Tarifempfehlung beschlossen

Unter diesen Stundenlöhnen solltet Ihr nicht arbeiten

Die Gewerkschaft (IG Bauen Agrar Umwelt) und der Arbeitgeberverband (Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) haben gemeinsam eine Tarifempfehlung beschlossen. Damit steht fest, was die Gewerkschaft und die Arbeitgeber in Deutschland im Bereich der Landwirtschaft ab Dezember 2022 für angemessen ansehen.

Da aber die Tarifhoheit in den jeweiligen Regionen liegt, empfehlen die Gewerkschaft und die Arbeitgeber gemeinsam ihren Regionalvertetungen die neue Bundesempfehlung zu vereinbaren:

  • Dezember 2022: € 350.- Euro steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie für alle Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung anteilig
  • Facharbeiter*innen mit bestandener Abschlussprüfung: mindestens € 14,50 brutto/h
  • Meister*in: mindestens € 16,50 brutto/h
  • Auszubildende: Die Ausbildungsvergütungen werden in den einzelnen Bundesländern festgelegt und sollen mit mindestens € 700.- brutto/Monat im ersten Ausbildungsjahr beginnen
  • Der Lohn in Ostdeutschland und Westdeutschland ist vollständig gleich

Damit habt Ihr eine Richtschnur, was Gewerkschaften und Arbeitgeber in Deutschland als derzeit gerechten Lohn in der Landwirtschaft ansehen. Unter diesen Löhnen solltet Ihr nicht mehr arbeiten. Wenn ein Betrieb diese Löhne nicht zu bezahlen bereit ist, dann lasst den Chef*in selber arbeiten, Eure Arbeitskraft ist in der Land- und Pferdewirtschaft händeringend gesucht, lasst Euch nicht ausbeuten und wählt Euch Betriebe, die Euch wertschätzen. Dazu gehört auch mal ein Lob und selbstredend immer ein fairer Lohn.

Tarifverhandlungen Landwirtschaft ohne Ergebnis vertagt!

Am 04. März 2021 fand pandemiebedingt virtuell das 1.Tarifverhandlungsgespräch für eine Bundesempfehlung Landwirtschaft in Verbindung der überbetrieblichen Altersvorsorge statt.

Der Arbeitgeberverband hatte die tarifvertraglichen Regelungen zur Zusatzrente gekündigt. Daraufhin entschied sich die Bundestarifkommission der IG BAU beide Tarifvertragswerke gemeinsam zu verhandeln mit den folgenden zentralen Forderungen:

  • Fortführung und Verbesserung des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvor- sorge in der Land- und Forstwirtschaft
  • 4,8 Prozent Erhöhung der Entgelte bezogen auf 12 Monate
Nur wenn viele Beschäftigte aus der Landwirtschaft und Pferdewirtschaft Mitglied ihrer Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt sind, kann sie deutliche Lohnerhöhungen für Euch durchsetzen. Auf den weißen Ritter braucht Ihr nicht zu warten, der wird nicht kommen. In Deutschland regeln Gewerkschaften und Arbeitgeber Löhne und Gehälter, nicht der weiße Ritter, nicht die Politik und auch nicht Eure Eltern. Denkt einmal darüber nach, warum in Berufen, in denen viele Mitarbeiter in einer Gewerkschaft sind, doppelt und dreifache Löhne bezahlt werden.

In der Tarifverhandlung erteilten die Arbeitgeber einem erforderlichen Branchenmindestlohn eine Absage. Aber auch eine Erhöhung der Entgelte insgesamt orientiert an der pro- zentualen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes als Verhandlungsgrundlage kam für die Arbeitgeberseite nicht annährend in Betracht.Positiv festzuhalten ist, beide Tarifvertragsparteien streben einen Tarifvertrag Zusatzrente an. Allerdings schien die Tarifkommission der Arbeitgeber kein Mandat zu haben – selbst im Rahmen einer Erklärungsfrist nicht – sich auf Zwischenstände zu verständigen.
Die Tarifkommission der IG BAU hält es z. B. für erforderlich, dass die tarifliche Regelung Zusatzrente allgemeinverbindlich erklärt wird, die Beiträge viel höher sind als bislang, sich ständig erhöhen und letztlich die Leistungen im Alter sich sehen lassen können.Sowohl in der Frage Lohnentwicklung als auch Zusatzrente lagen die Positionen zum jet- zigen Zeitpunkt zu weit auseinander.

Die Eselei der Woche:

Ich glaube, mich tritt ein Pferd

Eine unglaubliche, aber wahre Geschichte aus der Pferdewirt*innen- Welt

Das Telefon klingelt.

Ich nehme ab und es meldet sich eine nette, selbstsichere Stimme mit ihrem Namen. Ich nenne sie hier in der Geschichte mal Julia. Sie, also Julia, bestellt mir zunächst einmal liebe Grüße von Frau Kaiser. Ihr wisst schon, auch sie heißt nur in dieser Geschichte so. Also, die Frau Kaiser kenne ich gut, sie ist Berufsreiterin, Ausbilderin und ich habe mit ihr schon viele Jahre zusammen Pferdewirt*innenazubis geprüft. Auch weiß ich, dass sie eine wichtige und angesehene Funktionärin der Bundesvereinigung der Berufsreiter ist und dort ein hohes Ansehen mit viel Einfluss besitzt.

Noch freue ich mich über die Grüße und bin gespannt, was Julia mir mitteilen möchte und wobei ich ihr wohl helfen darf. Die Frau Kaiser hat ihr, der Julia, geraten, sich doch einmal mit mir in Verbindung zu setzen, denn ich könnte aufgrund meiner langen Erfahrung und redaktionellen Arbeit im Umgang mit Prüfungsaufgaben zielgenau die passende Literatur empfehlen, wie sie die Pferdewirtprüfung ganz ohne Besuch der Berufsschule schaffen könne. Julia erwähnt dann noch, dass sie erst seit einigen Monaten in der Ausbildung ist und mit ihrem Ausbilder abgemacht hat, dass sie nicht zur Berufsschule geht. Aus diesem Grunde erbitte sie sich Hilfe von mir.

Ehrlich gesagt, ich bin zunächst sprachlos. So oft kommt das nicht vor. Ich versuche Julia zu erklären, dass die Chance, durch die Prüfung zu fallen, ohne den begleitenden Besuch der Berufsschule, erfahrungsgemäß ziemlich hoch ist oder im günstigsten Fall sie sich die Chance auf eine gute Prüfung verbaut. Natürlich erkläre ich Julia auch, dass sie ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Besuch der Berufsschule hat, dass sie dieses auch auf jeden Fall einfordern soll, denn wir Prüfer leiden nicht selten mit Azubis, die Tränen in den Augen haben, wenn wir ihnen mitteilen müssen, dass sie die Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Nicht etwa, weil sie faul waren, sondern die Berufsschule nicht besuchen durften. Auch erkläre ich Julia, dass das Lernen in der Berufsschule auch mit einer guten Allgemeinbildung im Zusammenhang steht und alleine der Kontakt zu vielen anderen Azubis in diesem Beruf ausgesprochen wertvoll und hilfreich zum Erfahrungsaustausch und zum Aufbau von Netzwerken ist. Nachdem ich Julia noch informiere, das jeder Auszubildender*e in Deutschland das Recht hat, die Berufsschule während der Arbeitszeit zu besuchen und dass jeder Ausbilder seine Auszubildenden nach Vorschrift des Gesetzes zum Schulbesucht anhalten soll, da fragt Julia mich jetzt ganz ungläubig, was sie denn in ihrer jetzigen Situation tun soll.

Ganz einfach, antworte ich, zur Berufsschule gehen, ganz konsequent und das dem Ausbilder auch so mitteilen. Eine Diskussion, so sage ich Julia, kann es über diese Frage nicht geben. Never ever! Ne jamais!

Aber dann, entgegnet Julia, würde sie ja nie wieder ein Bein in die Pferdeszene bekommen, wenn sie sich gegen ihren Ausbilder stellt und es sich mit ihm verscherzt. Der entscheidende Nachsatz kommt erst noch: Ob ich denn nicht wüsste, wer ihr Ausbilder sei? Das ist schließlich …, ich sage mal wieder einen mir zufällig einfallenden Namen, Jochen Conrad.

Den kenne ich natürlich, wer kennt den nicht? Der ist Kaderreiter, ganz oben, in allen Zeitungen präsent, trägt olympische Medaillen und ist das Aushängeschild der Bundesvereinigung der Berufsreiter sowie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und wird deshalb als Vorbild für die Berufsausbildung präsentiert. Auch erinnere ich mich ganz genau, dass der in einer gesonderten Prüfung Pferdewirt und Pferdewirtschaftsmeister wurde. Wie so mancher Kaderreiter. Und auch da schon habe ich mich geärgert, dass nicht wie üblich die Prüfungsausschüsse für uns Prüfer transparent zusammengestellt werden, sondern irgendwie klammheimlich bestimmt werden. Von wem und nach welchen Kriterien auch immer.

