Traumjob: Miese Bezahlung, mangelnde Wertschätzung und Ausbeutung inclusive
Die Pferdewirtschaft gehört zu den 5 schlechtesten bezahlten Berufen in Deutschland.
Bundesarbeitsministerium Februar 2023
Das hat sich mittlerweile selbst bis in das Bundesarbeitsministerium herumgesprochen. Diese beschämende Rangfolge wurde jetzt im März 2023 vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Interessant ist, dass in diesen Hungerlohn bezahlenden Berufen hauptsächlich Frauen arbeiten und die dann auch meist nicht in ihrer Gewerkschaft, der IG Bauen, Agrar, Umwelt, organisiert sind.
Die strahlenden Augen sind meist nach dem ersten Ausbildungsjahr verschwunden
In diesen fünf Frauen- Berufen ist ein Leben in Armut vorprogrammiert:
Pferdewirtschaft
Gastronomie
Lebensmitteleinzelhandel
Floristik
Körperpflege
Jeder/e, die den Beruf Pferdewirt*in erlernen, sollten sich gut überlegen, welcher Plan geeignet ist, diesen Beruf lediglich als Basisausbildung zu betrachten und sich Wege aus der sicheren Armut und Ausbeutung zu überlegen. Möglich ist das durch Weiter- und Fortbildung.
Ein ordentlicher Beruf und die Pferde als Hobby ist für die meisten Menschen die bessere Lösung. Die Alternative ist überwiegend Armut und Ausbeutung ohne Ende.
Im Beruf Pferdewirt ist ein eigenständiges, finanziell unabhängiges Leben kaum möglich. Im Prinzip, wenn das einmal ehrlich betrachtet wird, ist der Beruf Pferdewirt*in nur für Betriebsnachfolger*innen zu empfehlen und der Umgang mit Pferden ansonsten ein tolles Hobby.
Vorsicht ist angesagt bei sog. Infoveranstaltungen zum Beruf Pferdewirt*in, die in Realität meist Rekrutierungsveranstaltungen für Pferdebetriebe sind. Auszubildende werden in dieser Branche händeringend gesucht, denn in diesem Beruf verdienen die Ausbildungsbetriebe vom ersten Tag an bares Geld mit jedem Azubi: Nach Schätzung des Bundesinstituts für Berufsbildung mindestens 7.000.- im Jahr. Anders ausgedrückt: Die Ausbildungsbetriebe machen mit ihren Azubis richtig Kasse. Je mehr davon im Betrieb schuften, desto besser geht es den Chefs*innen. Und jetzt wisst Ihr, warum es diese Infoveranstaltungen gibt.
Mindestlohn – Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht wird es Zeit, sich Gedanken zu machen.
Einmal Niedriglohn – immer Niedriglohn
Welche Löhne sind in der Diskussion?
Wenn Statistiker über Löhne forschen und berichten, dann fallen die Begriffe Mindestlohn, Niedriglohn und Durchschnittslohn.
Der Mindestlohn ist derjenige, gesetzlich festgelegte Lohn, der mindestens jeder/e Mitarbeiter*in in Deutschland bezahlt bekommen muss, egal welche Ausbildung er/sie hat. Bis auf wenige Ausnahmen darf in Deutschland niemand weniger verdienen.
Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr auch den Durchschnittslohn. Der Medianmittelwert, der hier berechnet wird, verhindert dass wenige Ausreißer den Mittelwert verunreinigen.
Zwischen dem Mindestlohn und dem Durchschnittslohn liegt der Niedriglohn, besser gesagt der Bereich mit dem Niedriglohn, auch Niedriglohnsektor genannt. Von Niedriglohn wird nach Definition der Organisation Für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gesprochen, wenn weniger als 2/3 des Durchschnittslohnes erzielt werden.
Mindestlohn 2020
Niedriglohnsektor 2020
Durchschnittslohn 2020
Brutto- Stundenlohn
9,35
9,36 – 11,04
16,56
Brutto- Monatslohn (40 h)
1.619,42
1.621,15 – 1.912,12
2.868,19
Armutsbereich
ja
ja
nein
einfachste Anforderungen, überschaubarer Arbeitsbereich, Arbeit unter Aufsicht
angelernte Arbeit in einem überschaubaren Arbeitsbereich, meist unter Aufsicht
Selbständig geplante und ausgeführte Arbeit
ungelernte Hilfskraft
Pferdepfleger*in
Pferdewirt*in
DQR 1
DQR 2/3
DQR 4
Quellen: Statistisches Bundesamt, ILO, OECD
Jetzt könnt Ihr einschätzen, was eine faire Bezahlung für einen Pferdewirt*in ist und was Ihr wirklich bekommt.
Leider sind die Aussichten als Pferdewirt*in nicht geeignet, menschenwürdig entlohnt zu werden. Bitte denkt doch einmal darüber nach, dass der Durchschnittsstundenlohn brutto in Deutschland bei 16,00 € liegt. In der Landwirtschaft liegt der Durchschnittslohn nur bei 10,74 €. Damit ist die Landwirtschaft zusammen mit dem Gastgewerbe unrühmliches Schlusslicht beim Durchschnittslohn
Branche
Brutto- Durchschnittslohn
Energieversorgung
€ 27,18
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
€ 24,11
Information und Kommunikation
€ 23,74
Büro
€ 16,00
Verkauf, Handel
€ 13,00
Busfahrer
€12,00
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
€ 10,74
Gastgewerbe
€ 10,00
Quelle: Statistisches Bundesamt
Und jetzt kommt die Niedriglohnsackgasse
Vor vielen Jahren galt der Niedriglohn als erfolgreiches Instrument des Arbeitsamtes. Wirtschaft und Politik gingen davon aus, so das Ziel damals, dass es sich hier um einen Einstiegslohn für benachteiligte Personengruppen des Arbeitsmarktes handelt um diese wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Der Niedriglohnsektor sollte niedrigproduktiven Tätigkeiten, also Einfacharbeiten, vorbehalten werden.
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geringverdiener (Mindestlohn bis Niedriglohn) haben bei uns in Deutschland kaum eine Chance besser bezahlt zu werden. Einmal Niedriglohn – immer Niedriglohn. Selbst Fachkräfte mit Berufsabschluss werden zunehmend unterhalb der Niedriglohnschwelle (€ 11,04 brutto/h) entlohnt. Auch für Fachkräfte gibt es kaum Wendemöglichkeiten in der Sackgasse. Leider steht bei der Berufswahl zum Pferdewirt*in nicht das Verkehrsschild: Keine Wendemöglichkeit.
Wer sein Leben als Pferdewirt*in plant, sollte die Niedriglohnsackgasse kennen und entsprechend planen, sonst wird die Berufswahl zum Pferdewirt*in zur Armutsfalle und nicht zum Sprungbrett in ein auskömmliches Berufsleben.
Weiterbildung, Wissen erweitern, Sprachen lernen, Gesundheitskurse und auch politische Seminare, das ist nur eine kleine Auswahl für einen Bildungsurlaub. Und das alles, bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber. Das beste kommt jetzt: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf den Bildungsurlaub.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund- Bildungswerk
Was ist Bildungsurlaub/ Bildungszeit?
Zusätzlich zum Urlaub und bei voller Bezahlung muss ein Arbeitgeber*in seine Mitarbeiter*innen, also Euch, an einer Bildungsmassnahme teilnehmen lassen.
Wo habt Ihr ein Recht auf Bildungsurlaub?
In diesen Bundesländern habt Ihr das Recht zum Bildungsurlaub: Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen.
Wie lang ist der Bildungsurlaub?
Das ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, in den meisten Bundesländern sind es 5 Tage Bildungsurlaub in jedem Jahr, die Ihr nutzen könnt. In vielen Bundesländern kannst Du auch 10 Tage in zwei Jahren zusammen in Anspruch nehmen.
Wo steht das Recht auf Bildungsurlaub?
Jedes Bundesland mit dem Recht auf Bildungsurlaub hat ein eigenes Landesgesetz. Das solltet Ihr Euch vorher einmal ansehen. Ganz wichtig: Es gilt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Sitz des Betriebes und nicht der eigene Wohnsitz ist.
Weiterbildung zahlt sich immer aus.
Wie kannst Du Bildungsurlaub nehmen?
Ihr sucht Euch zunächst einmal eine Veranstaltung, Kurs, Workshop oder Seminar heraus. Hilfreich ist das Internet, nutzt Portale, Infos, Gewerkschaft, die zugelassene Angebote auflisten. Die Betonung muss auf Zugelassen gelegt werden, wie z.B. „Das Seminar xyz ist gemäß Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes XXX als Bildungsurlaub zugelassen.“ Etwa 1 – 2 Monate vorher meldet Ihr Euch zum Bildungsurlaub beim Veranstalter an und beantragt gleichzeitig den Bildungsurlaub beim Betrieb. Beides am besten schriftlich. Der Bildungsträger hilft Euch mit den notwendigen Infos, wie Zeiten, Inhalte, Lernziele usw.. Direkt nach dem Bildungsurlaub müsst Ihr dann eine Teilnehmerbescheinigung, der Bildungsträger gibt die Euch in die Hand, abgeben. Damit niemand glaubt, Ihr habt einfach nur Urlaub gemacht.
Welche Kurse dürft Ihr belegen?
Die Fortbildung kann aber muss nicht direkt mit Eurem Beruf zu tun haben. Vom Sprachkurs bis zu Gesundheitskursen, von politischen Seminaren bis zu persönlichkeitsbildenden Kursen und natürlich auch hippologischen Weiterbildungen, alles geht. Einzig müsst Ihr darauf achten, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub in Eurem Bundesland (Arbeitgebersitz) anerkannt ist. Auch die Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund als auch die IG Bauen Agrar Umwelt) bieten Kurse an.
Wer bezahlt das alles?
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Euren Lohn weiterzahlen, wie im Urlaub. Die Kursgebühren, Anreise und Unterkunft zahlt Ihr. Vielfach könnt Ihr bei diesen Kosten vom Staat gefördert werden. Mehr lest Ihr hier.
Und wenn Ihr wieder zurück seid, dann schreibt doch mal von Euren Erfahrungen. Versprochen?
Wer wenig Geld verdient, gilt als arm. Aber wo ist die Grenze zwischen arm und angemessen? Diese Frage beantwortet in jedem Jahr das Statistische Bundesamt. Die Statistiker sagen, wer weniger als 60% des verfügbaren Einkommens hat, als der Durchschnitt, der/die gilt als arm, ganz genau nennt man das monetäre Armut.
Urlaub? Der bleibt bei monetärer Armut auf der Strecke.
Natürlich macht es einen riesigen Unterschied, ob Du in einer Stadt mit sehr hohen Mieten lebst, oder in preiswerten Regionen. Das berücksichtigen die Statistiker natürlich und berechnen die Armutsgrenze einmal für ganz Deutschland und dann für jedes Bundesland. Deshalb ist ein Hamburger schon arm, obwohl er in Thüringen mit diesem Gehalt noch ein menschenwürdiges Gehalt bekommen würde.
Die neuesten Zahlen wurden gerade vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und hier veröffentliche ich die Nettogehälter im Monat für einen Einzelhaushalt, die die Grenze zwischen arm und nicht arm bilden:
D
1074.- netto
BW
1167.- netto
BAY
1155.- netto
BER
1045.- netto
BRA
1030.- netto
HB
935.- netto
HH
1145.- netto
HES
1095.- netto
MVP
973.- netto
NDS
1049.- netto
NRW
1042.- netto
RLP
1100.- netto
SAR
1076.- netto
SAS
968.- netto
SAA
958.- netto
SH
1113.- netto
THÜ
966.- netto
Monetäre Armutsgrenze in Deutschland und den Bundesländern, Quelle Statistisches Bundesamt 2020
Ihr könnt jetzt genau sehen, ob Ihr einfach nur arm bleibt, obwohl Ihr von morgens bis abends rackert und nie auf den sog. Grünen Zweig kommt.
Wer Vollzeit arbeitet und unter der Armutsgrenze verdient, der sollte schnellstens mit dem Chef/Chefin reden und bei Erfolglosigkeit einfach nur gehen. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich rede nicht von Teilzeitstellen oder Ferien- und Semesterjobs.
Wer Teilzeit arbeitet und unterhalb der Armutsgrenze verdient, muss wissen, dass dieses Einkommen auf Dauer nicht zum menschenwürdigen Leben als Alleinverdiener reicht und die Rentenzeit ganz, ganz bitter wird.
Die ganze Liste für Einzel- und Mehrpersonenhaushalte des Statistischen Bundesamtes findet Ihr hier.
Mein Name ist Lisa und ich habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Beruf des Pferdewirts auseinander gesetzt und dabei auch Ihre Seite hoch und runter gelesen.
Ich werde demnächst 27, habe Abitur und eine Lehre zur Industriekauffrau gemacht. War danach viel auf Reisen und arbeitete in der Gastro.Ich reite mit Unterbrechung seit meinem siebten Lebensjahr und bin nun seit einigen Jahren im Westernreiten zu Hause.
Nur weil man/frau Pferde mag, darf das nicht zu lebenslanger Armut führen.
Da ich es im Büro absolut nicht aushalte und die Gastro mir zwar Spaß macht, aber mich doch nicht so sehr erfüllt wie ein Tag voller Stallarbeit, Weidezaunreparatur und Training, bin ich gerade sehr schwer mit mir am hadern, ob ich nicht doch noch eine Ausbildung zur Pferdewirtin Spezialreitweisen machen soll.
Ich kenne die Arbeit im und um den Stall, den Umgang mit Pferden und den dazugehörigen Menschen schon relativ gut und weiss, wie der Alltag im Stall aussieht. Ich bin körperliche Arbeit und unkonventionelle Arbeitszeiten gewohnt und das macht mir auch meistens nichts aus. Deswegen denke ich, dass ich nicht mit der „Rosaroten Brille“ auf die ganze Sache blicke. Ich hatte eigentlich den Plan mir im Laufe der kommenden Monate 2-3 Höfe zu suchen, auf denen ich ein Praktikum absolvieren kann.
Nur leider schrecken mich die zahlreichen Berichte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen, mangelnde Ausbildungsqualität und das unterirdische Gehalt wirklich ab.
Ich weiss, dass es immer schwarze Schafe gibt und mangelnde Wertschätzung überall mehr Regel als Ausnahme ist. Doch in der Pferdewirtschaft scheint das ja gewaltige Ausmaße anzunehmen.
Um die Ausbildung selber mache ich mir dabei nicht mal so viele Sorgen. Hier habe ich auch durch meine Reitlehrerin einige Kontakte von guten Ställen. Nur habe ich den Eindruck, dass eine Übernahme nach der Ausbildung in dieser Branche so gut wie nie vorkommt.
Ich bin durchaus motiviert und gewillt zu lernen und mich einzusetzen und auch 120% zu geben. Allerdings möchte ich mir doch gerne wenigstens eine kleine Wohnung und ein Auto leisten können, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe. Und ich möchte auch keine zweijährige Ausbildung machen um danach als bessere Stallhilfe zu enden…
Gibt es denn wirklich so gar keine Chance auf halbwegs angenehme Berufsperspektiven nach der Ausbildung, wenn man nicht gerade das Glück hat den Familienbetrieb übernehmen zu können oder das nötige Kleingeld für was eigenes hat?
