Neue Leitlinien Pferdesport erschienen

Das must have für alle Pferdewirtazubns und Meisterschüler

Nach langen Diskussionen sind die neuen Leitlinien Tierschutz im Pferdesport erschienen. Damit präzisiert das Landwirtschaftsministerium das Tierschutzgesetz und nennt Eckpunkte, die für Pferde gelten sollen.

Die sog. Leitlinien sind zwar kein Gesetz, beeinflussen aber Gerichtsurteile und Sachverständigengutachten sowie Entscheidungen der Veterinärbehören maßgeblich, da die Leitlinien als Stand der Technik bzw. Gute Fachliche Praxis gelten.

Ihr tut gut daran, diese Leitlinien genau zu studieren, denn ganz sicher werden die Leitlinien auch die Prüfer der Abschlussprüfungen leiten und natürlich gehören diese Leitlinien, ganz besonders für professionelle Pferdeleute, zum Prüfungswissen in Pferdewirt- und Pferdewirtschaftsmeisterprüfungen.

Natürlich gelten die Leitlinien auch für alle Amateure und deshalb müsst Ihr die Leitlinien auch beim Unterricht einhalten und Euren Reitschülern im Theorieunterricht nahebringen. Und das geht natürlich am besten, wenn Ihr als Vorbilder vorweg geht.

Die Leitlinien Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten gelten wie bisher und zusammen mit den neugefassten Leitlinien Tierschutz im Pferdesport bilden beide Leitlinien eine Einheit, die Euer Verhalten im Umgang mit dem Pferd beeinflussen und beurteilen.

Hier findet Ihr die neuen Leitlinien Tierschutz im Pferdesport

Hier geht es zu den Leitlinien Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Und Tschüss

Die Probezeit nutzen, um den Schwarzen Schafen in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu entkommen.

Wehret den Anfängen: Vorbeugen ist besser als nachsorgen. Lasst Euch ausbilden und nicht ausbeuten.

In jedem Ausbildungsvertrag muss die Probezeit niedergeschrieben sein. Das Gesetz bestimmt: Wenigstens 1 Monat, maximal 4 Monate.

Es gibt gute Gründe, die Probezeit in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu nutzen:

  1. Der Ausbildungsvertrag ist nicht vom Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben.
  2. Dir wurde keine Kopie des Ausbildungsvertrages ausgehändigt, der von Dir, dem Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben ist.
  3. Du hast keine sachliche und zeitliche Gliederung für Deine Ausbildung ( persönlicher Ausbildungsplan) zusammen mit Deinem komplett unterschriebenen Ausbildungsvertrages erhalten. Bedenke: Eine einfache Kopie des Ausbildungsrahmenplans aus der Verordnung Pferdewirt ist keine auf Dich abgestellte sachliche und zeitliche Gliederung (persönlicher Ausbildungsplan) Deiner Ausbildung.
  4. Dein Ausbildungsbetrieb besitzt keinen Ausbilder mit einer Ausbildungseignung. Tipp: Im Zweifel und bei jedem Ausbilderwechsel immer bei der Zuständigen Stelle anrufen und fragen! Du läufst sonst Gefahr, dass Deine Ausbildung nicht anerkannt wird und Du keine Abschlussprüfung machen darfst!
  5. Dein Ausbilder ist nur selten im Ausbildungsbetrieb.
  6. Du besuchst nicht regelmäßig die Berufsschule. Tipp: Du hast ein Recht zum Berufsschulbesuch, egal wie alt Du bist und welche Vorbildung Du hast!
  7. Ein sechsstündiger Berufsschultag ersetzt nicht einen kompletten Arbeitstag, obwohl das vom Gesetz so vorgeschrieben wird.
  8. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeit wird nicht eingehalten.
  9. Überstunden werden ständig angeordnet und Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  10. Arbeit an Sonn- und Feiertagen werden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  11. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Urlaubstage.
  12. Du erhältst keine schriftliche Lohnabrechnung.
  13. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Entlohnung.
  14. Du bekommst nicht vom Ausbildungsbetrieb die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt: Reithelm, Sturzweste, Sicherheitsschuhe, Reitbekleidung, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzbekleidung, usw.
  15. Du bist nicht gesetzlich krankenversichert.
  16. Du erhältst keinen regelmäßigen Reit- bzw. Fahrunterricht. Bedenke: Unterricht, der nur ein mal in der Woche stattfindet ist nicht ausreichend!

Jeder einzelne Punkt alleine kann erfahrungsgemäß schon ausreichen, sich von einem Schwarzen Schaf in der Berufsausbildung zu trennen, denn deren Tricks gleichen sich auffallend. Die Wahrscheinlich, einem Schwarzen Schaf auf dem Leim gegangen zu sein, der/die Dich ausnutzt und nicht ausbildet, ist sehr groß.

Warum musst Du im Beruf Pferdewirt*in besonders vorsichtig sein?

Schwarze Schafe sind in der Pferdewirtschaft nicht selten. Die suchen Dich als billige Arbeitskraft, denn Auszubildende erwirtschaften dem Betrieb in aller Regel einen ordentlichen Gewinn. Mit Auszubildenden in den Pferdebetrieben kann man richtig Kasse machen! Viele Auszubildende fallen auf diese „Ausbilder“ herein und jeder zweite Azubi schmeisst auch aus diesen Gründen vor der Prüfung völlig enttäuscht die Berufsausbildung hin. Es gibt leider nur sehr wenige Zuständige Stellen, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildung befragen (feed back), so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Und das Ergebnis: Ganz miese Noten für die Ausbildungsbetriebe!

Drei Jahre ackern ohne Ende und dann durch die Prüfung fallen, weil es keine Ausbildung gab. Und hinter Deinem Rücken sagen die Schwarzen Schafe dann noch: Die war einfach nur faul.

Heftet Euren Schwarzen Schafen diesen Zettel an die Tür. Hinterher geht es Euch besser und niemand vermiest Euch den Beruf Pferdewirt. Und dann sucht Ihr Euch in aller Ruhe einen echten Ausbildungsbetrieb.

Damit Dir diese Tortur erspart bleibt, nutze die Liste mit den Tricks der Schwarzen Schafe und nutze vor allem die Chance, völlig komplikationslos innerhalb der Probezeit zu gehen. Du kannst Dich umdrehen und gehen. Ohne Kündigungsfrist, ohne Schadenersatz, ohne Konsequenzen. Und dann suchst Du Dir einen wirklichen Ausbildungsbetrieb. Schlechtes Gewissen? Müsst Ihr nicht haben, seid froh, dass Ihr den Schwarzen Schafen entkommen seid, die, die Euch ausbeuten und Euch den Beruf vermiesen.

Schluss mit Lustig

Die (er)nüchternen Zahlen der Berufsbildungsstatistik

Lasst Euch nicht täuschen: Die Wirklichkeit in vielen Pferdebetrieben ist ernüchternd.

Die Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge ist nach wie vor in der Pferdewirtschaft extrem hoch und behält einen unrühmlichen Spitzenplatz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Situation in der Berufsausbildung zum Pferdewirt/in ist weiterhin prekär.

Nahezu die Hälfte der Pferdewirtazubis haut vor der Prüfung frustriert in den Sack und hat schlichtweg die Nase voll von diesem Beruf. Wer immer noch behauptet, das liegt an der rosa- roten Bille der Wendy- Mädels, der/die verkennen, dass die allermeisten Azubis zahlreiche Praktika vor dem Ausbildungsbeginn gemacht haben und durchaus in der läge sind, richtig hart zu arbeiten. Nur wer die dann auch noch überfordert, der provoziert den Ausbildungsabbruch. Das Tragische daran ist, dass junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens lernen müssen, dass sie eigentlich nur Opfer von maßlosen Chefs werden. Was lernen sie? Nicht den Beruf Pferdewirt, sondern dass Berufsleben doof ist.