Ja, sage ich zu Julia, dann musst Du das erste Mal in Deinem Leben lernen, Dich in den wesentlichen Punkten durchzusetzen, schließlich kannst Du Dein ganzes Berufsleben nicht Opfer bleiben, nur weil Dein Chef einen großen Namen hat. Und wenn Dein Ausbilder das nicht mitmacht, dann taugt er nicht als Vorbild, dann bist Du falsch, dann musst Du gehen und Dir einen wirklichen Ausbilder suchen, der an Deiner Berufsausbildung und nicht nur an Deiner preiswerten Arbeitskraft interessiert ist. Strahlemann reicht nicht aus.

Zu guter Letzt sage ich Julia ganz deutlich, dass ich ihr keinesfalls bei diesem windigen, ja unmoralischen Anliegen helfen werde.

Julia wird ganz ruhig, nachdenklich, murmelt etwas und legt dann auf.

Was bleibt: Ich bin stinksauer, nein nicht auf Julia, sondern auf Berufsreiter, die junge Leute nur ausnutzen, die aber auch ihre Position hemmungslos für ihre egoistischen Vorteile nutzen, in Wirklichkeit den Strahlemann und Gutmenschen, den Musterberufsreiter mit Vorbildfunktion nur simulieren. Reine Schauspieler, auf die die Azubis hereinfallen.

Und ich bin schwer enttäuscht von der Bundesvereinigung der Berufsreiter, die scheinbar nur nach Außen sich für eine geordnete und faire Berufsausbildung einsetzt, unseren Jochen Conrad als Vorzeigeausbilder herausstellt und auszeichnen, mit ihm ständig neue Mitglieder unter den neuen Auszubildenden anwirbt und in Wirklichkeit dafür sorgt, dass für nicht wenige Mitglieder die bestehenden Regeln nicht gelten und sie bei diesem Verhalten auch noch Unterstützung bekommen. Mir kommt plötzlich der Gedanke, dass da einige der Berufsreiter ein Doppelleben führen und die vielfach angeworbenen, gutgläubigen Mitglieder das Ganze eigentlich nur finanzieren. Nach Außen hui, nach innen fui, man könnte auch Mogelpackung sagen. Das ist kein Zufall, das scheint Methode zu haben.

Ein schlechtes Gewissen beim Tricksen haben da einige Berufsreiter*innen nicht, sonst würde man nicht versuchen, mich in dieses unmoralische Ansinnen, Auszubildende von der Berufsschule fernzuhalten, hereinzuziehen. Ausgerechnet mich, der sich ein ganzes Berufsleben für eine gute Duale Berufsausbildung, also dem erfolgreichen Miteinander von Betrieb und Berufsschule, eingesetzt hat und nie zimperlich ist, für die Rechte der Azubis zu kämpfen. Das ist schon frech, was man mir da angetragen hat. Was denken die sich eigentlich? Mein Urteil kann da nur lauten: Abklingeln!

Sauer bin ich auf einige Berufsreiter, keinesfalls auf Julia. Ich hoffe nur, dass sie mir nicht böse ist und mich ein wenig versteht. Eigentlich helfe ich immer. Fast immer, wenn es zu verantworten ist. Und das war es an dem Tag, als das Telefon morgens klingelte, jedenfalls nicht. 

Falle statt Sprungbrett

Mindestlohn – Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht wird es Zeit, sich Gedanken zu machen.

Einmal Niedriglohn – immer Niedriglohn

Welche Löhne sind in der Diskussion?

Wenn Statistiker über Löhne forschen und berichten, dann fallen die Begriffe Mindestlohn, Niedriglohn und Durchschnittslohn.

Der Mindestlohn ist derjenige, gesetzlich festgelegte Lohn, der mindestens jeder/e Mitarbeiter*in in Deutschland bezahlt bekommen muss, egal welche Ausbildung er/sie hat. Bis auf wenige Ausnahmen darf in Deutschland niemand weniger verdienen.

Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr auch den Durchschnittslohn. Der Medianmittelwert, der hier berechnet wird, verhindert dass wenige Ausreißer den Mittelwert verunreinigen.

Zwischen dem Mindestlohn und dem Durchschnittslohn liegt der Niedriglohn, besser gesagt der Bereich mit dem Niedriglohn, auch Niedriglohnsektor genannt. Von Niedriglohn wird nach Definition der Organisation Für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gesprochen, wenn weniger als 2/3 des Durchschnittslohnes erzielt werden.

Mindestlohn
2020
Niedriglohnsektor
2020
Durchschnittslohn 2020
Brutto- Stundenlohn9,359,36 – 11,0416,56
Brutto- Monatslohn (40 h)1.619,421.621,15 – 1.912,122.868,19
Armutsbereichjajanein
einfachste Anforderungen, überschaubarer Arbeitsbereich, Arbeit unter Aufsichtangelernte Arbeit in einem überschaubaren Arbeitsbereich, meist unter AufsichtSelbständig geplante und ausgeführte Arbeit
ungelernte HilfskraftPferdepfleger*inPferdewirt*in
DQR 1DQR 2/3DQR 4
Quellen: Statistisches Bundesamt, ILO, OECD

Jetzt könnt Ihr einschätzen, was eine faire Bezahlung für einen Pferdewirt*in ist und was Ihr wirklich bekommt.

Leider sind die Aussichten als Pferdewirt*in nicht geeignet, menschenwürdig entlohnt zu werden. Bitte denkt doch einmal darüber nach, dass der Durchschnittsstundenlohn brutto in Deutschland bei 16,00 € liegt. In der Landwirtschaft liegt der Durchschnittslohn nur bei 10,74 €. Damit ist die Landwirtschaft zusammen mit dem Gastgewerbe unrühmliches Schlusslicht beim Durchschnittslohn

BrancheBrutto- Durchschnittslohn
Energieversorgung € 27,18
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen € 24,11
 Information und Kommunikation € 23,74
Büro€ 16,00
Verkauf, Handel€ 13,00
Busfahrer€12,00
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft € 10,74
Gastgewerbe € 10,00
Quelle: Statistisches Bundesamt

Und jetzt kommt die Niedriglohnsackgasse

Vor vielen Jahren galt der Niedriglohn als erfolgreiches Instrument des Arbeitsamtes. Wirtschaft und Politik gingen davon aus, so das Ziel damals, dass es sich hier um einen Einstiegslohn für benachteiligte Personengruppen des Arbeitsmarktes handelt um diese wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Der Niedriglohnsektor sollte niedrigproduktiven Tätigkeiten, also Einfacharbeiten, vorbehalten werden.

Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geringverdiener (Mindestlohn bis Niedriglohn) haben bei uns in Deutschland kaum eine Chance besser bezahlt zu werden. Einmal Niedriglohn – immer Niedriglohn. Selbst Fachkräfte mit Berufsabschluss werden zunehmend unterhalb der Niedriglohnschwelle (€ 11,04 brutto/h) entlohnt. Auch für Fachkräfte gibt es kaum Wendemöglichkeiten in der Sackgasse. Leider steht bei der Berufswahl zum Pferdewirt*in nicht das Verkehrsschild: Keine Wendemöglichkeit.

Wer sein Leben als Pferdewirt*in plant, sollte die Niedriglohnsackgasse kennen und entsprechend planen, sonst wird die Berufswahl zum Pferdewirt*in zur Armutsfalle und nicht zum Sprungbrett in ein auskömmliches Berufsleben.

Tipp: Wenn Ihr mehr wissen oder in der Berufsschule z.B. im Politikunterricht diskutieren wollt, dann könnt Ihr diese Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes nutzen.

Und Tschüss

Die Probezeit nutzen, um den Schwarzen Schafen in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu entkommen.

Wehret den Anfängen: Vorbeugen ist besser als nachsorgen. Lasst Euch ausbilden und nicht ausbeuten.

In jedem Ausbildungsvertrag muss die Probezeit niedergeschrieben sein. Das Gesetz bestimmt: Wenigstens 1 Monat, maximal 4 Monate.

