Gesetzliche Grundlagen


Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert. Die wichtigsten Links findet man hier:

22 Antworten auf „Gesetzliche Grundlagen“

  1. Gelten die allg. Arbeitszeitgesetzestexte und Urlaubsgesetztestexte etc. auch für Pferdepfleger, die bei privaten Personen angestellt sind? Ich kenne diese Texte für „uns“, die eher in Wirtschaftsunternehmen etc arbeiten. Bei den Pferdepflegern sieht doch aber vieles anders aus. So hat meine Freundin wenn es hoch kommt 2 Wochen Urlaub, arbeitet in der Turniersaison fast jedes Wochenende (ohne Ausgleichstag), tägl. Arbeitszeit wenn es mal optimal läuft eher 9 Stunden, meist aber doch 10 Std.

  2. Deine Frage gibt mir Gelegenheit, ein großes Problem im Pferdebereich anzusprechen. Die Arbeitgeber haben es doch tatsächlich geschafft, dass viele Menschen glauben, dass Gesetze und Verordnungen nicht auf Reitplätzen und im Pferdestall gelten.

    Vor dem Gesetz sind aber alle Menschen gleich. Deshalb gelten in Deutschland natürlich alle bundesweiten Gesetze und Verordnungen für alle Bürger, also auch für Reiter und Stallbesitzer! So auch das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.

    Ein Betrieb, der nur zwei Wochen Jahresurlaub gewährt und derart lange arbeiten lässt, handelt eindeutig gesetzwidrig! Und moralisch ist das einfach nur mies! Gute Arbeit verdient auch einen fairen Lohn und sichere Arbeitsbedingungen.

    Was tun?

    Egal, wie auf solche Slavenarbeiten reagiert wird, Deine Freundin muss umbedingt die Arbeitszeiten täglich genau aufschreiben. Nur so kann im Streitfall Deine Freundin überhaupt belegen, dass sie zu diesen Bedingungen gearbeitet hat.

    Ich persönlich würde Deiner Freundin dringend raten, sofort Mitglied der IG BAU zu werden. Dann genießt sie auch den Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft. Der ist selbstverständlich im Mitgliedsbeitrag kostenlos enthalten. Die Rechtschutzsekretäre sind Profis ihres Faches und können Deine Freundin kompetent beraten. Dazu gehört z.B. auch, dass die IG BAU, wenn Deine Freundin es will, die geleisteten Überstunden einfordert und eventuell auch das Gewerbeaufsichtsamt einschaltet. Die sind nämlich zuständig für derartige Überschreitungen der Arbeitsschutzgesetze. Falls Du einen Kontakt zur Gewerkschaft suchst, kann ich Deiner Freundin diesen Kontakt gerne herstellen.

    Eines finde ich wichtig: Wehrt Euch. Lasst Euch dieses Ausbeuten nicht gefallen, werdet nicht Opfer! Ihr leistet gute Arbeit und dürft erwarten, fair behandelt zu werden. Nur so kann man diesen Slaventreibern das Handwerk legen. Solchen Leuten darf es nicht mehr gelingen, Personal zu finden.

  3. Ich habe eine Frage, meine Tochter hat heute eine Abmahnung erhalten, wie soll sie sich am besten verhalten. Die Schilderung des Vorfalls ist so nicht korrekt, außerdem ist Ihre Chefin auch gestern nicht zum Gespräch bereit gewesen sondern hat meine Tochter nur rasend angeschrien als sie mit Ihr darüber sprechen wollte. Vor ein paar tagen sind die Termine für die Abschlussprüfung bekannt, seit dem wird täglich gemeckert über arbeit usw. die aber im letzten Jahr immer in Ordnung war. Meine Tochter hat schon einen Arbeitsvertrag in einem anderen Betrieb für nach der Prüfung, da ihre Chefin immer gesagt hat sie übernimmt sie nicht und sie dort auch nicht bleiben möchte da die arbeit und wohn Bedingungen nicht auf längere Sicht vertretbar sind.

  4. Hallo Uta,

    ich kann Dir keine Rechtsberatung geben. Dennoch sollt Ihr wissen, dass es durchaus nicht einfach ist, Azubis nach der Probezeit rauszuschmeißen.

