Endlich Zeit zu lernen: Bildungsurlaub

Weiterbildung, Wissen erweitern, Sprachen lernen, Gesundheitskurse und auch politische Seminare, das ist nur eine kleine Auswahl für einen Bildungsurlaub. Und das alles, bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber. Das beste kommt jetzt: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf den Bildungsurlaub.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund- Bildungswerk

Was ist Bildungsurlaub/ Bildungszeit?

Zusätzlich zum Urlaub und bei voller Bezahlung muss ein Arbeitgeber*in seine Mitarbeiter*innen, also Euch, an einer Bildungsmassnahme teilnehmen lassen.

Wo habt Ihr ein Recht auf Bildungsurlaub?

In diesen Bundesländern habt Ihr das Recht zum Bildungsurlaub: Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen.

Wie lang ist der Bildungsurlaub?

Das ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, in den meisten Bundesländern sind es 5 Tage Bildungsurlaub in jedem Jahr, die Ihr nutzen könnt. In vielen Bundesländern kannst Du auch 10 Tage in zwei Jahren zusammen in Anspruch nehmen.

Wo steht das Recht auf Bildungsurlaub?

Jedes Bundesland mit dem Recht auf Bildungsurlaub hat ein eigenes Landesgesetz. Das solltet Ihr Euch vorher einmal ansehen. Ganz wichtig: Es gilt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Sitz des Betriebes und nicht der eigene Wohnsitz ist.

Weiterbildung zahlt sich immer aus.

Wie kannst Du Bildungsurlaub nehmen?

Ihr sucht Euch zunächst einmal eine Veranstaltung, Kurs, Workshop oder Seminar heraus. Hilfreich ist das Internet, nutzt Portale, Infos, Gewerkschaft, die zugelassene Angebote auflisten. Die Betonung muss auf Zugelassen gelegt werden, wie z.B. „Das Seminar xyz ist gemäß Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes XXX als Bildungsurlaub zugelassen.“ Etwa 1 – 2 Monate vorher meldet Ihr Euch zum Bildungsurlaub beim Veranstalter an und beantragt gleichzeitig den Bildungsurlaub beim Betrieb. Beides am besten schriftlich. Der Bildungsträger hilft Euch mit den notwendigen Infos, wie Zeiten, Inhalte, Lernziele usw.. Direkt nach dem Bildungsurlaub müsst Ihr dann eine Teilnehmerbescheinigung, der Bildungsträger gibt die Euch in die Hand, abgeben. Damit niemand glaubt, Ihr habt einfach nur Urlaub gemacht.

Welche Kurse dürft Ihr belegen?

Die Fortbildung kann aber muss nicht direkt mit Eurem Beruf zu tun haben. Vom Sprachkurs bis zu Gesundheitskursen, von politischen Seminaren bis zu persönlichkeitsbildenden Kursen und natürlich auch hippologischen Weiterbildungen, alles geht. Einzig müsst Ihr darauf achten, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub in Eurem Bundesland (Arbeitgebersitz) anerkannt ist. Auch die Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund als auch die IG Bauen Agrar Umwelt) bieten Kurse an.

Wer bezahlt das alles?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Euren Lohn weiterzahlen, wie im Urlaub. Die Kursgebühren, Anreise und Unterkunft zahlt Ihr. Vielfach könnt Ihr bei diesen Kosten vom Staat gefördert werden. Mehr lest Ihr hier.

Und wenn Ihr wieder zurück seid, dann schreibt doch mal von Euren Erfahrungen. Versprochen?

Und Tschüss

Die Probezeit nutzen, um den Schwarzen Schafen in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu entkommen.

Wehret den Anfängen: Vorbeugen ist besser als nachsorgen. Lasst Euch ausbilden und nicht ausbeuten.

In jedem Ausbildungsvertrag muss die Probezeit niedergeschrieben sein. Das Gesetz bestimmt: Wenigstens 1 Monat, maximal 4 Monate.

Es gibt gute Gründe, die Probezeit in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu nutzen:

  1. Der Ausbildungsvertrag ist nicht vom Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben.
  2. Dir wurde keine Kopie des Ausbildungsvertrages ausgehändigt, der von Dir, dem Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben ist.
  3. Du hast keine sachliche und zeitliche Gliederung für Deine Ausbildung ( persönlicher Ausbildungsplan) zusammen mit Deinem komplett unterschriebenen Ausbildungsvertrages erhalten. Bedenke: Eine einfache Kopie des Ausbildungsrahmenplans aus der Verordnung Pferdewirt ist keine auf Dich abgestellte sachliche und zeitliche Gliederung (persönlicher Ausbildungsplan) Deiner Ausbildung.
  4. Dein Ausbildungsbetrieb besitzt keinen Ausbilder mit einer Ausbildungseignung. Tipp: Im Zweifel und bei jedem Ausbilderwechsel immer bei der Zuständigen Stelle anrufen und fragen! Du läufst sonst Gefahr, dass Deine Ausbildung nicht anerkannt wird und Du keine Abschlussprüfung machen darfst!
  5. Dein Ausbilder ist nur selten im Ausbildungsbetrieb.
  6. Du besuchst nicht regelmäßig die Berufsschule. Tipp: Du hast ein Recht zum Berufsschulbesuch, egal wie alt Du bist und welche Vorbildung Du hast!
  7. Ein sechsstündiger Berufsschultag ersetzt nicht einen kompletten Arbeitstag, obwohl das vom Gesetz so vorgeschrieben wird.
  8. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeit wird nicht eingehalten.
  9. Überstunden werden ständig angeordnet und Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  10. Arbeit an Sonn- und Feiertagen werden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  11. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Urlaubstage.
  12. Du erhältst keine schriftliche Lohnabrechnung.
  13. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Entlohnung.
  14. Du bekommst nicht vom Ausbildungsbetrieb die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt: Reithelm, Sturzweste, Sicherheitsschuhe, Reitbekleidung, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzbekleidung, usw.
  15. Du bist nicht gesetzlich krankenversichert.
  16. Du erhältst keinen regelmäßigen Reit- bzw. Fahrunterricht. Bedenke: Unterricht, der nur ein mal in der Woche stattfindet ist nicht ausreichend!

Jeder einzelne Punkt alleine kann erfahrungsgemäß schon ausreichen, sich von einem Schwarzen Schaf in der Berufsausbildung zu trennen, denn deren Tricks gleichen sich auffallend. Die Wahrscheinlich, einem Schwarzen Schaf auf dem Leim gegangen zu sein, der/die Dich ausnutzt und nicht ausbildet, ist sehr groß.

Warum musst Du im Beruf Pferdewirt*in besonders vorsichtig sein?

Schwarze Schafe sind in der Pferdewirtschaft nicht selten. Die suchen Dich als billige Arbeitskraft, denn Auszubildende erwirtschaften dem Betrieb in aller Regel einen ordentlichen Gewinn. Mit Auszubildenden in den Pferdebetrieben kann man richtig Kasse machen! Viele Auszubildende fallen auf diese „Ausbilder“ herein und jeder zweite Azubi schmeisst auch aus diesen Gründen vor der Prüfung völlig enttäuscht die Berufsausbildung hin. Es gibt leider nur sehr wenige Zuständige Stellen, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildung befragen (feed back), so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Und das Ergebnis: Ganz miese Noten für die Ausbildungsbetriebe!

Drei Jahre ackern ohne Ende und dann durch die Prüfung fallen, weil es keine Ausbildung gab. Und hinter Deinem Rücken sagen die Schwarzen Schafe dann noch: Die war einfach nur faul.

Heftet Euren Schwarzen Schafen diesen Zettel an die Tür. Hinterher geht es Euch besser und niemand vermiest Euch den Beruf Pferdewirt. Und dann sucht Ihr Euch in aller Ruhe einen echten Ausbildungsbetrieb.

Damit Dir diese Tortur erspart bleibt, nutze die Liste mit den Tricks der Schwarzen Schafe und nutze vor allem die Chance, völlig komplikationslos innerhalb der Probezeit zu gehen. Du kannst Dich umdrehen und gehen. Ohne Kündigungsfrist, ohne Schadenersatz, ohne Konsequenzen. Und dann suchst Du Dir einen wirklichen Ausbildungsbetrieb. Schlechtes Gewissen? Müsst Ihr nicht haben, seid froh, dass Ihr den Schwarzen Schafen entkommen seid, die, die Euch ausbeuten und Euch den Beruf vermiesen.

Schluss mit Lustig

Die (er)nüchternen Zahlen der Berufsbildungsstatistik

Lasst Euch nicht täuschen: Die Wirklichkeit in vielen Pferdebetrieben ist ernüchternd.

Die Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge ist nach wie vor in der Pferdewirtschaft extrem hoch und behält einen unrühmlichen Spitzenplatz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Situation in der Berufsausbildung zum Pferdewirt/in ist weiterhin prekär.

Nahezu die Hälfte der Pferdewirtazubis haut vor der Prüfung frustriert in den Sack und hat schlichtweg die Nase voll von diesem Beruf. Wer immer noch behauptet, das liegt an der rosa- roten Bille der Wendy- Mädels, der/die verkennen, dass die allermeisten Azubis zahlreiche Praktika vor dem Ausbildungsbeginn gemacht haben und durchaus in der läge sind, richtig hart zu arbeiten. Nur wer die dann auch noch überfordert, der provoziert den Ausbildungsabbruch. Das Tragische daran ist, dass junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens lernen müssen, dass sie eigentlich nur Opfer von maßlosen Chefs werden. Was lernen sie? Nicht den Beruf Pferdewirt, sondern dass Berufsleben doof ist.

