit beginnt bei Arbeitsbeginn und endet mit dem letztmaligen Verlassen der Arbeitsstätte. Ohne vertragliche Vereinbarung ist die von Deinem Chef verlangte Arbeitszeit ein Verstoß gegen das geltende Arbeitszeitgesetz, und das lasse mich persönlich sagen, eine ganz große Sauerei. Derartigen Chefs sind nicht Vorgesetzte sondern Ausbeuter. Eine absolute Schweinerei!

Arbeitsalltag eines Pferdewirtes/in

Autosave-File vom d-lab2/3 der AgfaPhoto GmbHn.n, 2.9.2013:

Es wäre schön, wenn sich endlich jemand für die Arbeitsbedingungen und die Löhne der Pferdewirte einsetzen würde.

Es wäre schon hilfreich wenn die Betriebe regelmäßig kontrolliert werden, ob die Arbeitsschutzgesetze eingehalten werde und wenn nicht, sollten auch die vorgesehenen Strafen bezahlt werden müssen. Außerdem sollte ein bundeseinheitlicher Mindestlohn für Pferdewirte sowie ein Tarifvertrag eingeführt werden, wo auch Weiterbildungen und der LKW Führerschein berücksichtigt werden.

Der Arbeitsalltag der Pferdewirte ist wirklich schlimm, da spreche ich aus eigener Erfahrung: 50, 60 Stunden und mehr sind eher die Regel und nicht die Ausnahme. Das fängt schon bei der Ausbildung an.

Die Löhne der Lehrlinge sind wenigstens schon Tariflich geregelt, aber danach stehen die Pferdewirte mit Hungerlöhnen da.

Lt. Vertrag 48 Std.-Woche aber meistens eher 70-90 Std. bei 1000,– € Nettolohn, das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel. Wenn man was sagt, heißt es nur „Dann hättest du was anderes lernen sollen, hier ist das nun einmal so und wenn es dir nicht passt kannst du ja gehen“.

Überstunden ohne Ende – Ausgleichszahlung oder Freizeitausgleich – Fehlanzeige! Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes – Fehlanzeige!

Zitat: Wir gehören zur Landwirtschaft, da gelten andere Bedingungen.

Freizeit!

Man muss schon froh sein wenn man regelmäßig einen freien Tag in der Woche bekommt.

Urlaub!

Wenn du sehr viel Glück hast, bekommst du wenigsten teilweise deinen vertraglich festgelegten Urlaub!

Äußerungen der Chefs:

Ich glaube Turnierbegleitung gehört gar nicht zur Arbeitszeit, da tust du eh nicht so viel

da brauche ich dir keinen extra freien Tag geben. Mit mir wird es keinen höheren Lohn geben, ich zahl allen das gleiche, geh zum Beerbaum da musst du für gleiches Geld noch mehr arbeiten.

Gearbeitet wird bis alles fertig ist, egal was im Vertrag steht. usw…..

Mit solchen Aussagen könnte ich mittlerweile ein Buch füllen.

Zur Zeit liegt meine Arbeitsstelle in der Nähe meiner Eltern, so dass ich Zuhause Wohnen und Essen kann, denn eine eigene Wohnung kann ich mir gar nicht leisten. Die Kaltmieten hier liegen bei 350 bis 500 € für eine kleine 2-Zimmer Wohnung, die Mieten für ein Appartement sind auch nicht viel billiger. Auf ein Auto kann ich bei diesen Arbeitszeiten auch nicht verzichten, da der Betrieb zu weit weg ist um zu laufen oder mit dem Fahrrad zu fahren und die öffentlichen Verkehrsmittel auf meine Arbeitszeiten nun mal keine Rücksicht nehmen. Eine Wohnung oder ein Zimmer in der Nähe des Hofes ist nicht zu bekommen da er zu abgelegen ist.

Ich liebe meinen Beruf und möchte auch weiter machen, aber ich weiß nicht, ob ich mir das auf Dauer leisten kann.