    Ich gebe Euch einen dringenden Rat, damit Ihr nicht über den Tisch gezogen werdet. Deine Tochter tritt sofort in die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt ein und bekommt dann von denen Rechtsberatung und Rechtschutz. Eigentlich muss man dafür schon länger Mitglied sein, aber ich denke, die Gewerkschaft lässt Euch nicht im Regen stehen.

    Es ist übrigens nicht ganz selten, dass Ausbilder kurz vor der Prüfung Streit anfangen, denn die Motivation könnte sein, die Kosten für die Prüfung zu sparen und/oder zu begründen, warum der eigene Azubi so schlecht zur Prüfung vorbereitet erscheint.

    Was lernen wir alle daraus: Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sollte für jeden Azubi selbstverständlich sein, denn Rechtschutz gibt es eigentlich erst nach einem halben Jahr. Wie heißt es so schön: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

    Wenn Ihr noch weitere Hilfe benötigt, mit der IG Bauen Agrar Umwelt in Kontakt zu treten, melde Dich bitte wieder.

  5. Hallo,
    mich würde folgendes Interessieren:

    Gibt es ein Gesetz wo drin steht das ich für die Ausbildung zum Pferdewirt einen Schulabschluss benötige?
    Die Agentur für Arbeit hat nämlich gesagt das ich keinen Schulabschluss benötige um die Ausbildung zum Pferdewirt zu machen.

    Lieben Gruß

  6. Hallo Jennifer,

    um eine Berufsausbildung in Deutschland zu beginnen, benötigst Du keinen Schulabschluss. Das Berufsbildungsgesetz und die jeweiligen Verordnungen verlangen keinen Schulabschluss. Lediglich die allgemeine Vollzeitschulpflicht muss erfüllt worden sein. Das ist ja offensichtlich bei Dir in Deinem Alter erfüllt.

    Es gibt eine Möglichkeit, eine Abschluss ohne Berufsausbildung zu machen. Das ist der Paragraf 45.2 des Berufsbildungsgesetz. Tippe mal im Suchfeld 45.2 ein, dann findest Du mehr.
    Solltest Du Fragen dazu haben, dann musst Du Dich an die Zuständige Stelle wenden, denn nur die können Dich über Deine Chancen beraten. Die Adressen findest Du oben in den Reitern dieser Seiten.
    Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

  7. Hallo,
    bei uns ist heute eine aktuelle Krise ausgebrochen. Meine Tochter hat 1 Jahr unbezahltes Praktikum in einem örtlichen Reitstall abgeleistet. Sie war sehr froh, dass sie anschließend als eine von drei Jahrespraktikanten einen ausbildungsplatz bekommen hat. Seitdem arbeitet sie hart, hat etliches an Überstunden abgeleistet, teilweise Dienste von 7 bis 21 uhr (mit Mittagspaus). Den nächsten Tag wieder um 7 Uhr Dienstantritt. Es machte ihr Spaß, sie kam auch gut im Team zurecht. heute, aus heiterem Himmel, nach drei Tagen Krankschreibung die fristlose Kündigung. Begründung: Ihre Leistung habe in letzter Zeit nachgelassen. Sie ist völlig am Boden zerstört, es gab keinerlei Gespräch im Vorfeld. Gibt es irgendetwas was wir noch tun können? So geht man doch nicht mit jungen Menschen um.

  8. Stimmt Heike! So geht man/frau nicht mit Azubis um! Deshalb wehrt Euch! Sicher wird Deine Tochter in diesem Betrieb nicht wieder arbeiten können und wollen, aber so etwas dürft Ihr diesen miesen „Ausbildern“ nicht durchgehen lassen. Es muss sich in der Branche herumsprechen, dass die Ausbeutung von Arbeitnehmern nicht hingenommen wird. Das muss richtig teuer werden, dass Deine Tochter ein Jahr umsonst für diesen Betrieb geschuftet hat. Das ist eine Riesensauerei, dass sich da ein Betrieb an drei Praktikantinnen bereichert. Sucht in aller Ruhe einen neuen Ausbildungsplatz und seid einfach kritischer, bevor Ihr unterschreibt. Schwarze Schafe sind in der Branche nicht selten.