Irgendwann werden die Chefs alleine misten, denn die Ausbildungsbedingungen sind ganz offensichtlich im Jahr 2019 nicht besser geworden. Besondere Vorsicht ist in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service angeraten, denn ganz offensichtlich gehen immer mehr Betriebe dazu über, diese Fachrichtung zu missbrauchen, indem sie leider die Fachrichtung Pferdehaltung und Service als Fachrichtung Pferdemister/in umwandeln. Entsprechend groß sind die Klagen der Azubis in dieser Fachrichtung. Alles unter den Augen des Berufsstandes und der Zuständigen Stellen.

neu abgeschlossene Verträge
2019
vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge
2019
Auflösungs-quote
AnzahlAnzahl%
alle Pferdewirt-
Azubis in D
71733947,3 %
Werker /Fachpraktiker12650,0 %
Pferdehaltung & Service35716847,1 %
Zucht632742,9 %
Kl. Reitausbildung2019346,3 %
Rennen18950,0 %
Speziell. Reitweisen271555,6 %
ohne Fachrichtung392153,8
Quelle: Berufsausbildungsstatistik 2019, Statistisches Bundesamt: Fachserie 11, Reihe 3 -2020

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Fachrichtungmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblich
20152016201720182019
Klassische Reitausbildung4824636210332163319530171
Pferdehaltung & Service3934542372393273633033324
Pferdezucht186396315751257954
Pferderennen921312012312612
Spezialreitweisen627627336033027
alle Pferdewirte12970296684906668462778639

Quelle: Berufsausbildungsstatistik 2019, Statistisches Bundesamt: Fachserie 11, Reihe 3 -2020

Alle, die überlegen, eine Berufsausbildung zum Pferdewirt/in zu machen, sollten bedenken, dass die Hälfte aller Auszubildenden entmutigt, enttäuscht und frustriert die Ausbildung aufgibt. Nur weg! Und die, die durchhalten, die haben so viel Durchhaltevermögen, um wenigsten mit einer Abschlussprüfung die Ausbildung zu beenden. Seid nicht so naiv, zu glauben, dass es immer nur die anderen betrifft, die mit Tränen in den Augen die Ausbildung abbrechen. Manchmal kann man verstehen, wenn Eltern sagen, Mensch Mädel, lerne was Vernünftiges. Denkt mal darüber nach.

Der Blog zur Sommerdürre

Die Sommerdürre schlägt zu. Das Grundfutter wird in vielen Regionen knapp. Der passende Blog zum Thema ist eingerichtet: www.pferdegruenland.de
Hier habt Ihr die Möglichkeit Euch mit anderen Pferdehaltern auszutauschen. Nur gemeinsam gelingt es, sich erfolgreich auf den Klimawandel einzustellen und die Grundfutterversorgung unserer Pferde in Zukunft sicherzustellen.

Probleme mit der schriftlichen Prüfung

n.n. (dem admin bekannt), 16.07.2020

Seit einigen Wochen schaue ich immer mal wieder auf Ihrer Homepage vorbei – aus gegebendem Anlass, mein Sohn hatte gestern seine schriftliche Prüfung im Bereich Service und Haltung und hat leider im Bereich Betriebsorganisation eine 5 geschrieben, die er nicht mehr hätte kriegen dürfen.

Weil er ja nun noch eine Chance in der mündlichen Prüfung hat, würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Als Prüfungsaufgabe sollte ein Reitpaltz geplant werden. Mein Sohn hat ein Ebbe-Flut-System beschrieben, wie er es mt seinem Ausbilder geübt hatte, und bekam gesagt, das sei völlig am Thema vorbeigegangen. Weil nun auch der Ausbilder ratlos ist: denken Sie, dass für die Prüfer ausschließlich Anlagen mit 3-Schicht-System gelten? Oder wie kann er es in der mündlichen Prüfung (deutlich) besser machen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

n.n. (dem admin bekannt), 15.07.2020

Zunächst einmal Danke und Respekt für Ihre Website pferdewirtpruefung.de – sehr hilfreich!! 

Mein Sohn hat leider die Prüfung zum Pferdewirt Haltung und Service (in Hessen) nicht bestanden und soll nun in die mündliche Nachprüfung. Da er im Abschnitt Betriebsmanagement eine fünf geschrieben hat, werden nun die Prüfungsthemen wohl nochmal genauer abgefragt. Eines der Themen war „plane einen Reitplatz für Deinen Reiterhof inkl. Verkehrslage, Bodenprofil, Unfallverhütung…“ (ich habe das jetzt mal verkürzt zusammengefasst). Dazu ist in der Literatur und auch in seinen Berufsschulunterlagen eher wenig konkretes und umfassendes zu finden. 

Kennen Sie eine Quelle, in der man dazu recherchieren könnte? 

Dietbert Arnold, 16.07.2020

Eure Fragen werde ich einmal gemeinsam beantworten. Scheint fast so, als ob Ihr aus der selben Ecke kommt. Ich denke, Ihr wisst, dass ich nichts zu dieser Prüfung und diesem Prüfungsausschuss sagen kann. Dennoch versuche ich, Euch mit generellen Infos zu versorgen, damit Ihr gut informiert seid und die Situation einschätzen könnt. Dann will ich mal loslegen:

Grundsätzlich kann nicht jeder Lerninhalt der Verordnung abgeprüft werden, sonst wäre die Prüfung an sieben Tagen der Woche. Also wird exemplarisch geprüft und der Prüfungsausschuss legt zu jeder Prüfung neu fest, welche Inhalte geprüft werden. Weil auch die Prüfer wissen, dass lediglich exemplarisch geprüft wird, werden normalerweise nicht die selben Inhalte schriftlich und mündlich abgeprüft. Das wäre auch pädagogisch nicht wünschenswert, weil die Prüfer haben nicht das Interesse eine Wissenslücke zwei mal zu entdecken und zu „bestrafen“.

In der Prüfung, sowohl schriftlich als auch mündlich, soll nach Verordnung festgestellt werden, ob die berufliche Handlungsfähigkeit eines Pferdewirtes*in vorhanden ist. Deshalb sollen Prüfer keine Fragen stellen, sondern nur berufstypische Aufgaben formulieren. Etwa so, wie es der Chef im Betrie auch tut, wenn er Aufgaben an eine Fachkraft vergibt. Diese Aufgaben sind in einer vorher festgelegten Zeit zu bearbeiten. Bearbeiten bedeutet, eigenständig zu planen, durchzuführen und das Arbeitsergebnis selber zu beurteilen. Während der Aufgabe arbeiten die Prüflinge völlig selbständig. Es ist völlig normal und auch erwünscht, dass Prüflinge zu eigenständigen Lösungen kommen. Die Prüfer beurteilen die drei Teile (Planung, Durchführung, Überprüfung) nach dem Kriterium, ob die berufliche Handlungsfähigkeit eines ausgelernten Pferdewirtes*in vorhanden ist. Entscheidend sind für die Prüfer die Fragen: Ist die Aufgabe fachlich korrekt gelöst? Ist die Aufgabe zeitlich angemessen erledigt? Ist die Aufgabe in einem realistischen Aufwand (Arbeitsmittel, Personal, Kosten, usw.) erledigt und ist die Aufgabe kritisch überprüft worden. Alleine aus dieser, meiner Beschreibung wird deutlich, dass eine Aufgabenlösung variantenreich sein kann. Dieses ganze Verfahren heißt handlungsorientierte Prüfung und hat seit vielen Jahren die Prüfungsfragen abgelöst. Nur alle halten sich nicht dran. Natürlich muss die Aufgabe korrekt befolgt werden, so wie im wahren Leben auch. Thema verfehlen ist nicht gut, in der Prüfung und im Betrieb. Wenn es Probleme mit der Interpretation der Prüfungsaufgabe gibt, dann haben Prüflinge das gute Recht, in das Prüfungsprotokoll zu sehen. Nach Einsicht in das Prüfungsprotokoll ist eigentlich gut zu beurteilen, ob die Aufgabe inhaltlich korrekt bearbeitet wurde und dann die berufliche Handlungsfähigkeit vorlag. Bei einer schriftlichen Prüfung sollte das sicher zu beurteilen sein. Ihr habt natürlich, wie bei jeder Verwaltungsentscheidung in einer Demokratie, das Recht, Widerspruch einzulegen.

Nun noch zu der Frage, was ist denn fachlich korrekt. Das ist wie in jeder Branche die Frage nach der guten fachlichen Praxis (landwirtschaftlicher Begriff) oder dem Stand der Technik/ Wissenschaft. Außenseitermeinungen sind in der Abschlussprüfung nicht gefragt. Bei Reitböden könnt Ihr davon ausgehen, dass folgende Veröffentlichung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung der Standard ist: Orientierungshilfen Reitanlagen- & Stallbau, FN- Verlag

Ich hoffe sehr, dass ich Euch ein wenig weiterhelfen konnte und bloß keine Panik vor der weiteren Prüfung. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass die Noten erst ganz zum Schluß genannt werden sollten. Ich weiß, das das Vor- und Nachteile hat.

Wenn noch was ist, meldet Euch gerne

Der Klimawandel ist da. Auch in der Pferdehaltung.