Es gibt gute Gründe, die Probezeit in der Berufsausbildung zum Pferdewirt*in zu nutzen:

  1. Der Ausbildungsvertrag ist nicht vom Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben.
  2. Dir wurde keine Kopie des Ausbildungsvertrages ausgehändigt, der von Dir, dem Ausbildungsbetrieb und der Zuständigen Stelle unterschrieben ist.
  3. Du hast keine sachliche und zeitliche Gliederung für Deine Ausbildung ( persönlicher Ausbildungsplan) zusammen mit Deinem komplett unterschriebenen Ausbildungsvertrages erhalten. Bedenke: Eine einfache Kopie des Ausbildungsrahmenplans aus der Verordnung Pferdewirt ist keine auf Dich abgestellte sachliche und zeitliche Gliederung (persönlicher Ausbildungsplan) Deiner Ausbildung.
  4. Dein Ausbildungsbetrieb besitzt keinen Ausbilder mit einer Ausbildungseignung. Tipp: Im Zweifel und bei jedem Ausbilderwechsel immer bei der Zuständigen Stelle anrufen und fragen! Du läufst sonst Gefahr, dass Deine Ausbildung nicht anerkannt wird und Du keine Abschlussprüfung machen darfst!
  5. Dein Ausbilder ist nur selten im Ausbildungsbetrieb.
  6. Du besuchst nicht regelmäßig die Berufsschule. Tipp: Du hast ein Recht zum Berufsschulbesuch, egal wie alt Du bist und welche Vorbildung Du hast!
  7. Ein sechsstündiger Berufsschultag ersetzt nicht einen kompletten Arbeitstag, obwohl das vom Gesetz so vorgeschrieben wird.
  8. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Arbeitszeit wird nicht eingehalten.
  9. Überstunden werden ständig angeordnet und Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  10. Arbeit an Sonn- und Feiertagen werden nicht durch Freizeit ausgeglichen.
  11. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Urlaubstage.
  12. Du erhältst keine schriftliche Lohnabrechnung.
  13. Du erhältst nicht die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Entlohnung.
  14. Du bekommst nicht vom Ausbildungsbetrieb die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt: Reithelm, Sturzweste, Sicherheitsschuhe, Reitbekleidung, Arbeitshandschuhe, Wetterschutzbekleidung, usw.
  15. Du bist nicht gesetzlich krankenversichert.
  16. Du erhältst keinen regelmäßigen Reit- bzw. Fahrunterricht. Bedenke: Unterricht, der nur ein mal in der Woche stattfindet ist nicht ausreichend!

Jeder einzelne Punkt alleine kann erfahrungsgemäß schon ausreichen, sich von einem Schwarzen Schaf in der Berufsausbildung zu trennen, denn deren Tricks gleichen sich auffallend. Die Wahrscheinlich, einem Schwarzen Schaf auf dem Leim gegangen zu sein, der/die Dich ausnutzt und nicht ausbildet, ist sehr groß.

Warum musst Du im Beruf Pferdewirt*in besonders vorsichtig sein?

Schwarze Schafe sind in der Pferdewirtschaft nicht selten. Die suchen Dich als billige Arbeitskraft, denn Auszubildende erwirtschaften dem Betrieb in aller Regel einen ordentlichen Gewinn. Mit Auszubildenden in den Pferdebetrieben kann man richtig Kasse machen! Viele Auszubildende fallen auf diese „Ausbilder“ herein und jeder zweite Azubi schmeisst auch aus diesen Gründen vor der Prüfung völlig enttäuscht die Berufsausbildung hin. Es gibt leider nur sehr wenige Zuständige Stellen, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildung befragen (feed back), so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Und das Ergebnis: Ganz miese Noten für die Ausbildungsbetriebe!

Drei Jahre ackern ohne Ende und dann durch die Prüfung fallen, weil es keine Ausbildung gab. Und hinter Deinem Rücken sagen die Schwarzen Schafe dann noch: Die war einfach nur faul.

Heftet Euren Schwarzen Schafen diesen Zettel an die Tür. Hinterher geht es Euch besser und niemand vermiest Euch den Beruf Pferdewirt. Und dann sucht Ihr Euch in aller Ruhe einen echten Ausbildungsbetrieb.

Damit Dir diese Tortur erspart bleibt, nutze die Liste mit den Tricks der Schwarzen Schafe und nutze vor allem die Chance, völlig komplikationslos innerhalb der Probezeit zu gehen. Du kannst Dich umdrehen und gehen. Ohne Kündigungsfrist, ohne Schadenersatz, ohne Konsequenzen. Und dann suchst Du Dir einen wirklichen Ausbildungsbetrieb. Schlechtes Gewissen? Müsst Ihr nicht haben, seid froh, dass Ihr den Schwarzen Schafen entkommen seid, die, die Euch ausbeuten und Euch den Beruf vermiesen.

Keine Chance auf „schöne Zukunft“ als Pferdewirt*in?

Lisa, 19.06.2020

Mein Name ist Lisa und ich habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Beruf des Pferdewirts auseinander gesetzt und dabei auch Ihre Seite hoch und runter gelesen.


Ich werde demnächst 27, habe Abitur und eine Lehre zur Industriekauffrau gemacht. War danach viel auf Reisen und arbeitete in der Gastro.Ich reite mit Unterbrechung seit meinem siebten Lebensjahr und bin nun seit einigen Jahren im Westernreiten zu Hause.

Nur weil man/frau Pferde mag, darf das nicht zu lebenslanger Armut führen.


Da ich es im Büro absolut nicht aushalte und die Gastro mir zwar Spaß macht, aber mich doch nicht so sehr erfüllt wie ein Tag voller Stallarbeit, Weidezaunreparatur und Training, bin ich gerade sehr schwer mit mir am hadern, ob ich nicht doch noch eine Ausbildung zur Pferdewirtin Spezialreitweisen machen soll.


Ich kenne die Arbeit im und um den Stall, den Umgang mit Pferden und den dazugehörigen Menschen schon relativ gut und weiss, wie der Alltag im Stall aussieht. Ich bin körperliche Arbeit und unkonventionelle Arbeitszeiten gewohnt und das macht mir auch meistens nichts aus. Deswegen denke ich, dass ich nicht mit der „Rosaroten Brille“ auf die ganze Sache blicke.
Ich hatte eigentlich den Plan mir im Laufe der kommenden Monate 2-3 Höfe zu suchen, auf denen ich ein Praktikum absolvieren kann.


Nur leider schrecken mich die zahlreichen Berichte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen, mangelnde Ausbildungsqualität und das unterirdische Gehalt wirklich ab.


Ich weiss, dass es immer schwarze Schafe gibt und mangelnde Wertschätzung überall mehr Regel als Ausnahme ist. Doch in der Pferdewirtschaft scheint das ja gewaltige Ausmaße anzunehmen.


Um die Ausbildung selber mache ich mir dabei nicht mal so viele Sorgen. Hier habe ich auch durch meine Reitlehrerin einige Kontakte von guten Ställen. Nur habe ich den Eindruck, dass eine Übernahme nach der Ausbildung in dieser Branche so gut wie nie vorkommt.


Ich bin durchaus motiviert und gewillt zu lernen und mich einzusetzen und auch 120% zu geben. Allerdings möchte ich mir doch gerne wenigstens eine kleine Wohnung und ein Auto leisten können, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe. Und ich möchte auch keine zweijährige Ausbildung machen um danach als bessere Stallhilfe zu enden…


Gibt es denn wirklich so gar keine Chance auf halbwegs angenehme Berufsperspektiven nach der Ausbildung, wenn man nicht gerade das Glück hat den Familienbetrieb übernehmen zu können oder das nötige Kleingeld für was eigenes hat?


Ich hoffe, Sie können mir doch noch ein wenig Hoffnung machen!
Bis dahin ein schönes Wochenende und liebe Grüße,
Lisa … (dem Admin bekannt)

Dietbert Arnold, 20.06.2020

Hallo Lisa,

Du beschreibst das Dilemma ausgesprochen genau. Ein toller Beruf, leider sind die Arbeitsbedingungen genau das Gegenteil. Dazu kommt das sehr oft wenig wertschätzende Verhalten der Chefs*innen. Deshalb sage ich ja immer, auch wenn mich dafür viele Betriebsleiter beschimpfen, dass die Branche ihren eigenen Beruf auf Dauer ruiniert.

Traumhafte Pferde dürfen keinesfalls den realistischen Blick auf den Beruf Pferdewirt*in verhindern.

Auch nach der Berufsausbildung wirst Du in aller Regel nicht mehr als den Mindestlohn bekommen. Mit dem Gehalt eines Pferdewirtes*in wirst Du nicht eigenständig leben können, im Alter wirst Du zum Sozialfall. Wenn Du realistisch rechnest, dann bezahlen die Betriebe nicht einmal den Mindestlohn. Auf dem Papier schon, da steht dann 40h und € 9,35. In Wirklichkeit wirst Du 50 -60 h arbeiten ohne jeden Lohnausgleich. Und siehe da, der Mindestlohn wird unterschritten: €7,48 – 4,67. Du verstehst jetzt, warum die Arbeitgeber im Pferdebereich das alles ganz prima finden.

Warum sind so viele Menschen bereit, sich so mies behandeln zu lassen, warum arbeiten die für einen Schülerlohn? Meine Erfahrung ist, dass das aus zwei Gründen funktioniert: 1. In der Branche arbeiten zu 90% Frauen und die lassen sich das mehrheitlich gefallen. Männer wehren sich eher. 2. Weil Frauen wesentlich mehr Verantwortung gegenüber den Tieren übernehmen, sind sie bereit, dieses Leid zu ertragen, nur wenn es den Tieren gut geht. Um es anders zu sagen: Die Frauen sind viel zu lieb und verantwortungsbewusst und genau das nutzen die Chefs hemmungslos aus.