    Ich darf und werde Euch keine rechtliche Beratung geben. Das vorweg. Ich als Vater hätte folgendes wahrscheinlich überlegt:

    1. Gehe oben auf der Seite auf die Suche (Lupe) und gib „Praktikum“ ein. Dort liest Du nämlich, dass unbezahlte Jahrespraktika gesetzwidrig und nichts anderes als Schwarzarbeit sind. Jahrespraktikanten sind einfach nur ungelernte Arbeitnehmer und müssen natürlich entlohnt und sozialversichert sein. Also ran an die Krankenversicherung und lasse klären, ob der Praktikumsbetrieb Deine Tochter sozialversichert hat. Übrigens: Die Krankenkassen klären das auch für die anderen Sozialversicherungen.
    2. Wenn Deine Tochter noch minderjährig war oder ist, dann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Findest Du oben. Wenn dagegen verstoßen wurde, wende Dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Die müssen ermitteln und auch Deine Hinweise vertraulich behandeln.
    3. Du musst rasch handeln, denn es bestehen enge Verjährungsfristen nach Abschluss einer Arbeit! Natürlich kannst Du einen Rechtsanwalt einschalten. Das kostet. Die andere Möglichkeit ist, dass Deine Tochter (und vielleicht auch Du) in die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt eintritt und dass die Profis dort den kostenfreien Rechtsschutz übernehmen.
    4. Deine Tochter hat als ungelernte Arbeiterin in einem Pferdebetrieb gearbeitet. Damit hat sie Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, Urlaub, usw.. Da ich nicht weiß, ob Deine Tochter minderjährig war oder ist, kann ich Dir nicht sagen, ob der Mindestlohn zu bezahlen war. Auf jeden Fall muss Du aber einen Stundenlohn von ca. 6 – 9 EUR je Stunde brutto anrechnen. Da kommt eine ganz schöne Nachzahlung auf den Betrieb zu.
    5. Auch das Finanzamt ist sicher dankbar für einen Hinweis, dass der Betrieb“schwarz arbeiten“ lies. Gegen Schwarzarbeit übrigens ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll zuständig. Dort kannst Du Anzeige erstatten!
    6. Deine Tochter hat ein Jahrespraktikum gemacht und anschließend einen Ausbildungsvertrag bekommen. Da darf dann nicht noch einmal eine Probezeit im Ausbildungsvertrag stehen. Wenn das so ist, dann ist die fristlose Kündigung Deiner Tochter unwirksam!
    7. War eigentlich der Berufsausbildungsvertrag vom Betrieb unterschrieben und von der Zuständigen Stelle gegengezeichnet?
    8. Was sagt eigentlich die Zuständige Stelle zu dieser Situation? Ist der Betrieb überhaupt ausbildungsberechtigt? Ist die Vereinbarung einer erneuten Probezeit überhaupt rechtlich wirksam?
    9. Hat Deine Tochter eigentlich für das Jahrespraktikum einen Arbeitsvertrag? Nach dem Nachweisgesetz muss das sein.

    Das sind so meine Gedanken. Bitte, bitte jetzt nicht resignieren, sondern z.B. über die Gewerkschaft rasch richtig kräftig wehren. Sonst ist ganz schnell ein nächstes Mädel die Dumme. Übrigens: Kannst Du denn auch die anderen beiden Jahrespraktikanten überreden, gegen das ungesetzliche Praktikum vorzugehen?

    Wenn es um einen Kontakt bei der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt geht, wäre ich Dir gerne behilflich.

    Ich wünsche Euch viel Glück und Erfolg, um diese miesen Machenschaften endlich zu bekämpfen. Sonst kriege ich nächstes Jahr einen ähnlichen Hinweis einer verzweifelten Mutter.

