Die Eselei der Woche:

Ich glaube, mich tritt ein Pferd

Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte aus der Pferdewirt*innen- Welt

Das Telefon klingelt.

Ich nehme ab und es meldet sich eine nette, selbstsichere Stimme mit ihrem Namen. Ich nenne sie hier in der Geschichte mal Julia. Sie, also Julia, bestellt mir zunächst einmal liebe Grüße von Frau Kaiser. Ihr wisst schon, auch sie heißt nur in dieser Geschichte so. Also, die Frau Kaiser kenne ich gut, sie ist Berufsreiterin, Ausbilderin und ich habe mit ihr schon viele Jahre zusammen Pferdewirt*innenazubis geprüft. Auch weiß ich, dass sie eine wichtige und angesehene Funktionärin der Bundesvereinigung der Berufsreiter ist und dort ein hohes Ansehen mit viel Einfluss besitzt.

Noch freue ich mich über die Grüße und bin gespannt, was Julia mir mitteilen möchte und wobei ich ihr wohl helfen darf. Die Frau Kaiser hat ihr, der Julia, geraten, sich doch einmal mit mir in Verbindung zu setzen, denn ich könnte aufgrund meiner langen Erfahrung und redaktionellen Arbeit im Umgang mit Prüfungsaufgaben zielgenau die passende Literatur empfehlen, wie sie die Pferdewirtprüfung ganz ohne Besuch der Berufsschule schaffen könne. Julia erwähnt dann noch, dass sie erst seit einigen Monaten in der Ausbildung ist und mit ihrem Ausbilder abgemacht hat, dass sie nicht zur Berufsschule geht. Aus diesem Grunde erbitte sie sich Hilfe von mir.

Ehrlich gesagt, ich bin zunächst sprachlos. So oft kommt das nicht vor. Ich versuche Julia zu erklären, dass die Chance, durch die Prüfung zu fallen, ohne den begleitenden Besuch der Berufsschule, erfahrungsgemäß ziemlich hoch ist oder im günstigsten Fall sie sich die Chance auf eine gute Prüfung verbaut. Natürlich erkläre ich Julia auch, dass sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Besuch der Berufsschule hat, dass sie dieses auch auf jeden Fall einfordern soll, denn wir Prüfer leiden nicht selten mit Azubis, die Tränen in den Augen haben, wenn wir ihnen mitteilen müssen, dass sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Nicht etwa, weil sie faul waren, sondern die Berufsschule nicht besuchen durften. Auch erkläre ich Julia, dass das Lernen in der Berufsschule auch mit einer guten Allgemeinbildung im Zusammenhang steht und alleine der Kontakt zu vielen anderen Azubis in diesem Beruf ausgesprochen wertvoll und hilfreich zum Erfahrungsaustausch und zum Aufbau von Netzwerken ist. Nachdem ich Julia noch informiere, das jeder Auszubildender*e in Deutschland das Recht hat, die Berufsschule während der Arbeitszeit zu besuchen und dass jeder Ausbilder seine Auszubildenden nach Vorschrift des Gesetzes zum Schulbesucht anhalten soll, da fragt Julia mich jetzt ganz ungläubig, was sie denn in ihrer jetzigen Situation tun soll.

Ganz einfach, antworte ich, zur Berufsschule gehen, ganz konsequent und das dem Ausbilder auch so mitteilen. Eine Diskussion, so sage ich Julia, kann es über diese Frage nicht geben. Never ever! Ne jamais!

Aber dann, entgegnet Julia, würde sie ja nie wieder ein Bein in die Pferdeszene bekommen, wenn sie sich gegen ihren Ausbilder stellt und es sich mit ihm verscherzt. Der entscheidende Nachsatz kommt erst noch: Ob ich denn nicht wüsste, wer ihr Ausbilder sei? Das ist schließlich …, ich sage mal wieder einen mir zufällig einfallenden Namen, Jochen Conrad.

Den kenne ich natürlich, wer kennt den nicht? Der ist Kaderreiter, ganz oben, in allen Zeitungen präsent, trägt olympische Medaillen und ist das Aushängeschild der Bundesvereinigung der Berufsreiter sowie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und wird deshalb als Vorbild für die Berufsausbildung präsentiert. Auch erinnere ich mich ganz genau, dass der in einer gesonderten Prüfung Pferdewirt und Pferdewirtschaftsmeister wurde. Wie so mancher Kaderreiter. Und auch da schon habe ich mich geärgert, dass nicht wie üblich die Prüfungsausschüsse für uns Prüfer transparent zusammengestellt werden, sondern irgendwie klammheimlich bestimmt werden. Von wem und nach welchen Kriterien auch immer.

Ja, sage ich zu Julia, dann musst Du das erste Mal in Deinem Leben lernen, Dich in den wesentlichen Punkten durchzusetzen, schließlich kannst Du Dein ganzes Berufsleben nicht Opfer bleiben, nur weil Dein Chef einen großen Namen hat. Und wenn Dein Ausbilder das nicht mitmacht, dann taugt er nicht als Vorbild, dann bist Du falsch, dann musst Du gehen und Dir einen wirklichen Ausbilder suchen, der an Deiner Berufsausbildung und nicht nur an Deiner preiswerten Arbeitskraft interessiert ist. Strahlemann reicht nicht aus.

Zu guter Letzt sage ich Julia ganz deutlich, dass ich ihr keinesfalls bei diesem windigen, ja unmoralischen Anliegen helfen werde.

Julia wird ganz ruhig, nachdenklich, murmelt etwas und legt dann auf.

Was bleibt: Ich bin stinksauer, nein nicht auf Julia, sondern auf Berufsreiter, die junge Leute nur ausnutzen, die aber auch ihre Position hemmungslos für ihre egoistischen Vorteile nutzen, in Wirklichkeit den Strahlemann und Gutmenschen, den Musterberufsreiter mit Vorbildfunktion nur simulieren. Reine Schauspieler, auf die die Azubis hereinfallen.

Und ich bin schwer enttäuscht von der Bundesvereinigung der Berufsreiter, die scheinbar nur nach Außen sich für eine geordnete und faire Berufsausbildung einsetzt, unseren Jochen Conrad als Vorzeigeausbilder herausstellt und auszeichnen, mit ihm ständig neue Mitglieder unter den neuen Auszubildenden anwirbt und in Wirklichkeit dafür sorgt, dass für nicht wenige Mitglieder die bestehenden Regeln nicht gelten und sie bei diesem Verhalten auch noch Unterstützung bekommen. Mir kommt plötzlich der Gedanke, dass da einige der Berufsreiter ein Doppelleben führen und die vielfach angeworbenen, gutgläubigen Mitglieder das Ganze eigentlich nur finanzieren. Nach Außen hui, nach innen fui, man könnte auch Mogelpackung sagen. Das ist kein Zufall, das scheint Methode zu haben.

Ein schlechtes Gewissen beim Tricksen haben da einige Berufsreiter*innen nicht, sonst würde man nicht versuchen, mich in dieses unmoralische Ansinnen, Auszubildende von der Berufsschule fernzuhalten, hereinzuziehen. Ausgerechnet mich, der sich ein ganzes Berufsleben für eine gute Duale Berufsausbildung, also dem erfolgreichen Miteinander von Betrieb und Berufsschule, eingesetzt hat und nie zimperlich ist, für die Rechte der Azubis zu kämpfen. Das ist schon frech, was man mir da angetragen hat. Was denken die sich eigentlich? Mein Urteil kann da nur lauten: Abklingeln!

Sauer bin ich auf einige Berufsreiter, keinesfalls auf Julia. Ich hoffe nur, dass sie mir nicht böse ist und mich ein wenig versteht. Eigentlich helfe ich immer. Fast immer, wenn es zu verantworten ist. Und das war es an dem Tag, als das Telefon morgens klingelte, jedenfalls nicht. 

Neue Leitlinien Pferdesport erschienen

Das must have für alle Pferdewirtazubns und Meisterschüler

Nach langen Diskussionen sind die neuen Leitlinien Tierschutz im Pferdesport erschienen. Damit präzisiert das Landwirtschaftsministerium das Tierschutzgesetz und nennt Eckpunkte, die für Pferde gelten sollen.

Die sog. Leitlinien sind zwar kein Gesetz, beeinflussen aber Gerichtsurteile und Sachverständigengutachten sowie Entscheidungen der Veterinärbehören maßgeblich, da die Leitlinien als Stand der Technik bzw. Gute Fachliche Praxis gelten.