Angenommen ich mache doch weiter, bin ich im Alter sicher Harz IV-Empfänger oder ein Sozialfall, da ich gar kein Geld habe um für den Ruhestand vorzusorgen.

Von den Lehrlingen die mit mir die Prüfung abgeschlossen haben, haben sich bereits mehr als die Hälfte etwas anderes gesucht. Wie soll das weitergehen?

Ich hoffe nur, das alles doch noch besser wird, da es eigentlich immer mein Traum war mit Pferden zu arbeiten und ich dies sehr vermissen würde.

Ich hoffe doch, das mein Name nicht veröffentlicht wird, da ich sonst gleich meine Kündigung bekomme.

Mit freundlichen Grüßen

n.n.

Ich arbeite jeden Tag 12 Stunden!

PferdewirteArbeit

Hallo, seit 1.8.13 hat meine Ausbildung als Pferdewirtin in der Zucht begonnen.

Fast 12 Std. und 6 tage die Woche muss ich arbeiten.

Mein Vertrag sagt eigentlich 8 Stunden und 5 Tage Arbeit. Der Betrieb ist so sehr nett und kümmert sich um seine Auszubildenden und versorgt sie zwar, allerdings weiß ich nicht wie ich diese Pensum schaffen soll und ob es noch Betriebe gibt die es genau mit der Arbeitszeit nehmen. Ich stecke in einem Dilemma! Hilfe !

Ich möchte bitte anonym bleiben

 

Hilfe, ich werde nicht ausgebildet!

n.n. schreibt:

Hallo, ich hoffe, es ist okay, wenn ich hier jetzt einfach so meine Frage stelle!

Ich bin im 3. Lehrjahr zur Pferdewirtin mit dem Schwerpunkt Reiten.

Wir sind in unserem Betrieb mit insgesamt 3 Azubis, wovon die beiden anderen zwar schon länger da sind (Praktikum, Kunde) aber noch im 2. Lehrjahr sind.

Mein Problem ist, dass ich in meinem Betrieb nichts lerne. Ich reite bei uns nur Pferde an bzw. reite die bereits angerittenen Pferde weiter während die anderen beiden die weiter ausgebildeten Pferde reiten und auf Turnieren vorstellen. Mein Chef begründet es meist damit, dass die eine Azubine schon länger da ist und die andere stärker reitet. Das ist ja auch ein verständliches Argument, nur wenn ich nicht gefördert werde, wie soll ich es dann besser machen bzw. etwas lernen?

Wir haben einen Tag in der Woche frei, alle am selben, Mittwochs und eine von uns jeden zweiten Sonntag.

Alleine an den 4 Tagen unter der Woche arbeiten wir 11-12 Stunden täglich, meist ohne Pause, dann kommt noch der Wochenenddienst hinzu, Samstags 10h und jeden zweiten Sonntag im Schnitt 8h.

Ich darf nicht zur Berufsschule, da ich nur noch Berufsschulberechtigt aber ncht mehr -pflichtig bin und dann einen Tag im Betrieb fehlen würde.

Desweiteren besitze ich einen Trainerschein der Kategorie C. Leistungssport, mein Chef sagt, das wäre Prüfungsvorbereitung genug und den Rest könnte ich in meiner Freizeit lernen.

Meine Abschlussprüfung muss ich selbst bezahlen, da ich an diesem Ausbildungsbetrieb meine Ausbildung nur beende und nicht angefangen habe.

Ich weiss auch, dass das nicht in Ordnung ist, aber man kan sich ja vorstellen, was passiert, wenn man seinen Mund aufmacht.

Hinzu kommt noch, dass das Klima auf der Arbeit richtig schlecht ist. Keiner redet miteinander, alle arbeiten für sich.