  9. Hallo Dietbert,
    lieben Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Nach dem ersten Schock werden wir jetzt aktiv, das lassen wir nicht so im Raum stehen. Meine tochter wollte sowieso in die Gewerkschaft eintreten, wollte aber erst die erste Lohnzahlung abwarten. Tja.. wahrscheinlich kann die Gewerkschaft da für ein Nichtmitglied nicht viel tun, oder?
    Meine Tochter ist volljährig, daher werden wir den Mindestlohn verlangen.
    Eine Telefongespräch meines Mannes mit dem Besitzer des Betriebes ergab ein Sammelsurium kurioser Anschuldigungen und Behauptungen, die ohne viel Mühe zu entkräften sind.
    Die zuständige Landwirtschaftskammer ist informiert. Meine Tochter hat heute bereits mit der zuständigen Person telefoniert. Diese hat ihr eine vergleichbare Auskunft wie du gegeben und ihr geraten, zu klagen. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass der Ausbildungsbetrieb in diesem Jahr zu viele Azubis eingestellt hat und sie davon ausgeht, dass die Kündigung damit zusammenhängt. Meine Tochter fühlte sich nach dem Gespräch sehr erleichtert, da sie das Gefühl hat, dass eine offizielle Stelle hinter ihr steht. Die Landwirtschaftskammer wird beim Betrieb vorstellig werden.
    Einer der ehemaligen Praktikante besucht gemeinsam mit meiner Tochter die Berufsschule und wird sich anschließen.
    Es gab einen Praktikumsvertrag, in dem steht, dass das Praktikum unbezahlt ist und dass ihr 24 Tage Urlaub zustehen. Die Dame von der Landwirtschaftskammer sagte, dass sie auch ein bisschen selbst schuld wäre, so einen Vertrag zu unterschreiben. Aber es ging halt um die Ausbildungsstelle…
    Es handelt sich um einen großen überregional bekannten Turnierstall, es schien eine gute Ausbildungsstelle zu sein.
    Heute kam die Abrechnung für August mit der Post, die zusätzlich geleisteten Überstunden (über 20) wurden nicht bezahlt.
    Liebe Grüße

  10. Hallo Heike,
    schön, dass die Zuständige Stelle auch so konsequent ist. Das stärkt Euch den Rücken. ABER: Verlasst Euch nicht nur darauf, denn die Zuständige Stelle wird nicht den entgangenen Lohn sowie die entgangene Lehrstelle einklagen. Das müsst Ihr rechtlich durchfechten. Dummerweise ist Deine Tochter bisher nicht in der Gewerkschaft. Schade. Das schreibe ich deshalb, damit alle diejenigen Azubis, die das lesen, verstehen lernen, warum eine Gewerkschaft plötzlich so wichtig ist und immer auch zum Berufsleben dazugehört. Das Problem ist natürlich, dass eine Gewerkschaft natürlich verhindern will, dass die Leute erst eintreten, wenn es für die solidarische Gemeinschaft richtig teuer wird und Juristen der Gewerkschaft natürlich nicht umsonst arbeiten. Hat es alles schon gegeben: Eintreten, sich helfen lassen und dann danach wieder austreten. Deshalb gibt es für Neumitglieder eine Wartezeit. Ich rate Euch folgendes: Sofort rein in die Gewerkschaft und mit denen reden. ob es eine kulante Regelung bezüglich der Wartefrist geben könnte. Gut wäre natürlich auch, wenn das die anderen betrogenen Praktikanten auch tun. Manchmal hat das schon geklappt. Wenn Ihr mir eine Mail mit Eurem Wohnsitz schickt, kann ich mal versuchen, den Kontakt herzustellen. Versprechen kann ich aber nichts.

    Wie schon gesagt, geht sofort ran an das Problem und vergesst bitte nicht die Krankenkasse. Die regelt alle Angelegenheiten der Beitragszahlungen aller Sozialversicherungen. Warum ist das so wichtig: Deine Tochter ist um mehr als 1 Jahr Renten- und Arbeitslosenversicherung betrogen worden. Und genau diese Fehlzeiten können sich schlimm auswirken, wenn es um Rente oder Arbeitslosengeld geht. Die Auswirkungen können noch locker bis ins Renteneintrittsalter auswirken.