Ihr tut gut daran, diese Leitlinien genau zu studieren, denn ganz sicher werden die Leitlinien auch die Prüfer der Abschlussprüfungen leiten und natürlich gehören diese Leitlinien, ganz besonders für professionelle Pferdeleute, zum Prüfungswissen in Pferdewirt- und Pferdewirtschaftsmeisterprüfungen.

Natürlich gelten die Leitlinien auch für alle Amateure und deshalb müsst Ihr die Leitlinien auch beim Unterricht einhalten und Euren Reitschülern im Theorieunterricht nahebringen. Und das geht natürlich am besten, wenn Ihr als Vorbilder vorweg geht.

Die Leitlinien Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten gelten wie bisher und zusammen mit den neugefassten Leitlinien Tierschutz im Pferdesport bilden beide Leitlinien eine Einheit, die Euer Verhalten im Umgang mit dem Pferd beeinflussen und beurteilen.

Hier findet Ihr die neuen Leitlinien Tierschutz im Pferdesport

Hier geht es zu den Leitlinien Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Probleme mit der schriftlichen Prüfung

n.n. (dem admin bekannt), 16.07.2020

Seit einigen Wochen schaue ich immer mal wieder auf Ihrer Homepage vorbei – aus gegebendem Anlass, mein Sohn hatte gestern seine schriftliche Prüfung im Bereich Service und Haltung und hat leider im Bereich Betriebsorganisation eine 5 geschrieben, die er nicht mehr hätte kriegen dürfen.

Weil er ja nun noch eine Chance in der mündlichen Prüfung hat, würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Als Prüfungsaufgabe sollte ein Reitpaltz geplant werden. Mein Sohn hat ein Ebbe-Flut-System beschrieben, wie er es mt seinem Ausbilder geübt hatte, und bekam gesagt, das sei völlig am Thema vorbeigegangen. Weil nun auch der Ausbilder ratlos ist: denken Sie, dass für die Prüfer ausschließlich Anlagen mit 3-Schicht-System gelten? Oder wie kann er es in der mündlichen Prüfung (deutlich) besser machen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

n.n. (dem admin bekannt), 15.07.2020

Zunächst einmal Danke und Respekt für Ihre Website pferdewirtpruefung.de – sehr hilfreich!! 

Mein Sohn hat leider die Prüfung zum Pferdewirt Haltung und Service (in Hessen) nicht bestanden und soll nun in die mündliche Nachprüfung. Da er im Abschnitt Betriebsmanagement eine fünf geschrieben hat, werden nun die Prüfungsthemen wohl nochmal genauer abgefragt. Eines der Themen war „plane einen Reitplatz für Deinen Reiterhof inkl. Verkehrslage, Bodenprofil, Unfallverhütung…“ (ich habe das jetzt mal verkürzt zusammengefasst). Dazu ist in der Literatur und auch in seinen Berufsschulunterlagen eher wenig konkretes und umfassendes zu finden. 

Kennen Sie eine Quelle, in der man dazu recherchieren könnte? 

Dietbert Arnold, 16.07.2020

Eure Fragen werde ich einmal gemeinsam beantworten. Scheint fast so, als ob Ihr aus der selben Ecke kommt. Ich denke, Ihr wisst, dass ich nichts zu dieser Prüfung und diesem Prüfungsausschuss sagen kann. Dennoch versuche ich, Euch mit generellen Infos zu versorgen, damit Ihr gut informiert seid und die Situation einschätzen könnt. Dann will ich mal loslegen:

Grundsätzlich kann nicht jeder Lerninhalt der Verordnung abgeprüft werden, sonst wäre die Prüfung an sieben Tagen der Woche. Also wird exemplarisch geprüft und der Prüfungsausschuss legt zu jeder Prüfung neu fest, welche Inhalte geprüft werden. Weil auch die Prüfer wissen, dass lediglich exemplarisch geprüft wird, werden normalerweise nicht die selben Inhalte schriftlich und mündlich abgeprüft. Das wäre auch pädagogisch nicht wünschenswert, weil die Prüfer haben nicht das Interesse eine Wissenslücke zwei mal zu entdecken und zu „bestrafen“.

In der Prüfung, sowohl schriftlich als auch mündlich, soll nach Verordnung festgestellt werden, ob die berufliche Handlungsfähigkeit eines Pferdewirtes*in vorhanden ist. Deshalb sollen Prüfer keine Fragen stellen, sondern nur berufstypische Aufgaben formulieren. Etwa so, wie es der Chef im Betrie auch tut, wenn er Aufgaben an eine Fachkraft vergibt. Diese Aufgaben sind in einer vorher festgelegten Zeit zu bearbeiten. Bearbeiten bedeutet, eigenständig zu planen, durchzuführen und das Arbeitsergebnis selber zu beurteilen. Während der Aufgabe arbeiten die Prüflinge völlig selbständig. Es ist völlig normal und auch erwünscht, dass Prüflinge zu eigenständigen Lösungen kommen. Die Prüfer beurteilen die drei Teile (Planung, Durchführung, Überprüfung) nach dem Kriterium, ob die berufliche Handlungsfähigkeit eines ausgelernten Pferdewirtes*in vorhanden ist. Entscheidend sind für die Prüfer die Fragen: Ist die Aufgabe fachlich korrekt gelöst? Ist die Aufgabe zeitlich angemessen erledigt? Ist die Aufgabe in einem realistischen Aufwand (Arbeitsmittel, Personal, Kosten, usw.) erledigt und ist die Aufgabe kritisch überprüft worden. Alleine aus dieser, meiner Beschreibung wird deutlich, dass eine Aufgabenlösung variantenreich sein kann. Dieses ganze Verfahren heißt handlungsorientierte Prüfung und hat seit vielen Jahren die Prüfungsfragen abgelöst. Nur alle halten sich nicht dran. Natürlich muss die Aufgabe korrekt befolgt werden, so wie im wahren Leben auch. Thema verfehlen ist nicht gut, in der Prüfung und im Betrieb. Wenn es Probleme mit der Interpretation der Prüfungsaufgabe gibt, dann haben Prüflinge das gute Recht, in das Prüfungsprotokoll zu sehen. Nach Einsicht in das Prüfungsprotokoll ist eigentlich gut zu beurteilen, ob die Aufgabe inhaltlich korrekt bearbeitet wurde und dann die berufliche Handlungsfähigkeit vorlag. Bei einer schriftlichen Prüfung sollte das sicher zu beurteilen sein. Ihr habt natürlich, wie bei jeder Verwaltungsentscheidung in einer Demokratie, das Recht, Widerspruch einzulegen.

Nun noch zu der Frage, was ist denn fachlich korrekt. Das ist wie in jeder Branche die Frage nach der guten fachlichen Praxis (landwirtschaftlicher Begriff) oder dem Stand der Technik/ Wissenschaft. Außenseitermeinungen sind in der Abschlussprüfung nicht gefragt. Bei Reitböden könnt Ihr davon ausgehen, dass folgende Veröffentlichung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung der Standard ist: Orientierungshilfen Reitanlagen- & Stallbau, FN- Verlag

Ich hoffe sehr, dass ich Euch ein wenig weiterhelfen konnte und bloß keine Panik vor der weiteren Prüfung. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass die Noten erst ganz zum Schluß genannt werden sollten. Ich weiß, das das Vor- und Nachteile hat.

Wenn noch was ist, meldet Euch gerne

Berufsschule in Zeiten der Corona- Pandemie: Homeschooling

Das sagt die Gewerkschaft zum Distance Learning: „Bietet deine Berufsschule alternativen Unterricht, z.B. online an, muss der Betrieb dafür freistellen (§15 BBiG). Die Schule muss dir die Mittel (Programme, Endgeräte, …) zur Verfügung stellen um am Unterricht teilnehmen zu können. Im Zweifel kann jedoch auch der Ausbildungsbetrieb gefragt werden, ob die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.“

Die Berufsausbildung findet an zwei verschiedenen Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Deshalb heisst dieses System auch Duale Berufsausbildung.

