Welche Regeln gelten eigentlich? Gibt es einen Tarifvertrag für Pferdewirte?

n.n., 24.02.2020

Guten Tag Herr Arnold, 

mein Name ist n.n.(dem Admin bekannt), ich habe hier auf dem Hof, auf dem ich bisher eine Vollzeitanstellung hatte, fristgerecht auf Ende Februar gekündigt. 

Meine Arbeitgeberin ist was den letzten Arbeitstag betrifft nicht sehr kooperativ und beruft sich auf Überstunden, die ich laut Vertrag noch abzuleisten hätte. 
Ich stehe aktuell mit mehreren Leuten im Kontakt um das ganze zu klären. 
Da kam die Frage auf, nach den Regelungen im Tarifvertrag bezüglich Mehrarbeit und Überstunden, was bedeutet das usw. . Gibt es überhaupt einen Tarifvertrag und wenn ja, wo finde ich den? 

Dietbert Arnold, 01.03.2020

Liebe n.n.,

leider musstest Du ein wenig auf eine Antwort warten, weil ich anderweitig unterwegs war. Da ich diese Seite in meiner Freizeit betreibe, kann es deshalb vereinzelt zu Wartezeiten führen. Nun aber zu Deinem Problem:

Für Pferdewirte/innen gibt es KEINE Tarifverträge. Ausnahmen sind die Landgestüte als Arbeitgeber. Warum seid Ihr nicht tarifgebunden oder besser ausgedrückt durch einen Tarifvertrag geschützt. Die Antwort ist ganz einfach: Einen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schließen immer die Arbeitgeberorganisation und die Arbeitnehmerorganisation. Bei den Arbeitgebern sind das der Arbeitgeberverband und bei den Arbeitnehmervertretern die Gewerkschaft. Diese beiden Sozialpartner beraten über die Bedingungen der Arbeit und schließen Lohn- und Manteltarifverträge ab. Die gelten aber nur, wenn der Betrieb im zuständigen Arbeitgeberverband und die Mitarbeiter in der zuständigen Gewerkschaft Mitglied sind.

Für die Betriebe ist die Situation doch easy, keine Regeln aus einem Tarifvertrag bedeutet, die können fast alles machen, was sie wollen. Kein Wunder also, dass Berufe mit Tarifverträgen im durchschnitt doppeltet so hohe Gehälter haben als tariffreie Branchen.

Und jetzt könnte ich sagen: Ihr habt ja alle selber Schuld, dass Ihr keinen Tarifvertrag habt! Ein bisschen stimmt das nämlich. Warum? Ganz einfach, kaum ein Pferdewirt/in ist Mitglied in ihrer Gewerkschaft (Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, IG BAU) und deshalb können die ganz wenigen, organisierten Pferdewirte/innen die Arbeitgeber nicht zwingen, auch sich im Arbeitgeberverband zu organisieren und einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Arbeitgeber haben natürlich überhaupt kein Interesse, einen Tarifvertrag zu vereinbaren und haben auch verdammt wenig Respekt vor ihren Arbeitnehmern. Die sind ja nicht organisiert und kommen nur einzeln unter die Augen der Chefs. Dann werde die meisten natürlich ganz klein. Nur wenn Ihr Euch alle organisiert, dann sieht das Ganze schon anders aus, weil Ihr Pferdewirte/innen dann sagen könnt: Chef, wenn das nicht fairer wird mit der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen, dann streiken wir mal, dann könnt ihr alle alleine mal den Stall machen. Und das scheuen Chefs wie der Teufel das Weihwasser.

Also gilt für Dich der Arbeitsvertrag, den Du mit Deinem Betrieb abgeschlossen hast. Ich hoffe, Du hast einen Arbeitsvertrag? In dem Arbeitsvertrag muss eigentlich stehen, wie viele Stunden Du zu arbeiten hast. Hast Du Deine Arbeitszeiten dokumentiert? Eigentlich muss auch Dein Arbeitgeber die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsvertrages niedergeschrieben und auch die Stunden dokumentiert haben. Wenn Du natürlich keine Aufzeichnungen hast, dann kann Dein Betrieb natürlich viel behaupten.

Was tun?