Tatsache ist, dass immer öfters jungen Leuten, die eine riesige Freude an dem tollen Beruf haben, bereits während der Ausbildung oder spätestens nach der Abschlussprüfung in den Sack hauen. Die Arbeitswirklichkeit mit ihren maßlosen, wenig wertschätzenden Chefs haben ihnen den Spaß an ihrem Beruf kaputt gemacht. Das Strahlen in den Augen ist weg. Selbst diejenigen Pferdewirte*innen, die für besonders herausragende Leistungen geehrt werden, kehren zu großen Teilen dem Beruf den Rücken.

Was würde ich denn nun meinen Kindern raten? Da wir keinen eigenen Betrieb haben, würde ich sagen, dass sie die Finger vom Beruf Pferdewirt*in lassen sollen. Befürworten könnte ich eine Berufsausbildung, bei Dir zwei Jahre, nur, wenn es der Einstieg in einen Beruf im Pferdebereich ist. Also vor der Berufsausbildung muss klar sein, dass sie nur ein Zwischenschritt ist, hin z.B. zu weiterer Aus- und Fortbildung. Denkbar wäre ein landwirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium. Ebenfalls ist es möglich, ein Lehramtsstudium zu machen. Das sind jetzt nur ganz wenige Facetten, die zeigen sollen, dass eine Kombination, Praxiserfahrungen als Pferdewirt*in und Theorieausbildung durchaus dazu führen kann, einen menschenwürdigen Beruf mit und über Pferde zu erwerben, von dem ein eigenständiges Leben möglich ist. Wenn, so würde ich weiter meinen Kindern raten, sie kein geeignetes Ziel im Bereich Pferdewirtschaft sehen, dann Finger weg!

Und dann dann gibt es da noch einen generellen Rat, den ich nach meiner großen Berufserfahrung in der Ausbildung von Pferdewirten*innen machen möchte: Immer dann, wenn es möglich ist, wenn es finanziell und schulmäßig klappen kann, dann solltet niemand auf ein Studium verzichten. Welche Tätigkeit dabei nachher herauskommt, ist egal. Ich weiß nicht nur von ganz vielen Meisterschülern*innen, dass sie hinterher es bereut haben, nicht studiert zu haben, obwohl die Möglichkeit gewesen wäre. Es ist übrigens ganz interessant, dass die eigenen Kinder der Betriebsleiter sehr oft studieren, wobei sie bei Gesprächen immer wieder betonen, dass schließlich nicht alle studieren können, es überhaupt nicht genug Stellen für Studienabsolventen gibt und schließlich auch gutes Personal die Pferde versorgen muss. Gemeint ist da eher das Misten und das Satteln beim Turnier.

Du, Lisa, kennst jetzt meine private Meinung über einen tollen Beruf, der mir immer mehr Sorgen bereitet.

Was Du tun sollst? Das musst Du entscheiden. Bedenke aber, das Leben ist noch ziemlich lang und langandauernder Frust zermürbt. Macht nicht gesund, geschweige denn glücklich.

Du machst das schon Lisa!

Ich finde keinen Ausbildungsplatz!

n.n. (dem admin bekannt), 29.04.2020

Sehr geehrter Herr Arnold, auch heute habe ich wieder mit Begeisterung auf Ihrer Internetseite „Pferdewirtpruefung.de“ alles zu diesem Beruf gelesen. Ich habe mich schon vor ein paar Jahren für diesen Beruf interessiert, habe aber in der Zwischenzeit eine Ausbildung als Kauffrau im Einzelhandel absolviert. 


Mein Wunsch ist es bis heute aber noch, diese Ausbildung zu machen, da ich gerne in diesem Bereich arbeiten möchte. 


Zur Zeit absolviere ich den Fernkurs „Futtermittelberater für Pferde“ & „Trainer C Lizenz (Vorbereitung auf den Sachkundenachweiß Pferdehaltung & Auffrischung zum Pferdesport) am DelSt Institut. Weiterhin absolviere ich momentan den Bodenarbeitstrainer Modul B & die ganzheitliche Pferdeheilpraktik bei Frau Schmidt Saalmüller (Curaequus). 
Ich kann den Basispass Pferdekunde, das kleine Hufeisen & den Bodenarbeitstrainer (Basisseminar) nachweisen. 

Ich hatte bereits schon einmal Kontakt zu Frau Karrenbrock aufgenommen, die eine Jobvermittlung für Pferdeberufe anbietet, ich hatte ihr bereits schon einmal gesagt, dass ich gerne eine Ausbildung machen möchte (möglichst in der Nähe von meinem Wohnort). Sie hatte mir gesagt, sie hat mir Ihre Internetseite sehr empfohlen.


Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich schwierig eine Ausbildung zu finden. Ich wohne in Haselünne und habe die umliegenden Unternehmen angeschrieben und mich beworben. Leider habe ich bisher von fast allen Betrieben eine Absage. 


Gibt es sonst noch eine andere Möglichkeit, wie ich in diesem Bereich hauptberuflich arbeiten kann.? Ich würde den Fokus meiner Ausbildung auf den Schwerpunkt Haltung & Service setzen wollen. 


Vielleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Die Ausbildungsstätten aus den Anzeigen der LWK habe ich bereits genutzt, leider auch hier nur Absagen. 
Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören. 
Freundliche Grüße

Dietbert Arnold, 29.04.2020

Liebe n.n.,

eigentlich berichten mir die Ausbilder, dass sie nicht genügend Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz bekommen und oftmals Ausbildungsplätze frei bleiben. Das hatten wir schon mal anders. Im Augenblick haben die Ausbildungsplatzbewerber/innen die vorteilhafte Position und können sich tatsächlich eine Stelle unter mehreren aussuchen.

Das scheint bei Dir nicht so zu sein. Deshalb solltest Du Dich fragen, warum Du nur Absagen bekommst? Lasse uns mal zusammen überlegen:

  1. Du suchst nur in direkter Nähe zu Deinem Wohnort. Das ist problematisch. Im Beruf Pferdewirt sind die Ausbildungsbetriebe verhältnismäßig dünn gesät, deshalb wird allgemein geraten, eine freie Ausbildungsstelle überregional zu suchen. Bei den wenigen Betrieben in Deinem Umkreis kann es durchaus möglich sein, dass Du zufällig nur auf Betriebe triffst, die bereits Ausbildungsstellen besetzt haben. Auch solltest Du bedenken, dass Du so kleinräumig kaum Möglichkeiten hast, nach geeigneten und nach nicht geeigneten Betrieben auszuwählen. Vergiss bitte nicht, dass es eine Menge Schwarze Schafe gibt, die es gilt auszufiltern. Wichtig ist dann bei den geeigneten Betrieben diejenigen herauszufinden, bei denen die Chemie stimmt. Gerade im Beruf Pferdewirt hängt man oft dich beieinander und da bedarf es schon einer bestimmten Sympathie/ Verständnis/ Toleranz zueinander.
  2. Deine von Dir belegten Kurse sind, ich bin nicht für besonders diplomatische Aussagen bekennt, dafür aber eher für ehrliche Meinungen, mehr oder weniger Mickey- Mouse Diplome, die mehrheitlich dazu geeignet sind, den Anbietern das Leben zu finanzieren. Diese Weiterbildungen sind keinesfalls professionell. In die professionelle Pferdehaltung willst Du aber rein. Ich hätte da so eine Ahnung, dass professionelle Betriebsleiter/ Ausbilder eher verschreckt sich abwenden, weil sie befürchten da so eine anstrengende Pferdetante als Pflegefall in den Betrieb zu bekommen. Nicht böse sein mit mir, ich schreibe nur, wie es sein könnte und nicht, was ich über Dich denke. Das ist mir ganz wichtig, aber ich weiß ein wenig wie die Ausbilder so ticken.
  3. Ohne ein Praktikum, aber nicht länger als 2 – 3 Wochen, wird in den allermeisten Fällen kein Azubi eingestellt. Wie schon gesagt, es muss auf beiden Seiten ja passen. So ein Praktikum ist praktisch eine Ausbildungsplatzbörse. Gleichzeitig kann Dir ein Praktikum die Frage beantworten, ob Du in diesem Beruf überhaupt glücklich wirst oder es bei dem Traum besser bleibt. Also: Traumberuf oder Albtraum?
  4. Suche Betriebe ganz gezielt, also passgenau aus. Nehmen wir einmal an, Du suchst einen Betrieb mit alternative Ausbildungsmethoden, biologischem Anbau und sensiblen Ausbildern, dann musst Du Dich nicht gerade in einem Betrieb bewerben, bei dem reihenweise Turnierpferde auf Auktionen vorbereitet werden. Das ist jetzt nur ein Beispiel. Und es gibt Regionen, da sind mehr diese und mal mehr jene zuhause.
  5. Haselünne ist nun nicht so die ganz große Pferderegion mit vielen Betrieben. Da könnte es sinnvoller sein, mal in das Münsterland zu schauen. Da gibt es schon mehr Alternativen.
  6. Vielleicht liegt es ja auch an Deiner Art sich zu bewerben. Zu viel Wendymädel? Zu alternativ? Zu lang? Zu wenig aussagefähig? Zu wenig professionell für den Pferdebereich? Da gibt es jetzt wieder ganz viele Möglichkeiten und Du darfst keinesfalls darauf schließen, dass ich denke, dass das für Dich zutrifft. Frage Dich ehrlich und sonst machst Du einen Haken hinter diese Checkliste.
  7. Bei persönlichen Vorstellungen beurteilen Dich die Ausbilder. Das machen wir alle und dabei kann es zu Vorurteilen kommen, die einen Ausbildungsvertrag verhindern? Zu doll geschminkt? Keine Pferdekleidung? Körpergewicht? Sportlichkeit/ Kondition? Zu wenig auf den Betrieb vorbereitet? Zu wenig auf die Ausbildung vorbereitet? Schulnoten? Familienstand? Kinder? Routine im Umgang mit dem Pferd? Angst? Ansprüche? Auch hier gibt es wieder massenhaft Gründe, die es zu erkunden gilt. Nehmen wir an, Du sagst, ich möchte nicht mehr als 40 h in der Woche arbeiten, weil …, dann fällt bei vielen Ausbildern gleich eine Klappe. Jetzt darfst Du aber nicht daraus lernen und sagst, nur weil Du die Ausbildung machen möchtest, dass Dir Überstunden wurscht sind. Das geht schief, weil so lange kannst Du Dich nicht verstellen. Nein, wenn ein Betrieb dann Dich ablehnt, dann sei froh, dass Du da nicht reingeraten bist. Also Absagen haben auch Vorteile.
  8. Haben die Absagen was mit Corona zu tun?