Alle Auszubildenden in Deutschland haben das Recht, die Berufsschule zu besuchen. Für den Berufsschulunterricht müssen die Auszubildenden freigestellt werden. Freistellung bedeutet, die notwendige Zeit zum Schulbesuch muss auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte „regelmäßige tägliche Arbeitszeit“ angerechnet werden. Anders ausgedrückt: Der Berufsschultag muss nicht im Betrieb nachgeholt werden und die Ausbildungsvergütung läuft weiter.

Mit Ausbruch der Corona- Pandemie haben die jeweiligen Landesbehörden zum Infektions- Schutz der Bevölkerung beschlossen, die Schulen zu schließen. DAS heißt aber nicht, dass die Schulpflicht und das Recht zur Freistellung der Auszubildenden zum Berufsschulunterricht außer kraft gesetzt worden ist. Die Kultusministerien haben ausdrücklich festgestellt, dass die Schulpflicht auch während der durch den Infektionsschutz unterrichtsfreien Zeit bestehen bleibt. Der Unterricht im Klassenraum wird aus Sicherheitsgründen lediglich ausgesetzt und auf das Zuhause der Auszubildenden verlegt.

Die Berufsschullehrer, die ihren Dienst im sog. Homeoffice wahrnehmen, müssen Euch spätestens mit Ende der Osterferien mit Aufgaben zum Selbststudium (Homeschooling oder auch Distance Learning, auf deutsch Fernunterricht, genannt) versorgen und die Ergebnisse des von den Auszubildenden selbstorganisierten Lernen begleiten, die Auszubildenden beraten und auch korrigieren und bewerten. Der auf das Zuhause ausgelagerte Berufsschulunterricht ist offizielle Schulzeit, also verpflichtend und kein freiwilliges Angebot der Berufsschule. Der lediglich am anderen Lernort durchgeführte Berufsschulunterricht ist ein wichtiger Baustein, um eine erfolgreiche Abschlussprüfung machen zu können. Die Pflicht des Ausbildungsbetriebes zur Freistellung der Auszubildenden besteht auch dann, wenn der Unterricht an einem anderen Lernort stattfindet. Solltet Ihr keine Kontakt zu Eurem Klassenlehrer haben, wendet Euch an das Schulsekretariat, das auch bei der Schulschließung natürlich besetzt ist. Höchstwahrscheinlich hat die Schule keine Kontakt zu Euch und kann Euch keine Lernaufgaben senden.

Bundesweit werden die Schulen frühestens zum 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Wann der Berufsschulunterricht im Klassenraum nach den Osterferien genau stattfindet, ist je nach Bundesland und Ausbildungsjahr wahrscheinlich unterschiedlich, denn Schule untersteht den Bundesländern und nicht der Bundesregierung.

Alle üblichen Regeln im Umgang mit dem Berufsschulunterricht gelten auch zu Corona- Zeiten: Wer nicht am ausgelagerten Unterricht teilnehmen kann, benötigt eine aussagekräftige Entschuldigung für die Schule und die Homeschoolingzeiten sind, wie zu Vor- Corona- Zeiten, im Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Zeiten und Inhalten zu dokumentieren. Auch für die Krankmeldungen sind die Büros der Berufsschule besetzt, hier erhält jeder Azubi auch bei Bedarf den Kontakt zu den Lehrkräften. Beträgt das Homeschooling mehr als 5 Unterrichtsstunden, dann muss nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden. Die gesetzliche Freistellung gilt automatisch für die im Ausbildungsvertrag festgehaltene „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“.

Für das Homeschooling von Pferdeirtauszubildenden eignen sich neben den von der Berufsschule zur Verfügung gestellten Aufgaben auch die Leittexte (www.leittexte.de) sowie die vom Prüfungsausschuss veröffentlichten Prüfungsinhalte der Fachrichtung Klassische Reitausbildung (www.pferdewirtpruefung.de/wordpress/page_id=63), die sich fast alle auch für die anderen Fachrichtungen eignen.

Was sagt die Rechtschutzabteilung * des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)?

„Bei Ausfall des Berufsschulunterrichts aufgrund der Corona-Pandemie besteht grundsätzlich die Verpflichtung des Auszubildenden, seiner Ausbildung in dem Ausbildungsbetrieb nachzukommen. Sollten die Berufsschulen die Unterlagen der ausgefallenen Tage zur Verfügung stellen oder einen Online-Unterricht organisieren, ist davon auszugehen, dass der  Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden die notwendige Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen hat.“

* Mitglieder der Gewerkschaft, für Pferdewirte die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, ist der Rechtsschutz kostenfrei im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Kein Pferd – Keine Prüfung?

n.n., 09.02.2020 (dem Admin bekannt)


Ich habe am 1.4.2018 meine Ausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen Gangreiten in Bayern angefangen. Zum 1.9.2019 habe ich dann an einen Betrieb in Hessen gewechselt, da mein erster Betrieb mich nicht wirklich ausgebildet hat. Im neuen Betrieb ist es allerdings jetzt auch so, das zu mir gesagt wurde das es kein Pferd für die Abschlussprüfung gibt. 
Jetzt ist meine Frage, ob ich die Prüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb diesen Sommer machen kann. Denn meine zukünftige Chefin würde mir Pferde stellen. Diese sind allerdings in Rügen. Sie würde mir die Pferde auch zur Verfügung stellen, allerdings soll ich an meinem Ausbildungsbetrieb die volle Einstellgebür zahlen und drei Druse Tests vorlegen bevor das Pferd kommen darf. Das würde allerdings so viel Zeit beanspruchen das es sich nicht mehr rentiert das Pferd zu holen. 
Ich hoffe sie können mir helfen oder haben Adressen wo ich mich informieren kann. 
Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen n.n.

Dietbert Arnold, 10.02.2020

Liebe n.n., wenn ich das so lese, dann habe ich wieder das Gefühl, Recht und Gesetz gilt nicht auf Reitplätzen. Ein erheblicher Teil der Berufsausbilder pfeift auf Recht und Gesetz und lässt Euch einfach nur schuften und verdienst sich dabei dumm und dämlich an Euch.

Das darfst DU Dir nicht gefallen lassen!

Um es einmal klar und deutlich zu sagen, damit kein „Ausbilder“ sagen kann, er/sie hat es nicht gewusst: Das Berufbildungsgesetz (BBiG) gibt hier klare gesetzliche Regeln vor:

§ 14 BBiG

„Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.“ Du siehst also, Dein Betrieb muss Dir ein Pferd zur Verfügung stellen, wenn Du sonst nicht die Prüfung ablegen kannst. Das Pferd ist für Pferdewirte so etwas wie ein Werkzeug. Ohne Säge kann ein Tischler kein Brett kürzen und ohne Pferd kannst Du nicht Gangpferde reiten.

„Ausbildende haben 1.dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,“ Die berufliche Handlungsfähigkeit beinhaltet natürlich auch das praktische Reiten und zum Erreichen des Ausbildungszieles ist das Reiten auch in der Prüfung zwingend. Folglich hat Dein Betrieb dafür zu sorgen, dass Du beritten bist in der Abschlussprüfung.

§ 32 BBiG

„Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.“ Und genau das muss die Zuständige Stelle in Hessen tun! Die haben die ordnungsgemäße Berufsausbildung zu überwachen und müssen reagieren, wenn es Regelverstöße gibt. Also ganz konkret: Nicht Dein vielleicht späterer Betrieb noch Du persönlich hast dafür zu sorgen, dass Du Deine Abschlussprüfung machen kannst. Nein Dein Ausbildungsbetrieb und die Zuständige Stelle haben Dir zu ermöglichen, dass Du eine im Vertrag versprochene Abschlussprüfung machen kannst. Wenn die Dir nicht helfen und Du keine Abschlussprüfung ermöglichen, dann kannst Du den Dir entstandenen Schaden, z.B. Verdienstausfall, usw. natürlich gerichtlich geltend machen. Und wenn die Zuständige Stelle nicht wirklich engagiert tätig wird, dann gibt es auch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

§ 43 BBiG

 „Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1.wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,2.wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und3.wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.“ Hier kannst Du ganz klar ablesen, wann die Zuständige Stelle Dich zur Prüfung zulassen muss. Das sind alleine die drei Punkte: Ausbildungsdauer erreicht, Zwischenprüfung teilgenommen und Vertrag bei der Zuständigen Stelle registriert. Und wenn Du das vorweisen kannst, dann müssen die Dich zur Prüfung zulassen.

Was kannst Du tun?

