Geforderte Arbeitszeit für Quereinsteiger (§45.2 BBiG)

Alle diejenigen, die eine Abschlussprüfung gem. § 45.2 Berufsbildungsgesetz machen möchten, müssen wissen, dass sie mindestens die 1,5fache reguläre Ausbildungszeit (1,5 x 3 Jahre = 4,5 Jahre) hauptberufliche Vollzeit- Tätigkeit der Zuständigen Stelle nachweisen müssen.

Abhängig Beschäftigte müssen entsprechend dieser Forderung sowohl ihren Arbeitsvertrag sals auch die geleisteten Sozialversicherungen nachweisen können. 

Wer als Stutent neben seinem Studium gearbeitet hat, kann grundsätzlich nicht behaupten, hauptberuflich gearbeitet zu haben. Wird dennoch so argumentiert, ist zu fragen, ob es hier nicht zur Erschleichung von Sozialleistungen gekommen ist, denn Studenten werden grundsätzlich auf Kosten der Allgemeinheit dahingegend subventioniert, dass der Staat für geringe Beiträge zur Krankenkasse sorgt und auf andere Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) verzichtet. Gleichzeitig sind studentische Jobs in vielen Fällen steuerfrei!

Bei der Definition einer sozialversicherten Tätigkeit, die zur Ablegung der Pferdewirtprüfung berechtigt, gehen immer öfter die Aufsichtsbehörden der Zuständigen Stellen davon aus, dass ungelernte Arbeiterinnen/er deutlich mehr als Pferdewirtauszubildende im Monat verdient haben müssen. Es muss damit gerechnet werden, dass der landwirtschaftliche Tarifvertrag herangezogen wird und für ungelernte Arbeiten etwa 1.200 EUR pro Monat brutto als Einkommen nachgewiesen werden muss.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden sind 400- Euro- Jobs oder Langzeitpraktika keine hauptberufliche Vollzeitbeschäfzigung und dürfen demzufolge nicht auf die 4,5 Jahre dauernde hauptberufliche Tätigkeit angerechnet werden!

Prüfungsbewerber, die freiberuflich gearbeitet haben, müssen der Zuständigen Stelle ihre Einkommensteuererklärungen lückenlos vorweisen können, um zur dokumentiere, dass die freiberufliche Tätigkeit hauptberuflich augeübt wurde bevor sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Achtung Falle: Es gibt sog. „Ausbildungsbetriebe“, die nicht ausbildungsberechtigt sind und ihre „Auszubildenden“ 4,5 Jahre zu Azubilohn arbeiten lassen und ihre „Auszubildenden“ dann auf deren Kosten zur Abschlussprüfung gem. § 45.2 schicken. Diese Praxis ist nicht zielführend, weil die Zuständigen Stellen diese Ausbildungszeit nicht als hauptberufliche Tätigkeit anrechnen dürfen. Auszubildende, die glauben, dass mit der bloßen Manipulation von Arbeitsverträgen und angeblichen Lohnzahlungen die Zuständigen Stellen täuschen, müssen wissen, dass derartige Betrügereien alsSchwarzarbeit vom Staatsanwalt verfolgt werden und empfindliche Strafen und drastische Nachzahlungen drohen. 

Auszubildende, die eine derartige Ausbildung über 4,5Jahre machen, sei dringend geraten, sich z.B. mit der zuständigenGewerkschaft IG BAU in Verbindung zu setzen.

Weniger Pferdewirt- Azubis

In den letzten Jahhren hatte sich die Zahl der Pferdewirtauszubildenden eigentlich immer konstant bei ca. 2.200 Azubis eingependelt. Erstmals geht deren Zahl jetzt deutlich zurück. Im Jahr 2010 ist ein Minus von satten 10% zu verzeichnen.

  • Meiden die Schulabgänger neuerdings den Beruf Pferdewirt und seine nicht selten maßlosen Ausbilder? Haben die jungen Leute es satt, ständig ausgebeutet statt ausgebildet zu werden?
  • Meiden die heutigen Schulabgänger die Schwarzen Schafe? Schön wäre es. Dann allerdings wäre eine weitere Abnahme der Auszubildenden zu erwarten.

Sorgen machen derzeit Gespräche mit den Zuständigen Stellen. Diese berichten immer öfter, dass frühere Ausbildungsbetriebe im Schwerpunkt Reiten nur noch die Fachrichtung Haltung & Service ausbilden wollen. Als Motiv, so viele Ausbildungsberater, wird angenommen, dass nicht wenige Ausbilder meinen, mit Haltung & Service viel weniger ausbilden zu müssen und stattdessen lieber die Azubis schuften lassen können.

Lassen sich das noch immer die meisten Azubis gefallen oder wehren sie sich? 

Wie günstig es ist, Azubis in den Pferdeställen schuften zu lassen, zeigt ein Blick über den Tellerrand. Azubis sind billiger als die Beschäftigung von Mitarbeitern aus dem ehemaligen Ostblockstaaten.