Du brauchst eine richtige Rechtsberatung. Die würde die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt natürlich kostenfrei für Dich vornehmen und notfalls auch Dich vor Gericht vertreten. Dumm ist, dass Du wahrscheinlich nicht Mitglied der Gewerkschaft bist und der Versicherungsfall natürlich schon eingetreten ist. Laut Satzung vertritt die Gewerkschaft Dich dann nicht, weil, wenn alle erst eintreten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann habt ihr natürlich nicht genug Beiträge geleistet, diesen Rechtsschutz zu finanzieren. Gewerkschaften finanzieren sich grundsätzlich durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder. Und dennoch kannst Du einmal bei der IG BAU vorsprechen, ob sie Dir trotzdem helfen. Wenn das so sein sollte, dann darfst Du natürlich nicht im Mai austreten. Das wäre einfach nur unfair, weil Du die Mitgliedsbeiträge vieler IG BAU- Mitglieder verbraucht hast, ohne selber in „guten“ Zeiten das ein wenig auszugleichen.

Wenn die Gewerkschaft sagt, dass sie Dich nicht vertreten kann (was Du sicher verstehen könntest), dann rate ich Dir Dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Beratung und vielleicht ein deutlicher Brief des Anwaltes kostet nicht die Welt. Hilft aber oft. Rede einfach bei der ersten Beratung auch über Kosten. Das ist völlig normal und Anwälte sind deshalb nicht böse. Du wirst ja auch gefragt, was eine Reitstunde bei Dir kostet.

Wenn Du schlau bist, dann lasse entweder von der Gewerkschaft bzw. vom Anwalt Deinen neuen Arbeitsvertrag ansehen, bevor Du ihn unterschreibst. Und denke daran, unter 12,00 brutto jede Stunde gelten Arbeitnehmer nach Ansicht der Europäischen Gemeinschaft als arm!

Wenn Du weitere Fragen hast, dann melde Dich einfach wieder. Ich hoffe, es geht dann rascher.

Kein Arbeitsvertrag, ein Sklavenvertrag!

Petra, 11.08.2019

Lieber Dietbert Arnold!
Eine gute Freundin von mir hat nun ihre Prüfung zur Pferdewirtin erfolgreich abgelegt. Sie fiebert nun ihrem ersten Job entgegen und soll in Kürze ihren Arbeitsvertrag unterschreiben. Von dem neuen Job verspricht sie sich viel in den Punkten Fort- und Weiterbildung. Jetzt hat sie mir ihren Arbeitsvertrag gezeigt und ich bin ehrlich gesagt entsetzt……ich kann mir nicht vorstellen das ein solcher Vertrag rechtens ist. Unter anderem enthält der Vertrag die folgenden Bestimmungen welche ich persönlich nicht unterschreiben würde:
§ Anstellungsvertrag als Bereiter
§ Entgelt: Die monatliche Vergütung beträgt……. Euro netto. Hier gibt es keine weiteren Angaben zum Stundenlohn oder Bruttolohn.
§ Arbeitszeit und Freizeitregelung: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ca………. Stunden. Die Festlegung und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Zahl der Arbeitstage bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten, wenn nachfolgend keine gesonderte  Vereinbarung getroffen ist. (Eine gesonderte Vereinbarung gibt es nicht) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anordnung Überstunden zu leisten, die Überstunden sind mit dem Bruttolohn abgegolten.
Vergleicht man die ca. Arbeitsstunden mit dem Nettolohn erscheint der Nettolohn auf den ersten Blick sehr attraktiv……doch ich befürchte das sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses keiner mehr an die ca. Angabe halten wird. Zumal jetzt schon klar ist das die mündlich besprochenen Arbeitszeiten in keinem Verhältnis zu den vertraglich geregelten Arbeitszeiten stehen. Für ein kurzes Statement wäre ich sehr dankbar. Ich möchte dem Glück meiner Freundin nicht im Wege stehen, will sie aber auch nicht mit geschlossenen Augen in ihr Unglück rennen lassen.

Bevor Ihr einen Arbeitsvertrag unterschreibt, lasst einen Fachmann/Fachfrau drüberschauen. Alleine jetzt solltet Ihr merken, wie wichtig eine Gewerkschaft besonders für Pferdewirte ist, die jederzeit mit Beratung und notfalls Rechtsschutz Euch weiterhilft.

Dietbert Arnold, 13.08.2019

Das ist kein Arbeitsvertrag, das ist Sklavenvertrag. Derartigen Praktiken in der Branche sorgen dafür, dass immer weniger Auszubildende den Beruf wählen und wenn doch, auf keinen Fall im Beruf bleiben. Von diesen Arbeitgebern gibt es einfach zu viele. Warum komme ich zu dieser vernichtenden Beurteilung?