  • Als erstes sprichst Du mit der Zuständigen Stelle in Hessen. Die müssen Dir helfen. Lasse Dich nicht abwimmeln. Die müssen tätig werden!
  • Du kündigst den Ausbildungsvertrag nicht! Nur als Azubi muss Dir die Zuständige Stelle helfen. Nur als Azubi unterliegst Du dem Berufsbildungsgesetz. Nur als Azubi hast Du das Recht zur Abschlussprüfung. Nur als Azubi ist die Prüfung für Dich kostenfrei.
  • Du solltest Dir auf keinen Fall ein Pferd privat besorgen. Stelle Dir einmal vor, da passiert etwas bei der Anfahrt zur Prüfung oder in der Prüfung mit dem Pferd, da bist Du voll haftpflichtig! Ganz davon abgesehen, wer bezahlt denn die Impfungen?
  • Sage Deinem Betrieb, dass Du darauf bestehst, dass sie Dir ein geeignetes Pferd für die Prüfung kostenfrei zur Verfügung stellen. Mache deutlich, dass Du den Betrieb für alle Versäumnisse haftpflichtig machst. Der Betrieb hat Dir Ersatz zu besorgen, wenn er kein geeignetes Pferd hat.
  • Lasse Dich auf jeden Fall auch rechtlich beraten. Hilfreich sind deutliche Schreiben an die Zuständige Stelle und an den „Ausbildungsbetrieb“, die zeigen, dass Du Dir diese Behandlung nicht gefallen lässt. Das kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht sein, der Dich berät und die Briefe aufsetzt, das kann aber auch die Gewerkschaft machen, die eine Rechtsschutzabteilung hat. Wenn Du das möchtest, dann wende Dich an die Gewerkschaft Bauen Umwelt Agrar und bespreche mit denen, ob sie bereit sind, Dich zu vertreten, obwohl Du dann ja gerade erst eingetreten bist. Falls Du Dich für einen Rechtsanwalt entscheidest, dann darfst Du ruhig vorher fragen, welche Kosten z.B. für die Beratung und die Formulierung der Briefe auf Dich zukommen. Da wird kein Anwalt böse sein und das wird auch kein Vermögen sein!

Adressen

Zuständige Stelle Hessen: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH),  –  Bildung- und Beratunszentrum, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar; Kontakt: Brigitte Krug, T 0561.7299318,  0561.7299225, Brigitte.krug.@llh.hessen.de , Dr. Marie- Luise Rahier T 0561.7299305, F 0561.7299304, marie-luise.rahier@llh.hessen.de, Michael Stein, T 0561.7299315, F 0561.7299304, mobile 0151.12509110, Michael.stein@llh.hessen.de

Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt: Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Genauere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros In Frankfurt: 069 24 26 270, Fax: 069 24 26 27 28  sowie in Darmstadt unter Tel.: 06151-33510 Fax.: 06151-367014 erreichbar!

Regionale Büros in Hessen findest Du hier: https://igbau.de/Bueros-und-Adressen.html?Region=600.

Zu guter Letzt

Wenn Du Hilfe beim Kontakt suchst, dann melde Dich noch einmal. Dir jedenfalls wünsche ich viel Selbstbewusstsein beim Durchsetzen Deiner berechtigten Forderungen. Nicht DU musst handeln, sondern die, die Deine Prüfung unberechtigt verhindern könnten! Und manches Mal kann ein knackiger Brief eines Anwaltes oder der Rechtsschutzabteilung helfen, dass Zuständige Stellen aufwachen und Betriebe merken, dass sie kein wehrloses Opfer eingestellt haben. Selbst wenn Du nicht Deine Prüfung machen kannst, dann spart ja sogar noch Dein Betrieb die Prüfungsgebühr! Vielleicht ist das ja das Ziel! Also ran, wehre Dich, lasse Dich nicht zum Opfer machen und schreibe uns mal, wie es weitergeht.

Kaum Konkurrenz und deshalb unverzichtbar: Tabellen zur Pferdefütterung

Nach wie vor eine der wenigen aktuellen Futterwerttabellen für die Pferdefütterung und deshalb ein musst have für alle Pferdewirte und die es werden wollen.

Mit der kleinen, preiswerten Futterwerttabelle lassen sich Pferde sicher füttern. Sowohl der Bedarf als auch die Aufnahme der Nährstoffe lassen sich so sicher bilanzieren und beurteilen. Dadurch werden Unter- und Überversorgungen des Pferdes sichtbar. Gerade letztere sind eindeutig das größere Problem in der heutigen Pferdehaltungen. Viele unserer Pferde sind zu dick und damit nicht gesund.

Obwohl die Tabellen zur Pferdefütterung klein und unscheinbar daher kommen, findet der Pferdprofi doch alle relevanten Angaben, firmenunabhängig, dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen und praxisorientiert. Nicht zu vernachlässigen ist der bewusst niedrig gehaltene Preis des Tabellenwerkes, maßgeschneidert für Auszubildende. Das Tabellenbuch ist zwar preiswürdig aber nicht billig. So wird an den Kosten die professionelle Fütterung nicht scheitern.

Die Tabellen zur Pferdefütterung sorgen nicht nur für optimal versorgte Pferde, sondern vermitteln Euch die Grundlagen zur Pferdewirtprüfung im Bereich Pferdefütterung. Zusammen mit dem kostenfreien Formblatt zur Rationsberechnung seid Ihr bestens für die Praxis und für die Pferdewirtprüfung vorbereitet. Dafür reichen 4,99 € und kein Cent mehr aus.

Pferdewirtprüfung [Bd.8]

– Tabellen zur Pferdefütterung –

  • Band 8 von 11 in dieser Reihe
  • Booklet
  • 48 Seiten
  • ISBN-13: 9783739226729
  • Verlag: Books on Demand
  • Erscheinungsdatum: 08.01.2016 
  • 4,99 € inkl. MwSt. /  portofrei , sofort verfügbar
  • Hier könnt Ihr das Buch portofrei beim Verlag bestellen, natürlich gibt es das Tabellenwerk auch im klassischen Buchhandel sowie bei Amazon (leider mit Portokosten) und weiteren online- Buchshops.

Prüfungstermine 2021, 1. Halbjahr

Termine für die Fachrichtung Klassische Reitausbildung, deutschlandweit, ausgenommen Bayern

Abschlussprüfung

  1. Lehrgang 12.03. – 25.03.21, Abschlussprüfung 24./25.03.21
  2. Lehrgang 09.04. – 22.04.21, Abschlussprüfung 21./22.04.21
  3. Lehrgang 23.04. – 06.05.21, Abschlussprüfung 05./06.05.21
  4. Lehrgang 07.05. – 20.05.21, Abschlussprüfung 19./20.05.21
  5. Lehrgang 21.05. – 02.06.21, Abschlussprüfung 01./02.06.21
  6. Lehrgang 04.06. – 17.06.21, Abschlussprüfung 16./17.06.21
  7. Lehrgang 18.06. – 01.07.21, Abschlussprüfung 30.06./01.07.21

Zwischenprüfung

  1. 25./26.03.21
  2. 29./30.03.21
  3. 30./31.03.21
  4. 31.03./01.04.21
  5. 06./07.04.21
  6. 07./08.04.21
  7. 08./09.04.21

Die Anmeldungen zur Abschluss- und Zwischenprüfung müssen immer bei der Zuständigen Stelle (die, die den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben) vorgenommen werden.

Ohne Berufsschule habt Ihr schlechte Karten!

Zur Berufsausbildung gehört immer auch die Berufsschule. Genau deshalb heißt unsere Berufsausbildung auch Duale Ausbildung. Also, zwei Partner bilden Euch aus: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Deshalb sagt auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) dass jeder/e Auszubildender/e das Recht hat, zur Berufsschule zu gehen.

Alle Auszubildende haben das Recht die Berufsschule zu besuchen, egal wie alt, egal ob erste oder zweite Ausbildung, egal ob erste oder zweite Fachrichtung.

Da Schulgesetzgebung in der Hand der Bundesländer liegt, gibt es unterschiedliche Schulgesetze. Leider gibt es Bundesländer, die Ausnahmen vom Pflichtbesuch der Berufsschule machen, dann nämlich, wenn Auszubildende älter als 18 oder 20 Jahre sind.

