Gesetzliche Unfallversicherung

Der Beruf Pferdewirt gilt bei Versicherungen als Hochrisikoberuf, gut wenn es sich dann wenigsten um einen Arbeitsunfall handelt.

Euer Arbeitgeber zahlt zu 100% den Betrag zur Gesetzlichen Unfallversicherung. Die wird oft auch Berufsgenossenschaft (BG) genannt. Je nach Branche gibt es unterschiedliche gesetzliche Unfallversicherungen. So sind Reitvereine in der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), landwirtschaftliche Betriebe in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie Reitställe in der BG Verkehr. Immer wenn Ihr durch den Betrieb krankenversichert seid, dann wird auch für Euch die Unfallversicherung bezahlt.

Die Absicherung durch die Gesetzliche Unfallversicherung ist für Euch ein Glücksfall, denn diese Unfallversicherungen haben wesentlich bessere Leistungen, wenn es um einen Arbeitsunfall geht. Im Gegensatz zur Krankenversicherung kümmert sich die Gesetzliche Unfallversicherung auch um Reha, Umschulungen, Renten, usw.. Zuzahlungen gibt es übrigens bei den Gesetzlichen Unfallversicherungen nicht! Deshalb solltet Ihr im Berufsschulunterricht die Ohren spitzen, wenn es um die Gesetzliche Unfallversicherung geht. Bitte verwechselt die Gesetzliche Unfallversicherung keinesfalls mit den privaten Unfallversicherungen, die immer Euren Beitrag wollen und längst nicht so gute Leistungen bieten, wie die Gesetzlichen Unfallversicherungen.

Wenn tatsächlich einmal etwas im Betrieb passiert und Ihr Euch verletzt habt, dann scheut niemals, dies als Arbeitsunfall zu benennen. Sofort bei der ersten Behandlung sagt Ihr, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Ihr müsst überhaupt keine Angst haben, dass Ihr Probleme bekommt, weil Ihr den Unfall selbst verursacht habt. Die Gesetzlichen Unfallversicherungen zahlen immer, es gibt kein Verschuldensprinzip. Selbst wenn Ihr schuldhaft vom Pferd fallt, werdet Ihr genauso behandelt, als wenn Ihr ohne Schuld verunglückt wärt. Selbst Reiten ohne Helm bleibt ohne Folgen für die Behandlung für Euch.

Ganz wichtig: Auch außerhalb des Betriebes seid Ihr gesetzlich unfallversichert.

Das bedeutet:

  • Auf dem direkten Weg zur Arbeit seid Ihr unfallversichert. Übernachtet Ihr mal woanders (Partner, Eltern, Freunde,…), seid Ihr auch auf diesem Weg versichert. Der Weg muss aber etwa im Verhältnis zum normalen Weg sein.
  • Wenn auf dem Weg zur Arbeit noch Kinder in die Krippe, Kindergarten, Schule, Tagesmutter, usw. gebracht werden , darf vom direkten Weg abgewichen werden.
  • Fahrt Ihr zum Tanken, Einkaufen, Kaffe holen, usw. und das dauert nicht länger als 2 Stunden, dann wird die Fahrt zur Arbeit unterbrochen und lebt nach der Pause wieder auf.
  • Gibt es Verkehrsstaus oder verkehrsgünstigere Routen, dann darf vom direkten Weg abgewichen werden.
  • Womit Ihr zu Arbeit kommt, Fahrrad, eBike/-Roller, Motorrad, Auto, Bus, Bahn, zu Fuß oder auf dem Pferd, Ihr seid gesetzlicher unfallversichert.
  • Der direkte Nachhauseweg ist natürlich auch wieder unfallversichert. Fahrt Ihr nach Feierabend noch zum Sport, zu Freunden, usw. und dieser Weg ist ähnlich lang wie der direkte Nachhauseweg, dann seid Ihr auch Versicherung. Aber nur bis zu diesem Ziel. Die Fahrt von dem abweichenden Ziel nach Hause ist privat und nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
  • Große Unsicherheiten bestehen regelmäßig bei Turnierbesuchen. Deshalb tragt bitte alle betrieblich angeordneten Tätigkeiten in Euren Ausbildungsnachweis ein. Durch seine Unterschrift bestätigt Euer Ausbilder, dass es sich um Arbeitszeit (Ausbildungszeit) handelt und die ist natürlich gesetzlich unfallversichert. Auch der Weg zum Turnier, zur Körung, zum Nachbarbetrieb im Rahmen einer Ausbilderkooperation. Und selbst wenn im Ausbildungsnachweis steht, Ihr reitet im Ausland, dann ist das Arbeitszeit und Ihr seid natürlich auch dort gesetzlich unfallversichert.
Der Ausbildungsnachweis sagt genau, was Arbeitszeit (Ausbildungszeit) ist und was Eure Freizeitbeschäftigung ist. Deshalb ist das genaue und korrekte Führen des Ausbildungsnachweises so wichtig.

