Eine neue Fachrichtung lernen

n.n. 01.09.2013:

Erstmal ein großes Lob für Ihre tolle Internetseite!

2010 habe ich meine Prüfung zur Pferdewirtin Zucht und Haltung

abgeschlossen. In einem Fach haben Sie mich sogar geprüft :). Danach habe ich in verschiedenen Ställen gearbeitet und mich nun entschlossen noch den Schwerpunkt Klassische Reitausbildung zu lernen.

Am 01.08.13 habe ich die Ausbildung begonnen und bin schon total unglücklich. Von meinen täglichen 10-11 Stunden Arbeitszeit reite und bewege ich ca. 2 Stunden Pferde, der Rest ist nur Stallarbeit. Natürlich habe ich in meinem Berichtsheft alles genau protokolliert. Mein Ausbilder hat mir jetzt jedoch verboten meine Arbeitszeiten zu notieren.

Jetzt überlege ich den Betrieb zu wechseln. Können Sie mir Betriebe nennen in denen man wirklich ausgebildet wird (Raum Hamburg/Schleswig-Holstein/Niedersachsen)? Ich bin reiterlich noch nicht so weit und habe mich entschlossen 2 Jahre die Ausbildung zu machen. Trotzdem brauche ich einen Betrieb bei dem ich was lerne!

Und noch eine weitere Frage, mein Ausbilder sagte, dass ich nicht zu Zwischenprüfung muss, weil ich schon Zucht und Haltung gelernt habe. Ist das richtig?

Vielen Dank schon im Vorraus.

Liebe Grüße

Dietbert Arnold, 02.09.2013:

Hallo n.n., hoffentlich war ich bei der Prüfung nicht zu streng! Lasse mich mal zunächst ein paar grundsätzliche Sachen sagen:

  1. Natürlich darf ein Ausbilder Dir nicht verbieten, die Arbeitszeiten und die Ausbildungsinhalte zu notieren. Wenn der den Ausbildungsnachweis ( wahrscheinlich nennt er es Berichtsheft) nicht unterschreiben will, ist das sein Problem! Lade Dir hier die Formblätter Ausbildungsnachweis herunter (https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?page_id=86) und fülle den ganz genau aus. Der Ausbildungsnachweis ist auch gültig, wenn Dein Ausbilder ihn nicht unterschreiben will. Der hat nämlich die Pflicht, den Ausbildungsnachweis durchzusehen und zu unterschreiben. Wenn nicht, sein Problem.
  2. Du kannst eine zweiteFachrichtung als Berufsausbildung anhängen, musst es aber nicht. Du hast auch die Option, ganz normal als fertige Pferdewirtin zu arbeiten und dich dann nach § 45.2 zur Prüfung anzumelden. Wenn Du Dich 1,5 x 1 Jahr als arbeitende Pferdewirtin auf die neue Fachrichtung vorbereitest, kann Du Dich sofort zu Prüfung anmelden.
  3. Ich sage immer wieder, dass alle, die eine weitere Fachrichtung weiter erlernen wollen, aufpassen müssen, dass sie nicht von ihrem „Ausbildungsbetrieb“ ausgebeutet werden. Du bist ausgelernte Pferdewirtin, wertvoll für den Betrieb und bekommst aber kleines Geld. Da gibt es nicht nur einen Betrieb in Deutschland, der da schwach wird und die weitere Ausbildung vernachlässigt und Dich einfach nur arbeiten lässt. Manche „Ausbilder“ sind darauf noch stolz und brüsten sich über so viel Cleverness.
  4. Du lernst eine weitere Fachrichtung mit einem zweiten Berufsausbildungsvertrag. Damit hast Du das Recht, auch die Berufsschule zu besuchen. Denke daran, dass in den Fachrichtungen durchaus andere Inhalte geprüft werden und Du nur in der Berufsschule den Kontakt zu Auszubildenden Deiner neuen Fachrichtung bekommst.
  5. Die Zwischenprüfung musst Du nicht mehr machen, denn formal werden Dir ja zwei Jahre anerkannt. In der Zeit war die Zwischenprüfung. Wenn Du aber einen zweijährigen Vertrag abschließt, dann sollte die Zwischenprüfung noch gemacht werden. Aber: Grundsätzlich ist es bei den reitenden Fachrichtungen ganz ganz wichtig, zur Zwischenprüfung zu gehen, denn dort findet auch eine Beurteilung und Beratung über die reiterlichen Fähigkeiten und Entwicklungen statt. Und das von unabhängigen Prüfern. Wenn ein Ausbildungsbetrieb Dir das nicht ermöglich, dann weißt Du welche Eigenschaften Dein „Ausbilder“ an Dir schätzt: billig Arbeiten.
  6. Merkst Du übrigens jetzt, dass es sich lohnt, in die Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt einzutreten, um von denen Beratung und auch Rechtsschutz zu bekommen?
  7. Ich sende Dir den Namen meines Kollegen aus Schleswig Holstein per Mail, bestelle schöne Grüße von mir und rufe ihn bitte an. Wenn Dir einer im Norden helfen kann, dann …. .

