Mieseste Bezahlung in der Pferdewirtschaft

Traumjob: Miese Bezahlung, mangelnde Wertschätzung und Ausbeutung inclusive

Die Pferdewirtschaft gehört zu den 5 schlechtesten bezahlten Berufen in Deutschland.

Bundesarbeitsministerium Februar 2023

Das hat sich mittlerweile selbst bis in das Bundesarbeitsministerium herumgesprochen. Diese beschämende Rangfolge wurde jetzt im März 2023 vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Interessant ist, dass in diesen Hungerlohn bezahlenden Berufen hauptsächlich Frauen arbeiten und die dann auch meist nicht in ihrer Gewerkschaft, der IG Bauen, Agrar, Umwelt, organisiert sind.

Die strahlenden Augen sind meist nach dem ersten Ausbildungsjahr verschwunden

In diesen fünf Frauen- Berufen ist ein Leben in Armut vorprogrammiert:

  • Pferdewirtschaft
  • Gastronomie
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Floristik
  • Körperpflege

Jeder/e, die den Beruf Pferdewirt*in erlernen, sollten sich gut überlegen, welcher Plan geeignet ist, diesen Beruf lediglich als Basisausbildung zu betrachten und sich Wege aus der sicheren Armut und Ausbeutung zu überlegen. Möglich ist das durch Weiter- und Fortbildung.

Ein ordentlicher Beruf und die Pferde als Hobby ist für die meisten Menschen die bessere Lösung. Die Alternative ist überwiegend Armut und Ausbeutung ohne Ende.

Im Beruf Pferdewirt ist ein eigenständiges, finanziell unabhängiges Leben kaum möglich. Im Prinzip, wenn das einmal ehrlich betrachtet wird, ist der Beruf Pferdewirt*in nur für Betriebsnachfolger*innen zu empfehlen und der Umgang mit Pferden ansonsten ein tolles Hobby.

Vorsicht ist angesagt bei sog. Infoveranstaltungen zum Beruf Pferdewirt*in, die in Realität meist Rekrutierungsveranstaltungen für Pferdebetriebe sind. Auszubildende werden in dieser Branche händeringend gesucht, denn in diesem Beruf verdienen die Ausbildungsbetriebe vom ersten Tag an bares Geld mit jedem Azubi: Nach Schätzung des Bundesinstituts für Berufsbildung mindestens 7.000.- im Jahr. Anders ausgedrückt: Die Ausbildungsbetriebe machen mit ihren Azubis richtig Kasse. Je mehr davon im Betrieb schuften, desto besser geht es den Chefs*innen. Und jetzt wisst Ihr, warum es diese Infoveranstaltungen gibt.

Tarifempfehlung beschlossen

Unter diesen Stundenlöhnen solltet Ihr nicht arbeiten

Die Gewerkschaft (IG Bauen Agrar Umwelt) und der Arbeitgeberverband (Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) haben gemeinsam eine Tarifempfehlung beschlossen. Damit steht fest, was die Gewerkschaft und die Arbeitgeber in Deutschland im Bereich der Landwirtschaft ab Dezember 2022 für angemessen ansehen.

Da aber die Tarifhoheit in den jeweiligen Regionen liegt, empfehlen die Gewerkschaft und die Arbeitgeber gemeinsam ihren Regionalvertetungen die neue Bundesempfehlung zu vereinbaren:

  • Dezember 2022: € 350.- Euro steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie für alle Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung anteilig
  • Facharbeiter*innen mit bestandener Abschlussprüfung: mindestens € 14,50 brutto/h
  • Meister*in: mindestens € 16,50 brutto/h
  • Auszubildende: Die Ausbildungsvergütungen werden in den einzelnen Bundesländern festgelegt und sollen mit mindestens € 700.- brutto/Monat im ersten Ausbildungsjahr beginnen
  • Der Lohn in Ostdeutschland und Westdeutschland ist vollständig gleich

Damit habt Ihr eine Richtschnur, was Gewerkschaften und Arbeitgeber in Deutschland als derzeit gerechten Lohn in der Landwirtschaft ansehen. Unter diesen Löhnen solltet Ihr nicht mehr arbeiten. Wenn ein Betrieb diese Löhne nicht zu bezahlen bereit ist, dann lasst den Chef*in selber arbeiten, Eure Arbeitskraft ist in der Land- und Pferdewirtschaft händeringend gesucht, lasst Euch nicht ausbeuten und wählt Euch Betriebe, die Euch wertschätzen. Dazu gehört auch mal ein Lob und selbstredend immer ein fairer Lohn.

Mitarbeiterzufriedenheit in Pferdebetrieben

Im Rahmen einer Bachelorarbeit an der SRH Fernhochschule Riedlingen im Studiengang Wirtschaftspsychologie führt Johanna Laing eine Studie bezüglich der Mitarbeiterzufriedenheit in Pferdebetrieben durch.

Das Ziel dieser Befragung ist es, Informationen darüber zu erhalten, welche Faktoren die Zufriedenheit der Mitarbeiter in Pferdebetrieben positiv beziehungsweise negativ beeinflussen.

Die Umfrage nimmt in etwa zehn Minuten in Anspruch und richtet sich an Mitarbeitende in Pferdebetrieben jeder Art. Also Pferdewirtazubis, Pferdepfleger*innen, Pferdewirte*innen, Pferdewirtschaftsmeister*innen und alle die, die in Pferdebetrieben beschäftigt sind.

Auf Anonymität und Datenschutz legt Johanna großen Wert, wodurch eine Teilnahme an dieser Online-Umfrage keinen Rückschluss auf Euch zulässt und somit auch keine negativen Konsequenzen zu erwarten sind.

Die Untersuchung dient lediglich zu Forschungszwecken.

Hier kommt Ihr, wenn Ihr möchtet, direkt zur Umfrage: https://www.umfrageonline.com/c/gxszfdue

Bitte geht alle Fragen genau durch und kreuzt Zutreffendes an.

Bei Fragen erreicht Ihr mich mich jederzeit unter 2003588@stud.mobile-university.de

Herzliche Grüße und vielen lieben Dank für Eure Hilfe
Johanna Laing

Rattenalarm

Hinweise der Berufsgenossenschaft BG Bau

Kennst Du das? Im Stall oder in der Futterkammer ist alles voller dunkelbrauner Köttel, die aussehen wie große Reiskörner?

Dann sei vorsichtig – es könnte Rattenkot sein!

Kot und Urin der kleinen Nager können gefährliche Krankheiten übertragen. Vermeide daher unbedingt den Hautkontakt zu ihren Ausscheidungen. Vor allem in geschlossenen Räumen, wie Futter- oder Sattelkammer können winzige Teilchen von getrocknetem Kot in die Luft gelangen und von Dir eingeatmet werden. Deshalb solltest Du keinen Staub aufwirbeln.

Der verschmutzte Bereich sollte professionell gereinigt und – wenn möglich – desinfiziert werden.

Ratten müssen als Gesundheitsschädlinge gemeldet werden. Wer einen Befall bemerkt, sollte, so die Berufsgenossenschaft, das Ordnungsamt verständigen. Im Öffentlichen Raum sind Behörden für die Bekämpfung verantwortlich, auf Privatgrundstücken die Besitzer*innen.

Übrigens: Die Zahl der Kotballen verrät Dir, mit wie vielen Ratten Du es zu tun hast – eine Ratte hinterlässt am Tag rund 40 Stück.

Mehr Infos beim Umweltbundesamt und durch den Rattenleitfaden Niedersachsen des Laves

BAYERN: IG BAU erreicht einen besseren Tarifabschluss für Euch!

  • Zum 1.Juli 2021 werden die Entgelte um 2,7 Prozent erhöht
  • Vollbeschäftigte Landarbeiter*innen erhalten für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Juni 2021 eine pauschale Nachzahlung von insgesamt 400 Euro sowie zeitweise Beschäftigte anteilig.
  • Die Ausbildungsvergütung erhöht sich zum 1.Juli 2021:  
    • Im ersten Ausbildungsjahr auf 725 Euro, 
    • im zweiten Ausbildungsjahr auf 805 Euro   
    • und im dritten Ausbildungsjahr auf 870 Euro.
  • Auszubildende erhalten für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Juni 2021 eine pauschale Nachzahlung von insgesamt 180 Euro.