Ich hoffe, Sie können mir doch noch ein wenig Hoffnung machen! Bis dahin ein schönes Wochenende und liebe Grüße, Lisa … (dem Admin bekannt)
Dietbert Arnold, 20.06.2020
Hallo Lisa,
Du beschreibst das Dilemma ausgesprochen genau. Ein toller Beruf, leider sind die Arbeitsbedingungen genau das Gegenteil. Dazu kommt das sehr oft wenig wertschätzende Verhalten der Chefs*innen. Deshalb sage ich ja immer, auch wenn mich dafür viele Betriebsleiter beschimpfen, dass die Branche ihren eigenen Beruf auf Dauer ruiniert.
Traumhafte Pferde dürfen keinesfalls den realistischen Blick auf den Beruf Pferdewirt*in verhindern.
Auch nach der Berufsausbildung wirst Du in aller Regel nicht mehr als den Mindestlohn bekommen. Mit dem Gehalt eines Pferdewirtes*in wirst Du nicht eigenständig leben können, im Alter wirst Du zum Sozialfall. Wenn Du realistisch rechnest, dann bezahlen die Betriebe nicht einmal den Mindestlohn. Auf dem Papier schon, da steht dann 40h und € 9,35. In Wirklichkeit wirst Du 50 -60 h arbeiten ohne jeden Lohnausgleich. Und siehe da, der Mindestlohn wird unterschritten: €7,48 – 4,67. Du verstehst jetzt, warum die Arbeitgeber im Pferdebereich das alles ganz prima finden.
Warum sind so viele Menschen bereit, sich so mies behandeln zu lassen, warum arbeiten die für einen Schülerlohn? Meine Erfahrung ist, dass das aus zwei Gründen funktioniert: 1. In der Branche arbeiten zu 90% Frauen und die lassen sich das mehrheitlich gefallen. Männer wehren sich eher. 2. Weil Frauen wesentlich mehr Verantwortung gegenüber den Tieren übernehmen, sind sie bereit, dieses Leid zu ertragen, nur wenn es den Tieren gut geht. Um es anders zu sagen: Die Frauen sind viel zu lieb und verantwortungsbewusst und genau das nutzen die Chefs hemmungslos aus.
Tatsache ist, dass immer öfters jungen Leuten, die eine riesige Freude an dem tollen Beruf haben, bereits während der Ausbildung oder spätestens nach der Abschlussprüfung in den Sack hauen. Die Arbeitswirklichkeit mit ihren maßlosen, wenig wertschätzenden Chefs haben ihnen den Spaß an ihrem Beruf kaputt gemacht. Das Strahlen in den Augen ist weg. Selbst diejenigen Pferdewirte*innen, die für besonders herausragende Leistungen geehrt werden, kehren zu großen Teilen dem Beruf den Rücken.
Was würde ich denn nun meinen Kindern raten? Da wir keinen eigenen Betrieb haben, würde ich sagen, dass sie die Finger vom Beruf Pferdewirt*in lassen sollen. Befürworten könnte ich eine Berufsausbildung, bei Dir zwei Jahre, nur, wenn es der Einstieg in einen Beruf im Pferdebereich ist. Also vor der Berufsausbildung muss klar sein, dass sie nur ein Zwischenschritt ist, hin z.B. zu weiterer Aus- und Fortbildung. Denkbar wäre ein landwirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium. Ebenfalls ist es möglich, ein Lehramtsstudium zu machen. Das sind jetzt nur ganz wenige Facetten, die zeigen sollen, dass eine Kombination, Praxiserfahrungen als Pferdewirt*in und Theorieausbildung durchaus dazu führen kann, einen menschenwürdigen Beruf mit und über Pferde zu erwerben, von dem ein eigenständiges Leben möglich ist. Wenn, so würde ich weiter meinen Kindern raten, sie kein geeignetes Ziel im Bereich Pferdewirtschaft sehen, dann Finger weg!
Und dann dann gibt es da noch einen generellen Rat, den ich nach meiner großen Berufserfahrung in der Ausbildung von Pferdewirten*innen machen möchte: Immer dann, wenn es möglich ist, wenn es finanziell und schulmäßig klappen kann, dann solltet niemand auf ein Studium verzichten. Welche Tätigkeit dabei nachher herauskommt, ist egal. Ich weiß nicht nur von ganz vielen Meisterschülern*innen, dass sie hinterher es bereut haben, nicht studiert zu haben, obwohl die Möglichkeit gewesen wäre. Es ist übrigens ganz interessant, dass die eigenen Kinder der Betriebsleiter sehr oft studieren, wobei sie bei Gesprächen immer wieder betonen, dass schließlich nicht alle studieren können, es überhaupt nicht genug Stellen für Studienabsolventen gibt und schließlich auch gutes Personal die Pferde versorgen muss. Gemeint ist da eher das Misten und das Satteln beim Turnier.
Du, Lisa, kennst jetzt meine private Meinung über einen tollen Beruf, der mir immer mehr Sorgen bereitet.
Was Du tun sollst? Das musst Du entscheiden. Bedenke aber, das Leben ist noch ziemlich lang und langandauernder Frust zermürbt. Macht nicht gesund, geschweige denn glücklich.
Sehr geehrter Herr Arnold, auch heute habe ich wieder mit Begeisterung auf Ihrer Internetseite „Pferdewirtpruefung.de“ alles zu diesem Beruf gelesen. Ich habe mich schon vor ein paar Jahren für diesen Beruf interessiert, habe aber in der Zwischenzeit eine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel absolviert.
Mein Wunsch ist es bis heute aber noch, diese Ausbildung zu machen, da ich gerne in diesem Bereich arbeiten möchte.
Zur Zeit absolviere ich den Fernkurs „Futtermittelberater für Pferde“ & „Trainer C Lizenz (Vorbereitung auf den Sachkundenachweiß Pferdehaltung & Auffrischung zum Pferdesport) am DelSt Institut. Weiterhin absolviere ich momentan den Bodenarbeitstrainer Modul B & die ganzheitliche Pferdeheilpraktik bei Frau Schmidt Saalmüller (Curaequus). Ich kann den Basispass Pferdekunde, das kleine Hufeisen & den Bodenarbeitstrainer (Basisseminar) nachweisen.
Ich hatte bereits schon einmal Kontakt zu Frau Karrenbrock aufgenommen, die eine Jobvermittlung für Pferdeberufe anbietet, ich hatte ihr bereits schon einmal gesagt, dass ich gerne eine Ausbildung machen möchte (möglichst in der Nähe von meinem Wohnort). Sie hatte mir gesagt, sie hat mir Ihre Internetseite sehr empfohlen.
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich schwierig eine Ausbildung zu finden. Ich wohne in Haselünne und habe die umliegenden Unternehmen angeschrieben und mich beworben. Leider habe ich bisher von fast allen Betrieben eine Absage.
Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit, wie ich in diesem Bereich hauptberuflich arbeiten kann.? Ich würde den Fokus meiner Ausbildung auf den Schwerpunkt Haltung & Service setzen wollen.
Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Die Ausbildungsstätten aus den Anzeigen der LWK habe ich bereits genutzt, leider auch hier nur Absagen. Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. Freundliche Grüße
Dietbert Arnold, 29.04.2020
Liebe n.n.,
eigentlich berichten mir die Ausbilder, dass sie nicht genügend Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz bekommen und oftmals Ausbildungsplätze frei bleiben. Das hatten wir schon mal anders. Im Augenblick haben die Ausbildungsplatzbewerber/innen die vorteilhafte Position und können sich tatsächlich eine Stelle unter mehreren aussuchen.
Das scheint bei Dir nicht so zu sein. Deshalb solltest Du Dich fragen, warum Du nur Absagen bekommst? Lasse uns mal zusammen überlegen:
Du suchst nur in direkter Nähe zu Deinem Wohnort. Das ist problematisch. Im Beruf Pferdewirt sind die Ausbildungsbetriebe verhältnismäßig dünn gesät, deshalb wird allgemein geraten, eine freie Ausbildungsstelle überregional zu suchen. Bei den wenigen Betrieben in Deinem Umkreis kann es durchaus möglich sein, dass Du zufällig nur auf Betriebe triffst, die bereits Ausbildungsstellen besetzt haben. Auch solltest Du bedenken, dass Du so kleinräumig kaum Möglichkeiten hast, nach geeigneten und nach nicht geeigneten Betrieben auszuwählen. Vergiss bitte nicht, dass es eine Menge Schwarze Schafe gibt, die es gilt auszufiltern. Wichtig ist dann bei den geeigneten Betrieben diejenigen herauszufinden, bei denen die Chemie stimmt. Gerade im Beruf Pferdewirt hängt man oft dich beieinander und da bedarf es schon einer bestimmten Sympathie/ Verständnis/ Toleranz zueinander.
Deine von Dir belegten Kurse sind, ich bin nicht für besonders diplomatische Aussagen bekennt, dafür aber eher für ehrliche Meinungen, mehr oder weniger Mickey- Mouse Diplome, die mehrheitlich dazu geeignet sind, den Anbietern das Leben zu finanzieren. Diese Weiterbildungen sind keinesfalls professionell. In die professionelle Pferdehaltung willst Du aber rein. Ich hätte da so eine Ahnung, dass professionelle Betriebsleiter/ Ausbilder eher verschreckt sich abwenden, weil sie befürchten da so eine anstrengende Pferdetante als Pflegefall in den Betrieb zu bekommen. Nicht böse sein mit mir, ich schreibe nur, wie es sein könnte und nicht, was ich über Dich denke. Das ist mir ganz wichtig, aber ich weiß ein wenig wie die Ausbilder so ticken.
Ohne ein Praktikum, aber nicht länger als 2 – 3 Wochen, wird in den allermeisten Fällen kein Azubi eingestellt. Wie schon gesagt, es muss auf beiden Seiten ja passen. So ein Praktikum ist praktisch eine Ausbildungsplatzbörse. Gleichzeitig kann Dir ein Praktikum die Frage beantworten, ob Du in diesem Beruf überhaupt glücklich wirst oder es bei dem Traum besser bleibt. Also: Traumberuf oder Albtraum?
Suche Betriebe ganz gezielt, also passgenau aus. Nehmen wir einmal an, Du suchst einen Betrieb mit alternative Ausbildungsmethoden, biologischem Anbau und sensiblen Ausbildern, dann musst Du Dich nicht gerade in einem Betrieb bewerben, bei dem reihenweise Turnierpferde auf Auktionen vorbereitet werden. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Und es gibt Regionen, da sind mehr diese und mal mehr jene zuhause.
Haselünne ist nun nicht so die ganz große Pferderegion mit vielen Betrieben. Da könnte es sinnvoller sein, mal in das Münsterland zu schauen. Da gibt es schon mehr Alternativen.
Vielleicht liegt es ja auch an Deiner Art sich zu bewerben. Zu viel Wendymädel? Zu alternativ? Zu lang? Zu wenig aussagefähig? Zu wenig professionell für den Pferdebereich? Da gibt es jetzt wieder ganz viele Möglichkeiten und Du darfst keinesfalls darauf schließen, dass ich denke, dass das für Dich zutrifft. Frage Dich ehrlich und sonst machst Du einen Haken hinter diese Checkliste.
Bei persönlichen Vorstellungen beurteilen Dich die Ausbilder. Das machen wir alle und dabei kann es zu Vorurteilen kommen, die einen Ausbildungsvertrag verhindern? Zu doll geschminkt? Keine Pferdekleidung? Körpergewicht? Sportlichkeit/ Kondition? Zu wenig auf den Betrieb vorbereitet? Zu wenig auf die Ausbildung vorbereitet? Schulnoten? Familienstand? Kinder? Routine im Umgang mit dem Pferd? Angst? Ansprüche? Auch hier gibt es wieder massenhaft Gründe, die es zu erkunden gilt. Nehmen wir an, Du sagst, ich möchte nicht mehr als 40 h in der Woche arbeiten, weil …, dann fällt bei vielen Ausbildern gleich eine Klappe. Jetzt darfst Du aber nicht daraus lernen und sagst, nur weil Du die Ausbildung machen möchtest, dass Dir Überstunden wurscht sind. Das geht schief, weil so lange kannst Du Dich nicht verstellen. Nein, wenn ein Betrieb dann Dich ablehnt, dann sei froh, dass Du da nicht reingeraten bist. Also Absagen haben auch Vorteile.
Haben die Absagen was mit Corona zu tun?
Du fragst, ob es Alternativen zur Berufsausbildung gibt. Die meisten Alternativen sind mit einem Studium verbunden. Was auf jeden Fall nicht funktioniert sind diese ganzen privaten „Ausbildungen“, die nur die Anbieter glücklich machen und die so viele Kunden haben, weil sie suggerieren, einkömmliche Alternativen im Pferdebereich zu schaffen. Das ist nicht so. Lasse Dir das nicht vorgaukeln.
Ja, das sind so meine Gedanken, wenn es um Deine Ausbildungsplatzsuche geht. Und noch einmal, ich schreibe das alles, ohne Dich zu kennen und deshalb ist keine Aussage persönlich zu nehmen. Aber das weisst Du wohl. Ich drücke Dir die Daumen!
mein Name ist n.n.(dem Admin bekannt), ich habe hier auf dem Hof, auf dem ich bisher eine Vollzeitanstellung hatte, fristgerecht auf Ende Februar gekündigt.
Meine Arbeitgeberin ist was den letzten Arbeitstag betrifft nicht sehr kooperativ und beruft sich auf Überstunden, die ich laut Vertrag noch abzuleisten hätte. Ich stehe aktuell mit mehreren Leuten im Kontakt um das ganze zu klären. Da kam die Frage auf, nach den Regelungen im Tarifvertrag bezüglich Mehrarbeit und Überstunden, was bedeutet das usw. . Gibt es überhaupt einen Tarifvertrag und wenn ja, wo finde ich den?
Dietbert Arnold, 01.03.2020
Liebe n.n.,
leider musstest Du ein wenig auf eine Antwort warten, weil ich anderweitig unterwegs war. Da ich diese Seite in meiner Freizeit betreibe, kann es deshalb vereinzelt zu Wartezeiten führen. Nun aber zu Deinem Problem:
Für Pferdewirte/innen gibt es KEINE Tarifverträge. Ausnahmen sind die Landgestüte als Arbeitgeber. Warum seid Ihr nicht tarifgebunden oder besser ausgedrückt durch einen Tarifvertrag geschützt. Die Antwort ist ganz einfach: Einen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schließen immer die Arbeitgeberorganisation und die Arbeitnehmerorganisation. Bei den Arbeitgebern sind das der Arbeitgeberverband und bei den Arbeitnehmervertretern die Gewerkschaft. Diese beiden Sozialpartner beraten über die Bedingungen der Arbeit und schließen Lohn- und Manteltarifverträge ab. Die gelten aber nur, wenn der Betrieb im zuständigen Arbeitgeberverband und die Mitarbeiter in der zuständigen Gewerkschaft Mitglied sind.
Für die Betriebe ist die Situation doch easy, keine Regeln aus einem Tarifvertrag bedeutet, die können fast alles machen, was sie wollen. Kein Wunder also, dass Berufe mit Tarifverträgen im durchschnitt doppeltet so hohe Gehälter haben als tariffreie Branchen.