Du fragst, ob es Alternativen zur Berufsausbildung gibt. Die meisten Alternativen sind mit einem Studium verbunden. Was auf jeden Fall nicht funktioniert sind diese ganzen privaten „Ausbildungen“, die nur die Anbieter glücklich machen und die so viele Kunden haben, weil sie suggerieren, einkömmliche Alternativen im Pferdebereich zu schaffen. Das ist nicht so. Lasse Dir das nicht vorgaukeln.

Ja, das sind so meine Gedanken, wenn es um Deine Ausbildungsplatzsuche geht. Und noch einmal, ich schreibe das alles, ohne Dich zu kennen und deshalb ist keine Aussage persönlich zu nehmen. Aber das weisst Du wohl. Ich drücke Dir die Daumen!

Welche Regeln gelten eigentlich? Gibt es einen Tarifvertrag für Pferdewirte?

n.n., 24.02.2020

Guten Tag Herr Arnold, 

mein Name ist n.n.(dem Admin bekannt), ich habe hier auf dem Hof, auf dem ich bisher eine Vollzeitanstellung hatte, fristgerecht auf Ende Februar gekündigt. 

Meine Arbeitgeberin ist was den letzten Arbeitstag betrifft nicht sehr kooperativ und beruft sich auf Überstunden, die ich laut Vertrag noch abzuleisten hätte. 
Ich stehe aktuell mit mehreren Leuten im Kontakt um das ganze zu klären. 
Da kam die Frage auf, nach den Regelungen im Tarifvertrag bezüglich Mehrarbeit und Überstunden, was bedeutet das usw. . Gibt es überhaupt einen Tarifvertrag und wenn ja, wo finde ich den? 

Dietbert Arnold, 01.03.2020

Liebe n.n.,

leider musstest Du ein wenig auf eine Antwort warten, weil ich anderweitig unterwegs war. Da ich diese Seite in meiner Freizeit betreibe, kann es deshalb vereinzelt zu Wartezeiten führen. Nun aber zu Deinem Problem:

Für Pferdewirte/innen gibt es KEINE Tarifverträge. Ausnahmen sind die Landgestüte als Arbeitgeber. Warum seid Ihr nicht tarifgebunden oder besser ausgedrückt durch einen Tarifvertrag geschützt. Die Antwort ist ganz einfach: Einen Tarifvertrag für eine Berufsgruppe schließen immer die Arbeitgeberorganisation und die Arbeitnehmerorganisation. Bei den Arbeitgebern sind das der Arbeitgeberverband und bei den Arbeitnehmervertretern die Gewerkschaft. Diese beiden Sozialpartner beraten über die Bedingungen der Arbeit und schließen Lohn- und Manteltarifverträge ab. Die gelten aber nur, wenn der Betrieb im zuständigen Arbeitgeberverband und die Mitarbeiter in der zuständigen Gewerkschaft Mitglied sind.

Für die Betriebe ist die Situation doch easy, keine Regeln aus einem Tarifvertrag bedeutet, die können fast alles machen, was sie wollen. Kein Wunder also, dass Berufe mit Tarifverträgen im durchschnitt doppeltet so hohe Gehälter haben als tariffreie Branchen.

Und jetzt könnte ich sagen: Ihr habt ja alle selber Schuld, dass Ihr keinen Tarifvertrag habt! Ein bisschen stimmt das nämlich. Warum? Ganz einfach, kaum ein Pferdewirt/in ist Mitglied in ihrer Gewerkschaft (Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, IG BAU) und deshalb können die ganz wenigen, organisierten Pferdewirte/innen die Arbeitgeber nicht zwingen, auch sich im Arbeitgeberverband zu organisieren und einen Tarifvertrag abzuschließen. Die Arbeitgeber haben natürlich überhaupt kein Interesse, einen Tarifvertrag zu vereinbaren und haben auch verdammt wenig Respekt vor ihren Arbeitnehmern. Die sind ja nicht organisiert und kommen nur einzeln unter die Augen der Chefs. Dann werde die meisten natürlich ganz klein. Nur wenn Ihr Euch alle organisiert, dann sieht das Ganze schon anders aus, weil Ihr Pferdewirte/innen dann sagen könnt: Chef, wenn das nicht fairer wird mit der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen, dann streiken wir mal, dann könnt ihr alle alleine mal den Stall machen. Und das scheuen Chefs wie der Teufel das Weihwasser.

Also gilt für Dich der Arbeitsvertrag, den Du mit Deinem Betrieb abgeschlossen hast. Ich hoffe, Du hast einen Arbeitsvertrag? In dem Arbeitsvertrag muss eigentlich stehen, wie viele Stunden Du zu arbeiten hast. Hast Du Deine Arbeitszeiten dokumentiert? Eigentlich muss auch Dein Arbeitgeber die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsvertrages niedergeschrieben und auch die Stunden dokumentiert haben. Wenn Du natürlich keine Aufzeichnungen hast, dann kann Dein Betrieb natürlich viel behaupten.

Was tun?

Du brauchst eine richtige Rechtsberatung. Die würde die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt natürlich kostenfrei für Dich vornehmen und notfalls auch Dich vor Gericht vertreten. Dumm ist, dass Du wahrscheinlich nicht Mitglied der Gewerkschaft bist und der Versicherungsfall natürlich schon eingetreten ist. Laut Satzung vertritt die Gewerkschaft Dich dann nicht, weil, wenn alle erst eintreten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, dann habt ihr natürlich nicht genug Beiträge geleistet, diesen Rechtsschutz zu finanzieren. Gewerkschaften finanzieren sich grundsätzlich durch die Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder. Und dennoch kannst Du einmal bei der IG BAU vorsprechen, ob sie Dir trotzdem helfen. Wenn das so sein sollte, dann darfst Du natürlich nicht im Mai austreten. Das wäre einfach nur unfair, weil Du die Mitgliedsbeiträge vieler IG BAU- Mitglieder verbraucht hast, ohne selber in „guten“ Zeiten das ein wenig auszugleichen.

Wenn die Gewerkschaft sagt, dass sie Dich nicht vertreten kann (was Du sicher verstehen könntest), dann rate ich Dir Dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Die Beratung und vielleicht ein deutlicher Brief des Anwaltes kostet nicht die Welt. Hilft aber oft. Rede einfach bei der ersten Beratung auch über Kosten. Das ist völlig normal und Anwälte sind deshalb nicht böse. Du wirst ja auch gefragt, was eine Reitstunde bei Dir kostet.

Wenn Du schlau bist, dann lasse entweder von der Gewerkschaft bzw. vom Anwalt Deinen neuen Arbeitsvertrag ansehen, bevor Du ihn unterschreibst. Und denke daran, unter 12,00 brutto jede Stunde gelten Arbeitnehmer nach Ansicht der Europäischen Gemeinschaft als arm!

Wenn Du weitere Fragen hast, dann melde Dich einfach wieder. Ich hoffe, es geht dann rascher.