Bei einer Nettolohnvereinbarung must klar definiert sein, dass der Arbeitgeber alle Sozialversicherungsbeträge komplett übernimmt und auch entrichtet. Gleiches gilt auch für die alle Steuern (Lohnsteuer, Soli und auch Kirchensteuer). Das bedeutet, ein Arbeitgeber entrichtet den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Natürlich gilt das auch für zukünftige Erhöhungen. Kommt es bei der Steuererklärung des Arbeitnehmers zu Erstattungen, dann stehen die dem Arbeitnehmer zu. Ein Nettolohn ist für den Arbeitgeber ein großes Risiko und gewöhnlich lassen sie die Finger davon. Es ist also zu fragen, warum der zukünftige Betrieb eine Nettovereinbarung vorschlägt. Da wäre ich sehr vorsichtig, ob da nicht mit einem Trick die Sozialversicherungspflicht ausgehebelt wird.

Überstunden müssen laut Gesetz nur geleistet werden, wenn es um Notfälle geht, die nicht planbar sind. Auch nach Gesetz darf der Arbeitgeber nicht willkürlich die Arbeitszeit und die Arbeitstage je Woche anweisen. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob in einer 5- oder 6- Tagewoche gearbeitet wird, weil sich danach der Urlaubsanspruch ableitet.

Wenn Überstunden über den Bruttolohn abgegolten werden, dann sind es ganz viele Überstunden, die wahrscheinlich eingefordert werden, denn interessanterweise ist in diesem Fall der weitaus höhere Bruttolohn als Ausgleich genannt.

Bei den Arbeitszeiten sollte dringend geklärt werden, ob die so wichtige Aus- und Fortbildung Arbeitszeit oder Freizeit ist. Das ist auch für die so wichtige Absicherung bei einem Unfall ganz wesentlich. Freizeitunfälle sind keine Arbeitsunfälle. Nur die gesetzlichen Unfallversicherungen gewähren eine umfassende Absicherung, die Krankenkassen kommen nur für die Gesundung auf. Nur zur Erklärung: Wenn Deine Freundin ein steifes Kniegelenk nach einem Unfall hat, dann ist sie nicht mehr krank, „nur“ noch behindert. Und für Behinderungen zahlt die Krankenkasse nur sehr wenig.

Welchen Tipp kannst Du Deiner Freundin geben?

  • Schlage ihr vor, in die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten und sich dort ausführlich über den vorgeschlagenen Arbeitsvertrag beraten zu lassen.
  • Alternativ kannst Du Deiner Freundin auch vorschlagen, einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über den Arbeitsvertrag gucken zu lassen. Das kostet natürlich.
  • Sage Deiner Freundin auf jeden Fall, dass sie damit rechnen muss, dass der Arbeitsvertrag wahrscheinlich nur ein Ziel hat: Vorteil für den Arbeitgeber und Nachteil für deine Freundin.
  • Unter Downloads (oben bei den Reitern) findet Deine Freundin einen Arbeitsvertrag, der nur wenige Punkte enthält. Den sollte sie, wenn überhaupt, verwenden, denn dann gelten wenigstens alle gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechtes.

Petra, 30.08.2019

Hallo,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider hat meine Freundin entgegen aller gut gemeinten Ratschläge den Arbeitsvertrag unterschrieben und die Stelle angetreten. Diese Sklavenhändler wissen aber auch ganz genau welche Knöpfe sie drücken müssen, welche (mündlichen) Zugeständnisse sie machen müssen. Aber wen wundert es, wer Pferdehandel betreibt ist sicher überzeugend genug mit seinem Auftreten und seinen Aussagen!

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Die Arbeitsbedingungen sind eine Katastrophe. Über 20 Überstunden in der Woche sind normal. Ohne Bezahlung versteht sich. Es wird in der Zukunft auch nicht weniger werden….es ist jetzt bereits schon klar….es wird noch viel mehr werden! Noch schlimmer ist jedoch der Umgang mit den Pferden. Wer die menschliche Arbeitskraft nicht zu schätzen weiß, der hört bei der tierischen Arbeitseinstellung nicht auf. 

Letzteres ist der Grund warum meine Freundin am liebsten von heute auf morgen den Arbeitsplatz verlassen würde. Mit viel Arbeit lässt sich sicher leben, aber die Pferde blutig zu schlagen, dazu kann sie sich nicht überwinden.Das diese Einstellung nicht dazu beiträgt die Gunst der hohen Herren zu erlangen, dass dürfte wohl jedem klar sein.

Tatsächlich ist meine Freundin schon seit Ihrer Ausbildung in die Gewerkschaft (IGBAu) eingetreten, nicht zuletzt dank dieser Seite hier. 

