Endlich: Der Mindestlohn kommt!

Damit Menschen nicht arm werden, ist ein Mindestlohn von 8,50 je Stunde die unterste Grenze für eine menschenwürdige Entlohnung.
Damit auch Pferdewirte endlich fair und menschenwürdig entlohnt werden, gibt es ab dem 1.1.15 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR/Stunde brutto.

Besonders Pferdewirte/innen haben auf diesen Beschluss der Bundesregierung gewartet: Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn von 8,50 EUR/Stunde brutto kommt am 1. Januar 2015. Noch in diesem Sommer soll das Parlament und der Bundesrat das neue Gesetz beschließen. Mit einer Zustimmung beider Häuser ist wegen der Mehrheitsverhältnisse der Regierungskoalition zu rechnen.

Der Mindestlohn gilt

  • deutschlandweit,
  • auch für Ausländer, die in Deutschland arbeiten,
  • für alle Branchen,
  • für Langzeitpraktikanten
  • auch für Pferdewirte/innen, Pferdepfleger, Stallmister und Reitlehrer/innen!

Nur ganz wenige Ausnahmen wird es nach Sylvester 2014 geben:

  • Kinder und Jugendliche ohne Ausbildung
  • Auszubildende
  • Ehrenamtliche, die z.B. in Reitvereinen als Übungsleiter tätig werden
  • Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr ihrer Beschäftigung
  • Pflichtpraktikanten (Schule, Universität, Ausbildung)
  • Schnupperpraktika unter 6 Wochen

Was verdient dann ein Pferdewirt/in mit 25 Jahren, Steuerklasse 1, Mitglied der Kirche, unverheiratet und ohne Kind:

Mindest- Lohnabrechnung bei einer 40h/Woche (2088 h/Jahr)

  • 1479,00 EUR brutto/ Monat
  • 97,61 EUR Steuern/ Monat
  • 302,09 EUR Sozialabgaben
  • = 1097,30 EUR netto/ Monat bei einer 40h/Woche

Mehrarbeit muss entsprechend vergütet oder aber abgebummelt werden.

Mindest- Lohnabrechnung bei einer 46h/ Woche (2400h/ Jahr)

  • 1700,00 EUR brutto/ Monat
  • 159,75 EUR Steuern/ Monat
  • 347,23 EUR Sozialabgaben/ Monat
  • = 1193,02 EUR netto/ Monat bei einer 46h/ Woche

Ein fairer Lohn für ausgelernte Pferdewirte/innen beginnt mit EUR 12,00 je Stunde brutto. Das wäre ein Anfangsgehalt eines Pferdewirtes/in, das sich bei zusätzlicher Verantwortung und Qualifikation dann erhöht. Warum ist dieser Lohn als fair zu bezeichnen? Es ist der durchschnittliche Anfangslohn für landwirtschaftliche Fachkräfte, also z.B. Tierwirt und Landwirt. Diese Lohnabrechnung sollte etwa so aussehen:

  • 2088,00 EUR brutto/ Monat bei 40h/Woche
  • 259,15 EUR Steuern/Monat
  • 426,47 EUR Sozialabgaben/Monat
  • = 1402,38 EUR netto /Monat bei einer 40h/ Woche

 

 

Ausgenutzt und angegrabscht

  • n.n. (Adresse bekannt)

Hallo!

Ich bin 17 Jahre alt, ich komme aus Schweden. Ich habe 8 Monate bei einem Reiterhof in Deutschland gearbeitet. Jetzt bin ich noch mal zurück in Schweden. Ich habe 6 Tage/Woche, 7.30 bis 17-19 Uhr gearbeitet mit 1.5 h Pause. Ich bekam, 1 Mal am Tag warmes Essen, ein Zimmer und 200 Euro Taschengeld. Ich dachte das war ok, aber hab später verstanden dass ich bin ausgenutzt geworden. Das Geld ich verdienen haben konnte ist mir nicht wichtig, aber ich möchte gern etwas machen so das nicht noch ein Mädchen ausgenutzt wird. Ich weiß dass schon viele Mädels sind auf diesem Hof ausgenutzt.
In meinem Zeugnis, ich hab ein Zeugnis bekommen, steht, dass ich hab ein freiwilligen Auslandsaufenhalt gemacht, bedeutet das dass ich kein Recht habe, oder gibt’s noch eine Chance?

Ich war ersten 5 Monate 16 Jahre alt. Und ich soll vielleicht auch sagen, dass der (50 Jahre alte) Chef mir einmal angefasst hat. Und versucht mich zu überzeugen mit ihm zu schlafen. Nichts mehr passiert als reden und dass er hat versucht mich zu küssen. Dass habe ich die Chefin, seine Freundin, erzählt. Sie wollte mich damals nicht glauben, meinte sie. Aber seitdem lässt sie mir nie mit dem Chef alleine und schaut uns immer an wenn er ist in meiner Nähe. Ich bin offiziell zurück nach Schweden gefahren, weil ich Heimweh hatte. Stimmt doch nicht ganz, dann meine Chefin sich gegen mir verändert hat und dann fühlte ich mich einfach nicht wohl. Das mit dem Chef war in September passiert, die Chefin hat sich im Februar verändert. Ich glaube sie wollte dass ich fuhr, weil sie denkt dass der Chef in mir verliebt ist. Kann sein dass er ist, ich weiß nicht, aber ich habe doch gar keine Interesse für ein 50 Jähriger!!!

Ich möchte gern Rat was ich machen soll, oder vielleicht nicht machen soll…

Liebe Grüsse

  • Dietbert Arnold

Hej …,

das hat mich sehr betroffen gemacht, was Du da schreibst. Eines vorweg: Das kannst Du Dir nicht gefallen lassen. Da solltest Du Dich wehren! Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden!

Nun hat das Ganze zwei Ebenen:

  1. Das Arbeitsrecht. Hier geht es darum, dass Du als Minderjährige verbotene Arbeiten gemacht hast, dass Du nicht genügend Lohn bekommen hast und, dass der Betrieb Dich nicht bei der deutschen Krankenversicherung angemeldet hat.
  2. Da ist jetzt natürlich auch das Strafrecht. Es ist verboten, minderjährige Mitarbeiter im Betrieb anzubaggern! Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Was kannst Du tun?