Habt Ihr Euch schon mal um die Rente gekümmert?

Die Rente ist abhängig von Eurer Entlohnung. Nur faire Bezahlungen sichern eine menschenwürdige Rente. Jeder Euro mehr je Stunde zählt!

Aach, das ist ja noch so lange lange hin. Wer weiß, was da noch alles passiert. Stimmt. Und dennoch solltet Ihr jetzt noch weiterlesen, weil schon jetzt, heute, die Grundlagen für Eure spätere Altersversorgung gelegt werden. Warum ist das so? Ganz einfach, jedes Jahr sozialversicherte Arbeit ist ein Rentenbaustein, den Ihr übrigens auch so pi mal Daumen ausrechnen könnt. Keine Angst, diese Rechenformen können auch alle von Euch, für die Mathe ein Buch mit sieben Siegeln ist.

Die pi x Daumen Rentenformel*

(Bruttomonatslohn : 100) x Rentenbeitragsjahre = Rente im Monat

Nehmen wir gleich mal ein Beispiel und gucken, ob Ihr die Formel richtig rechnet: Im ersten Ausbildungsjahr habt Ihr € 710.- im Monat brutto verdient. Also rechnet Ihr zuerst € 710 : 100. Das sind €7,10. Das müsst Ihr jetzt mit 1 malnehmen, da Ihr ja 1 Beitragsjahr berechnen wollt. Das ist ein Rentenbaustein von € 7,10 im Monat. So könnt Ihr jetzt das zweite (z.B. € 7,60 für € 760 Bruttomonatslohn) und das dritte Ausbildungsjahr (z.B. € 8,10 für € 810) berechnen. Am Ende Eurer Berufsausbildung stehen also 3 Rentenbausteine mit zusammen € 22,80 Rente im Monat.

Das war nur der Beginn des Arbeitslebens

Das Arbeitsleben hat mit der Berufsausbildung erst begonnen, denn eine Rente gibt es erst im Alter von 67 Jahren. Nehmen wir einmal an, Ihr habt mit 18 die Berufsausbildung begonnen, dann ist die Berufsausbildung, wenn dreijährig, mit 21 abgeschlossen, Ihr seid 21 und habt drei Rentenbausteine mit einem Rentenwert von € 22,80 im Monat. Euer Arbeitsleben ist möglicherweise noch 46 Jahre lang, bevor Ihr in Rente gehen könnt. Anders ausgedrückt, es sind noch 46 Rentenbausteine möglich. Aber auch nur, wenn Ihr sozialversicherungspflichtig arbeitet. Ein Jahr Auszeit in Australien, gerne, aber ein Rentenbaustein mit € 0,00. Lasst uns wieder ein Beispiel machen: Bereits vorhanden 3 Rentenbausteine mit zusammen € 22,80 Rentenwert. Nehmen wir einmal an, Ihr arbeitet jetzt bis zum Renteneintritt zum gesetzlichen Mindestlohn (Stand 2020), dann beträgt der Wert der Rentenbausteine € 1619,42 Bruttomonatslohn : 100 = 16,1942 für ein Jahr. Für 46 Jahre sind das € 744,93 Rente im Monat. Zusammen mit € 22,80 aus der Berufsausbildung beträgt die geschätzte Rente im Alter von 67 Jahren € 767,73 im Monat.

Was fällt auf?

  1. Das ist ganz schön wenig!
  2. Die lebenslange Arbeit lediglich zum Mindestlohn ist für den Chef gut, für Euch im Alter ein Desaster. Bittere Armut garantiert!
  3. Unter 12,00 € je Stunde ist ein menschenwürdiges Leben im Alter nicht möglich. Vielleicht merkt Ihr jetzt schon, dass in der Pferdebranche nicht fair bezahlt wird.
  4. Jedes Jahr sozialversicherungspflichtige Arbeit schafft eine höhere Rente.
  5. Die Rentenhöhe ist direkt abhängig von der Höhe des Einkommens. Wer mehr verdient, bekommt auch mehr Rente. Jede nichtbezahlte Überstunde lässt nur den Chef jubeln, Euch aber in Altersarmut!
  6. Jahre mit geringem Monatslohn können nur mit Jahren höherer Bezahlung kompensiert werden.
  7. Einkommen, das nicht aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kommt, erhöht auch nicht die Rente. Anders ausgedrückt: Selbständigkeit und Schwarzarbeit wirkt sich nicht auf die Rente aus.
  8. Schwarzarbeit ist ein Schuss ins eigene Knie!
  9. Das Aushandeln eines fairen Lohnes hat einen ganz großen Einfluss auf ein menschenwürdiges Leben im Alter.
  10. Diese pi x Daumen Rentenberechnung berücksichtigt keine Anrechnungszeiten für Kinder und/oder Pflege.
  11. Über Minilöhne und spätere, garantierte Altersarmut zu meckern, hilft Euch nicht weiter. Entweder Ihr schließt Euch in einer Gewerkschaft zusammen und kämpft für einen Tarifvertrag mit fairen Löhnen (und Renten), oder Ihr lasst die Chefs selber misten, qualifiziert Euch weiter und macht das Pferd zum Hobby.
  12. Wer mit den jetzigen Löhnen und den Renten zufrieden ist, der/die macht einfach weiter so.

Beispielrechnungen

Stundenlohn (brutto)Monatslohn (brutto) bei 40h/WocheRente nach
45 Berufsjahren
Rente nach
40 Berufsjahren
Rente nach
35 Berufsjahren
9,351619,42728,73647,76566,79
12,002078,40935,28831,36727,44
16,702892,441301,591156,971012,35
24,004156,801870,561662,721454,88

*Die pi x Daumenrentenberechnung dient lediglich zur Orientierung. Nicht berücksichtigt werden beitragslose Anrechnungs- Jahre für die Rente, wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten, usw.. Die genaue Berechnung bis zu zwei Stellen hinter dem Komma soll nicht suggerieren, hier handele es sich um ganz korrekte, offizielle Berechnungen. Die pingelige Berechnung soll Euch nur helfen, den Rechenweg nachzuvollziehen und Euch zeigen, ob Ihr die Formel korrekt anwendet.

Wie könnt Ihr Eure Wunschrente errechnen und erfahren, wieviel Ihr dann im Monat verdienen müsst?

Nehmt die pi x Daumenformel und stellt sie um:

erforderlicher Monatslohn (brutto) = (Altersrente (mtl.) : Rentenbeitragsjahre) x 100

1. Beispiel:

Beginn Berufsleben: 19 Jahre, Renteneintritt 67 Jahre = 48 Rentenbeitragsjahre

1500 €/mtl Altersrente geteilt durch 48 Rentenbeitragsjahre ergibt 31,25. Multipliziert mit 100 ergibt das 3125.- € Bruttolohn für eine Rente im Alter von 67 Jahren. Wichtig: Die 3125,00 € müssen 48 Jahre jeden Monat bis zum 67. Lebensjahr verdient werden.

  • 2. Beispiel

Beginn Berufsleben: 16 Jahre, Renteneintritt: 67 Jahre = 51 Rentenbeitragsjahre.

1500 €/mtl geteilt durch 51 Rentenbeitragsjahre ergibt 29,411765. Multipliziert mit 100 entspricht das einem Bruttomonatslohn von 2941,17 €.

Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt: Informationen zum Rechtsschutz ihrer Mitglieder

Oft reicht schon das Schreiben der Gewerkschaft aus, um den Chef umzustimmen, aber manchmal hilft nur der Gang vor Gericht, um Eure Rechte durchzusetzen.

Wir setzen uns ein! Mit uns bekommen Mitglieder Ihr gutes Recht! Jahr für Jahr gewährt die IG Bauen-Agrar-Umwelt insgesamt vielen tausend Mitgliedern erfolgreich Rechtsschutz. Das ist Kompetenz, die unseren Mitgliedern bares Geld bringt.

Mit unserer Rechtsschutzarbeit erstreiten wir jedes Jahr viele Millionen Euro für unsere Kolleginnen und Kollegen, allein im Jahr 2018 waren es 29 Millionen Euro. Recht haben und Recht bekommen Gewerkschaften sorgen mit Tarifverträgen für eine solide Grundlage, für die Ansprüche der Arbeitnehmer*innen gegenüber den Arbeitgeber*innen.

Unsere Tarifverträge sichern Einkommen und regeln Arbeitsbedingungen. Sie sind für Gewerkschaftsmitglieder rechtsverbindlich und können im Streitfall eingeklagt werden. Die IG BAU ist da, wenn es um Streitigkeiten zum Sozialrecht oder Arbeitsverhältnis geht. Schließlich haben Tarifverträge nur dann einen Wert, wenn sie in den Betrieben auch angewendet werden. Leider ist es so, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind – das muss insbesondere beim Thema Kündigungsschutz immer wieder festgestellt werden.