    Und dann lest aufmerksam das Urteil ( Suchfeld: Praktikum), welches sagt, dass vorgeschaltete, lange Praktika eine Probezeit verbieten. Dann wäre die Kündigung unrechtmäßig. Da kommt sogar Schadenersatz in Betracht.

    Klar hat die Zuständige Stelle ein wenig Recht, wenn sie kritisiert, dass ein Praktikumsvertrag ohne Bezahlung von Euch hätte nicht unterschrieben werden sollen. Hätte, hätte, Fahrradkette. Aber gemach: Sittenwidrige Verträge, so wie dieser es sein könnte, sind unwirksam.

    Lasst Euch nicht entmutigen. Schreibt, wie es Euch ergangen ist. Viele Azubis können von Euren Erfahrungen lernen.

    1. Hallo zusammen, es ist ja schon eine ganze Weile her, trotzdem ein kurzer Abschlussbericht. Meine Tochter hat vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen und 12000 Euro nachgezahlt bekommen. Der Zoll war auch eingeschaltet und ist tätig geworden. Meine Tochter hat dort auch eine offizielle Aussage gemacht. Über das Ergebnis sind wir allerdings nicht informiert worden. Ihre Ausbildung hat sie in einem anderen Betrieb gemacht. Das war zumindest rein formal in Ordnung, aber ausbildungsmäßig und menschlich nicht besonders toll. Sie hat dort auch gelitten, sich aber durchgebissen und die Prüfung bestanden. Jetzt arbeitet sie weiter in dem Beruf. Zumindest ein nettes Betriebsklima, interessante Arbeit, aber die üblichen Schwierigkeiten mit Arbeitszeiten zwischen 50 und 60 Stunden bei 1600 Brutto. Man kann leiden jungen Menschen nicht empfehlen, diesen Beruf zu erlernen.

      1. Hallo Heike,

        ich freue mich für Euch, dass Ihr mit Eurer Beharrlichkeit einen großen Erfolg hattet. Endlich wehren sich einmal die betrogenen Auszubildenden gegen die skandalösen Methoden der Pferdebetriebe. Weil das so wenige Betroffene tun, können die vielen Schwarzen Schafen tun und lassen was sie wollen und nicht wenige „Ausbilder“ sind auch noch stolz darauf, wie clever sie sind. Hoffentlich haben nach diesem Beispiel ganz viele junge Leute den Mut, sich zu wehren! Mit dem Eintritt in die Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt haben alle Praktikanten, Auszubildende und natürlich auch fertige Pferdewirte und Pferdewirtschaftsmeister einen kompetenten Ratgeber an ihrer Seite und im Notfall natürlich auch kostenlosen Rechtsschutz.

        Ihr solltet noch einmal mit Eurer Tochter reden, denn 50 – 60 Stunden in der Woche machen schon nach wenigen Jahren psychisch krank und ein Bruttolohn von 1600.- im Monat landet natürlich rasch beim Sozialamt, spätestens bei längerer Krankheit, Berufsunfähigkeit und im Alter. Da ist Armut vorprogrammiert. Ich würde meinem Kind aus diesem Grunde raten, auch als Berufsanfängerin nie unter 12.- brutto in der Stunde zu arbeiten. Weniger geht gar nicht und wenn das nicht zu erzielen ist, dann würde ich dazu raten, sich aus der Branche zu verabschieden. Für andere Leute den Wohlstand verdienen und selber verarmen, das darf nicht sein! Deshalb muss Eure Tochter ja nicht die Pferde aufgeben. Es ist auch als Hobby ein Traum.

        1. Das Interessante ist, dass sie in ihrem Vertrag eine Wochenarbeitszeit von 35 Std stehen hat. Sie ist jetzt ein halbes Jahr in dem Betrieb und wird jetzt das Gespräch mit dem Chef suchen. Parallel wird sie sich mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen. Sie ist nämlich seit fast 3 Jahren Mitglied. Gibt es dort direkt einen Ansprechpartner für die Pferdewirte?

          1. Hallo H.,

            Schreibe mir einmal in welchem Bundesland Du wohnst. Ich werde Dir dann gerne einen Kontakt vermitteln. Kannst mir auch eine E- Mail schicken, falls Du nicht Deine Region öffentlich machen möchtest.