Viele liebe Grüße und viel Glück

Wie auf Quereinsteigerprüfung (Spezialreitweisen) vorbereiten?

Dennis Koetschau, 24.08.2013:

Ich  möchte meinen Berufsabschluss Pferdewirt Westernreitweise über den Quereinstieg erwerben, ich habe die erforderlichen Praxisjahre bereits voll, allerdings bin mir zur Zeit nicht sicher ob ich die Prüfung bestehe. Können Sie mir noch sagen wie ich mich vorbereiten.kan, mich weiterbilden kann?

Dietbert Arnold, 25.08.2013:

Hallo Dennis,

zunächst ackerst Du einmal die gesamte Verordnung zum Pferdewirt in der Fachrichtung Spezialreitweisen, durch. Da steht eigentlich genau drin, was so geprüft werden wird.

Dann lädst Du Dir die Leittexte für Pferdewirte unter www.leittexte.de kostenfrei herunter und bearbeitest die sorgfältig. Wenn Du da Lücken bemerkst, dann musst Du die schließen.

Unterschätze bitte nicht WiSo, also alles über Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungen, Pferdeverkauf, Arbeitsverträge, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetze, usw.. Auch mit einer derartigen Klausur kannst Du scheitern.

So, und dann suchst Du Dir einen Kontakt zu einem renommierten Berufsausbilder aus Deiner Fachrichtung. Den/die musst Du befragen.

Und dann gibt es ja noch jede Menge Bücher für die Theorie, also Fütterung berechnen, Düngeplan erstellen, Stallklima beurteilen, Hygienepläne erstellen (impfen + entwurmen), usw. Einige Buchvorschläge findest Du auch unter dem Reiter „Medien“ hier auf der Seite.

Was meinst Du, das hat schon weiter geholfen?

 

Grundsätze zur Prüfungszulassung für Externe (§45.2 BBiG)

Abschlusszeugnis
Das Pferdewirtzeugnis ist der Eintritt in die lebenslange Weiterbildung. Wer möchte bis zum Universitätsabschluss.

Bevor Ihr hier weiterlest, beachtet bitte, dass ich hier meine persönliche Meinung aufschreibe.

Für Klarheit könnten folgende Grundsätze sorgen:

  1. Es können Personen auch ohne Berufsausbildung zu einer Berufsabschlussprüfung zugelassen werden. Damit können „Ungelernte“ ihre berufliche Qualifikation auch schwarz auf weiß nachweisen und so deutlich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Also: vom Mister und Pfleger zum Pferdewirt aufsteigen. Der § 45.2 Berufsbildungsgesetz BBiG ist also eine große Chance sich im Berufsleben zu qualifizieren und aufzusteigen. Der Schritt zum Berufsabschluss ist auch deshalb so wichtig, weil das Berufsbildungssystem mittlerweile keine Sackgasse mehr ist, sondern den Aufstieg bis zum Universitätsabschluss eröffnet.
  2. Die Prüfungszulassung für Externe wendet sich vorrangig an folgende Personen: a) Mitarbeiter, die in einem Beruf qualifiziert arbeiten, es aber irgendwie versäumt haben, eine formale Berufsausbildung zu durchlaufen b) Personen die z.B. durch Arbeitslosigkeit in einen ungelernten Beruf wechseln mussten oder wollten.
  3. Personen, die die Abschlussprüfung z.B. zum Pferdewirt machen möchten, müssen der Zuständigen Stelle nachweisen, dass sie die Anforderungen zur Zulassung im besonderen Fall gem. BBiG erfüllen. Also: Ihr müsst die Bescheinigungen vorlegen.
  4. Erste wesentliche Anforderung: Die erforderliche Mindestzeit in dem Beruf, in dem die Abschlussprüfung angestrebt wird, beträgt das 1,5fache der Ausbildungszeit.
  5. Zweite wesentliche Anforderung: Die maßgebliche Mindestzeit (1,5fache der Ausbildungszeit) muss im angestrebten Beruf, hier bei uns Pferdewirt, nachgewiesen werden.
  6. Die Zuständigen Stellen haben zu prüfen, ob eine Person, die die Abschlussprüfung machen möchte, im Beruf tätig war und 4,5 Jahre als qualifizierte Fachkraft gearbeitet hat.
  7. Im Beruf tätig ist nach allgemeiner Auffassung nur eine Person, die in Vollzeit, über eine längere Dauer wirklichkeitsnah und natürlich gegen eine angemessene Bezahlung im Beruf ohne Berufsabschluss gearbeitet hat.
  8. Personen, die für eine angemessene Bezahlung im Beruf dauerhaft gearbeitet haben, können üblicherweise immer auch die entsprechenden Sozialversicherungsnachweise beifügen. Wer selbständige Zeiten nachweisen möchte, kann dies problemlos durch entsprechende Steuerbescheide tun.
  9. Berufserfahrung und Qualifizierung für den Beruf Pferdewirt ist nachzuweisen. Eine formale, nicht qualifizierende Tätigkeit führt nicht zur Prüfungszulassung. Also: Es reicht nicht aus, irgendwie in einem Pferdebetrieb tätig gewesen zu sein.
  10. Wer einem Sport, Hobby, Schüler- oder Studentenjob nachgeht, ist, das wird deutlich, nicht über einen längeren Zeitraum beruflich tätig geworden.
  11. Alle Bescheinigungen der FN oder anderer Sportverbände sind dem Hobby zuzurechnen. Die FN ist ein Sportverband des Deutschen Olympischen Sportbundes DSOB.
  12. Lehrgänge sind keine berufliche Tätigkeit, in der wirklichkeitsnah berufliche Tätigkeiten ausgeführt und berufliche Erfahrungen gesammelt werden können.
  13. Reine Prüfungsvorbereitungslehrgänge sind zwar hilfreich, zählen aber nicht zur beruflichen Tätigkeit.
  14. Nebenbeschäftigungen sind ebenfalls keine vollwertige Berufstätigkeit und taugen deshalb nicht als Mindestzeitnachweis. Verlangt werden reguläre, hauptberufliche und sozialversicherungspflichtige Arbeitszeiten.
  15. Die Behauptung, während einer Schul- oder Universitätsausbildung hauptberuflich berufstätig gewesen zu sein, kann durchaus problematisch sein. Der Status Schüler/ Student und hauptberufliche berufliche Tätigkeit schließt sich aus, es kann zu Diskussionen mit dem Finanzamt, der Ausbildungsstätte und den Sozialversicherungen führen, die auch mit einem Strafverfahren enden können. Also: Wer als Student ausgesprochen billig Bus fährt und preiswert in der Mensa speist, der kann nicht hauptberuflich berufstätig gewesen sein. Wenn doch, dann … .
  16. Die Zulassung zur Prüfung in besonderen Fällen muss immer bei der Zuständigen Stelle gestellt werden und die Person, die den Antrag stellt, muss belegen, dass es zu einer berechtigten Prüfungszulassung kommt. Ist die Zuständige Stelle nicht von einer Prüfungszulassung überzeugt, entscheidet der gesamte Prüfungsausschuss.
  17. In Ausnahmefällen kann die Zuständige Stelle sogar auf die Mindestzeitregel (1,5fache Ausbildungszeit) verzichten, wenn im Antrag von der Person der Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit im angestrebten Beruf auch ohne Berufstätigkeit bewiesen werden kann. Das ist aber nur in Ausnahmefällen zielführend, weil die berufliche Handlungsfähigkeit in den meisten Fällen nur zu erreichen ist, wenn im Beruf hauptberuflich über einen längeren Zeitraum gearbeitet wurde. Diese Ausnahmeregelung wäre eventuell hilfreich für Frauen, die während der Kindererziehungszeiten nicht vollberuflich arbeiten konnten. Also: Ausnahmefälle gibt es, Ausnahmen bleiben aber Ausnahmen und stehen im Ermessen der Zuständigen Stellen.

Pferdewirtprüfung nach Mitarbeit im eigenen Betrieb?