Zolllogo
E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de
Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

Zunächst redest Du erst einmal mit Deinen Eltern. Dann gibt es eine Meldestelle gegen Lohndumping und Schwarzarbeit in Deutschland

Dein Praktikum war in Wirklichkeit eine Arbeitsstelle, denn Du hast Unterkunft und Verpflegung (= 407,60 EUR gem. Sachbezugsverordnung) plus 200 Euro Taschengeld bekommen. Das macht zusammen 607,60 EUR Gehalt im Monat. Für diese Summe hätte Dich der Betrieb bei der Krankenkasse versichern müssen und natürlich auch die Unfallversicherung zahlen müssen. Das ist Schwarzarbeit und wird in Deutschland natürlich bestraft! Du brauchst keine Angst zu haben, dass Dir ein Vorwurf gemacht wird.

Als Jugendliche darfst Du nicht mehr als 40 h/Woche arbeiten, hast natürlich zwei Tage in der Woche frei, darfst natürlich nicht jeden Sonntag oder Samstag arbeiten, musst die Berufsschule besuchen und hast Anrecht auf Urlaub. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt. Hier kannst Du Dich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden. Da gibt es ein Amt für jedes Bundesland in Deutschland. Das Gewerbeaufsichtsamt muss, wenn Du das willst, Deine Hinweise vertraulich behandeln.

Eine weitere Möglichkeit ist, einen gerechten Lohn nachträglich einzuklagen. Dafür ist in Deutschland das Arbeitsgericht zuständig. Die erste Instanz ist gebührenfrei. Arbeitsgerichte unterstützen in neuerer Zeit immer öfter Praktikanten.

Du kannst das am einfachsten lösen, wenn Du hier in Deutschland Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG BAU wirst und dann von denen Rechtsschutz bekommst. Auch könntest Du in Schweden in die landwirtschaftliche Gewerkschaft eintreten und Dich von denen vertreten lassen. Das ist aber wesentlich langwieriger, als wenn das die Experten hier in Deutschland machen. Natürlich kannst Du auch einen Anwalt in Deutschland oder in Schweden konsultieren. Das kostet natürlich Geld.

Ein ganz anderes Kapitel ist die sexuelle Belästigung von minderjährigen Mitarbeitern. Das ist eine Straftat und kann sehr hart bestraft werden. Zu Recht! Hier hast Du zwei Möglichkeiten: Du wendest Dich mit einer Anzeige an die schwedische Polizei. Die führt dann die Ermittlungen. Allerdings kann das sehr lange dauern, weil dann jedes Dokument immer übersetzt werden muss und dann über den offiziellen Weg nach Deutschland geschickt werden müssen. Aber, das geht. Schneller und somit einfacher wäre es, wenn Du bei einer deutschen Polizeidienststelle Anzeige erstatten würdest. Dann übernimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren.

Ich bewundere Deinen Mut, Dir diese miese Behandlung eines Betriebes in Deutschland nicht gefallen zu lassen und finde es gut, dass Du so verhinderst, dass es noch ganz viele Mädchen gibt, die auf diesen Betrieb hereinfallen und ausgenutzt werden.

Denke bitte daran, dass ich Dir mit dieser Antwort keine Rechtsauskunft gegeben habe sondern Dir nur meine Meinung gesagt habe. So, wie ich es auch meiner Tochter gesagt hätte. Falls Du noch Fragen hast, dann melde Dich bitte wieder.

Hälsa så mycket från Tyskland

Meine Tochter wird nur ausgenutzt – Wehrt Euch

  • Marianne
Meine Tochter ist seit Mai 09 im zweiten Ausbildungsjahr Pferdewirt Z. u. H.. Sie möchte nun die Lehre abbrechen, da die Zustände in Ihrem Ausbildungsbetrieb – wie scheinbar überall – nicht auszuhalten sind. Sie hat die Zwischenprüfung mit Durchschnitt 5 gemacht. Sie hat z.B. erst ca. 6 Wochen vor der Prüfung Springunterricht bekommen. Reitunterricht bekommt sie nur unregelmäßig, manchmal halbherzig, wenn die Ausbilderin selbst reitet. Im Grunde müssen die Mädels nur schuften, werden von Pferdebesitzern angemacht, da die Chefin die Organisation nicht im Griff hat. Meine Tochter ist die einzige Auszubildende und zeitweise auch die einzige Kraft für knapp 40 Pferde. Ständig wechselnde Aushilfen flüchten nach kurzer Zeit. Von AUSBILDUNG kann nicht im geringsten die Rede sein – sie ist nur eine billige Arbeitskraft! Wenn man im Internet so recherchiert ist das traurigerweise fast überall so. Meine Tochter beklagt sich noch nicht einmal über Ihre Arbeitszeiten, wobei ich es eine Zumutung für junge Menschen finde, zwei Wochen durchzuarbeiten, um dann ab Samstag mittag bis Sonntag abend mal frei zu haben. Krank zu werden ist in diesem Beruf auch eine Todsünde. Klar ist es schwierig, aber wenn man die Verantwortung für Tiere übernimmt, muß man auch einen Notfallplan haben.
 
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich hier mal meinen Unmut zum Ausdruck bringe, aber ich bin ratlos. Sie hat auch schon ein einjähriges Praktikum in einem anderen Stall hinter sich, mit Aussicht auf eine Ausbildungsstelle. Als die Zeit für ein Gespräch zwecks Lehrvertrag kam, wurde eine Verlängerug des Praktikums gewünscht und nach meinen Nachforschungen stellte sich dann heraus, dass dieser Betrieb gar nicht als Ausbildungsbetrieb zugelassen war. Daraufhin hat sie dort aufgehört und nach einigem suchen, diese Ausbildungsstelle gefunden. Wir haben uns so gefreut, aber jetzt sind wir wieder am Anfang angekommen.
 
Jetzt komme ich zu meiner Frage an Sie. Wie kann man einen Ausbildungsvertrag auflösen? 
 
Meine Tochter hat heute über Dritte erfahren, dass Ihre Chefin gesagt habe, dass sie sie kündigen will, da sie nicht ordentlich arbeite. Ist das überhaupt ein Kündigungsgrund? Sie hat vor einem halben Jahr auch schon einmal eine Abmahnung bekommen aufgrund Unpünktlichkeit!
 
Wenn sie jetzt wirklich abbrechen möchte und vielleicht später nochmal einen Anlauf zur Ausbildung machen möchte, wird dann das erste Jahr angerechnet, oder muß man direkt eine neue Ausbildungsstelle im Anschluß nehmen?
 