Irgendwann werden die Chefs alleine misten, denn die Ausbildungsbedingungen sind ganz offensichtlich im Jahr 2019 nicht besser geworden. Besondere Vorsicht ist in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service angeraten, denn ganz offensichtlich gehen immer mehr Betriebe dazu über, diese Fachrichtung zu missbrauchen, indem sie leider die Fachrichtung Pferdehaltung und Service als Fachrichtung Pferdemister/in umwandeln. Entsprechend groß sind die Klagen der Azubis in dieser Fachrichtung. Alles unter den Augen des Berufsstandes und der Zuständigen Stellen.

neu abgeschlossene Verträge
2019
vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge
2019
Auflösungs-quote
AnzahlAnzahl%
alle Pferdewirt-
Azubis in D
71733947,3 %
Werker /Fachpraktiker12650,0 %
Pferdehaltung & Service35716847,1 %
Zucht632742,9 %
Kl. Reitausbildung2019346,3 %
Rennen18950,0 %
Speziell. Reitweisen271555,6 %
ohne Fachrichtung392153,8
Quelle: Berufsausbildungsstatistik 2019, Statistisches Bundesamt: Fachserie 11, Reihe 3 -2020

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Fachrichtungmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblich
20152016201720182019
Klassische Reitausbildung4824636210332163319530171
Pferdehaltung & Service3934542372393273633033324
Pferdezucht186396315751257954
Pferderennen921312012312612
Spezialreitweisen627627336033027
alle Pferdewirte12970296684906668462778639

Quelle: Berufsausbildungsstatistik 2019, Statistisches Bundesamt: Fachserie 11, Reihe 3 -2020

Alle, die überlegen, eine Berufsausbildung zum Pferdewirt/in zu machen, sollten bedenken, dass die Hälfte aller Auszubildenden entmutigt, enttäuscht und frustriert die Ausbildung aufgibt. Nur weg! Und die, die durchhalten, die haben so viel Durchhaltevermögen, um wenigsten mit einer Abschlussprüfung die Ausbildung zu beenden. Seid nicht so naiv, zu glauben, dass es immer nur die anderen betrifft, die mit Tränen in den Augen die Ausbildung abbrechen. Manchmal kann man verstehen, wenn Eltern sagen, Mensch Mädel, lerne was Vernünftiges. Denkt mal darüber nach.

Der Blog zur Sommerdürre

Die Sommerdürre schlägt zu. Das Grundfutter wird in vielen Regionen knapp. Der passende Blog zum Thema ist eingerichtet: www.pferdegruenland.de
Hier habt Ihr die Möglichkeit Euch mit anderen Pferdehaltern auszutauschen. Nur gemeinsam gelingt es, sich erfolgreich auf den Klimawandel einzustellen und die Grundfutterversorgung unserer Pferde in Zukunft sicherzustellen.

Trotz Arbeit arm?

Wer wenig Geld verdient, gilt als arm. Aber wo ist die Grenze zwischen arm und angemessen? Diese Frage beantwortet in jedem Jahr das Statistische Bundesamt. Die Statistiker sagen, wer weniger als 60% des verfügbaren Einkommens hat, als der Durchschnitt, der/die gilt als arm, ganz genau nennt man das monetäre Armut.

Urlaub? Der bleibt bei monetärer Armut auf der Strecke.

Natürlich macht es einen riesigen Unterschied, ob Du in einer Stadt mit sehr hohen Mieten lebst, oder in preiswerten Regionen. Das berücksichtigen die Statistiker natürlich und berechnen die Armutsgrenze einmal für ganz Deutschland und dann für jedes Bundesland. Deshalb ist ein Hamburger schon arm, obwohl er in Thüringen mit diesem Gehalt noch ein menschenwürdiges Gehalt bekommen würde.

Die neuesten Zahlen wurden gerade vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und hier veröffentliche ich die Nettogehälter im Monat für einen Einzelhaushalt, die die Grenze zwischen arm und nicht arm bilden:

D1074.- netto
BW1167.- netto
BAY1155.- netto
BER1045.- netto
BRA1030.- netto
HB935.- netto
HH1145.- netto
HES1095.- netto
MVP973.- netto
NDS1049.- netto
NRW1042.- netto
RLP1100.- netto
SAR1076.- netto
SAS968.- netto
SAA958.- netto
SH1113.- netto
THÜ966.- netto
Monetäre Armutsgrenze in Deutschland und den Bundesländern, Quelle Statistisches Bundesamt 2020

Ihr könnt jetzt genau sehen, ob Ihr einfach nur arm bleibt, obwohl Ihr von morgens bis abends rackert und nie auf den sog. Grünen Zweig kommt.

Wer Vollzeit arbeitet und unter der Armutsgrenze verdient, der sollte schnellstens mit dem Chef/Chefin reden und bei Erfolglosigkeit einfach nur gehen. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich rede nicht von Teilzeitstellen oder Ferien- und Semesterjobs.

Wer Teilzeit arbeitet und unterhalb der Armutsgrenze verdient, muss wissen, dass dieses Einkommen auf Dauer nicht zum menschenwürdigen Leben als Alleinverdiener reicht und die Rentenzeit ganz, ganz bitter wird.

Die ganze Liste für Einzel- und Mehrpersonenhaushalte des Statistischen Bundesamtes findet Ihr hier.

Probleme mit der schriftlichen Prüfung

n.n. (dem admin bekannt), 16.07.2020

Seit einigen Wochen schaue ich immer mal wieder auf Ihrer Homepage vorbei – aus gegebendem Anlass, mein Sohn hatte gestern seine schriftliche Prüfung im Bereich Service und Haltung und hat leider im Bereich Betriebsorganisation eine 5 geschrieben, die er nicht mehr hätte kriegen dürfen.

Weil er ja nun noch eine Chance in der mündlichen Prüfung hat, würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Als Prüfungsaufgabe sollte ein Reitpaltz geplant werden. Mein Sohn hat ein Ebbe-Flut-System beschrieben, wie er es mt seinem Ausbilder geübt hatte, und bekam gesagt, das sei völlig am Thema vorbeigegangen. Weil nun auch der Ausbilder ratlos ist: denken Sie, dass für die Prüfer ausschließlich Anlagen mit 3-Schicht-System gelten? Oder wie kann er es in der mündlichen Prüfung (deutlich) besser machen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

n.n. (dem admin bekannt), 15.07.2020

Zunächst einmal Danke und Respekt für Ihre Website pferdewirtpruefung.de – sehr hilfreich!! 

Mein Sohn hat leider die Prüfung zum Pferdewirt Haltung und Service (in Hessen) nicht bestanden und soll nun in die mündliche Nachprüfung. Da er im Abschnitt Betriebsmanagement eine fünf geschrieben hat, werden nun die Prüfungsthemen wohl nochmal genauer abgefragt. Eines der Themen war „plane einen Reitplatz für Deinen Reiterhof inkl. Verkehrslage, Bodenprofil, Unfallverhütung…“ (ich habe das jetzt mal verkürzt zusammengefasst). Dazu ist in der Literatur und auch in seinen Berufsschulunterlagen eher wenig konkretes und umfassendes zu finden. 

Kennen Sie eine Quelle, in der man dazu recherchieren könnte? 

Dietbert Arnold, 16.07.2020

Eure Fragen werde ich einmal gemeinsam beantworten. Scheint fast so, als ob Ihr aus der selben Ecke kommt. Ich denke, Ihr wisst, dass ich nichts zu dieser Prüfung und diesem Prüfungsausschuss sagen kann. Dennoch versuche ich, Euch mit generellen Infos zu versorgen, damit Ihr gut informiert seid und die Situation einschätzen könnt. Dann will ich mal loslegen:

Grundsätzlich kann nicht jeder Lerninhalt der Verordnung abgeprüft werden, sonst wäre die Prüfung an sieben Tagen der Woche. Also wird exemplarisch geprüft und der Prüfungsausschuss legt zu jeder Prüfung neu fest, welche Inhalte geprüft werden. Weil auch die Prüfer wissen, dass lediglich exemplarisch geprüft wird, werden normalerweise nicht die selben Inhalte schriftlich und mündlich abgeprüft. Das wäre auch pädagogisch nicht wünschenswert, weil die Prüfer haben nicht das Interesse eine Wissenslücke zwei mal zu entdecken und zu „bestrafen“.

In der Prüfung, sowohl schriftlich als auch mündlich, soll nach Verordnung festgestellt werden, ob die berufliche Handlungsfähigkeit eines Pferdewirtes*in vorhanden ist. Deshalb sollen Prüfer keine Fragen stellen, sondern nur berufstypische Aufgaben formulieren. Etwa so, wie es der Chef im Betrie auch tut, wenn er Aufgaben an eine Fachkraft vergibt. Diese Aufgaben sind in einer vorher festgelegten Zeit zu bearbeiten. Bearbeiten bedeutet, eigenständig zu planen, durchzuführen und das Arbeitsergebnis selber zu beurteilen. Während der Aufgabe arbeiten die Prüflinge völlig selbständig. Es ist völlig normal und auch erwünscht, dass Prüflinge zu eigenständigen Lösungen kommen. Die Prüfer beurteilen die drei Teile (Planung, Durchführung, Überprüfung) nach dem Kriterium, ob die berufliche Handlungsfähigkeit eines ausgelernten Pferdewirtes*in vorhanden ist. Entscheidend sind für die Prüfer die Fragen: Ist die Aufgabe fachlich korrekt gelöst? Ist die Aufgabe zeitlich angemessen erledigt? Ist die Aufgabe in einem realistischen Aufwand (Arbeitsmittel, Personal, Kosten, usw.) erledigt und ist die Aufgabe kritisch überprüft worden. Alleine aus dieser, meiner Beschreibung wird deutlich, dass eine Aufgabenlösung variantenreich sein kann. Dieses ganze Verfahren heißt handlungsorientierte Prüfung und hat seit vielen Jahren die Prüfungsfragen abgelöst. Nur alle halten sich nicht dran. Natürlich muss die Aufgabe korrekt befolgt werden, so wie im wahren Leben auch. Thema verfehlen ist nicht gut, in der Prüfung und im Betrieb. Wenn es Probleme mit der Interpretation der Prüfungsaufgabe gibt, dann haben Prüflinge das gute Recht, in das Prüfungsprotokoll zu sehen. Nach Einsicht in das Prüfungsprotokoll ist eigentlich gut zu beurteilen, ob die Aufgabe inhaltlich korrekt bearbeitet wurde und dann die berufliche Handlungsfähigkeit vorlag. Bei einer schriftlichen Prüfung sollte das sicher zu beurteilen sein. Ihr habt natürlich, wie bei jeder Verwaltungsentscheidung in einer Demokratie, das Recht, Widerspruch einzulegen.

