Auszubildende müssen gem. Berufsbildungsgesetz (BBiG) angemessen entlohnt werden. Als angemessen gilt, was die regionalen Tarifpartner in der Landwirtschaft für Azubis vereinbart haben. Nur dann dürfen die Zuständigen Stellen den Ausbildungsvertrag überhaupt eintragen. In den jeweiligen Bundesländern gelten die nachstehenden Regelungen. Ebenso findet Ihr hier ganz unten die sog. Sachbezüge, also die gesetzlich für ganz Deutschland festgelegten Abzüge für Wohnen und Essen.
Azubivergütung im Bereich Landwirtschaftskammer Niedersachsen und Bremen
Der Berufsbildungsausschuss der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat folgende Änderung des Berufsausbildungsvertragsmusters beschlossen: „Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung gem. dem jeweils gültigen Tarifvertrages. Sie beträgt z.Z. monatlich: …“ Entsprechender Passus steht unter dem Punkt C Urlaub und D Regelmäßige tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit. Damit hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Punkte Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit entsprechend vorbildlich gelöst. Alle Auszubildende in Niedersachsen sollten sich beim Besuch der Gewerkschaftsmitarbeiter in der Berufsschule beziehungsweise direkt bei der Pferdewirtgewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) informieren.
ab 1.1.19 | 1.1.20 | 01.01.2021 | ab 01.10.2022 | |
---|---|---|---|---|
1. Ausb.- Jahr | 682,00 | 693,00 | 800 | EUR 845.- |
2- Ausbild.- Jahr | 732,00 | 742,00 | 850 | EUR 925.- |
3. Ausb.- Jahr | 785,00 | 797,00 | 900 | EUR 1.045.- |
Überstunden, also wenn die tarifliche Arbeitszeit überschritten wird, muss die Mehrarbeit mit einem Zuschlag von 25% entlohnt werden! Für Arbeit an Sonn- und nicht lohnfortzahlungspflichtigen Feiertagen gibt es ein Zuschlag von 50 %, für Arbeiten an bezahlten gesetzlichen Feiertagen in Höhe von 150 %.
- Urlaubsgeld: 7,00 EUR/ Tag
- Prämie Beenden Zwischenprüfung mit 2 und besser: 150,00 EUR
- Prämie Bestehen Abschlussprüfung mit 2 und besser: 250,00 EUR
- Weihnachtsgeld: 205,00 €
- Urlaub (unter 18 J.): mind. 23 Arbeitstage (5-Tagewoche) oder mind. 27 Werktage (6-Tagewoche)
- Urlaub (über 18 J.): mind. 22 Arbeitstage (5-Tagewoche) oder mind. 26 Werktage (6-Tagewoche)
- Sonderzahlung einmalig rückwirkend zum 1.10.22: 100,00 EUR
- Achtung: Die aktuelle Erhöhung gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
- Auszubildende erhalten zum 01.10.2022 einen einmaligen Inflationsausgleich von 100 EUR, muss rückwirkend bezahlt werden!
Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen in der Land- und Forstwirtschaft in Bayern
Ausbildungsvergütungen brutto/Monat
Ab 01.07.2021 | Ab 01.10.2021 | |
1. Ausbildungsjahr | 725 € | 800 € |
2. Ausbildungsjahr | 805 € | 900 € |
3. Ausbildungsjahr | 870 € | 1.000 € |
- Die Arbeitszeit beträgt 40 h/ Woche.
- Überstunden sollten vorrangig durch zusätzliche Freizeit (1 Überstunde = 1 1/4 Freizeitstunde) ausgeglichen werden. Geht das nicht, muss 1/100 der monatlichen Bruttovergütung für jede Mehrarbeitsstunde bezahlt werden.
- Das Weihnachtsgeld wird in jedem Ausbildungsjahr gezahlt und beträgt 76,70 je Jahr.
- Die aktuelle Gehaltserhöhung gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
- Auszubildende erhalten zum 01.10.2022 einen einmaligen Inflationsausgleich von 150 EUR, muss rückwirkend bezahlt werden!
Endlich gibt es nun auch im letzten Bundesland in Deutschland einen Auszubildendentarifvertrag für Landwirte und Pferdewirte in Rheinland- Pfalz!
ab 1.8.13 | ab 1.4.19 zum nächsten Ausbildungsjahr | ab 01.07.2021 | ab 01.10.2022 | |
---|---|---|---|---|
1. Ausb.-Jahr | € 495 | € 555 | € 600 | EUR 620.- bis EUR 700.- |
2. Ausb.-Jahr | € 550 | € 615 | € 660 | EUR 732.- bis EUR 760.- |
3. Ausb.- Jahr | € 590 | € 655 | € 750 | EUR 837.- bis EUR 850.- |
Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband für Südbaden haben mit der Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt -Bundesvorstand- im Gehaltstarifvertrag vom 23.03.2011 folgende geltende Ausbildungsvergütung (monatlich, brutto) vereinbart:
ab 1.7.14 | 1.5.18 | 1.1.19 | 1.1.20 | 1.7.2021 | ab 01.10.2022 | |
---|---|---|---|---|---|---|
1. Ausb.- Jahr | € 620 | € 690 | € 750 | € 790 | € 745 | 745 EUR |
2. Ausb.- Jahr | € 675 | € 700 | € 770 | € 810 | € 830 | 830 EUR |
3. Ausb.- Jahr | € 730 | € 710 | € 790 | € 850 | € 900 | 960 EUR |
- Auszubildende über 18 Jahre erhalten 5,42 € brutto je Mehrarbeitsstunde
- Auszubildende unter 18 Jahre dürfen keine Überstunden machen!
- Urlaubsgeld: € 6,14 täglich.
- Urlaub für Volljährige 2018/2019/2020: 30/32/34 Werktage 6-Tage-Woche
- Urlaub für Volljährige 2018/2019/2020: 24/26/28 Werktage 5-Tage-Woche
- Die aktuelle Bezahlung gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
- Einmaliger Inflationsausgleich zum 01.10.2022: 150 EUR, es muss also nachgezahlt werden!
Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in NRW
ab 1.8.18 ab 1.8.19 1.8.2021 ab 01.10.2022
1. Ausb.- Jahr € 630 € 670 € 690 € 740 740 EUR
2. Ausb.- Jahr € 660 € 720 € 740 € 800 800 EUR
3. Ausb._ Jahr € 710 € 770 € 790 € 860 910 EUR
Hinweis: Lt. Tarifvertrag erhalten auch Auszubildende je Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 3,58 € je Urlaubstag und Weihnachtsgeld 102,26 €. Beides wird zusammen mit der Vergütung ausgezahlt. Durch die Auszahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes erhöht sich die für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern maßgebliche Bruttovergütung. Bei einem Schulnoten-Durchschnitt von 1 bis 2,5 einschließlich wird dem Auszubildenden/der Auszubildenden eine Leistungszulage gewährt. Die Leistungszulage beträgt monatlich im 1. Ausbildungsjahr 30,00 €, im 2. Ausbildungsjahr 40,00 € und im 3. Ausbildungsjahr 50,00 €.
- Die aktuellen Tarif gelten ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt für Auszubildende in Brandenburg und Berlin:
ab 1.7.14 | ab 1.7.14 Notendurchschnitt 1 - 2,5 | mindestens ab 1.1.19 oder früher | mindestens ab 1.1.19 oder früher Notendurchschnitt 1 - 2,5 | ab 01.10.2022 | |
---|---|---|---|---|---|
1. Ausb.- Jahr | € 540 | € 600 | € 621 | 714,15 | 714,15 |
2. Ausb.- Jahr | € 590 | € 656 | € 678,50 | 780,28 | 780,28 |
3, Ausb,_ Jahr | € 645 | € 715 | € 741,75 | 853,01 | 1045,00 |
- aktueller Tarif gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Überstunden bei volljährigen Azubis müssen mit mindestens 7 EUR/h brutto vergütet werden. Minderjährige Azubis dürfen keine Überstunden leisten!
Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Hessen
ab 1.8.17 ab 1.08.18 ab 01.08.2021 ab 01.08.2022 ab 01.10.2022
1. Ausbildungsjahr € 670 € 695 € 765 € 795 EUR 795
2. Ausbildungsjahr € 735 € 760 € 840 € 870 EUR 870
3. Ausbildungsjahr € 775 € 800 € 885 € 915 EUR 945
Achtung:
Auszubildende, die in ihrem Berufsschulzeugnis einen Notendurchschnitt von
- besser als die Note „befriedigend“ (3,0) erreicht haben, erhalten eine Leistungsprämie je Zeugnis in Höhe von 45,00 € (50,00 € ab 1.8.13)
- besser als die Note „gut“ (2,0) erreicht haben, erhalten eine Leistungsprämie je Zeugnis in Höhe von 75,00 € (100,00 € ab 1.8.13)
- Urlaubsgeld 2,80 € je Werktag oder 3,30 je Arbeitstag
- Weihnachtsgeld 77,00 €
- Die aktuellen Tarife gelten ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Schleswig- Holstein
ab 1.3.13 | ab 1.1.18 | 1.8.21 | 01.10.2022 | |
---|---|---|---|---|
1. Ausb.- Jahr | € 600 | € 676,50 | € 717 | EUR 780.- |
2. Ausb.- Jahr | € 650 | € 715,00 | € 758 | EUR 840.- |
3. Ausb.- Jahr | € 700 | € 792,00 | € 840 | EUR 900.- |
- aktueller Tarif gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Für jeden Urlaubstag (Mindesturlaub 24 Werktage) erhält der Auszubildende 6,14 € Urlaubsgeld. Dieser Betrag wird nicht mit dem Kostgeld verrechnet.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Sachsen- Anhalt
ab 1.7.13 ab 1.1.19 ab 1.1.2021 ab 01.10.2022
1. Ausb.- Jahr € 600 € 750 € 773 EUR 773
2. Ausb.- Jahr € 650 € 815 € 839 EUR 839
3. Ausb.- Jahr € 700 € 875 € 901 EUR 1045
- aktueller Tarif gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Tarifliche Ausbildungsvergütungen für Pferdewirtazubis in Sachsen
ab 1.9.14 | 1.9.18 | 1.9.19 | 1.9.20 | ab 01.10.2022 | |
---|---|---|---|---|---|
1. Ausb.- Jahr | € 560 | € 616 | € 631,40 | € 640,87 | EUR 660,10 |
2. Ausb.- Jahr | € 600 | € 660 | € 676,50 | € 686,65 | EUR 707,25 |
3. Ausb.- Jahr | € 660 | € 742 | € 761 | € 772,50 | EUR 1045,00 |
Die Auszubildenden erhalten einen Leistungsbonus in Höhe von 60,00 €/monatlich, sofern der Notendurchschnitt (Theorie und Praxis) 2,5 und besser ist. Er beträgt
im 1. Ausbildungsjahr 60,00 € monatlich , im 2. Ausbildungsjahr 65,00 € monatlich, im 3. Ausbildungsjahr 70,00 € monatlich.
Der monatliche Betrag ist durch den Arbeitgeber anzusammeln und jeweils bei Vorlage des Zeugnisses durch den Auszubildenden für den zurückliegenden Zeitraum in einer Summe mit der nächsten Ausbildungsvergütung auszuzahlen.
- aktueller Tarif gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Azubivergütung im Bereich Zuständige Stelle Thüringen
ab 1.8.14 ab 1.1.2019 ab 1.1.2020 ab 01.10.2022
1. Ausb.- Jahr € 530.- 650.- 670.- 670.-
2. Ausb.- Jahr € 570.- 700.- 720.- 720.-
3. Ausb.- Jahr € 640 750.- 770.- 1.045.-
Beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2018 erhalten die Auszubildenden einen Leistungsbonus von …
- 75,00 €/monatlich, sofern der Notendurchschnitt (Theorie und Praxis) zwischen 1,0 bis 1,5 liegt.
- 60,00 €/monatlich, sofern der Notendurchschnitt (Theorie und Praxis) zwischen 1,5 bis 2,0 liegt.
- 40,00 €/monatlich, sofern der Notendurchschnitt (Theorie und Praxis) zwischen 2,0 bis 2,5 liegt.
- aktueller Tarif gilt ab 01.10.2022, es muss also nachgezahlt werden!
Ausbildungsvergütungen im Bereich der Zuständigen Stelle Saarland
brutto/Monat
1. Ausbildungsjahr € 520
2. Ausbildungsjahr € 575
3. Ausbildungsjahr € 615
*******************************************************************************
Bundesweit gelten folgende Sachbezüge (Abzüge für Kost und Logis)
ab 1.1.2023
Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug 2021 gemäß der Sozialversicherungsentgeldverordnung (SvEV) für Auszubildende
monatlich EUR | täglich EUR | |
Unterkunft incl. Heizung, Beleuchtung + freie Verpflegung | 225 + 288,00 = 473,50 Zimmer im Arbeitgeberhaushalt
225,25 + 288,00 = 513,25 Zimmer in separater Wohnung |
15,78
17,10 |
Unterkunft incl. Heizung, Beleuchtung | 185,50 Zimmer im Arbeitgeberhaushalt
225,25 Zimmer in separater Wohnung |
6,18
7,50 |
Verpflegung gesamt | 288,00 mtl. | 9,60 tägl. |
|
60,00 | 2,00 |
|
114,00 | 3,80 |
|
114,00 | 3,80 |
- Wird die Verpflegung nicht in Anspruch genommen (Krankheit, Berufsschule, Urlaub, Deula, usw.) ist der jeweilige Betrag auszuzahlen, z.B. EUR 5,80 am Berufsschultag, wenn z.B. Frühstück und Mittagessen nicht im Betrieb eingenommen werden.
- In einer WG mit 2 Beschäftigten wird 40%, mit 3 Beschäftigten 50% von der Unterkunft abgezogen.
- Die Sachbezüge der Azubis dürfen nicht 75% des Bruttolohnes übersteigen!
- Gegen den Willen eines Azubis dürfen keine Sachbezüge angerechnet werden.

Guten Tag!
Können Sie mir sagen, wo ich den geltenden Tarifvertrag für Pferdewirte und Azubis in Niedersachsen bekommen kann? Dabei interessiert mich besonders die gesetzliche Vergütung von Überstunden. Seit wann gibt es die Prämie für gute Leistungen in der Prüfung?
Hallo Christina,
den landwirtschaftlichen Tarifvertrag bekommst Du bei den Tarifparteien, das sind in Niedersachsen die IG Bauen Agrar Umwelt und der Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Nordwest e.V..
Wenn die reguläre Arbeitszeit (wahrscheinlich 40 h/Woche, das steht aber exakt in Deinem Ausbildungsvertrag) überschritten ist, dann muss in Niedersachsen ein Aufschlag von 25% gezahlt werden. Es darf aber ein Arbeitszeitkonto geführt werden, bedeutet mal mehr oder mal weniger, je nach Arbeitsanfall. Die reguläre Jahresarbeitszeit beträgt 2088 h.
Übrigens: Ein Tarifvertrag besteht immer aus drei Teilen: 1. Tarifvertrag für Azubis 2. Rahmentarifvertrag und 3. Lohn- und Gehaltstarifvertrag.
Die Prämien für Note 2 und besser in Zwischenprüfung (150,00 EUR) und Abschlussprüfung (250,00 EUR) gibt es mindestens seit 1.11.12.
Weiter ist ein Urlaubsgeld von 7,00 EUR/ Urlaubstag und ein Weihnachtsgeld von 205,00 EUR zu zahlen.
Reichen Dir die Infos? Sonst wende Dich noch einmal hier an da Forum oder die IG Bauen Agrar Umwelt
Hallo,
können Sie mir sagen was man in Baden Württemberg als ausgelernter Pferdewirt verdient? Und macht es dabei einen Unterschied ob Haltung und Service oder Reiten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen
Steffi
Hallo Steffi,
für ausgelernte Pferdewirte und Pferdewirtschaftsmeister gibt es keine verbindlichen Tarife. Einzige Ausnahmen sind die staatlichen Landgestüte. Weshalb gibt es keine Tarife im Pferdewirtbereich? Ganz einfach: Es sind zu wenig Mitarbeiter Mitglied in der Gewerkschaft und auch zu wenig Betriebe in einem Arbeitgeberverband. Nur wenn Mitarbeiter einerseits und Betriebe andererseits organisiert sind, dann können Tarifverträge geschlossen werden. Da die meisten Pferdewirte zwar Hungerlöhne bekommen aber dennoch zu stolz sind, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren, wird sich die Situation nicht ändern.
Folglich kann ich Dir jetzt gar keine Antwort geben. Du musst Deine Entlohnung, Arbeitszeit und den Urlaub Auge in Auge mit Deinem Chef aushandeln. Vergiss dabei nie, was Du wert bist. Und eines solltest Du wissen: Jeder Stundenlohn unter 12,50 (aktualisiert Dez. 2016) brutto je Stunde wird dazu führen, dass Du als Rentnerin so arm sein wirst, dass Du vom Staat unterstützt werden musst. Der gesetzliche Mindestlohn ist ab nächstem Jahr 8,50 brutto je Stunde. Anders ausgedrückt: Als Rentnerin wirst Du trotz eines Stundenlohnes von 12,50 brutto je Stunde nie mehr als Hartz 4 erhalten. Ich persönlich würde Dir nicht raten, einen Arbeitsvertrag als professionell ausgebildete Pferdewirtin zu unterschreiben, der weniger als 12,50 brutto je Stunde vorsieht, denn Du ackerst 40 Jahre und landest danach in bitterer Armut. Da ist es besser in jungen Jahren nach Alternativen zu suchen, die eine menschenwürdige Alternative bieten. Weiterbildung, Fortbildung und auch weitere Ausbildung an einer Universität ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und Armut, das beweisen alle Zahlen.
Hier findest Du noch weitere Beiträge:
http://www.igbau.de/Vergiss_nie_was_Du_wert_bist.html
https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?p=831#comment-3285
https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?s=Gehaltsempfehlungen
guten tag,
gibt es eine tarifliche regelung hinsichtlich der bezahlung, wenn ich nach meiner abgeschlossenen ausbildung zum pferdewirt haltung&service noch das bereiterjahr mache?
Hallo Tina,
mit der Bekanntgabe der bestandenen Prüfung durch den Prüfungsausschuss bist Du Pferdewirtin. Damit ist Dein Berufsausbildungsvertrag ausgelaufen und Du unterliegst keinem Tarifvertrag mehr. Woher das kommt? Ganz einfach, im Beruf Pferdewirt sind so wenig Mitglieder ihrer Gewerkschaft, dass kein Tarifvertrag zustande kommt. Folglich können die Arbeitgeber machen, was sie wollen. Und das tun sie dann auch. Damit Wild- West in der Berufsausbildung einigermaßen vermieden wird, haben die Zuständigen Stellen in Deutschland entschieden, dass hilfsweise der landwirtschaftliche Ausbildungs- Tarif auch für Pferdewirtauszubildende gilt. Ist allerdings der Berufsausbildungsvertrag beendet, gilt wieder nur noch Wild- West.
Du hast als fertige Pferdewirtin jetzt zwei Möglichkeiten, einen weiteren Abschluss in einer weiteren Fachrichtung zu erlangen.
1.
Du schließt einen weiteren Berufsausbildungsvertrag für die weitere Fachrichtung ab. Zwei Jahre werden Dir gemäß Verordnung anerkannt und der Vertrag dauert ein Jahr. Du bist wieder Azubi, es gilt der landwirtschaftliche Tarifvertrag, und Du musst das Gehalt im dritten Ausbildungsjahr bekommen. Die Prüfungsgebühren muss Dein Ausbildungsbetrieb bezahlen.
2.
Du suchst Dir nach der Berufsausbildung Haltung&Service eine Pferdewirt- Stelle. Du verlangst den Lohn einer fertigen Pferdewirtin, dass sollte mindestens 10,50 brutto je Stunde sein. Du musst das aushandeln und im Arbeitsvertrag festlegen, weil es keine Tarife im Wild- West- Bereich Pferdewirt gibt. Du sorgst dafür, dass Du Dich reiterlich weiterbilden kannst. Nach frühestens 1,5 Jahren kannst Du Dich als Externe gem. § 45.2 BBiG zur Prüfung Klassische Reitausbildung anmelden. Die Kosten von ca. 1.500 EUR musst Du bezahlen.
3. Oder Du findest eine Kombination: Schließlich bist Du fertige und geldbringende Pferdewirtin. Lediglich beim Reiten brauchst Du Ausbildung. Folglich bist Du mehr wert als eine Auszubildende und Du handelst mit Deinem Ausbildungsbetrieb einen höheren Lohn aus. Die Zuständige Stelle bemängelt niemals ein höheres Auszubildendengehalt.
So, jetzt ein ganz wichtiger Hinweis an Dich: DU bist fertige Pferdewirtin und bekommst während Deiner weiteren Ausbildung lediglich nur Azubilohn. Also Fachkraft zum Billiglohn. Da gibt es schon eine Menge Betriebe, die Dich als Fachkraft nutzen und die Ausbildung ausversehen ganz vergessen. Qualität für lau! Mache unbedingt vor der Unterschrift unter einen weiteren Ausbildungsvertrag ganz genaue Vereinbarungen ab, welche und wie viele Pferde Du täglich reiten kannst und wie viele Stunden davon auch Unterricht sind. Bei den Pferden musst Du unbedingt darauf achten, dass es Lehrpferde sind, die sicher L und M gehen können. Nur junge Pferde zu reiten, reicht zur Prüfungsvorbereitung nicht aus. Und dann noch ein Hinweis: Die Ausbildung zu Pferde muss in Dressur und Springen erfolgen. Wird auch gerne vergessen.
Jetzt, Tina, solltest Du wissen, worauf es ankommt. Und vielleicht hast Du auch mal gesehen, wie wichtig es ist, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren. Ohne Gewerkschaft keine Tarife und ohne Tarife Wild- West.
Was für mich zum Thema Bezahlung noch wichtig wäre zu wissen: Beziehen sich die angegebenen Zahlen auf das Brutto- oder Nettogehalt?
Vorab bereits besten Dank für die Hilfe!
Hallo Nina,
bei allen diesen Angaben, hier und beim Mindestlohn, aber auch im Arbeitsvertrag werden immer Bruttolöhne genannt, weil ja niemand wissen kann, wie hoch bei Dir gerade die Abzüge (Sozialversicherungen und Steuern) sind.
Hallo Dietbert,
super, danke für die schnelle Antwort!
Mich würde mal interessieren was ein Ausbildungsbetrieb für eine Boxen Miete( monatlich )verlangen darf von einen Lehrling ? Das gleich geht für Nennungen auf Turniere ? Da wir selber Lehrling in einen Handwerksbetrieb ausbilden bin ich über diese ganze Ausbildung sprachlos. ohne die Finanzielle Mithilfe der Eltern wäre das gar nicht möglich. Ganz zu schweigen von den Stunden und der Bezahlung. Warum wird danach nicht richtig geschaut?
Dieser Frage möchte ich mich anschließen : Wie kann es sein, dass unzählige Auszubildende auch bei namhaften Ausbildern unter unsäglichen Arbeitsbedingungen zu leiden haben, ohne dass hier von Verbänden, der FN oder zuständigen sozialen Behörden nicht die Spur eines kritischen Einschreitens zu erkennen ist ?!
Deine Frage, Ute, lässt sich ganz klar beantworten: Die Ausbildung in einem Beruf darf dem Azubi und natürlich auch seinen Eltern kein Geld kosten. Die Ausbildungsmittel müssen vom Betrieb kommen, so z.B. die Schutzbekleidung, die Arbeitsmittel, das erforderliche Werkzeug usw.. Massstab für die Ausbildung ist immer die Verordnung für den Beruf, also Pferdewirt in der Fachrichtung … . Das bedeutet, dass der Betrieb natürlich die entsprechenden Lehrpferde und den Unterricht dazu kostenfrei bieten muss. Der Ausbildungsbetrieb darf nicht verlangen, dass ein Azubi ein Pferd mitbringt und natürlich auch deshalb nicht die Einstellung des Pferdes sich bezahlen lassen. Der Ausbildungsrahmenplan schreibt nicht vor, dass Azubis zwingend in ihrer Ausbildung sich bei Turnieren vorstellen müssen. Folglich muss ein Betrieb auch nicht die Turnierteilnahme finanzieren oder dazu freistellen. Anders ist es natürlich, wenn der Betrieb wünscht oder verlangt, dass ihr Azubi ein Pferd bei einem Turnier vorstellt. Dann ist das natürlich Arbeitszeit. Wenn also ein Azubi ein Pferd mitbringen möchte, dann darf der Betrieb natürlich auch sich diese Dienstleistung bezahlen lassen. Ich weiß natürlich auch, dass es immer mal wieder Fälle gibt, dass „Ausbilder“ von den Eltern fordern, dass seine Azubis Pferde mitbringen müssen, die Pension und noch die Ausbildung des Pferdes berechnen. Natürlich wird kein Vertrag gemacht und im Nacherbin immer behauptet, dass die Eltern der Azubis den Betrieb regelrecht bekniet haben, Pferd und Ausbildung im Ausbildungsbetrieb zu haben und dafür gerne bezahlen wollen. Weil die Grauzone zwischen Dienstleistung und von den Eltern bezahlter Ausbildung ein echtes Problem ist, deshalb lehnen seriöse Ausbildungsbetriebe die Einstallung der privaten Pferde ihrer Azubis grundsätzlich ab. Das finde ich auch korrekt so. Ich rate immer, dass Azubis grundsätzlich ohne eigene Pferde in ihre Berufsausbildung gehen. Und dann muss ich auch mal sagen, ich verstehe Eltern nicht, die einfach mal STOP sagen bei solchen kriminellen „Ausbildern“ und die Konsequenzen ziehen. Dann wird eben ein anderer, seriöser Betrieb gesucht. Mit halbseidigen Ausbildern macht man keine Verträge. Ich verstehe das einfach nicht, ich habe doch eine Verantwortung meinem Kind gegenüber, das muss ich doch schützen. Meine Kindern muss ich doch ins Berufsleben begleiten, sie auch mal schützen. Übrigens: Damit warst nicht Du gemeint, aber ich habe Fälle erlebt, wo Eltern locker den Ausbildungsbetrieb bezahlt haben für die Ausbildung.