Was mich persönlich nun interessieren würde, lohnt es sich mit Hilfe der Gewerkschaft gegen diese katastrophalen Zustände vorzugehen? Macht vielleicht eine Klage vor dem Arbeitsgericht Sinn um wenigstens die geleisteten Überstunden einzufordern? Gibt es eine Möglichkeit vielleicht sogar fristlos zu kündigen? Arbeits- und Pausenzeiten sind genau dokumentiert, Vorfälle schriftlich festgehalten. Zudem war der Arbeitsvertrag für mich von Anfang an sittenwidrig. Es geht hier gar nicht um das Geld sondern einfach um auch einmal ein Zeichen zu setzen…….

Dietbert Arnold, 30.08.2019

Liebe Petra,

das ist so eine Sache mit gutgemeinten Ratschlägen. Für mich wird immer deutlicher, dass Erfahrungen leider fast immer selber gemacht werden müssen. Dein Beitrag ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür.

Ebenfalls ist diese Geschichte ein gutes Beispiel, dass Betroffene alleine nur wenig Möglichkeiten haben, sich erfolgreich gegen Ausbeutung und Tierquälerei zu wehren. Anders sieht es aus, wenn da ein „großer Bruder“ einmal ein Machtwort spricht und dann auch mit viel Expertise berät und notfalls auch vor Gericht zieht. Ich habe hier schon mehrfach über die erfolgreiche Hilfe des Rechtsschutz der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt hinweisen können. Wenn Einzelne nicht alleine stehen, dann fällt das Wehren weitaus leichter und ist nicht aussichtslos.

Ich darf und werde keine Rechtsberatung vornehmen. Dafür würde ich garantiert abgemahnt werden. Die Rechtsschutzsekretäre der IG Bauen Agrar Umwelt sind dafür ausgebildet und die dürfen das. Das Geniale dabei ist, dass der Rechtsschutz für die Mitglieder der Gewerkschaft kostenlos und Teil des monatlichen Gewerkschaftsbeitrages ist. Sozusagen „all inclusive“

Mein Rat an Deine Freundin: Schaue unter https://www.igbau.de/Bezirksverbaende.html nach, wo das nächste Mitgliederbüro der IG Bauen, Agrar, Umwelt ist und vereinbart einen Termin für eine Rechtschutzberatung. Dort werden Spezialisten genau sagen können, wie sich Deine Freundin wehren kann und welches die besten Schritte sind. Falls es widererwartend Probleme beim Kontakt zur IG Bauen, Agrar, Umwelt geben sollte, will ich gerne weiterhelfen. Sich Wehren setzt immer Zeichen und ich würde es gut finden, wenn ich gelegentlich Rückmeldungen bekomme, damit die vielen Leser dieses Internetauftrages sehen können, dass es sich lohnt für faire Bedingungen zu kämpfen und das Ausbeutung nicht erfolgreich ist. Manche Betriebe lernen scheinbar nur, wenn es finanziell richtig weh tut. Die Schwarzen Schafe dürfen keine Chancen haben.

Und eines sollte nie vergessen werden und macht Mut sich zu wehren: In allen Branchen, in denen es viele Gewerkschaftsmitglieder gibt und deshalb die Gewerkschaft ein gewichtiges Wort mitreden kann, sind die Löhne wesentlich höher und die Arbeitsbedingungen bedeutend besser. Das beobachtet das Statistische Bundesamt. Die Pferdewirte gehören leider nicht dazu, denn fast alle lassen sich ausbeuten und kommen nicht auf die Idee sich zu wehren. Ohne einen „großen Bruder“ im Nacken ist das Wehren leider erfolglos. Es wird in der Branche zwar viel über Missstände berichtet, aber wehren tun sich nur ganz wenige. Das muss sich ändern.

Was dürfen Pferdewirte an Lohn erwarten?

Arbeitsamt, MeyerArendt
Die Entlohnung muss so hoch sein, dass ein Berufsleben nicht bei Hartz4 endet. Ein Leben in Armut ist vielen Pferdewirten sicher.

Lisa, 1.5.2016:

Ich bin im dritten Lehrjahr und somit fast fertig. Nun habe ich ein Angebot aber keine Vorstellungen was ich an Gehalt erwarten darf. Könnt ihr mir helfen ?

Hallo Lisa,

gerne will ich Dir meine Gedanken dazu sagen. Allerdings bin ich ein wenig sprachlos, dass Du im dritten Ausbildungsjahr bist und Ihr in der Berufsschule noch nicht darüber gesprochen habt.

