Jährlichen Rentenversicherungsnachweis sorgfältig abheften!

Hier geht es um den Nachweis Eurer Rentenbeiträge

So könnte der jährliche Rentenversicherungsnachweis aussehen

In den nächsten Wochen erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber die jährliche Bescheinigung über die im letzten Jahr an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Spätestens bis April sollte die Jahresmeldung eingegangen sein. Sie enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass diese Daten für die spätere Rente wichtig sind und auf Richtigkeit geprüft werden sollten. Fehlerhafte Angaben können sich nämlich negativ auf die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche auswirken.

Alle Azubis, aber auch andere Mitarbeiter können mittels dieser Bescheinigung nachprüfen, ob der Arbeitgeber Euch bei der Rentenversicherung angemeldet hat und das ganze Gehalt angegeben wurde. Achtet bitte darauf, weil es gibt Arbeitgeber, die nur geringe Gehälter bei der Rentenversicherung angeben, um den gesetzlichen 50%- Beitragszuschuss einzusparen. Denkt bitte daran, dass Ihr nur eine spätere Rente bekommt, die sich aus den gemeldeten Lohn-/Gehaltszahlungen ergeben.

Die Bescheinigung für die Rente (und die anderen Sozialversicherungen) hat jährlich zu erfolgen. Wer diese nicht im Frühsommer vorliegen hat, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (50% von Eurem Lohn einbehalten und 50% vom Arbeitgeber) nicht an die Sozialkassen weitergeleitet hat. Also, wer bis Mai die Bescheinigung im Original nicht vorliegen hat, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen, das ist ein ernster Verstoß des Arbeitgebers, entweder Lustigkeit oder Vorsatz. Gut, wer in der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ist, denn deren Rechtsschutz wird sich um die Überprüfung kümmern.

Arbeitnehmer sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen. Wer Fehler in der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Meldung korrigieren zu lassen.

Die Rentenversicherung empfiehlt außerdem, die Jahresmeldung gut aufzubewahren, denn sie dient als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge. Hilfe bei der Prüfung der Jahresmeldung erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet.

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