Nun noch zu der Frage, was ist denn fachlich korrekt. Das ist wie in jeder Branche die Frage nach der guten fachlichen Praxis (landwirtschaftlicher Begriff) oder dem Stand der Technik/ Wissenschaft. Außenseitermeinungen sind in der Abschlussprüfung nicht gefragt. Bei Reitböden könnt Ihr davon ausgehen, dass folgende Veröffentlichung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung der Standard ist: Orientierungshilfen Reitanlagen- & Stallbau, FN- Verlag

Ich hoffe sehr, dass ich Euch ein wenig weiterhelfen konnte und bloß keine Panik vor der weiteren Prüfung. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass die Noten erst ganz zum Schluß genannt werden sollten. Ich weiß, das das Vor- und Nachteile hat.

Wenn noch was ist, meldet Euch gerne

Mitmachen: Umfrage zum Homeschooling läuft

Die Coronapandemie führte in ganz Deutschland zu langen Schulschließungen. Der Lernort Berufsschule durfte nicht aufgesucht werden. Wenn der Lernort Berufsschule geschlossen ist, bedeutet dies aber nicht, …

… dass die Lehrer nicht arbeiten müssen,

… dass die Berufsschule Euch nicht ausbilden muss,

… dass das Recht auf Schulbesuch und die Schulpflicht ausgesetzt ist,

… dass der Betrieb Euch nicht für den Lernort Berufsschule freistellen muss.

Ganz konkret bedeutet dies, dass die Berufsschule nicht immer nur in dem Klassenraum unterrichten muss, sondern den Lernort selber bestimmt. Der Betrieb darf und kann nicht verhindern, dass die Berufsschule ihren Unterricht aus dem Klassenraum z.B. in Eure Wohnung verlegt: Ihr werdet durch Eure Lehrer mit Aufgaben versorgt, bei der Aufgabenbearbeitung beraten und die Ergebnisse bewertet.

Ein „Fernsehstudio“ statt Klassenraum. Auch das ist Berufsschulunterricht.

Eines hätte gar nicht passieren dürfen: Keine Berufsschule, der Chef reibt sich die Hände und Ihr arbeitet im Stall anstatt im Klassenraum. Das wäre ein klarer Rechtsbruch!

Um herauszufinden, wie es den Pferdewirtazubns in den Coronaschließungszeiten ergangen ist, bitte ich Euch an meiner kleinen Umfrage teilzunehmen. Ihr gelangt auf dem unterstehenden Link auf die Umfrage. Keine Angst, Ihr könnt sicher sein, dass keine persönlichen Daten über Euch bekannt werden. Dafür verbürge ich mich. Zu Eurer Sicherheit könnt Ihr Euch eigene Namen ausdenken. Gut wäre, wenn Ihr noch den Schulstandort in Klammern angebt, wie z.B. Karin (Futterkamp). In der Umfrage stehen Fragen. Die beantwortet Ihr wie folgt: Schaltfläche markieren = JA, Schaltfläche nicht markieren = NEIN.

Hier geht es zur Umfrage von pferdewirtpruefung.de : https://doodle.com/poll/k5fw5iemu797sufp

Der Klimawandel ist da. Auch in der Pferdehaltung.

Immer öfter folgt in den letzten Jahren einem trockenem Frühjahr mit Sommertemperaturen ein langer, heißer Sommer mit Dürreperioden. Für Urlauber eine tolle Sache, Pferdehalter aber haben Sorgenfalten im Gesicht, denn es kommt in vielen Regionen in Deutschland zu drastischen Ertragseinbußen beim Grundfutter von bis zu 70%. Da auch die rinderhaltenden Landwirte weniger Grundfutter ernten, ist die Versorgung der Pferde mit Grundfutter nicht mehr sicher.

Und der Klimawandel schreitet unerbittlich fort. Bisher sind die Jahres- Durchschnittstemperaturen in Deutschland um 1° gestiegen, der Deutsche Wetterdienst DWD geht von einer weiteren Steigerung um 1° in den nächsten 10 Jahren aus.

Was sind denn schon 1° oder 2° mehr oder weniger tragisch? Was machen denn in der Praxis 20° oder 22° wirklich aus? Um die Klimaveränderungen wirklich richtig einschätzen zu können, hilft der Blick in die Erdgeschichte:

In der Hochzeit der letzten Eiszeit lag die globale Durchschnittstemperatur nur 4° – 6° niedriger als in diesem Jahrhundert. Bereits jetzt ist die Durchschnittstemperatur um mindestens 1° erhöht und wird in ca. 10 Jahren im 2° erhöht sein. Sind wir auf dem Weg in eine Wüstenzeit? Steppenklima ist in 10 Jahren wohl erreicht.

Als vor 20.000 Jahren während der Hochzeit der Eiszeit Nordeuropa und Norddeutschland mit einer drei Kilometer dicken Eisschicht überzogen war, betrug die globale Jahresdurchschnittstemperatur nur 4° bis 6° weniger als heute. Wenn also ein Minus von 4°- 6° eine Eiszeit auslöst, dann sind wir mit einem Plus von 1° – 2° auf dem Weg in Richtung Wüste, mindestens aber in Richtung Steppe.

Wenn es um Klimaveränderungen geht, dann gibt es üblicherweise immer Leute die den Klimawandel leugnen und andererseits Menschen, die heillos übertreiben. Wem soll man den nur glauben? Dieses Dilemma löst der ganz neue Band 12 der Edition Pferdewirtprüfung -Pferdegrünland im Klimawandel-. Dieses Buch nennt seriöse, wissenschaftliche Quellen (z.B. Deutscher Wetterdienst, Helmholtz Gesellschaft) und befähigt alle Pferdehalter, sich selber über die Folgen des Klimawandels in seiner Region zu informieren. Das ist die Voraussetzung, sich rechtzeitig vor den nächsten Dürreperioden über geeignete Strategien zur sicheren Versorgung ihrer Pferde mit Grundfutter zu befassen. Eines jedenfalls ist sicher: Das Corona- Virus wird mit Sicherheit bezwungen, der Klimawandel ist bereits da und wird sich noch stärker in den nächsten Jahren auswirken. Wie groß die Folgen des Klimawandels sind, zeigt sich beim großflächigen Waldsterben. Die Bäume in vielen Regionen in Deutschland sind im Trockenstress, das Grundwasser hat historische Tiefststände.

Arnold: Pferdewirtprüfung (Bd.12) -Pferdegrünland im Klimawandel-, Norderstedt 2020, (Books on Demand), ISBN 9783751936699, im regionalen Buchhandel, vielen Onlineshops und beim Verlag bod.de

Es ist höchste Zeit, sich jetzt mit dem Klimawandel in der Pferdehaltung auseinanderzusetzen. Vorsorgen ist besser als Nachsorgen. Dabei kann der neue Band 12 der Edition Pferdewirt -Pferdegrünland im Klimawandel- helfen. Wenn es an Grundfutter mangelt und Heu unbezahlbar wird, dann ist es zu spät.

Das übergeordneten Lernziel Nachhaltigkeit steht in dem Rahmenlehrplan der Schule und fordert eine Beschäftigung auch mit dem Thema Klimawandel. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN), unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland, zur Transformation für eine nachhaltige Entwicklung fordert die Ausbilder und Lehrer in der Berufsausbildung auf, die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Unterricht zu berücksichtigen. Das lässt sich gut kombinieren mit dem Politik-, Deutsch- und Fachunterricht. Deshalb zögert nicht in der Berufsschule vorzuschlagen, euch mit dem Klimawandel zu beschäftigen. Der neue Band 12 ist dafür eine ideale Grundlage.

Die UN Agenda 2030: Die 17 Ziele für eine Transformation zu einer nachhaltigen Entwicklung der Welt. Mehr unter 17ziele.de

Keine Chance auf „schöne Zukunft“ als Pferdewirt*in?

Lisa, 19.06.2020

Mein Name ist Lisa und ich habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Beruf des Pferdewirts auseinander gesetzt und dabei auch Ihre Seite hoch und runter gelesen.


Ich werde demnächst 27, habe Abitur und eine Lehre zur Industriekauffrau gemacht. War danach viel auf Reisen und arbeitete in der Gastro.Ich reite mit Unterbrechung seit meinem siebten Lebensjahr und bin nun seit einigen Jahren im Westernreiten zu Hause.

Nur weil man/frau Pferde mag, darf das nicht zu lebenslanger Armut führen.


Da ich es im Büro absolut nicht aushalte und die Gastro mir zwar Spaß macht, aber mich doch nicht so sehr erfüllt wie ein Tag voller Stallarbeit, Weidezaunreparatur und Training, bin ich gerade sehr schwer mit mir am hadern, ob ich nicht doch noch eine Ausbildung zur Pferdewirtin Spezialreitweisen machen soll.