Ich bin mittlerweile sehr frustriert und würde meine Ausbildung am liebsten abbrechen. Ich hätte wahrscheinlich auch einen Betrieb, der mich übernehmen würde. Das Problem ist nur, ich war wegen einer Operation am Handgelenk (aufgrund zu hoher Belastung) 8 Wochen krankgeschrieben, mein Chef würde mich nicht gehen lassen, da ich ja währenddessen angestellt war und er meine Zwischenprüfung bezahlt hat. Was soll ich denn jetzt machen? Ich halte es dort nicht mehr aus! Habe ich ein Recht auf einen Aufhebungsvertrag? Kann ich einfach kündigen und meine Ausbildung woanders zuende machen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar, meinen Namen behalte ich lieber für mich, da ich Angst habe, mein Chef liest das hier.

Dietbert Arnold antwortet:

Hallo n.n., klar dass ich Deinen Namen nicht nenne, damit Dein Chef das alles brühwarm liest. Dein Ausbilder verstößt mehrfach gegen viele Gesetze und Verordnungen.

  • Natürlich beträgt Deine Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche, so steht es im Berufsausbildungsvertrag.
  • Natürlich muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.
  • Natürlich müssen Überstunden zusätzlich vergütet werden, so steht es im Ausbildungstarifvertrag für die Landwirtschaft.
  • Natürlich muss er Dich zur Berufsschule lassen, so steht es im Berufsbildungsgesetz.
  • Natürlich muss er Dich nach der Verordnung zum Ausbildungsberuf Pferdewirt gewissenhaft ausbilden.
  • Natürlich muss der Ausbildungsbetrieb die Kosten der Abschlussprüfung bezahlen, so steht es im Berufsbildungsgesetz und im Berufsausbildungsvertrag.

Du möchtest jetzt wissen, was ich darüber denke und was ich meiner Tochter empfehlen würde: Nach meiner langjährigen Erfahrung als Prüfer weiß ich, dass Du, so wie Du die Situation schilderst, keine Chance hast, die Abschlussprüfung zu bestehen. Wie willst Du denn ohne ordentliche Ausbildung und solide Übung eine Kandaren- L reiten, wie willst Du gefahrlos einen L- Parcours überwinden, wie willst Du Dressur- und Springunterricht erteilen, wie willst Du die gesamte Theorie so beherrschen, dass Du entsprechende Aufgaben bewältigen kannst? Alleine der Hinweis Deines „Ausbilders“, der Trainer C sei Prüfungsvorbereitung genug, ist eine Frechheit und entspricht keinesfalls der Wahrheit!! Mit dem Trainer C wirst Du die Abschlussprüfung nicht schaffen. Das ist völlig unstrittig!

Wenn Du jetzt nicht die Notbremse ziehst, entweder Deinen Ausbilder zu überzeugen, Dich endlich richtig auszubilden oder aber den Betrieb zu wechseln, hast Du ein ganz dickes Problem! Brav warten und auf ein Wunder hoffen, wird nicht funktionieren!

Ich rate Dir zu folgendem:

1. Alle Arbeitszeiten und alle Tätigkeiten (Ausbildungen!?) dokumentieren! Schön brav in das Berichtsheft eintragen.

2. Sofort die Zuständige Stelle informieren und deutlich machen, dass DU nicht ausgebildet wirst und das DU sofortige Hilfe erwartest.

3.Sofort in die IG BAU eintreten und dort um Rechtsschutz bitten. Die beraten Dich dann über die Arbeitszeiten und Lohnnachforderungen sowie über die nicht erfolgte Ausbildung. DU kannst nämlich den Ausbilder für die nicht erfolgte Ausbildung schadenersatzpflichtig machen.