Gerne will ich da versuchen, Dir weiterzuhelfen. Das Problem bei den Pferdewirten ist, dass es keinen Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt. Dumm, weil so wenig Pferdewirte in der Gewerkschaft sind, kommt es nicht zu einem Tarifvertrag und das nutzen die Arbeitgeber schamlos aus.

Grundsätzlich musst Du wissen, dass es Löhne bei den Pferdewirten gibt, die unweigerlich in Armut führen. Du solltest wissen, dass ein Stundenlohn von 12,50 brutto pro Stunde und das 45 Jahre lang dazu führt, dass Du genau so viel Rente bekommst, dass Du nicht auf Hartz4 aufstocken musst. Wenn Du also weniger als 12,50 brutto pro Stunde verdienst, wirst Du in Armut enden, obwohl Du ein Leben lang sehr hart gearbeitet hast.

12,50 € brutto bedeutet bei einer 40 Stunden- Woche, dass Du mindestens 2.000 EUR brutto im Monat (vielleicht 1.400 netto)  verdienen musst. Mindestens. Wenn Du aber, wie in Pferdebetrieben üblich, 48 Stunden arbeiten musst, dann muss das 2.400 € brutto im Monat sein (vielleicht 1.600 netto).

Die will kein Betrieb zahlen? Dann überlege gut, was Du tun willst. Dich ausbeuten lassen und in Armut enden oder Dich in weitere Richtungen weiterzubilden oder den Beruf ganz verlassen. Ich rate dringend, sich nicht ausbeuten zu lassen. Ein Leben in Armut ist nicht witzig. Wahrscheinlich schreckt das in Deinem Alter noch nicht wirklich ab. Hat es mich auch nicht in Deinem Alter. Ich weiß aber, dass es verdammt hart und entwürdigend ist, wenn mann/frau in Armut trotz harter, lebenslanger Arbeit landet. Und dann gibt es im Leben ja auch noch Risiken. Ganz besonders bei den Pferdewirten, die haben ein ca. 30fach höheres Risiko zu verunglücken als z.B. eine Bürokauffrau. Wenn Du also wegen eines Unfalles den Beruf Pferdewirt/in nicht mehr ausüben kannst, dann gibt es auch nur Leistungen auf diesen Minilohn, den die meisten Pferdebetriebe zahlen. Leistungen, die oft im Krankheitsfall nur 60% des Lohnes sind! Wohlgemerkt nur auf die offizielle versteuerten Löhne, nicht auf schwarzes Geld, was da bei den Pferdewirten oft fließt, um halbwegs finanziell   über die Runden zu kommen.

Und dann, ganz zum Schluss rate ich Dir dringend, in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt einzutreten, Dein Ratgeber und Dein Rechtsschutz in einem Beruf, in dem Arbeitnehmerrechte ein Fremdwort sind, die ganze Seite hier ist voll davon.

So, jetzt kannst Du schimpfen über mich oder Du schluckst einmal und atmest tief durch und denkst in den nächsten Tagen einmal gut nach, wohin Dein Berufsleben so gehen soll. Du ganz allein bist für Dich zuständig. Nichts tun wird in Armut enden.

Einen schönen 1. Mai, der ja auch Tag der Arbeit ist.

 

S. (dem Admin bekannt), 12.02.2017
Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung mit Auszeichnung habe ich nun einen Betrieb gefunden, allerdings habe ich Bedenken bei der Bezahlung. 1200 € für eine 48 std Woche. Ist das überhaupt ein realistisches Gehalt für eine ausgelernte Fachkraft ?
Natürlich sind die Gehälter zwischen dem Bundesländern etwas unterschiedlich aber grenzt so ein Gehalt als Einstiegsgehalt für eine Fachkraft mit gesamtschnitt von 1,2 nicht an Ausbeute ? Ich bin irgendwie ratlos, vlt haben Sie einen Rat.
Vielen Dank und liebe Grüße
S.

Dietbert Arnold, 13.02.2017

Hallo S.,

das hat ja gut geklappt mit der Abschlussprüfung, nun beginnt das richtige Berufsleben, will heißen, jetzt geht es um faire Bezahlung, Lebensstandard und auch um eine spätere Rente. Lebensplanung ist gefragt.

Zunächst gilt erst einmal alles, was oben schon von mir geschrieben wurde. Zwischen 11.- und 13.- Euro sind ein fairer Stundenlohn, so sehen es auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Berufen. 11.- bis 13.- EUR bedeutet immer brutto, also es gehen Steuern und Sozialversicherungen ab.