Und jetzt könnte ich sagen: Ihr habt ja alle selber Schuld, dass Ihr keinen Tarifvertrag habt! Ein bisschen stimmt das nämlich. Warum? Ganz einfach, kaum ein Pferdewirt/in ist Mitglied in ihrer Gewerkschaft (Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, IG BAU) und deshalb können die ganz wenigen, organisierten Pferdewirte/innen die Arbeitgeber nicht zwingen, auch sich im Arbeitgeberverband zu organisieren und einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Arbeitgeber haben natürlich überhaupt kein Interesse, einen Tarifvertrag zu vereinbaren und haben auch verdammt wenig Respekt vor ihren Arbeitnehmern. Die sind ja nicht organisiert und kommen nur einzeln unter die Augen der Chefs. Dann werde die meisten natürlich ganz klein. Nur wenn Ihr Euch alle organisiert, dann sieht das Ganze schon anders aus, weil Ihr Pferdewirte/innen dann sagen könnt: Chef, wenn das nicht fairer wird mit der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen, dann streiken wir mal, dann könnt ihr alle alleine mal den Stall machen. Und das scheuen Chefs wie der Teufel das Weihwasser.
Also gilt für Dich der Arbeitsvertrag, den Du mit Deinem Betrieb abgeschlossen hast. Ich hoffe, Du hast einen Arbeitsvertrag? In dem Arbeitsvertrag muss eigentlich stehen, wie viele Stunden Du zu arbeiten hast. Hast Du Deine Arbeitszeiten dokumentiert? Eigentlich muss auch Dein Arbeitgeber die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsvertrages niedergeschrieben und auch die Stunden dokumentiert haben. Wenn Du natürlich keine Aufzeichnungen hast, dann kann Dein Betrieb natürlich viel behaupten.
Was tun?
Du brauchst eine richtige Rechtsberatung. Die würde die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt natürlich kostenfrei für Dich vornehmen und notfalls auch Dich vor Gericht vertreten. Dumm ist, dass Du wahrscheinlich nicht Mitglied der Gewerkschaft bist und der Versicherungsfall natürlich schon eingetreten ist. Laut Satzung vertritt die Gewerkschaft Dich dann nicht, weil, wenn alle erst eintreten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann habt ihr natürlich nicht genug Beiträge geleistet, diesen Rechtsschutz zu finanzieren. Gewerkschaften finanzieren sich grundsätzlich durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder. Und dennoch kannst Du einmal bei der IG BAU vorsprechen, ob sie Dir trotzdem helfen. Wenn das so sein sollte, dann darfst Du natürlich nicht im Mai austreten. Das wäre einfach nur unfair, weil Du die Mitgliedsbeiträge vieler IG BAU- Mitglieder verbraucht hast, ohne selber in „guten“ Zeiten das ein wenig auszugleichen.
Wenn die Gewerkschaft sagt, dass sie Dich nicht vertreten kann (was Du sicher verstehen könntest), dann rate ich Dir Dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Beratung und vielleicht ein deutlicher Brief des Anwaltes kostet nicht die Welt. Hilft aber oft. Rede einfach bei der ersten Beratung auch über Kosten. Das ist völlig normal und Anwälte sind deshalb nicht böse. Du wirst ja auch gefragt, was eine Reitstunde bei Dir kostet.
Wenn Du schlau bist, dann lasse entweder von der Gewerkschaft bzw. vom Anwalt Deinen neuen Arbeitsvertrag ansehen, bevor Du ihn unterschreibst. Und denke daran, unter 12,00 brutto jede Stunde gelten Arbeitnehmer nach Ansicht der Europäischen Gemeinschaft als arm!
Wenn Du weitere Fragen hast, dann melde Dich einfach wieder. Ich hoffe, es geht dann rascher.
Die Rente ist abhängig von Eurer Entlohnung. Nur faire Bezahlungen sichern eine menschenwürdige Rente. Jeder Euro mehr je Stunde zählt!
Aach, das ist ja noch so lange lange hin. Wer weiß, was da noch alles passiert. Stimmt. Und dennoch solltet Ihr jetzt noch weiterlesen, weil schon jetzt, heute, die Grundlagen für Eure spätere Altersversorgung gelegt werden. Warum ist das so? Ganz einfach, jedes Jahr sozialversicherte Arbeit ist ein Rentenbaustein, den Ihr übrigens auch so pi mal Daumen ausrechnen könnt. Keine Angst, diese Rechenformen können auch alle von Euch, für die Mathe ein Buch mit sieben Siegeln ist.
Die pi x Daumen Rentenformel*
(Bruttomonatslohn : 100) x Rentenbeitragsjahre = Rente im Monat
Nehmen wir gleich mal ein Beispiel und gucken, ob Ihr die Formel richtig rechnet: Im ersten Ausbildungsjahr habt Ihr € 710.- im Monat brutto verdient. Also rechnet Ihr zuerst € 710 : 100. Das sind €7,10. Das müsst Ihr jetzt mit 1 malnehmen, da Ihr ja 1 Beitragsjahr berechnen wollt. Das ist ein Rentenbaustein von € 7,10 im Monat. So könnt Ihr jetzt das zweite (z.B. € 7,60 für € 760 Bruttomonatslohn) und das dritte Ausbildungsjahr (z.B. € 8,10 für € 810) berechnen. Am Ende Eurer Berufsausbildung stehen also 3 Rentenbausteine mit zusammen € 22,80 Rente im Monat.
Das war nur der Beginn des Arbeitslebens
Das Arbeitsleben hat mit der Berufsausbildung erst begonnen, denn eine Rente gibt es erst im Alter von 67 Jahren. Nehmen wir einmal an, Ihr habt mit 18 die Berufsausbildung begonnen, dann ist die Berufsausbildung, wenn dreijährig, mit 21 abgeschlossen, Ihr seid 21 und habt drei Rentenbausteine mit einem Rentenwert von € 22,80 im Monat. Euer Arbeitsleben ist möglicherweise noch 46 Jahre lang, bevor Ihr in Rente gehen könnt. Anders ausgedrückt, es sind noch 46 Rentenbausteine möglich. Aber auch nur, wenn Ihr sozialversicherungspflichtig arbeitet. Ein Jahr Auszeit in Australien, gerne, aber ein Rentenbaustein mit € 0,00. Lasst uns wieder ein Beispiel machen: Bereits vorhanden 3 Rentenbausteine mit zusammen € 22,80 Rentenwert. Nehmen wir einmal an, Ihr arbeitet jetzt bis zum Renteneintritt zum gesetzlichen Mindestlohn (Stand 2020), dann beträgt der Wert der Rentenbausteine € 1619,42 Bruttomonatslohn : 100 = 16,1942 für ein Jahr. Für 46 Jahre sind das € 744,93 Rente im Monat. Zusammen mit € 22,80 aus der Berufsausbildung beträgt die geschätzte Rente im Alter von 67 Jahren € 767,73 im Monat.
Was fällt auf?
Das ist ganz schön wenig!
Die lebenslange Arbeit lediglich zum Mindestlohn ist für den Chef gut, für Euch im Alter ein Desaster. Bittere Armut garantiert!
Unter 12,00 € je Stunde ist ein menschenwürdiges Leben im Alter nicht möglich. Vielleicht merkt Ihr jetzt schon, dass in der Pferdebranche nicht fair bezahlt wird.
Jedes Jahr sozialversicherungspflichtige Arbeit schafft eine höhere Rente.
Die Rentenhöhe ist direkt abhängig von der Höhe des Einkommens. Wer mehr verdient, bekommt auch mehr Rente. Jede nichtbezahlte Überstunde lässt nur den Chef jubeln, Euch aber in Altersarmut!
