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Alle Angaben in in dieser Homepage wurden sehr sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen werden, dieses gilt insbesondere für alle Fragen des Berufsausbildungsvertrages, so z.B. Ausbildungszeit, Entlohnungen, Urlaub, Schulabschlüsse, Termine, usw.. Es wird dringend geraten, sich bei den Zuständigen Stellen verbindlich beraten zu lassen.

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www.pferdewirtpruefung.de ist es durch Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Darum die herzliche Bitte: Wenden Sie sich mit Ihren Fragen bitte immer an die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, an einen Anwalt, an die Zuständige Stelle in der Berufsausbildung zum Pferdewirt. Die Verbraucherzentralen haben ebenfalls Beratungsstellen, an die man sich wenden kann. Danke!

13 Antworten auf „Impressum“

  1. Hallo Herr Arnold,
    Ich habe da mal eine Frage. Und zwar sind wir ein relativ kleiner Betrieb mit „nur“ zwei Mitarbeiterinnen für die Versorgung und Bewegung von 30 Pferden. Bei besserem Wetter stehen direkt angrenzend an der Halle Weideflächen zur Verfügung um den Zuchtstuten, Jungpferden und auch stundenweise den Reitpferden freie Bewegung zu ermöglichen. Da die Weiden nun aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht mehr genutzt werden dürfen, kommen die Pferde auf ein gepflastertes „Paddock“ direkt neben der Halle. Für die Anzahl der Pferde ist dieses Paddock reichlich klein und es kommt mehr und mehr zu „Streitereien“ zwischen den Pferden. In der Halle herrscht dann ein mittelschweres Chaos, weil sich die vornehmlich jungen Pferde bei den immer kälter werdenden Temperaturen sehr an so einem Störfaktor erfreuen. Es kam auch schon zu einem Sturz der unseres Erachtens nach vermeidbar gewesen wäre. Allerdings „bezahlt uns unser Chef ja auch fürs runterfallen“ und deshalb meine Frage: Ist es zulässig bzw. kann unser Chef uns zwingen die Pferde dort zu reiten wenn draußen so enorme Unruhe herrscht, dass die Pferde kaum an der Longe 5 Minuten in Ruhe arbeiten können?

    Mit Bitte um nicht Veröffentlichung meines Namens, viele Grüße

    1. Die Antwort ist doch ganz eindeutig:

      Das Berufsbildungsgesetz sagt u.a. im § 14:
      1. Ausbildende (also Dein Chef) haben dafür zu sorgen, dass Auszubildende körperlich nicht gefährdet werden.
      2. Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen bekommen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

      Weil bekannt ist, dass der Pferdebereich einer der unfallträchtigsten Berufe in ganz Deutschland ist, deshalb müssen Ausbilder besonders sorgfältig abwägen, ob Auszubildende diese oder jene Aufgabe übernehmen können und dürfen. Jeder Ausbilder hat grundsätzlich gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz vor einer Beschäftigungsaufnahme die damit verbundenen Gefährdungen eigenverantwortlich und umfassend zu ermitteln und zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchzuführen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss bei der Beschäftigung von Auszubildenden der Arbeitgeber ermitteln, ob gefährliche Arbeiten werden von Auszubildenden übernommen werden dürfen.

      Wenn Du also mit dem Longieren oder dem Reiten, so wie es jetzt bei Euch ist, überfordert bist und es deshalb vermeidbar gefährlich ist, dann darf Dir diese Arbeit nicht übertragen werden. Dein Chef muss übrigens akzeptieren, dass Du in diesem Fall sagst, dass diese Arbeit für Dich zu schwer ist und Du Angst vor einem Unfall hast. Das ist niemals ein Kündigungsgrund, das ist nicht Arbeitsverweigerung.

      Ich persönlich würde mich wehren, wenn Du erst im Rollstuhl sitzt, dann ist es zu spät.

      Meine Güte, was gibt es nur für Chefs!

