Die Prüfer akzeptieren mein Projektthema nicht

Wer kann mir Projekt-Themen nennen, die Prüfer/innen in der Vergangenheit schon akzeptiert haben?

N.N. schreibt am 07.08.23

Guten Tag Herr Arnold,

ich versuche gerade meinen Pferdewirtschaftsmeister zu machen.

Teilprojekt II habe ich  abgeschlossen. Projektarbeit ist abgegeben , schriftliche Prüfung ist bereits erfolgt. Es hängt derzeit an Teilprojekt I. Hier klemmt es an allen Ecken und Enden. Um ehrlich zu sein ich bin verzweifelt.

Ich habe breits 5 Themen ausgearbeitet die entweder seitens der Prüfer nicht akzeptiert wurden oder meine Chefin möchte mir dafür keine Pferde zur Verfügung stellen. ( In meiner Freizeit).

Das Regierungspräsidium ist auch mit in dem Fall inkludiert.

Ich muss dazu sagen ,dass ich meinen Meister in meiner „Freizeit“ mache mir deswegen 3 Jahre lang Urlaubstage dafür „angespart“ habe und  die Kosten selbst trage.

Ich bin hochmotiviert.

Doch ich komme hier nicht weiter. Gerne würde ich ein Thema rund um die Fütterung oder Stall Klima anbieten. Doch wie gesagt das wurde abgelehnt.

Ich arbeite  in der Therapie  mit Demenzkranken und Forensikern. Ich mache meinen Beruf  sehr gerne und sehe auch einen Sinn darin. MIr ist es  wichtig  fachlichen Hintergrund zu haben ,weswegen ich den  ich den Meisterkurs  angefangen habe. Ich habe mich bewusst für die Fachrichtung Servie-und Haltung entschieden , da ich hier eine Möglichkeit gesehen habe das Projekt umzusetzen.

 Ich bin sowohl Pferdewirt SuH und klassische Reitweise.

Haben Sie eine Idee wer mich unterstützen könnte?

Dietbert Arnold, 07.08.23

Hallo N.N.,

ich habe einmal Deinen Namen weggelassen. Im Augenblick habe ich keinen Ansatzpunkt, um Dir wirklich helfen zu können, denn Du schreibst zwar, dass es beim Projekt I nicht zu einer Einigung mit dem Prüfungsausschuss bzw. Deinem Betrieb kommt, Du schreibst aber nicht, warum die Prüfer*innen Deine Vorschläge ablehnen. Das müssen sie Dir doch begründet haben. Auch schreibst Du nicht, was denn die Zuständige Stelle zu dem Desaster sagt.

Was kannst Du tun?

Die Meisterprüfung ist natürlich in einer Verordnung strikt geregelt. Das sind quasi die Spielregeln für alle Beteiligten. Du solltest noch einmal ganz genau, ganz gelassen und mit viel Zeit Dir den entsprechenden § 7 durchackern und Dir notieren, was Du anbieten musst.

§ 7 Arbeitsprojekt 

(1) Mit der Durchführung des Arbeitsprojekts soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, ausgehend von konkreten betrieblichen Situationen die komplexen Zusammenhänge der Pferdehaltung, des Pferdeeinsatzes, der Dienstleistungen, der Produktion sowie der Vermarktung bezogen auf die von ihm gewählte Fachrichtung (§ 2) zu erfassen und zu analysieren sowie Lösungsvorschläge für betriebliche Probleme zu erstellen und umzusetzen. 

(2) Die Aufgabe für das Arbeitsprojekt soll sich auf die laufende Bewirtschaftung eines pferdewirtschaftlichen Unternehmens beziehen und für dessen weitere Entwicklung von Bedeutung sein. 

(3) Bei der Wahl der Aufgabe für das Projekt ist die vom Prüfling gewählte Fachrichtung (§ 2) zu Grunde zu legen. Ebenso sollen Vorschläge des Prüflings berücksichtigt werden. 

(4) Stellt der Prüfungsausschuss fest, dass das geplante Arbeitsprojekt in dem Unternehmen nicht durchgeführt werden kann, so hat er in Abstimmung mit dem Prüfling eine gleichwertige Aufgabe für ein Arbeitsprojekt in einem geeigneten Unternehmen zu stellen. 

