Mindestlohn

Seit 1.1.2015 gibt es endlich den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dieser Zeit wurde der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 €/h brutto in 9 weiteren Schritten auf 12€/h brutto (ab 1.10.2022) angehoben.

In keiner Branche darf weniger als der gesetzliche Mindestlohn (12,00 € brutto je Stunde ab 1.10.2022) gezahlt werden.

Einige Ausnahmen vom Mindestlohn sind zugelassen:

  • Jugendliche sind vom Mindestlohn ausgeschlossen, es sei denn, Jugendliche haben ihre Berufsausbildung abgeschlossen.
  • Auszubildende
  • Schüler- und Pflichtpraktikanten unter 3 Monate Praktikumszeit
  • längere Universitätspflichtpraktika
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten

Dein Recht auf den Mindestlohn: Mindestlohnkontrolle

Bild: Zoll.de

Jede*r fünfte abhängig Beschäftigte (genau 21%) in Deutschland arbeitet im Niedriglohnsektor. Davon bekommen 1,5 Millionen nur den gesetzlichen Mindestlohn (früher € 8,50, heute € 12,00).

Der Mindestlohn ist der unterste Lohn in allen Branchen, der überhaupt bezahlt werden darf. Bitte bedenkt, dass die Niedriglohnschwelle nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ab 1.10.2022 je Stunde 12,00 @/brutto beträgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden in Deutschland 8 Millionen Menschen unterhalb dieser Schwelle € brutto entlohnt. Das sind fast 1,5 Mio Jobs, davon betroffen sind mehr als 800.000 Frauen. Der Mindestlohn ist wichtig, aber es ist immer noch eine Entlohnung, die nicht aus der Armut und der späteren Altersarmut führt.

Wer unter Mindestlohn bezahlt, verstößt gegen das geltende Mindestlohngesetzt und muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, wird die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken: Für diese Legislaturperiode sind 7.500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant.

Da nicht auszuschließen ist, dass Arbeitgeber sich nicht an den neuen Mindestlohn halten und Euch und die Sozialkassen betrügen, muss jeder Arbeitgeber Eure Arbeitszeiten dokumentieren! Das gilt für alle Arbeitsverhältnisse, bei denen weniger als 3.253,80 Euro brutto im Monat verdient wird.

Was tun, wenn der Betrieb nicht mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bezahlt?

Der Zoll ist in Deutschland für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes zuständig. Deshalb bekämpft der Zoll Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Dazu gehört auch ein Verstoß gegen das geltende Mindestlohngesetz. Aktuell wurde das Personal bei der Finanzkontrolle Schwarzarbei auf 8.100 Zollbeamte aufgestockt

Jedes Hauptzollamt in Deutschland hat Ansprechpersonen für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Also, sucht Euch die Kontaktdaten des zuständigen Hauptzollamtes aus dem Internet heraus. Zuständig ist das Haupzollamt des Wohnsitzes des Arbeitgebers: Hier findet Ihr die richtige Adresse: (Dienststellenverzeichnis Zoll).

Auch die Gesetzliche Krankenkassen (Name steht auf der Gesundheitskarte) hat ein großes Interesse an einer korrekten Bezahlung, denn Arbeitgeber, die nicht mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, hinterziehen nicht nur die gesetzlich festgelegten Krankenkassenbeiträge, sondern auch die Beiträge aller anderen gesetzlichen Sozialversicherungen. Die Arbeitgeber*Innen sparen viel Geld und Ihr bekommt später geringere Renten, weniger Arbeitslosengeld, usw.. Da die Krankenversicherungen in diesen Fragen die Beiträge zu allen Sozialversicherungen überwachen, sorgt eine Mitteilung an die Gesetzliche Krankenversicherung für Nachforschungen und, wenn gerechtfertigt, zu erheblichen Nachzahlungen, Bussgeldern und sogar Strafverfahren. Sozialversicherungsbetrug ist eine Straftat.

Und natürlich ist die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt für ihre Mitglieder der Ansprechpartner, wenn es um Mindestlohnverstöße geht. Der professionelle Rechtsschutz steht in diesen Fällen allen Mitgliedern der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt zur Verfügung. Ihr seht, es ist immer eine gute Wahl, in der für Euch zuständigen Gewerkschaft zu sein.

Einen eigenen Mindestlohn für die Landwirtschaft gibt es seit dem 1.1.2018 nicht mehr!

Was muss ab heute auf Eurem Lohnzettel stehen? Wie wird der Mindeststundenlohn von aktuell 12,00 €/h brutto in einen Mindestmonatslohn brutto umgerechnet?