4. DU gehst ab sofort regelmäßig in die Schule. DU machst das einfach.

5. Versuche sofort einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden. Bei den Ausbildungsverstößen kündigst Du ohne jede Vorwarnung, falls Du die neue Ausbildungsstelle hast. In die Kündigung schreibst Du einfach: Begründung:

  • Verbot die Berufsschule zu besuchen,
  • mangelnde Ausbildung nach Verordnung zum Beruf Pferdewirt,
  • Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz
  • Kein Freizeitausgleich bzw. Bezahlung der Überstunden
  • Kostenforderung zur Abschlussprüfung

Dein Chef hat keine Chance, sich gegen diese Kündigung zu wehren und auch die Zuständige Stelle muss den Wechsel so akzeptieren.

Das hätte ich meiner Tochter gesagt, jetzt kannst Du Dir überlegen, ob die Tipps gut oder schlecht sind. Eines ist aber sicher, wenn da nichts passiert, dann gibt es Tränen bei der Abschlussprüfung! Und ohne Konflikt wird es nicht gehen, Deine Situation zu verbessern. Nicht nur beim Reiten braucht man/frau Rückgrad, auch im Umgang mit „Ausbildern“. Ich jedenfalls drücke Dir die Daumen, dass Du die richtigen Entscheidungen triffst.

Turnierbesuch Arbeitszeit?

  • n.n

Meine Freundin macht eine Ausbildung zur Pferdewirtin, Klassische Reitausbildung. Leider läuft in ihrem Ausbildungsbetrieb einiges schief (in einem Ausbildungsjahr ca. 200 Überstunden; nicht eingehaltene mündliche Zusagen der Chefin; arbeiten an jedem Samstag im Monat, meist ohne Ausgleich;…). Mein jetziges Problem: Sie hat einige Ausbildungspferde, die ihr von den Besitzern zur Verfügung gestellt werden (vielleicht sollte ich erwähnen, dass die Besitzer der Chefin sogar noch 150 Euro pro Pferd dafür bezahlen, dass meine Freundin diese bereitet). Mit diesen Pferden soll sie auch auf Turnieren starten, die am Wochenende stattfinden. Nun kommt die Chefin nach knapp einem Jahr und verlangt, dass für die Turniere jetzt auch Urlaub genommen werden muss (was natürlich nicht machbar wäre). Meine Frage ist also, inwiefern die Turnierzeiten zur Ausbildung hinzugerechnet werden / werden müssen, oder ob diese überhaupt nicht dazu zählen. So langsam verzweifle ich nämlich an dieser Dame, die immer mit neuen Regeln kommt und sich nicht an die vor dem Start der Ausbildung gemachten Zusagen hält.

  • Dietbert Arnold

Zunächst einmal entschuldige bitte die späte Antwort. Erst war ich ein paar Tage nicht daheim und dann war die Mail irgendwie weg. Jetzt aber!

Eigentlich ist das ganz einfach zu beantworten: Wenn die Ausbilderin anordnet, dass ihr Azubi zum Turnier gehen soll, dann ist das Arbeitszeit und natürlich auch gesetzlich unfallversichert. Wenn die Pferdebesitzer einen Azubi bitten, mit ihrem Pferd zum Turnier zu gehen, dann ist das Freizeit. Eigentlich ganz einfach. Wer wofür Geld bekommt, ist nicht wichtig. Der Auftrag der Ausbilderin ist wichtig. 

Schaut doch mal ins Berichtsheft. Wenn dort im Wochenbericht steht, dass ein Turnierbesuch stattgefunden hat und die Ausbilderin das unterschrieben hat, dann war das Turnier doch Arbeitszeit. Das wurde doch so abgezeichnet. Jetzt sieht man mal wieder, wie wichtig ein ordnungs- und wahrheitsgemäßes Berichtsheft ist. Es wird auch deutlich, warum der Gesetzgeber von Ausbildungsnachweis spricht und nicht von Berichtsheft.

Ob Samstags gearbeitet werden muss, das ergibt sich eindeutig aus dem Ausbildungsvertrag. Da muss z.B. drinstehen, ob es sich um eine 5- oder 6- Tagewoche handelt. Auch das ist völlig eindeutig.