Corona- Infektion ein Arbeitsunfall?

Wichtige Infos für alle Mitarbeiter

Coronavirus: So könnte es aussehen

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft (Gesetzliche Unfallversicherung) als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden.

COVID-19: Anerkennung als Berufskrankheit

Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder mehreren infizierten Personen, etwa bei Reinigungskräften im medizinischen Bereich. Die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt sprach jüngst mit Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der Berufsgenossenschaft Bau, und der weist darauf hin, dass „in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Versicherungsfall vorliegen“. Er führt weiter aus: „Die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit nach der Nr. 3101 (Infektionskrankheiten) setzt voraus, dass die erkrankte Person durch ihre Berufstätigkeit im Gesundheitsdienst, beispielsweise als Reinigungskraft in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung, infektionsgefährdet war.“ Wird eine beruflich bedingte Infektion vermutet, sollte die Verdachtsanzeige unverzüglich an die BG BAU gemeldet werden. Das können Arbeitgebende oder Beschäftigte selbst tun. Ebenso kann die Meldung auf Verdacht einer Berufskrankheit durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt erfolgen.

COVID-19: Anerkennung als Arbeitsunfall 

Ist eine Infektion im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus außerhalb medizinischer Tätigkeitsbereiche erfolgt, kann auf Grundlage aktueller Erkenntnisse über die Verbreitung des Coronavirus eine Erkrankung auch einen Arbeitsunfall darstellen. „In solchen Fällen“, sagt Wachsmann, „muss die Berufsgenossenschaft, gleich welche, in jedem Einzelfall prüfen und bewerten, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung vorliegen.“ So muss eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter nachweislich mit einer infektiösen Person („Indexperson“) während der versicherten Tätigkeit in Kontakt gekommen sein. Hat der Kontakt mit einer Indexperson auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg stattgefunden und ist in der Folge eine COVID-19 Erkrankungen aufgetreten, kann ebenfalls ein Arbeitsunfall vorliegen.

„Bei der Anerkennung einer Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit spielen vor allem die Dauer sowie Intensität des Kontaktes einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person eine Rolle“, erklärt Wachsmann. Eine Entschädigung durch die BG BAU setzt weiterhin voraus, dass nach einer Infektion mindestens geringfügige klinische Symptome auftreten. Treten erst später Gesundheitsschäden auf, die als Folge einer beruflich verursachten Infektion anzusehen sind, übernimmt die Berufsgenossenschaft auch ab diesem Zeitpunkt die Heilbehandlung.

Bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion sollte ein Arzt oder eine Ärztin der Allgemeinmedizin beziehungsweise eine Internistin oder ein Internist aufgesucht werden. Zudem empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt. Die Kosten für einen Corona-Test (PCR-Analyse) trägt in der Regel die Krankenkasse. Die Berufsgenossenschaft erstattet diese Kosten, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit ein Kontakt mit einer Indexperson vorlag.

Ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die BG BAU die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch eine Rente gezahlt werden. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Wichtig für Beschäftigte: Die beruflichen Kontakte müssten protokolliert werden. Kommt es zu einer Ansteckung, muss diese im Verbandbuch (muss in jedem Betrieb vorhanden sein!) eingetragen werden, um sicherzustellen, dass bei Spätfolgen der Beweis erbracht werden kann, das es sich um eine Berufskrankheit handelt.

Weitere Infos zu Corona und Gesundheitsschutz findet Ihr auf der Website der BG BAU.

Mein TIPP: Für Auszubildende sollte auf jeden Fall auch das Berichtsheft zur Dokumentation zusätzlich genutzt werden. Ebenso ist es eine gute Idee, die verpflichteten, im Betrieb durchgeführten Selbsttests zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Ergebnis). Bei der Durchsetzung Eurer Rechte im Falle einer betrieblich bedingten SARS-CoV-2 Infektion hilft auch die zuständige Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ihren Mitgliedern mit Rat, Unterstützung und notfalls Rechtsschutz. Den gibt es allerdings erst, wenn Ihr vor dem Ereignis schon Mitglied der Gewerkschaft ward. Es lohnt sich also immer in die Gewerkschaft einzutreten. Vorbeugen ist besser als Nachsorgen.

Tarifverhandlungen Landwirtschaft ohne Ergebnis vertagt!

Am 04. März 2021 fand pandemiebedingt virtuell das 1.Tarifverhandlungsgespräch für eine Bundesempfehlung Landwirtschaft in Verbindung der überbetrieblichen Altersvorsorge statt.

Der Arbeitgeberverband hatte die tarifvertraglichen Regelungen zur Zusatzrente gekündigt. Daraufhin entschied sich die Bundestarifkommission der IG BAU beide Tarifvertragswerke gemeinsam zu verhandeln mit den folgenden zentralen Forderungen:

  • Fortführung und Verbesserung des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvor- sorge in der Land- und Forstwirtschaft
  • 4,8 Prozent Erhöhung der Entgelte bezogen auf 12 Monate
Nur wenn viele Beschäftigte aus der Landwirtschaft und Pferdewirtschaft Mitglied ihrer Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt sind, kann sie deutliche Lohnerhöhungen für Euch durchsetzen. Auf den weißen Ritter braucht Ihr nicht zu warten, der wird nicht kommen. In Deutschland regeln Gewerkschaften und Arbeitgeber Löhne und Gehälter, nicht der weiße Ritter, nicht die Politik und auch nicht Eure Eltern. Denkt einmal darüber nach, warum in Berufen, in denen viele Mitarbeiter in einer Gewerkschaft sind, doppelt und dreifache Löhne bezahlt werden.

In der Tarifverhandlung erteilten die Arbeitgeber einem erforderlichen Branchenmindestlohn eine Absage. Aber auch eine Erhöhung der Entgelte insgesamt orientiert an der pro- zentualen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes als Verhandlungsgrundlage kam für die Arbeitgeberseite nicht annährend in Betracht.Positiv festzuhalten ist, beide Tarifvertragsparteien streben einen Tarifvertrag Zusatzrente an. Allerdings schien die Tarifkommission der Arbeitgeber kein Mandat zu haben – selbst im Rahmen einer Erklärungsfrist nicht – sich auf Zwischenstände zu verständigen.
Die Tarifkommission der IG BAU hält es z. B. für erforderlich, dass die tarifliche Regelung Zusatzrente allgemeinverbindlich erklärt wird, die Beiträge viel höher sind als bislang, sich ständig erhöhen und letztlich die Leistungen im Alter sich sehen lassen können.Sowohl in der Frage Lohnentwicklung als auch Zusatzrente lagen die Positionen zum jet- zigen Zeitpunkt zu weit auseinander.

Ist das noch Ausbildung oder Tretmühle?

Wer sich in der Ausbildung wie in einer Tretmühle fühlt, muss handeln. Ansonsten macht Euch der Beruf krank. Wie Ihr handeln könnt, das zeigt diese Seite.