Nur Ignoranten wissen nicht, dass in der Tschechischen Republik durchschnittlich 10 EUR/h bezahlt werden und deshalb mehr und mehr Deutsche lieber in Tschechien als in Deutschland arbeiten. Der Laie staunt, die Arbeitsagentur kennt die Situation. Und die „billigen“ Polen, die machen einen riesigen Bogen um Deutschland und gehen gleich nach Großbritannien und Irland. Dort gibt es einen fairen, menschenwürdigen Mindestlohn. Zweifeler können ja mal einen kurzen Blick auf den Flugplan von Rhyanair werfen. Die irischen Billigflieger starten oft  täglich von 9 Flughäfen zu jeweils 6 Städten der grünen Insel. Und wer es immer noch nicht glaubt, kann sich einmal die polnischen Verkehrszeichen auf der Autobahn Richtung London ansehen.

Zu viel Arbeit macht krank!

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellte jetzt durch eine Studie fest, dass zu viel Arbeit krank macht. Die Wissenschaftler fanden heraus, dass Arbeitnehmer, die regelmäßig 60 Stunden je Woche schuften, deutlich öfter unter Rückenschmerzen, Schlafbeschwerden sowie Herzerkrankungen leiden. Mitarbeiter, die zwischen 35 bis 44 Stunden in der Woche arbeiten, dahingegen deutlich gesünder sind. Je Länger Mitarbeiter arbeiten müssen, desto häufiger klagen sie darüber, dass Arbeit und Familie nicht unter einen Hut zu bringen ist.

IG BAU rät zu Lohncheck in Hessen

ig_bau-logoDie IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) empfiehlt Pferdewirtazubis in Hessen einen genauen Blick auf ihre aktuelle Lohnabrechnung. Der neue Tarifvertrag für Azubis sieht seit August 2012 für die Ausbildungsvergütungen in der Landwirtschaft (gilt auch für Pferdewirtazubis) ein Plus von 3 % vor. Deshalb schaut genau hin, ob Euer Chef die Erhöhung auch an Euch weitergegeben hat. Konkret muss ein Azubi unter 18J. im ersten Ausbildungsjahr mindestens 555 EURO bekommen, Volljährige im ersten Ausbildungsjahr sollten 570 EUR auf der Abrechnung lesen. Im August 2013 gibt es dann noch einmal 2,3 % mehr. Gleichzeitig werden dann auch die Prämien für gute Prüfungsleistungen erhöht.

Schwarzarbeit: Mit mir nicht!

Schwarzarbeit ist in der Pferdewirtschaft weit verbreitet. Jeder von Euch weiß das. Das schelle Geld, bar auf die Hand, reizt.

Schwarzarbeit ist aber illegal und unsozial, denn sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen: Gerade gesetzestreue Betriebe, die ehrlichen eben, die Euch soziale Arbeitsverträge bieten würden, verlieren ihre Existenz an die Schwarzen Schafe im Pferdebereich. Menschwürdig bezahlte Pferdewirte verlieren ihren guten Arbeitsplatz und damit ihre Existenz. Zehn illegale Arbeitsplätze vernichten durchschnittlich sechs legale Arbeitsplätze. Für Euch alle bleiben nur noch die sog. Schwarzen Schafe!

Den Sozialkassen und dem Staat gehen Milliardensummen verloren. Wir reden über ein Sechstel des deutschen Bruttosozialproduktes, also etwa 370 Mrd. Euro! In der Schwarzarbeit in Deutschland verbergen sich im Jahr 2006 über 8 Millionen Vollzeit- Arbeitsplätze!

„Den Deutschen geht die Arbeit nicht aus, höchstens die offizielle“, so der Kommentar von Fachleuten.

Macht nichts? Denkste! Die Sozialversicherungen sowie Steuern werden für uns alle teurer. Am Ende zahlen alle drauf! Ohne Schwarzarbeit hätten wir wahrscheinlich keine höheren Sozialabgaben!

Den größten Reibach machen die illegal tätigen Betriebe, denn die sparen Eure Sozialversicherungsbeiträge ein. Mit der Folge, dass Ihr im Notfall nicht abgesichert seid.

Das ganz große Elend droht im Alter, denn Ihr habt zwar das ganze Leben hart gearbeitet, aber keinen Anspruch auf Rente! Der Sozialfall ist vorprogrammiert. Die ganz, ganz große Armut droht!

Natürlich bekommt ein Arbeitnehmer, der nicht sozialversichert ist, auch kein Arbeitslosengeld, wenn Ihr einmal den Arbeitsplatz verlieren solltet oder eine Umschulung notwendig wird.

Selbst bei längerer Krankheit bleibt Ihr unbezahlt, denn wer keine Krankenkassenbeiträge bezahlt, der bekommt kein Krankengeld!

Gerne genommen wird im Pferdebereich ein Minilohn und der Rest ist Schwarz. Pfiffig denken viele, denn warum soll ich dem Staat und den Sozialkassen auch noch was von meinem sauer verdienten Geld abgeben? Stimmt. Aber, im Falle eines Unfalles, einer Krankheit, von Arbeitslosigkeit oder Rente wird immer nur das letzte, offizielle Minigehalt gerechnet. Also gibt es auch nur ein Miniunfallgeld, Minikrankengeld, Miniarbeitslosengeld oder eine Minirente!