Mit der Ausbildungsberaterin der Kammer habe ich nach dem schlechten Ergebnis der Zwischenprüfung auch schon gesprochen. Ich soll die schriftlichen Ergebnisse abwarten – die noch nicht vorliegen – und dann das Gespräch mit der Ausbilderin suchen. Es gibt z.B. die Möglichkeit über das Arbeitsamt eine ausbildungsbegleitende Maßnahme zu beantragen. Erstens ist das Arbeitsamt 20 – 30 km entfernt, Busverbindung ist fraglich und wann sollte das möglich sein?? Würde sie dafür freibekommen?? 
 
Jetzt sind es doch mehrere Fragen geworden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir und meiner Tochter einen Rat geben würden.
Vielen Dank schon einmal dafür, dass ich Ihnen diese Zeilen schreiben konnte. Das hat mir schon einmal geholfen, mir dies von der Seele zu schreiben.
 
  • Dietbert Arnold

Hallo Marianne,zunächst zur Kündigung eines Ausbildungsvertrages: Die Probezeit ist beendet. Danach gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen und beide Seiten, Ihre Tochter und der Ausbildungsbetrieb fertigen einen sog. Aufhebungsvertrag. Das muss immer schriftlich geschehen. Fristen gibt es nicht, es gilt, was beide Seiten vereinbaren.
  2. Ihre Tochter kündigt, weil der Ausbildungsbetrieb gegen die Regeln des Berufsbildungsgesetzes grob verstoßen hat, so z.B. weil es keine Ausbildung gibt, die Arbeitszeiten drastisch überschritten sind (im Vertrag stehen doch bestimmt 40 Stunden, oder?), Ihre Tochter nicht zur Berufsschule gehen darf, usw.. Die bisher gelernte Zeit im Beruf Pferdewirt, incl. der Zwischenprüfung, durch die niemand durchfallen kann, wird später natürlich angerechnet, falls sich Deine Tochter entschließen sollte, woanders weiter zu lernen. Ein direkter Anschluss ist nicht notwendig, es sollten aber nicht viele Jahre dazwischen liegen.

Das, was Du mir da schreibst, ist leider kein Einzelfall. Ich bitte Dich und Deine Tochter dringend, wehrt Euch!

Nach Deiner Schilderung geht es hier eindeutig um viele Rechtsverstöße. Da ist dasArbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, das Berufsbildungsgesetz, eventuell sogar das jeweilige (Landes-) Schulgesetz, usw.. Hier geht es übrigens auch um die Nachzahlung zuviel geleisteter Stunden sowie Schadenersatz wegen nicht erfolgter Ausbildung.Denkt bitte immer daran, dass man nur innerhalb von 3 Monaten Forderungen aus einem alten Arbeitsverhältnis Nachforderungen gelten machen kann.

Zur aktuellen Situation rate ich dringend, setzt Euch mit den Rechtsexperten der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt zusammen und denkt über Rechtsschutz nach. Der ist kostenfrei, wenn sich Deine Tochter entschließen kann, in die Gewerkschaft einzutreten. Zur Not klagen die auch für Euch. Auch das kostenfrei.

So, und nun noch zu dem Praktikum vorher in dem anderen Betrieb. Das war völlig ungesetzlich und da würde ich mich richtig wehren. Lies doch einmal hier im Forum die entsprechende Seite. In der Kategorie Praktikum findest Du mehr. In aller Regel macht sich solch ein Praktikumsgeber strafbar. Das ist nämlich nichts anderes als Schwarzarbeit. Bitte, seit konsequent, hierfür ist Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) zuständig

Zollkelle

E-Mail: poststelle@abt-fks.bfinv.de
Tel.: 0221/37993-100
Fax: 0221/37993-701 oder -702

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de

Gerade gestern hat mit ein Ermittler der FKS angerufen und berichtete davon, wie schlimm die Situation im Pferdebereich ist und dass man darauf warte, dass Betroffene sich dann auch an die FKS wenden, damit sie dann tätig werden können. Der Beamte sagte mir, dass sie endlich gegen diese Schwarzen Schafe vorgehen wollen. Das geht natürlich nur, wenn sie informiert werden.

Bei diesen Praktika geht es einmal um die Bestrafung der Betriebe, dass kann in Eurem Fall sogar schon Betrug sein, sowie um Nachentrichtung von Sozialleistungen und Lohnleistungen und Steuern, die bei ca. 8,50 die Stunde brutto liegen dürften.

Bitte denke auch daran, dass Deine Tochter dann die Rente einbezahlt bekommt. Die fehlen sonst später und Deine Tochter kann große Schwierigkeiten mit einer angemessenen Rente im Alter haben. Selbst wenn nur ein Jahr später fehlt, es werden dann fast 11% abgezogen!

Und natürlich wird auch in diesem Praktikumsfall die IG BAU den Rechtsschutz übernehmen.

Ich bitte Euch dringend, konsequent diesen Weg zu gehen, sonst werden die Beiträge empörter Eltern, Azubis und mittlerweile auch Ermittler nicht weniger. Erspare das anderen Kindern!

Vorsicht EQ- Praktikum?

Nachdem die Arbeitsagenturen von einer Erfolgsquote von 70% sprechen, kommt der Bundesrechnungshof zu einem ganz anderen Ergebnis:

Die Erfolge der der EQ- Praktika ist eher gering, jeder zweite Praktikant bekommt keine anschließende Ausbildung. Besonders im Osten seinen die Erfolge enttäuschend. 

Besonders erbost ist der Rechnungshof, dass die Arbeitsagenturen und die Ausbildungsberater der Zuständigen Stellen offensichtlich ihre Kontrollfunktionen nicht ausreichend ausüben. Betriebe bekämen staatliche Zuschüsse, obwohl sie nicht einmal Sozialabgaben bezahlen oder die Praktikanten ihre gesetzlich zustehende Vergütung von 192 EUR bekämen. Ganz besonders ärgert sich der Bundesrechnungshof darüber, dass die Bundesagentur für Arbeit nur kontrolliert, wenn es Beschwerden der Praktikanten gibt. Also: EQ- Praktikanten: Kontrolliert, ob ihr sozialversichert seid, 192 EUR monatlich ausgezahlt bekommt und die Berufsschule besuchen dürft. Wenn nicht: Ab zur Arbeitsagentur! Die müssen reagieren!

Hände weh vom Jahrespraktikum!