Immer öfter folgt in den letzten Jahren einem trockenem Frühjahr mit Sommertemperaturen ein langer, heißer Sommer mit Dürreperioden. Für Urlauber eine tolle Sache, Pferdehalter aber haben Sorgenfalten im Gesicht, denn es kommt in vielen Regionen in Deutschland zu drastischen Ertragseinbußen beim Grundfutter von bis zu 70%. Da auch die rinderhaltenden Landwirte weniger Grundfutter ernten, ist die Versorgung der Pferde mit Grundfutter nicht mehr sicher.

Und der Klimawandel schreitet unerbittlich fort. Bisher sind die Jahres- Durchschnittstemperaturen in Deutschland um 1° gestiegen, der Deutsche Wetterdienst DWD geht von einer weiteren Steigerung um 1° in den nächsten 10 Jahren aus.

Was sind denn schon 1° oder 2° mehr oder weniger tragisch? Was machen denn in der Praxis 20° oder 22° wirklich aus? Um die Klimaveränderungen wirklich richtig einschätzen zu können, hilft der Blick in die Erdgeschichte:

In der Hochzeit der letzten Eiszeit lag die globale Durchschnittstemperatur nur 4° – 6° niedriger als in diesem Jahrhundert. Bereits jetzt ist die Durchschnittstemperatur um mindestens 1° erhöht und wird in ca. 10 Jahren im 2° erhöht sein. Sind wir auf dem Weg in eine Wüstenzeit? Steppenklima ist in 10 Jahren wohl erreicht.

Als vor 20.000 Jahren während der Hochzeit der Eiszeit Nordeuropa und Norddeutschland mit einer drei Kilometer dicken Eisschicht überzogen war, betrug die globale Jahresdurchschnittstemperatur nur 4° bis 6° weniger als heute. Wenn also ein Minus von 4°- 6° eine Eiszeit auslöst, dann sind wir mit einem Plus von 1° – 2° auf dem Weg in Richtung Wüste, mindestens aber in Richtung Steppe.

Wenn es um Klimaveränderungen geht, dann gibt es üblicherweise immer Leute die den Klimawandel leugnen und andererseits Menschen, die heillos übertreiben. Wem soll man den nur glauben? Dieses Dilemma löst der ganz neue Band 12 der Edition Pferdewirtprüfung -Pferdegrünland im Klimawandel-. Dieses Buch nennt seriöse, wissenschaftliche Quellen (z.B. Deutscher Wetterdienst, Helmholtz Gesellschaft) und befähigt alle Pferdehalter, sich selber über die Folgen des Klimawandels in seiner Region zu informieren. Das ist die Voraussetzung, sich rechtzeitig vor den nächsten Dürreperioden über geeignete Strategien zur sicheren Versorgung ihrer Pferde mit Grundfutter zu befassen. Eines jedenfalls ist sicher: Das Corona- Virus wird mit Sicherheit bezwungen, der Klimawandel ist bereits da und wird sich noch stärker in den nächsten Jahren auswirken. Wie groß die Folgen des Klimawandels sind, zeigt sich beim großflächigen Waldsterben. Die Bäume in vielen Regionen in Deutschland sind im Trockenstress, das Grundwasser hat historische Tiefststände.

Arnold: Pferdewirtprüfung (Bd.12) -Pferdegrünland im Klimawandel-, Norderstedt 2020, (Books on Demand), ISBN 9783751936699, im regionalen Buchhandel, vielen Onlineshops und beim Verlag bod.de

Es ist höchste Zeit, sich jetzt mit dem Klimawandel in der Pferdehaltung auseinanderzusetzen. Vorsorgen ist besser als Nachsorgen. Dabei kann der neue Band 12 der Edition Pferdewirt -Pferdegrünland im Klimawandel- helfen. Wenn es an Grundfutter mangelt und Heu unbezahlbar wird, dann ist es zu spät.

Das übergeordneten Lernziel Nachhaltigkeit steht in dem Rahmenlehrplan der Schule und fordert eine Beschäftigung auch mit dem Thema Klimawandel. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN), unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland, zur Transformation für eine nachhaltige Entwicklung fordert die Ausbilder und Lehrer in der Berufsausbildung auf, die 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung im Unterricht zu berücksichtigen. Das lässt sich gut kombinieren mit dem Politik-, Deutsch- und Fachunterricht. Deshalb zögert nicht in der Berufsschule vorzuschlagen, euch mit dem Klimawandel zu beschäftigen. Der neue Band 12 ist dafür eine ideale Grundlage.

Die UN Agenda 2030: Die 17 Ziele für eine Transformation zu einer nachhaltigen Entwicklung der Welt. Mehr unter 17ziele.de

Keine Chance auf „schöne Zukunft“ als Pferdewirt*in?

Lisa, 19.06.2020

Mein Name ist Lisa und ich habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Beruf des Pferdewirts auseinander gesetzt und dabei auch Ihre Seite hoch und runter gelesen.


Ich werde demnächst 27, habe Abitur und eine Lehre zur Industriekauffrau gemacht. War danach viel auf Reisen und arbeitete in der Gastro.Ich reite mit Unterbrechung seit meinem siebten Lebensjahr und bin nun seit einigen Jahren im Westernreiten zu Hause.

Nur weil man/frau Pferde mag, darf das nicht zu lebenslanger Armut führen.


Da ich es im Büro absolut nicht aushalte und die Gastro mir zwar Spaß macht, aber mich doch nicht so sehr erfüllt wie ein Tag voller Stallarbeit, Weidezaunreparatur und Training, bin ich gerade sehr schwer mit mir am hadern, ob ich nicht doch noch eine Ausbildung zur Pferdewirtin Spezialreitweisen machen soll.


Ich kenne die Arbeit im und um den Stall, den Umgang mit Pferden und den dazugehörigen Menschen schon relativ gut und weiss, wie der Alltag im Stall aussieht. Ich bin körperliche Arbeit und unkonventionelle Arbeitszeiten gewohnt und das macht mir auch meistens nichts aus. Deswegen denke ich, dass ich nicht mit der „Rosaroten Brille“ auf die ganze Sache blicke.
Ich hatte eigentlich den Plan mir im Laufe der kommenden Monate 2-3 Höfe zu suchen, auf denen ich ein Praktikum absolvieren kann.


Nur leider schrecken mich die zahlreichen Berichte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen, mangelnde Ausbildungsqualität und das unterirdische Gehalt wirklich ab.


Ich weiss, dass es immer schwarze Schafe gibt und mangelnde Wertschätzung überall mehr Regel als Ausnahme ist. Doch in der Pferdewirtschaft scheint das ja gewaltige Ausmaße anzunehmen.


Um die Ausbildung selber mache ich mir dabei nicht mal so viele Sorgen. Hier habe ich auch durch meine Reitlehrerin einige Kontakte von guten Ställen. Nur habe ich den Eindruck, dass eine Übernahme nach der Ausbildung in dieser Branche so gut wie nie vorkommt.


Ich bin durchaus motiviert und gewillt zu lernen und mich einzusetzen und auch 120% zu geben. Allerdings möchte ich mir doch gerne wenigstens eine kleine Wohnung und ein Auto leisten können, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe. Und ich möchte auch keine zweijährige Ausbildung machen um danach als bessere Stallhilfe zu enden…


Gibt es denn wirklich so gar keine Chance auf halbwegs angenehme Berufsperspektiven nach der Ausbildung, wenn man nicht gerade das Glück hat den Familienbetrieb übernehmen zu können oder das nötige Kleingeld für was eigenes hat?


Ich hoffe, Sie können mir doch noch ein wenig Hoffnung machen!
Bis dahin ein schönes Wochenende und liebe Grüße,
Lisa … (dem Admin bekannt)

Dietbert Arnold, 20.06.2020

Hallo Lisa,

Du beschreibst das Dilemma ausgesprochen genau. Ein toller Beruf, leider sind die Arbeitsbedingungen genau das Gegenteil. Dazu kommt das sehr oft wenig wertschätzende Verhalten der Chefs*innen. Deshalb sage ich ja immer, auch wenn mich dafür viele Betriebsleiter beschimpfen, dass die Branche ihren eigenen Beruf auf Dauer ruiniert.

Traumhafte Pferde dürfen keinesfalls den realistischen Blick auf den Beruf Pferdewirt*in verhindern.

Auch nach der Berufsausbildung wirst Du in aller Regel nicht mehr als den Mindestlohn bekommen. Mit dem Gehalt eines Pferdewirtes*in wirst Du nicht eigenständig leben können, im Alter wirst Du zum Sozialfall. Wenn Du realistisch rechnest, dann bezahlen die Betriebe nicht einmal den Mindestlohn. Auf dem Papier schon, da steht dann 40h und € 9,35. In Wirklichkeit wirst Du 50 -60 h arbeiten ohne jeden Lohnausgleich. Und siehe da, der Mindestlohn wird unterschritten: €7,48 – 4,67. Du verstehst jetzt, warum die Arbeitgeber im Pferdebereich das alles ganz prima finden.