Wer von Euch schwarz arbeitet, arbeitet illegal und ist somit erpressbar. Du kannst ja nichts sagen, weil sonst fliegst Du ja mit auf! Eines ist aber sicher: Drastisch bestraft werden immer erst die unsozial arbeitenden Arbeitgeber. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, die Liste des Staatsanwaltes ist unter Umständen bei einer Gerichtsverhandlung lang:

• Sozialabgabenhinterziehung • Dokumentenfälschung • Lohnwucher • Betrug • Nötigung • Korruption • illegale Ausländerbeschäftigung • Steuerhinterziehung.

Immer öfter kontrolliert der Staat auch Pferdebetriebe, um Schwarzarbeit dauerhaft zu unterbinden. Deshalb solltet Ihr immer auf eine Kontrolle eingestellt sein. Um zu dokumentieren, dass Ihr nicht schwarz und illegal arbeitet, solltet Ihr immer Euren Sozialversicherungsausweis sowie den Personalausweis (Kopie reicht) bei Euch tragen. Wer sich nicht sicher ist, was Schwarzarbeit oder nur Nachbarschaftshilfe ist, der kann sich auf der Homepage des Zoll gut informieren.

Immer mehr Arbeitgeber, Arbeitnehmer und öffentliche Einrichtungen lassen sich das unsoziale Verhalten vieler Arbeitgeber nicht mehr gefallen und wehren sich gegen Schwarzarbeit. Neben verschiedenen Arbeitgeberorganisationen (leider nicht die Bundesvereinigung der Berufsreiter) sind sowohl die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt sowie der Zoll im Kampf gegen die illegale und unsoziale Schwarzarbeit aktiv. Deshalb haben sowohl der Zoll als auch die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ständig ansprechbare Hotlines geschaltet:

Gemeinsam gegen Schwarzarbeit:

„Könnten Staat und Sozialversicherungsträger das durch Schwarzarbeit verlorene Geld vereinnahmen, hätten sich die Diskussionen der letzten Jahre um Kürzungen im Renten- und Gesundheitsbereich oder um fehlende Investitionsmittel zur Sanierung der maroden Infrastruktur erübrigt“, sagt die IG BAU. Es bleibe daher zu hoffen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) in den nächsten Jahren, wie angekündigt, ihre Effizienz noch einmal verdoppeln und so die Schwarzarbeit nachhaltig zurückdrängen kann.

Hier könnt Ihr Euch engagieren und Schwarzarbeit melden:

Zolllogo

E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de

Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

ig_bau-logo

www.igbau.de

Meldestelle Lohndumping und illegale Beschäftigung 0800.4422802 (gebührenfrei)

Wer menschenwürdige Arbeitsplätze in der Pferdewirtschaft fordert, muss sich gegen Schwarzarbeit wehren.

Wegschauen reicht nicht aus!

Auch Du trägst Verantwortung!

 

Das kann Dir zustehen:

Zuschuss zum Azubilohn durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

So unterstützt Dich die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei Deiner Berufsausbildung

Gerade im Beruf Pferdewirt bist Du oftmals darauf angewiesen, das Elternhaus zu verlassen. Du benötigst eine eigene Wohnung/ Zimmer. Und dann liegt der Betrieb nicht selten so weit von öffentlichen Verkehrsverbindungen entfernt, dass es ohne ein eigenes Auto kaum möglich ist, die zuständige Berufsschule zu erreichen oder die Eltern zu besuchen. Die Ausbildungsvergütung kann diese Aufwendungen meist nicht abdecken. Auch für Ehepaare mit oder ohne Kinder wird die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben reichen. Deshalb gibt es die Berufsausbildungsbeihife (BAB).

Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit, entweder persönlich im zuständigen (Wohnsitz) Jobcenter (Adresse im Internet nachschlagen) oder auch online.

Wer hat ein Recht auf Aufstockung der Auszubildendenvergütung durch die Berufsausbildungsbeihilfe?

Damit du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, muss einer der folgenden Fälle auf dich zutreffen:

  • Du nimmst an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil und unter Umständen bereitest du dich währenddessen auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vor.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu weit von deinen Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Außerdem bist du über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen.
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.
  • Du bist in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA).

Bedenke: Das Einkommen deiner Eltern wird angerechnet, aber nur, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt. Das gilt auch für das Einkommen deines Partners/Mannes oder deiner Partnerin/Ehefrau. Beispiele zur Berechnung der BAB findest du im Merkblatt zur Berufsausbildungsbeihilfe. Eine erste Orientierung dazu, wieviel BAB du in etwa erhalten kannst, liefert dir der BAB-Rechner.

Wenn Du bereits in der Ausbildung bist und feststellst, dass Du auch Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe gehabt hättest, dann kann die auch noch rückwirkend bezahlt werden.

Mehr Informationen erhältst Du bei den entsprechenden Beratern im Jobcenter oder auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeit.