
Das Märchen vom Berichtsheft
Es waren einmal 16 Zuständige Stellen (Landwirtschaftskammern und Behörden) in Deutschland, die den Pferdewirtauszubildenden, den Ausbildern und sogar den Prüfern jeden Tag erzählten, dass die lieben Azubis ein großes, dickes und grünes Berichtsheft schreiben müssen. Wenn sie dieses nicht tun, so die ach so strengen Ausbildungsberater, dann werden sie nicht zur Prüfung zugelassen.
Folglich schrieben sich Generationen von Pferdewirtazubis in Deutschland die Hände wund an Infoteilen, Betriebsbeschreibungen, Wochen- und Erfahrungsberichten. Selbst Prüfer glaubten den Ausbildungsberatern und kontrollierten tag ein und aus die Berichtshefte, und sie erhoben besorgt den Zeigefinger, wenn ein Berichtsheft einmal nicht vollständig war: „Die Zulassung zur Prüfung ist gefährdet“ wurde dann notiert und nicht mit mahnenden Worten gespart.
Das Märchen vom Berichtsheft erzählen die Ausbildungsberater teils heute noch, obwohl ein kecker Azubi vor Gericht zog. Und die Richter stellten klar:
Ein Berichtsheft gibt es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) seit über 40 Jahren gar nicht mehr. Bereits 1971 empfiehlt der Bundesausschuss für Berufsbildung, dass das Führen von Berichtsheften im Rahmen der Berufsausbildung nicht mehr in seiner bisherigen Form verlangt werden soll. Das Berichtsheft wurde abgelöst durch eine möglichst einfache Form, dem Ausbildungsnachweis. Am 09.10.2012 wurde eine zweite und am 8.10.2018 eine dritte Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) veröffentlicht:
Der Ausbildungsnachweis …
- … soll die Berufsausbildung durch Betrieb und Berufsschule nachweisbar machen, damit die Zuständigen Stellen die Berufsausbildung überwachen können.
- … ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
- … ist täglich oder wöchentlich zu führen.
- … ist in möglichst einfacher Form, in Stichworten, handschriftlich oder am Computer zu führen.
- … sollte ca. 1 Seite (A 4) je Woche Umfang haben.
- … muss stichwortartig alle betrieblichen Tätigkeiten und den Berufsschulunterricht mit Zeitangaben dokumentieren.
- … ist während der Arbeitszeit zu führen, alle Materialien (Formblätter, Hefte, usw.) müssen kostenlos vom Ausbildungsbetrieb gestellt werden.
- … sind monatlich vom Ausbildungsbetrieb abzuzeichnen. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben von Azubis und Ausbildern bestätigt. Bei Minderjährigen müssen die gesetzlichen Vertreter ihre Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigen. Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat) und Berufsschulen können die Kenntnisnahme ebenfalls bestätigen.
Beispiel:
- So., 16.06.13: 8h Turnierbegleitung CCI2* Schönefeld, 2 Vielseitigkeitspferde, transportiert, geputzt, gesattelt, getränkt, gefüttert, bewegt, zur Dopingprobe geführt, …
- Mo., 17.06.13: 3h gemistet, 1h 2 dreijährige Holsteinerstuten mit Kappzaum longiert, 1h Anfängerreitstunde Ponykinder erteilt, je 30 min morgens, mittags, abends gefüttert, …
- Di., 18.06.13: 1 h Politik (Kaufvertrag), 4h Fachtheorie (Lernfeld 8), 1h Deutsch (Normbrief), ..
Obwohl der Ausbildungsnachweis schon 1971 das alte grüne Berichtsheft abgelöst hat, informieren die Zuständigen Stellen fast alle ihre Ausbildungsbetriebe, Ausbilder, Berufsschulen und Prüfer teils wissentlich falsch. So schreibt die Landwirtschaftskammer Hannover im Internet:
„Während der Ausbildungszeit führen die Auszubildenden das vorgeschriebene Berichtsheft, das vom Ausbilder regelmäßig nachgesehen und abgezeichnet wird.