Jahre mit geringem Monatslohn können nur mit Jahren höherer Bezahlung kompensiert werden.
Einkommen, das nicht aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommt, erhöht auch nicht die Rente. Anders ausgedrückt: Selbständigkeit und Schwarzarbeit wirkt sich nicht auf die Rente aus.
Schwarzarbeit ist ein Schuss ins eigene Knie!
Das Aushandeln eines fairen Lohnes hat einen ganz großen Einfluss auf ein menschenwürdiges Leben im Alter.
Diese pi x Daumen Rentenberechnung berücksichtigt keine Anrechnungszeiten für Kinder und/oder Pflege.
Über Minilöhne und spätere, garantierte Altersarmut zu meckern, hilft Euch nicht weiter. Entweder Ihr schließt Euch in einer Gewerkschaft zusammen und kämpft für einen Tarifvertrag mit fairen Löhnen (und Renten), oder Ihr lasst die Chefs selber misten, qualifiziert Euch weiter und macht das Pferd zum Hobby.
Wer mit den jetzigen Löhnen und den Renten zufrieden ist, der/die macht einfach weiter so.
Beispielrechnungen
Stundenlohn (brutto)
Monatslohn (brutto) bei 40h/Woche
Rente nach
45 Berufsjahren
Rente nach
40 Berufsjahren
Rente nach
35 Berufsjahren
9,35
1619,42
728,73
647,76
566,79
12,00
2078,40
935,28
831,36
727,44
16,70
2892,44
1301,59
1156,97
1012,35
24,00
4156,80
1870,56
1662,72
1454,88
*Die pi x Daumenrentenberechnung dient lediglich zur Orientierung. Nicht berücksichtigt werden beitragslose Anrechnungs- Jahre für die Rente, wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten, usw.. Die genaue Berechnung bis zu zwei Stellen hinter dem Komma soll nicht suggerieren, hier handele es sich um ganz korrekte, offizielle Berechnungen. Die pingelige Berechnung soll Euch nur helfen, den Rechenweg nachzuvollziehen und Euch zeigen, ob Ihr die Formel korrekt anwendet.
Wie könnt Ihr Eure Wunschrente errechnen und erfahren, wieviel Ihr dann im Monat verdienen müsst?
Nehmt die pi x Daumenformel und stellt sie um:
erforderlicher Monatslohn (brutto) = (Altersrente (mtl.) : Rentenbeitragsjahre) x 100
1. Beispiel:
Beginn Berufsleben: 19 Jahre, Renteneintritt 67 Jahre = 48 Rentenbeitragsjahre
1500 €/mtl Altersrente geteilt durch 48 Rentenbeitragsjahre ergibt 31,25. Multipliziert mit 100 ergibt das 3125.- € Bruttolohn für eine Rente im Alter von 67 Jahren. Wichtig: Die 3125,00 € müssen 48 Jahre jeden Monat bis zum 67. Lebensjahr verdient werden.
2. Beispiel
Beginn Berufsleben: 16 Jahre, Renteneintritt: 67 Jahre = 51 Rentenbeitragsjahre.
1500 €/mtl geteilt durch 51 Rentenbeitragsjahre ergibt 29,411765. Multipliziert mit 100 entspricht das einem Bruttomonatslohn von 2941,17 €.
Oft reicht schon das Schreiben der Gewerkschaft aus, um den Chef umzustimmen, aber manchmal hilft nur der Gang vor Gericht, um Eure Rechte durchzusetzen.
„Wir setzen uns ein! Mit uns bekommen Mitglieder Ihr gutes Recht! Jahr für Jahr gewährt die IG Bauen-Agrar-Umwelt insgesamt vielen tausend Mitgliedern erfolgreich Rechtsschutz. Das ist Kompetenz, die unseren Mitgliedern bares Geld bringt.
Mit unserer Rechtsschutzarbeit erstreiten wir jedes Jahr viele Millionen Euro für unsere Kolleginnen und Kollegen, allein im Jahr 2018 waren es 29 Millionen Euro. Recht haben und Recht bekommen Gewerkschaften sorgen mit Tarifverträgen für eine solide Grundlage, für die Ansprüche der Arbeitnehmer*innen gegenüber den Arbeitgeber*innen.
Unsere Tarifverträge sichern Einkommen und regeln Arbeitsbedingungen. Sie sind für Gewerkschaftsmitglieder rechtsverbindlich und können im Streitfall eingeklagt werden. Die IG BAU ist da, wenn es um Streitigkeiten zum Sozialrecht oder Arbeitsverhältnis geht. Schließlich haben Tarifverträge nur dann einen Wert, wenn sie in den Betrieben auch angewendet werden. Leider ist es so, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind – das muss insbesondere beim Thema Kündigungsschutz immer wieder festgestellt werden.
Wir helfen unseren Mitgliedern, dass sie ihr Recht bekommen! Kostenlose Rechtsberatung Tarifverträge werden nicht für Gewerkschaften, sondern von Gewerkschaften für ihre Mitglieder abgeschlossen. Die Arbeitnehmer*innen sind im Streitfall auch Kläger*innen, schließlich geht es darum, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das geht manchmal nur vor Gericht. Die Gewerkschaft selbst hat keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, darf also selbst nicht als Kläger auftreten. Sie muss vielmehr durch eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt werden, sich für den*die Arbeitnehmer*in einzusetzen. Wir kümmern uns um alles, was recht ist!
Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem*der Arbeitgeber*in (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versorgungsamt (Sozialrecht). Voraussetzungen: Sie müssen mindestens drei Monate Mitglied bei der IG BAU sein und uns eine schriftliche Vollmacht für die Führung des Verfahrens erteilen.
Rechtsschutz gewähren wir übrigens auch, wenn ein Mitglied wegen einer vom*von der Arbeitgeber*in veranlassten Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das kommt gar nicht so selten vor. Gerade bei Verstößen gegen das Umweltrecht, Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Todesfällen, die es in unserer Branche leider häufig zu beklagen gibt, machen wir uns für die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer*innen stark.
Wir wissen, was zu tun ist Wir schicken unsere Mitglieder (beziehungsweise deren Hinterbliebene) nicht zu irgendeiner Rechtsberatung, vielmehr beraten und begleiten wir sie selber kompetent und zuverlässig. Bei der IG BAU arbeiten erfahrene Gewerkschaftssekretär*innen und Jurist*innen im Interesse der Mitglieder. Im konkreten Fall formulieren wir eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, die es durchzusetzen gilt. Sollte dieser Antrag, der immer vor einer Klage kommt, erfolglos sein, organisieren wir in Absprache mit der*dem Kläger*in das weitere Verfahren. Wir arbeiten eng mit der Rechtsschutz GmbH des DGB (Deutscher Gewerkschafts- Bund) oder ausgewählten Vertrauensanwält*innen zusammen, um eine möglichst optimale Vertretung vor Gericht sicherzustellen.
Sie sind also in guten Händen! Keine Angst vor der eigenen Courage „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ Das mag in vielen Dingen des Lebens funktionieren, aber bestimmt nicht, wenn man sich mit dem*der Arbeitgeber*in auseinandersetzt. Hier muss die Belegschaft Rückgrat beweisen und jede*r Einzelne für sein*ihr gutes Recht energisch eintreten. Unser Rechtsschutz ist ihm dabei sicher! Voraussetzung ist eine schriftliche Vollmacht. Ohne diese können wir nicht juristisch tätig werden. Das ist auch bei jedem*r anderen Anwalt*Anwältin so. Mehr Mitglieder – noch bessere Leistungen! Unser Rechtsschutz ist eine solidarische Leistung aller organisierten Arbeitnehmer*innen in der IG BAU.
