(D.A.) Auch wenn es sich kein Azubi wünscht, muss jeder mit der Möglichkeit des Durchfallens rechnen. Schließlich vermasseln 30 – 40 % der Pferdewirtazubis oftmals ihre Prüfung. Darauf muss sich jeder Azubi einstellen und sich Gedanken machen, was ist, wenn…
Üblicherweise ist die Abschlussprüfung kurz vor dem Ende der Ausbildungszeit, so wie im Vertrag festgelegt. Azubis, die ihre Prüfung nicht schaffen, haben ein Recht, bis zur nächsten (oder übernächsten) Wiederholungsprüfung, längstens ein Jahr weiterhin im Ausbildungsbetrieb zu bleiben. Das muss der Azubi aber beim Ausbilder beantragen. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht! Naht aber das Ende der Ausbildungszeit, muss ein Azubi unverzüglich mitteilen, ob er verlängern möchte oder nicht. Zögert man die Entscheidung zu lange heraus, muss der Ausbildungsbetrieb den Azubi nicht weiterbeschäftigen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine einmonatige Bedenkzeit nach dem Ende der Ausbildungszeit eindeutig zu lang ist und somit das Recht zur Verlängerung verwirkt ist (Bundesarbeitsgericht 6 AZR 519/03). Das Gericht sieht zwar, dass Azubis nach dem Schock der misslungenen Prüfung eine gewisse Bedenkzeit benötigen, vier Wochen sind dafür aber eindeutig zu lang!
Fazit: Bereits vor der Prüfung sollte man sich überlegen, was man im Falle des Scheiterns der Prüfung zu tun gedenkt und dann seine Entscheidung rasch nach der Prüfung dem Ausbilder mitteilen. Nähere Details findet man auch im Berufsbildungsgesetz