Jetzt mal was anderes: Warum schreibt Deine Freundin eigentlich nicht selber? Denkt die anders? Ich finde immer, dass sich die wehren sollen, die es betrifft. Oder auch nicht. Deine Freundin ist doch selbständig oder sollte es besser jetzt lernen.

Mein Chef haut mich übers Ohr

    • Sarah

    Ich habe gerade akut ein Problem. Ich bin 24 Jahre alt und arbeite in einem Bereiterstall. Ich habe eine kaufmännische Ausbildung, aber schon von Kinderbeinen an mit Pferden zu tun. Deshalb hab ich letztes Jahr im Dezember im Pferdestall das Arbeiten angefangen.

    Eigentlich fing da das Problem schon an. Ich habe am 01.12.2010 zu arbeiten begonnen. Erste Absprache war, das ich Teilzeit anfange, also von 07:00 bis 12:00 Uhr. Denn er kann sich keine zweite Kraft in Vollzeit leisten (Seine vorherige Angestellte war krank geschrieben und es war noch unklar ob sie wieder kommt). Ich bekomme von ihm 600,00 € netto für eine 6 Tage Woche mit 30 Stunden. Schien mir okay. Nach ca. 1 bis 2 Wochen kam dann schon die Anfrage ob ich nicht doch Vollzeit arbeiten kann (50 Std Woche, Überstunden noch nicht dazu gerechnet). Klar konnte ich. Ich habe auch 2 eigene Pferde, die ich natürlich bei ihm einstellen kann, was ja das beste wäre. Hab ich dann auch gemacht. Da ich ja bei ihm arbeite verlangt er nur das Futtergeld (100,00 € pro Tier) Natürlich habe ich absolut nichts schriftlich bekommen in der Zeit. Weder einen Arbeitsvertrag noch einen Vertrag wegen meiner Pferde.

    Es war dann klar dass meine Vorgängerin nicht mehr kommt und daraufhin erfuhr ich dass er mich nun bald anmelden könne… Er hat mir dann erklärt er könne mich nur Teilzeit (in meiner Welt sind das 20/25 Std die Woche) anmelden, denn er hat kein Geld! (Berittstall mit Platz für 21 Pferde, 2-Mann Betrieb) Ich war damit einverstanden, aber nur mit der Bedingung dass es nach kurzer Zeit ein Vollzeit Vertrag wird, denn das habe ich ja schliesslich auch gearbeitet. Hat er zugestimmt. Ab 01.03.2011 war ich endlich angemeldet. Die Zeit vorher war einfach „Praktikum“. Arbeitsvertrag liegt in seiner Ablage, denn bekomm ich schon noch. Fakt: Bis heute nicht. Ich habe weiterhin 600,00 € netto bekommen. Plötzlich wollte er 400,00 € für die Pferde und misten durfte ich sie nur meiner Freizeit. Das Futtergeld will er doch nicht. Sehr verwirrend…

    Die ganze Zeit wurden Versprechungen gemacht, nicht gehalten. Worte wurden im Mund umgedreht. Psychische Spiele fingen an, in Form von dass ich ernsthaft immer dachte dass ich an ALLEM Schuld sei. Er hatte mich oft so im Griff dass ich übelst krank trotzdem kam um zu schuften. Er hatte extrem viel Freizeit weil alles auf mich abgeladen wurde. Und immer wenn ich das Handtuch schmeissen wollte, war er so nett und fürsorglich… Da hatte ich ernsthaft ein schlechtes Gewissen!!!

    Ende September, Anfang Oktober erfuhr ich durch einen Zufall dass ich lediglich auf 14 Stunden Basis angemeldet bin! Während der ganzen Zeit habe ich zwar eine Gehaltsabechnung bekommen auf der ein minimaler Betrag von 420,00 € brutto stand, aber er hat ich immer beruhigt, dass das schon so stimme…

    Nun ist es so dass ich seit dem 27.10.2011 krank geschrieben bin, da man unter anderem einen Bandscheibenschaden festgestellt hat. Nun ist für mich klar dass ich das nutzen kann um abzuspringen. Als ich mit ihm reden wollte, kamen nur Vorwürfe. Ich habe keine Schmerzen, ich ziehe lediglich eine Show ab! Und im Übrigen wolle er nun von mir 10,00 € tgl für das misten meiner Pferde! Er will nächste Woche dann abrechnen.