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Zur Berufsabschlussprüfung Pferdewirt werden auch pferdeerfahrene Mitarbeiter eines Pferdebetriebes zugelassen, auch wenn sie keine Berufsausbildung durchlaufen haben. Näheres regelt § 45.2 Berufsbildungsgesetz.
  • Alexandra 28.03.2013:

Ihre Internetseite ist sehr interessant und informativ. Vielleicht können Sie mir vorab eine Frage zur Zulassung für die Abschlussprüfung zum Pferdewirt „Haltung und Service“ als Quereinsteiger beantworten. Die Unterlagen für die Antragstellung habe ich bereits ausgedruckt und mit denen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ergänzt.

Nun zu meinen Daten. Ich bin wohnhaft in B. und 41 Jahre alt. Seit 1995 halten wir (ich und mein Mann) am Hof Pferde.

Von 1999 – 2004 war mein Mann Nebenerwerbslandwirt mit Pensionspferden (15 Pferde). Zu dieser Zeit waren wir beide berufstätig und haben den Hof gemeinsam geführt. Seit 2004 vergrößerten wir unser Anwesen um einen weiteren Stall und eine Reithalle (32 Pferde).

Ab 2004 sind wir Selbständig. Bedingt durch die Geburt unseres Kindes arbeitete ich nur sozusagen Teilzeit im Betrieb mit.

Alle Arbeiten werden von uns beiden bewerkstelligt. Allerdings ist der Betrieb nur auf meinen Mann gemeldet und ich arbeite entgeldlos mit. Wie sehen Sie die Chancen auf Zulassung zur Prüfung zum Pferdewirt Haltung & Service ? Da ich bedingt durch Betrieb und Familie keine Möglichkeit habe, außerhalb eine Ausbildung zu beginnen wäre dies eine gute Möglichkeit, doch noch einen Abschluß in diesem Beruf zu bekommen.

 

Vertrag als Quereinsteiger

  • n.n.

Kann per Vertrag die Zahlung von Urlaubsgeld ausgeschlossen werden?
Es wurde eine freiwillige Zahlung für 12 Tage gezahlt. Für den Rest soll es keine Zahlung geben, da es im Vertrag als freiwillige Zahlung angegeben wurde. Habe noch vergessen zu erwähnen, dass es sich um keinen Ausbildungsvertrag handelt, sondern Vertrag als Quereinsteiger. Die Vergütung ist aber gleich der Ausbildungsvergütung.

  • Dietbert Arnold

Ich bin sprachlos. Du arbeitest mit Azubikonditionen, obwohl Du nicht Auszubildende bist. Dein Status ist ungelernte Arbeiterin. Dafür musst Du angemesen entlohnt werden. Darauf hast Du einen Rechtsanspruch, denn eine wesentlich geringere Bezahlung ist sittenwidrig. 

Hast Du Dir eigentlich schon einmal Gedanken gemacht, was da mit Dir gemacht wird? Ein angeblicher Ausbilder, natürlich ohne Genehmigung, lässt Dich locker 4,5 Jahree zu einem Hungerlohn schuften und Du weißt nacher überhaupt nicht, ob das, was Du da gemacht hast, zur Prüfung reicht. Hast Du Dir eigentlich mal Gedanken darüber gemacht, warum Dein Chef kein Ausbilder ist?

Du wirst gerade ganz mies ausgebeutet. Merkst Du das nicht? 

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten.

  1. Du machst gar nichts. Lässt Dich weiter ausbeuten und weißt erst zum Schluss, warum Du durch die Prüfung gefallen bist (die Du auch noch selber bezahlen musst). Wenn Du das möchtest, dann darst Du auch nicht klagen, auch keine Ansprüche stellen, denn das ist doch klar, wer Dich so beschäftigt, meint es nur mit sich selber, aber nicht mit Dir gut.
  2. Du trittst sofort in die Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt ein und wehrst Dich gemeinsam mit denen gegen Deine Situation. Da dürften erhebliche Nachzahlungen fällig werden. Die Profis der Gewerkschaftwerden Dich auch rechtsberaten, was ich hier nicht tun kann und darf. Solchen Ausbildern, das schreibe ich Dir ganz deutlich, muss das Handwerk gelegt werden! Und dann suchst Du Dir eine vernünftige Lehrstelle. 

So, jetzt musst Du Dich entscheiden. Ich wüsste, was ich meiner Tochter raten würde