Ich kenne die Arbeit im und um den Stall, den Umgang mit Pferden und den dazugehörigen Menschen schon relativ gut und weiss, wie der Alltag im Stall aussieht. Ich bin körperliche Arbeit und unkonventionelle Arbeitszeiten gewohnt und das macht mir auch meistens nichts aus. Deswegen denke ich, dass ich nicht mit der „Rosaroten Brille“ auf die ganze Sache blicke.
Ich hatte eigentlich den Plan mir im Laufe der kommenden Monate 2-3 Höfe zu suchen, auf denen ich ein Praktikum absolvieren kann.


Nur leider schrecken mich die zahlreichen Berichte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen, mangelnde Ausbildungsqualität und das unterirdische Gehalt wirklich ab.


Ich weiss, dass es immer schwarze Schafe gibt und mangelnde Wertschätzung überall mehr Regel als Ausnahme ist. Doch in der Pferdewirtschaft scheint das ja gewaltige Ausmaße anzunehmen.


Um die Ausbildung selber mache ich mir dabei nicht mal so viele Sorgen. Hier habe ich auch durch meine Reitlehrerin einige Kontakte von guten Ställen. Nur habe ich den Eindruck, dass eine Übernahme nach der Ausbildung in dieser Branche so gut wie nie vorkommt.


Ich bin durchaus motiviert und gewillt zu lernen und mich einzusetzen und auch 120% zu geben. Allerdings möchte ich mir doch gerne wenigstens eine kleine Wohnung und ein Auto leisten können, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe. Und ich möchte auch keine zweijährige Ausbildung machen um danach als bessere Stallhilfe zu enden…


Gibt es denn wirklich so gar keine Chance auf halbwegs angenehme Berufsperspektiven nach der Ausbildung, wenn man nicht gerade das Glück hat den Familienbetrieb übernehmen zu können oder das nötige Kleingeld für was eigenes hat?


Ich hoffe, Sie können mir doch noch ein wenig Hoffnung machen!
Bis dahin ein schönes Wochenende und liebe Grüße,
Lisa … (dem Admin bekannt)

Dietbert Arnold, 20.06.2020

Hallo Lisa,

Du beschreibst das Dilemma ausgesprochen genau. Ein toller Beruf, leider sind die Arbeitsbedingungen genau das Gegenteil. Dazu kommt das sehr oft wenig wertschätzende Verhalten der Chefs*innen. Deshalb sage ich ja immer, auch wenn mich dafür viele Betriebsleiter beschimpfen, dass die Branche ihren eigenen Beruf auf Dauer ruiniert.

Traumhafte Pferde dürfen keinesfalls den realistischen Blick auf den Beruf Pferdewirt*in verhindern.

Auch nach der Berufsausbildung wirst Du in aller Regel nicht mehr als den Mindestlohn bekommen. Mit dem Gehalt eines Pferdewirtes*in wirst Du nicht eigenständig leben können, im Alter wirst Du zum Sozialfall. Wenn Du realistisch rechnest, dann bezahlen die Betriebe nicht einmal den Mindestlohn. Auf dem Papier schon, da steht dann 40h und € 9,35. In Wirklichkeit wirst Du 50 -60 h arbeiten ohne jeden Lohnausgleich. Und siehe da, der Mindestlohn wird unterschritten: €7,48 – 4,67. Du verstehst jetzt, warum die Arbeitgeber im Pferdebereich das alles ganz prima finden.

Warum sind so viele Menschen bereit, sich so mies behandeln zu lassen, warum arbeiten die für einen Schülerlohn? Meine Erfahrung ist, dass das aus zwei Gründen funktioniert: 1. In der Branche arbeiten zu 90% Frauen und die lassen sich das mehrheitlich gefallen. Männer wehren sich eher. 2. Weil Frauen wesentlich mehr Verantwortung gegenüber den Tieren übernehmen, sind sie bereit, dieses Leid zu ertragen, nur wenn es den Tieren gut geht. Um es anders zu sagen: Die Frauen sind viel zu lieb und verantwortungsbewusst und genau das nutzen die Chefs hemmungslos aus.

Tatsache ist, dass immer öfters jungen Leuten, die eine riesige Freude an dem tollen Beruf haben, bereits während der Ausbildung oder spätestens nach der Abschlussprüfung in den Sack hauen. Die Arbeitswirklichkeit mit ihren maßlosen, wenig wertschätzenden Chefs haben ihnen den Spaß an ihrem Beruf kaputt gemacht. Das Strahlen in den Augen ist weg. Selbst diejenigen Pferdewirte*innen, die für besonders herausragende Leistungen geehrt werden, kehren zu großen Teilen dem Beruf den Rücken.

Was würde ich denn nun meinen Kindern raten? Da wir keinen eigenen Betrieb haben, würde ich sagen, dass sie die Finger vom Beruf Pferdewirt*in lassen sollen. Befürworten könnte ich eine Berufsausbildung, bei Dir zwei Jahre, nur, wenn es der Einstieg in einen Beruf im Pferdebereich ist. Also vor der Berufsausbildung muss klar sein, dass sie nur ein Zwischenschritt ist, hin z.B. zu weiterer Aus- und Fortbildung. Denkbar wäre ein landwirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium. Ebenfalls ist es möglich, ein Lehramtsstudium zu machen. Das sind jetzt nur ganz wenige Facetten, die zeigen sollen, dass eine Kombination, Praxiserfahrungen als Pferdewirt*in und Theorieausbildung durchaus dazu führen kann, einen menschenwürdigen Beruf mit und über Pferde zu erwerben, von dem ein eigenständiges Leben möglich ist. Wenn, so würde ich weiter meinen Kindern raten, sie kein geeignetes Ziel im Bereich Pferdewirtschaft sehen, dann Finger weg!

Und dann dann gibt es da noch einen generellen Rat, den ich nach meiner großen Berufserfahrung in der Ausbildung von Pferdewirten*innen machen möchte: Immer dann, wenn es möglich ist, wenn es finanziell und schulmäßig klappen kann, dann solltet niemand auf ein Studium verzichten. Welche Tätigkeit dabei nachher herauskommt, ist egal. Ich weiß nicht nur von ganz vielen Meisterschülern*innen, dass sie hinterher es bereut haben, nicht studiert zu haben, obwohl die Möglichkeit gewesen wäre. Es ist übrigens ganz interessant, dass die eigenen Kinder der Betriebsleiter sehr oft studieren, wobei sie bei Gesprächen immer wieder betonen, dass schließlich nicht alle studieren können, es überhaupt nicht genug Stellen für Studienabsolventen gibt und schließlich auch gutes Personal die Pferde versorgen muss. Gemeint ist da eher das Misten und das Satteln beim Turnier.

Du, Lisa, kennst jetzt meine private Meinung über einen tollen Beruf, der mir immer mehr Sorgen bereitet.

Was Du tun sollst? Das musst Du entscheiden. Bedenke aber, das Leben ist noch ziemlich lang und langandauernder Frust zermürbt. Macht nicht gesund, geschweige denn glücklich.

Du machst das schon Lisa!

Ich finde keinen Ausbildungsplatz!

n.n. (dem admin bekannt), 29.04.2020

Sehr geehrter Herr Arnold, auch heute habe ich wieder mit Begeisterung auf Ihrer Internetseite „Pferdewirtpruefung.de“ alles zu diesem Beruf gelesen. Ich habe mich schon vor ein paar Jahren für diesen Beruf interessiert, habe aber in der Zwischenzeit eine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel absolviert. 


Mein Wunsch ist es bis heute aber noch, diese Ausbildung zu machen, da ich gerne in diesem Bereich arbeiten möchte. 


Zur Zeit absolviere ich den Fernkurs „Futtermittelberater für Pferde“ & „Trainer C Lizenz (Vorbereitung auf den Sachkundenachweiß Pferdehaltung & Auffrischung zum Pferdesport) am DelSt Institut. Weiterhin absolviere ich momentan den Bodenarbeitstrainer Modul B & die ganzheitliche Pferdeheilpraktik bei Frau Schmidt Saalmüller (Curaequus). 
Ich kann den Basispass Pferdekunde, das kleine Hufeisen & den Bodenarbeitstrainer (Basisseminar) nachweisen. 

Ich hatte bereits schon einmal Kontakt zu Frau Karrenbrock aufgenommen, die eine Jobvermittlung für Pferdeberufe anbietet, ich hatte ihr bereits schon einmal gesagt, dass ich gerne eine Ausbildung machen möchte (möglichst in der Nähe von meinem Wohnort). Sie hatte mir gesagt, sie hat mir Ihre Internetseite sehr empfohlen.


Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich schwierig eine Ausbildung zu finden. Ich wohne in Haselünne und habe die umliegenden Unternehmen angeschrieben und mich beworben. Leider habe ich bisher von fast allen Betrieben eine Absage. 


Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit, wie ich in diesem Bereich hauptberuflich arbeiten kann.? Ich würde den Fokus meiner Ausbildung auf den Schwerpunkt Haltung & Service setzen wollen. 


Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Die Ausbildungsstätten aus den Anzeigen der LWK habe ich bereits genutzt, leider auch hier nur Absagen. 
Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. 
Freundliche Grüße

Dietbert Arnold, 29.04.2020

Liebe n.n.,

eigentlich berichten mir die Ausbilder, dass sie nicht genügend Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz bekommen und oftmals Ausbildungsplätze frei bleiben. Das hatten wir schon mal anders. Im Augenblick haben die Ausbildungsplatzbewerber/innen die vorteilhafte Position und können sich tatsächlich eine Stelle unter mehreren aussuchen.