    Jetzt (viel zu spät, wie immer) krieg ich mit dass er Sozialversicherungsbetrug begangen hat. Unter anderem auch damit dass er Sachleistungen (meine Pferde, Frühstück) nicht in den Gehaltszettel mit versteuert hat. Und noch einiges mehr. Das Versprechen dass ich einen Vollzeitvertrag bekomme, habe er so nie gesagt… Nun war ich eine Schwarzarbeiterin und stecke mit in der Klemme, oder? Dann hat er versucht mich zu erpressen mit meinen Pferden. Er will nicht dass ich gehe (logisch, wer ist auch so bescheuert wie ich!!!) Ich habe gestern meine Vorgängerin angerufen und wollte wissen was da los war. Sie ging wegen Burn-out. Bei ihr genau das selbe! Aber ganz genau! Als sie gehen wollte wurde auch verrechnet…

    Was kann ich jetzt tun? Er kündigt mich nicht, das ist mein Problem. Mein Arzt stellt mir zwar was aus, zwecks der Sperre, aber was soll ich bitte dem Arbeitsamt erzählen? Warum ich solange für so wenig Geld gearbeitet habe???

    Können Sie mir helfen?

  • Dietbert Arnold

Meine Güte Sarah,

wie kann es passieren, dass Du Dich mit immerhin 24 Jahren so übers Ohr hauen lässt? Vielleich hättest Du vorher in der Berufsschule einmal den Politikunterricht ernster nehmen sollen. Da gibt es z.B. das Arbeitszeitgesetz, da gibt es das Nachweisgesetz, da habt Ihr in der Schule doch sicher über Arbeitsverträge gesprochen! Also ganz, liebe Sarah, kann ich Dir eine gewisse Gutgläubigkeit nicht absprechen. Ist doch ein bisschen naiv, sich so im Leben rumschubsen zu lassen.

Trotz allem, natürlich lasse ich Dich hier nicht im Regen stehen. Nicht umsonst habt Ihr im Unterricht schon einmal über die Interessenvertretung von Arbeitnehmern gesprochen. Genau, ich meine die Gewerkschaft. Und genau die brauchst Du jetzt ganz dringend. Für Dich ist die Pferdewirtgewerkschaft, die IG Bauen, Agrar, Umwelt zuständig.

Eine Gewerkschaft ist aber immer nur für ihre Mitglieder zuständig. Nur dann kann sie tätig werden und helfen. Ja, wenn Du Dich jetzt entschließen könntest, Mitglied der IG Bauen, Agrar, Umwelt zu werden, dann könnten die Arbeitsrechtsexperten Dich zunächst einmal vernünftig beraten und notfalls auch gerichtlich gegen Deinen Chef vorgehen. Dann jedenfalls wärst Du nicht alleine und hättest eine kompetente und starke Unterstützung.

Ideal wäre natürlich, dass sich möglichst viele aus der Pferdebrance schon von Beginn an in der IG Bauen, Agrar, Umwelt organisieren würden. Dann nämlich ständen noch viel mehr Beträge zur Verfügung, Notfällen wie Dir zu helfen. Vergiß bitte nicht, Rechtsberatung für ihre Mitglieder kostet einer Gewerkschaft schon Geld, schließlich muss eine Gewerkschaft auch Löhne für ihre Mitarbeiter bezahlen. Aber das soll nicht heißen, dass die IG Bauen, Agrar, Umwelt Dir als neues Mitglied nicht helfen will. Vielleicht werden ja jetzt doch einige, die diesen Beitrag lesen, nachdenklich und überlegen einmal, in die IG Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten.