  2. Hallo Herr Arnold ,
    wird das jetzt die neue Rubrik : Wie kriege ich garantiert Stress mit meinem Chef ? 🙂
    Das sollte doch lösbar sein in einem Gespräch mit dem Chef oder in dem man gemeinsam mit der Kollegin ? einige Kleinigkeiten im Betriebsablauf ändert. Müssen doch nicht die grössten Randalierer draußen sein ,wenn man drinnen auf einem Sensibelchen sitzt , der jeden Floh husten hört… und dann, naja explodiert.
    Bei trockenem Wetter kann eine Ecke Weide den Paddock entlasten… Kauen entspannt auch junge Pferde > evtl. Rauhfutter und / oder Spielzeug anbieten… Notorische Stänkerer alleine in der Halle laufen lassen… Gruppen ausgeglichen zusammenstellen … die Kraftfutterration überprüfen ( braucht ein viermal die Woche arbeitender 3 jähriger wirklich 3x täglich 2 Schippen Hafer) UND Junge Pferde müssen sich dran gewöhnen ,unter Ablenkung zu arbeiten…
    Runterfallen ist immer doof , gehört aber leider tatsächlich zum Beruf , in diesem Fall ist hoffentlich nichts wirklich schlimmes passiert.
    Also ( auch selber ) nach Lösungen suchen. Wenn alles scheitert kann man immer noch “ Auf die Barrikaden“
    Gruß Jytte

  3. Sehr geehrter Herr Arnold,

    ich würde gerne denn Lehrgang zum Besamungswart mit machen,da wir ein größeren eigenbestand an Stuten haben und es sehr
    schwer ist immer ein Termin mit dem Tierarzt zu bekommen würde ich diese gerne Lernen.
    Könnten sie mir bitte zum nächst möglichen Lehrgang Bescheid geben?
    Vielen dank

    Mit freundlichen Grüßen

    B.Fluck

    1. Ich kann Dir leider keine genauen Daten für einen Eigenbestandsbesamerlehrgang Pferd geben. Da musst Du Dich bei den Landwirtschaftskammern bzw. Landwirtschaftsämtern informieren.

      Ich weiß, dass die Landgestüte Warendorf, Dillenburg und Marbach sowie die Landwirtschaftskammer Hannover (beim Amselhof Walle) Kurse anbieten. Dadurch, dass alle Pferdewirte in der Fachrichtung Zucht einen Eigenbestandsbesamungslehrgang machen müssen, gibt es deutlich mehr Lehrgänge.

      Ich hoffe, diese Infos helfen Dir weiter.

  4. Lieber Herr Arnold,

    im Januar steht meine Prüfung als sog. Quereinsteiger im Schwerpunkt „Klassische Reitausbildung“ an. Bereits vor einigen Jahren habe ich in Warendorf an der Zwischenprüfung teilgenommen, mit sehr guten Noten die Prüfung zum Trainer C – Leistungssport abgelegt und möchte mich nun optimal auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Aus diesem Grund nutze ich auch den zweitägigen Vorbereitungskurs, den der BRV in Warendorf kurz vor dem Lehrgang anbiet.
    Lediglich im Hinblick auf die besten Lernmaterialien bin ich nicht ganz sicher: natürlich habe ich die „Standardwerke“ wie APO, Richtlinien, Handbuch Pferdewirt, Pferdegesundheit, die hier veröffentlichten Arbeitsaufträge, etc. Aber im Hinblick auf die Änderung der Prüfungsordnung von 2011 und den vielfach kommunizierten höheren Schwierigkeitsgrad der theoretischen Aspekte, würde ich mich über eine umfassen Literaturliste sehr freuen. Welche Bücher empfehlen Sie für die Vorbereitung und haben Sie noch Tipps, was ich auf jeden Fall beachten / bedenken sollte?

    Herzlichen Dank.

    Sabrina Kaufmann

    1. Hallo Sabrina,

      ganz oben findest Du den Reiter „Medien“. Dort stehen meine Tipps. Andere haben andere, ich die. Besonders lohnenswert sind die kostenlosen Leittexte (www.leittexte.de) die Du beim aid herunterladen kannst. Fange nur einfach rechtzeitig damit an. Die Leittexte haben nur Sinn und garantieren Erfolg, wenn Du sie in aller Ruhe selber bearbeitest, besser erarbeitest. Stures Auswendiglernen ist einfach doof, Drill ist Kill. Ich denke, Du weißt, was ich meine.

      Und dann habe ich da noch einen ganz wichtigen Hinweis für Dich. Auch DU musst eine WISO- Klausur schreiben, also Lohnabrechnung, einfache Kostenkalkulation, Futtermittelpreise, Arbeitsschutzgesetze, fixe und variable Kosten, Aufgaben von Gewerkschaften, Pferdeaufrecht, Sozialversicherungen, Nachhaltigkeit, Qualitätsmanagement, usw.. Unterschätze diese ganzen Inhalte nicht. Welche Themen gerade auf Dich zukommen werden, ich weiß es nicht und würde es Dir natürlich nie sagen. Du wärst nicht die erste Quereinsteigern, die mit diesen Themen plötzlich Probleme hat.