Warum sind so viele Menschen bereit, sich so mies behandeln zu lassen, warum arbeiten die für einen Schülerlohn? Meine Erfahrung ist, dass das aus zwei Gründen funktioniert: 1. In der Branche arbeiten zu 90% Frauen und die lassen sich das mehrheitlich gefallen. Männer wehren sich eher. 2. Weil Frauen wesentlich mehr Verantwortung gegenüber den Tieren übernehmen, sind sie bereit, dieses Leid zu ertragen, nur wenn es den Tieren gut geht. Um es anders zu sagen: Die Frauen sind viel zu lieb und verantwortungsbewusst und genau das nutzen die Chefs hemmungslos aus.

Tatsache ist, dass immer öfters jungen Leuten, die eine riesige Freude an dem tollen Beruf haben, bereits während der Ausbildung oder spätestens nach der Abschlussprüfung in den Sack hauen. Die Arbeitswirklichkeit mit ihren maßlosen, wenig wertschätzenden Chefs haben ihnen den Spaß an ihrem Beruf kaputt gemacht. Das Strahlen in den Augen ist weg. Selbst diejenigen Pferdewirte*innen, die für besonders herausragende Leistungen geehrt werden, kehren zu großen Teilen dem Beruf den Rücken.

Was würde ich denn nun meinen Kindern raten? Da wir keinen eigenen Betrieb haben, würde ich sagen, dass sie die Finger vom Beruf Pferdewirt*in lassen sollen. Befürworten könnte ich eine Berufsausbildung, bei Dir zwei Jahre, nur, wenn es der Einstieg in einen Beruf im Pferdebereich ist. Also vor der Berufsausbildung muss klar sein, dass sie nur ein Zwischenschritt ist, hin z.B. zu weiterer Aus- und Fortbildung. Denkbar wäre ein landwirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium. Ebenfalls ist es möglich, ein Lehramtsstudium zu machen. Das sind jetzt nur ganz wenige Facetten, die zeigen sollen, dass eine Kombination, Praxiserfahrungen als Pferdewirt*in und Theorieausbildung durchaus dazu führen kann, einen menschenwürdigen Beruf mit und über Pferde zu erwerben, von dem ein eigenständiges Leben möglich ist. Wenn, so würde ich weiter meinen Kindern raten, sie kein geeignetes Ziel im Bereich Pferdewirtschaft sehen, dann Finger weg!

Und dann dann gibt es da noch einen generellen Rat, den ich nach meiner großen Berufserfahrung in der Ausbildung von Pferdewirten*innen machen möchte: Immer dann, wenn es möglich ist, wenn es finanziell und schulmäßig klappen kann, dann solltet niemand auf ein Studium verzichten. Welche Tätigkeit dabei nachher herauskommt, ist egal. Ich weiß nicht nur von ganz vielen Meisterschülern*innen, dass sie hinterher es bereut haben, nicht studiert zu haben, obwohl die Möglichkeit gewesen wäre. Es ist übrigens ganz interessant, dass die eigenen Kinder der Betriebsleiter sehr oft studieren, wobei sie bei Gesprächen immer wieder betonen, dass schließlich nicht alle studieren können, es überhaupt nicht genug Stellen für Studienabsolventen gibt und schließlich auch gutes Personal die Pferde versorgen muss. Gemeint ist da eher das Misten und das Satteln beim Turnier.

Du, Lisa, kennst jetzt meine private Meinung über einen tollen Beruf, der mir immer mehr Sorgen bereitet.

Was Du tun sollst? Das musst Du entscheiden. Bedenke aber, das Leben ist noch ziemlich lang und langandauernder Frust zermürbt. Macht nicht gesund, geschweige denn glücklich.

Du machst das schon Lisa!

Ich finde keinen Ausbildungsplatz!

n.n. (dem admin bekannt), 29.04.2020

Sehr geehrter Herr Arnold, auch heute habe ich wieder mit Begeisterung auf Ihrer Internetseite „Pferdewirtpruefung.de“ alles zu diesem Beruf gelesen. Ich habe mich schon vor ein paar Jahren für diesen Beruf interessiert, habe aber in der Zwischenzeit eine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel absolviert. 


Mein Wunsch ist es bis heute aber noch, diese Ausbildung zu machen, da ich gerne in diesem Bereich arbeiten möchte. 


Zur Zeit absolviere ich den Fernkurs „Futtermittelberater für Pferde“ & „Trainer C Lizenz (Vorbereitung auf den Sachkundenachweiß Pferdehaltung & Auffrischung zum Pferdesport) am DelSt Institut. Weiterhin absolviere ich momentan den Bodenarbeitstrainer Modul B & die ganzheitliche Pferdeheilpraktik bei Frau Schmidt Saalmüller (Curaequus). 
Ich kann den Basispass Pferdekunde, das kleine Hufeisen & den Bodenarbeitstrainer (Basisseminar) nachweisen. 

Ich hatte bereits schon einmal Kontakt zu Frau Karrenbrock aufgenommen, die eine Jobvermittlung für Pferdeberufe anbietet, ich hatte ihr bereits schon einmal gesagt, dass ich gerne eine Ausbildung machen möchte (möglichst in der Nähe von meinem Wohnort). Sie hatte mir gesagt, sie hat mir Ihre Internetseite sehr empfohlen.


Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich schwierig eine Ausbildung zu finden. Ich wohne in Haselünne und habe die umliegenden Unternehmen angeschrieben und mich beworben. Leider habe ich bisher von fast allen Betrieben eine Absage. 


Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit, wie ich in diesem Bereich hauptberuflich arbeiten kann.? Ich würde den Fokus meiner Ausbildung auf den Schwerpunkt Haltung & Service setzen wollen. 


Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Die Ausbildungsstätten aus den Anzeigen der LWK habe ich bereits genutzt, leider auch hier nur Absagen. 
Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. 
Freundliche Grüße

Dietbert Arnold, 29.04.2020

Liebe n.n.,

eigentlich berichten mir die Ausbilder, dass sie nicht genügend Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz bekommen und oftmals Ausbildungsplätze frei bleiben. Das hatten wir schon mal anders. Im Augenblick haben die Ausbildungsplatzbewerber/innen die vorteilhafte Position und können sich tatsächlich eine Stelle unter mehreren aussuchen.

Das scheint bei Dir nicht so zu sein. Deshalb solltest Du Dich fragen, warum Du nur Absagen bekommst? Lasse uns mal zusammen überlegen:

  1. Du suchst nur in direkter Nähe zu Deinem Wohnort. Das ist problematisch. Im Beruf Pferdewirt sind die Ausbildungsbetriebe verhältnismäßig dünn gesät, deshalb wird allgemein geraten, eine freie Ausbildungsstelle überregional zu suchen. Bei den wenigen Betrieben in Deinem Umkreis kann es durchaus möglich sein, dass Du zufällig nur auf Betriebe triffst, die bereits Ausbildungsstellen besetzt haben. Auch solltest Du bedenken, dass Du so kleinräumig kaum Möglichkeiten hast, nach geeigneten und nach nicht geeigneten Betrieben auszuwählen. Vergiss bitte nicht, dass es eine Menge Schwarze Schafe gibt, die es gilt auszufiltern. Wichtig ist dann bei den geeigneten Betrieben diejenigen herauszufinden, bei denen die Chemie stimmt. Gerade im Beruf Pferdewirt hängt man oft dich beieinander und da bedarf es schon einer bestimmten Sympathie/ Verständnis/ Toleranz zueinander.
  2. Deine von Dir belegten Kurse sind, ich bin nicht für besonders diplomatische Aussagen bekennt, dafür aber eher für ehrliche Meinungen, mehr oder weniger Mickey- Mouse Diplome, die mehrheitlich dazu geeignet sind, den Anbietern das Leben zu finanzieren. Diese Weiterbildungen sind keinesfalls professionell. In die professionelle Pferdehaltung willst Du aber rein. Ich hätte da so eine Ahnung, dass professionelle Betriebsleiter/ Ausbilder eher verschreckt sich abwenden, weil sie befürchten da so eine anstrengende Pferdetante als Pflegefall in den Betrieb zu bekommen. Nicht böse sein mit mir, ich schreibe nur, wie es sein könnte und nicht, was ich über Dich denke. Das ist mir ganz wichtig, aber ich weiß ein wenig wie die Ausbilder so ticken.
  3. Ohne ein Praktikum, aber nicht länger als 2 – 3 Wochen, wird in den allermeisten Fällen kein Azubi eingestellt. Wie schon gesagt, es muss auf beiden Seiten ja passen. So ein Praktikum ist praktisch eine Ausbildungsplatzbörse. Gleichzeitig kann Dir ein Praktikum die Frage beantworten, ob Du in diesem Beruf überhaupt glücklich wirst oder es bei dem Traum besser bleibt. Also: Traumberuf oder Albtraum?
  4. Suche Betriebe ganz gezielt, also passgenau aus. Nehmen wir einmal an, Du suchst einen Betrieb mit alternative Ausbildungsmethoden, biologischem Anbau und sensiblen Ausbildern, dann musst Du Dich nicht gerade in einem Betrieb bewerben, bei dem reihenweise Turnierpferde auf Auktionen vorbereitet werden. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Und es gibt Regionen, da sind mehr diese und mal mehr jene zuhause.
  5. Haselünne ist nun nicht so die ganz große Pferderegion mit vielen Betrieben. Da könnte es sinnvoller sein, mal in das Münsterland zu schauen. Da gibt es schon mehr Alternativen.
  6. Vielleicht liegt es ja auch an Deiner Art sich zu bewerben. Zu viel Wendymädel? Zu alternativ? Zu lang? Zu wenig aussagefähig? Zu wenig professionell für den Pferdebereich? Da gibt es jetzt wieder ganz viele Möglichkeiten und Du darfst keinesfalls darauf schließen, dass ich denke, dass das für Dich zutrifft. Frage Dich ehrlich und sonst machst Du einen Haken hinter diese Checkliste.
  7. Bei persönlichen Vorstellungen beurteilen Dich die Ausbilder. Das machen wir alle und dabei kann es zu Vorurteilen kommen, die einen Ausbildungsvertrag verhindern? Zu doll geschminkt? Keine Pferdekleidung? Körpergewicht? Sportlichkeit/ Kondition? Zu wenig auf den Betrieb vorbereitet? Zu wenig auf die Ausbildung vorbereitet? Schulnoten? Familienstand? Kinder? Routine im Umgang mit dem Pferd? Angst? Ansprüche? Auch hier gibt es wieder massenhaft Gründe, die es zu erkunden gilt. Nehmen wir an, Du sagst, ich möchte nicht mehr als 40 h in der Woche arbeiten, weil …, dann fällt bei vielen Ausbildern gleich eine Klappe. Jetzt darfst Du aber nicht daraus lernen und sagst, nur weil Du die Ausbildung machen möchtest, dass Dir Überstunden wurscht sind. Das geht schief, weil so lange kannst Du Dich nicht verstellen. Nein, wenn ein Betrieb dann Dich ablehnt, dann sei froh, dass Du da nicht reingeraten bist. Also Absagen haben auch Vorteile.
  8. Haben die Absagen was mit Corona zu tun?

Du fragst, ob es Alternativen zur Berufsausbildung gibt. Die meisten Alternativen sind mit einem Studium verbunden. Was auf jeden Fall nicht funktioniert sind diese ganzen privaten „Ausbildungen“, die nur die Anbieter glücklich machen und die so viele Kunden haben, weil sie suggerieren, einkömmliche Alternativen im Pferdebereich zu schaffen. Das ist nicht so. Lasse Dir das nicht vorgaukeln.

Ja, das sind so meine Gedanken, wenn es um Deine Ausbildungsplatzsuche geht. Und noch einmal, ich schreibe das alles, ohne Dich zu kennen und deshalb ist keine Aussage persönlich zu nehmen. Aber das weisst Du wohl. Ich drücke Dir die Daumen!

Corona- Pandemie: Hinweise der Gesetzlichen Unfallversicherungen

Informationen für Unternehmen zu Coronavirus SARS-CoV-2

Stand 12.03.2020

Von China ausgehend breitet sich derzeit das neue Coronavirus SARS-CoV-2 aus. Die damit einhergehende Erkrankung wird als Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) bezeichnet. Die schnell steigenden Fallzahlen betreffen inzwischen viele europäische Länder und auch Deutschland. Insgesamt weist die Entwicklung der Fallzahlen und Infektionsraten eine hohe Dynamik auf.

Organisatorische oder individuelle Schutzmaßnahmen in Unternehmen, die über Regelungen zu rückkehrenden Beschäftigten oder persönlichen geschäftlichen Kontakten hinausgehen, er- geben sich aus den Vorgaben der unten aufgeführten Institutionen. Bei Risikobewertung sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen sollte der Betriebsarzt/die Betriebsärztin beteiligt werden. Folgende Informationen und Quellen sind für Unternehmen sinnvoll:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu dem Thema Informationen zu- sammengefasst (Link 1) und gibt Hinweise für betriebliche Pandemiepläne (Link 2) 

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/neuartiges-coronavirus-2019- ncov/index.jsp

https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/biologisch/pandemieplanung/index.jsp

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) hat zu Mundschutz und Handhygiene Informationen bereitgestellt. Besonderer Wert ist auf eine angemessene Handhygiene und Husten- und Nies-Etikette sowie einen entsprechenden Abstand zu legen 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Das Robert Koch-Institut (RKI) liefert die Daten zu Fallzahlen, Krankheitsdefinition und Umgang mit möglicherweise infizierten Personen 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Eine Beurteilung der aktuellen Situation in Deutschland findet sich auf den Seiten des Bundes- ministeriums für Gesundheit


https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Bei Auslandsreisen (z.B. Fahrten zu Turnieren, etc.) sind die tagesaktuellen Hinweise auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes hilfreich

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Die aktuelle Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Vorgaben für Schutz- maßnahmen und Reisempfehlungen finden Sie hier:

https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019


Tipps der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen zur betrieblichen Pandemieplanung

Betriebe haben zum Schutz ihrer Mitarbeiter eine Gefahrenalalyse und eine betriebliche Pandemieplanung zu erstellen und deren Umsetzung zu garantieren:

  1. Vorbereitet sein
  2. Ansprechpartner/ Verantwortliche benennen
  3. Beschäftigte informieren
  4. Fachleute einbeziehen
  5. Impfungen
  6. Hygiene am Arbeitsplatz
  7. Personalausfall einplanen
  8. Erkrankungen managen
  9. Dienstreisen, Tagungen, Fortbildungen, Prüfungen, Kundenkontakte planen
  10. Planungen ständig aktualisieren

Hygiene am Arbeitsplatz

Arbeitgeber:

  1. Halten Sie Waschmöglichkeiten, geeignete Hautreinigungs- und Pflegemittel für die Hände bereit.
  2. Denken Sie an rechtzeitige Bevorratung von Materialien (gegebenenfalls geeignete Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und in besonders gefährdeten Bereichen wie z.B. Gesundheitsdienst geeignete Atemschutzmasken FFP2/FFP3).
  3. Stellen Sie Hände-Desinfektionsmittel- spender auf, wenn Waschmöglichkeiten fehlen.
  4. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigte im hygienischen Verhalten.
  5. Legen Sie fest, wie verfahren wird, wenn während der Arbeit Beschäftigte Krank- heitssymptome bekommen.
  6. Weitere offizielle Infos : https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html?tx_dotdownload_pi1%5BiFileUid%5D=4301&tx_dotdownload_pi1%5Baction%5D=download&tx_dotdownload_pi1%5Bcontroller%5D=Download&cHash=3d3e8cb9d28bb93945eb89339f5493c3

Arbeitnehmer

  1. Vermeiden Sie unnötige Handkontakte.
  2. Waschen Sie sich häufiger die Hände, z.B. nach Personenkontakten und Berühren von Gegenständen, die möglicherweise von Erkrankten angefasst wurden, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  3. Vermeiden Sie unbewusstes Berühren von Augen, Mund und Nase.
  4. Nutzen Sie Hände-Desinfektionsmittel, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.
  5. Halten Sie Abstand (2m) zu anderen Personen, insbesondere hustenden.
  6. Als Hustende: halten Sie Abstand zu anderen, husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
  7. Lüften Sie Ihre Arbeitsräume etwa 4 Mal täglich für ca. zehn Minuten.
  8. Beachten Sie die in Ihrem Betrieb festgelegte Vorgehensweise beim Umgang mit erkrankten Kolleginnen/Kollegen.
  9. Weitere offizielle Infos: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html?tx_dotdownload_pi1%5BiFileUid%5D=4300&tx_dotdownload_pi1%5Baction%5D=download&tx_dotdownload_pi1%5Bcontroller%5D=Download&cHash=4fa0d2baef06ac324040ad4edfa26b0f

Kein Pferd – Keine Prüfung?

n.n., 09.02.2020 (dem Admin bekannt)


Ich habe am 1.4.2018 meine Ausbildung zum Pferdewirt Spezialreitweisen Gangreiten in Bayern angefangen. Zum 1.9.2019 habe ich dann an einen Betrieb in Hessen gewechselt, da mein erster Betrieb mich nicht wirklich ausgebildet hat. Im neuen Betrieb ist es allerdings jetzt auch so, das zu mir gesagt wurde das es kein Pferd für die Abschlussprüfung gibt. 
Jetzt ist meine Frage, ob ich die Prüfung auch ohne Ausbildungsbetrieb diesen Sommer machen kann. Denn meine zukünftige Chefin würde mir Pferde stellen. Diese sind allerdings in Rügen. Sie würde mir die Pferde auch zur Verfügung stellen, allerdings soll ich an meinem Ausbildungsbetrieb die volle Einstellgebür zahlen und drei Druse Tests vorlegen bevor das Pferd kommen darf. Das würde allerdings so viel Zeit beanspruchen das es sich nicht mehr rentiert das Pferd zu holen. 
Ich hoffe sie können mir helfen oder haben Adressen wo ich mich informieren kann. 
Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen n.n.

Dietbert Arnold, 10.02.2020

Liebe n.n., wenn ich das so lese, dann habe ich wieder das Gefühl, Recht und Gesetz gilt nicht auf Reitplätzen. Ein erheblicher Teil der Berufsausbilder pfeift auf Recht und Gesetz und lässt Euch einfach nur schuften und verdienst sich dabei dumm und dämlich an Euch.

Das darfst DU Dir nicht gefallen lassen!

Um es einmal klar und deutlich zu sagen, damit kein „Ausbilder“ sagen kann, er/sie hat es nicht gewusst: Das Berufbildungsgesetz (BBiG) gibt hier klare gesetzliche Regeln vor:

§ 14 BBiG

„Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.“ Du siehst also, Dein Betrieb muss Dir ein Pferd zur Verfügung stellen, wenn Du sonst nicht die Prüfung ablegen kannst. Das Pferd ist für Pferdewirte so etwas wie ein Werkzeug. Ohne Säge kann ein Tischler kein Brett kürzen und ohne Pferd kannst Du nicht Gangpferde reiten.

„Ausbildende haben 1.dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,“ Die berufliche Handlungsfähigkeit beinhaltet natürlich auch das praktische Reiten und zum Erreichen des Ausbildungszieles ist das Reiten auch in der Prüfung zwingend. Folglich hat Dein Betrieb dafür zu sorgen, dass Du beritten bist in der Abschlussprüfung.

§ 32 BBiG

„Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.“ Und genau das muss die Zuständige Stelle in Hessen tun! Die haben die ordnungsgemäße Berufsausbildung zu überwachen und müssen reagieren, wenn es Regelverstöße gibt. Also ganz konkret: Nicht Dein vielleicht späterer Betrieb noch Du persönlich hast dafür zu sorgen, dass Du Deine Abschlussprüfung machen kannst. Nein Dein Ausbildungsbetrieb und die Zuständige Stelle haben Dir zu ermöglichen, dass Du eine im Vertrag versprochene Abschlussprüfung machen kannst. Wenn die Dir nicht helfen und Du keine Abschlussprüfung ermöglichen, dann kannst Du den Dir entstandenen Schaden, z.B. Verdienstausfall, usw. natürlich gerichtlich geltend machen. Und wenn die Zuständige Stelle nicht wirklich engagiert tätig wird, dann gibt es auch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

§ 43 BBiG

 „Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 1.wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,2.wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und3.wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.“ Hier kannst Du ganz klar ablesen, wann die Zuständige Stelle Dich zur Prüfung zulassen muss. Das sind alleine die drei Punkte: Ausbildungsdauer erreicht, Zwischenprüfung teilgenommen und Vertrag bei der Zuständigen Stelle registriert. Und wenn Du das vorweisen kannst, dann müssen die Dich zur Prüfung zulassen.

Was kannst Du tun?

  • Als erstes sprichst Du mit der Zuständigen Stelle in Hessen. Die müssen Dir helfen. Lasse Dich nicht abwimmeln. Die müssen tätig werden!
  • Du kündigst den Ausbildungsvertrag nicht! Nur als Azubi muss Dir die Zuständige Stelle helfen. Nur als Azubi unterliegst Du dem Berufsbildungsgesetz. Nur als Azubi hast Du das Recht zur Abschlussprüfung. Nur als Azubi ist die Prüfung für Dich kostenfrei.
  • Du solltest Dir auf keinen Fall ein Pferd privat besorgen. Stelle Dir einmal vor, da passiert etwas bei der Anfahrt zur Prüfung oder in der Prüfung mit dem Pferd, da bist Du voll haftpflichtig! Ganz davon abgesehen, wer bezahlt denn die Impfungen?
  • Sage Deinem Betrieb, dass Du darauf bestehst, dass sie Dir ein geeignetes Pferd für die Prüfung kostenfrei zur Verfügung stellen. Mache deutlich, dass Du den Betrieb für alle Versäumnisse haftpflichtig machst. Der Betrieb hat Dir Ersatz zu besorgen, wenn er kein geeignetes Pferd hat.
  • Lasse Dich auf jeden Fall auch rechtlich beraten. Hilfreich sind deutliche Schreiben an die Zuständige Stelle und an den „Ausbildungsbetrieb“, die zeigen, dass Du Dir diese Behandlung nicht gefallen lässt. Das kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht sein, der Dich berät und die Briefe aufsetzt, das kann aber auch die Gewerkschaft machen, die eine Rechtsschutzabteilung hat. Wenn Du das möchtest, dann wende Dich an die Gewerkschaft Bauen Umwelt Agrar und bespreche mit denen, ob sie bereit sind, Dich zu vertreten, obwohl Du dann ja gerade erst eingetreten bist. Falls Du Dich für einen Rechtsanwalt entscheidest, dann darfst Du ruhig vorher fragen, welche Kosten z.B. für die Beratung und die Formulierung der Briefe auf Dich zukommen. Da wird kein Anwalt böse sein und das wird auch kein Vermögen sein!

Adressen

Zuständige Stelle Hessen: Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH),  –  Bildung- und Beratunszentrum, Schanzenfeldstr. 8, 35578 Wetzlar; Kontakt: Brigitte Krug, T 0561.7299318,  0561.7299225, Brigitte.krug.@llh.hessen.de , Dr. Marie- Luise Rahier T 0561.7299305, F 0561.7299304, marie-luise.rahier@llh.hessen.de, Michael Stein, T 0561.7299315, F 0561.7299304, mobile 0151.12509110, Michael.stein@llh.hessen.de

Gewerkschaft IG Bauen, Agrar, Umwelt: Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Genauere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros In Frankfurt: 069 24 26 270, Fax: 069 24 26 27 28  sowie in Darmstadt unter Tel.: 06151-33510 Fax.: 06151-367014 erreichbar!

Regionale Büros in Hessen findest Du hier: https://igbau.de/Bueros-und-Adressen.html?Region=600.

Zu guter Letzt

Wenn Du Hilfe beim Kontakt suchst, dann melde Dich noch einmal. Dir jedenfalls wünsche ich viel Selbstbewusstsein beim Durchsetzen Deiner berechtigten Forderungen. Nicht DU musst handeln, sondern die, die Deine Prüfung unberechtigt verhindern könnten! Und manches Mal kann ein knackiger Brief eines Anwaltes oder der Rechtsschutzabteilung helfen, dass Zuständige Stellen aufwachen und Betriebe merken, dass sie kein wehrloses Opfer eingestellt haben. Selbst wenn Du nicht Deine Prüfung machen kannst, dann spart ja sogar noch Dein Betrieb die Prüfungsgebühr! Vielleicht ist das ja das Ziel! Also ran, wehre Dich, lasse Dich nicht zum Opfer machen und schreibe uns mal, wie es weitergeht.

Kaum Konkurrenz und deshalb unverzichtbar: Tabellen zur Pferdefütterung

Nach wie vor eine der wenigen aktuellen Futterwerttabellen für die Pferdefütterung und deshalb ein musst have für alle Pferdewirte und die es werden wollen.

Mit der kleinen, preiswerten Futterwerttabelle lassen sich Pferde sicher füttern. Sowohl der Bedarf als auch die Aufnahme der Nährstoffe lassen sich so sicher bilanzieren und beurteilen. Dadurch werden Unter- und Überversorgungen des Pferdes sichtbar. Gerade letztere sind eindeutig das größere Problem in der heutigen Pferdehaltungen. Viele unserer Pferde sind zu dick und damit nicht gesund.