Und genau diese lückenhafte Berufsschulpflicht, wie z.B. in Baden- Württemberg, Rheinland- Pfalz, Nordrhein- Westfalen oder Bayern sorgt dafür, dass immer mehr Ausbildungsbetriebe diese Lücke ausnutzen, um ihre Auszubildenden im Betrieb schuften zu lassen und sie nicht zur Berufsschule zu schicken. Prüfer bestätigen immer wieder, dass genau aus diesen Bundesländern Auszubildende ihre Prüfungsnote verschlechtern oder gar durchfallen, weil ihnen das Wissen der Berufsschule fehlt.

Deshalb rate ich Euch dringend, von Eurem gestzlich verbrieften Recht auf Berufsschulbesuch Gebrauch zu machen. Sollte ein Ausbildungsbetrieb das versuchen zu verhindern, dann lasst Ihr den Chef selber misten und sucht Euch sofort einen anderen Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsplätze für Pferdewirte gibt es genug.

Wer Euch nicht zur Berufsschule gehen lässt, ist ein Schwarzes Schaf und nicht an Euch, sondern nur an Eurer Arbeitskraft interessiert. Finger Weg!

Berufsanfänger sollten vor Ausbildungsbeginn klar machen, dass sie grundsätzlich die Berufsschule besuchen werden. Sollte der zukünftige Ausbildungsbetrieb dies verhindern wollen, dann unterschreibt den Ausbildungsvertrag nicht, dreht Euch auf dem Absatz um und geht.

Auch wenn Euer Betrieb generell damit einverstanden ist, dass Ihr die Berufsschule besucht, dann nimmt manchmal der Wunsch des/der Ausbilders/in zu, Euch immer öfter von der Berufsschule fernzuhalten, weil der Betrieb wichtiger ist als die Schule. Hier müsst Ihr, das ist meine Erfahrung, ganz konsequent sein. Der Berufsschulunterricht steht nicht zur Debatte, das müsst Ihr klar machen und auch konsequent so handeln. Wenn Ihr dem Betrieb diesen kleinen Finger gebt, dann habt Ihr verloren. Spätestens bei der Abschlussprüfung werdet Ihr dafür die Rechnung präsentiert bekommen.

Prüfung durchgefallen – Was nun?

n.n. (dem Admin bekannt)

04.04.2019

Hallo,ich würde gerne wissen wie das nach nicht bestandener Abschlussprüfung ist: praktischer Teil Dressur und Unterricht nicht bestanden.

Muss man dann weiterhin zur Berufsschule gehen ? Muss der Ausbilder oder der Auszubildende dort evtl. wieder anmelden? Wer beantragt die Wiederholungsprüfung, nur Azubi oder mit dem Ausbilder zusammen? Wer legt fest wann die nächste Wiederholungsprüfung ist? 

Vielen Dank im voraus für Ihre AuskunftIch würde Sie bitten keine Namensnennung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüssen

Durchfallen bei der Abschlussprüfung bietet gleichzeitig immer eine zweite Chance, die Ihr allerdings nutzen müsst.

Dietbert Arnold

04.04.2019

Hallo n.n.

natürlich werde ich Deinen Namen nicht nennen. Du bist durch die Abschlussprüfung gefallen. Das ist doof, kann aber auch eine Chance sein, im zweiten Anlauf eine wesentlich bessere Wiederholungsprüfung zu machen. Das kommt schon des öfteren vor und dann beim zweiten Mal gibt es doch noch strahlende Gesichter. Hinterher fragt keiner mehr, ob Du ein oder zwei Anläufe gebraucht hast.

Voraussetzung ist allerdings, dass Du die Schwächen wirklich angehst und Dich verbesserst. Neben den noch vorhandenen Schwächen im praktischen Reiten haben Dir die Prüfer auch dokumentiert, dass die Umsetzung der Reitlehre für den Unterricht nicht geklappt hat. Also auch an der Reittheorie arbeiten.

Ich gehe beim Lesen Deiner Fragen davon aus, dass Du nach dem Durchfallen Deinen Ausbilder gebeten hast, das Ausbildungsverhältnis zu verlängern. Das muss er auf Deinen Wunsch auch, bis zur nächsten Prüfung, maximal 1 Jahr. Du bist aber nicht verpflichtet, in den Ausbildungsbetrieb zurückzugehen. Das weißt Du aber, oder?

Wenn Du also wieder Azubi bist, dann bist Du, wie vorher auch berufsschulpflichtig, wenn allgemeine Schulpflicht besteht, wie z.B. in Ostdeutschland, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig- Holstein, usw. Da in den Bundesländern ganz unterschiedliche Schulgesetze gültig sind, unbedingt in der Schule nachfragen! Wenn Du es willst, muss Dein Chef Dich zur Schule gehen lassen, auch nach der misslungenen Prüfung. Ebenso muss Dein Chef Dich als Azubi, auch nach dem Prüfungsversuch, zur Prüfung bei der Zuständigen Stelle anmelden sowie die Prüfungskosten übernehmen. Die Anmeldung kann praktisch schon morgen erfolgen, formal kannst Du bei der nächsten Abschlussprüfung schon wieder teilnehmen. Allerdings solltest Du mit Deinem Ausbilder besprechen, ob Du in einer kürzeren oder längeren Zeit Deine Schwächen ausbügeln kannst. Bedenke bitte, dass Korrekturen im Dressurreiten durchaus einen längeren Zeitraum benötigen können. Das kann ich aber von hier nicht beurteilen.

Ich hoffe, ich habe Dir weiterhelfen können, sonst zögere nicht und schreibe mir noch einmal.

Liebe Grüße

Deine Daten gehören Dir!

Ab 25. Mai 2018 werden die persönlichen Daten aller EU- Bürger noch besser geschützt. Persönliche Daten sind z.B. Euer Namen, die Anschrift, Ausweisnummer, Kontoverbindung, die IP- Adresse des Rechners und natürlich auch die Prüfungsunterlagen Eurer Berufsausbildung zum Pferdewirt/in und zum Pferdewirtschaftsmeister/in.

Klar muss die Zuständige Stelle Unterlagen über die komplette Berufsausbildung in einer personenbezogenen Akte sammeln. Aber wer darf da reingucken? Wie lange werden die Daten aufbewahrt und wer darf wissen, ob Ihr den Ausbildungsbetrieb nach einem Streit um die Arbeitszeit und die Ausbildungsqualität wechseln musstet? Muss jeder wissen, dass Ihr die Abschlussprüfung erst  nach der Nachprüfung bestanden habt oder Ihr die Prüfung angefochten habt?

Wo bleiben die vielen Daten der Berufsausbildung eigentlich? Zu welchem Zweck werden sie gesammelt? Kann man ein Leben lang Euch damit erpressen? Werdet Ihr einen bestimmten Ruf einfach nicht wieder los?

Ganz besonders interessant ist der Datenschutz für alle Prüflinge in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung. Habt Ihr gewusst, dass das komplette Abschlusszeugnis nicht nur bei der Zuständigen Stelle lagert, sondern auch komplett der Deutschen Reiterliche Vereinigung zur Verfügung gestellt wird? Was hat ein privater Verein mit Euren ganz persönlichen Daten aus einer staatlichen Prüfung zu tun? Was machen die damit? Warum machen die das? Gibt es einen vernünftigen Grund diese hoch sensiblen Prüfungsdaten an Dritte weiterzugeben? Erteilt die FN sogar Auskunft über Eure Prüfungsdaten?

Und genau deshalb gibt es die Datenschutz- Grundverordnung, die europaweit Eure ganz persönlichen Daten schützt. Ihr habt die Hoheit über Eure Daten.