  • J. Lange

Erst einmal vielen Dank für ihr schnelle Antwort auf meine vielen Fragen.
Ich habe heute ein Angebot von einem Pferdehof  aus Wittenberge bekommen.Die Familie biete mir  folgendes an:

Lieber J…wie wäres es mit einem Jahrespraktikum vom 01.08.2011 bis 31.07.2012 auf unserem kleinen Pferdehof ( 8 bis 10 Pferde) auf Basis Kost /Logis und TG.Sie müssen eine Hand für Pferde haben, zupacken können und gut mit Kindern umgehen können. Anliegen alles Arbeiten rund ums Pferd und natürlich reiten und fahren. Beides ev. auch erlernbar.Ein Ausbildungsplatz in Richtung Pferdewirt Tierpfleger oder Tierwirt kann vermittelt werden.

Nun ist meine Frage ob sowas üblich und Rechtens ist. Ich habe schon viel davon gehört das dies wohl nicht in Ordnung sei. Ich möchte mich nicht ausbeuten lassen.Ich bin noch in der Schulausbildung um dann meine Ausbildung zum Pferdewirt zu machen.

Ich freu mich auf ihren Rat und Antwort
mit freundlichen Grüßen

  • Dietbert Arnold

Derartige Langzeitpraktika sind nicht nur unseriös, sie sind auch strafbar! Hier handelt es sich schlichtweg und einfach um strafbare Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sozialleistungsbetrug!

Hast Du mal zwischen den Zeilen gelesen?

  • zupacken können“ = Arbeit ohne Ende
  • gut mit Kindern umgehen können“ = Auf die Kinder vom Chef aufpassen,
  • Ausbildungsplatz kann vermittelt werden“ = die kennen jemanden, der ausbildet, „kann“ bedeutet aber nicht „muss“

Finger weg von solchen Betrieben, die wollen nur Deine kostenlose Arbeitskraft! Was Dir hier angeboten wird ist eine riesige Sauerei! 

Daran erkennt Ihr unseriöse Praktika

Daran sind unseriöse, langfristige Praktika zu erkennen:

  • länger als Schulferien
  • Vorkenntnisse werden verlangt
  • keine Entlohnung
  • Arbeitsleistung steht im Vordergrund
  • eigenständiges Arbeiten wird verlangt
  • einzige Arbeitskraft
  • Lohnsteuerkarte wird nicht verlangt
  • Anrechnung auf spätere Berufsausbildung zum Pferdewirt wird versprochen
  • Aussicht auf am Praktikumsende stattfindende Qualifikationen (Reitabzeichen, Trainer C, usw.)
  • Praktikant/in fest in Arbeitsprozess eingefügt
    („Ohne Dich geht es nicht!“)
  • keine Krankenversicherung (Sozialversicherungen)
  • keine monatliche Lohnabrechnung
  • keine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft , Arbeitsunfälle werden vertuscht
  • Geldzuwendungen ohne Quittung
  • kein Arbeitsvertrag
  • kein Urlaub
  • keine Praktikumsbescheinigung

Ausbeutung mit Methode: Langfristige Praktika

IG BAU engagiert sich für Berufsanfänger in der Pferdewirtschaft

StallarbeitWir bieten zwei Praktikumsplätze für mindestens 12 Monate an, diese werden nicht entlohnt, aber belohnt mit vielen Pferden, toller Atmosphäre, Natur pur, freie Unterkunft und Verpflegung sowie eine freie Box für Dein Pferd. Bewerben solltest Du Dich nur, wenn Du gut reiten kannst, unsere Pferde versorgst, bei der Arbeit nicht auf die Uhr schaust, mit Hengsten sicher umgehst und gewohnt bist, selbständig zu arbeiten.

So oder ähnlich häufen sich derzeit Stellenanzeigen in Pferdefachzeitschriften und zahlreichen Internetforen. „Was sich hier hinter einem tollen Praktikumsplatz tarnt, ist nichts anderes als die zunehmende Praxis vieler Betriebe, eine Arbeitskraft für billiges Geld zu finden“, stellt Berufsbildungsexpertin Kerstin Zimmer von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt fest. Wie häufig junge Menschen, meist pferdebegeisterte Mädchen, auf diese unseriösen Praktikumsangebote reinfallen, beobachtet die Agraringenieurin sehr genau, denn auf ihren Schreibtisch kommen die ig_bau-logoBriefe zahlreicher enttäuschter und ratsuchender Praktikantinnen, die sich am Schluss nur noch ausgenutzt fühlen, weil sich der Betrieb am Ende nicht mehr an den versprochenen Reitabzeichenlehrgang erinnern kann, die Praktikumsbescheinigung nicht geschrieben wird und die angekündigte, anschließende Berufsausbildung zum Pferdewirt in diesem Betrieb gar nicht möglich ist. Selbst die Hoffnung, dass ein vorgeschaltetes Praktikum auf die Pferdewirtausbildung angerechnet wird, platzt, da die zuständigen Stellen ein derartiges Praktikum grundsätzlich nicht anerkennen. „Bitte helft mir!“ steht dann nicht selten am Schluss der Briefe.

„Wenn Pferdeliebe in die Versklavung führt, dann werden wir als Industriegewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt handeln“, sagt Vorstandsmitglied Bärbel Feltrini und macht allen getäuschten Praktikanten Mut, sich an die IG Bauen Agrar Umwelt zu wenden.

„Wir werden allen Anrufern gerne helfen“, so das für Jugend und Bildung zuständige Vorstandsmitglied weiter, „unseren Mitgliedern aber gewähren wir zusätzlich zur Beratung selbstverständlich auch kompetenten Rechtsschutz und scheuen uns nicht, die guten Rechte der getäuschten Praktikanten vor Gericht einzuklagen. Wer sich mit unseren Mitgliedern anlegt, der legt sich auch mit unserer Rechtsabteilung an und da wird ein Praktikumsgeber schnell zweiter Sieger!“

Pferdewirtausbilder Hans-Heinrich Jörgensen aus Großenkneten bringt es auf den Punkt: „Die deutschen Sozial- und Steuergesetze gelten auch für Pferdebetriebe!“. Ein freiwilliges Praktikum in einem Pferdebetrieb ist in Wirklichkeit ein ganz normales steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts angemessen entlohnt werden muss. Als Mindestbruttolohn ist derzeit von ca. 8,50 EUR/h für eine/n Hilfsarbeiter/in auszugehen.

Selbst bei der üblichen Praxis, Praktikanten lediglich mit freier Kost und Logis sowie einer freien Box abzufinden, werden faktisch Lohnzahlungen von knapp 700 Euro als Sachleistungen gezahlt, die alle Freigrenzen überspringen und folgerichtig steuer- und versicherungspflichtig sind.“ Wehrt sich ein/e Praktikant/in gegen ein unseriöses Praktikum, wozu er/sie noch bis zu drei Monate nach Praktikumsende Zeit hat, dann drohen dem Betrieb jährliche Nachzahlungen von circa 15 000 Euro und oft zusätzlich noch die Kosten für ein Bußgeld- und Strafverfahren. Das Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern wird von deutschen Gerichten nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen.