Sandra, 23.01.21

Ich stehe gerade vor einem großen Problem: Ich bin derzeit in meinem Betrieb mehr oder weniger allein, habe nur Unterstützung von unserem Senior-Chef und unserem alten Mister, der jedoch altersbedingt nicht unbedingt eine große Hilfe ist. Ich habe 15 Pferde zu versorgen, nur vormittags Hilfe beim Training.Der Senior schaut alle paar Stunden mal, ob ich noch lebe, ob die Pferde noch leben (überspitzt) und ob ich Heu oder Stroh brauche.Mein Chef ist ohnehin bereits 2-3 Tage pro Woche in unserem zweiten Standort in Norddeutschland, ich habe seit Wochen das Gefühl, dass ich nichts mehr lerne.Meine Zwischenprüfung war gelinde gesagt katastrophal, nur mit Mühe bestanden, und im Betrieb habe ich dafür ebenfalls ordentlich Ärger bekommen. (Auch zurecht, die Prüfung war verhauen)Ich arbeite 6 Tage 9 Stunden am Tag, manchmal noch mehr, obwohl in meinem Vertrag natürlich die üblichen 8/40 Tages- und Wochenstunden stehen.Ich fühle mich gerade einfach nur überfordert und allein gelassen, sicher, das ist nur für etwas mehr als eine Woche, dennoch habe ich das Gefühl, kaputt zu gehen. Natürlich freue ich mich, dass mir die Verantwortung übertragen wurde, aber nicht zu dem Preis.Meine Freunde und meine Verwandten sind entsetzt wenn ich von meiner Arbeit erzähle und können das gar nichzt glauben, dass ich als Azubi im zweiten Lehrjahr (ich verkürze, habe vor einem halben Jahr erst angefangen) alles managen soll.Dass ein klärendes Gespräch mit dem Chef ansteht, ist mir bereits klar, das ist das erste, was ich machen werde, wenn er wieder da ist.Auch, dass ein Pferdewirt immer 120% geben muss, war mir vorher klar. Nicht umsonst wird Belastbarkeit in dem Beruf groß geschrieben.Aber ist diese Belastung zumutbar? Ist dieser Umgang mit einem Azubi rechtens? Müssen nicht auch in der Ausbildung Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden?

Dietbert Arnold, 24.01.21

Hallo Sandra,

es ist gut, dass Du Dir große Sorgen machst. Denn eines ist so ziemlich sicher, wenn Du das so laufen lässt, dann hast Du nahezu eine Garantie, durch die Prüfung zu fallen.

Folglich musst Du etwas tun!! Und das Jetzt!!

Folgende Möglichkeiten kann ich Dir vorschlagen:

Du vereinbarst ein zeitnahes Gespräch mit Deinem Ausbilder. Du machst einen festen, zeitnahen Termin ab und sagst ihm, dass das Gespräch nicht mal eben auf der Stallgasse stattfinden kann. Vor dem Termin setzt Du Dich hin und schreibst alle Probleme stichwortartig auf, die Dich bedrücken. Dann schreibst Du auch vorher stichwortartig auf, was Du als Lösung ansiehst. Und bei vielen Punkten, die Du mir geschrieben hast, kann es nicht um Kompromisse gehen. Natürlich hast Du ein Recht auf Freizeitausgleich und natürlich müssen die bereits geleisteten Überstunden ausgeglichen werden. Lasse Dich nicht auf Bezahlung der Überstunden ein, das ist dann vielleicht 1 € die Stunde. Das hilft Dir überhaupt nicht weiter und Dein Chef freut sich über so eine billige Arbeitskraft. Natürlich muss Dir der Betrieb die Berufsschulzeit geben, um zu Lernen, denn das Schulgebäude ist verschlossen, der Unterricht wird aber in Distanzform durchgeführt und deshalb ist die Schulpflicht natürlich nicht ausgesetzt. Nimm umbedingt Kontakt mit Deiner Berufsschule auf und lasse Dir Unterrichtsaufgaben von Deinen Lehrern geben. Selbstverständlich kann und darf es nicht so weitergehen, dass Dein Chef nicht für die Ausbildung zur Verfügung steht. Der kann diese Aufgabe nicht an einen Mister weitergeben. Mache klare Regeln ab, wie es zukünftig laufen kann. Mache mit Deinem Chef ab, dass Ihr Euch regelmäßig zusammensetzt und den Fortgang Deiner Ausbildung beratet. Klare Regel treffen, die nicht zur Disposition steht: Z.B. alle zwei Wochen, jeder Montag 1 Stunde. Dann schlägst Du Deinem Ausbilder vor, dass Ihr während des regelmäßigen Termins den gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Ausbildungsplan durchsprecht und abhakt, was schon ausgebildet wurde und was wann noch kommen muss. Eine Vorlage hierzu habe ich Euch einmal erstellt und in den Download gestellt: Ausbildungsplan Pferdewirt (Deine Fachrichtung).

Am Ende des Gespräches solltest Du eine Liste mit drei Spalten haben, die die Überschrift tragen:

Meine KritikMein VorschlagUnsere Vereinbarung
1.
2.
Klare Vereinbarungen treffen. Mutig vortragen, keine faulen Kompromisse. Entweder es wird besser, oder Du gehst.

Du wirst jetzt rasch sehen, ob Dein Ausbilder bereit ist, Dir entgegen zu kommen oder ob er mauert. Ist er nicht bereit, die vertraglich im Ausbildungsvertrag geregelten Vereinbarungen einzuhalten und Dir Schulzeit zum Lernen einzuräumen sowie endlich Dich auszubilden, dann kannst Du sicher sein, dass es sich um ein Schwarzes Schaf handelt und nur an einer billigen Arbeitskraft interessiert ist. Dann packe Deine Sachen und kündige.

  • Nächst Möglichkeit, Du informierst die Zuständige Stelle und forderst von denen Hilfe ein. Die haben Dir zu helfen. Das ist deren gesetzlicher Auftrag. Aus Erfahrung weiß ich allerdings, dass die sich gerne raushalten. Bloß nicht irgendwo anecken. Macht ja Arbeit.
  • Der beste Weg ist es, sowohl für das Gespräch mit dem Ausbilder als auch für ein Gespräch mit der Zuständigen Stelle, einen Vertreter der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, also der Gewerkschaft, die auch die Pferdewirte betreuen, einzuschalten. Sei es persönlich oder die telefonieren mit dem Ausbilder oder der Zuständigen Stelle oder auch schriftlich. Damit Dir die Gewerkschaft den Rücken stärkt und Du nicht als Opfer vor Deinem Chef oder der Zuständigen Stelle steht und mit dem nötigen Respekt behandelt wirst, musst Du ersten in die Gewerkschaft eintreten und Du musst Dich vorher von denen beraten lassen, damit Du genau weißt, was Du willst und was Dir zusteht. Das regionale Büro der Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) findest Du im Netzt unter www.igbau.de. Die nehmen Dich als Mitglied auf und die machen dann auch einen Beratungstermin mit Dir. Übrigens, der Beitrag für Azubis beträgt wenige Euro pro Monat. Eine gute Invention, um eine Ausbildung gut abschließen zu können. Falls Du Hilfe braust, die richtigen Ansprechpartner bei der IG BAU zu finden, dann kannst Du mir noch einmal schreiben.

Die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt informiert:

Was ist neu 2021?

2021 gibt es viele Änderungen, die Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Ihr jetzt wissen und beachten solltet.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2021 digital

Wer erkrankt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei dem*der Arbeitgeber*in und bei der Krankenkasse vorgelegen. Mit dem Papierweg ist ab 2021 Schluss – der*die Arzt*Ärztin schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der*die Arbeitgeber*in kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich soll es zunächst noch eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.


Arbeitszeitverkürzungen in Beschäftigungssicherungstarifverträgen

Erfolgt eine Arbeitszeitverkürzung in einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung, wirkt sich diese nicht negativ auf das Arbeitslosengeld aus, wenn es trotz der Vereinbarung zu Arbeitslosigkeit kommt. Die*der Arbeitsuchende erhält dann also nicht weniger Arbeitslosengeld.


Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2021 bei 7100 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6700 Euro pro Monat.


Einkommenssteuer: höherer Grundfreibetrag 2021

Für alle Steuerzahler*innen steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Für Paare gelten die doppelten Werte. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Alleinerziehende dürfen 2021 höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen. Der Grundfreibetrag wird jedem*jeder Steuerpflichtigen gewährt, auch wenn das Einkommen darüber liegt.


Elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Januar 2021 sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt und nur für einzelne Dokumente kommen erst 2022.


Grundrente ab 2021

Rentner*innen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag ab Januar 2021. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit haben. Ihre Lebensleistung soll damit besser anerkannt werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Mehr Informationen bietet der DGB, die Rentenkommission und die Deutsche Rentenversicherung.