Formel: Mindeststundenlohn x Wochenarbeitsstunden x 4,33 = Mindestmonats- Bruttolohn

Beispiel: 12,00** € x 40 Stunden/Woche* x 4,33 = 2.078,40 € brutto/Monat

* Wenn Ihr mehr oder weniger viel in der Woche arbeitet, dann ändert Ihr bitte die Wochenarbeitszeit. Das muss übrigens korrekt geschehen, es muss JEDE Arbeitsstunde abgerechnet werden. Werden Arbeitsstunden verschwiegen, handelt es sich um Sozialbetrug, da entsprechend des Verdienstes die Sozialabgaben berechnet werden müssen und sich daraus dann übrigens auch die Höhe der Rente, das Krankengeld sowie die Arbeitslosenbezüge berechnet werden.

** Hier die dann aktuellen Werte (s.oben) eintragen und damit rechnen.

Mehr Infos

Einen Mindestlohnrechner sowie eine Mindestlohnhotline (T 030 60280028) findet Ihr hier:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186

Hinweise der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU)

Keine Chance für Mindestlohnverweigerer! Wehrt Euch!


Zur Entscheidung, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde anzuheben, erklärt IG BAU-Bundesvorsitzender Robert Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist:


„Es ist das politisch richtige Signal für die Beschäftigten, die ohne Tariflohn zum Niedriglohn arbeiten müssen: 12 Euro Stundenlohn als unterste Lohnkante
verschafft sechs Millionen Menschen die Chance, mit mehr Geld im Portemonnaie einen etwas besseren Alltag zu führen. Doch auch mit 12 Euro pro Stunde ist die bohrende Frage, wie sie über die Runden kommen, nicht aus der Welt. Der neue gesetzliche Mindestlohn ist ein Niedriglohn. Aber einer, der den Menschen bei ihren finanziellen Sorgen hilft. Doch auch ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro kommt nur dann bei den Menschen an, wenn er auch tatsächlich gezahlt wird. Die Erhöhung des Mindestlohns kann nur dann ein Erfolg werden, wenn seine Einhaltung auch konsequent kontrolliert wird. Schon jetzt wird in Deutschland Zehntausenden von Beschäftigten der Mindestlohn vorenthalten. Der Bund braucht effektivere Kontrollen, um Missbrauch und Lohntrickserei einen Riegel vorzuschieben. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kann dies mit ihren bisherigen Kapazitäten nicht leisten. Jetzt muss ein deutliches Signal des Bundesfinanzministers an die Wirtschaft
folgen, dass die FKS personell aufgestockt wird – dass die Kontrollen mehr und
intensiver werden. Der Kontrolldruck muss steigen. Kriminelle Mindestlohnverweigerung darf keine Chance mehr haben.“

IG BAU, Jul. 2022

4 Antworten auf „Mindestlohn“

  1. Ich habe einmal eine Frage. Ich habe grade die Schule verlassen. Mir wird ein Quereinstieg in den Beruf des Pferdewirts angeboten, mir Stellt sich allerdings die Frage welcher Lohn für beide Partein gerecht ist.

    1. Hallo Patricia,
      ich antworte Dir erst jetzt, da ich vorher im Urlaub war und dann einmal Pause vom Internet mache. Ich hoffe, Du hast dafür Verständnis.

      Jetzt zu Dir: Was Du da vorhast ist sehr bedenklich. Ein Betrieb, der Dir als Schulabgängerin einen sog. Quereinstieg zum Pferdewirt anbietet, ist unseriös! Ich kann Dir nur dringend raten, von diesem Angebot die Finger zu lassen. Der Betrieb ist aus guten Gründen nicht ausbildungsberechtigt (Qualifikation, Pferdematerial, Ausstattung) und Du bist keine Auszubildende. Das heißt, Du hast nicht das Recht, die Berufsschule zu besuchen, Du darfst nicht die Zwischenprüfung zur Kontrolle ablegen und zur Abschlussprüfung musst Du Dich selber anmelden und diese auch noch bezahlen. Du hast keinerlei Rechte einer Auszubildenden! Dieser unseriöse Betrieb lässt Dich einfach nur billig als ungelernte Hilfskraft schuften. Ausbildung ist nicht Pflicht! Und das auch noch 4,5 statt 3 Jahre! Mensch, Patricia, wach auf! Alleine die Tatsache, dass nicht klar geregelt ist, wie viel Du verdienen wirst, ist doch bezeichnend für die auf Dich zukommende Ausbeutung. Wenn Du volljährig bist, muss der Betrieb natürlich den gesetzlichen Mindestlohn von 1282,00 bis 1473,00 Euro brutto im Monat für 40 h in der Woche bezahlen. Je nachdem, ob der Betrieb zur Landwirtschaft gehört oder nicht. Wenn Du noch nicht volljährig bist, dann gilt der Mindestlohn nicht. Super, darauf wartet der Betrieb ja nur. Ich an Deiner Stelle würde aber niemals unter einem Mindestlohn arbeiten. Und denke daran, bevor Du anfängst zu arbeiten, muss der Betrieb mit Dir einen Arbeitsvertrag schließen, so steht es im Nachweisgesetz. Da müssen alle diese Dinge klar geregelt sein.