            Bis bald
            Dietbert Arnold

  11. Hallo n.n.,

    Leider sind die Pferdewirte generell nicht in der zuständigen Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt organisiert und deshalb gilt nur der Mindesturlaub gemäß Bundesurlaubsgesetzt. Das Gesetz sagt, dass alle Vollzeitmitarbeiter mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub haben müssen.

    Was kannst Du tun? Du kannst einen Anwalt einschalten und Deine Forderungen einklagen. Der einfachere Weg wäre, Du wärst Mitglied Deiner Gewerkschaft und Du könntest die um Hilfe und notfalls um Rechtsschutz bitten. Deine Gewerkschaft würde dann dafür sorgen, dass Du Deine Rechte durchsetzen könntest. Freizeitausgleich oder finanzieller Ausgleich. 16 Jahre x 2 Tage sind 32 Tage zusätzlicher Urlaub oder ein Monatslohn.

    Wenn Du jetzt nicht in die Gewerkschaft eintrittst, dann kann ich Dir auch nicht mehr helfen. Ich jedenfalls bin Mitglied und deshalb betreibe ich diese Seite ehrenamtlich.

  12. Lieber Herr Arnold,
    Ich bin fix und fertig.
    Meine Tochter startete ihre Ausbildung zur Pferdewirtin vor einem halben Jahr ( zum 1.8.2019). Inzwischen hat sie den Betrieb aufgrund einer Betriebsschließung gewechselt. Heute, am 4.2.2020 erhält sie die Nachricht der LWK, dass die Eintragung des ersten Betriebs im Dezember beantragt wurde und abgelehnt wurde. Hat sie sich jetzt das erste halbe Jahr umsonst durchgebissen? Sie hat regelmäßig die Berufsschule besucht und alles mit 1 abgeschlossen. Es scheitert wohl an der falsch eingetragenen Zahl der Urlaubstage. Dem ehemaligen Betriebsbesitzer ist die Ablenung natürlich herzlich egal.

  13. Liebe n.n.,
    Ich habe als erstes Deinen Namen anonymisiert. Deine Tochter hat eine Berufsausbildung begonnen, obwohl sie keinen von der Zuständigen Stelle vorgenommenen Eintragungsvermerk auf dem Ausbildungsvertrag hatte. Damit war der Vertrag nicht von der Zuständigen Stelle genehmigt. Vielleicht hatte der Betrieb keine Genehmigung zur Berufsausbildung. Auch wenn es hart klingt, aber da ward Ihr zu blauäugig in der Welt der Pferdewirtschaft. Da tummeln sich nicht wenige Schwarze Schafe, Ihr habt nicht damit gerechnet. Ihr könnt das noch einmal im § 11 Berufsbildungsgesetz nachlesen.

    Deshalb mein dringender Rat an alle, die jetzt mitlesen: Beginnt erst die Berufsausbildung, wenn der vom Betrieb und von der Zuständigen Stelle unterzeichnete Ausbildungsvertrag in Euren Händen ist. Keinen Tag vorher arbeitet Ihr in dem Ausbildungsbetrieb, sonst kann es leicht passieren, dass es Euch so geht wie oben beschrieben. Und noch ein ganz wichtiger Rat: Schaut in das Berufsbildungsgesetz, da stehen alle Spielregeln drin.

    So, jetzt wieder zu Euch zurück: Versucht im Gespräch mit der Zuständigen Stelle, dass die im Rahmen ihres Ermessensspielraumes die vorherige „Ausbildungszeit“ anerkennen. Hilfreich wäre dabei auch eine Bescheinigung der Berufsschule über den regelmäßigen Besuch. Aber wie gesagt, die Zuständige Stelle kann das tun, muss es aber wahrscheinlich nicht. Aber begründen sollte die Zuständige Stelle ihre Entscheidung schon.