Grundsicherung steigt

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen 2021. Ein*e alleinstehende*r Erwachsene*r bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen monatlich 309 Euro, also einen Euro mehr. Mehr Informationen bietet die Bundesregierung

Außerdem neu: Ein Mehrbedarf für Schulbücher soll ins Gesetz aufgenommen werden.


Homeoffice-Pauschale neu

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Mehr Informationen bietet die Bundesregierung


Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt erhöhen sich 2021

Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig:

  • 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder
  • 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind
  • 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind

Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag der Eltern auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 insgesamt 4008 Euro. Wegen der Corona-Krise bleibt dies auch 2021 so. Mehr Informationen.

Familien mit geringem Einkommen können 2021 deutlich mehr Kinderzuschlag erhalten. Der Maximalbetrag wird zum 1. Januar auf 205 Euro im Monat erhöht. Einen Kinderzuschlag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegt. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld.

Zum ersten Januar 2021 steigt der Kindesunterhalt, die monatlichen Unterhaltssätze für Kinder in einem getrennt lebenden Haushalt. Der Satz für Kinder unter 6 Jahren wird auf 393 Euro angehoben. Für Kinder zwischen sechs und 11 Jahren steigt der Mindestanspruch auf 451 Euro. Kinder ab 12 bis siebzehn Jahre haben ab 2021 einen monatlichen Anspruch von 528 Euro. Die Sätze für höhere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.


Krankenkassenwechsel 2021 vereinfacht

Ab 2021 gibt es Neuerungen im Kassenwahlrecht: Die Kündigung entfällt. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der vorherigen Krankenkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.


Kurzarbeitergeld: Regelungen 2021

Auch 2021 bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Nettolohns, auf 70 Prozent erhöht und für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des vorherigen Nettolohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs als Nebenverdienst bei Kurzarbeit bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Mehr Informationen können hier nachgelesen werden.

Zuschüsse der*des Arbeitgeberin*Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben lohnsteuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Was das bedeutet, erklärt ein Artikel des DGB-einblick

Ab dem 1. Januar 2021 gilt befristet bis 31. Juli 2023 bei Kurzarbeit: Betrieben kann für Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge abzüglich des Beitrages zur Arbeitsförderung erstattet werden. Mehr Informationen bietet der DGB.


Mindestausbildungsvergütung steigt

Azubis erhalten seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung. Diese Mindestvergütung ist verpflichtend, das heißt, eine Vergütung unterhalb der Mindestgrenze darf nicht mehr gezahlt werden. Sie wird bis 2023 in mehreren Stufen eingeführt und steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro. Mehr Informationen zur Höhe gestaffelt nach Ausbildungsjahren bietet der DGB.


Mindestlohn steigt 2021

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 folgen 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden. Der DGB bietet dazu mehr Informationen.


Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Neu ist ab 2021 zudem, dass auch Arbeitnehmer*innen profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. Sie können eine sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.


Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können ab 2021 bei der Steuererklärung höhere Pauschbeträge geltend machen. Konkret gilt bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro. Neu ist auch, dass die Pauschbeträge zukünftig dynamisiert, also der allgemeinen Steigerungsrate angepasst werden.


Selbstständige bekommen Freibetrag für Altersvorsorge

Selbständige erhalten einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 8000 Euro im Jahr. Der Freibetrag ist schon zum Oktober 2020 eingeführt worden, ist aber bisher kaum bekannt.


Solidaritätszuschlag entfällt größtenteils

Für etwa 90 Prozent der aktuell zahlenden Bürger*innen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Für weitere rund 6,5 Prozent sinkt er zumindest.

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61 717 Euro jährlich wird zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge. Mehr Informationen hat die Bundesregierung.


Werkverträge in der Fleischwirtschaft verboten

Das von den Gewerkschaften seit Jahrzehnten geforderte Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie kommt ab dem 1. Januar 2021. Auch die Leiharbeit wird ab dem 1. April 2021 weitgehend verboten. Ausnahmen werden reguliert und Leiharbeitnehmer*innen müssen zusätzlich beim Zoll angemeldet werden.

Quelle: Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt

Endlich Zeit zu lernen: Bildungsurlaub

Weiterbildung, Wissen erweitern, Sprachen lernen, Gesundheitskurse und auch politische Seminare, das ist nur eine kleine Auswahl für einen Bildungsurlaub. Und das alles, bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber. Das beste kommt jetzt: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf den Bildungsurlaub.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund- Bildungswerk

Was ist Bildungsurlaub/ Bildungszeit?

Zusätzlich zum Urlaub und bei voller Bezahlung muss ein Arbeitgeber*in seine Mitarbeiter*innen, also Euch, an einer Bildungsmassnahme teilnehmen lassen.

Wo habt Ihr ein Recht auf Bildungsurlaub?

In diesen Bundesländern habt Ihr das Recht zum Bildungsurlaub: Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen.

Wie lang ist der Bildungsurlaub?

Das ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, in den meisten Bundesländern sind es 5 Tage Bildungsurlaub in jedem Jahr, die Ihr nutzen könnt. In vielen Bundesländern kannst Du auch 10 Tage in zwei Jahren zusammen in Anspruch nehmen.

Wo steht das Recht auf Bildungsurlaub?

Jedes Bundesland mit dem Recht auf Bildungsurlaub hat ein eigenes Landesgesetz. Das solltet Ihr Euch vorher einmal ansehen. Ganz wichtig: Es gilt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Sitz des Betriebes und nicht der eigene Wohnsitz ist.

Weiterbildung zahlt sich immer aus.

Wie kannst Du Bildungsurlaub nehmen?

Ihr sucht Euch zunächst einmal eine Veranstaltung, Kurs, Workshop oder Seminar heraus. Hilfreich ist das Internet, nutzt Portale, Infos, Gewerkschaft, die zugelassene Angebote auflisten. Die Betonung muss auf Zugelassen gelegt werden, wie z.B. „Das Seminar xyz ist gemäß Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes XXX als Bildungsurlaub zugelassen.“ Etwa 1 – 2 Monate vorher meldet Ihr Euch zum Bildungsurlaub beim Veranstalter an und beantragt gleichzeitig den Bildungsurlaub beim Betrieb. Beides am besten schriftlich. Der Bildungsträger hilft Euch mit den notwendigen Infos, wie Zeiten, Inhalte, Lernziele usw.. Direkt nach dem Bildungsurlaub müsst Ihr dann eine Teilnehmerbescheinigung, der Bildungsträger gibt die Euch in die Hand, abgeben. Damit niemand glaubt, Ihr habt einfach nur Urlaub gemacht.

Welche Kurse dürft Ihr belegen?

Die Fortbildung kann aber muss nicht direkt mit Eurem Beruf zu tun haben. Vom Sprachkurs bis zu Gesundheitskursen, von politischen Seminaren bis zu persönlichkeitsbildenden Kursen und natürlich auch hippologischen Weiterbildungen, alles geht. Einzig müsst Ihr darauf achten, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub in Eurem Bundesland (Arbeitgebersitz) anerkannt ist. Auch die Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund als auch die IG Bauen Agrar Umwelt) bieten Kurse an.

Wer bezahlt das alles?

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Euren Lohn weiterzahlen, wie im Urlaub. Die Kursgebühren, Anreise und Unterkunft zahlt Ihr. Vielfach könnt Ihr bei diesen Kosten vom Staat gefördert werden. Mehr lest Ihr hier.

Und wenn Ihr wieder zurück seid, dann schreibt doch mal von Euren Erfahrungen. Versprochen?

Schluss mit Lustig

Die (er)nüchternen Zahlen der Berufsbildungsstatistik

Lasst Euch nicht täuschen: Die Wirklichkeit in vielen Pferdebetrieben ist ernüchternd.

Die Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge ist nach wie vor in der Pferdewirtschaft extrem hoch und behält einen unrühmlichen Spitzenplatz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Situation in der Berufsausbildung zum Pferdewirt/in ist weiterhin prekär.