Das scheint bei Dir nicht so zu sein. Deshalb solltest Du Dich fragen, warum Du nur Absagen bekommst? Lasse uns mal zusammen überlegen:

  1. Du suchst nur in direkter Nähe zu Deinem Wohnort. Das ist problematisch. Im Beruf Pferdewirt sind die Ausbildungsbetriebe verhältnismäßig dünn gesät, deshalb wird allgemein geraten, eine freie Ausbildungsstelle überregional zu suchen. Bei den wenigen Betrieben in Deinem Umkreis kann es durchaus möglich sein, dass Du zufällig nur auf Betriebe triffst, die bereits Ausbildungsstellen besetzt haben. Auch solltest Du bedenken, dass Du so kleinräumig kaum Möglichkeiten hast, nach geeigneten und nach nicht geeigneten Betrieben auszuwählen. Vergiss bitte nicht, dass es eine Menge Schwarze Schafe gibt, die es gilt auszufiltern. Wichtig ist dann bei den geeigneten Betrieben diejenigen herauszufinden, bei denen die Chemie stimmt. Gerade im Beruf Pferdewirt hängt man oft dich beieinander und da bedarf es schon einer bestimmten Sympathie/ Verständnis/ Toleranz zueinander.
  2. Deine von Dir belegten Kurse sind, ich bin nicht für besonders diplomatische Aussagen bekennt, dafür aber eher für ehrliche Meinungen, mehr oder weniger Mickey- Mouse Diplome, die mehrheitlich dazu geeignet sind, den Anbietern das Leben zu finanzieren. Diese Weiterbildungen sind keinesfalls professionell. In die professionelle Pferdehaltung willst Du aber rein. Ich hätte da so eine Ahnung, dass professionelle Betriebsleiter/ Ausbilder eher verschreckt sich abwenden, weil sie befürchten da so eine anstrengende Pferdetante als Pflegefall in den Betrieb zu bekommen. Nicht böse sein mit mir, ich schreibe nur, wie es sein könnte und nicht, was ich über Dich denke. Das ist mir ganz wichtig, aber ich weiß ein wenig wie die Ausbilder so ticken.
  3. Ohne ein Praktikum, aber nicht länger als 2 – 3 Wochen, wird in den allermeisten Fällen kein Azubi eingestellt. Wie schon gesagt, es muss auf beiden Seiten ja passen. So ein Praktikum ist praktisch eine Ausbildungsplatzbörse. Gleichzeitig kann Dir ein Praktikum die Frage beantworten, ob Du in diesem Beruf überhaupt glücklich wirst oder es bei dem Traum besser bleibt. Also: Traumberuf oder Albtraum?
  4. Suche Betriebe ganz gezielt, also passgenau aus. Nehmen wir einmal an, Du suchst einen Betrieb mit alternative Ausbildungsmethoden, biologischem Anbau und sensiblen Ausbildern, dann musst Du Dich nicht gerade in einem Betrieb bewerben, bei dem reihenweise Turnierpferde auf Auktionen vorbereitet werden. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Und es gibt Regionen, da sind mehr diese und mal mehr jene zuhause.
  5. Haselünne ist nun nicht so die ganz große Pferderegion mit vielen Betrieben. Da könnte es sinnvoller sein, mal in das Münsterland zu schauen. Da gibt es schon mehr Alternativen.
  6. Vielleicht liegt es ja auch an Deiner Art sich zu bewerben. Zu viel Wendymädel? Zu alternativ? Zu lang? Zu wenig aussagefähig? Zu wenig professionell für den Pferdebereich? Da gibt es jetzt wieder ganz viele Möglichkeiten und Du darfst keinesfalls darauf schließen, dass ich denke, dass das für Dich zutrifft. Frage Dich ehrlich und sonst machst Du einen Haken hinter diese Checkliste.
  7. Bei persönlichen Vorstellungen beurteilen Dich die Ausbilder. Das machen wir alle und dabei kann es zu Vorurteilen kommen, die einen Ausbildungsvertrag verhindern? Zu doll geschminkt? Keine Pferdekleidung? Körpergewicht? Sportlichkeit/ Kondition? Zu wenig auf den Betrieb vorbereitet? Zu wenig auf die Ausbildung vorbereitet? Schulnoten? Familienstand? Kinder? Routine im Umgang mit dem Pferd? Angst? Ansprüche? Auch hier gibt es wieder massenhaft Gründe, die es zu erkunden gilt. Nehmen wir an, Du sagst, ich möchte nicht mehr als 40 h in der Woche arbeiten, weil …, dann fällt bei vielen Ausbildern gleich eine Klappe. Jetzt darfst Du aber nicht daraus lernen und sagst, nur weil Du die Ausbildung machen möchtest, dass Dir Überstunden wurscht sind. Das geht schief, weil so lange kannst Du Dich nicht verstellen. Nein, wenn ein Betrieb dann Dich ablehnt, dann sei froh, dass Du da nicht reingeraten bist. Also Absagen haben auch Vorteile.
  8. Haben die Absagen was mit Corona zu tun?

Du fragst, ob es Alternativen zur Berufsausbildung gibt. Die meisten Alternativen sind mit einem Studium verbunden. Was auf jeden Fall nicht funktioniert sind diese ganzen privaten „Ausbildungen“, die nur die Anbieter glücklich machen und die so viele Kunden haben, weil sie suggerieren, einkömmliche Alternativen im Pferdebereich zu schaffen. Das ist nicht so. Lasse Dir das nicht vorgaukeln.

Ja, das sind so meine Gedanken, wenn es um Deine Ausbildungsplatzsuche geht. Und noch einmal, ich schreibe das alles, ohne Dich zu kennen und deshalb ist keine Aussage persönlich zu nehmen. Aber das weisst Du wohl. Ich drücke Dir die Daumen!

Berufsschule in Zeiten der Corona- Pandemie: Homeschooling

Das sagt die Gewerkschaft zum Distance Learning: „Bietet deine Berufsschule alternativen Unterricht, z.B. online an, muss der Betrieb dafür freistellen (§15 BBiG). Die Schule muss dir die Mittel (Programme, Endgeräte, …) zur Verfügung stellen um am Unterricht teilnehmen zu können. Im Zweifel kann jedoch auch der Ausbildungsbetrieb gefragt werden, ob die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.“

Die Berufsausbildung findet an zwei verschiedenen Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Deshalb heisst dieses System auch Duale Berufsausbildung.

Alle Auszubildenden in Deutschland haben das Recht, die Berufsschule zu besuchen. Für den Berufsschulunterricht müssen die Auszubildenden freigestellt werden. Freistellung bedeutet, die notwendige Zeit zum Schulbesuch muss auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte „regelmäßige tägliche Arbeitszeit“ angerechnet werden. Anders ausgedrückt: Der Berufsschultag muss nicht im Betrieb nachgeholt werden und die Ausbildungsvergütung läuft weiter.

Mit Ausbruch der Corona- Pandemie haben die jeweiligen Landesbehörden zum Infektions- Schutz der Bevölkerung beschlossen, die Schulen zu schließen. DAS heißt aber nicht, dass die Schulpflicht und das Recht zur Freistellung der Auszubildenden zum Berufsschulunterricht außer kraft gesetzt worden ist. Die Kultusministerien haben ausdrücklich festgestellt, dass die Schulpflicht auch während der durch den Infektionsschutz unterrichtsfreien Zeit bestehen bleibt. Der Unterricht im Klassenraum wird aus Sicherheitsgründen lediglich ausgesetzt und auf das Zuhause der Auszubildenden verlegt.

Die Berufsschullehrer, die ihren Dienst im sog. Homeoffice wahrnehmen, müssen Euch spätestens mit Ende der Osterferien mit Aufgaben zum Selbststudium (Homeschooling oder auch Distance Learning, auf deutsch Fernunterricht, genannt) versorgen und die Ergebnisse des von den Auszubildenden selbstorganisierten Lernen begleiten, die Auszubildenden beraten und auch korrigieren und bewerten. Der auf das Zuhause ausgelagerte Berufsschulunterricht ist offizielle Schulzeit, also verpflichtend und kein freiwilliges Angebot der Berufsschule. Der lediglich am anderen Lernort durchgeführte Berufsschulunterricht ist ein wichtiger Baustein, um eine erfolgreiche Abschlussprüfung machen zu können. Die Pflicht des Ausbildungsbetriebes zur Freistellung der Auszubildenden besteht auch dann, wenn der Unterricht an einem anderen Lernort stattfindet. Solltet Ihr keine Kontakt zu Eurem Klassenlehrer haben, wendet Euch an das Schulsekretariat, das auch bei der Schulschließung natürlich besetzt ist. Höchstwahrscheinlich hat die Schule keine Kontakt zu Euch und kann Euch keine Lernaufgaben senden.

Bundesweit werden die Schulen frühestens zum 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Wann der Berufsschulunterricht im Klassenraum nach den Osterferien genau stattfindet, ist je nach Bundesland und Ausbildungsjahr wahrscheinlich unterschiedlich, denn Schule untersteht den Bundesländern und nicht der Bundesregierung.

Alle üblichen Regeln im Umgang mit dem Berufsschulunterricht gelten auch zu Corona- Zeiten: Wer nicht am ausgelagerten Unterricht teilnehmen kann, benötigt eine aussagekräftige Entschuldigung für die Schule und die Homeschoolingzeiten sind, wie zu Vor- Corona- Zeiten, im Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Zeiten und Inhalten zu dokumentieren. Auch für die Krankmeldungen sind die Büros der Berufsschule besetzt, hier erhält jeder Azubi auch bei Bedarf den Kontakt zu den Lehrkräften. Beträgt das Homeschooling mehr als 5 Unterrichtsstunden, dann muss nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden. Die gesetzliche Freistellung gilt automatisch für die im Ausbildungsvertrag festgehaltene „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“.

Für das Homeschooling von Pferdeirtauszubildenden eignen sich neben den von der Berufsschule zur Verfügung gestellten Aufgaben auch die Leittexte (www.leittexte.de) sowie die vom Prüfungsausschuss veröffentlichten Prüfungsinhalte der Fachrichtung Klassische Reitausbildung (www.pferdewirtpruefung.de/wordpress/page_id=63), die sich fast alle auch für die anderen Fachrichtungen eignen.