„Freiwillige Praktika sind nichts anderes als Schwarzarbeit“, warnt Bärbel Feltrini vom Vorstand der IG BAU alle unseriösen Arbeitgeber, „wir werden Praktikumsgeschädigten helfen, sich gegen unseriöse Betriebe zur Wehr zu setzen.“

Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ist sich die IG BAU oftmals auch der Unterstützung der Arbeitgeber sicher, denn Pferdeställe, die ständig mit Schwarzarbeitern kalkulieren und so den Markt ruinieren, gefährden zunehmend die seriös arbeitenden Betriebe in Deutschland. Es gibt keinen Mangel an Arbeitsplätzen in Deutschland, nur an legalen fehlt es.

Damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Die IG BAU prangert nur freiwillige, ungesetzliche Praktika an. „Praktika zur Berufsfindung oder innerhalb einer geordneten Berufsausbildung sind notwendig, absolut sinnvoll und generell nicht zu kritisieren“, sagt der in der Berufsausbildung zum Pferdewirt engagierte Pädagoge Dietbert Arnold und Betreiber des Internetforums www.pferdewirtpruefung.de, „denn nur ein Schulferienpraktikum von 2 bis 4 Wochen kann vermeiden helfen, dass der Traumberuf Pferdewirt zum Albtraum wird.“

Für alle Berufsanfänger, deren Eltern und deren Lehrer haben die Pferdexperten der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt eine Checkliste entwickelt, die helfen soll, unseriöse Praktika schon im Vorfeld zu erkennen. Dann wird es vielleicht der Vergangenheit angehören, dass Manu schreibt: „Ich habe ein Riesenproblem: Ich habe ein 15monatiges Praktikum gemacht, bitte helft mir!“ oder Carina hinterher warnt: „MACHT ES BLOSS NICHT!“

 

Daran sind unseriöse, langfristige Praktika zu erkennen:

  • länger als Schulferien
  • Vorkenntnisse werden verlangt
  • keine Entlohnung
  • Arbeitsleistung steht im Vordergrund
  • eigenständiges Arbeiten wird verlangt
  • einzige Arbeitskraft
  • Lohnsteuerkarte wird nicht verlangt
  • Anrechnung auf spätere Berufsausbildung zum Pferdewirt wird versprochen
  • Aussicht auf am Praktikumsende stattfindende Qualifikationen (Reitabzeichen, Trainer C, usw.)
  • Praktikant/in fest in Arbeitsprozess eingefügt
    („Ohne Dich geht es nicht!“)
  • keine Krankenversicherung (Sozialversicherungen)
  • keine monatliche Lohnabrechnung
  • keine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft , Arbeitsunfälle werden vertuscht
  • Geldzuwendungen ohne Quittung
  • kein Arbeitsvertrag
  • kein Urlaub
  • keine Praktikumsbescheinigung

Unbezahltes Jahrespraktikum ist Schwarzarbeit!

  • H.H. Jörgensen (Besitzertrainer, Ausbilder)

Um allen Irrtümern vorzubeugen: Die deutschen Steuer- und Sozialgesetze gelten auch auf Reit- und Rennbahnen. Ein freiwilliges Praktikum (nicht Schul- oder Studiumspraktikum) ist ein ganz normales steuer- und versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Das bedarf gemäß Nachweisgesetz eines Arbeitsvertrages. Gibt es keinen, oder einen sittenwidrigen und damit nichtigen, liegt im Arbeitsgerichtsverfahren die Beweislast für die Vereinbarung „kein Barlohn“ beim Arbeitgeber. Da wird er sich schwer tun. Die Drohung eines Arbeitgebers mit Schadenersatzansprüchen gegenüber Praktikanten, die vorzeitig kündigen, ist schlicht lächerlich. Auch wenn der Betrieb sich nicht als Ausbeuter sondern Wohltäter versteht, er handelt mächtig blauäugig, denn er muss mit erheblichen Steuer- und Sozialversicherungs-Nachzahlungen rechnen. Der Praktikant bei Kost und Logis und mitgebrachtem Pferd ist ja nicht völlig lohnlos geblieben. Er hat laut Sachbezugsverordnung durch Kost und Logis im Monat 440,00 Euro erhalten. Hinzu kommt die Pension für sein Pferd mit 250 Euro plus 19% Umsatzsteuer. Die 47,50 Euro Umsatzsteuer muss der Betrieb melden und nachzahlen Das macht zusammen ein Nettolohn von 737,50 Euro, also schon außerhalb der Geringfügigkeitsgrenze und Gleitzone. Wohlgemerkt, das ist die Nettolohnzahlung. Da (sicher) keine Steuerkarte vorgelegen hat, ist die Lohnsteuer nach der teuren Steuerklasse VI zu berechnen. Dieser Nettolohn setzt einen Bruttolohn von ziemlich präzise 1500 Euro voraus, nach dem sich Steuern und Sozialabgaben wie folgt berechnen: Lohnsteuer mit Kirchensteuer und Solidaritäts- Zuschlag 354.17 Euro, Sozialabgaben vom Arbeitnehmer einbehalten 325,50,- Euro, Sozialabgaben Arbeitgeber zusätzlich 294 Euro. Summe 973,67 Euro hinzu Umatzsteuer Pensionseinnahme 47,50,- Euro macht monatlich 1021,17 Euro Nachzahlung für 12 Monate 12 254,04 Euro. Noch nicht einberechnet sind die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Und hinzu dürfte ein ähnlich hohes Bußgeld wegen Nichtabgabe der Anmeldungen und Nichtabführung der einbehaltenen Steuern und Beiträge kommen. Frohe Weihnachten !

Nachzahlungen und Bußgeld für einen unbezahlten Jahrespraktikant kann ca. 25.000 EUR betragen! 

Praktikumsberichte

Berufsfindungspraktika in den Schulferien oder Schulpraktika im Beruf Pferdewirt sind besonders wichtig und absolut sinnvoll. Bei einem fairen Praktikum steht der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten immer an erster Stelle, das Lernen steht im Vordergrund. Diese zwei bis vierwöchigen Praktika werden in aller Regel nicht entlohnt, Unterkunft und Verpflegung sollte immer frei sein.