Nahezu die Hälfte der Pferdewirtazubis haut vor der Prüfung frustriert in den Sack und hat schlichtweg die Nase voll von diesem Beruf. Wer immer noch behauptet, das liegt an der rosa- roten Bille der Wendy- Mädels, der/die verkennen, dass die allermeisten Azubis zahlreiche Praktika vor dem Ausbildungsbeginn gemacht haben und durchaus in der läge sind, richtig hart zu arbeiten. Nur wer die dann auch noch überfordert, der provoziert den Ausbildungsabbruch. Das Tragische daran ist, dass junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens lernen müssen, dass sie eigentlich nur Opfer von maßlosen Chefs werden. Was lernen sie? Nicht den Beruf Pferdewirt, sondern dass Berufsleben doof ist.

Irgendwann werden die Chefs alleine misten, denn die Ausbildungsbedingungen sind ganz offensichtlich im Jahr 2019 nicht besser geworden. Besondere Vorsicht ist in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service angeraten, denn ganz offensichtlich gehen immer mehr Betriebe dazu über, diese Fachrichtung zu missbrauchen, indem sie leider die Fachrichtung Pferdehaltung und Service als Fachrichtung Pferdemister/in umwandeln. Entsprechend groß sind die Klagen der Azubis in dieser Fachrichtung. Alles unter den Augen des Berufsstandes und der Zuständigen Stellen.

neu abgeschlossene Verträge
2019
vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge
2019
Auflösungs-quote
AnzahlAnzahl%
alle Pferdewirt-
Azubis in D
71733947,3 %
Werker /Fachpraktiker12650,0 %
Pferdehaltung & Service35716847,1 %
Zucht632742,9 %
Kl. Reitausbildung2019346,3 %
Rennen18950,0 %
Speziell. Reitweisen271555,6 %
ohne Fachrichtung392153,8
Quelle: Berufsausbildungsstatistik 2019, Statistisches Bundesamt: Fachserie 11, Reihe 3 -2020

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge

Fachrichtungmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblichmännlichweiblich
20152016201720182019
Klassische Reitausbildung4824636210332163319530171
Pferdehaltung & Service3934542372393273633033324
Pferdezucht186396315751257954
Pferderennen921312012312612
Spezialreitweisen627627336033027
alle Pferdewirte12970296684906668462778639

Quelle: Berufsausbildungsstatistik 2019, Statistisches Bundesamt: Fachserie 11, Reihe 3 -2020

Alle, die überlegen, eine Berufsausbildung zum Pferdewirt/in zu machen, sollten bedenken, dass die Hälfte aller Auszubildenden entmutigt, enttäuscht und frustriert die Ausbildung aufgibt. Nur weg! Und die, die durchhalten, die haben so viel Durchhaltevermögen, um wenigsten mit einer Abschlussprüfung die Ausbildung zu beenden. Seid nicht so naiv, zu glauben, dass es immer nur die anderen betrifft, die mit Tränen in den Augen die Ausbildung abbrechen. Manchmal kann man verstehen, wenn Eltern sagen, Mensch Mädel, lerne was Vernünftiges. Denkt mal darüber nach.

Trotz Arbeit arm?

Wer wenig Geld verdient, gilt als arm. Aber wo ist die Grenze zwischen arm und angemessen? Diese Frage beantwortet in jedem Jahr das Statistische Bundesamt. Die Statistiker sagen, wer weniger als 60% des verfügbaren Einkommens hat, als der Durchschnitt, der/die gilt als arm, ganz genau nennt man das monetäre Armut.

Urlaub? Der bleibt bei monetärer Armut auf der Strecke.

Natürlich macht es einen riesigen Unterschied, ob Du in einer Stadt mit sehr hohen Mieten lebst, oder in preiswerten Regionen. Das berücksichtigen die Statistiker natürlich und berechnen die Armutsgrenze einmal für ganz Deutschland und dann für jedes Bundesland. Deshalb ist ein Hamburger schon arm, obwohl er in Thüringen mit diesem Gehalt noch ein menschenwürdiges Gehalt bekommen würde.

Die neuesten Zahlen wurden gerade vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und hier veröffentliche ich die Nettogehälter im Monat für einen Einzelhaushalt, die die Grenze zwischen arm und nicht arm bilden:

D1074.- netto
BW1167.- netto
BAY1155.- netto
BER1045.- netto
BRA1030.- netto
HB935.- netto
HH1145.- netto
HES1095.- netto
MVP973.- netto
NDS1049.- netto
NRW1042.- netto
RLP1100.- netto
SAR1076.- netto
SAS968.- netto
SAA958.- netto
SH1113.- netto
THÜ966.- netto
Monetäre Armutsgrenze in Deutschland und den Bundesländern, Quelle Statistisches Bundesamt 2020

Ihr könnt jetzt genau sehen, ob Ihr einfach nur arm bleibt, obwohl Ihr von morgens bis abends rackert und nie auf den sog. Grünen Zweig kommt.

Wer Vollzeit arbeitet und unter der Armutsgrenze verdient, der sollte schnellstens mit dem Chef/Chefin reden und bei Erfolglosigkeit einfach nur gehen. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich rede nicht von Teilzeitstellen oder Ferien- und Semesterjobs.

Wer Teilzeit arbeitet und unterhalb der Armutsgrenze verdient, muss wissen, dass dieses Einkommen auf Dauer nicht zum menschenwürdigen Leben als Alleinverdiener reicht und die Rentenzeit ganz, ganz bitter wird.

Die ganze Liste für Einzel- und Mehrpersonenhaushalte des Statistischen Bundesamtes findet Ihr hier.

Keine Chance auf „schöne Zukunft“ als Pferdewirt*in?

Lisa, 19.06.2020

Mein Name ist Lisa und ich habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit dem Beruf des Pferdewirts auseinander gesetzt und dabei auch Ihre Seite hoch und runter gelesen.


Ich werde demnächst 27, habe Abitur und eine Lehre zur Industriekauffrau gemacht. War danach viel auf Reisen und arbeitete in der Gastro.Ich reite mit Unterbrechung seit meinem siebten Lebensjahr und bin nun seit einigen Jahren im Westernreiten zu Hause.

Nur weil man/frau Pferde mag, darf das nicht zu lebenslanger Armut führen.


Da ich es im Büro absolut nicht aushalte und die Gastro mir zwar Spaß macht, aber mich doch nicht so sehr erfüllt wie ein Tag voller Stallarbeit, Weidezaunreparatur und Training, bin ich gerade sehr schwer mit mir am hadern, ob ich nicht doch noch eine Ausbildung zur Pferdewirtin Spezialreitweisen machen soll.


Ich kenne die Arbeit im und um den Stall, den Umgang mit Pferden und den dazugehörigen Menschen schon relativ gut und weiss, wie der Alltag im Stall aussieht. Ich bin körperliche Arbeit und unkonventionelle Arbeitszeiten gewohnt und das macht mir auch meistens nichts aus. Deswegen denke ich, dass ich nicht mit der „Rosaroten Brille“ auf die ganze Sache blicke.
Ich hatte eigentlich den Plan mir im Laufe der kommenden Monate 2-3 Höfe zu suchen, auf denen ich ein Praktikum absolvieren kann.


Nur leider schrecken mich die zahlreichen Berichte über die katastrophalen Arbeitsbedingungen, mangelnde Ausbildungsqualität und das unterirdische Gehalt wirklich ab.


Ich weiss, dass es immer schwarze Schafe gibt und mangelnde Wertschätzung überall mehr Regel als Ausnahme ist. Doch in der Pferdewirtschaft scheint das ja gewaltige Ausmaße anzunehmen.


Um die Ausbildung selber mache ich mir dabei nicht mal so viele Sorgen. Hier habe ich auch durch meine Reitlehrerin einige Kontakte von guten Ställen. Nur habe ich den Eindruck, dass eine Übernahme nach der Ausbildung in dieser Branche so gut wie nie vorkommt.


Ich bin durchaus motiviert und gewillt zu lernen und mich einzusetzen und auch 120% zu geben. Allerdings möchte ich mir doch gerne wenigstens eine kleine Wohnung und ein Auto leisten können, wenn ich Vollzeit arbeiten gehe. Und ich möchte auch keine zweijährige Ausbildung machen um danach als bessere Stallhilfe zu enden…


Gibt es denn wirklich so gar keine Chance auf halbwegs angenehme Berufsperspektiven nach der Ausbildung, wenn man nicht gerade das Glück hat den Familienbetrieb übernehmen zu können oder das nötige Kleingeld für was eigenes hat?


Ich hoffe, Sie können mir doch noch ein wenig Hoffnung machen!
Bis dahin ein schönes Wochenende und liebe Grüße,
Lisa … (dem Admin bekannt)

Dietbert Arnold, 20.06.2020

Hallo Lisa,

Du beschreibst das Dilemma ausgesprochen genau. Ein toller Beruf, leider sind die Arbeitsbedingungen genau das Gegenteil. Dazu kommt das sehr oft wenig wertschätzende Verhalten der Chefs*innen. Deshalb sage ich ja immer, auch wenn mich dafür viele Betriebsleiter beschimpfen, dass die Branche ihren eigenen Beruf auf Dauer ruiniert.

Traumhafte Pferde dürfen keinesfalls den realistischen Blick auf den Beruf Pferdewirt*in verhindern.

Auch nach der Berufsausbildung wirst Du in aller Regel nicht mehr als den Mindestlohn bekommen. Mit dem Gehalt eines Pferdewirtes*in wirst Du nicht eigenständig leben können, im Alter wirst Du zum Sozialfall. Wenn Du realistisch rechnest, dann bezahlen die Betriebe nicht einmal den Mindestlohn. Auf dem Papier schon, da steht dann 40h und € 9,35. In Wirklichkeit wirst Du 50 -60 h arbeiten ohne jeden Lohnausgleich. Und siehe da, der Mindestlohn wird unterschritten: €7,48 – 4,67. Du verstehst jetzt, warum die Arbeitgeber im Pferdebereich das alles ganz prima finden.

Warum sind so viele Menschen bereit, sich so mies behandeln zu lassen, warum arbeiten die für einen Schülerlohn? Meine Erfahrung ist, dass das aus zwei Gründen funktioniert: 1. In der Branche arbeiten zu 90% Frauen und die lassen sich das mehrheitlich gefallen. Männer wehren sich eher. 2. Weil Frauen wesentlich mehr Verantwortung gegenüber den Tieren übernehmen, sind sie bereit, dieses Leid zu ertragen, nur wenn es den Tieren gut geht. Um es anders zu sagen: Die Frauen sind viel zu lieb und verantwortungsbewusst und genau das nutzen die Chefs hemmungslos aus.

Tatsache ist, dass immer öfters jungen Leuten, die eine riesige Freude an dem tollen Beruf haben, bereits während der Ausbildung oder spätestens nach der Abschlussprüfung in den Sack hauen. Die Arbeitswirklichkeit mit ihren maßlosen, wenig wertschätzenden Chefs haben ihnen den Spaß an ihrem Beruf kaputt gemacht. Das Strahlen in den Augen ist weg. Selbst diejenigen Pferdewirte*innen, die für besonders herausragende Leistungen geehrt werden, kehren zu großen Teilen dem Beruf den Rücken.

Was würde ich denn nun meinen Kindern raten? Da wir keinen eigenen Betrieb haben, würde ich sagen, dass sie die Finger vom Beruf Pferdewirt*in lassen sollen. Befürworten könnte ich eine Berufsausbildung, bei Dir zwei Jahre, nur, wenn es der Einstieg in einen Beruf im Pferdebereich ist. Also vor der Berufsausbildung muss klar sein, dass sie nur ein Zwischenschritt ist, hin z.B. zu weiterer Aus- und Fortbildung. Denkbar wäre ein landwirtschaftliches oder betriebswirtschaftliches Studium. Ebenfalls ist es möglich, ein Lehramtsstudium zu machen. Das sind jetzt nur ganz wenige Facetten, die zeigen sollen, dass eine Kombination, Praxiserfahrungen als Pferdewirt*in und Theorieausbildung durchaus dazu führen kann, einen menschenwürdigen Beruf mit und über Pferde zu erwerben, von dem ein eigenständiges Leben möglich ist. Wenn, so würde ich weiter meinen Kindern raten, sie kein geeignetes Ziel im Bereich Pferdewirtschaft sehen, dann Finger weg!

Und dann dann gibt es da noch einen generellen Rat, den ich nach meiner großen Berufserfahrung in der Ausbildung von Pferdewirten*innen machen möchte: Immer dann, wenn es möglich ist, wenn es finanziell und schulmäßig klappen kann, dann solltet niemand auf ein Studium verzichten. Welche Tätigkeit dabei nachher herauskommt, ist egal. Ich weiß nicht nur von ganz vielen Meisterschülern*innen, dass sie hinterher es bereut haben, nicht studiert zu haben, obwohl die Möglichkeit gewesen wäre. Es ist übrigens ganz interessant, dass die eigenen Kinder der Betriebsleiter sehr oft studieren, wobei sie bei Gesprächen immer wieder betonen, dass schließlich nicht alle studieren können, es überhaupt nicht genug Stellen für Studienabsolventen gibt und schließlich auch gutes Personal die Pferde versorgen muss. Gemeint ist da eher das Misten und das Satteln beim Turnier.

Du, Lisa, kennst jetzt meine private Meinung über einen tollen Beruf, der mir immer mehr Sorgen bereitet.

Was Du tun sollst? Das musst Du entscheiden. Bedenke aber, das Leben ist noch ziemlich lang und langandauernder Frust zermürbt. Macht nicht gesund, geschweige denn glücklich.

Du machst das schon Lisa!

Berufsschule in Zeiten der Corona- Pandemie: Homeschooling

Das sagt die Gewerkschaft zum Distance Learning: „Bietet deine Berufsschule alternativen Unterricht, z.B. online an, muss der Betrieb dafür freistellen (§15 BBiG). Die Schule muss dir die Mittel (Programme, Endgeräte, …) zur Verfügung stellen um am Unterricht teilnehmen zu können. Im Zweifel kann jedoch auch der Ausbildungsbetrieb gefragt werden, ob die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden können.“

Die Berufsausbildung findet an zwei verschiedenen Lernorten statt: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Deshalb heisst dieses System auch Duale Berufsausbildung.

Alle Auszubildenden in Deutschland haben das Recht, die Berufsschule zu besuchen. Für den Berufsschulunterricht müssen die Auszubildenden freigestellt werden. Freistellung bedeutet, die notwendige Zeit zum Schulbesuch muss auf die im Ausbildungsvertrag vereinbarte „regelmäßige tägliche Arbeitszeit“ angerechnet werden. Anders ausgedrückt: Der Berufsschultag muss nicht im Betrieb nachgeholt werden und die Ausbildungsvergütung läuft weiter.

Mit Ausbruch der Corona- Pandemie haben die jeweiligen Landesbehörden zum Infektions- Schutz der Bevölkerung beschlossen, die Schulen zu schließen. DAS heißt aber nicht, dass die Schulpflicht und das Recht zur Freistellung der Auszubildenden zum Berufsschulunterricht außer kraft gesetzt worden ist. Die Kultusministerien haben ausdrücklich festgestellt, dass die Schulpflicht auch während der durch den Infektionsschutz unterrichtsfreien Zeit bestehen bleibt. Der Unterricht im Klassenraum wird aus Sicherheitsgründen lediglich ausgesetzt und auf das Zuhause der Auszubildenden verlegt.

