Endlich Zeit zu lernen: Bildungsurlaub

Weiterbildung, Wissen erweitern, Sprachen lernen, Gesundheitskurse und auch politische Seminare, das ist nur eine kleine Auswahl für einen Bildungsurlaub. Und das alles, bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber. Das beste kommt jetzt: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf den Bildungsurlaub.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund- Bildungswerk

Was ist Bildungsurlaub/ Bildungszeit?

Zusätzlich zum Urlaub und bei voller Bezahlung muss ein Arbeitgeber*in seine Mitarbeiter*innen, also Euch, an einer Bildungsmassnahme teilnehmen lassen.

Wo habt Ihr ein Recht auf Bildungsurlaub?

In diesen Bundesländern habt Ihr das Recht zum Bildungsurlaub: Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen.

Wie lang ist der Bildungsurlaub?

Das ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, in den meisten Bundesländern sind es 5 Tage Bildungsurlaub in jedem Jahr, die Ihr nutzen könnt. In vielen Bundesländern kannst Du auch 10 Tage in zwei Jahren zusammen in Anspruch nehmen.

Wo steht das Recht auf Bildungsurlaub?

Jedes Bundesland mit dem Recht auf Bildungsurlaub hat ein eigenes Landesgesetz. Das solltet Ihr Euch vorher einmal ansehen. Ganz wichtig: Es gilt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Sitz des Betriebes und nicht der eigene Wohnsitz ist.

Weiterbildung zahlt sich immer aus.

Wie kannst Du Bildungsurlaub nehmen?

Ihr sucht Euch zunächst einmal eine Veranstaltung, Kurs, Workshop oder Seminar heraus. Hilfreich ist das Internet, nutzt Portale, Infos, Gewerkschaft, die zugelassene Angebote auflisten. Die Betonung muss auf Zugelassen gelegt werden, wie z.B. „Das Seminar xyz ist gemäß Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes XXX als Bildungsurlaub zugelassen.“ Etwa 1 – 2 Monate vorher meldet Ihr Euch zum Bildungsurlaub beim Veranstalter an und beantragt gleichzeitig den Bildungsurlaub beim Betrieb. Beides am besten schriftlich. Der Bildungsträger hilft Euch mit den notwendigen Infos, wie Zeiten, Inhalte, Lernziele usw.. Direkt nach dem Bildungsurlaub müsst Ihr dann eine Teilnehmerbescheinigung, der Bildungsträger gibt die Euch in die Hand, abgeben. Damit niemand glaubt, Ihr habt einfach nur Urlaub gemacht.

Welche Kurse dürft Ihr belegen?

Die Fortbildung kann aber muss nicht direkt mit Eurem Beruf zu tun haben. Vom Sprachkurs bis zu Gesundheitskursen, von politischen Seminaren bis zu persönlichkeitsbildenden Kursen und natürlich auch hippologischen Weiterbildungen, alles geht. Einzig müsst Ihr darauf achten, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub in Eurem Bundesland (Arbeitgebersitz) anerkannt ist. Auch die Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund als auch die IG Bauen Agrar Umwelt) bieten Kurse an.

Wer bezahlt das alles?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Euren Lohn weiterzahlen, wie im Urlaub. Die Kursgebühren, Anreise und Unterkunft zahlt Ihr. Vielfach könnt Ihr bei diesen Kosten vom Staat gefördert werden. Mehr lest Ihr hier.

Und wenn Ihr wieder zurück seid, dann schreibt doch mal von Euren Erfahrungen. Versprochen?

Der Blog zur Sommerdürre

Die Sommerdürre schlägt zu. Das Grundfutter wird in vielen Regionen knapp. Der passende Blog zum Thema ist eingerichtet: www.pferdegruenland.de
Hier habt Ihr die Möglichkeit Euch mit anderen Pferdehaltern auszutauschen. Nur gemeinsam gelingt es, sich erfolgreich auf den Klimawandel einzustellen und die Grundfutterversorgung unserer Pferde in Zukunft sicherzustellen.

Kaum Konkurrenz und deshalb unverzichtbar: Tabellen zur Pferdefütterung

Nach wie vor eine der wenigen aktuellen Futterwerttabellen für die Pferdefütterung und deshalb ein musst have für alle Pferdewirte und die es werden wollen.