(5) Der Prüfling hat das Arbeitsprojekt schriftlich zu planen, den Verlauf der Bearbeitung sowie die Ergebnisse zu dokumentieren, das Projekt vorzustellen und in einem Fachgespräch zu erläutern. Das Fachgespräch erstreckt sich auf den Verlauf und die Ergebnisse des Arbeitsprojekts sowie auf die Inhalte des § 5 Absatz 2; hierbei ist die vom Prüfling gewählte Fachrichtung (§ 2) zu beachten. Hier der entscheidende § 7:

Und dort findest Du auch den Hinweis, dass in dem Falle, in dem der Betrieb Dich nicht ein Projekt in der laufenden Bewirtschaftung machen lässt, Dir vom Prüfungsausschuss in Absprache mit Dir ein Ausweichthema stellen muss. Dieser Passus (4) ist extra für den Fall eingefügt worden, dass ein Betrieb sich weigert oder nicht geeignet ist. Auch muss es möglich sein eine Meisterprüfung abzulegen, wenn ein Prüfling gerade keinen Betrieb hat. Nicht alle Betriebe wollen, dass ihre Mitarbeiter*innen ihre Meisterprüfung machen.

Sollte es inhaltliche Probleme mit Deinen Vorschlägen geben, dann schaue noch einmal ganz gründlich in den § 1, rein, denn dort findest Du die inhaltlichen Anforderungen.:

§ 1

1. Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen:

a)  Planen, Kalkulieren und Organisieren der Pferdehaltung, der Pferdezucht, des Einsatzes von Pferden, der Ausbildung von Pferden und Kunden sowie sonstiger Dienstleistungen, des Personal- und Technikeinsatzes sowie der Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der Betriebsverhältnisse und der Anforderungen des Marktes,

b)  Entwickeln und Umsetzen von betrieblichen Qualitäts- und Quantitätsvorgaben,

c)  Entscheiden über Art, Umfang, Zielsetzung und Zeitpunkt betrieblicher Maßnahmen und Abläufe,

d)  Durchführen, Kontrollieren und Bewerten der Maßnahmen und Arbeiten unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten einschließlich des Umwelt- und Verbraucherschutzes, der Anforderungen des Marktes und der Belange des Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung, des Tierschutzes, der Tierhygiene und des Tierwohls,

e)  Vermarkten von Pferden, betrieblichen Dienstleistungen und Produkten,

f)  Vorbereiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Zusammenarbeit mit den mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen;

Wenn Du also diese Vorgaben erfüllst und in Deinem Projekt bearbeitest, dann kann es keine Probleme mit der Zulassung des Projektes geben. Sollten die Prüfer*innen Dein Thema ablehnen, müssen sie das natürlich begründen und, das ist wichtig, DU musst fragen, was Du tun solltest, damit das Projekt genehmigt werden kann.

Du hast jetzt von mir einmal Material bekommen, das Problem zu sortieren. Dabei muss Dir auch die Zuständige Stelle behilflich sein. Weiter habe ich mal oben alle Mitleser*innen gefragt, ob Sie hier einmal ihre in der Vergangenheit genehmigten Projekte in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service schreiben und ich die dann hier veröffentliche. Vielleicht wird dann für Dich klarer, ob eventuell die Prüfer*innen und Du andere Vorstellungen von einem geeigneten Projekt haben.

Wollen wir einmal hoffen, dass ich Dir ein kleines bisschen weiterhelfen konnte. Ich drücke Dir die Daumen. Aber eins muss sicher sein: Aufgeben ist keine Lösung!

Ich möchte meinen Ausbildungsbetrieb wechseln!

Manchmal muss man/frau große Sprünge wagen.

Ich habe so viele Fragen!

Ich heiße n.n. (ich habe Deinen Namen mal weggelassen), bin 20 Jahre und befinde mich am Ende des ersten Lehrjahres der Ausbildung zur Pferdewirtin/Haltung und Service. Ich habe nach reiflicher Überlegung entschieden, dass ich den Betrieb wechseln möchte. Damit ich die bereits geleistete Zeit nicht erneut erbringen muss, möchte ich meinen derzeitigen Betrieb um eine beidseitige Aufhebung des Ausbildungsvertrags bitten.

Ich habe berechtigte Sorge, dass meine Ausbilderin mir diesen Wunsch verwehren wird. Hinzu kommt, dass ich die Sorge habe, dass sie mich während des Gesprächs sofort kündigen wird. Ich kenne meine Rechte nicht gut genug, um mich in dieser Situation souverän zu verhalten und wäre für eine Beratung (telefonisch oder per E-Mail) sehr dankbar, um mich strategisch gut vorzubereiten.