Pferdewirte: Keiner erleidet in Deutschland so viele Arbeitsunfälle!

 

einblick_19-14-8-Arbeitsunfaelle6 Prozent aller Mitarbeiter erleiden im Gartenbau, Land-, Forst- und Tierwirtschaft einen Arbeitsunfall im Jahr. Damit erklimmen die grünen Berufe, besonders die Pferdewirte, deutschlandweit die traurige Spitzenposition. Besonders bei den Pferdewirten sind relativ oft sehr schwere Unfälle aufgetreten, die nicht selten zur Umschulung bzw. Arbeitsunfähigkeit führen.

Wirksam schützen können sich Pferdewirte durch gute Sicherheitskleidung, wie Reitstiefel mit Schutzkappen, Rückenprotektoren, Arbeitsschuhe mit Schutzkappen, Arbeitshandschuhe, Reithandschuhe, Reithelm, Schutzhelm, Schutzbrille, usw.. Für diese Sicherheit hat der Arbeitgeber komplett aufzukommen. Zu teuer? Blödsinn, denn mit jedem vermiedenen Arbeitsunfall sinken die jährlichen Beiträge des Arbeitgebers. Derzeit haben Pferdewirte einen der höchsten Versicherungssätze aller Berufsgruppen in Deutschland und sind locker doppelt so hoch wie Arbeiter in Steinbrüchen und drei mal so hoch wie Bergarbeiter unter Tage.

 

Unfall: Kündigung?

n.n.:

Montag, 25. Februar 2013

Hallo,
ich hoffe das ist ok wenn ich einfach so meine Fragen schreibe.
Ich bin Auszubildene im Schwerpunkt Reiten und habe mir vor 3 Monaten bei einem Sturz vm Pferd eine schwere Verletzung zugezogen. Ich bin jetzt seid 3 Monaten krank und es wird wohl auch noch etwas dauern.
Jetzt versucht mein Ausbilder mich zu zwingen den Vertrag aufzulösen, was natürlich nicht in meinem Sinne ist. Anfangs wurde mir im Krankenhaus gesagt, dass ich wohl nie wieder Reiten kann. Daraufhin habe ich meinem Ausbilder gesagt, dass ich die Ausbildung nicht beenden kann, ich aber nicht sofort die Vertragsauflösung möchte solange ich noch krank bin, da ich auch auf das Krankengeld angewiesen bin.
Jetzt verheilt mein Fuß besser als angenommen und es besteht eine Chance vielleicht doch wieder einsteigen zu können. Als mein Ausbilder das erfahren hat, ist er sehr sauer geworden da er sich darauf verlassen hat, dass ich nicht wieder komme. Jetzt hat er mir eine Frist von 3 Tagen gegeben um ihm zu sagen wann und ob ich wieder komme, oder er kündigt mich. Ich wünschte ich könnte ihm das sagen aber ob und wann ich wieder arbeiten kann weiß noch nicht einmal mein Arzt. Er sagt mir er möchte einen neuen Lehrling einstellen und kann dies nur wenn wir den Vertrag auflösen, wenn ich jedoch wiederkommen will, soll ich ihm diesbezüglich ein verbindliches Datum geben wann ich wieder einsteige. Ich bin ziemlich verzweifelt, denn ich möchte wenigstens die Option haben die Lehre zu beenden. Hätte auch nur noch ein Lehrjahr vor mir.
Was kann ich tun? Kann er mich einfach so kündigen?
Vielen Dank für die Hilfe!!!

RTH
Auch ein langer Ausfall nach einem Unfall ändert nach der Probezeit nichts an dem Kündigungsschutz während der Berufsausbildung.

Dietbert Arnold:

Montag, 25.Februar 2013

Liebe n.n. (ich habe Deinen Namen mal weggelassen),

Du hast einen Unfall mit einem Pferd erlitten. Da stellt sich sofort die Frage: War das ein Arbeitsunfall oder war das ein Privatunfall?

Egal ob ein privater oder dienstlicher Unfall, Dein Berufsausbildungsverhältnis besteht!! Ich gehe davon aus, dass die Probezeit beendet ist und somit der Berufsausbildungsvertrag unkündbar ist. Er endet, egal ob Du wieder gesund bist oder nicht, mit dem im Vertrag geschriebenen Enddatum. Da anzunehmen ist, dass Du keine silbernen Löffel geklaut hast und nicht schon abgemahnt wurdest, kann das Berufsausbildungsverhältnis nur vorzeitig beendet werden, wenn Dein Ausbilder und Du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder Du sagst, Du willst den Beruf Pferdewirt verlassen und einen anderen Beruf lernen.

Also noch einmal: Kein Unfall kann dazu führen, dass Du nach der Probezeit gegen Deinen Willen entlassen wirst!