Grundsätzlich sind zwar 48 h/Woche erlaubt, Du solltest aber wissen, dass da so gut wie nie Freizeit für Dich herauskommt. Am Anfang wirst Du denken, dass ist egal, dass werde ich schon locker schaffen, aber nach einer längeren Zeit ist dann plötzlich eine riesige Überbelastung, die Dich leicht in eine Depression treiben kann. Ich sage Dir einfach aus Erfahrung mit ganz vielen Pferdewirten/innen, dass im Berufsleben die Grenze von 40 Stunden nicht langfristig überschritten werden sollte, um gesund und leistungsfähig zu bleiben. Jeder Mensch muss aus der Arbeitsmühle heraus, um dann wieder am Beginn der Woche freudestrahlend und leistungsfähig zu beginnen. Work-Life- Balance ist das Schlagwort.

Achte bitte darauf, dass vereinbart wird, dass Du jede zusätzliche Stunde auch vergütet bekommst. Es geht um Deine Rente, es geht um Krankengeld der Krankenkasse bei längerer Krankheit und natürlich auch um Lohnersatz bei Arbeitsunfällen.

Und natürlich musst Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Betrieb abschließen. Ich empfehle Dir, einfach auch mal in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt einzutreten, denn denen kannst Du dann den Arbeitsvertrag mal zur Begutachtung vorlegen. Die Gewerkschaftler sehen in vielen Fällen ganz rasch, ob da Fallstricke im Vertrag sind, die Dich benachteiligen. Zum Erwachen sein und zum Berufsleben gehört auch eine Gewerkschaft. So denke ich jedenfalls.

Noch ein Tipp: Du kannst mit Deinem Betrieb auch ausmachen, dass Du ein Arbeitszeitkonto führst. Weniger Arbeiten, wenn nichts los ist und mehr arbeiten, wenn die Hütte brennt. Aber: Auch dann hat bei einer 40h- Woche das Jahr nur 2088 Stunden. Das muss der Massstab sein.

Wenn sich ein fairer Lohn nicht durchsetzen lässt, dann überlege wirklich, durch weitere Ausbildung, Fortbildung oder Studium Dich weiter zu qualifizieren und schaue dabei auch in Nebenbereiche des Pferdewirtes/in. Ein Leben in Armut, das bietet Dir der Betrieb hier mit 1.200.- brutto bei 48 h, das hast Du nicht verdient. Ausbeuten lassen, das darfst Du Dir von Beginn an nicht gefallen lassen!

Jetzt weißt Du, was ich Dir rate. Entscheiden musst Du jetzt.

 

Auch Minijobber haben Rechte!

Wer als Minijobber im Pferdestall arbeitet hat natürlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So wie bei den Vollzeitarbeitsverträgen
Wer als Minijobber im Pferdestall arbeitet hat natürlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. So wie bei den Vollzeitarbeitsverträgen

Minijobber kennen ihre Rechte nicht! Knapp 30 Prozent der geringfügig Beschäftigten bekommen nach eigenen Angaben keinen bezahlten Urlaub, obwohl sie ein Recht darauf hätten. Zudem erhält fast die Hälfte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Ursache dafür sehen Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vor allem darin, dass viele Minijobber nicht über ihre Ansprüche informiert sind.

Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sehen die arbeitsrechtliche Gleichstellung von Beschäftigten mit verschiedenen Erwerbsformen vor. In der Praxis zeigen sich jedoch teilweise deutliche Unterschiede.

Auf Basis einer Beschäftigten- sowie einer Betriebsbefragung wird die Gewährung von bezahltem Urlaub und von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei „atypisch“ beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Vergleich zu Beschäftigten in „Normalarbeitsverhältnissen“ untersucht.

  • Bundesurlaubsgesetz

Den Anspruch auf bezahlten Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – also uneingeschränkt auch für Teilzeitbeschäftigte (einschließlich geringfügig Beschäftigte) und befristet Beschäftigte. Der volle Jahresurlaubsanspruch wird nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben und beträgt bei ganzjähriger Beschäftigung mindestens 24 Werktage. Tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen können Urlaubsansprüche in höherem Umfang vorsehen.

Vor Ablauf der ersten sechs Beschäftigungsmonate erwerben Arbeitnehmer für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs. Sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe vorliegen, kann Urlaub – auch innerhalb der Probezeit in Höhe des bereits erworbenen Anspruchs
– nicht verwehrt werden. Bei Teilzeitbeschäftigten bemisst sich der Urlaubsanspruch unabhängig von der Zahl der Wochenstunden nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche. Teilzeitbeschäftigte mit gleichmäßig auf alle Wochenarbeitstage verteilter Arbeitszeit haben denselben Anspruch wie Vollzeitbeschäftigte.

  • Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt unter anderem die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Laut Gesetz haben Arbeitnehmer, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von maximal sechs Wochen, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Der Anspruch besteht allerdings erst nach einer mindestens vierwöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Davon abgesehen gilt der Anspruch für alle Arbeitnehmer, also auch bei befristeter Beschäftigung oder geringfügiger sowie sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung. Also, lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

© IAB und IG Bauen Agrar Umwelt
05.11.2015

Immer schriftlich: Arbeitsvertrag

Grundsätzlich kann in einem Arbeitsvertrag alles geregelt werden. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Die ganz große Freiheit wird allerdings durch das sog. Nachweisgesetz (NachwG) begrenzt.  Vieles ist möglich, alles aber nicht!
Alle Arbeitnehmer, die länger als 1 Monat für einen Arbeitgeber arbeiten, also auch Praktikanten, haben den Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die wichtigsten Inhalte des Arbeitsvertrages schriftlich nieder gelegt sind. Der Chef muss den Arbeitsvertrag erstellen, unterschreiben und dem Mitarbeiter aushändigen.  Kein Job ohne Arbeitsvertrag !
  1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
  5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  6. die Zusammensetzung und die Höhe es Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
  7. die vereinbarte Arbeitszeit,
  8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  10. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Das muss laut Nachweisgesetz mindestens drinstehen!
Immer dann in den Arbeitsvertrag schreiben, wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt: Im Übrigen gilt der örtlich zuständige,  jeweils aktuelle Tarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft.“ Profi- Tipp
Die Bundesvereinigung der Berufsreiter (BBR) bietet für seine Mitglieder auch einen Muster- Anstellungsvertrag.Aber Achtung! Dieser Arbeitsvertrag ist ein Vertrag von Arbeitgebern für Arbeitgeber!  Bei derartigen Verträgen, mit vielen Klauseln, die von den allgemeinen Grundsätzen abweichen, können Mitarbeiter oft gar nicht die Tragweite der zusätzlich unterschriebenen Vereinbarungen einschätzen und sind so in vielen Bereichen leicht übervorteilt.

  • U.a. unterschreiben Mitarbeiter Gründe für deren fristlose Kündigung (§ 1), 
  • kein Hinweis auf anfallende Überstunden und deren Entlohnung,
  • die Entlohnung basiert nicht einmal auf den eigenen Gehaltsempfehlungen (§ 3) der BBR,
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld liegt im Ermessen des Arbeitgebers (§ 3) und kann jederzeit gekürzt oder gestrichen werden,
  • Angestellter wird teilweise zur Fortbildung in seiner Freizeit und zu eigenen Kosten verpflichtet (§ 6),
  • es gibt keinen Hinweis auf bestehende Tarifverträge und sogar
  • die Möglichkeit, dass es keine Zuschüsse zur Reitbekleidung gibt, obwohl der Arbeitgeber die persönliche Schutzausrüstung (Stiefel, Kappe, Weste, Handschuhe, Winterschutzbekleidung, Regenschutzbekleidung, usw.) des Angestellten kostenfrei stellen muss!
Bevor Ihr einen Arbeitsvertrag unterschreibt, lasst Euch erst beraten! 

ig_bau-logo
www.igbau.de

 

Den Meister sausen lassen?

  • n.n.

Hallo,

ich bin in einem sehr renommierten Stall angestellt, wo mir bei der Einstellung mündlich zugesagt wurde, dass ich den Meister Z/H machen darf und das unterstützt wird. Nun war ich beim Treffen dazu bei der Zuständigen Stelle wo uns der Zeitplan mit den Lehrgängen ausgehändigt wurde. Diesen habe ich meinem Chef gezeigt, Antwort, Meister machen geht nicht da zu zeitaufwendig. Bin sehr verzweifelt, bin schon 30 Jahre und mir ist es sehr sehr wichtig den Meister zu machen! Nun einen anderen Betrieb zu finden wird wohl sehr schwierig. Mein Chef  meinte in anderen Betrieben hört man auch für den Meister erstmal seinen Beruf auf und widmet sich nur dem Meister ohne zu arbeiten.

Nun ist meine  Überlegung, ob ich das nicht tatsächlich in die Praxis umsetze, denn ich möchte den Meister ja auch mit guten Noten machen. Außerdem strebe ich parallel den Trainer A an, für den ich alle Voraussetzungen erfülle. Möchte einfach alles komplet haben an Qualifikationen. Die letzten 10 Jahre habe ich sehr viel gearbeitet rund ums Pferd und könnte eine Auszeit auch mal gebrauchen, obwohl ich ein kleiner Workaholic bin. Oder soll ich den Meister saussen lassen, um in diesem renommierten Betrieb weiterzuarbeiten? Das ist für den Lebenslauf auch nicht schlecht aber ersetzt nicht den Meister oder? Vom Prinzip her bin ich auch sehr sauer auf meinen Betrieb und habe mir den Meister in den Kopf gesetzt!