Falls Du einen Kontakt zur Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt suchst, schreibe mir, wo Du lebst und dann kann ich Dir die zuständige Region der Gewerkschaft mit einem kompetenten Kollegen nennen.

  • Nachtrag 1:

Sarah hat einen kompetenten Ansprechpartner der IG Bauen, Agrar, Umwelt in ihrer Region genannt bekommen und wird sich jetzt hoffentlich erfolgreich gegen ihre menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen durchsetzen können. Auffällig ist derzeit eine deutliche Häufung von Pferdewirten und Pferdewirtauszubildenden, die den Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen müssen.

  • Nachtrag 2:

Sarah wird jetzt durch die IG Bauen, Agrar, Umwelt in Nürnberg vertreten. Für Sarah eine schöne Situation zu Weihnachten, für Ihren Chef eher ein Weihnachten, an das er noch lange zurückdenken wird.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Keine Chance für Sklaventreiber!

Die wichtigsten Bestimmungen

  • Tägliche Arbeitszeit  8 Std. (Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.)
  • Die Arbeitszeit beginnt und endet am eigentlichen Arbeitsplatz
  • Der Weg zur und von der Arbeit gehört nicht zur Arbeitszeit.
  • Ruhepausen müssen sein! 6-9 h Arbeitszeit: 30 min, 9-10 h Arbeitszeit: 45 min. Mindestpausenlänge bei Pausenteilung: 15 min, nach 6 h Arbeitszeit muss Pause eingelegt werden. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden nicht entlohnt.
  • Mindestens 15 Sonntage müssen frei sein im Jahr
  • Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss es innerhalb von zwei Wochen Ersatzruhetage geben
  • Arbeitszeitgesetz muss im Betrieb ausgelegt/ausgehängt werden
  • Arbeitszeitnachweise müssen vom Betrieb geführt und zwei Jahre aufbewahrt werden
  • Gewerbeaufsichtsämter überwachen das Arbeitszeitgesetz und nehmen Hinweise auf Gesetzesverstöße entgegen
  • Gesetzesverstöße werden von den Gewerbeaufsichtsämtern mit Bußgeldern geahndet
  • [Eine Liste der Gewerbeaufsichtsämter in Deutschland findet man hier]

Pferdewirtazubis schuften 62 h/Woche

Ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt?

Nach einer geheim gehaltenen Befragung von Ausbildern und Pferdewirtazubis arbeiten die Azubis in diesem Beruf durchschnittlich 62 h/ Woche und haben nur 2 Tage im Monat frei. Fast alle Azubis müssen vor und nach einem vollen Berufsschultag noch arbeiten, wenn sie denn überhaupt gehen dürfen. Normalerweise muss in diesen Fällen die Zuständige Stelle sowie das Gewerbeaufsichtsamt tätig werden, denn es handelt sich hier um Gesetzesverstöße. Das setzt natürlich voraus, dass man die Gesetzesverstöße auch kennt. Kein Wunder, dass diese Befragung nie veröffentlicht wurde.

Probleme mit der Arbeitszeit

  • n.n.

Erst einmal möchte ich sagen, das die Webseite super ist und sie mir während meiner Ausbildung oft weitergeholfen hat.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zu Arbeitszeiten/ zum Arbeitsvertrag.

  • Kann man die Feiertage als Werktage gelten lassen? Sonn-und Feiertage sind doch vom Gesetzgeber her frei oder es muss ein anderer Tag frei gegenben werden.
  • Auf Turnuieren wäre nur das Arbeitszeit, wenn ich z.b. pferde sattel oder reite und der Weg zum Turnier nur dann wenn ich selber PKW+Anhänger oder LKW fahre und nicht auf dem Beifahrersitz sitze.Ich frage mich was nun alles Arbeitszeit ist wenn ich morgens um vier im Stall bin und abends um neun wieder da vom Turnier.
  • Ebenso meinte mein Chef während der Frühstücks- und Mittagspause müsse ich mit am Tisch sitzten, weil dann auch über den Betriebsablauf und Termine gesprochen wird/werden.Gehe ich falsch in der Annahme, dass ich in den Pausen tun und lassen kann was ich will?