Mit der kleinen, preiswerten Futterwerttabelle lassen sich Pferde sicher füttern. Sowohl der Bedarf als auch die Aufnahme der Nährstoffe lassen sich so sicher bilanzieren und beurteilen. Dadurch werden Unter- und Überversorgungen des Pferdes sichtbar. Gerade letztere sind eindeutig das größere Problem in der heutigen Pferdehaltungen. Viele unserer Pferde sind zu dick und damit nicht gesund.

Obwohl die Tabellen zur Pferdefütterung klein und unscheinbar daher kommen, findet der Pferdprofi doch alle relevanten Angaben, firmenunabhängig, dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen und praxisorientiert. Nicht zu vernachlässigen ist der bewusst niedrig gehaltene Preis des Tabellenwerkes, maßgeschneidert für Auszubildende. Das Tabellenbuch ist zwar preiswürdig aber nicht billig. So wird an den Kosten die professionelle Fütterung nicht scheitern.

Die Tabellen zur Pferdefütterung sorgen nicht nur für optimal versorgte Pferde, sondern vermitteln Euch die Grundlagen zur Pferdewirtprüfung im Bereich Pferdefütterung. Zusammen mit dem kostenfreien Formblatt zur Rationsberechnung seid Ihr bestens für die Praxis und für die Pferdewirtprüfung vorbereitet. Dafür reichen 4,99 € und kein Cent mehr aus.

Pferdewirtprüfung [Bd.8]

– Tabellen zur Pferdefütterung –

  • Band 8 von 11 in dieser Reihe
  • Booklet
  • 48 Seiten
  • ISBN-13: 9783739226729
  • Verlag: Books on Demand
  • Erscheinungsdatum: 08.01.2016 
  • 4,99 € inkl. MwSt. /  portofrei , sofort verfügbar
  • Hier könnt Ihr das Buch portofrei beim Verlag bestellen, natürlich gibt es das Tabellenwerk auch im klassischen Buchhandel sowie bei Amazon (leider mit Portokosten) und weiteren online- Buchshops.

Update für das Giftpflanzenbuch

Im neuen Look und grundlegend aktualisiert: Das alte Buch Giftpflanzen für Pferde wird zu Pferdewirtprüfung (Bd. 10) -Giftpflanzen- .

Ganze 9 Jahre hat es schon auf dem Buckel gehabt, das Buch Giftpflanzen für Pferde. Dringend nötig das große Update zur 2. Auflage 2018. Nicht nur das Äußere (Titel, Format, Farbe, Grafik) hat sich verändert und ist damit zum Band 10 der Reihe Pferdewirtprüfung geworden, sondern, und das ist viel wichtiger, der Inhalt wurde an die neuen Erkenntnisse der Toxikologie angepasst und neuere Entwicklungen für Pferdehalter in Specials zusätzlich in der brandneuen 2. Auflage aufgenommen:

  • Bei den Kreuzkräutern steht nicht so sehr die Giftigkeit der Kreuzkräuter im Vordergrund, das ist allgemein bekannt, im Fokus steht, wie Pferdehalter eine erfolgversprechende Kreuzkrautprophylaxe installieren können, um ihre Pferde zu schützen.
  • Völlig unterschätzt wird mehrheitlich in der Pferdehaltung die nicht unerhebliche Gefahr der Nitrat- Vergiftung. Ursächlich verantwortlich bei der oft schleichenden, meist übersehenen Nitratvergiftung ist die Überdüngung der Böden und Gewässer hauptsächlich durch die Massentierhaltung. Da, wo Gülle und Rückstände aus der Biogasproduktion nicht zur Düngung, sondern zur Entsorgung auf die ohnehin schon üppig versorgen Böden ausgebracht wird, reichern nicht nur das Bodenwasser, sondern auch viele Pflanzen große Nitratmengen an, die bereits in geringer Konzentration zu Vergiftungen führen, die mit Darmentzündungen und Leistungsminderungen beginnen. Es gibt Toxikologie die berichten, dass die Vergiftungen mit Nitrat ein größeres Ausmaß haben, als „klassische“ Vergiftungen durch Pflanzen.
  • In neuerer Zeit wird die „Zucht“ von bekämpfungsresistenten Giftpflanzen zu einem großen Problem. Durch nicht fachgerechten Einsatz von Herbiziden werden in der intensiven Landwirtschaft regelrecht resistente Biotypen gezüchtet, die sich dann ungehindert auf vielen landwirtschaftlichen Flächen ausbreiten können und nicht nur im Futter wieder auftauchen, sondern auch in Saatreife gelangen. Große Probleme gibt es bereits bei Kreuzkräutern und dem Schwarzen Nachtschatten.
  • Erinnert wird einmal mehr über die besondere Vorsicht von Pferdehaltern mit ihren Gartennachbarn. Immer öfter wird der Gartenschnitt über den Koppelzaun entsorgt. Das geht nicht selten tödlich aus.
  • Und natürlich gibt es klare Ratschläge, wie Pferdehalter ihr Pferd und später auch dem Tierarzt helfen können, wenn der Fall doch eintreten sollte, den sich keiner wünscht.
  • In der 2. Auflage wurden auch die Hunde der Pferdehalter nicht vergessen. Alle Pflanzen, die auch für Hunde problematisch werden können, sind, soweit bekannt, markiert.
  • In einem Teil werden diejenigen Pflanzen beschrieben, die Pferdehalter nach dem heutigen Wissensstand sorglos um ihre Weiden Pflanzen können. Hier eignen sich sehr gut sogenannte Knicks, also Hecken. Eine eindeutige WIN-WIN-Situation für Pferdehalter, Pferde und Natur.

Die Beschäftigung mit diesem Praxisbuch für alle Pferdehalter ist geeignet, Pferdeleben zu retten, denn, da sind sich alle Toxikologie einig, 90% aller Vergiftungen hätten sich vermeiden lassen.

Die bibliografischen Angaben:

Dietbert Arnold: Pferdewirtprüfung (Bd.10) -Giftpflanzen-, (BOD) Norderstedt 2018, ISBN 978-3746006864

Erhältlich beim Verlag BOD, im Internethandel wie amazon, buecher.de, Hugendubel.de  sowie in jedem Buchladen zu bestellen.

Tipp: Bei der Bestellung erst auf das Erscheinungsjahr 2018 schauen und danach den günstigsten Preis (inclusive Porto und Verpackung) aussuchen. Nicht, dass Ihr noch ein altes Buch untergejubelt bekommt. Die Verwendung der alten Auflage kann aus fachlicher Sicht nicht mehr empfohlen werden!

Der neue Pferdewirtschaftsmeister im Schnelldurchgang

Meisterausbildung

Der Fortbildungsabschluss zur Pferdewirtschaftsmeisterin und zum Pferdewirtschaftsmeister „quer gelesen“