      Also Patricia, Finger weg von unseriösen Angeboten. Was empfehle ich Dir:

      1. Nimm Kontakt mit dem Ausbildungsberater der Zuständigen Stelle Deines Bundeslandes auf. Die Adressen findest Du oben auf den Links. Die können Dir helfen, einen seriösen Ausbildungsbetrieb zu finden und das geht auch noch zum jetzigen Zeitpunkt.

      2. Überlege Dir, auch in die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt einzutreten, denn die können Dir im Notfall auch rechtlich helfen. Und so wie ich das sehe, könnte das schon rasch nötig werden, wenn Du Dich so über das Ohr hauen lässt und nur noch Opfer eines Ausbeuterbetriebes wirst.
      Du siehst, ich schreibe immer deutlich meine Meinung und ich hoffe, dass Du doch noch die Kurve zu einer geordneten Berufsausbildung findest.

  2. MOIN MOIN,
    danke für die Info über die unterschiedliche Handhabung des Mindestlohnes.

    Ich betreue morgens derzeit (sieben Tage-Woche) drei Pferde in einem Privaten Stall.
    Das wohnen auf dem Grundstück ist durch eine niedrige Miete vereinbart.
    Nennt sich wohl Geldwerter Vorteil.
    Aber…
    Urlaubszeiten werden nur nach den Vorstellungen/Möglichkeiten der Halter gewährt.
    Also nicht die Zeiten nach dem Bundesurlaubsgesetz.
    Und für den Krankheitsfall soll ich die Kosten für Ersatzpersonal tragen.
    Bin Jahrgang 1944.
    Rechtsbeistand ist eingeleitet !

  3. Hallo Heinz,

    das hört sich ja so an, als wenn Du als Leibeigener behandelt wirst. Das ist ja fürchterlich. Dass Du Dir Rechtsbeistand organisiert hast ist ein großes Glück.

    Du schreibst:
    „Das wohnen auf dem Grundstück ist durch eine niedrige Miete vereinbart.
    Nennt sich wohl Geldwerter Vorteil.“
    Stimmt. Bedeutet aber, dass Du diesen Vorteil als Lohn versteuern musst und der Arbeitgeber das als Miet- Einnahmen angeben muss. Du siehst, das ist ein tiefgehendes Schiff. Arbeitsrechtlich und steuerrechtlich.

    Natürlich hast Du laut Gesetz eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber brauchen wir überhaupt nicht diskutieren. Gesetze gelten auch in Pferdeställen. Die Lohnfortzahlung gibt es selbst für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Ebenso hast Du den gesetzlich Dir zustehenden Urlaubsanspruch, natürlich bei voller Entlohnung.

    Dass von Dir verlangt wird, Du sollst für Deine Krankheitsvertretung aufkommen, ist einfach nur mies und schon beinahe kriminell. Es könnte sogar sein, dass Dein Arbeitgeber einen Ausfalllohn von der Krankenkasse bekommt, um eine Vertretung für Dich einzustellen. Dann würde der sogar noch verdienen, wenn Du krank bist. Einmal das Ausfallgeld und dann noch Deine „Strafzahlung“.

    Ich kann Dir keinen weiteren Rat geben, da ich nichts über Dein Arbeitsverhältnis weiß und somit schwer etwas beurteilen kann. Ebenso möchte und darf ich Dir keine Rechtsauskunft geben.

    Ich weiß, dass alle, die Deine Zuschrift jetzt gelesen haben, entsetzt sind, was es in Deutschland noch so gibt und wie manche Menschen ihre Mitmenschen noch so ausbeuten, wie zur Kaiserzeit. Selbst zu Bismarcks Zeiten war das schon besser geregelt worden. Wir alle drücken Dir die Daumen, damit Du Dich erfolgreich wehren kann. Schreibe uns einmal gelegentlich, wie es ausgegangen ist.

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