      Also, auf zu einer guten Prüfung!

  5. Hallo Herr Arnold,
    kann man mit genügend Arbeitsnachweisen von Reit-Betrieben auch über ein Fernstudium den „Pferdewirt“ theoretisch nachholen?
    Und wenn ja, wo?
    Danke im Vorraus,
    liebe Grüße,
    Heidi

  6. Hallo Heidi,

    das, was Du da vor hast, das funktioniert gar nicht. Es gibt keine Fernstudiengänge oder Fernlehrgänge zum Pferdewirt. Es gibt eine Sonderzulassung zum Pferdewirt. Mehr erfährst Du unter https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?p=1060 . Lasse Dir nichts anderes erzählen. Wer Dir einen anderen Weg erzählt, der will Dir nur das Geld aus der Tasche ziehen. Darfst mir ruhig glauben.

  7. Hallo, ich bin ursprünglich gelernte Pferdewirtin. Jetzt Hausfrau und Mutter. Auf unserem Familienpony gebe ich zur Kostenreduzierung 2 Stunden pro Woche Reitunterricht gegen Entgelt. Nun meine Frage: Muss ich das beim Finanzamt anmelden? Einen Gewinn mache ich nicht. Eine gewerbliche Haftpflicht habe ich natürlich abgeschlossen.

  8. Hallo Isabelle,

    Aus gutem Grund habe ich mir einen Beruf abseits des Finanzamtes gesucht. Deshalb kann ich Dir nur einen Tipp und keinen Rat geben.

    Grundsätzlich müssen erst einmal alle Einkünfte beim Finanzamt angegeben werden. Die entscheiden dann, ob die fiskalisch wirksam werden. Aber nicht nur das Finanzamt kann Interesse an Deinen Einkünften haben, da ist die Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicheung, Sozialbehörde, Kindergarten usw.. Welche und ob Deine Einkünfte angerechnet werden, hängt von ganz vielen Faktoren ab, wie Ehestand, Zugewinngemeinschaft, Kinderzahl, usw.. Frage doch einfach beim Finanzamt und der Krankenkasse nach. Dann ist die Antwort sicher. Und denke daran, es geht um Einkünfte, nicht um Gewinn. Keine Angst, meist haben wenige Einkünfte kaum Auswirkungen. Nur angeben muss Du es halt.

    Und dann habe ich noch einen Tipp: Immer schön ehrlich bleiben, denn irgendwann kommt es heraus und dann gibt es haushohe Nachzahlungen.

  9. Hallo Herr Arnold,

    Ich habe eine Frage bzgl Ihrer Veröffentlichung am 20.4. 2021 bei Facebook.
    Sie schreiben , das man laut Arbeitsschutzgesetz den Test machen sollte, um zu vermeiden, das im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Corona keine Schwierigkeiten auftreten.
    Können Sie mir da noch mit genaueren Infos weiterhelfen?
    Gibt es dazu konkrete Veröffentlichungen?
    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Berit Malinka

  10. Hallo Berit,
    Ich habe das geraten, weil eine Berufskrankheit, so wie bei einem Arbeitsunfall, schon glaubhaft dargelegt werden sollte, dass die Erkrankung im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Dabei könnte ein Test, der regelmäßig im Betrieb gemacht wird, eventuell helfen. So z.B. wenn auch andere Mitarbeiter sich infiziert haben, spricht das dafür, dass die Infektionsquelle der Betrieb war. Natürlich auch, wenn zeitnah mit einem Kunden ein Mitarbeiter erkrankt, dann spricht das für eine Infektion im Betrieb. Übrigens auch eine Infektion in der Berufsschule kann eine Berufskrankheit sein. Gerade wegen des eventuell tückischen Verlaufes, Stichwort Long Covid, kann es extrem wichtig sein, eine anerkannte Berufskrankheit erlitten zu haben. Dann würde die Gesetzliche Unfallversicherung sogar eine Rente bezahlen.

    Da einer Gesetzliche Unfallversicherung eventuell sehr hohe Kosten bei einer Berufserkrankung entstehen können, werden die natürlich genau prüfen, ob Du Leistungen erschleichen willst oder sie Dir berechtigt zustehen. Und dabei können die Tests helfen.

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