  • Die Zuständigen Stellen müssen Euch schriftlich und verständlich genau erklären, welche personenbezogenen Daten sie über Euch speichern und warum sie dieses tun. Die Zuständige Stelle muss Euch weiter sagen, wie lange sie die Daten speichert, wie sie sie schützt und an wen sie sie weitergibt. Auf Wusch müssen die Behörden und Institutionen Euch die von Euch gesammelten Daten ausgedruckt zur Verfügung stellen.
  • Das Sammeln und weitergeben Eurer persönlichen Daten darf nur mit Eurer Einwilligung geschehen.
  • Ihr könnt verlangen, dass Eure persönlichen Daten, die ohne einen wichtigen Grund gespeichert werden, zu löschen sind. Es ist sicher einzusehen, dass Prüfungsunterlagen bei der Zuständigen Stelle eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, dass aber die Zuständigen Stellen Eure persönlichen Prüfungsdaten an die Deutsche Reiterliche Vereinigung weiterreicht, ist fragwürdig und birgt ein hohes Risiko für Euch. Bei der FN muss keiner wissen, dass Ihr einmal durchgefallen seid, eine Nachprüfung notwendig war, den Ausbildungsnachweis lückenhaft geführt, im Springreiten eine 5 oder in welchem Betrieb Ihr gelernt oder nach berechtigtem Streit gekündigt hattet.
  • Hat die Zuständige Stelle Euch gefragt, ob sie die Prüfungszeugnisse an die FN weitergeben darf und welches wichtige Ziel diese Datenweitergabe hat?
  • Hat Euch die FN gefragt, ob sie Eure ganz persönlichen Daten speichern darf? Hat Euch die FN informiert, warum sie Eure Daten speichert?
  • Hat Euch die FN darüber informiert, dass Ihr die Löschung der kompletten Prüfungsdaten verlangen könnt?

Ihr wisst jetzt, dass Eure sensiblen Daten der Prüfung in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung an Dritte, also der FN, weitergegeben werden. (Ob das in Bayern so ist, kann ich nicht sagen). Gegen unberechtigte Datenspeicherung könnt Ihr Euch jetzt mit den EU- weiten Bestimmungen des Datenschutzes wehren. Und plötzlich ist die so schlecht gemachte Datenschutz- Grundverordnung ganz verbraucherfreundlich und ein großer Gewinn für Euch.

Und wenn die Zuständigen Stellen und die FN nicht innerhalb von 4 Wochen beantworten, welche Daten gesammelt, wie sie geschützt werden, welches Ziel sie haben, wie lange die Daten gespeichert bleiben und an wen sie mit welcher Begründung weitergegeben werden, dann wendet Euch an die in Eurem Bundesland befindliche Datenschutzbehörde/ Datenschutzbeauftragten. Die müssen und werden Euch helfen.

Dieser Text ist keine Rechtsauskunft, es ist lediglich meine persönlich Meinung.

Hilfreiche Umrechnungstabelle zur Weidedüngung

Wenn eine Düngeplanung erstellt werden muss, ist eine Umrechnungstabelle der Pflanzennährstoffe immer hilfreich.

Sobald das Ergebnis einer Bodenprobe vorliegt, geht es für Pferdewirte an die praktische Umsetzung, die Düngeplanung. Deshalb gehört die Weidedüngung auch zum Prüfungswissen. Hierbei hilft in vielen Fällen eine Umrechnungstabelle der einzelnen Pflanzennährstoffe von der Elementform zur Oxidform und umgekehrt, denn ob der Stickstoff in Form von Nitrat oder Ammonium vorliegt, bedeutet nicht, dass deren Gewichte (Massen) vergleichbar sind.

Selbst bei der Fütterung kann die Umrechnungstabelle helfen, denn 100 g Salz (NaCl) sind nicht auch 100 g Natrium (Na).

Hier jedenfalls könnt Ihr Euch die hilfreiche Umrechnungstabelle herunterladen.

Update für das Giftpflanzenbuch

Im neuen Look und grundlegend aktualisiert: Das alte Buch Giftpflanzen für Pferde wird zu Pferdewirtprüfung (Bd. 10) -Giftpflanzen- .

Ganze 9 Jahre hat es schon auf dem Buckel gehabt, das Buch Giftpflanzen für Pferde. Dringend nötig das große Update zur 2. Auflage 2018. Nicht nur das Äußere (Titel, Format, Farbe, Grafik) hat sich verändert und ist damit zum Band 10 der Reihe Pferdewirtprüfung geworden, sondern, und das ist viel wichtiger, der Inhalt wurde an die neuen Erkenntnisse der Toxikologie angepasst und neuere Entwicklungen für Pferdehalter in Specials zusätzlich in der brandneuen 2. Auflage aufgenommen:

  • Bei den Kreuzkräutern steht nicht so sehr die Giftigkeit der Kreuzkräuter im Vordergrund, das ist allgemein bekannt, im Fokus steht, wie Pferdehalter eine erfolgversprechende Kreuzkrautprophylaxe installieren können, um ihre Pferde zu schützen.
  • Völlig unterschätzt wird mehrheitlich in der Pferdehaltung die nicht unerhebliche Gefahr der Nitrat- Vergiftung. Ursächlich verantwortlich bei der oft schleichenden, meist übersehenen Nitratvergiftung ist die Überdüngung der Böden und Gewässer hauptsächlich durch die Massentierhaltung. Da, wo Gülle und Rückstände aus der Biogasproduktion nicht zur Düngung, sondern zur Entsorgung auf die ohnehin schon üppig versorgen Böden ausgebracht wird, reichern nicht nur das Bodenwasser, sondern auch viele Pflanzen große Nitratmengen an, die bereits in geringer Konzentration zu Vergiftungen führen, die mit Darmentzündungen und Leistungsminderungen beginnen. Es gibt Toxikologie die berichten, dass die Vergiftungen mit Nitrat ein größeres Ausmaß haben, als „klassische“ Vergiftungen durch Pflanzen.
  • In neuerer Zeit wird die „Zucht“ von bekämpfungsresistenten Giftpflanzen zu einem großen Problem. Durch nicht fachgerechten Einsatz von Herbiziden werden in der intensiven Landwirtschaft regelrecht resistente Biotypen gezüchtet, die sich dann ungehindert auf vielen landwirtschaftlichen Flächen ausbreiten können und nicht nur im Futter wieder auftauchen, sondern auch in Saatreife gelangen. Große Probleme gibt es bereits bei Kreuzkräutern und dem Schwarzen Nachtschatten.
  • Erinnert wird einmal mehr über die besondere Vorsicht von Pferdehaltern mit ihren Gartennachbarn. Immer öfter wird der Gartenschnitt über den Koppelzaun entsorgt. Das geht nicht selten tödlich aus.
  • Und natürlich gibt es klare Ratschläge, wie Pferdehalter ihr Pferd und später auch dem Tierarzt helfen können, wenn der Fall doch eintreten sollte, den sich keiner wünscht.
  • In der 2. Auflage wurden auch die Hunde der Pferdehalter nicht vergessen. Alle Pflanzen, die auch für Hunde problematisch werden können, sind, soweit bekannt, markiert.
  • In einem Teil werden diejenigen Pflanzen beschrieben, die Pferdehalter nach dem heutigen Wissensstand sorglos um ihre Weiden Pflanzen können. Hier eignen sich sehr gut sogenannte Knicks, also Hecken. Eine eindeutige WIN-WIN-Situation für Pferdehalter, Pferde und Natur.

Die Beschäftigung mit diesem Praxisbuch für alle Pferdehalter ist geeignet, Pferdeleben zu retten, denn, da sind sich alle Toxikologie einig, 90% aller Vergiftungen hätten sich vermeiden lassen.

Die bibliografischen Angaben:

Dietbert Arnold: Pferdewirtprüfung (Bd.10) -Giftpflanzen-, (BOD) Norderstedt 2018, ISBN 978-3746006864

Erhältlich beim Verlag BOD, im Internethandel wie amazon, buecher.de, Hugendubel.de  sowie in jedem Buchladen zu bestellen.

Tipp: Bei der Bestellung erst auf das Erscheinungsjahr 2018 schauen und danach den günstigsten Preis (inclusive Porto und Verpackung) aussuchen. Nicht, dass Ihr noch ein altes Buch untergejubelt bekommt. Die Verwendung der alten Auflage kann aus fachlicher Sicht nicht mehr empfohlen werden!

Locker, gut gelaunt und vorbereitet für die Prüfung!

Nach einem Vortrag der Sportpsychologin Gaby Bussmann (bussmann@reitsportpsychologie.de) , die als Mentaltrainerin die Deutschen Olympiareiter betreut, habe ich diese Profitipps zur Pferdewirtprüfung sowie zur Fortbildungsprüfung zum Pferdewirtschaftsmeister entwickelt.