 

  • Dietbert Arnold

Hallo …,

immer wieder gibt es wegen der Arbeitszeiten Ärger, weil manche Betriebe meinen, dass Recht und Gestetz nicht auf Reitplätzen gelte. 

Dabei ist das Arbeitszeitgesetz ganz klar definiert:

  • Tägliche Arbeitszeit 8 Std. (max. 10 Std.)
  • Ruhepausen müssen sein!
  • mindestens 11 Std. Ruhe nach der Arbeit
  • mindestens 15 Sonntage müssen frei sein im Jahr
  • für Arbeit an Sonn- und Feiertagen muss es innerhalb von zwei Wochen Ersatzruhetage geben
  • Arbeitszeitgesetz muss im Betrieb ausgelegt/ausgehängt werden
  • Arbeitszeitnachweise müssen vom Betrieb geführt und zwei Jahre aufbewahrt werden
  • Gewerbeaufsichtsämter überwachen das Arbeitszeitgesetz und nehmen Hinweise auf Gesetzesverstöße entgegen. Sie müssen Hinweise auf Wunsch anonym behandeln.
  • Gesetzesverstöße werden von den Gewerbeaufsichtsämtern mit Bußgeldern geahndet

 

  • Aktuelles Gerichtsurteil: Arbeitszeitverlängerung ;Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen: Ordnet der Arbeitgeber eine Arbeitszeit an, die gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, darf der Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung verweigern. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall gegenüber dem Arbeitnehmer keine Kündigung aussprechen. (ArbG Frankfurt/Oder, Urteil vom 19.5.2004 – 7 Ca 74/04 -) (Quelle IG BAU)

 

Und natürlich gehört die Pause Dir, denn sie wird ja nicht als Arbeitszeit bezahlt. Wenn Du mittags z.B. 30 Minuten und morgens 15 Minuten Pause hast, dann musst Du anstelle von 8 Stunden 8 Stunden und 45 Minuten arbeiten. Die Pause ist demzufolge keine Arbeitszeit!

Das liebe Turnier! Dein Arbeitgeber hat mit Dir einen Arbeitsvertrag (Ausbildungsvertrag) und die Betriebsstätte ist im Vertrag klar festgelegt. Wenn Dein Arbeitgeber Dir die Weisung erteilt, ein Turnier zu begleiten, dann ist das natürlich Arbeitszeit. Egal, was Du da tust. 

Was rate ich Dir? 

  1. Euer Berichtsheft heißt nicht umsonst korrekt Ausbildungsnachweis. Dann nutzt ihn bitte auch so. Dann schreibe im Wochenbericht auch klar rein: 04:00 – 22:00 Turnier xyz. Das tut ihr auch für alle anderen Wochentage. Wer nicht mehr in der Ausbildung ist, muss einen Kalender mit allen Uhrzeiten führen.
  2. Informiere Dich bei der IG BAU, was Du tun kannst. Oft lässt sich direkt nach Ausbildungsende, Vertragsende noch eine Bezahlung der nicht vergüteten Überstunden erreichen. Schließlich sollst Du gem. Ausbildungsvertrag nicht mehr als 40h/Arbeitsvertrag max. 48 Stunden  in der Woche arbeiten. Da kann es für zwei oder drei Jahre ganz schöne Nachzahlungen geben. Wenn Du Dich entscheidest, Mitglied der IG BAU zu werden, bekommst Du für alle diese Fragen natürlich Rechtsauskunft und Rechtsschutz. Beides darf ich Dir hier nicht geben. Folglich ist alles, was ich hier geschrieben habe, dasss, was ich meinen Kindern sagen würde, wenn sie mich fragen würden.