Das Berichtsheft dient dazu, die betrieblichen Erfahrungen schriftlich niederzulegen und über den Ausbildungsbetrieb sowie die durchgeführten Arbeiten und Tätigkeiten nachzudenken. Eine „ausreichende“ Berichtsheftführung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.“
Diese Aussage der Zuständigen Stelle in Niedersachsen, die Landwirtschaftskammer Niedersachen, ist eindeutig falsch und entspricht nicht der gesetzlichen Vorgabe! Die Zuständige Stelle in Niedersachsen weiß das natürlich und täuscht damit die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe. Ähnlich verhalten sich weitere Zuständige Stellen in Deutschland:
Den Vogel schießt die Landwirtschaftskammer Hamburg ab. In einer „Anweisung zum Führen des Berichtsheftes Pferdewirt/Pferdewirtin“ vom Oktober 2016, die in einem Befehlston geschrieben ist, verlangt die Zuständige Stelle als Voraussetzung zur Zulassung zur Abschlussprüfung den kompletten Infoteil, den betrieblichen Ausbildungsplan durch die Auszubildenden auszufüllen, die Betriebsbeschreibung, die Tagesberichte, die Wochenberichte sowie die 12 Erfahrungsberichte für alle Azubis, gleich wie lang die Ausbildungszeit ist. Dass die Berichtshefte in der Arbeitszeit geschrieben werden müssen, das sagt die Kammer nicht. Mit dieser Anweisung überschreitet die Landwirtschaftskammer Hamburg ihre Befugnisse, handelt nicht im Sinne der Auszubildenden und ignoriert hartnäckig die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes und die Beschlüssen des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Es ist unverständlich, dass die Landwirtschaftskammer Hamburg die Auszubildenden zwingt, ein aufgeblähtes Berichtsheft zu führen, das dann noch nicht einmal als Ausbildungsnachweis taugt. Da ist der Verdacht natürlich schnell da, dass die Landwirtschaftskammer verhindern will, dass Pferdewirtauszubildende einen Ausbildungsnachweis besitzen, der bei einer mangelnden Berufsausbildung als Beweis dienen kann. Und wenn ein Ausbildungsnachweis Missstände dokumentiert, dann müsste die Landwirtschaftskammer natürlich tätig werden. Das will da wohl niemand. Da scheint es in Hamburg eine Landwirtschaftskammer zu geben, die denkt, Recht und Gesetz gilt Nicht auf Reitplätzen und in Pferdeställen. Wer kontrolliert eigentlich die Landwirtschaftskammer Hamburg? Wer kümmert sich in Hamburg eigentlich um die korrekte Berufsausbildung der Pferdewirte?
Kein Auszubildender muss befürchten, nicht zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, wenn er/sie nicht das grüne Berichtsheft und stattdessen nur einen korrekten Ausbildungsnachweis führt, kein Ausbildungsbetrieb darf gezwungen werden, den dicken, grünen Berichtsheftordnern zu benutzen.
Möglichst einfach und dennoch mit nachweisbaren Fakten könnt Ihr den Ausbildungsnachweis entweder mit den zum
- Download bereitgestellten Seiten des Ausbildungsnachweises (kostenfrei) oder aber mit dem von mir im
- DIN A4- Format gedruckten Ausbildungsnachweis für drei Ausbildungsjahre (nicht kostenfrei) führen.
Der Ausbildungsnachweis sollte ausgesprochen sorgfältig und immer wahrheitsgemäß erstellt werden, denn was sagte ein Ausbildungsberater treffend:
Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist meist das einzige Beweismittel, wenn es um den Nachweis von Ausbildungsmängeln geht.
Falls ein Ausbilder sich mal weigern sollte, den wöchentlichen Ausbildungsnachweis zu unterzeichnen, obwohl dieser korrekt erstellt wurde, keine Angst, die Zulassung zur Abschlussprüfung ist nicht gefährdet, denn Ihr habt Eure Pflicht erfüllt, der Ausbilder nicht.
Mein Tipp:
Auch wenn es nicht von Eurem Ausbilder verlangt wird, ladet Euch die Formulare des Ausbildungsnachweises hier unter „Downloads“ herunter oder bestellt Euch (leider kostenpflichtig, da gedruckt) den schlanken, blauen Ausbildungsnachweis und füllt diese sorgfältig aus. Muss ja keiner unterschreiben. Wenn es aber zum Konflikt kommt oder Ihr Eure Überstunden nachbezahlt haben wollt, dann habt Ihr einen gerichtsverwertbaren Beweis in der Tasche. Die Schwarzen Schafe unter den Ausbildern werden den schlanken Blauen hassen!
Stellt sich jetzt die Frage, warum Auszubildende von vielen Ausbildungsberatern entgegen den gesetzlichen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes nicht zum korrekten Führen eines Ausbildungsnachweises angehalten werden? Böse Zungen behaupten, dass viele Ausbildungsberater fürchten, dass plötzlich viele Azubis hieb- und stichfest Mängel in ihrer Berufsausbildung nachweisen könnten. Da die Zuständigen Stellen dann tätig werden müssen, würde jede Menge zusätzliche Arbeit und Ärger zukommen.
Würden alle Auszubildenden wahrheitsgemäß die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise anstelle der dicken, sinnlosen grünen Berichtsheftordnern führen und die Zuständigen Stelle pflichtgemäß jährlich die Ausbildungsnachweise überprüfen und bei Verstößen eingreifen, gäbe es deutlich weniger Schwarze Schafe unter den Ausbildungsbetrieben und deutlich zufriedenere Auszubildende.
