Ausbildung abbrechen und als Quereinsteiger beenden?

  • Katharina

Hallo!

habe mal eine frage, ich musste leider bei meiner Ausbildungsstelle aufhören, weil ich mit meiner Chefin nicht zurecht kam. ich bin im ersten Ausbildungsjahr und bin noch auf der suche nach einer neuen Ausbildungsstelle. Da ich ja schon seit über 9 Jahren mit Pferden zutun habe und reite, seit 7 Jahren helfe ich auf einem Reiterhof, gebe unterricht, reite selber schon A (Dressur/Springen), bin auch schon L Dressur geritten, habe nur leider im Moment nicht das Pferd dazu. füttere die Pferde und reite auch ab und zu die Pferde, habe auch insgesamt 4 Jahre beim Tierarzt gearbeitet am Wochenende. Nun meine frage, gäbe es die Möglichkeit, das ich die Prüfung jetzt schon machen kann, bzw. ob ich die Lehrzeit verkürzen kann?

mit Freundlichen Gruß Katharina

  • Dietbert Arnold

Hallo Katharina,eine Zulassung nach § 45.2 (Seiteneinsteiger) kommt für Dich aus meiner Sicht überhaupt nicht in Frage, da Du keinesfalls 4,5 Jahre VERSICHERUNGSPFLICHTIG gearbeitet hast. Deshalb musst Du einen neuen Ausbildungsplatz suchen und dort Deine Ausbildung fortsetzen. Die bisherige Zeit sollte Dir angerechnet werden.

Sage mal, Katharina, hast Du eigentlich gar nicht mit der Zuständigen Stelle gesprochen, was zu tun ist. Wenn nicht, dann sofort da anrufen, damit Du Deine Ausbildung fortsetzen kannst. Auch wenn der Ausbildungsabbruch schon sehr demotivierend ist, dann beiße Dich dennoch durch. Gerade im Beruf Pferdewirt passiert es sehr oft, bis zu 50%, dass die Ausbildung wegen Konflikten gewechselt wird.

Also, geraden Rücken, durchatmen und angreifen!

4 Antworten auf „Ausbildung abbrechen und als Quereinsteiger beenden?“

  1. HAllo ich bin Marie,
    ich würde germe eine Ausbildung als Pferdewirtin machen aber nur 2 JAhre als dann abbrechen.
    Darf man seine Ausbildung abbrechen, wenn ich danach nicht als Pferdewirtin arbeiten möchte?

    Vielen Dank für eure Antworten

  2. Hallo Marie,
    ich weiß nicht, was Du vorhast und ich bin mir nicht sicher, ob das eine gute Idee ist, abzubrechen, denn Du bist nach zwei Jahren keine Pferdewirtin, Du bleibst eine Ungelernte. Aber das musst Du hier nicht schreiben, was Dich zu diesem Schritt bewegt.

    Rein rechtlich ist für Dich der § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) interessant.

    Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, wenn 1. ein wichtiger Grund (stark mangelhafte Ausbildung, Verbot die Berufsschule zu besuchen, Handgreiflichkeiten, Beleidigungen, starke Verstöße gegen Arbeitszeiten, mangelnder Urlaub, usw.) vorliegt oder aber 2. die Berufsausbildung aufgegeben wird (z.B. Studium) oder der Ausbildungsberuf gewechselt werden soll ( Pferdewirtin zur Elektrikerin). Bei Berufsaufgabe oder Berufswechsel beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Nach der Probezeit muss jede Kündigung schriftlich erfolgen und natürlich schriftlich begründet werden.

    Tricksen mit den Kündigungsgründen kann richtig ins Auge gehen, denn unberechtigte Kündigungen können Dich schadenersatzpflichtig machen.

    Bitte denke daran, dass ich Dir hier keine Rechtsauskunft gegeben habe. Du kannst Dich nicht auf meine Antwort berufen.

    Was immer Du auch vorhast, mache es richtig.

  3. Ich hab auch so ein Problem ich mache eine Ausbildung zur Pferdewirtin 2 Lehrjahr und kann da psychisch und körperlich nicht mehr arbeiten kann man wenn man den Betrieb wechselt halbes Jahr oder 4 Monate zuhause unterbrechen …. Das ich dann danach sie beende?!

  4. Hallo E.,

    Ich habe einmal Deine Kontaktdaten unsichtbar gemacht. Grundsätzlich solltest Du nicht die Ausbildung abbrechen, sondern nur unterbrechen. Das sollte möglich sein, muss aber genau mit der Zuständigen Stelle, also die Stelle, die Deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, beraten und abgesprochen werden. Wende Dich also an die Zuständige Stelle und bitte um Unterstützung für eine von Dir benötigte Auszeit. Ohne Zuständige Stelle gibt es keine gute Lösung für Dich. Ich drücke Dir die Daumen!

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