  • Dietbert Arnold

Ich schreibe Dir mal meine Erfahrungen mit ganz vielen Auszubildenden und angehenden Meistern: Wenn Du jetzt nicht den Meister machst, wirst Du Dir später das ganze Leben lang ins Bein beißen. Das ist so. Chancen muss man ergreifen und nutzen! Und wenn Du dafür kündigen musst, mache es!

Mache Dir einfach klar, dass dieser ach so berühmte Betrieb in Wirklichkeit nicht Dich fördern möchte, sondern nur Deine Arbeitskraft ausnutzt. Du bist sicher super, ehrgeizig und fleißig, sonst würdest Du nicht den Meister anstreben. Jetzt, ohne Meister, bist Du noch richtig schön billig. Dein Arbeitgeber hat ja ganz offensichtlich nicht das Interesse, dass Du Dich qualifizierst und dann sogar mehr Geld verlangen könntest oder eine viel bessere Stelle.

Du meinst vielleicht, Du kommst ohne Meister, aber mit berühmten Betrieb, weiter? Kaum zu glauben. Bei den guten Jobs zählen eben auch knallharte Prüfungen. Wie willst Du denn mal Ausbilderin ohne Meistertitel werden? Hast Du Dir eigentlich schon einmal überlegt, dass der Verzicht auf den Meister auch heißt, keine Hochschulreife zu haben? Nie wieder Studium! Richtig, der Meister berechtigt zum Hochschulstudium! Mag ja sein, dass Du morgen gar nicht studieren willst, aber was ist in 10 Jahren?

Ich habe das Gefühl, Dein Betrieb beutet Dich ganz einfach aus und hat überhaupt kein Verständnis, dass Du ja auch eine Karriere- und Lebensplanung hast. Was ist denn, wenn es Deinem Betrieb plötzlich wirtschaftlich schlechter geht? Du wirst vor die Tür gesetzt! Private Vereinbarungen des alten Chefs sind dann genauso nichtig wie die Zusage zur Meisterprüfung.

Und dann ist da etwas, was Deinen Betrieb in einem ganz schlechten Licht stehen lässt: Gute Ausbilder und Betriebe sehen ihre Aufgabe auch immer darin, gute Azubis nach ihrer Abschlussprüfung zur Meisterprüfung zu führen. Und die sind dann mächtig stolz, dass sie ein wenig Anteil an einer Karriere haben. Nicht umsonst sagen diese neuen Meister dann ganz stolz, ich war Schüler bei … und die Chefs erzählen in geselliger Runde immer gerne, wer denn alles Schüler bei ihm war. Die schlechten Ausbilder erkenne ich dann immer daran, die nicht mitreden können. 

Nun noch einmal zum Arbeitsvertrag: Leider warst Du nicht schlau genug und hast Dir die Zusage, die Meisterkurse und die Meisterprüfung während der bezahlten oder unbezahlten Arbeitszeit zu machen, in den Arbeitsvertrag zu schreiben. Natürlich zählen auch mündliche Verträge, aber wer kann das bezeugen. Glück wäre, wenn Du einen Zeugen hättest, der weiß, dass Du diese Zusage bekommen hast. Dann könnte man das Recht notfalls auch einklagen.

Deshalb hier noch einmal für alle, die nach der Ausbildung zum Meister streben: Lasst Euch in den Arbeitsvertrag schreiben, dass ihr zu den Lehrgängen und zur Prüfung Urlaub bekommt. Bezahlt (das wäre supertoll) oder zur Not unbezahlt. Jetzt versteht Ihr vielleicht, warum so ein paar verrückte Prüfer schon bei der Abschlussprüfung verlangen, dass ihr einen einfachen Arbeitsvertrag aufschreiben könnt.

Übrigens: Ein Arbeitsvertrag muss auch immer schriftlich vorliegen!

Und Du, sei mutig und gehe den Weg zum Meister. Lasse Dich von der Zuständigen Stelle und auch der Arbeitsagentur gut beraten, wie Du diese finanzielle Durststrecke überleben kannst. Keine Angst, zur Not bleibt kurzzeitig Hilfe zum Unterhalt. Wirst schon nicht verhungern.