Nehmen wir an, es war ein Privatunfall: Du wirst nach 6 Wochen kein Azubigehalt mehr bekommen, sondern ein reduziertes Krankengeld von der Krankenversicherung. Das hat übrigens mit Deiner Anstellung als Azubi überhaupt nichts zu tun. Lediglich die Lohnfortzahlung des Betriebes endet nach 6 Wochen. Und wenn Dich ein Arzt ganz lange krank schreibt, dann endet Dein Ausbildungsvertrag frühestens mit dem Ende des Ausbildungsvertrages.

Wäre aber besser, es wäre ein Arbeitsunfall gewesen. Dann bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung nach 6 Wochen Dein gesamtes Ausbildungsgehalt. Ohne Abzüge. Wenn die Ärzte feststellen sollten, dass der Beruf nicht mehr von Dir ausgeübt werden kann, dann wird Dich die Unfallversicherung umschulen, eventuell sogar eine Rente zahlen. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung enden erst, wenn sie nicht mehr nötig sind, haben also mit dem Ausbildungsende nichts zu tun. Dein Ausbildungsvertrag endet auch, wie beim Privatunfall, mit Ende des Berufsausbildungsvertrages.

Was tun?

  • Lasse Dich niemals von Deinem Ausbilder nötigen!
  • Unterschreibe nichts! Sage nichts!
  • Weise nur nach, dass Du noch arbeitsunfähig bist (gelber Schein oder Krankenhausbescheinigung).
  • Und wenn Dich Dein Ausbilder tausendmal drängt, sage einfach, dass es noch nicht fest steht, wie es weiter geht.
  • Ich rate Dir dringend, Kontakt mit der IG BAU aufzunehmen, dort Mitglied zu werden und Dich dann von denen rechtlich vertreten zu lassen. Im Augenblick können eventuell Entscheidungen von Dir getroffen werden, deren lebenslange Tragweite Du vielleicht gar nicht übersehen kannst.
  • Das übrigens, was Dein Ausbilder da mit Dir macht, dass er Dich auf Deubel komm raus los werden will, könnte sogar Nötigung sein. Wenn das so wäre, dann wäre das sogar eine Straftat. Also, lasse Dich niemals treiben von Deinem Chef!
  • Und dann kontrollierst Du auch noch, ob Dir Sachleistungen, wie Wohnen und Essen abgezogen werden. Die müssen natürlich während der Krankheit, wenn Du sie nicht in Anspruch nimmst, zurückgezahlt werden!
  • Und noch etwas: Natürlich steht Dir nach der Krankheit der normale Urlaub zu. So, als wenn Du nicht krank geschrieben gewesen wärest.

Unfallzahlen steigen

Unfallzahlen steigen

HANNOVER. Seit die Zahl der Pferde ihren Tiefststand der siebziger Jahre überwunden hat, stieg auch die Zahl der Unfälle mit Pferden. Jährlich registrieren die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über 4 000 Verletzte bei Unfällen mit Pferden. In der privaten Reitpferdehaltung seien dabei die Zahlen deutlich höher als in der professionellen. Die meisten Unfälle ereignen sich einer Untersuchung der Hannoverschen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zufolge im Stall: ein Drittel aller gemeldeten Unfälle. Neuralgische Punkte seien Hof, Reitplatz und Reithalle sowie Wiesen und Weiden.

Der direkte Kontakt zu den Tieren stellt insgesamt eine große Unfallgefahr dar. Die Unfallstatistik zeigt, dass die meisten Verletzungen daraus resultieren, dass das Pferd ein Fluchttier ist und sich in Gefahrensituationen entsprechend verhält. Gerade beim Reiten und Führen würden gravierende Fehler begangen, die zu Unfällen führen. Am häufigsten verletzt würden beim Menschen Finger, Füße und Kopf. Besonders risikoreich ist der Umgang mit Fohlen und Hengsten. Vermeiden lassen sich Unfälle durch umsichtiges Verhalten der Menschen im Umgang mit Pferden und eine sachgerechte, sichere Ausstattung der Stall- und Reiteinrichtungen.

Der Untersuchung zufolge ereignen sich Unfälle mit Pferden zu 4,2 Prozent im „normalen Bewegungsablauf“. Das Ausschlagen von Pferden schlägt sich zu 3 Prozent in der Unfallstatistik nieder. Tritte von Pferden wirken sich zu 4,9 Prozent aus, das Stoßen zu 2,3 Prozent. Weitere Gefährdungen entstehen durch das Umrennen (2,8 Prozent), Umreißen (14,3), Beißen (4,5). Mit 5,6 Prozent wirken sich Stürze und das Hinfallen aus; durch Drücken und Quetschen (34,5) entstehen die häufigsten Verletzungen; sonstige Tierbewegungen tragen mit 14,6 Prozent zu Schäden bei. Keine näheren Angaben zum Unfallhergang gab es in 8,9 Prozent der Fälle.
Quelle: Pferdebetrieb Nr. 5/Mai 2000