Was sagt die Rechtschutzabteilung * des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)?

„Bei Ausfall des Berufsschulunterrichts aufgrund der Corona-Pandemie besteht grundsätzlich die Verpflichtung des Auszubildenden, seiner Ausbildung in dem Ausbildungsbetrieb nachzukommen. Sollten die Berufsschulen die Unterlagen der ausgefallenen Tage zur Verfügung stellen oder einen Online-Unterricht organisieren, ist davon auszugehen, dass der  Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden die notwendige Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen hat.“

* Mitglieder der Gewerkschaft, für Pferdewirte die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, ist der Rechtsschutz kostenfrei im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Überstunden ohne Ende – aber erst einmal auf dem Pferd gesessen

Bestimmen Schwarze Schafe unter den Berufsausbildern mehrheitlich den Beruf Pferdewirt/in? Nicht immer kann jungen Leuten eine Berufsausbildung im Beruf Pferdewirt ohne Einschränkung empfohlen werden.

09.04.20 n.n. (dem admin bekannt)

„Im August 2019 habe ich meine Ausbildung zur Pferdewirtin auf einem Hof in der Nähe von xxx begonnen. In meinem Ausbildungsvertrag stehen 5 Tage/40 Stunden.

Ich arbeite jedoch weitaus mehr, einen Tag in der Woche habe ich frei und es gibt ein freies Wochenende im Monat, dann wird der freie Tag zum Wochenende hin verschoben und ich habe drei Tage am Stück frei. Ende Januar habe ich bereits um die 250 Überstunden gehabt. Wir beginnen um 7.30 Uhr und ich komme sehr selten vor 20 Uhr vom Hof, oft erst viel später. In dieser Zeit sind Pausen von 1,5 Stunden, die aber auch häufig kürzer ausfallen. Und, ich arbeite 6 Tage die Woche.

Es gibt kaum Feiertagsausgleich, für das anliegende Osterwochenende habe ich einen Tag frei bekommen, als Ausgleich.

Und so langsam geht mir die Puste aus, ich schreibe in der Schule schlechte Noten, weil ich einfach keine Zeit und Energie mehr habe, den Stoff zu lernen und durchzugehen. Wenn ich Abends zu Hause bin, geduscht hab und etwas gegessen habe ist es oft so spät, das ich mich auf nichts mehr konzentrieren kann. Darüber bin ich unglücklich, ich bin es gewohnt, gute Noten zu schreiben und die Schule ist mir wichtig, denn hier kann ich etwas lernen.

Ich hab keine Zeit für Treffen mit Freunden oder andere Aktivitäten, weil es jeden Abend so spät wird.

Dazu kommt, das ich zunehmend merke, dass die Ausbildung nicht das verspricht, was ich mir erhofft habe: Auf dem Hof gibt es drei Azubis und zwei polnische Helfer für die groben Arbeiten und den Chef. Wir bekommen unsere Aufgaben, führen Abends eine Abschlußbesprechung und sehr wenig Anleitung, selten geht jemand mit uns los und zeigt uns etwas. Bisher habe ich einmal auf einem Pferd gesessen und ich bekomme keinen Unterricht. 

Noch vor Ausbildungsbeginn wusste ich, dass ich zu Beginn 2020 eine größere Kiefer OP haben werde, dies habe ich persönlich vorher in einem Gespräch mitgeteilt, damit sich alle darauf einstellen können, oder die Ausbildung  ggfs. verschoben werden kann. Man sagte mir, das sei kein Problem, trotzdem wird es mir jetzt dauernd vorgehalten.

Nach einem Gespräch mit der LWK habe ich mich entschlossen, zum 1. August einen neuen Hof zu suchen. Da ich ja eine schulische Vorausbildung habe,  ein landwirtschaftliches Grundschuljahr, erklärten mir die Ausbildungsberater der Kammer, hätte ich so oder so keine Zeit verloren und könne jederzeit im 2. Ausbildungsjahr neu beginnen. Man meinte sogar, ich könne sogar sofort aufhören….. .

Um meinem Chef ehrlich gegenüber zu sein, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich mir zum 1. August einen neuen Hof suchen möchte, daraufhin wollte er sofort einen Aufhebungsvertrag mit mir schließen, was ich abgelehnt habe, das war ja nicht mein Plan, ich wollte gehen, wenn ich eine neue Stelle habe… und ich möchte meine Überstunden ausgeglichen haben.

Er moniert mein Berichtsheft, dass das nicht immer so ordentlich kommt, wie es sollte, aber ich weiß nicht, wann ich das schreiben soll, es gibt selten Anweisungen, worüber ich schreiben soll, ich soll es an meinem freien Tag schreiben und ich muss mir die Informationen selbst heraus suchen. Kann mich also nicht auf Ausbildungsgespräche stützen.

Ich habe in meiner Bewerbung geschrieben, dass ich Asperger Autismus habe, keine schwere Form,  aber es bedeutet auch, dass ich für manches etwas länger brauche, dafür aber sehr gründlich und zuverlässig bin. Was man mir aufträgt, das erledige ich auch so. 

Nach 14 Tagen Praktikum war er auch mit mir zufrieden und ich habe dort begonnen.

Nun aber. Seitdem der Chef weiß, dass ich gehen möchte, mache ich ihm wenig recht. Ständig schimpft er mit mir, ich bin zu langsam, entscheide die Arbeitsabläufe falsch, rufe zuviel an um zu fragen oder zu wenig… dabei sind seine Anweisungen unklar und wenn ich nun nachfrage, ist er verärgert. Er vergreift sich im Ton, reagiert bei mir anders, wenn ich Fehler mache als bei den anderen ist offensichtlich total verärgert. Betont, dass er mir ja ein „Gehalt“ zahlt und dafür vollen Einsatz erwartet und ich den Betriebsfrieden störe. 

Er hat übrigens nicht nachgefragt, warum ich gehen möchte. Und ich konnte das, aufgrund meiner Beeinträchtigung leider nicht so klar aussprechen, wie ich es hier schreibe. Die Zuständige Stelle hat mit ihm telefoniert und er meinte, er würde im ersten Lehrjahr nicht ausbilden, erst im zweiten und dann so richtig im dritten Jahr – aber ich halte das für vorgeschoben,  denn meine Mitauszubildenden (sie haben mit mir begonnen) sind im zweiten Ausbildungsjahr und machen das Gleiche wie ich, bis auf eine der beiden, sie arbeitet hauptsächliche die Pferde, weil sie so gut reiten kann…. Sagt er. Der Rest der Hofarbeit liegt auf mir und meiner Kollegin. 

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ein Aufhebungsvertag bedeutet ja, dass ich keine weiteren Forderungen erheben kann, was ich nicht möchte. Ich möchte meine Überstunden ausgeglichen haben, ich möchte nicht tricksen (mich etwa krank schreiben lassen) und ich mache meine Arbeit genauso ordentlich und aufmerksam wie immer. “ 

10.04.20 Dietbert Arnold

Hallo liebe n.n.

ich kann Dich gut verstehen, dass Du Sorgen um Deine Ausbildung hast, denn das, was Du mir schreibst, ist keine Ausbildung, sondern nur Ausbeutung. Es ist richtig, dass Du die Reißleine ziehen willst und Dir einen neuen Betrieb suchen möchtest. Du musst aber aufpassen, dass Du nicht an einen ähnlichen Betrieb gerätst, denn davon gibt es leider verdammt viele.

Grundsätzlich muss Dir klar sein, dass ich Dir keine Rechtsauskunft geben darf.

Ich finde es richtig, wenn Du den jetzigen Betrieb nicht einfach so davonkommen lässt, denn schließlich muss sich rumsprechen, dass Auszubildende ein Recht auf Ausbildung haben und nicht billige Hilfsarbeiter sind. Du musst wissen, dass Pferdewirtazubis mehr Geld erwirtschaften, als sie kosten. Das ist ja der Grund, warum diese Betriebe, die eigentlich gar nicht ausbilden wollen und denen egal ist, wo ihr bleibt, Azubis einstellen. 

Wie kannst und solltest Du Dich wehren? 

Da gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten: 

  • Einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht beauftragen oder aber den Rechtsschutz einer Gewerkschaft nutzen. Ein Anwalt lebt von dieser Arbeit und wird deshalb eine Kostenrechnung schicken. Ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht ein Vermögen und es ist Dein gutes Recht und kein Anwalt wird Dir böse sein, wenn Du vorher genau erfragst, was da finanziell auf Dich zukommt. Das eigentliche Verfahren ist beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz immer kostenfrei. 
  • Anders gelagert ist der Rechtsschutz einer Gewerkschaft. Die hat für ihre Mitglieder eine kostenfreie Rechtsberatung und natürlich auch einen kostenfreien Rechtsschutz vor Gericht. Das Problem ist wahrscheinlich bei Dir, dass Du nicht in einer Gewerkschaft Mitglied bist. Das erwarten die natürlich, weil sich der Rechtsschutz der Gewerkschaft aus den Mitgliedsbeiträgen aller Gewerkschaftsmitglieder finanziert. 

Was tun?