Jedes neue Mitglied stärkt unsere Organisation und sorgt für noch mehr Durchsetzungskraft. Als Stimme der Arbeitnehmer*innen setzen wir uns auf Arbeitgeber*innenseite für faire Einkommen, angemessene Arbeitsbedingungen und soziale Leistungen ein. Im Rechtsschutz sorgen wir für juristische Klarheit und entwickeln die Rechtsprechung im Sinne der Arbeitnehmer*innen weiter.
Gut zu wissen Die Gewerkschaft leistet kompetenten Rechtsschutz und ist eine zuverlässige Partnerin in der Rechtsberatung. Sie ist jedoch keine Rechtsschutzversicherung, für die jeder einzelne Rechtsschutzfall ein Risiko darstellen würde, das es zu vermeiden gilt. Wir sind für sie da. Immer. Private Rechtsschutzversicherung besser ? – Denkste ! Die privaten Rechtsschutzversicherungen bieten weder die Qualität noch die Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes. Es sind z.B. tariflichen Forderungen ausgeschlossen oder die beauftragten Rechtsanwält*innen haben wenig Erfahrung und Fachkenntnisse über Arbeits- und Sozialrecht. Wir haben die erfahrenen Expert*innen und arbeiten mit den aktuellsten Gesetzen.“ aus: Wir setzen uns ein – der Rechtsschutz der IG BAU
Merke:
Der Rechtsschutz wird gewährt, wenn mindestens drei Mitgliedsbeiträge eingegangen sind.
Der Rechtsschutz wird auch gewährt, wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt.
Der Rechtsschutz wird nicht für Streitigkeiten gewährt, die vor Gewerkschaftseintritt entstanden sind.
Der Monatsbeitrag der IG BAU beträgt 1,15% des Brutto- Monatslohnes (Azubis ca. 6.-€ – 9.-€ im Monat), so steht es in der Satzung der Gewerkschaft
Auch im Jahr 2018 gehört der Beruf Pferdewirt/in unrühmlich zu den Spitzenreitern bei den vorzeitig aufgelösten Ausbildungsverträgen. Fast die Hälfte aller Auszubildenden ist von seiner Berufsausbildung so enttäuscht, dass sie ihren Ausbildungsbetrieb vorzeitig verlassen. Fragt man nach den Gründen, dann wird unisono geantwortet, dass es weder eine solide Ausbildung noch ein Mindestmaß an Wertschätzung gibt, stattdessen aber Arbeitstage mit regelmäßigen, aber unbezahlten Überstunden.
Klar gehört das Misten zur Berufsausbildung. Aber eben auch eine ganze Menge mehr.
Eine rühmliche Ausnahme scheint die Fachrichtung Klassische Reitausbildung zu werden, denn in dieser Sparte ist die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge deutlich geringer, „nur“ noch 37%. In dieser Fachrichtung scheinen die meisten Betriebe die mahnenden Worte der Berufsbildungspolitiker verstanden und beherzigt haben, dass ein Beruf, der sich nicht ordentlich um seinen Nachwuchs kümmert, sich in nicht zu ferner Zukunft selber auflöst.
Ob diese Aussage auch für die Fachrichtung Spezialreitweisen gilt, ist wegen der geringen Auszubildendenzahl nicht sicher zu sagen. Auf jeden Fall stellt sich im Jahr 2018 die Situation deutlich erfreulicher als andere Fachrichtungen dar.
Sorgen müssen sich Beobachter über die Entwicklung der Fachrichtung Zucht machen. Nachdem in den ersten Jahren erfreulich viele Auszubildende in dieser Fachrichtung gut aufgehoben fühlten, liegt die Auflösungsquote jetzt bei über 50%! Hier scheint etwas schief zu laufen!
Sorgen muss die Fachrichtung Pferdehaltung und Service machen. Hier scheinen die Auszubildenden nach wie vor als billige Mister eingesetzt werden. 53% der Azubis hat deshalb die Nase gestrichen voll und kehrt dem Beruf den Rücken. Und ehrlich, das ist sogar verständlich, denn fast alle Ausbildungsbetriebe missachten die Ausbildungsinhalte der aktuellen Verordnung. Auch die Zuständigen Stellen schauen dezent zur Seite. Bloß kein Stress mit den Ausbildungsbetrieben, immer schön den Schreibtisch sauber halten. Dabei hat der Gesetzgeber klar gesagt, dass die Zuständigen Stellen die Berufsausbildung zu überwachen haben.
Hier die Zahlen im Einzelnen:
Pferdehaltung + Service: 53,3%
Pferdezucht: 52,2%
Klassische Reitausbildung: 36,8%
Rennen: 80%
Spezialreitweisen: 27,3%
alle Fachrichtungen: 46,2%
Wenn Ihr mehr Infos aus dem offiziellen Zahlenwerk des Statistischen Bundesamtes sehen möchtet, kein Problem, dieser Link führt zur Berufsaubildungsstatistik 2018.
Wer sich im Beruf weiterbildet, hält sich auf dem neuesten Stand, ist zufriedener im Job – und verbessert in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch nicht immer passen die individuellen Weiterbildungswünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit denen des Arbeitgebers zusammen. Auch gibt es für viele Erwerbstätige nicht die Möglichkeit, an betrieblicher Weiterbildung teilzunehmen.
Hier setzt die Bildungsprämie an. Sie unterstützt Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen mit bis zu 500 Euro – unabhängig vom Arbeitgeber. Die Bildungsprämie lässt sich für ganz persönliche Weiterbildungsziele nutzen und ist einfach zu beantragen.
Wer kann die Bildungsprämie bekommen?
Der Prämiengutschein der Bildungsprämie richtet sich an Menschen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20 000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40 000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht im Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Ab 25. Mai 2018 werden die persönlichen Daten aller EU- Bürger noch besser geschützt. Persönliche Daten sind z.B. Euer Namen, die Anschrift, Ausweisnummer, Kontoverbindung, die IP- Adresse des Rechners und natürlich auch die Prüfungsunterlagen Eurer Berufsausbildung zum Pferdewirt/in und zum Pferdewirtschaftsmeister/in.
Klar muss die Zuständige Stelle Unterlagen über die komplette Berufsausbildung in einer personenbezogenen Akte sammeln. Aber wer darf da reingucken? Wie lange werden die Daten aufbewahrt und wer darf wissen, ob Ihr den Ausbildungsbetrieb nach einem Streit um die Arbeitszeit und die Ausbildungsqualität wechseln musstet? Muss jeder wissen, dass Ihr die Abschlussprüfung erst nach der Nachprüfung bestanden habt oder Ihr die Prüfung angefochten habt?
Wo bleiben die vielen Daten der Berufsausbildung eigentlich? Zu welchem Zweck werden sie gesammelt? Kann man ein Leben lang Euch damit erpressen? Werdet Ihr einen bestimmten Ruf einfach nicht wieder los?
Ganz besonders interessant ist der Datenschutz für alle Prüflinge in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung. Habt Ihr gewusst, dass das komplette Abschlusszeugnis nicht nur bei der Zuständigen Stelle lagert, sondern auch komplett der Deutschen Reiterliche Vereinigung zur Verfügung gestellt wird? Was hat ein privater Verein mit Euren ganz persönlichen Daten aus einer staatlichen Prüfung zu tun? Was machen die damit? Warum machen die das? Gibt es einen vernünftigen Grund diese hoch sensiblen Prüfungsdaten an Dritte weiterzugeben? Erteilt die FN sogar Auskunft über Eure Prüfungsdaten?
Und genau deshalb gibt es die Datenschutz- Grundverordnung, die europaweit Eure ganz persönlichen Daten schützt. Ihr habt die Hoheit über Eure Daten.