Die Berufsschullehrer, die ihren Dienst im sog. Homeoffice wahrnehmen, müssen Euch spätestens mit Ende der Osterferien mit Aufgaben zum Selbststudium (Homeschooling oder auch Distance Learning, auf deutsch Fernunterricht, genannt) versorgen und die Ergebnisse des von den Auszubildenden selbstorganisierten Lernen begleiten, die Auszubildenden beraten und auch korrigieren und bewerten. Der auf das Zuhause ausgelagerte Berufsschulunterricht ist offizielle Schulzeit, also verpflichtend und kein freiwilliges Angebot der Berufsschule. Der lediglich am anderen Lernort durchgeführte Berufsschulunterricht ist ein wichtiger Baustein, um eine erfolgreiche Abschlussprüfung machen zu können. Die Pflicht des Ausbildungsbetriebes zur Freistellung der Auszubildenden besteht auch dann, wenn der Unterricht an einem anderen Lernort stattfindet. Solltet Ihr keine Kontakt zu Eurem Klassenlehrer haben, wendet Euch an das Schulsekretariat, das auch bei der Schulschließung natürlich besetzt ist. Höchstwahrscheinlich hat die Schule keine Kontakt zu Euch und kann Euch keine Lernaufgaben senden.

Bundesweit werden die Schulen frühestens zum 4. Mai 2020 schrittweise wieder geöffnet. Wann der Berufsschulunterricht im Klassenraum nach den Osterferien genau stattfindet, ist je nach Bundesland und Ausbildungsjahr wahrscheinlich unterschiedlich, denn Schule untersteht den Bundesländern und nicht der Bundesregierung.

Alle üblichen Regeln im Umgang mit dem Berufsschulunterricht gelten auch zu Corona- Zeiten: Wer nicht am ausgelagerten Unterricht teilnehmen kann, benötigt eine aussagekräftige Entschuldigung für die Schule und die Homeschoolingzeiten sind, wie zu Vor- Corona- Zeiten, im Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit Zeiten und Inhalten zu dokumentieren. Auch für die Krankmeldungen sind die Büros der Berufsschule besetzt, hier erhält jeder Azubi auch bei Bedarf den Kontakt zu den Lehrkräften. Beträgt das Homeschooling mehr als 5 Unterrichtsstunden, dann muss nicht mehr im Betrieb gearbeitet werden. Die gesetzliche Freistellung gilt automatisch für die im Ausbildungsvertrag festgehaltene „regelmäßige tägliche Ausbildungszeit“.

Für das Homeschooling von Pferdeirtauszubildenden eignen sich neben den von der Berufsschule zur Verfügung gestellten Aufgaben auch die Leittexte (www.leittexte.de) sowie die vom Prüfungsausschuss veröffentlichten Prüfungsinhalte der Fachrichtung Klassische Reitausbildung (www.pferdewirtpruefung.de/wordpress/page_id=63), die sich fast alle auch für die anderen Fachrichtungen eignen.

Was sagt die Rechtschutzabteilung * des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)?

„Bei Ausfall des Berufsschulunterrichts aufgrund der Corona-Pandemie besteht grundsätzlich die Verpflichtung des Auszubildenden, seiner Ausbildung in dem Ausbildungsbetrieb nachzukommen. Sollten die Berufsschulen die Unterlagen der ausgefallenen Tage zur Verfügung stellen oder einen Online-Unterricht organisieren, ist davon auszugehen, dass der  Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden die notwendige Zeit zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen hat.“

* Mitglieder der Gewerkschaft, für Pferdewirte die Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt, ist der Rechtsschutz kostenfrei im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Überstunden ohne Ende – aber erst einmal auf dem Pferd gesessen

Bestimmen Schwarze Schafe unter den Berufsausbildern mehrheitlich den Beruf Pferdewirt/in? Nicht immer kann jungen Leuten eine Berufsausbildung im Beruf Pferdewirt ohne Einschränkung empfohlen werden.

09.04.20 n.n. (dem admin bekannt)

„Im August 2019 habe ich meine Ausbildung zur Pferdewirtin auf einem Hof in der Nähe von xxx begonnen. In meinem Ausbildungsvertrag stehen 5 Tage/40 Stunden.

Ich arbeite jedoch weitaus mehr, einen Tag in der Woche habe ich frei und es gibt ein freies Wochenende im Monat, dann wird der freie Tag zum Wochenende hin verschoben und ich habe drei Tage am Stück frei. Ende Januar habe ich bereits um die 250 Überstunden gehabt. Wir beginnen um 7.30 Uhr und ich komme sehr selten vor 20 Uhr vom Hof, oft erst viel später. In dieser Zeit sind Pausen von 1,5 Stunden, die aber auch häufig kürzer ausfallen. Und, ich arbeite 6 Tage die Woche.

Es gibt kaum Feiertagsausgleich, für das anliegende Osterwochenende habe ich einen Tag frei bekommen, als Ausgleich.

Und so langsam geht mir die Puste aus, ich schreibe in der Schule schlechte Noten, weil ich einfach keine Zeit und Energie mehr habe, den Stoff zu lernen und durchzugehen. Wenn ich Abends zu Hause bin, geduscht hab und etwas gegessen habe ist es oft so spät, das ich mich auf nichts mehr konzentrieren kann. Darüber bin ich unglücklich, ich bin es gewohnt, gute Noten zu schreiben und die Schule ist mir wichtig, denn hier kann ich etwas lernen.

Ich hab keine Zeit für Treffen mit Freunden oder andere Aktivitäten, weil es jeden Abend so spät wird.

Dazu kommt, das ich zunehmend merke, dass die Ausbildung nicht das verspricht, was ich mir erhofft habe: Auf dem Hof gibt es drei Azubis und zwei polnische Helfer für die groben Arbeiten und den Chef. Wir bekommen unsere Aufgaben, führen Abends eine Abschlußbesprechung und sehr wenig Anleitung, selten geht jemand mit uns los und zeigt uns etwas. Bisher habe ich einmal auf einem Pferd gesessen und ich bekomme keinen Unterricht. 

Noch vor Ausbildungsbeginn wusste ich, dass ich zu Beginn 2020 eine größere Kiefer OP haben werde, dies habe ich persönlich vorher in einem Gespräch mitgeteilt, damit sich alle darauf einstellen können, oder die Ausbildung  ggfs. verschoben werden kann. Man sagte mir, das sei kein Problem, trotzdem wird es mir jetzt dauernd vorgehalten.

Nach einem Gespräch mit der LWK habe ich mich entschlossen, zum 1. August einen neuen Hof zu suchen. Da ich ja eine schulische Vorausbildung habe,  ein landwirtschaftliches Grundschuljahr, erklärten mir die Ausbildungsberater der Kammer, hätte ich so oder so keine Zeit verloren und könne jederzeit im 2. Ausbildungsjahr neu beginnen. Man meinte sogar, ich könne sogar sofort aufhören….. .

Um meinem Chef ehrlich gegenüber zu sein, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich mir zum 1. August einen neuen Hof suchen möchte, daraufhin wollte er sofort einen Aufhebungsvertrag mit mir schließen, was ich abgelehnt habe, das war ja nicht mein Plan, ich wollte gehen, wenn ich eine neue Stelle habe… und ich möchte meine Überstunden ausgeglichen haben.

Er moniert mein Berichtsheft, dass das nicht immer so ordentlich kommt, wie es sollte, aber ich weiß nicht, wann ich das schreiben soll, es gibt selten Anweisungen, worüber ich schreiben soll, ich soll es an meinem freien Tag schreiben und ich muss mir die Informationen selbst heraus suchen. Kann mich also nicht auf Ausbildungsgespräche stützen.

Ich habe in meiner Bewerbung geschrieben, dass ich Asperger Autismus habe, keine schwere Form,  aber es bedeutet auch, dass ich für manches etwas länger brauche, dafür aber sehr gründlich und zuverlässig bin. Was man mir aufträgt, das erledige ich auch so. 

Nach 14 Tagen Praktikum war er auch mit mir zufrieden und ich habe dort begonnen.