Diese Fragen beschäftigen mich besonders:

1. Kann mich meine Ausbilderin fristlos kündigen?

2. Kann ich (im Notfall) fristlos kündigen?

3. Wie lange darf meine Ausbilderin die Unterschrift (bei beidseitiger Aufhebung) hinauszögern?

4. Bekomme ich eine schriftliche Bestätigung/kann ich eine einfordern?

5. Ich wohne (zwangsweise) auf meinem Ausbildungshof. Wie ist hier die Kündigungslage/Räumungsfrist?

6. Wie lange habe ich (nach Aufhebung) Zeit, mir einen neuen Betrieb zu suchen/dort anzufangen?

Mit herzlichen Grüßen,

Mieseste Bezahlung in der Pferdewirtschaft

Traumjob: Miese Bezahlung, mangelnde Wertschätzung und Ausbeutung inclusive

Die Pferdewirtschaft gehört zu den 5 schlechtesten bezahlten Berufen in Deutschland.

Bundesarbeitsministerium Februar 2023

Das hat sich mittlerweile selbst bis in das Bundesarbeitsministerium herumgesprochen. Diese beschämende Rangfolge wurde jetzt im März 2023 vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Interessant ist, dass in diesen Hungerlohn bezahlenden Berufen hauptsächlich Frauen arbeiten und die dann auch meist nicht in ihrer Gewerkschaft, der IG Bauen, Agrar, Umwelt, organisiert sind.

Die strahlenden Augen sind meist nach dem ersten Ausbildungsjahr verschwunden

In diesen fünf Frauen- Berufen ist ein Leben in Armut vorprogrammiert:

  • Pferdewirtschaft
  • Gastronomie
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Floristik
  • Körperpflege

Jeder/e, die den Beruf Pferdewirt*in erlernen, sollten sich gut überlegen, welcher Plan geeignet ist, diesen Beruf lediglich als Basisausbildung zu betrachten und sich Wege aus der sicheren Armut und Ausbeutung zu überlegen. Möglich ist das durch Weiter- und Fortbildung.

Ein ordentlicher Beruf und die Pferde als Hobby ist für die meisten Menschen die bessere Lösung. Die Alternative ist überwiegend Armut und Ausbeutung ohne Ende.

Im Beruf Pferdewirt ist ein eigenständiges, finanziell unabhängiges Leben kaum möglich. Im Prinzip, wenn das einmal ehrlich betrachtet wird, ist der Beruf Pferdewirt*in nur für Betriebsnachfolger*innen zu empfehlen und der Umgang mit Pferden ansonsten ein tolles Hobby.

Vorsicht ist angesagt bei sog. Infoveranstaltungen zum Beruf Pferdewirt*in, die in Realität meist Rekrutierungsveranstaltungen für Pferdebetriebe sind. Auszubildende werden in dieser Branche händeringend gesucht, denn in diesem Beruf verdienen die Ausbildungsbetriebe vom ersten Tag an bares Geld mit jedem Azubi: Nach Schätzung des Bundesinstituts für Berufsbildung mindestens 7.000.- im Jahr. Anders ausgedrückt: Die Ausbildungsbetriebe machen mit ihren Azubis richtig Kasse. Je mehr davon im Betrieb schuften, desto besser geht es den Chefs*innen. Und jetzt wisst Ihr, warum es diese Infoveranstaltungen gibt.

Wer hilft meiner Tochter aus ihrem Schlamassel?

n.n. , 01.03.2023

„Ich schreibe für meine Tochter, 17 Jahre, im 3. Ausbildungsjahr zur Pferdewirtin, Service und Haltung, also dieses Jahr die Abschlussprüfung.

Meine Tochter hat so viele Probleme im Betrieb, dass ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Ja ich weiß, im 3 Ausbildungsjahr ist es für vieles zu spät, aber meine Tochter wollte nicht, dass ich mich einmische, sie dachte, sie schafft es alleine. Aber mittlerweile spitzt sich alles so dermaßen zu, dass ich nicht länger zuschaue.

Ich denke als erstes wird sie Mitglied bei der IG Bau.

Aber nun zu ihren Problemen:

Außer Misten, Füttern und Pferde auf die Koppeln bringen lernt sie im Betrieb nichts (ist ja wohl nichts neues). Der Chef weigert sich ihr Reitstunden zu geben, er habe keine Zeit, und einen Reitlehrer bezahlt er nicht. (…)

Es gibt keine Arbeitskleidung, keine Lohnabrechnung, Berichtsheft wird zu Hause geschrieben. Die Dienstpläne sind eine Katastrophe, von Überstunden reden wir gar nicht mehr. Der tägliche Teildienst strapaziert zudem unsere Nerven, wir wohnen ländlich und müssen unsere Tochter immer mit dem Auto fahren..