Wir helfen unseren Mitgliedern, dass sie ihr Recht bekommen! Kostenlose Rechtsberatung Tarifverträge werden nicht für Gewerkschaften, sondern von Gewerkschaften für ihre Mitglieder abgeschlossen. Die Arbeitnehmer*innen sind im Streitfall auch Kläger*innen, schließlich geht es darum, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das geht manchmal nur vor Gericht. Die Gewerkschaft selbst hat keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, darf also selbst nicht als Kläger auftreten. Sie muss vielmehr durch eine schriftliche Vollmacht dazu berechtigt werden, sich für den*die Arbeitnehmer*in einzusetzen. Wir kümmern uns um alles, was recht ist!

Rechtsschutz der IG BAU gibt es in Streitfällen mit dem*der Arbeitgeber*in (Arbeitsrecht), in Streitfällen mit der Kranken- und der Pflegekasse, in Streitfällen mit dem Arbeitsamt, dem Rentenversicherer, der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Versorgungsamt (Sozialrecht). Voraussetzungen: Sie müssen mindestens drei Monate Mitglied bei der IG BAU sein und uns eine schriftliche Vollmacht für die Führung des Verfahrens erteilen.

Rechtsschutz gewähren wir übrigens auch, wenn ein Mitglied wegen einer vom*von der Arbeitgeber*in veranlassten Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das kommt gar nicht so selten vor. Gerade bei Verstößen gegen das Umweltrecht, Unfällen mit Schwerverletzten oder gar Todesfällen, die es in unserer Branche leider häufig zu beklagen gibt, machen wir uns für die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer*innen stark.

Wir wissen, was zu tun ist Wir schicken unsere Mitglieder (beziehungsweise deren Hinterbliebene) nicht zu irgendeiner Rechtsberatung, vielmehr beraten und begleiten wir sie selber kompetent und zuverlässig. Bei der IG BAU arbeiten erfahrene Gewerkschaftssekretär*innen und Jurist*innen im Interesse der Mitglieder. Im konkreten Fall formulieren wir eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche, die es durchzusetzen gilt. Sollte dieser Antrag, der immer vor einer Klage kommt, erfolglos sein, organisieren wir in Absprache mit der*dem Kläger*in das weitere Verfahren. Wir arbeiten eng mit der Rechtsschutz GmbH des DGB (Deutscher Gewerkschafts- Bund) oder ausgewählten Vertrauensanwält*innen zusammen, um eine möglichst optimale Vertretung vor Gericht sicherzustellen.

Sie sind also in guten Händen! Keine Angst vor der eigenen Courage „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ Das mag in vielen Dingen des Lebens funktionieren, aber bestimmt nicht, wenn man sich mit dem*der Arbeitgeber*in auseinandersetzt. Hier muss die Belegschaft Rückgrat beweisen und jede*r Einzelne für sein*ihr gutes Recht energisch eintreten. Unser Rechtsschutz ist ihm dabei sicher! Voraussetzung ist eine schriftliche Vollmacht. Ohne diese können wir nicht juristisch tätig werden. Das ist auch bei jedem*r anderen Anwalt*Anwältin so. Mehr Mitglieder – noch bessere Leistungen! Unser Rechtsschutz ist eine solidarische Leistung aller organisierten Arbeitnehmer*innen in der IG BAU.

Jedes neue Mitglied stärkt unsere Organisation und sorgt für noch mehr Durchsetzungskraft. Als Stimme der Arbeitnehmer*innen setzen wir uns auf Arbeitgeber*innenseite für faire Einkommen, angemessene Arbeitsbedingungen und soziale Leistungen ein. Im Rechtsschutz sorgen wir für juristische Klarheit und entwickeln die Rechtsprechung im Sinne der Arbeitnehmer*innen weiter. 

Gut zu wissen Die Gewerkschaft leistet kompetenten Rechtsschutz und ist eine zuverlässige Partnerin in der Rechtsberatung. Sie ist jedoch keine Rechtsschutzversicherung, für die jeder einzelne Rechtsschutzfall ein Risiko darstellen würde, das es zu vermeiden gilt. Wir sind für sie da. Immer. Private Rechtsschutzversicherung besser ? – Denkste ! Die privaten Rechtsschutzversicherungen bieten weder die Qualität noch die Leistungen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes. Es sind z.B. tariflichen Forderungen ausgeschlossen oder die beauftragten Rechtsanwält*innen haben wenig Erfahrung und Fachkenntnisse über Arbeits- und Sozialrecht. Wir haben die erfahrenen Expert*innen und arbeiten mit den aktuellsten Gesetzen.“ aus: Wir setzen uns ein – der Rechtsschutz der IG BAU

Merke:

  1. Der Rechtsschutz wird gewährt, wenn mindestens drei Mitgliedsbeiträge eingegangen sind.
  2. Der Rechtsschutz wird auch gewährt, wenn es im Betrieb keinen Tarifvertrag gibt.
  3. Der Rechtsschutz wird nicht für Streitigkeiten gewährt, die vor Gewerkschaftseintritt entstanden sind.
  4. Der Monatsbeitrag der IG BAU beträgt 1,15% des Brutto- Monatslohnes (Azubis ca. 6.-€ – 9.-€ im Monat), so steht es in der Satzung der Gewerkschaft

Kaum Konkurrenz und deshalb unverzichtbar: Tabellen zur Pferdefütterung

Nach wie vor eine der wenigen aktuellen Futterwerttabellen für die Pferdefütterung und deshalb ein musst have für alle Pferdewirte und die es werden wollen.

Mit der kleinen, preiswerten Futterwerttabelle lassen sich Pferde sicher füttern. Sowohl der Bedarf als auch die Aufnahme der Nährstoffe lassen sich so sicher bilanzieren und beurteilen. Dadurch werden Unter- und Überversorgungen des Pferdes sichtbar. Gerade letztere sind eindeutig das größere Problem in der heutigen Pferdehaltungen. Viele unserer Pferde sind zu dick und damit nicht gesund.

Obwohl die Tabellen zur Pferdefütterung klein und unscheinbar daher kommen, findet der Pferdprofi doch alle relevanten Angaben, firmenunabhängig, dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen und praxisorientiert. Nicht zu vernachlässigen ist der bewusst niedrig gehaltene Preis des Tabellenwerkes, maßgeschneidert für Auszubildende. Das Tabellenbuch ist zwar preiswürdig aber nicht billig. So wird an den Kosten die professionelle Fütterung nicht scheitern.

Die Tabellen zur Pferdefütterung sorgen nicht nur für optimal versorgte Pferde, sondern vermitteln Euch die Grundlagen zur Pferdewirtprüfung im Bereich Pferdefütterung. Zusammen mit dem kostenfreien Formblatt zur Rationsberechnung seid Ihr bestens für die Praxis und für die Pferdewirtprüfung vorbereitet. Dafür reichen 4,99 € und kein Cent mehr aus.

Pferdewirtprüfung [Bd.8]

– Tabellen zur Pferdefütterung –

  • Band 8 von 11 in dieser Reihe
  • Booklet
  • 48 Seiten
  • ISBN-13: 9783739226729
  • Verlag: Books on Demand
  • Erscheinungsdatum: 08.01.2016 
  • 4,99 € inkl. MwSt. /  portofrei , sofort verfügbar
  • Hier könnt Ihr das Buch portofrei beim Verlag bestellen, natürlich gibt es das Tabellenwerk auch im klassischen Buchhandel sowie bei Amazon (leider mit Portokosten) und weiteren online- Buchshops.

Arbeitszeit* – was gilt denn jetzt?

*Arbeitszeit und Ausbildungszeit sind in diesem Zusammenhang gleichbedeutend. Der Gesetzgeber beschreibt die Arbeitszeit für Auszubildende als Ausbildungszeit.

Nach den Vorschriften des Gesetzes muß in jedem Berufsausbildungsvertrag die „regelmäßige tägliche Arbeitszeit“ eingetragen sein. So steht es im § 11 Berufsbildunggesetz BBiG. Es kann und sollte gleichzeitig auch die „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit“ aufgenommen werden, das allerdings ist keine Pflichtangabe.

So muss es eingetragen werden, wenn die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit 40 h beträgt und die Woche 6 Arbeitstage hat. Sind lediglich “ regelmäßige tägliche Ausbildungszeit 8 h“ eingetragen, dann wären maximal 48 h in einer 6-Tage- Woche möglich. Wenn Ihr das nicht wollt, dann schafft Klarheit durch die beiden Angaben: „tägliche regelmäßige Ausbildungszeit“ und „tägliche regelmäßige Wochenstunden“.

Beispiel 1

„regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: 8 h“ und „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit: 40 h“ dann bedeutet dies, dass Du eine 5-Tage-Woche hast, denn 5 x 8 =40.