    Mit Wahrscheinlichkeit ist Deiner Tochter ein wirtschaftlicher Schaden entstanden und deshalb könnte es interessant sein, den alten Betrieb auf Schadenersatz zu verklagen. Deine Tochter hat schließlich nicht als Azubi gearbeitet, es steht ihr Mindestlohn zu. Ein Ansatz kann §10 Berufsbildungsgesetz. Entweder ein Rechtsanwalt oder der Rechtsschutz der Gewerkschaft, wenn Deine Tochter Mitglied ist, sollte die Chancen für einen Schadenersatzprozess prüfen.

    Auf jeden Fall solltet Ihr Euch richtig wehren, damit sich rumspricht, dass solche Betrügereien sich nicht rechnen. Und spätestens jetzt wisst Ihr beiden jetzt, welchen Wert eine starke Gewerkschaft hat. Eine Gewerkschaft ist aber nur stark, wenn sie viele Mitglieder hat.

    Ich drücke Euch die Daumen, dass es ab jetzt besser läuft. Ihr dürft Euch gerne wieder melden.

    1. Hallo und danke für die schnelle Einschätzung der Lage.
      Ganz so blauäugig wie vermutet ist unsere Tochter allerdings nicht in die Ausbildung gestartet. Natürlich hatten wir das „Okay“ der Landwirtschaftskammer und natürlich handelte es sich um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb. Bei uns lag der Fall leider wirklich so, dass die Landwirtschaftskammer den Betriebsinhaber im Dezember angeschrieben hat, dass die eingetragenen Urlaubstage für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.12.2019 nicht korrekt eingetragen sind. Da der Schriftverkehr im Dezember war und der Betriebsinhaber den Betrieb eh zum 31.12.2019 geschlossen aufgegeben hat, hat er sich leider nicht mehr um seine Pflichten gekümmert und die Anzahl der eingetragenen Tage geändert. Daraufhin hat die LWK Ende Dezember beschlossen die Anerkennung nicht einzutragen. Leider ist die einzige Leidtragende unsere Tochter.
      Zur Zeit suchen wir gemeinsam mit der LWK eine Lösung. Auch eine Rechtsberatung haben wir schon eingeholt. Ich hoffe, dass sich in der nächsten Woche einiges klärt und werde dann gerne hier berichten.
      LG

      1. Liebe n.n.

        mit blauäugig habe ich keineswegs dumm gemeint. Aber ich glaube, das weisst Du. Etwas verstehe ich nicht: Wenn der Ausbildungsvertrag von Euch, dem Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle (bei Euch die Landwirtschaftskammer) vor Ausbildungsbeginn unterschrieben wurde, dann muss die bisherige Ausbildung auch von der Zuständigen Stelle anerkannt werden. Wenn Ihr und der Betrieb nur alleine den Vertrag unterschieben habt, dann muss die Zuständige Stelle den Vertrag nicht anerkennen und die bisherige Ausbildungszeit nicht anerkennen. Im ersten Fall muss die Zuständige Stelle Euch entgegen kommen, im zweiten Fall kann sie Euch entgegen kommen.

        Und deshalb noch einmal der dringende Hinweis an alle „Mitleser“: Euer Ausbildungsvertrag beginnt erst, wenn der/die Auszubildende/r, der Ausbildende (Betrieb) und die Zuständige Stelle unterschrieben haben. Nur wenn alle drei Unterschriften (bei Minderjährigen zusätzlich die Erziehungsberechtigten) gemeinsam unter dem Berufsausbildungsvertrag stehen, dann erst habt Ihr Euren ersten Arbeitstag! Vorher beginnt Ihr Eure Ausbildung nicht!

        Euer Handlungsrahmen, liebe n.n. ist das Berufsbildungsgesetz. Da steht genau, was passiert, wenn ein Ausbildungsvertrag versprochen wird und dieses nicht eingehalten wird. Interessant wäre mal herauszufinden, ob der Betrieb vorher schon durch unkorrekte Ausbildung aufgefallen ist und was die Zuständige Stelle, die ja die Berufsausbildung überwachen muss, auch das steht im Berufsbildungsgesetz, getan hat, damit Auszubildende nicht in die Falle laufen. In der Berufsschule kann man gut versuchen, andere Azubis aus dem Betrieb oder deren Mitschüler zu befragen.

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