Längere, unbezahlte Praktika, die freiwillig gemacht werden und die oft mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern und besonders häufig in bestimmten, alternativen Fachzeitschriften sowie verstärkt im Web (FN- Foren, Pferdejob.de) angeboten werden, sind einfach nur unseriös und gesetzwidrig, da die Arbeitsleistung des Praktikanten stets überwiegt. Ist das aber der Fall, haben Praktikanten den Anspruch auf vollen Lohn ( § 138 II BGB). Ein Praktikum darf niemals einen regulären Arbeitsplatz ersetzen, eigenverantwortliche Arbeit verlangen oder gar Vorwissen fordern. Wird ein Praktikant fest in den Arbeitsprozess eingeplant, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis und muss angemessen entlohnt werden (Bundesarbeitsgericht 6AZR 564/01 v. 13.03.2003). In der Pferdewirtschaft kann man von dem sog. Ecklohn ausgehen, der derzeit bei 1.200 EUR brutto im Monat liegt.

  • Anja

„Also ich hab von November bis März ein Praktikum gemacht als Pferdewirtin Zucht und Haltung. Ich muss sagen ein schwerer Job der mit Übung und Pferdeliebe schnell gefallen kann!!! Nur ist es nicht das was ich mir vorgestellt hab was das ausbilden und so der Pferde betrifft. Das ist eher Fliesbandarbeit und unpersönliches von einem Pferd zum andern hüpfen, Ställe sauber machen und füttern, ohne sich nur einmal mit einem Pferd richtig zu befassen!!! Na ja aber ich hab ein anderes Problem. Und zwar war es so das im Dezember der Arbeitgeber und ich abgemacht hatten ich bekomme ab Februar ein vertrag und Bezahlung. Mein Vater und ich sind uns sicher sie sagten 250€ was sie heute bestreiten (anstatt 50€). Ich lebte dort nicht sondern hab nur ein Mittagessen bekommen, sodass das mit dem Abzug nicht hinkommen könnte! Niemals!!! Jetzt habe ich nur 50 für Februar überwiesen bekommen und wir haben uns halt beschwert, da kam das auch erst raus das sie nur 50 anstatt 250 zahlen!!! Zusätzlich war ich fast den halben Februar und eine Woche im März krank, wo die auch sehr rumgemeckert haben.

Nun meine Frage: Kann das mit den 50 Euro wirklich stimmen? Ich habe von 7-19 Uhr gearbeitet und hatte von 12.30-15 Uhr Pause (wobei das nicht immer zutraf) das 6 Tage die Woche. Ich bin jetzt 16 und dürfte soweit ich weiß nicht solange arbeiten!!!! Mein Vater will jetzt den Rechtsanwalt einschalten……

  • Manu

ich habe ein Riesenproblem. Habe 15 Monate Praktikum gemacht (ja ich weiß was Ihr jetzt denkt billige Arbeitskraft, ja ich war so blöd) dann habe ich von einen auf den anderen Tag aufgehört nach einem Streit. Mittlerweile sind mehrere Wochen vergangen und ich habe trotz mehrmaliger telefonischer Aufforderung bis heute keine Praktikumsbescheinigung, letztes Gehalt und meine ganzen Klamotten. Seit kurzer Zeit ist auch niemand mehr telefonisch erreichbar. Was mach ich nun??? Möchte dieses Jahr eine Ausbildung beginnen wie bewerbe ich mich jetzt ohne diesen Nachweis ich kann ja nicht noch länger warten mit dem bewerben. Bitte helft mir!

  • Jasmin

Fragen wir doch mal einen Arbeitgeber: Warum stellen Sie für ein ganzes Jahr einen Praktikanten ein, anstatt eine „normale“ Hilfskraft (gelernt oder ungelernt)? Was ist IHRE Motivation dahinter? Etwa reine Nächstenliebe? Wenn jemand schon Vollzeit bei Ihnen arbeiten soll, warum dann nicht mit vernünftigem Arbeitsvertrag UND angemessener Zahlung? So würde derjenige wenigstens was in seine Rentenkasse einzahlen. Mit einem Praktikanten haben Sie dagegen den Vorteil, für den Praktikanten keine Steuern abführen zu müssen (die Wohnung und Verpflegung müssen eigentlich auch als geldwerte Vorteile versteuert werden…), der Praktikant schafft das gleiche wie eine normale Arbeitskraft, aber ohne dessen Lohn und ohne dessen Sozialversicherungsbeiträge. Wenn ein (Ausbildungs)Betrieb Praktikantenstellen für einige Wochen anbietet (z.B. Schulpraktikum, oder wenn der Betrieb seine zukünftigen Azubis mal näher anschauen will), ist das plausibel. Aber ein Betrieb der ein Praktikanten auf Dauer als normale Hilfskraft benutzt, sorry, aber das riecht verdammt nach Ausbeuterei. Und davon gibt’s bei Pferdejobs leider verdammt viele.

  • n.n.

Hallo, ich möchte mich auch einmal kurz zu diesem Thema äußern: Ich kann leider aus Erfahrung sprechen – MACHT ES BLOß NICHT!!!!