  1. Die Meisterprüfung besteht aus den folgenden drei Prüfungsteilen:
  • Pferdepraxis (Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen)
  • Betriebswirtschaft (Betriebs- und Unternehmensführung) und
  • Berufspädagogik (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung).
  1. Der Prüfungsausschuss bewertet in der
  • Praxis ein vom Prüfling durchgeführtes, dokumentiertes und vorgestelltes, ca. 12-monatiges Projekt sowie eine schriftliche Prüfung. In der
  • Betriebswirtschaft muss ein ca. halbjähriges Projekt durchgeführt, protokolliert und vorgestellt, sowie an einer schriftlichen Prüfung teilgenommen werden. In der
  • Pädagogik gibt es eine einstündige praktische Prüfung (sieben Tage Vorbereitungszeit) mit Fachgespräch, eine schriftliche Prüfung sowie eine zweistündige Fallstudie mit anschließendem Fachgespräch.
  1. Die Projekte in der Praxis und Betriebswirtschaft werden vor ihrer Durchführung mit dem Prüfungsausschuss vereinbart und müssen während der Durchführung sorgfältig dokumentiert werden. Die Projekte müssen sich auf die gewählte Fachrichtung beziehen.
  1. Der Prüfling wählt sich eine der folgenden Fachrichtungen für seine Prüfung:
  • Pferdehaltung und Service,
  • Pferdezucht,
  • Klassische Reitausbildung,
  • Pferderennen oder
  • Spezialreitweisen
  1. Die Projekte in der Praxis und der Betriebswirtschaft werden doppelt gegenüber der schriftlichen Prüfung gewertet. Die Fallstudie geht mit 40% in die Bewertung des pädagogischen Prüfungsteiles ein.   
  2. Durchschnittlich muss nach Ansicht des Bundesinstituts für Berufsbildung für die Meisterprüfung ein Zeitrahmen von 1200 Stunden für Lehrveranstaltungen und Selbststudium kalkuliert werden.
  3. Mit der Fortbildungsprüfung erwirbt der Prüfling das Fortbildungsniveau 2 (DQR- Level 6 (Bachelor)) sowie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
  4. Zugelassen zur Meisterprüfung werden
  • Pferdewirte mit mind. zweijähriger Berufspraxis in der Pferdewirtschaft
  • Landwirtschaftliche Berufsabsolventen mit mind. dreijähriger Berufspraxis in der Pferdewirtschaft
  • Personen mit einer mind. fünfjährigen Berufspraxis in der Pferdewirtschaft
  • oder Personen, von denen die Zuständige Stelle überzeugt ist, dass die Prüflinge eine gleichwertige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben (z.B. Hochschulabsolventen mit Berufspraxis)
  1. Die Meisterverordnung gilt ab 1.1.2016
  2. Alle, die bereits ihre Fortbildungsprüfung vor dem 1.1.2016 begonnen haben, können nach der alten Verordnung ihre Prüfung beenden. Auf Wunsch und je nach Prüfungsfortschritt kann aber auch schon die Prüfung nach der neuen Verordnung durchgeführt werden.
  3. Nur wer die Meisterprüfung nach der neuen Verordnung ablegt, führt die neue Fachrichtung Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen oder Spezialreitweisen im Pferdewirtschaftsmeisterzeugnis.

Unter „Downloads“ findet Ihr den kompletten Verordnungstext sowie Projektideen für den Teilbereich 1 (Pferdepraxis).

Freiberuflich tätige Reitlehrer sind rentenversicherungspflichtig!

Fünfstellige Nachforderungen drohen:

Freiberuflich und nebenberuflich tätige Reitlehrer sind rentenversicherungspflichtig!

Selbstständig und freiberuflich tätige Reitlehrer, die mehr als 450 €/Monat (= Minijob) erzielen, sind gemäß § 2 SGB IV grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (aber nicht kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungspflichtig). Diese selbständigen und/ oder freiberuflichen Reitlehrer müssen sich selber mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, sich anmelden und natürlich auch den Beitrag bezahlen. Der Reitlehrer*in ist keine geschützte Berufsbezeichnung, folglich sind alle Reitlehrer*innen , gleich welcher Qualifikation, von dieser Pflichtversicherung betroffen.

Für Studenten gelten gesonderte Bedingungen, wenn die Tätigkeit ein Studentenjob ist und nicht ständig ausgeübt wird.

Falle No. 1

Als freiberuflich tätiger Reitlehrer*in, der/die rentenversicherungspflichtig ist,  müsst Ihr Euch binnen drei Monate nach Aufnahme Eurer freiberuflichen Unterrichtstätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Versäumt diese Frist bitte nicht, sonst können Beiträge nachgefordert werden! Auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe bzw. Nachzahlung.

Falle No. 2

Scheinselbständigkeit/ Scheinbeschäftigung. Selbständig tätig ist jeder Reitlehrer/in, wenn er/sie nicht weisungsgebunden ist. Damit diese Falle nicht zuschnappt, kann ich jedem infrage kommenden Reitlehrer/in raten, eine eventuelle Beitragspflicht mit der Deutschen Rentenversicherung und oder der gesetzlichen Krankenkasse abzuklären. Anderenfalls drohen im Einzelfall später fünfstellige Nachforderungen, die in den meisten Fällen den Arbeitgeber oder, je nach Situation, auch den selbständig arbeitenden Reitlehrer treffen können, wenn vorsätzlich gehandelt wurde. Bei Vorsatz drohen auch Strafverfahren.

Hier findet Ihr weitere wertvolle Tipps der Deutschen Rentenversicherung:

Tipp 1

Tipp 2

Tipp 3