  • Eventuell macht die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt , die sind für die Pferdewirte zuständig, einmal eine Ausnahme und übernimmt Deinen Rechtsschutz, obwohl Du bei Beginn des Problems noch nicht Mitglied warst. Da musst Du mit denen ganz offen umgehen. Es darf nicht sein, dass Du sofort nachdem Du das Problem gelöst hast, wieder aus der Gewerkschaft austrittst. Das wäre insofern sehr unsolidarisch und unfair, weil Du das Geld der vielen anderen Mitglieder verbraucht hast und selber nicht dafür zur Verfügung stehst, wenn es Dir besser geht und Du andere Pechvögel finanzieren könntest. Das musst Du mit der Gewerkschaft besprechen, wie ihr damit umgehen wollt. Die Gewerkschaft kann Ja sagen, muss es aber nicht. Wenn die aus guten Gründen NEIN sagen, darfst Du denen nicht böse sein. Ein anderes Angebot an die Gewerkschaft könnte sein, dass Du anbietest, Deinen Fall als Beispiel dafür zu nehmen, zu zeigen, wie wichtig es ist, dass alle Pferdewirtazubis und alle Pferdewirte Mitglied in ihrer Gewerkschaft werden, bevor das berühmte Kind in den Brunnen gefallen ist. Manchmal hilft auch schon ein „böses“ Schreiben der Gewerkschaft und der Chef knickt ein. Wer will schon zweiter Sieger werden?
  • Du beauftragst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Oft kann schon ein Schreiben des Anwaltes mit der Drohung eines Gerichtsverfahrens für Abhilfe sorgen. Das würde die Kosten geringhalten. 

Es wäre super, wenn Du mir erlauben würdest, Deinen Fall anonym auf meiner Seite www.pferdewirtpruefung.de zu veröffentlichen, damit möglichst viele von Euch sehen, wie wichtig es ist, schon in die Gewerkschaft einzutreten, bevor es zum Notfall kommt. Auch hier gilt: Vorsorgen ist besser als nachsorgen.

Einen ganz wesentlichen Hinweis habe ich noch an Dich, dabei ist es völlig egal, wie Du Dich entscheiden wirst, Dich zu wehren. Du musst täglich ganz exakt aufschreiben, wie lange Du gearbeitet hast und was Du gemacht hast. Nur dann kann bewiesen werden, dass Du Überstunden ohne Ende gemacht hast und obendrein auch noch nicht ausgebildet wurdest, so wie es die Verordnung Pferdewirt/in vorschreibt. Gleichzeitig muss Dein Betrieb Dir einen individuellen Ausbildungsplan zum Beginn der Ausbildung gegeben haben, aus dem hervorgeht, was der Betrieb Dir wann beigebracht haben muss. Dazu gehört natürlich auch das Reiten. Auf meiner Internetseite https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?page_id=62 findest Du auch 3 Seiten als Ausbildungsnachweis/Stundenzettel zum Download. Versuche so weit wie möglich zeitlich rückwärts die Tätigkeiten auszufüllen. Ich hoffe, Du hast Dein Berichtsheft wahrheitsgemäß ausgefüllt und der Ausbilder hat die Wochenberichte unterschrieben. Daraus müsste ja ersichtlich werden, dass Du z.B. für die Feiertage keinen Freizeitausgleich bekommen hast. 

Falls Du Hilfe zu einem Kontakt zur Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt ( www.igbau.de ) benötigst, melde Dich bitte bei mir, da bin ich Dir gerne behilflich. Übrigens: Als Azubis zahlt ihr bei der Gewerkschaft höchstens 10 € im Monat Beitrag und habt alle Vorteile einer großen, starken Gewerkschaft.

Dir jedenfalls wünsche ich den nötigen Mut und das Durchhaltevermögen, Deine Dir zustehenden Rechte einzufordern. Auch solche Situationen muss man im Leben erlernen, um nicht lebenslanges Opfer zu bleiben. DU schaffst, davon bin ich fest überzeugt.

n.n. 16.04.20

Hallo Herr Arnold,

gern dürfen Sie meinen Fall anonym veröffentlichen. Ich bin seit kurzem Mitglied bei der IG Bau, Agrar und Umwelt und habe dort schon um Hilfe gebeten. Vielen Dank für Ihre Antwort und ich halte Sie gern auf dem Laufenden.

Viele Grüße
n.n.

Hinweise der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) zur derzeitigen Corona- Pandemie

Seit Sonntag, 23. März 2020 ist klar: zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus müssen Mindestabstände und Hygienestandards eingehalten werden.

Auch die Pferdewirtschaft wird hierbei vor besondere Herausforderungen gestellt. Relativ häufig kommen trotz der ernsten Situation Sätze wie „das ist im Stall und auf dem Hof nicht umsetzbar“ oder „die Hygiene war im Stall nie ein Thema“. Dabei ist zu beachten, dass viele Vorgaben (wie die Möglichkeit sich unter fließendem Wasser die Hände waschen zu können) schon lange in den sog. Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 4.1), geregelt sind.

Fakt ist: Wer sich nicht an die Vorgaben der Bundesregierung hält, spielt mit der Gesundheit und am Ende auch dem Leben seiner Mitmenschen.

Fakt ist: trotz aller Einschränkungen ist ein Weiterarbeiten auch in den Branchen der Landwirtschaft, im Stall und auf der Weide, möglich, „schließlich müssen wir ja die Tiere versorgen“. Und genau wie in anderen Branchen, wie in der Pflege oder der Gebäudereinigung und den Versorgern ist die Arbeit auch notwendig. Denn die Landwirte leisten einen wichtigen Beitrag, um dieses Land am Laufen zu halten.

Für uns als Gewerkschaft IG BAU ist klar: die Gesundheit steht an erster Stelle. Können die bundesweit beschlossenen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden, müssen die einzelnen betroffenen Arbeitsstätten vorerst stillgelegt werden. Denn hier geht es um Menschenleben! Auch junge Menschen können durch das Corona- Virus lebensbedrohlich erkranken und auch sterben.

Müssen die Sicherheitsabstände im Pferdestall überhaupt eingehalten werden?

Ja, diese gelten auch für die Pferdewirtschaft. Das gilt für die Fahrt im Bulli genauso wie im Stall selbst als auch im Mitarbeiterraum. Das hat im Übrigen nichts mit der Schließung von Betrieben oder dem allgemeinen Kontaktverbot zu tun.

Die Sicherheitsabstände können nicht bei allen Tätigkeiten im Umgang mit dem Pferd eingehalten werden. Was kann ich tun?
Für solche Arbeiten müssen entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden. Das umfasst z.B. Masken und Handschuhe für die Mitarbeiter*innen. Wenn es nicht anders geht, sollten die Arbeiten vorläufig nicht ausgeführt werden.

Welche Behörde ist für die Überprüfung der Arbeitsstätten vor Ort zuständig?
Die Zuständigkeiten für die Überprüfung der Arbeitsstätten vor Ort sind regional unterschiedlich verteilt. Ein guter erster Ansprechpartner ist in der Regel das örtliche Gesundheitsamt. Zuständig können aber auch die Gewerbeaufsicht oder das Ordnungsamt sein. Das zuständige Gesundheitsamt ist ganz einfach zu finden: https://tools.rki.de

Meine Firma hält sich nicht an die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung; wir haben keine Möglichkeit, um uns die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Was kann ich tun?

Das BMAS (Bundesministerium Arbeit und Soziales) empfiehlt bei Verstößen im Betrieb beim Thema Corona, umgehend das Gesundheitsamt in der jeweiligen Region (Stadt) zu informieren.

Die Behörde hat hier die Möglichkeit tätig zu werden und kann auch anordnen, die Arbeit einzustellen. Das zuständige Gesundheitsamt ist ganz einfach zu finden: https://tools.rki.de

Kann ich aufgrund der Pandemie zuhause bleiben?

Arbeitnehmer*innen, die nicht erkrankt sind, steht kein Recht zu, ihre Leistung zu verweigern. Ganz im Gegenteil: sie sind weiterhin verpflichtet, ihre arbeitsrechtlichen Aufgaben zu erfüllen und Weisungen Folge zu leisten.

Mein Arbeitgeber gibt mir jetzt Aufgaben, für die ich üblicherweise nicht zuständig oder verantwortlich bin; muss ich diese ausführen?
Der Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auch solche Arbeiten zuweisen, die vertraglich zuvor so nicht vereinbart wurden, sofern die einzelnen Beschäftigten die erforderliche Eignung (!!) besitzen und zustimmen. Dies gilt in örtlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Pandemie nach Hause schickt, weil ich an Corona erkrankt bin?
Bei Krankheit besteht wie immer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen. Danach besteht Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.

Untersagt die zuständige Behörde die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, besteht auch über den Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen hinaus Anspruch auf Ersatz des Entschädigung für den entgangenen Verdienst nach dem Infektionsschutzgesetz.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Pandemie nach Hause schickt, obwohl ich gesund bin und Arbeit da ist?
Es besteht Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Die Arbeitskraft sollte ausdrücklich und nachweislich, am besten schriftlich, angeboten werden. Auch bei Kurzarbeit der Mitarbeiter müssen Auszubildende im Betrieb ausgebildet werden!

Was passiert, wenn der Arbeitgeber mich wegen der Pandemie nach Hause schickt, obwohl ich gesund bin aber wegen Arbeitsausfall nicht arbeiten kann?
Der Arbeitgeber ist berechtigt, Arbeitszeitguthaben abzubauen. (vgl. § 3 Ziffer 1.43 BRTV). Gerade Pferdewirte haben sehr oft viele unbezahlte Überstunden geleistet. Die könnt Ihr jetzt einfordern!

Was passiert, wenn ich gesund bin, aber wegen notwendiger Kinderbetreuung nicht arbeiten kann?
Das muss individuell mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, unter Umständen besteht wegen persönlicher, unverschuldeter Verhinderung Anspruch auf Lohnfortzahlung nach § 616 BGB. Im Zweifel muss Urlaub genommen werden.

Corona- Pandemie: Hinweise der Gesetzlichen Unfallversicherungen

Informationen für Unternehmen zu Coronavirus SARS-CoV-2

Stand 12.03.2020

Von China ausgehend breitet sich derzeit das neue Coronavirus SARS-CoV-2 aus. Die damit einhergehende Erkrankung wird als Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) bezeichnet. Die schnell steigenden Fallzahlen betreffen inzwischen viele europäische Länder und auch Deutschland. Insgesamt weist die Entwicklung der Fallzahlen und Infektionsraten eine hohe Dynamik auf.

