Am 04. März 2021 fand pandemiebedingt virtuell das 1.Tarifverhandlungsgespräch für eine Bundesempfehlung Landwirtschaft in Verbindung der überbetrieblichen Altersvorsorge statt.
Der Arbeitgeberverband hatte die tarifvertraglichen Regelungen zur Zusatzrente gekündigt. Daraufhin entschied sich die Bundestarifkommission der IG BAU beide Tarifvertragswerke gemeinsam zu verhandeln mit den folgenden zentralen Forderungen:
- Fortführung und Verbesserung des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvor- sorge in der Land- und Forstwirtschaft
- 4,8 Prozent Erhöhung der Entgelte bezogen auf 12 Monate

In der Tarifverhandlung erteilten die Arbeitgeber einem erforderlichen Branchenmindestlohn eine Absage. Aber auch eine Erhöhung der Entgelte insgesamt orientiert an der pro- zentualen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes als Verhandlungsgrundlage kam für die Arbeitgeberseite nicht annährend in Betracht.Positiv festzuhalten ist, beide Tarifvertragsparteien streben einen Tarifvertrag Zusatzrente an. Allerdings schien die Tarifkommission der Arbeitgeber kein Mandat zu haben – selbst im Rahmen einer Erklärungsfrist nicht – sich auf Zwischenstände zu verständigen.
Die Tarifkommission der IG BAU hält es z. B. für erforderlich, dass die tarifliche Regelung Zusatzrente allgemeinverbindlich erklärt wird, die Beiträge viel höher sind als bislang, sich ständig erhöhen und letztlich die Leistungen im Alter sich sehen lassen können.Sowohl in der Frage Lohnentwicklung als auch Zusatzrente lagen die Positionen zum jet- zigen Zeitpunkt zu weit auseinander.