 

  1. Wenn Ihr Euch auf die Prüfung vorbereitet, weil Ihr im Reiten, Longieren, Ausritt vorbereiten, Hufverband wickeln, der Exterieurbeurteilung oder in der Rationserstellung geprüft werdet, dann bitte genau so wie in der Prüfung! Also Ihr plant z.B. um 9:30 das Pferd Fury zu longieren. Dann findet das auch genau um 9:30 statt. Da wird nichts mehr geholt, aufs Handy geschaut, die Kleidung zurecht gezupft, das Pferd noch rasch geputzt, Anbindering gesucht oder zm Klo gegangen. Dann trainiert Ihr neben der eigentlichen Arbeit mit dem Pferd auch das in einer Prüfung so wichtige Zeit- Management. Also: Wenn Ihr um 12:15 eine L- Dressuraufgabe reiten wollt, dann geht das Punkt 12:15 los, da wird nichts wiederholt oder abgekürzt oder gar neu angefangen. In einer Prüfung habt Ihr nur eine Chance, die Ihr unbedingt nutzen solltet. Und das übt Ihr!
  2. Vor der Prüfung einige Tage Urlaub nehmen bzw. endlich mal die Überstunden nehmen. Wenn der Betrieb das nicht will, macht nichts, Ihr geht. Wenn der Betrieb immer noch mault, dann wisst Ihr, dass das ein schlechter Betrieb ist, um den man besser einen Bogen macht. Arbeitsrechtliche Probleme bekommt Ihr nicht, wenn Ihr geht.
  3. Wer kurz vor der Prüfung, vielleicht im Prüfungslehrgang oder während der Prüfungszeit beim Turnier meldet, der hat den Schuss nicht gehört oder der/die nimmt die Prüfung nicht so ernst. Geht gar nicht!
  4. Die „freie“ Zeit nutzen, den Prüfungstag bzw. Prüfungslehrgang in aller Ruhe sorgfältig vorzubereiten. Eine schriftliche Liste erstellen und das Erledigte abhaken.
  5. Zur Vorbereitung gehört auch, die Kleidung durchzusehen (Flecken, Löcher, Knöpfe) und Schuhe und Stiefel zu putzen sowie Vorbereitung des Autos und der Wegstrecke, sowie die Überlegung, wie Ihr fahrt, wenn Stau ist und wie lange da der Zeitpuffer sein muss. Wer gegen die Uhr zur Prüfung fährt hat schon verloren.
  6. Am besten einen Tag vorher anreisen. Schon einmal den Weg zum Prüfungsort machen, Zeitpuffer einbauen. Ziel ist es, erst einmal in aller Ruhe anzukommen und Zeit zu haben, sich umzuschauen, einzuleben.
  7. Ab jetzt klammert Ihr konsequent alle dunklen Gedanken aus und denkt einfach positiv. Ihr habt Euch super vorbereitet, das wird gut gehen! Ihr stellt Euch vor, wie schön es ist, endlich die Prüfung zu bestehen und Pferdewirtin zu sein. Das hilft wirklich!
  8. Ab jetzt viel lachen! Spaß haben, ist definitiv erlaubt und hilfreich. Ruhig lustige Sachen machen, lustigen Film sehen, Karten spielen, schönes Buch lesen. Immer einfach lächeln, das wirkt, probiert das mal aus! Und alle, die hektisch sind und schlechte Laune haben, konsequent meiden, einfach stehen lassen.
  9. Vor der Prüfung, Ihr habt ja ein wenig Zeit eingeplant, sich einfach mal richtig massieren lassen. Der Streß weicht und Ihr seid auch gelöst! 20 €, die gut angelegt sind. Zur Vorbereitung gehört also auch, sich vor der Prüfung mal eine Physiopraxis zu suchen und einen Termin zu machen. Ihr reiten gleich besser! Wer von Euch noch nie eine Message bekommen hat, sollte das zuhause einmal vorher probieren. Dann könnt Ihr die Anwendung direkt vor der Prüfung viel gelassener genießen.
  10. Wenn Ihr reiten müsst in der Prüfung, dann könnt Ihr Euch gegenseitig tapen  oder es gleich bei der Physio machen lassen. Dazu gibt es mehrere Methoden:
    1. Tipp "Horizont"Mit Kinesiotape von der einen bis zur anderen Schulter tapen. Ihr bekommt ein Feedback über das Tape, wenn Ihr nicht mehr gerade sitzt.
    2. Tipp "Hosenträger"Ihr tapet Euch Hosenträger während Ihr schön gestreckt seid und die Schultern zurück nehmt, beginnend auf der Vorderseite in Höhe des Dekolletee unter Zug bis zur Schulter, dann ohne Zug ! über die Schulter und auf den Rücken, so tief wie auf der Vorderseite.
    3. Tipp "Kreuz"Ihr beginnt an der Schulter und lasst das Tape auf der gegenüberliegenden Rückenseite im Bereich der letzten Rippen enden. Es entsteht ein Kreuz auf Eurem Rücken. Nehmt Ihr das elastischere Kinesiotape, dann erhaltet Ihr ein Feedback, wenn Ihr nicht gestreckt sitzt, ist das Tape aber wenig elastisch, dann werdet Ihr auch durch das Tape gerade hingesetzt.
    Warum das Ganze? Jedesmal, wenn Ihr nicht nicht gestreckt auf dem Pferd sitzt und die Schultern nach vorne geraten, dann macht sich Euer Tape bemerkbar und Ihr merkt, wdass Ihr nicht gerade und mit vorgebeugter Schulter auf dem Pferd sitzt. Das Tape gibt Euch also eine Rückmeldung. Ihr könnt jetzt Euren Sitz korrigieren, gerade und Schulter zurück. Und plötzlich wirkt Ihr besser ein und Ihr fühlt Euch viel stärker, besser gerüstet für die Prüfung. Wenn Ihr jetzt noch ein wenig lächelt, kann gar nichts mehr schief gehen und die Prüfer sind begeistert. Kleiner Tipp für die Männer: Vor dem Tapen rasieren, sonst macht das Entfernen des Tapes nicht wirklich Spaß! Aber: Das mit dem Tapen und die Wahl, welche Methode für Euch die passende ist, dass müsst Ihr unbedingt vor der Prüfung  in Ruhe zuhause ausprobieren.

    So könnt Ihr z.B. das Kreuz für einen aufrechten Sitz tapen. Mit einem runden Rücken und tiefen Kopf auf einen Stuhl setzen und eine zweite Person beginnt mit dem Kreuz unter Zug. Je starrer das Tape, desto stärker die Wirkung. Probiert es einfach aus. (Danke an das Team der Physiopraxis Ahrens in Bremen)
  11. Keine Prüfungsaufgabe wird komplett zu 100% von Euch erfüllt. Kein Mensch, auch nicht Prüfer, sind perfekt. Macht nichts! Bemerkt Ihr einen Fehler, dann nicht darüber nachdenken, nicht hadern, konzentriert Euch auf Euren Plan, den Ihr gemacht habt. IMMER NACH VORNE SCHAUEN UND NACH VORNE DENKEN! Und dann bloß nicht denken, dass jetzt alles umsonst, alles vorbei ist. Gewonnen wird immer am Schluß. Wenn Ihr mit einem Schiff fahrt, kommt Ihr ja auch nicht auf die Idee, vor dem Anlegen des Dampfers auszusteigen!
  12. Habt Ihr gemerkt? Nur wenn Ihr Euch Ziele setzt und dazu Pläne macht, werdet Ihr wirklich erfolgreich sein. Ziele,das Notieren Eurer Stärken  und Erinnerungen an gute Ritte/Trainingseinheiten sowie Eure Pläne solltet Ihr aufschreiben und immer wieder ansehen. Alle Prüfungsaufgaben, egal ob mit oder ohne Pferd, werden vorher von Euch geplant. Da malt man sich mal den Weg auf, da lauft Ihr die Aufgabe ab, Ihr reitet/ longiert mit geschlossenen Augen (natürlich ohne Pferd) oder malt die Aufgabe mit dem Finger im Sand, oder, oder. Auch den Hufverband kann man mit geschlossenen Augen in Gedanken wickeln oder mit dem Bleistift die Wickelungen zeichnen. Denn viele verschiedene Wege führen dazu, dass Ihr Euch, oder besser Euer Gehirn, sich die Aufgabe besser einprägt und Ihr dann selbstbewußt das Gelernte ausführen könnt, denn Ihr seid super gut vorbereitet. Einen Blackout wird es dann nicht geben, gibt es sowieso nicht, in meiner fast vierzigjährigen Prüferzeit habe ich noch nie einen Blackout erlebt: Alles Märchen und Gerüchte. Und wer sicher ist, der ist auch lockerer und deutlich besser in der Prüfung.
  13. Beim Fachgespräch nicht mit den Fehlern beginnen. Ihr habt eine gut vorbereitete Aufgabe gezeigt und da dürft Ihr ruhig stolz auf das hinweisen, was gut gelungen ist. Bloß keine Fehlerguckerei! Probleme können weiter zum Ende dargestellt werden, frei nach dem Motto, eigentlich war das ganz gut, wäre aber noch besser gewesen, wenn… . Ein guter Tipp ist auch immer die sog. Sandwich- Methode: Mit guten Dingen beginnen, dann Verbesserungen aufzeigen und zum Schluss noch mal aufzeigen, was insgesamt ganz gut war.
  14. Ihr wählt Euch vor und während der Prüfung 2 -3 Berater. Die dürfen Euch was sagen, die dürfen Euch beurteilen, denen glaubt Ihr. Und alle anderen Klugschnacker blendet Ihr konsequent aus! Wer seid Ihr denn, dass da jeder an Euch rumkritisieren darf. Ihr seid doch gut vorbereitet. Und dann noch etwas zum Überlegen: Ihr könnt Prüfer nicht Volltexten oder anfliegen, um Eure Schwächen zu kaschieren, meint Ihr, die Prüfer sind doof? Solche plumpen Versuchen enden immer negativ. Beherzigt: Zu viele Tipps machen Euch raschlebig und die Ergebnisse werden schlechter!
  15. Entzieht Euch ganz konsequent den Grüppchen, die da stressen, tratschen, lästern und ewig vom Durchfallen reden. Großen Bogen um diese Grüppchen. Macht in der prüfungsfreien Zeit etwas ganz anderes, geht Eis essen, macht das Handy lautlos, leiht Euch ein Fahrrad, geht ins Museum, macht einen Spaziergang und knipst ein paar schöne Bilder mit dem Handy, sucht schöne Pflanzen oder Blätter, sucht schöne Steine, singt einfach (muss ja keiner in der Nähe sein) oder setzt Euch alleine zu den Pferden in den Stall oder auf der Weide und beobachtet sie, redet mit denen,macht Fotos oder zeichnet sie.