Organisatorische oder individuelle Schutzmaßnahmen in Unternehmen, die über Regelungen zu rückkehrenden Beschäftigten oder persönlichen geschäftlichen Kontakten hinausgehen, er- geben sich aus den Vorgaben der unten aufgeführten Institutionen. Bei Risikobewertung sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen sollte der Betriebsarzt/die Betriebsärztin beteiligt werden. Folgende Informationen und Quellen sind für Unternehmen sinnvoll:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu dem Thema Informationen zu- sammengefasst (Link 1) und gibt Hinweise für betriebliche Pandemiepläne (Link 2) 

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/neuartiges-coronavirus-2019- ncov/index.jsp

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/pandemieplanung/index.jsp

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat zu Mundschutz und Handhygiene Informationen bereitgestellt. Besonderer Wert ist auf eine angemessene Handhygiene und Husten- und Nies-Etikette sowie einen entsprechenden Abstand zu legen 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Das Robert Koch-Institut (RKI) liefert die Daten zu Fallzahlen, Krankheitsdefinition und Umgang mit möglicherweise infizierten Personen 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Eine Beurteilung der aktuellen Situation in Deutschland findet sich auf den Seiten des Bundes- ministeriums für Gesundheit


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bei Auslandsreisen (z.B. Fahrten zu Turnieren, etc.) sind die tagesaktuellen Hinweise auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes hilfreich

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Die aktuelle Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Vorgaben für Schutz- maßnahmen und Reisempfehlungen finden Sie hier:

https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019


Tipps der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen zur betrieblichen Pandemieplanung

Betriebe haben zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Gefahrenalalyse und eine betriebliche Pandemieplanung zu erstellen und deren Umsetzung zu garantieren:

  1. Vorbereitet sein
  2. Ansprechpartner/ Verantwortliche benennen
  3. Beschäftigte informieren
  4. Fachleute einbeziehen
  5. Impfungen
  6. Hygiene am Arbeitsplatz
  7. Personalausfall einplanen
  8. Erkrankungen managen
  9. Dienstreisen, Tagungen, Fortbildungen, Prüfungen, Kundenkontakte planen
  10. Planungen ständig aktualisieren

Hygiene am Arbeitsplatz

Arbeitgeber:

  1. Halten Sie Waschmöglichkeiten, geeignete Hautreinigungs- und Pflegemittel für die Hände bereit.
  2. Denken Sie an rechtzeitige Bevorratung von Materialien (gegebenenfalls geeignete Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und in besonders gefährdeten Bereichen wie z.B. Gesundheitsdienst geeignete Atemschutzmasken FFP2/FFP3).
  3. Stellen Sie Hände-Desinfektionsmittel- spender auf, wenn Waschmöglichkeiten fehlen.
  4. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigte im hygienischen Verhalten.
  5. Legen Sie fest, wie verfahren wird, wenn während der Arbeit Beschäftigte Krank- heitssymptome bekommen.
  6. Weitere offizielle Infos : https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html?tx_dotdownload_pi1%5BiFileUid%5D=4301&tx_dotdownload_pi1%5Baction%5D=download&tx_dotdownload_pi1%5Bcontroller%5D=Download&cHash=3d3e8cb9d28bb93945eb89339f5493c3

Arbeitnehmer

  1. Vermeiden Sie unnötige Handkontakte.
  2. Waschen Sie sich häufiger die Hände, z.B. nach Personenkontakten und Berühren von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  3. Vermeiden Sie unbewusstes Berühren von Augen, Mund und Nase.
  4. Nutzen Sie Hände-Desinfektionsmittel, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.
  5. Halten Sie Abstand (2m) zu anderen Personen, insbesondere hustenden.
  6. Als Hustende: halten Sie Abstand zu anderen, husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
  7. Lüften Sie Ihre Arbeitsräume etwa 4 Mal täglich für ca. zehn Minuten.
  8. Beachten Sie die in Ihrem Betrieb festgelegte Vorgehensweise beim Umgang mit erkrankten Kolleginnen/Kollegen.
  9. Weitere offizielle Infos: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html?tx_dotdownload_pi1%5BiFileUid%5D=4300&tx_dotdownload_pi1%5Baction%5D=download&tx_dotdownload_pi1%5Bcontroller%5D=Download&cHash=4fa0d2baef06ac324040ad4edfa26b0f

Corona- Virus: Folgen für Deine Berufsausbildung

Das derzeitige Geschehen um den Corona- Virus ist ein so graviernder Prozess, den es seit dem Ende des 2. Weltkrieges nicht gegeben hat und deren Auswirkungen auch in Deiner Berufsausbildung große Auswirkungen haben wird. Viele von Euch sind jetzt verunsichert. Logisch. Angst ist aber ein ganz schlechter Ratgeber. Deshalb einige wichtige Ratschläge, um möglichst unbeschadet Eure Ausbildung zu beenden.

SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolat SARS-CoV-2/Italy-INMI1). Elektronenmikroskopie, Negativkontrastierung (PTA). Maßstab: 100 nm. Quelle: Tobias Hoffmann, Michael Laue, Robert Koch-Institut (RKI), 2020. SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2, Isolate SARS-CoV-2/Italy-INMI1).
  1. Egal was passiert, egal, was Du machst, schreibe Deinen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) konsequent weiter. Dazu gehört nicht nur die Arbeit im Betrieb, sondern auch das Lernen der Theorie anstelle des ausgefallenen Berufsschulunterrichtes.
  2. Fällt der Berufsschulunterricht aus, fällt auch die Freistellung zur Berufsschule weg und Du musst im Betrieb ausgebildet werden. Bekommst Du aber von der Berufsschule Lerneinheiten zur Bearbeitung, dann muss der Betrieb Dich für die Bearbeitung natürlich freistellen. Die notwendigen Arbeitsmittel für Deine Ausbildung im Betrieb (Fachliteratur, Internetzugang, Fachsoftware, Rechner, Drucker, usw.) muss der Betrieb Dir zur Verfügung stellen. So steht es in der Verordnung des Berufes Pferdewirt/in und im Berufsbildungsgesetz.
  3. Derzeit fallen wegen der Kontaktbeschränkungen nahezu alle Zwischen- und Abschlussprüfungen aus. Mindestens bis nach Ostern, wahrscheinlich aber länger. DU musst jetzt keine Angst haben, dass Du deshalb keine Abschlussprüfung machen kannst. Es wird faire Regeln geben, wie Du zu Deiner Abschlussprüfung kommen wirst. DU bist kein Einzelfall. Keine Angst, nur derzeit kann niemand sagen, wann und wie das passiert. Dafür müssen wir alle Verständnis und wirklich einmal Geduld haben, das haben wir alle noch nicht erlebt. Also keine Panik! In Deinem Ausbildungsvertrag steht immer ein Enddatum der Berufsausbildung, dann endet die Ausbildungszeit im Betrieb. Der Vertrag endet auch, wenn es bis zu diesem Vertragsende keine Möglichkeit zur Abschlussprüfung gab. Auch wenn Dein Berufsausbildungsvertrag z.B. am 31.07.20 endet und es keine Möglichkeit der Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gab, dann hast Du das Recht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Deine Abschlussprüfung zu machen. Obwohl Du kein Auszubildender/e des Betriebes mehr bist, muss der ehemalige Ausbildungsbetrieb die Prüfungen noch bezahlen. Das steht im Berufsbildungsgesetz. Du könntest also ab dem Ausbildungsende, so wie im Vertrag festgeschrieben, bereits eine neue Stelle aufnehmen und machst dann aus der neuen Stelle heraus die nötigen, noch ausstehenden Prüfungen. Natürlich kannst Du auch eine weitere Berufsausbildung, eine weiterführende Schule oder ein Studium beginnen und als Schüler, Weiterbildungsschüler oder Student die noch fehlende Abschlussprüfung machen. Teilweise wird empfohlen, einen Antrag bei der Zuständigen Stelle nach Rücksprache mit dem Ausbildungsbetrieb auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages zu stellen. Das solltest Du Dir gut überlegen. Einerseits kann es ein wenig Sicherheit bedeuten, andererseits arbeitest Du als quasi ausgebildete Fachkraft für einen Hungerlohn.
  4. Kurzarbeit? Auch wenn Deine Kollegen vom Betrieb in Kurzarbeit geschickt werden, gilt das nicht für Dich, denn für Auszubildende gelten die Kurzarbeiterregeln nicht. Dein Betrieb muss Dich, so hat der Betrieb das im Ausbildungsvertrag unterschrieben, auch dann ausbilden, wenn wenig Arbeit ist. Gerade dann wäre ja Zeit für Ausbildung!
  5. Haltet Abstand! Wascht Euch gründlich die Hände! Hockt nicht zusammen rum! Teilt nicht das Mobile! Keine Kontakte im Privatbereich! Nutzt die Zeit für ein Fachbuch oder eine Fachzeitschrift! Natürlich muss der Betrieb die derzeitigen Hygienevorschriften einhalten: Professionelle Reinigung und Desinfektion der Sanitär- und Sozialräume (Nicht durch die AZUBIS!), Seife, Desinfektion und Papierhandtücher in Waschräumen und Toiletten, Abstand von mindestens 1,5 Meter, Ausdünnung des Personals z.B. durch Früh- und Spätschicht, KEINE Sportausübung, KEIN Reitunterricht für Kunden! Reitunterricht für Euch im Rahmen der Ausbildung ist gestattet. Kein Betrieb darf Euch anweisen, die derzeitigen Hygieneregeln zu missachten! Da musst Du konsequent sein. Wer glaubt, dass junge Leute nicht schwer erkranken oder sogar sterben können durch eine Infektion mit dem Coronaro-Virus, der irrt.

Hier gibt es seriöse Infos:

www.infektionsschutz.de

www.bundesregierung.de