Nun aber. Seitdem der Chef weiß, dass ich gehen möchte, mache ich ihm wenig recht. Ständig schimpft er mit mir, ich bin zu langsam, entscheide die Arbeitsabläufe falsch, rufe zuviel an um zu fragen oder zu wenig… dabei sind seine Anweisungen unklar und wenn ich nun nachfrage, ist er verärgert. Er vergreift sich im Ton, reagiert bei mir anders, wenn ich Fehler mache als bei den anderen ist offensichtlich total verärgert. Betont, dass er mir ja ein „Gehalt“ zahlt und dafür vollen Einsatz erwartet und ich den Betriebsfrieden störe. 

Er hat übrigens nicht nachgefragt, warum ich gehen möchte. Und ich konnte das, aufgrund meiner Beeinträchtigung leider nicht so klar aussprechen, wie ich es hier schreibe. Die Zuständige Stelle hat mit ihm telefoniert und er meinte, er würde im ersten Lehrjahr nicht ausbilden, erst im zweiten und dann so richtig im dritten Jahr – aber ich halte das für vorgeschoben,  denn meine Mitauszubildenden (sie haben mit mir begonnen) sind im zweiten Ausbildungsjahr und machen das Gleiche wie ich, bis auf eine der beiden, sie arbeitet hauptsächliche die Pferde, weil sie so gut reiten kann…. Sagt er. Der Rest der Hofarbeit liegt auf mir und meiner Kollegin. 

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ein Aufhebungsvertag bedeutet ja, dass ich keine weiteren Forderungen erheben kann, was ich nicht möchte. Ich möchte meine Überstunden ausgeglichen haben, ich möchte nicht tricksen (mich etwa krank schreiben lassen) und ich mache meine Arbeit genauso ordentlich und aufmerksam wie immer. “ 

10.04.20 Dietbert Arnold

Hallo liebe n.n.

ich kann Dich gut verstehen, dass Du Sorgen um Deine Ausbildung hast, denn das, was Du mir schreibst, ist keine Ausbildung, sondern nur Ausbeutung. Es ist richtig, dass Du die Reißleine ziehen willst und Dir einen neuen Betrieb suchen möchtest. Du musst aber aufpassen, dass Du nicht an einen ähnlichen Betrieb gerätst, denn davon gibt es leider verdammt viele.

Grundsätzlich muss Dir klar sein, dass ich Dir keine Rechtsauskunft geben darf.

Ich finde es richtig, wenn Du den jetzigen Betrieb nicht einfach so davonkommen lässt, denn schließlich muss sich rumsprechen, dass Auszubildende ein Recht auf Ausbildung haben und nicht billige Hilfsarbeiter sind. Du musst wissen, dass Pferdewirtazubis mehr Geld erwirtschaften, als sie kosten. Das ist ja der Grund, warum diese Betriebe, die eigentlich gar nicht ausbilden wollen und denen egal ist, wo ihr bleibt, Azubis einstellen. 

Wie kannst und solltest Du Dich wehren? 

Da gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten: 

  • Einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht beauftragen oder aber den Rechtsschutz einer Gewerkschaft nutzen. Ein Anwalt lebt von dieser Arbeit und wird deshalb eine Kostenrechnung schicken. Ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht ein Vermögen und es ist Dein gutes Recht und kein Anwalt wird Dir böse sein, wenn Du vorher genau erfragst, was da finanziell auf Dich zukommt. Das eigentliche Verfahren ist beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz immer kostenfrei. 
  • Anders gelagert ist der Rechtsschutz einer Gewerkschaft. Die hat für ihre Mitglieder eine kostenfreie Rechtsberatung und natürlich auch einen kostenfreien Rechtsschutz vor Gericht. Das Problem ist wahrscheinlich bei Dir, dass Du nicht in einer Gewerkschaft Mitglied bist. Das erwarten die natürlich, weil sich der Rechtsschutz der Gewerkschaft aus den Mitgliedsbeiträgen aller Gewerkschaftsmitglieder finanziert. 

Was tun?

  • Eventuell macht die Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt , die sind für die Pferdewirte zuständig, einmal eine Ausnahme und übernimmt Deinen Rechtsschutz, obwohl Du bei Beginn des Problems noch nicht Mitglied warst. Da musst Du mit denen ganz offen umgehen. Es darf nicht sein, dass Du sofort nachdem Du das Problem gelöst hast, wieder aus der Gewerkschaft austrittst. Das wäre insofern sehr unsolidarisch und unfair, weil Du das Geld der vielen anderen Mitglieder verbraucht hast und selber nicht dafür zur Verfügung stehst, wenn es Dir besser geht und Du andere Pechvögel finanzieren könntest. Das musst Du mit der Gewerkschaft besprechen, wie ihr damit umgehen wollt. Die Gewerkschaft kann Ja sagen, muss es aber nicht. Wenn die aus guten Gründen NEIN sagen, darfst Du denen nicht böse sein. Ein anderes Angebot an die Gewerkschaft könnte sein, dass Du anbietest, Deinen Fall als Beispiel dafür zu nehmen, zu zeigen, wie wichtig es ist, dass alle Pferdewirtazubis und alle Pferdewirte Mitglied in ihrer Gewerkschaft werden, bevor das berühmte Kind in den Brunnen gefallen ist. Manchmal hilft auch schon ein „böses“ Schreiben der Gewerkschaft und der Chef knickt ein. Wer will schon zweiter Sieger werden?
  • Du beauftragst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Oft kann schon ein Schreiben des Anwaltes mit der Drohung eines Gerichtsverfahrens für Abhilfe sorgen. Das würde die Kosten geringhalten. 

Es wäre super, wenn Du mir erlauben würdest, Deinen Fall anonym auf meiner Seite www.pferdewirtpruefung.de zu veröffentlichen, damit möglichst viele von Euch sehen, wie wichtig es ist, schon in die Gewerkschaft einzutreten, bevor es zum Notfall kommt. Auch hier gilt: Vorsorgen ist besser als nachsorgen.

Einen ganz wesentlichen Hinweis habe ich noch an Dich, dabei ist es völlig egal, wie Du Dich entscheiden wirst, Dich zu wehren. Du musst täglich ganz exakt aufschreiben, wie lange Du gearbeitet hast und was Du gemacht hast. Nur dann kann bewiesen werden, dass Du Überstunden ohne Ende gemacht hast und obendrein auch noch nicht ausgebildet wurdest, so wie es die Verordnung Pferdewirt/in vorschreibt. Gleichzeitig muss Dein Betrieb Dir einen individuellen Ausbildungsplan zum Beginn der Ausbildung gegeben haben, aus dem hervorgeht, was der Betrieb Dir wann beigebracht haben muss. Dazu gehört natürlich auch das Reiten. Auf meiner Internetseite https://pferdewirtpruefung.de/wordpress/?page_id=62 findest Du auch 3 Seiten als Ausbildungsnachweis/Stundenzettel zum Download. Versuche so weit wie möglich zeitlich rückwärts die Tätigkeiten auszufüllen. Ich hoffe, Du hast Dein Berichtsheft wahrheitsgemäß ausgefüllt und der Ausbilder hat die Wochenberichte unterschrieben. Daraus müsste ja ersichtlich werden, dass Du z.B. für die Feiertage keinen Freizeitausgleich bekommen hast. 

Falls Du Hilfe zu einem Kontakt zur Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt ( www.igbau.de ) benötigst, melde Dich bitte bei mir, da bin ich Dir gerne behilflich. Übrigens: Als Azubis zahlt ihr bei der Gewerkschaft höchstens 10 € im Monat Beitrag und habt alle Vorteile einer großen, starken Gewerkschaft.

Dir jedenfalls wünsche ich den nötigen Mut und das Durchhaltevermögen, Deine Dir zustehenden Rechte einzufordern. Auch solche Situationen muss man im Leben erlernen, um nicht lebenslanges Opfer zu bleiben. DU schaffst, davon bin ich fest überzeugt.

n.n. 16.04.20

Hallo Herr Arnold,

gern dürfen Sie meinen Fall anonym veröffentlichen. Ich bin seit kurzem Mitglied bei der IG Bau, Agrar und Umwelt und habe dort schon um Hilfe gebeten. Vielen Dank für Ihre Antwort und ich halte Sie gern auf dem Laufenden.

Viele Grüße
n.n.