Obwohl die Tabellen zur Pferdefütterung klein und unscheinbar daher kommen, findet der Pferdprofi doch alle relevanten Angaben, firmenunabhängig, dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen und praxisorientiert. Nicht zu vernachlässigen ist der bewusst niedrig gehaltene Preis des Tabellenwerkes, maßgeschneidert für Auszubildende. Das Tabellenbuch ist zwar preiswürdig aber nicht billig. So wird an den Kosten die professionelle Fütterung nicht scheitern.

Die Tabellen zur Pferdefütterung sorgen nicht nur für optimal versorgte Pferde, sondern vermitteln Euch die Grundlagen zur Pferdewirtprüfung im Bereich Pferdefütterung. Zusammen mit dem kostenfreien Formblatt zur Rationsberechnung seid Ihr bestens für die Praxis und für die Pferdewirtprüfung vorbereitet. Dafür reichen 4,99 € und kein Cent mehr aus.

Pferdewirtprüfung [Bd.8]

– Tabellen zur Pferdefütterung –

  • Band 8 von 11 in dieser Reihe
  • Booklet
  • 48 Seiten
  • ISBN-13: 9783739226729
  • Verlag: Books on Demand
  • Erscheinungsdatum: 08.01.2016 
  • 4,99 € inkl. MwSt. /  portofrei , sofort verfügbar
  • Hier könnt Ihr das Buch portofrei beim Verlag bestellen, natürlich gibt es das Tabellenwerk auch im klassischen Buchhandel sowie bei Amazon (leider mit Portokosten) und weiteren online- Buchshops.

Prüfungstermine 2021, 1. Halbjahr

Termine für die Fachrichtung Klassische Reitausbildung, deutschlandweit, ausgenommen Bayern

Abschlussprüfung

  1. Lehrgang 12.03. – 25.03.21, Abschlussprüfung 24./25.03.21
  2. Lehrgang 09.04. – 22.04.21, Abschlussprüfung 21./22.04.21
  3. Lehrgang 23.04. – 06.05.21, Abschlussprüfung 05./06.05.21
  4. Lehrgang 07.05. – 20.05.21, Abschlussprüfung 19./20.05.21
  5. Lehrgang 21.05. – 02.06.21, Abschlussprüfung 01./02.06.21
  6. Lehrgang 04.06. – 17.06.21, Abschlussprüfung 16./17.06.21
  7. Lehrgang 18.06. – 01.07.21, Abschlussprüfung 30.06./01.07.21

Zwischenprüfung

  1. 25./26.03.21
  2. 29./30.03.21
  3. 30./31.03.21
  4. 31.03./01.04.21
  5. 06./07.04.21
  6. 07./08.04.21
  7. 08./09.04.21

Die Anmeldungen zur Abschluss- und Zwischenprüfung müssen immer bei der Zuständigen Stelle (die, die den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben) vorgenommen werden.

Fachrichtung wechseln?

In den ersten zwei Jahren könnt Ihr die Fachrichtung noch wechseln. Entweder in der Probezeit oder danach nur nach Absprache mit Eurem Ausbilder.

n.n., 07.05.2017 (dem Admin bekannt)

Ich befinde mich jetzt seit 3 Monaten in der Ausbildung zum Pferdewirt FR Pferderennen EG Trabrennfahren. In ca. eineinhalb Monaten steht meine Zwischenprüfung bevor.

Mir macht das Fahren sehr viel Spaß, auch mit den Geschwindigkeiten habe ich kein Problem, nur habe ich mittlerweile das Gefühl, ich hätte kein „Handchen“ als Fahrerin. Zudem bezweifle ich momentan stark, ob ich Freude und genug Ehrgeiz für die Rennen hätte, da sich die Situation auf der Rennbahn doch sehr von der im Training unterscheidet.

Trotzdem fühle ich mich in meinem jetzigen Ausbildungsbetrieb wirklich wohl, ich komme mit den anderen Mitarbeitern, meinem Chef und den Pferden sehr gut klar und möchte das Umfeld dort nicht mehr missen! Allerdings möchte ich mich natürlich auch weiterentwickeln, auch reiterlich, was momentan nicht möglich ist.

Ich habe überlegt, die Fachrichtung zu wechseln, möglichst zur Zucht. Ich habe auch schon zwei mögliche Betriebe gefunden, die ich kontaktieren möchte, damit sie meine weitere Ausbildung übernehmen. Ist das überhaupt möglich oder muss ich erst „in den sauren Apfel beißen“ und meine jetzige Fachrichtung zu Ende lernen um dann zu wechseln? Könnte es Probleme geben, weil ich im zweiten Lehrjahr angefangen habe?

Haben Sie zudem eine Idee, wie ich ein Gespräch mit meinem jetzigen Chef anstoßen könnte, der wird ja wohl nicht allzu begeistert sein.

Dietbert Arnold, 08.05.2017

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Fachrichtung oder des Einsatzgebietes im Beruf Pferdewirt/in möglich. Nach der Verordnung zum Beruf Pferdewirt/sind die ersten zwei Jahre der Ausbildung identisch, nur das dritte Ausbildungsjahr ist dann fachrichtungsbezogen. Das bedeutet, dass Du die ersten zwei Jahre in der Ausbildung immer für alle Fachrichtungen anerkannt bekommst. Du musst also nicht die Ausbildung neu beginnen. Selbst wenn Du die Abschlussprüfung in der einen Fachrichtung bestanden hast, benötigst Du nur noch ein Jahr weitere Ausbildung, also das dritte Ausbildungsjahr in einer anderen Fachrichtung, um dann die Abschlussprüfung in der weiteren Fachrichtung machen zu können.

Jetzt kommt aber die nächste Überlegung: Aus einem Ausbildungsvertrag kann man/frau nicht so einfach aussteigen. Dazu benötigst Du wichtige Gründe (Ausbildungsmängel, Verfehlungen des Ausbilders, Verbot die Berufsschule zu besuchen, usw.) oder aber der Hinweis, dass Du die Berufsausbildung ganz aufgeben möchtest. Das ist bei Dir augenscheinlich nicht der Fall. Weil eine Berufsausbildung so ein fester Vertrag ist, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es immer eine Probezeit geben muss, mindestens 1 Monat und maximal 4 Monate. In dieser Zeit können beide Seiten die Ausbildung ohne Begründung sofort beenden. Auf gut Deutsch: Chef ich bin dann mal weg, drehst Dich um und gehst. Danach geht das eben nicht mehr. Natürlich kann eine Berufsausbildung auch im gegenseitigen Einverständnis gelöst werden. Das muss aber schriftlich passieren. Die Zuständige Stelle hat dafür Vordrucke.

In Deinem Ausbildungsvertrag steht genau drin, wie lang Deine Probezeit ist, in der Du jederzeit in der Probezeit ohne jeglichen Grund kündigen kannst. Die beste Lösung ist immer, wenn Ausbilder und Auszubildende sich aussprechen und der Wechsel nicht im Streit geschieht. Ich rate Dir, ein Gespräch mit Deinem Ausbilder zu suchen und ohne Vorwürfe an ihn Deine Situation schildern und darum zu bitten, für Deine Entscheidung Verständnis aufzubringen. Du bringst Verständnis für seine Situation auf, denn der Ausbilder hat ja mit Dir als Arbeitskraft gerechnet. So ein Gespräch solltest Du nicht auf der Stallgasse suchen, sondern machst mit Deinem Ausbilder einen Termin aus, bei dem ihr euch bei einer Tasse Kaffee mal ganz in Ruhe unterhalten könnt. Ohne Handy und anderen Störungen.

Ganz zum Schluss muss ich Dir sagen, dass es durchaus eine gute Idee sein kann, von den Trabern zu einer anderen Fachrichtung zu wechseln, denn im Trabrennsport ist die Situation nicht wirklich zukunftsfähig. Das könnte eine Sackgasse sein für Auszubildende. Leider streiten sich die „Traber“ gerne mal untereinander und vergessen dabei, dass sie ihrem Beruf dabei nicht gerade weiterbringen.

Kein Ausbilder mehr – keine Prüfung?

