News

Auf dieser Seite gebe ich Hinweise auf neue, aktuelle Beiträge bzw. auf wertvolle Aktualisierungen.

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  • Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat Facebook mitgeteilt meinen Faqcebook- Auftritt zu schließen. Zum Glück habe ich für diese Webseite einen seriösen Server. Also, alle Infos nur noch hier.
  • Ab sofort stehen die neuen Prüfungstermine 2.HJ 2022 unter Termine
  • Am 05.09.22 gibt es einen Info- Tag zur Pferdemeister*innen- Prüfung in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung. Nähere Infos bei der Deutschen Reitschule bzw. Zuständigen Stelle bei der Landwirtschaftskammer NRW, Münster, T 0251.2376411
  • Hier seht Ihr die Originalkopie der Zwischenprüfung für die Fachrichtungen Pferdezucht und Pferdehaltung und Service in Niedersachsen. Eine wertvolle Möglichkeit, Euch auf die Zwischenprüfung vorzubereiten.
  • Neue Details zum Mindestlohn und Anmerkungen der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU)
  • Ab heute, 1.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,00 € brutto. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitsverhältnisse ohne Tarifvertrag, also für nahezu alle Pferdewirte*innen und Pferdewirtschaftsmeister*innen sowie alle weiteren Beschäftigten im Pferdebereich. Natürlich gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobber*innen. Für Auszubildende und Schulpraktikanten gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht.
  • Johanna schreibt ihre Examensarbeit über die Mitarbeiterzufriedenheit in der Pferdebranche. Für eine Umfrage braucht sie ein paar Minuten Eure Zeit. Hier könnt Ihr helfen
  • Hier findet Ihr die Tarifempfehlung Landwirtschaft der Gewerkschaft und der Arbeitgeber für Deutschland. Jetzt könnt Ihr einschätzen, was Gewerkschaften und Arbeitgeber als Fairen Lohn ansehen. Wer weniger kriegt, sollte die Konsequenzen ziehen. NEU
  • NEU: Achtung Gehaltserhöhung für Auszubildende in Hessen, Bayern, Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, alle Bundesländer Ostdeutschland, Schleswig- Holstein, Rheinland- Pfalz und Baden- Württemberg. Unbedingt diese Seite im Forum aufrufen. Die neuen Tarife gelten rückwirkend ab 1.10.2022, es muss nachgezahlt werden! Achtet bitte auch auf die erheblichen Unterschiede in der Bezahlung. Ich würde einen Bogen um Rheinland- Pfalz und Schleswig- Holstein machen. Dort suchen die Betriebe mehrheitlich nur billige Arbeitskräfte. NEU.
  • Neu: Hier findet Ihr die neuen Werte ab 1.1.2023 für Essen und Wohnen im Ausbildungsbetrieb (ganz unten auf der Seite). Die Fachleute nennen das Sachbezugsverordnung. In der werden die Sätze für Essen und Wohnen gesetzlich festgeschrieben!