n.n. 01.09.2013:
Erstmal ein großes Lob für Ihre tolle Internetseite!
2010 habe ich meine Prüfung zur Pferdewirtin Zucht und Haltung
abgeschlossen. In einem Fach haben Sie mich sogar geprüft :). Danach habe ich in verschiedenen Ställen gearbeitet und mich nun entschlossen noch den Schwerpunkt Klassische Reitausbildung zu lernen.
Am 01.08.13 habe ich die Ausbildung begonnen und bin schon total unglücklich. Von meinen täglichen 10-11 Stunden Arbeitszeit reite und bewege ich ca. 2 Stunden Pferde, der Rest ist nur Stallarbeit. Natürlich habe ich in meinem Berichtsheft alles genau protokolliert. Mein Ausbilder hat mir jetzt jedoch verboten meine Arbeitszeiten zu notieren.
Jetzt überlege ich den Betrieb zu wechseln. Können Sie mir Betriebe nennen in denen man wirklich ausgebildet wird (Raum Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsen)? Ich bin reiterlich noch nicht so weit und habe mich entschlossen 2 Jahre die Ausbildung zu machen. Trotzdem brauche ich einen Betrieb bei dem ich was lerne!
Und noch eine weitere Frage, mein Ausbilder sagte, dass ich nicht zu Zwischenprüfung muss, weil ich schon Zucht und Haltung gelernt habe. Ist das richtig?
Vielen Dank schon im Vorraus.
Liebe Grüße
Dietbert Arnold, 02.09.2013:
Hallo n.n., hoffentlich war ich bei der Prüfung nicht zu streng! Lasse mich mal zunächst ein paar grundsätzliche Sachen sagen:
- Natürlich darf ein Ausbilder Dir nicht verbieten, die Arbeitszeiten und die Ausbildungsinhalte zu notieren. Wenn der den Ausbildungsnachweis ( wahrscheinlich nennt er es Berichtsheft) nicht unterschreiben will, ist das sein Problem! Lade Dir hier die Formblätter Ausbildungsnachweis herunter (https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?page_id=86) und fülle den ganz genau aus. Der Ausbildungsnachweis ist auch gültig, wenn Dein Ausbilder ihn nicht unterschreiben will. Der hat nämlich die Pflicht, den Ausbildungsnachweis durchzusehen und zu unterschreiben. Wenn nicht, sein Problem.
- Du kannst eine zweiteFachrichtung als Berufsausbildung anhängen, musst es aber nicht. Du hast auch die Option, ganz normal als fertige Pferdewirtin zu arbeiten und dich dann nach § 45.2 zur Prüfung anzumelden. Wenn Du Dich 1,5 x 1 Jahr als arbeitende Pferdewirtin auf die neue Fachrichtung vorbereitest, kann Du Dich sofort zu Prüfung anmelden.
- Ich sage immer wieder, dass alle, die eine weitere Fachrichtung weiter erlernen wollen, aufpassen müssen, dass sie nicht von ihrem „Ausbildungsbetrieb“ ausgebeutet werden. Du bist ausgelernte Pferdewirtin, wertvoll für den Betrieb und bekommst aber kleines Geld. Da gibt es nicht nur einen Betrieb in Deutschland, der da schwach wird und die weitere Ausbildung vernachlässigt und Dich einfach nur arbeiten lässt. Manche „Ausbilder“ sind darauf noch stolz und brüsten sich über so viel Cleverness.
- Du lernst eine weitere Fachrichtung mit einem zweiten Berufsausbildungsvertrag. Damit hast Du das Recht, auch die Berufsschule zu besuchen. Denke daran, dass in den Fachrichtungen durchaus andere Inhalte geprüft werden und Du nur in der Berufsschule den Kontakt zu Auszubildenden Deiner neuen Fachrichtung bekommst.
- Die Zwischenprüfung musst Du nicht mehr machen, denn formal werden Dir ja zwei Jahre anerkannt. In der Zeit war die Zwischenprüfung. Wenn Du aber einen zweijährigen Vertrag abschließt, dann sollte die Zwischenprüfung noch gemacht werden. Aber: Grundsätzlich ist es bei den reitenden Fachrichtungen ganz ganz wichtig, zur Zwischenprüfung zu gehen, denn dort findet auch eine Beurteilung und Beratung über die reiterlichen Fähigkeiten und Entwicklungen statt. Und das von unabhängigen Prüfern. Wenn ein Ausbildungsbetrieb Dir das nicht ermöglich, dann weißt Du welche Eigenschaften Dein „Ausbilder“ an Dir schätzt: billig Arbeiten.
- Merkst Du übrigens jetzt, dass es sich lohnt, in die Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten, um von denen Beratung und auch Rechtsschutz zu bekommen?
- Ich sende Dir den Namen meines Kollegen aus Schleswig Holstein per Mail, bestelle schöne Grüße von mir und rufe ihn bitte an. Wenn Dir einer im Norden helfen kann, dann …. .
Viele liebe Grüße und viel Glück