Ziel einer jeden Berufsausbildung ist die Abschlussprüfung. Jeder Azubi hat darauf ein Recht und Ausbildungsbetrieb und Zuständige Stelle haben alles zu unternehmen, dass das Recht auf Prüfung auch erfüllt wird.
Ziel einer jeden Berufsausbildung ist die Abschlussprüfung. Jeder Azubi hat darauf ein Recht und Ausbildungsbetrieb und Zuständige Stelle haben alles zu unternehmen, dass das Recht auf Prüfung auch erfüllt wird.

n.n. (Name bekannt), 18.10.2016

Hallo,
Ich bin Auszubildende im 3. Lehrjahr Schwerpunkt Klassische Reitausbildung in Bayern.

Ich habe im Dezember 2013 meine Lehre angefangen, durch einen Umzug/neue Anerkennung aber 4 Monate „verloren“ (trotzdem im Betrieb nachweisbar gearbeitet und bezahlt worden), sodass ich nun laut Vertrag im April 2017 fertig bin.

Nun ist es so, dass meine Ausbilderin vorhat, innerhalb der nächsten Wochen zu kündigen. In meinem Betrieb möchte ich aus persönlichen Gründen ohne meine Ausbilderin nicht bleiben. Es wird auch kein neuer Meister angestellt.

Was kann ich machen? Kann ich mich so zur Prüfung anmelden? Mein Problem ist auch, dass ich in Bayern ja verpflichtet bin, eigene Prüfungspferde mitzubringen. Diese nimmt meine Ausbilderin aber mit. Könnte ich dann beantragen, die Prüfung in Warendorf zu machen? Ich komme ursprünglich nicht aus Bayern und würde, wenn meine Ausbilderin kündigt, wieder dort wegziehen. Was sind meine Möglichkeiten, sodass ich möglichst nicht das 3. Lehrjahr wiederholen muss?

 

Dietbert Arnold, 19.10.2016

Das ist eine blöde Situation für Dich. Wenn der Betrieb nicht mehr die Voraussetzungen der Ausbildung besitzt, weil z.B. die Meisterin geht und kein neuer Ausbilder eingestellt wird, dann muss der Betrieb einen neuen Ausbilder einstellen. Nur weil die Ausbilderin geht, endet Dein Ausbildungsvertrag nicht. Wenn der Betrieb nicht alles tut, um das Ausbildungsziel zu erreichen, dann ist er eventuell sogar haftpflichtig.

Nur wenn Du kündigst, gilt der Ausbildungsvertrag nicht mehr und Du bist ganz alleine dafür verantwortlich, die Prüfung zu organisieren und zu finanzieren.

Also, was rate ich Dir:

  1. Die Zuständige Stelle in Bayern hat die fachliche Eignung des Betriebes ständig zu überwachen. DIE sind zuständig dafür, dass in Deiner Ausbildung alles korrekt läuft. Neben der Überwachungsfunktion haben die auch eine Beratungsfunktion und deshalb  müssen die Dir ganz konkret helfen durch Beratung und Hilfe, wie Du zu Deiner Prüfung kommst. Mich wundert es schon, dass Du mit denen scheinbar nicht gesprochen hast. Eines jedenfalls ist sicher: Du hast das Recht auf Prüfung und die Zuständige Stelle muss Dir die Prüfung ermöglichen. Wenn das nicht so ist, dann verstösst das gegen das Grundgesetz, das Recht auf freie Berufswahl.
  2. DU kündigst erst einmal überhaupt nicht!!!!! Du verlierst sonst alle Ansprüche gegenüber Deinem Ausbildungsbetrieb. DU unterschreibst ohne Beratung erst einmal gar nichts! Dein Gehalt muss weitergezahlt werden!
  3. DU solltest unbedingt Mitglied der Pferdewirtgewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt werden, denn die haben Fachleute, die Dich rechtlich sicher beraten können. Alternativ kannst Du auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Den musst Du aber bezahlen. Wenn Du Hilfe bei einem Kontakt in Bayern brauchst, dann kannst Du Dich noch einmal melden.
  4. Generell ist es mit Genehmigung der Zuständigen Stelle in Bayern möglich, in Warendorf die Prüfung zu machen. Aber!, da entstehen kKosten für den Vorbereitungskurs und die Prüfung, so um 2.000.- Euro. Und wenn Du vorschnell kündigst, dann musst Du das zahlen! Also aufpassen. Deshalb der dringende Rat, Dich an die Gewerkschaft zu wenden.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen, wenn noch Fragen sind, dann melde Dich noch einmal. Ich jedenfalls drücke Dir die Daumen! Kopf hoch!

Leider kenne ich niemanden der die Berufschule besucht: hilflos zur Prüfung

Manchmal ist es hilfreich, in das zuständige Gesetz, das Berufsbildungsgesetz BBiG zu schauen. Dort ist die Berufsausbildung genau geregelt. Das sind die Spielregeln. Auch für die Chefs.
Manchmal ist es hilfreich, in das zuständige Gesetz, das Berufsbildungsgesetz BBiG zu schauen. Dort ist die Berufsausbildung genau geregelt. Das sind die Spielregeln. Auch für die Chefs.


n.n., 06.09.2016

Ich bin Azubine im 3. Lehrjahr zur Pferdewirtin Klassische Reitausbildung.
In unserem Betrieb sind zur Zeit 3 Azubis beschäftigt. Keiner von uns geht zur Berufschule.
Meine Frage nun, wo bekomme ich Materialien zum erlernen der Prüfungsthemen her? Reicht es aus, wenn ich mir Fachbücher bestelle? Leider kenne ich niemanden der die Berufschule besucht.
Können Sie mir weiterhelfen? Gerne würde ich frühzeitig anfangen zu lernen, damit es nicht so viel auf einmal ist.

Dietbert Arnold, 06.09,2016

Hallo n.n.,

bevor ich Dir helfe, lasse mich einmal sagen, dass das so nicht geht. Was machst Du da eigentlich? Warum gehst Du nicht zur Berufsschule? DU hast das gesetzliche Recht zur Schule zu gehen. Der Betrieb muss Dich freistellen. Wie kann es sein dass sich gleich drei Auszubildende das gefallen lassen? Seid Ihr Slaven des Betriebes? Solche „Ausbilder“ müsst Ihr nicht ernst nehmen. Und wenn der mault, dann geht ihr! Ihr bezahlt die Raffgier dieses Betriebes, mit Euch ganz schnell viel Geld zu verdienen und als Dank dafür fallt Ihr dann möglicherweise durch die Prüfung oder versaut Euch den Prüfungsdurchschnitt. Ehrlich gesagt, ich verstehe Euch nicht!

Was kann ich Dir raten?

  1. Du gehst ab sofort in die Berufsschule. Die Adresse findest Du „Berufsschulen“ oben in der Navigationsleiste.
  2. Unter „Medien“, auch oben in der Navigationsleiste, gibt es Tipps
  3. Lade Dir die kostenlosen Leittexte für Pferdewirte von www.leittexte.de herunter und bearbeite die.
  4. Unter „Downloads“ findest Du das Dokument zum download mit dem Titel „Prüfungsinhalte Klassische Reitausbildung“. Ist gültig für ganz Deutschland, außer Bayern.
  5. Du trittst einfach mal in die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ein, damit zu nicht mehr so ausgenutzt wirst, wie bisher. Das ist ja schrecklich, wie Du auf einen solchen „Ausbilder“ reinfällst.
  6. Du beschwerst Dich einfach mal ganz laut und deutlich bei der Zuständigen Stelle. Der Ausbildungsberater muss reagieren, der muss Dir zu Deinem Recht verhelfen! Keine Angst, auch wenn der sauer auf Dich ist, mit der Prüfung hat der nichts zu tun, deshalb hast Du keine Nachteile.

Und dann noch ein wichtiger Hinweis: Da Du ja ab sofort in die Schule gehst und dort dann sicher erfährst, wie sich die anderen Auszubildenden auf die Prüfung vorbereiten, die Berufsschulzeit muss nicht im Betrieb nachgeholt werden! Die Berufsschulzeit besteht aus dem Weg zur Schule, den Pausen und dem eigentlichem Unterricht. Und wenn das Ganze dann acht Stunden dauert, dann ist für Dich Feierabend, dann musst Du nicht mehr in den Betrieb.

Nun mal zur gesetzlichen Seite: Ausbildende, also Eure Chefs, haben Euch Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. So steht es im § 14 des Berufsbildungsgesetz. Und gleich dahinter, im § 15 heißt es: Ausbildende (Chef) haben Auszubildende (Euch) für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Wenn Du die Berufsschule nicht besuchen darfst, kannst Du Deinen „Ausbilder“ auf Schadenersatz verklagen!

Nimm Dir das fest vor: Einfach zur Berufsschule gehen. Keine Diskussion! Chef, ich gehe ab sofort zur Berufsschule. Keinerlei Diskussion! Und Tschüss.