ich bin 20, habe im Sommer Abitur gemacht (2,3) und wollte ursprünglich studieren, nur ist der NC für mein Wunschfach zu hoch. Nun wollte ich doch Pferdewirt- Reiten lernen, hab also für dieses Jahr keinen geeigneten platz für mich mehr gefunden. (reite nachweisbar bis M- Dressur, habe das silberne RA (II)), und habe mich von einem Stall überreden lassen, ein Jahrespraktikum zu machen, mit der Begründung ich könnte bei ihm S reiten und so viel lernen, bekomme Unterricht, meine Stute kommt in Profiberitt, nur reiten – „und ein paar Sachen nebenbei“ – laut vertrag unentgeltlich. Ich weiß, rosarote Brille aufgehabt bei dem Angebot (der Typ reitet zwar bis Grand Prix aber davon hab ich nichts) mein Tagesablauf: um 6 Uhr JEDEN TAG, auch 12 boxen misten und einstreuen, danach longieren, Pferde rausbringen und wenn der gnädige Herr fertig ist mit frühstücken, Pferde für ihn reitfertig machen,10 min Schritt führen – etwa mit 6-7 hintereinander. Pferde natürlich immer wieder danach versorgen (abwaschen, Hufe etc,) – und zwischendurch anmeckern lassen, das dieses beige nicht zum beige der Schabracke passt – wie kann ich nur!!!- Tja, um etwa 4 Uhr dann noch die mir zugeteilten 4-5 Pferde reiten, dazwischen alle füttern, benutzte Trensen mit Sattelseife säubern, einfetten, Schabracken wechseln. Pferde umdecken – eigentlicher Schluss ca. 20:00 Uhr, dann noch meine eigene Stute reiten – meist dann um 22:00 drin. DAS JEDEN TAG; IMMER IM HARSCHEN MILITÄRTON; KEIN DANKE – ich würde das ja alles machen um seine Turnierpferde zu reiten und Unterricht auf S- Niveau zu bekommen – PUSTEKUCHEN!!! In den ersten 4 Wochen war das so, jeden tag Unterricht, und könntest du vielleicht noch… . Und jetzt? Der Herr ist nie da, ich darf alle Pferde täglich alleine arbeiten, vor Kunden reite ich vor und werde, wenn was nicht klappt (BSP: 3 jährige stute,3 mal drauf gesessen, Schritt, Trab ringsrum- sollte ich vorreiten “ so dann beide Hände Gallop“ ja Mensch bist du denn zu blöd zum Reiten, da saßt du doch schon 20 mal drauf!“ Alles solche Sachen, es würde den Rahmen sprengen .TOTALES AUSGENUTZE. Ich versuche im Moment auch dringend eine Lehrstelle Sp Reiten zu bekommen, damit ich hier weg kann. Echt schlimm, würde ich nie nie wieder machen, schon gar nicht mit der Qualifikation. Und für eine kleine Ein-Zimmer-Wohnung, Frühstück und 150 Euro im Monat !!!!!!!!!

  • Sindy

Ich habe mir überlegt, dass ich ein Jahrespraktikum machen werde. In dieser Zeit werde ich auf Turniere starten und erforderliche Abzeichen erwerben. Natürlich habe ich mich sofort darum gekümmert. Ich habe eine Anzeige bei Pferdejob.de geschaltet und viele sind bereit mir einen Praktikumsplatz zu geben. Jetzt habe ich am Samstag ein Vorstellungsgespräch (in einem Ausbildungsstall) und Angst, dass ich vielleicht die falsche Entscheidung treffen könnte. … Ich habe den Punkt: „Langfristige Praktika“ im Servicebereich schon vor einiger Zeit gelesen. Im Grunde wusste ich schon damals, dass die Berichte recht haben. Allerdings war ich von meiner Idee so überzeugt, dass ich mich davon nicht beeindrucken lassen wollte. (Nach dem Motto: Mir passiert so etwas nicht!) Nun habe ich die Beiträge noch einmal gelesen, und nach Ihrer Antwort sehe ich sie aus einem anderen Blickwinkel. Im Prinzip ist es doch so, dass ich mir mit dem Langzeitpraktikum die ganze Zeit etwas vormache. Zwischendurch wird mir das sogar bewusst. Zum Beispiel, wenn ich mir die neuen Angebote in meinem Postfach ansehe: Da steht dann, dass ich in einem Jahr die Möglichkeit habe, die Prüfung zum „Trainer C“ zu bestehen. Ich bräuchte dafür nicht einmal Reitkenntnisse mitzubringen. Dazu müsste ich natürlich täglich den Betrieb mit bewirtschaften… Selbst wenn hier ein Pferdewirtschaftsmeister geschrieben hat ist es doch offensichtlich, dass er mich nur veräppeln will. So sehe ich das.

Praktikum ohne Bezahlung sittenwidrig?

Tatbestand: Lohnwucher

Laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. März 2003 -6 AZR 564/01- steht bei Praktikumsverhältnissen der Ausbildungszweck im Vordergrund. Die Vergütung stellt deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt dar.

Im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen, bei denen die Vergütung die Gegenleistung zur erbrachten Arbeit ist.

Wenn die Vergütung in einem deutlichen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht, eine Zwangslage vorliegt, liegt Lohnwucher vor.

In diesem Fall bestünde ein Anspruch auf den Lohn, der für die erbrachte Arbeit üblicherweise gezahlt
wird.

Wenn Du also im Praktikum nichts lernst, sondern wie ein normaler Arbeitnehmer in den Betriebsablauf eingebunden bist, bist du ein normaler Arbeitnehmer. Entsprechend solltest du bezahlt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das Beschäftigungsverhältnis genannt wird. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Art und Weise der Beschäftigung.

Bevor du Lohn wegen Lohnwuchers einklagst, solltest du dich unbedingt rechtlich beraten lassen und im Vorfeld einige Aspekte bedenken:

 Du solltest von einer Klage Abstand nehmen, solange für dich die reelle Möglichkeit besteht, nach dem Praktikum eine reguläre Arbeitsstelle mit angemessener Bezahlung in dem Unternehmen zu besetzen und du gerne dort arbeiten würdest.

 Für die Fragen, ob dein Fall einen Fall von Lohnwucher darstellt und eine Klage Erfolg verspricht, solltest du dich fachkundig beraten lassen. Wer nicht rechtschutzversichert ist oder selbst eine Rechtsanwältin bezahlen kann, kann sich einen Beratungshilfeschein besorgen und damit einen Anwältin aufsuchen. Für eine Klage kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Einfacher ist es für Gewerkschaftsmitglieder (Die IG BAU ist die Pferdewirtgewerkschaft). Der Beitritt lohnt sich, um für eine zukünftige Klage Rechtsschutz zu genießen. Wer bereits Gewerkschaftsmitglied ist, besitzt automatisch Rechtsschutz, d.h. die Gewerkschaft klagt und trägt auch dann die Kosten des Rechtsstreits, wenn die Klage erfolglos bleibt.

(Dies ist eine Info der Gewerkschaftsjugend)

Praktikum muss vergütet werden: 10.000 EURO zurück!

  • Gerichtsurteil 1

Und tatsächlich: Eine Praktikantin, die bei einem Tierarzt zwei unbezahlte Praktika machte und dennoch keinen Ausbildungsvertrag bekam hatte Glück! Meinten doch die Bielefelder Arbeitsrichter, zwar könnten sie der Praktikantin keinen Job verschaffen, aber ein bisschen Moos schon und verurteilten den Tierarzt, die Praktikantinnenarbeit zu entlohnen. Schließlich verlange § 17 des Berufsbildungsgesetzes eine gerechte Bezahlung. Praktikanten- und Lehrlingsarbeit seien gleich zu bewerten. Dies gelte selbst dann, wenn im Vertrag stehe, dass die Praktikantin Hille „für null Cent“ arbeiten müsse. Schluss mit der Unsitte, Praktikanten auszubeuten: Das Urteil ist nämlich rechtskräftig!!