Guten Abend Herr Arnold,
meine Frage bezieht sich auf die Erfahrungsberichte, denn einigen aus meinem Lehrjahr wurde bei der Zwischenprüfung in Warendorf (Pferdewirt Kl. Reitausbildung) gesagt, sie bräuchten keine Erfahrungsberichte schreiben, lediglich Tages- und Wochenberichte.
Ist diese Aussage nun korrekt? Brauchen wir eigentlich keine Erfahrungsberichte schreiben?
Mit freundlichen Grüßen
A. Heise
Der Text oben ist doch eindeutig. Auszubildende müssen Ausbildungsnachweise führen, nichts anderes. So steht es im Berufsbildungsgesetz. Wie Ausbildungsnachweise aussehen, findest Du auch oben im Text. Kannst Du Dir auch sogar downloaden. Wenn ein Ausbilder dennoch Erfahrungsberichte von Dir verlangt, dann musst Du das tun. Aber nur während der Arbeitszeit. Hausaufgaben gibt es in der Berufsausbildung nicht.
Jetzt sollte eigentlich alles klar sein.
Viele liebe Grüße
Sehr geehrter Herr Arnold,
Vielen dank für ihre tolle Webseite und die vielen Infos.
Ich habe eine konkrete frage zum ausbildungsnachweis:
Wir haben von der zuständigen Stelle über den Betrieb den berüchtigten grünen Ordner bekommen (laut Ordner bzw. Blättern darin Auflage 2010) Leider kann man dort nirgendwo die gearbeiteten stunden festhalten (sodass der ausbilder sie auch abzeichen muss). Meinem Verständinis nach nutzt der Ordner dadurch noch weniger als Nachweis. Ich notiere meine Arbeitszeiten zusätzlich noch separat, was leider nötig ist da wie in der Regel eher 10-12 Stunden arbeiten und es darum immer wieder intern Ärger gibt.
Herzliche Grüße aus Süddeutschland.
Hallo T……e,
ich habe Deinen Namen mal anonymisiert. Du hast richtig erkannt, dass es wichtig ist die geleistete Stundenzahl pro Tag im Ausbildungsnachweis einzutragen. Das sollte im Notfall auch wirklich stimmig sein, sonst war die Arbeit umsonst und der Ausbilder lacht sich ins Fäustchen.
Damit die Aufzeichnung perfekt gelingt, hast Du nach meiner Erfahrung zwei Möglichkeiten.
1. Du kaufst Dir den Band Pferdewirtprüfung Bd. 11. Obwohl der natürlich wenig Text enthält, berechnet der Verlag natürlich jede Seite. Und genau deshalb ist dieser Ausbildungsnachweis nicht super billig, für aber perfekt als Ausbildungsnachweis, denn wenn Du den komplett und regelmäßig ausfüllst, kannst Du sowohl Inhalte der Ausbildung und die Ausbildungszeiten gut dokumentieren. Wenn ein Richter/in sieht, dass der Ausbildungsnachweis sorgfältig von Dir ausgefüllt worden ist, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht im Streitfall das Dokument anerkennt, obwohl Dein Betrieb den nicht unterschrieben hat. Das dicke, grüne Berichtsheft musst Du dennoch ausfüllen, wenn es der Chef verlangt. Wenn Du Dich für diese Version entscheidest, dann empfehle ich Dir den Band 11 als Ausbildungsnachweis zu bestellen, am einfachsten direkt portofrei beim Verlag (https://www.bod.de/buchshop/pferdewirtpruefung-bd-11-dietbert-arnold-9783744893367)
2. Wenn Du eine kostengünstigere Version möchtest, dann geht das auch. Unter Downloads (https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?page_id=62) findest Du das Formblatt Ausbildungsnachweis 1-3 zum Download. Ausdrucken und in einer Mappe sammeln.
TIPP für Euch alle: Regelmäßig den Ausbildungsnachweis schreiben. Jede Woche! Man/frau erkennt nämlich, dass z.B. die ersten Seiten stärker abgenutzt sein werden am Ausbildungsende und dass da immer andere Stifte sein müssen. Macht nicht den Fehler und fertigt den „Klassiker“: Immer der selbe Stift, ganz gleicher Seitenzustand und mit zunehmender Wochenzahl wird die Schrift immer schneller und unkonzentrierter. Dann wissen alle, dass der Ausbildungsnachweis notfallmäßig kurz vor der Prüfung gefertigt wurde. Einer derartigen Version glaubt das Gericht natürlich nicht so leicht und der Anwalt des Chefs lacht sich ins Fäustchen, weil mit wenigen Fragen beweist der Euch, dass das so nicht stimmen kann. Und der findet immer was, denn wenn Ihr für die letzten zwei drei Jahre nachschreiben müsst, dann produziert Ihr mit Sicherheit Fehler.