Beispiel 2

„regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: 8 h“, dann bedeutet dies, dass für volljährige Auszubildende lediglich das Arbeitszeitgesetz gilt und das begrenzt die Arbeit auf werktäglich 8 h. Werktäglich bedeutet im Arbeitsrecht: Alle Tage, ausgenommen Sonntag und gesetzliche Feiertage. Kurz und gut: Der Chef kann werktäglich die tägliche Höchstzeit von 8 h anordnen, also glatte 48 h.

Beispiel 3

„regelmäßige tägliche Ausbildungszeit 6 h 40 min“ und „regelmäßige Wochenausbildungszeit 40 h“ bedeutet, dass es sich um eine 6-Tage-Woche handelt und an diesen Tagen jeweils 6h 40 min gearbeitet werden muss.

Was solltest Du vor Abschluss des Berufsausbildungsvertrages wissen?

Zunächst ist es extrem wichtig, dass Du genau verstanden hast, was da im Berufsausbildungsvertrag steht, denn wenn Du aus Unwissenheit gegen die Ausbildungszeit verstößt, kann das letztlich zur Kündigung führen. Deshalb rate ich Dir dringend, im Berufsausbildungsvertrag darauf zu achten, dass die vorgeschriebene „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“ eingetragen ist und dringe dann noch darauf, dass die „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit“ zusätzlich im Berufsausbildungsvertrag vermerkt wird. Wenn dafür kein Feld vorgesehen ist, dann kann diese Wochenstundenangabe unter „sonstige Vereinbarungen“ notiert werden. Nur alleine mit der Angabe der „regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit und „regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit“ besteht für beide Seiten Klarheit. Späterer Verdruss und Streit wird vermieden.

Was hat die „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“ mit der Berufsschule zu tun?

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden einem Arbeitstag im Betrieb mit der „regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit“ gleichzusetzen ist. Steht also im Berufsausbildungsvertrag: „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit: 8h“, dann hast Du an diesem Berufsschultag bereits 8 von 40 oder 8 von 48 Stunden gearbeitet, muss so bezahlt werden und hast damit auch die tägliche Höchstarbeitszeit erreicht. Du musst nicht mehr in den Betrieb zum Arbeiten kommen. Gleiches gilt beim Blockunterricht: Bei Blockunterricht hast Du die „regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit“ erreicht, wenn Du mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens 5 Tagen hattest. Vergleiche §15 Berufsbildungsgesetz.

Was ist die Berufsschule wert?

Die neuen Regeln für den Berufsschulunterricht

Euer Chef/in muss Euch raten, regelmäßig die Berufsschule zu besuchen und Euch für den Berufsschulbesuch freistellen. (Paragraf 14 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Beginnt die Berufsschule vor 9 Uhr, dürft Ihr nicht vorher im Betrieb arbeiten. Das Gesetz (Paragraf 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG)) spricht unmissverständlich von Beschäftigungsverbot!

Endlich ist der Berufsschulunterricht eindeutig geregelt. Euer Betrieb muss Euch alle zur Berufsschule schicken, diese Zeit auf die Arbeitszeit anrechnen und natürlich auch bezahlen.

1 Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden ist als ein ganzer Tag zu behandeln. Ihr müsst an diesem Tag komplett freigestellt werden. Angerechnet wird dieser Berufsschultag mit der durchschnittlich, täglichen Arbeitszeit. Wo findet Ihr die durchschnittlich, tägliche Arbeitszeit? Ganz einfach: Im Ausbildungsvertrag unter „durchschnittlich, tägliche Arbeitszeit“. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, ein Berufsschultag von mehr als 5 Unterrichtsstunden ist ein kompletter Arbeitstag, wird genau so behandelt wie ein Arbeitstag auf dem Betrieb, muss also bezahlt werden, gilt mit zur Wochenarbeitszeit und darf auf keinen Fall nachgearbeitet werden.

Gleiches wie für den Berufsschultag gilt für den Blockunterricht: 25 Stunden Berufsschulunterricht an mindestens 5 Tagen entsprechen einer Arbeitswoche, so wie sie bei „durchschnittliche, wöchentliche Ausbildungszeit“ im Berufsausbildungsvertrag genannt wird.

Diese gesetzlich festgelegten Regeln zur Freistellung von Azubis gilt nicht nur für die klassischen Schulstunden, sondern auch für Prüfungstage, überbetriebliche Lehrgänge, Studienfahrten der Berufsschule, usw.. Ein Tag vor der Abschlussprüfung muss Euch der Betrieb auch bezahlt freistellen, damit Ihr Euch in aller Ruhe auf den Prüfungstag vorbereiten könnt.

Wenn in Eurem Berufsausbildungsvertrag nicht die tägliche Ausbildungszeit und die wöchentliche Ausbildungszeit angegeben ist, dann setzt Euch mit der Zuständigen Stelle in Verbindung, denn die tägliche Ausbildungszeit muss nach Vorschriften des Gesetzgebers immer eingetragen sein. Wenn nur die tägliche Ausbildungszeit im Vertrag eingetragen ist, dann könnt Ihr die wöchentliche Ausbildungszeit daran erkennen, wie die wöchentliche Ausbildungszeit aufgeteilt ist, 5- Tage- oder 6-Tage-Woche. Dann kann die tägliche Ausbildungszeit leicht ermittelt werden. Übrigens: Nicht wundern, der Gesetzgeber spricht bei Auszubildenden immer von Ausbildungszeit. Die ist gleichzusetzen mit der Arbeitszeit.

Lies ein Buch – Der Chef muss es besorgen!

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes BBiG zum 1.1.2020 bringt einen wichtigen Vorteil für Euch, den Ihr für Eure Berufsausbildung aber auch nutzen solltet:

Euer Ausbildende (also der Chef) hat Euch kostenlos die Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich ist.

Wer es nicht glaubt: Paragraf 14.3 Berufsausbildungsgesetz, da könnt Ihr das noch einmal schwarz auf weiß nachlesen und dem Ausbildenden vorlegen.

Aber denkt daran, dass zur Verfügung stellen nicht bedeutet, dass Ihr das Buch behalten dürft, es gehört natürlich immer dem Ausbildenden.

Sollte der Ausbildende sich weigern, die Fachliteratur kostenlos zur Verfügung zu stellen, dann sammelt die Belege für die Buchbeschaffung und stellt die Bücher dem Betrieb nach der Prüfung in Rechnung.

Mögliche Fachliteratur findet Ihr hier unter Medien

Alle Auszubildenden müssen zum Besuch der Berufsschule freigestellt werden!

Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab 1.1.2020

Der § 15 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist neu gefasst worden und wird zum 1.1.2020 wirksam. Endlich werden erwachsene Auszubildende jugendlichen Auszubildenden bei der Freistellung und Anrechnung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt. Die Neuregelungen bewirken, dass alle Auszubildenden an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden je 45 Minuten freizustellen sind, das heißt, nicht mehr in den Betrieb kommen müssen.

Außerdem werden den Auszubildenden diese Berufsschultage mit der durchschnittlichen, täglichen Arbeitszeit auf ihre Ausbildungszeit angerechnet, das heißt als voller Arbeitstag mit zum Beispiel acht Stunden bei einer vereinbarten 40- Stunden- Woche an 5 Tagen.

Um die anzurechnende Arbeitszeit für einen Berufsschultag exakt festlegen zu können, muss nach dem Berufsbildungsgesetz die tägliche Ausbildungszeit (= Arbeitszeit) im Ausbildungsvertrag eingetragen sein. Achtet darauf, dass im Ausbildungsvertrag die durchschnittliche, tägliche Arbeitszeit eingetragen ist. Sollte das nicht der Fall sein, reklamiert den Ausbildungsvertrag beim Ausbildungsberater der Zuständigen Stelle und verlangt einen entsprechenden Zusatz, so wie es das Gesetz zwingend vorschreibt!

Beispiel: Vereinbart sind im Ausbildungsvertrag: 6- Tage-Woche und 6 h 40 min/ Tag (= 40h/Woche). Bei einem Unterrichtstag von mehr als 5 Schulstunden müssen 6 h 40 min von 40 Wochenstunden abgezogen werden. Bei ungekürzter Ausbildungsvergütung beträgt die betriebliche Ausbildungszeit 33 h 20 Minuten je Woche.

Eine Freistunde, weil z.B. ein Lehrer erkrankt ist, gilt als Unterrichtsstunde. In den Ferien muss natürlich in der Schulzeit im Betrieb gearbeitet werden.

Die Freistellungspflicht zur Berufsschule beinhaltet auch zusätzliche offizielle Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Studienfahrten, Messebesuche, usw.. Wichtig ist dabei, dass die Schule diese zusätzlichen Angebote als Unterrichtszeit definiert hat.

Wer ab Januar 2020 von Euch nicht regelmäßig die Berufsschule besucht, der/die darf sich nicht beschwere, dass der „Ausbilder“ richtig Kasse mit Euch macht und Ihr dafür zum Dank Eure Prüfung vergeigt! Hart arbeiten, ja, ausbeuten nein!