Arbeitsgericht Bielefeld, AZ: 3 Ca 2033/06

  • Gerichtsurteil 2

Na bitte: Geht doch! Ein Azubi schuftete ein Jahr lang als Praktikant und hoffte auf eine nachfolgende Lehrstelle. Die aber bekam er nicht. Das Gericht ließ den Azubi nicht im Regen stehen und befand, dass ein lächerliches Praktikentengehalt von ca. 1 EUR/h (200 EUR/Monat) sittenwidrig war für diese Tätigkeit. Der Arbeitgeber muss jetzt 10.000 EUR an den Praktikanten nachzahlen. Endlich hat ein Gericht jetzt für ausgebeutete Peraktikanten entschieden. Das Urteil fällte das Arbeitsgericht Kiel (Aktenzeichen 4 Ca 1187d/08). Der www.pferdewirtpruefung.de – Tipp: Jeder Praktikant, der sich am Ende seines Praktikums ausgebeutet und um einen Ausbildungsplatz geprellt fühlt, sollte so schnell wie möglich sich juristisch beraten lassen. Der Mut wird mit einer saftigen Nachzahlung belohnt! Übrigens: Arbeitsgerichtsverfahren sind in der ersten Runde gebührenfrei!

Gut haben es die Praktikanten, die bereits Mitglied der IG BAU  sind, da übernimmt die Pferdewirtgewerkschaft den Rechtsstreit und sorgt für die nachträgliche, gerechte Entlohnung. Und das alles zum Mindestbeitrag, der monatlich den Wert eines Hamburger Menüs hat.

 

Praktikum vor Berufsausbildung unzulässig

Folgenden Artikel schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 01.02.2001:

FRANKFURT(lhe). Ein der Berufsausbildung vorausgehendes Praktikum muß als Probezeit in das Ausbildungsverhältnis einbezogen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil festgestellt. Absolventen eines nicht in die Ausbildung einbezogenen Praktikums haben dagegen einen Anspruch auf ein reguläres Hilfsarbeitergehalt. In dem Prozeß hatte eine Schülerin gegen einen Reitstallbesitzer geklagt. Weil die Klägerin jedoch keine Zeugen für die von ihr behaupteten Arbeitsleistungen aufbieten konnte, mußte die Zahlungsklage trotz der für sie günstigen Rechtslage zurückgewiesen werden (Az: 5 Ca 2426/00).

Die junge Frau hatte mit dem Reitstall einen sechsmonatigen Praktikantenvertrag geschlossen, dem eine mehrjährige Ausbildung zur Pferdewirtin folgen sollte. Obwohl das Praktikum nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet werden sollte, wurde ihr in dieser Zeit lediglich ein Auszubildendengehalt zuerkannt. Bereits nach zwei Monaten beendete die Praktikantin ihre Tätigkeit und verklagte den Reitstall auf Gehaltszahlung für die geleistete Arbeit.

Laut Urteil darf einer Berufsbildung lediglich ein dreimonatiges Praktikum als Probezeit vorausgehen, das bereits als Teil des Ausbildungsverhältnisses zu gelten habe. Bei längeren Praktika ohne Einbeziehung in die Ausbildung müsse dagegen der reguläre Lohn für ungelernte Arbeitskräfte bezahlt werden, wenn diese Praktika mit tatsächlicher Arbeitsleistung und nicht nur mit dem Kennen lernen der Betriebsabläufe verbunden sind. Die Gerichtsvorsitzende verwies auf die entsprechenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.

Stimmen zum Urteil:

  • „Immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen!“
  • „Auch Praktikanten haben einen Anspruch auf Bezahlung und Sozialversicherung, mindestens so hoch wie bei Azubis.“
  • „Langfristige, unbezahlte Praktika sind unseriös und meist gesetzwidrig!“
  • „Langfristige Praktika mit anschließend versprochenem Berufsausbildungsvertrag erhöhen die Ausbildungszeit unzulässig!“
  • „Nie aus Pferdeliebe alle Bedingungen akzeptieren!“
  • Landwirtschaftskammer NRW: „Ein Praktikum vor dem Beginn der Berufsausbildung wird grundsätzlich von den Zuständigen Stellen nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet.“
  • „Ein Berufsfindungspraktikum ist gerade beim Beruf Pferdewirt ausgesprochen wichtig, sollte aber die Dauer der Sommerferien in aller Regel nicht überschreiten!“
  • IG BAU: „Meist kommen die jungen Leute zu uns, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Hätten uns die Betroffenen doch mal vorher angerufen … . Für unsere Mitglieder bieten wir natürlich einen kompletten Beratungsservice und, wenn alle Stränge reißen, kompetenten Rechtsschutz. Unsere Mitglieder lassen wir nicht im Regen stehen.“
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen: „Langfristige Praktika sind immer problematisch! Sie sind in Wirklichkeit nichts anderes als die Beschäftigung eines Hilfsarbeiters, der etwa mit dem doppelten Auszubildendenlohn eines Azubis entlohnt werden muss. Wendet sich ein langfristiger Praktikant, auch nachträglich, an ein Arbeitsgericht, ist der Chef immer 2. Sieger, es muss nachgezahlt werden!“
  • Genau drei Monate hat man hinterher Zeit, seine Forderungen aus einem langfristigen Praktikum einzufordern. Gut dran ist derjenige, der einen erfahrenen, starken Partner hinter sich stehen hat. Dann zahlt es sich aus, wenn man rechtzeitig vorher der zuständigen Gewerkschaft Bauen- Agrar- Umwelt beigetreten ist. Die Mitgliedschaft kostet nur wenige Euros im Monat und ist eine sinnvolle Investition auf dem Weg zum Pferdewirt.
  • Experten warnen vor „Praktikumskarriere“! Viele Jugendliche machen ein Praktikum nach dem anderen, in der Hoffnung, einen Fuß in die Tür eines Ausbildungsvertrages zu bekommen. Das aber liest sich schlecht im Lebenslauf, man ist einfach nur billige Arbeitskraft, eine „Praktikanten- Karriere“ ist deshalb nach Expertenmeinung (Karl- Heinz Minks, HIS) nicht ratsam. Der Bildungsexperte warnt, ein Praktikum nach dem anderen zu machen und in eine Art „Praktikumskarriere“ abzurutschen. Zukünftige Ausbilder werden sich nämlich fragen, warum der/die nicht gut genug war, gleich eine Ausbildung zu beginnen, sie vermuten hinter Dauer- Praktikanten oft Problembewerber!