Und damit komme ich gleich zu Anjas Anmerkung: Ja, es ist richtig, dass die Zuständigen Stellen ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgabe, die Berufsausbildung zu überwachen, nicht immer ausreichend erfüllen. Eigentlich gibt es einen Beschluss beim Hauptausschuss der Berufsbildung, dass jeder Betrieb mindestens einmal jährlich besucht werden muss. Ebenso muss jeder Azubi bei der Eintragung des Berufsausbildungsvertrag einen individuellen Ausbildungsplan bekommen, in dem steht, wann wer was lernen muss. Diesen Ausbildungsplan verlangen die Zuständigen Stellen meistens aber nicht und so können sie auch nicht kontrollieren, ob eine Berufsausbildung auch regelgerecht abläuft und alles vermittelt wird, was dann auch in der Abschlussprüfung verlangt wird. Jetzt kommt das kleine, aber bedeutende Wörtchen ABER. Die Pferdewirte und deren Azubis haben es nicht nötig, sich ihrer Gewerkschaft Bauen, Agrar Umwelt (IG BAU) anzuschließen. Ich bin da ehrenamtlich tätig, engagiere mich dort (Deshalb weiß ich das hier, deshalb betreibe ich diese Webseite). Nur ich treffen dort bei meiner Gewerkschaft kaum Pferdewirte bzw. die Pferdewirtazubis. Folglich kann die Gewerkschaft auch keine Mitglieder, die Pferdewirte sind, unterstützen, so z.B. durch Aktionen, Treffen, Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungen und natürlich Rechtsschutz. Und das ist einfach nur doof, denn alle Statistiken sagen, dass in den Berufen, in denen die Mitarbeiter zahlreich in einer Gewerkschaft organisiert sind, wesentlich mehr verdient wird, mehr Urlaub gewährt wird und es humane Arbeitszeiten sowie eine deutlich bessere Berufsausbildung gibt. Auch hier ist die Statistik ganz eindeutig. Branchen, in denen sich die Mitarbeiter in ihren Gewerkschaften engagieren, haben nur halb so viel Ausbildungsabbrecher wegen schlechter Ausbildung als Branchen ohne Einfluss einer Gewerkschaft. So, Anja, jetzt weißt Du, warum bei den Pferdewirten so viel schief geht: Weil sich die Pferdewirte nicht wehren!
Hallo ich habe vor zwei Jahren die Ausbildung zur Pferdepflegerin in Schleswig-Holstein erfolgreich abgeschlossen und möchte nächtes Jahr gerne die Vollausbildung zur Pferdewirtin machen, die Frage ist nur, ob in der Zucht oder Service und Haltung. Da brauche ich hilfe, da ich nicht weiß, was davon besser ist.
Hallo liebe Julia,
ich habe Dich nicht vergessen. Eine Grippe hat mich glatt drei Wochen ins Bett gesteckt. Jetzt aber bekommst Du natürlich eine Antwort von mir!
Da ich Dich kenne, weiß ich, wo Deine Stärken und Schwächen sind. Bei der Fachrichtung Zucht beschäftigst Du Dich vorrangig mit der Zucht, also einer Arbeit in einer Deckstelle und dazu ist schon eine ganze Menge Theorie der Medizin, Biologie, Mathe, Chemie, aber oft auch Fremdsprachen usw. nötig. Dir wird Haltung & Service leichter fallen, dass ist Deine jetzige Tätigkeit etwas schwieriger halt. Da hast Du aus meiner Sicht bessere Chancen als bei der Fachrichtung Zucht. Suche Dir einen guten Ausbildungsbetrieb und besprich vorher, dass Du auf eine sorgfältige Ausbildung angewiesen bist. Es ist nicht zu verheimlichen, dass gerade bei Haltung & Service es auch Betriebe gibt, die nur an Deiner Arbeitskraft interessiert sind und denen Deine Ausbildung völlig egal ist. Also stelle Fragen, sage nicht gleich beim ersten Betrieb ja. Erkundige Dich auch bei der Zuständigen Stelle, ob die Dir helfen können, einen geeigneten Betrieb zu finden.
Viele liebe Grüße
Dietbert Arnold
Guten Morgen, können sie mir sagen, wie hoch die Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung der Pferdewirte „Klassische Reitausbildung“ in Warendorf ist? Vielen Dank im voraus.
Hallo Beate,
Wenn Du eine Ausbildung machst, ist die Prüfung für Dich kostenfrei. Bist Du Wiedeholerin und nicht mehr im Ausbildungsbetrieb zahlst Du die normale Prüfungsgebühr, weil Du ja nicht mehr Azubi bist. Die genaue Höhe der Prüfungsgebühr sagt Dir die Zuständige Stelle in Münster. Die Adresse findest Du oben unter dem entsprechendem Reiter. Bist Du Quereinsteiger, dann kommen höhere Kosten auf Dich zu. Gib mal unter Suchen Quereinsteiger, Kosten, Prüfungsgebühr ein, da gibt es eine Aufstellung. Aber auch da bitte noch einmal nachfragen, ob sich die Summen verändert haben.