So könnt Ihr die Ausbildungsqualität kontrollieren

Ein wirksames Qualitätsmanagement sichert Eure Berufsausbildung. Im Galopp zum Download

Immer wieder gibt es bei der Abschlussprüfung Tränen. Der Ausbilder hat Euch nicht genügend auf die Prüfung vorbereitet und Ihr habt das Desaster erst am Prüfungstag bemerkt und plötzlich ist die Prüfung gefährdet oder Ihr rasselt mit Pauken und Trompeten durch die Abschlussprüfung. Das tut weh!

Dabei ist für alle, Euren Ausbilder, der Zuständigen Stelle, Euren Eltern und natürlich auch Euch selber eigentlich völlig klar, was Ihr in der Berufsausbildung lernen müsst und was Euch in der Prüfung erwartet, denn die Verordnung zum Beruf Pferdewirt/in mit dem dazugehörenden Ausbildungsrahmenplan sagt klipp und klar was gelehrt werden muss.  So wie in der Praxis gibt es für die Schule den Rahmenlehrplan Pferdewirt/in. Auch der ist, wie der Ausbildungsrahmenplan, verbindlich.

Jetzt gibt Euch pferdewirtpruefung.de die einfache Möglichkeit, die Qualität der Berufsausbildung von Beginn an mitzuverfolgen und zu sehen, ob Ihr wirklich auch in allen Bereichen ausgebildet werdet. Ihr könnt jetzt jederzeit und damit rechtzeitig sehen, ob Ihr entsprechend sorgfältig ausgebildet werdet oder nur als Dauermister unterwegs seid. So etwas nennt die Fachwelt Qualitätsmanagement.

Ihr könnt Euch den Ausbildungsrahmenplan Eurer Fachrichtung herunterladen und dann jeweils an den entsprechenden Ankreuzkästchen markieren, ob, wer und wo dieser Ausbildungsteil gelehrt wurde. Diese 13 Seiten müssen Euch die gesamte Ausbildung begleiten, achtet sorgfältig auf das Dokument und füllt es immer zeitnah aus.

Ihr habt jetzt die Möglichkeit, rechtzeitig zu sehen, ob die Ausbildung im grünen Bereich verläuft oder sich da zur Prüfung noch ganz große Lücken auftun. Und seien wir mal ehrlich, auch ein guter Ausbilder verliert mal in der täglichen Arbeitshektik den Überblick, was er eigentlich mit Euch machen wollte und ist sicher dankbar, wenn Ihr Verantwortung für Eure Ausbildung übernehmt und ihn an Eure noch fehlende Ausbildungsteile erinnert. Also, setzt Euch mit Eurem Ausbilder zusammen und besprecht regelmäßig die Ankreuzsituation des Ausbildungsrahmenplanes. Gute Ausbilder werden Euch dankbar sein für Euer Engagement. Die schlechten sind maulig mit Euch. Dann kann es besser sein zu gehen. Auch andere Betriebe suchen Azubis. Weg, je früher, desto besser.

Nur wenn das gemeinsame Gespräch nicht zielführend ist, dann müsst Ihr Eure Taktik ändern. Dann müsst Ihr die Zuständige Stelle informieren und denen eine Kopie Euerer Aufzeichnungen geben. Die Zuständige Stelle muss Euch helfen zu einer guten Ausbildung zu kommen. Das ist deren gesetzlich festgelegte Aufgabe. Und natürlich ist die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt für seine Mitglieder immer da und stärkt ihnen den Rücken. Notfalls vor Gericht.

Jetzt sagt Ihr, bloß kein Stress mit dem Chef, wird schon werden, schön fleißig weitermisten. Könnt Ihr tun, Euch dann aber nicht wundern, wenn bei der Prüfung die Tränen fließen und Ihr feststellen müsst, dass Ihr drei Jahre als billige Arbeitskraft geschuftet habt und immer noch ohne Berufsabschluss seid.

Also: Hier gehts zum Download! Qualitätskontrolle für Azubis!

Wach auf, es geht um Dich!

Pferdewirtschaftsmeister/in: Die offiziellen Hinweise und Empfehlungen

100_9496Jetzt liegen sie vor, die offiziellen Hinweise und Empfehlungen zur Pferdewirtschaftsmeisterverordnung.

Lange und intensiv haben die Sachverständigen der Meisterverordnung geackert, um allen Beteiligten Hinweise und Empfehlungen  zur neuen Pferdewirtschaftsmeisterprüfung geben zu können.

Gedacht sind die Empfehlungen nicht nur für zukünftige Meister, sondern auch für Prüfer und natürlich auch die Zuständigen Stellen in Deutschland.

Endlich haben jetzt Meisterschüler die Möglichkeit, noch vor Ausbildungsbeginn zu prüfen, ob sich die eine oder andere Zuständige Stelle oder der eine oder andere Prüfer auch an die gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Zuständigen Stellen erarbeiteten Empfehlungen halten oder ob es nicht besser ist, den einen oder anderen Fortbildungsanbieter zu wechseln. Dieses Recht haben Meisterschüler nämlich.
Auch bei den Fortbildungskursen herrscht Wettbewerb und deshalb enthalten die offiziellen Hinweise und Empfehlungen auch einen Kriterienkatalog, wie gute Vorbereitungskurse aussehen sollten. Schaut nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Organisation. Knallvoll gestopfte Lehrgänge lassen Euch wenig Spielraum auch noch zu arbeiten. Und gerade das ist ja gewünscht, denn wie wollt Ihr ein einjähriges Projekt planen, durchführen und auswerten, wenn Ihr dazu keinen Betrieb in der Hinterhand habt?

Endlich könnt Ihr einen Bogen um die Lehrgänge machen, die mehr an ihre eigenen wirtschaftlichen Erfolge denken als an Eure Zukunft. Auswendig gelerntes Wissen bringt Euch nicht weiter. Überlegt Euch gut, bei wem Ihr unterschreibt.

Und hier könnt Ihr die Empfehlungen und Hinweise der Sachverständigen lesen:

https://www.bildungsserveragrar.de/rechtliche-regelungen/regelungen-fuer-die-fortbildung/meister/pferdewirtschaftsmeister-mw/