Die Zuständigen Stellen müssen Euch schriftlich und verständlich genau erklären, welche personenbezogenen Daten sie über Euch speichern und warum sie dieses tun. Die Zuständige Stelle muss Euch weiter sagen, wie lange sie die Daten speichert, wie sie sie schützt und an wen sie sie weitergibt. Auf Wusch müssen die Behörden und Institutionen Euch die von Euch gesammelten Daten ausgedruckt zur Verfügung stellen.
Das Sammeln und weitergeben Eurer persönlichen Daten darf nur mit Eurer Einwilligung geschehen.
Ihr könnt verlangen, dass Eure persönlichen Daten, die ohne einen wichtigen Grund gespeichert werden, zu löschen sind. Es ist sicher einzusehen, dass Prüfungsunterlagen bei der Zuständigen Stelle eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, dass aber die Zuständigen Stellen Eure persönlichen Prüfungsdaten an die Deutsche Reiterliche Vereinigung weiterreicht, ist fragwürdig und birgt ein hohes Risiko für Euch. Bei der FN muss keiner wissen, dass Ihr einmal durchgefallen seid, eine Nachprüfung notwendig war, den Ausbildungsnachweis lückenhaft geführt, im Springreiten eine 5 oder in welchem Betrieb Ihr gelernt oder nach berechtigtem Streit gekündigt hattet.
Hat die Zuständige Stelle Euch gefragt, ob sie die Prüfungszeugnisse an die FN weitergeben darf und welches wichtige Ziel diese Datenweitergabe hat?
Hat Euch die FN gefragt, ob sie Eure ganz persönlichen Daten speichern darf? Hat Euch die FN informiert, warum sie Eure Daten speichert?
Hat Euch die FN darüber informiert, dass Ihr die Löschung der kompletten Prüfungsdaten verlangen könnt?
Ihr wisst jetzt, dass Eure sensiblen Daten der Prüfung in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung an Dritte, also der FN, weitergegeben werden. (Ob das in Bayern so ist, kann ich nicht sagen). Gegen unberechtigte Datenspeicherung könnt Ihr Euch jetzt mit den EU- weiten Bestimmungen des Datenschutzes wehren. Und plötzlich ist die so schlecht gemachte Datenschutz- Grundverordnung ganz verbraucherfreundlich und ein großer Gewinn für Euch.
Und wenn die Zuständigen Stellen und die FN nicht innerhalb von 4 Wochen beantworten, welche Daten gesammelt, wie sie geschützt werden, welches Ziel sie haben, wie lange die Daten gespeichert bleiben und an wen sie mit welcher Begründung weitergegeben werden, dann wendet Euch an die in Eurem Bundesland befindliche Datenschutzbehörde/ Datenschutzbeauftragten. Die müssen und werden Euch helfen.
Dieser Text ist keine Rechtsauskunft, es ist lediglich meine persönlich Meinung.
Für jeden Menschen, aber gerade auch für Pferdewirte ist es besonders wichtig, sich durch Gradlinigkeit, Zivilcourage, Meinung, Einstellung und Haltung auszuzeichnen. Nur dann könnt Ihr aufrecht und zufrieden durch das Berufsleben und Euer Leben gehen.
Aber auch diese sozialen Verhaltensweisen müssen erlernt werden. Genau wie beim Reiten benötigt Ihr auch ohne Pferd Haltung.
Hilfreich können bei diesem Prozess die Berichte von Zeitzeugen sein, denn die sind, im Gegensatz zu den Kasinogesprächen, authentisch, eben keine Legenden, keine Fakenews.
Deshalb gibt es jetzt für Euch das Taschenbuch Pferdewirtprüfung (Bd. 9) -Zeitzeuge: Der Lipizzanerretter-. In diesem Buch berichtet der Zeitzeuge, der Tierarzt Dr. Lessing, Pferdewirtauszubildenden in ihrer Berufsschule aus seinem Leben und seine Erfahrungen damit. Entstanden sind Lebenserinnerungen, die nicht nur spannend, sondern obendrein kritisch, gut verständlich und durchaus humorvoll sind.
Als Zeitzeuge berichtet Dr. Lessing, wie er die komplette Lipizzanerzucht der Österreicher rettete, aber auch im eiskalten Wasser der Ostsee vor Göteborg schwamm, die Umzüchtung zum modernen Reitpferd gelang, er mit seinem Pferd auf der Autobahn ritt und wann er gemerkt hat, das die Nationalsozialisten Verbrecher waren.
Ein spannendes, gut lesbares Buch, dass auch nachdenklich macht.
Lasst es Euch nicht ausreden: Reiten alleine reicht nicht. Auch wenn Ihr nicht auf dem Pferd sitzt benötigt Ihr Haltung!
Jeder Mensch hat in Deutschland das gesetzlich garantierte Recht auf bezahlten Urlaub. Unter 24 Werktage geht gar nicht.
n.n. (dem admin bekannt)
11.11.2017
Hallo ,
meine Freundin arbeitet seit dem 15.1.2002 in einem Dressurstall. Sie ist 37Jahre alt, wie viel Urlaub steht ihr zu? Steht ihr rein rechtlich noch andere Leistungen zu die Sie in Anspruch nehmen kann?
Vielen Dank
Dietbert Arnold
12.11.2017
Hallo liebe n.n.,
ich habe einmal Deinen Namen weggelassen, damit wir uns in Ruhe austauschen können. Jeder Mitarbeiter, übrigens auch Minijobber, hat Anspruch auf Urlaub. Dieser wird bei Jugendlichen vom Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, bei Erwachsenen durch das Bundesurlaubsgesetz. Zu Jugendlichen schreibe ich jetzt nichts, denn da ist Deine Freundin ja gerade ein wenig drüber. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt den Mindesturlaub vor. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen höheren Urlaub vereinbaren, dann ist das natürlich erlaubt. Grundsätzlich darf der Urlaub nicht kürzer als 24 Werktage im Jahr sein. Werktage sind alle Tage außer Sonntage und Feiertage. Eine Staffelung nach Alter darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen werden. Übrigens: Wenn im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vereinbart wurde, dann besteht eine Urlaubswoche aus 5 Arbeitstagen, bei einer 6-Tage-Woche aus 6 Arbeitstagen. Die Anzahl der Werktage ist für beide Arbeitsverträge gleich, nämlich 6 Werktage. Somit haben alle Arbeitnehmer einen Jahresurlaub von mindestens 4 Wochen. Das wollte der Gesetzgeber so garantieren.
Infos zum Bundesurlaubsgesetz findest Du hier und hier
Weitere Infos erhältst Du, indem Du die Suchwörter „Entlohnung“, „Arbeitszeit“ sowie „Mindestlohn“ eingibst. Ich denke Du findest sehr viele Infos, was fair ist und was nicht. Oben unter „Gesetzlichen Grundlagen“ findest Du alle Gesetze im Original.
Eine gute Idee ist übrigens, Mitglied in der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt zu werden, denn die beraten nicht nur, die kämpfen auch für ihre Mitglieder, notfalls auch vor Gericht. Und das alles ist im Gewerkschaftsbeitrag enthalten.
Wenn weitere Fragen sind, dann melde Dich einfach wieder.
* Ein Jahr hat bekanntlich 52 Wochen und 12 Monate. Demzufolge bekommt rechnerisch jeder Monat 4,334 Wochen (52:12=4,3333...). Nun gibt es aber auch Schaltjahre, die diese Rechnung von 4,3333... wieder ungenau machen. Deshalb rechnen Tarifpartner und auch die Lohnsteuerrichtlinie mit 4,35 Wochen in jedem Monat.
Merke: 1 Monat hat 4,35 Wochen und 21,75 (Fünf-Tage-Woche) oder 26,1 Arbeitstage (6-Tage-Woche)