Zur Erklärung, warum meine Tochter so lange alles geschluckt hat. Sie liebt Pferde, hat selber eines und seit sie im Kindergarten ist, verbrachte sie sämtliche Freizeit am Stall. Schon vor der Ausbildung war sie Einstellerin am jetzigen Ausbildungsbetrieb und hatte ein sehr gutes Verhältnis zum Chef. Sie genoss immer sein vollstes Vertrauen. Das hat sich geändert, seit sie ihre Stunden aufschreibt (seit Juli 2022) und ihrem Chef darauf hingewiesen hat, dass sie fast täglich unentgeltliche Überstunden macht. Wie gesagt, es hat lange gedauert, aber mittlerweile ist es sogar meiner Tochter zu viel geworden. Aber auch bei der Berechnung der Überstunden scheiden sich die Geister, der Chef rechnet das so, dass aus den Überstunden Minusstunden werden.

Sämtliche Gespräche mit meiner Tochter finden unangemeldet statt – natürlich immer ohne einen Erziehungsberechtigten.

Mittlerweile wird sie gemobbt, ihr werden Aufgabenbereiche entzogen, sie wird als unzuverlässig beschimpft – vor Mitarbeitern und Einstellern usw. Ich könnte die Liste ewig fortführen.

Es ist an der Tagesordnung, dass sie weinend nach Hause kommt.

Kurzum, wir benötigen dringend Hilfe. Ich rede seit einer gefühlten Ewigkeit auf meine Tochter ein, aber da sie sich wie schon gesagt, immer sehr gut mit ihrem Chef verstanden hat, wollte sie das alleine klären. Aber mittlerweile hat sie eingesehen, dass sie ohne kompetente Hilfe nicht weiter kommt.

Wir bräuchten dringend ein Beratungsgespräch bzgl Dienstplan und Berechnung der Überstunden, überhaupt alles rechtliche, auch Ausbildungsinhalte, Arbeitskleidung usw. Wenn ich die Gesetze und Paragrafen kenne, rede ich auch gerne mit dem Chef. Aber da brauche ich was schwarz auf weiß, denn wenn ich ihm sage, dass das nun mal Vorschrift ist, interessiert es ihn leider nicht.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und lese mich bis dahin durch Ihre wirklich sehr umfangreiche Internetpräsenz. Vielleicht finde ich ja da schon die Antwort auf einige unserer Anliegen.

Ein großes Dankeschön, dass Sie sich den Azubis so annehmen, ich höre von meiner Tochter immer wieder, dass sie es „noch gut hat“, ihre Klassenkameradinnen arbeiten teilweise sogar vor und nach der Schule und haben manhcmal wochenlang nicht frei.

Übrigens, wir sind aus (…), sie geht in die Berufsschule in (…)

Vielen Dank für das Lesen meiner langen email, auch im Namen meiner Tochter : Wäre sie gerade nicht so angeschlagen, physisch und psychisch, hätte sie Ihnen sicher selber geschrieben“

n.n., Name und Adresse dem Admin bekannt

Dietbert Arnold, 02.03.2023

Liebe n.n., ich habe mal Deinen Namen hier weggelassen,

Was Du da schreibst ist ganz fürchterlich und doch so typisch. Mein ganzes Berufsleben habe ich erleben müssen, dass die strahlenden Augen zum Ausbildungsbeginn spätestens nach 1 oder zwei jähren immer trauriger wurden, immer dann wenn die Azubis merken, dass sie eigentlich nur ausgenutzt und gleichzeitig nicht ausgebildet werden. Das ist leider Realität in diesem Beruf. Dabei haben Studien immer wieder herausgefunden, dass die Auszubildenden nicht etwa unter der maßlosen Arbeitsbelastung und der geringen Entlohnung leiden, sondern unter der mangelnden Wertschätzung und der zusätzlich verweigerten Ausbildung. Deine Tochter hat genau das, wie viele andere Azubis in diesem Bereich, erfahren und es ist ihr bewusst geworden, dass sie einfach nur ausgenutzt wird.

Ich schreibe Dir das, damit Ihr beiden seht, dass nicht Ihr versagt habt, der Grund für das Dilemma seid, sondern die Betriebe, die sich nur mit der Ausbeutung von Azubis, also Billiglohnempänger*innen, über Wasser halten.

Am Anfang der Ausbildung ist alles gut, aber dann, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ändert es sich nicht selten.

Dein Beitrag ist so typisch, dass alle derzeitigen Azubis die Chance haben, daraus zu lernen. Auch wir Eltern müssen daraus lernen! Auszubildende im Beruf Pferdewirt gehören einfach in ihre Gewerkschaft. Eine Mitgliedschaft, die bereits vor dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrages für alle zu einer Selbstverständigkeit gehören sollte. Nur als Mitglied haben Azubis die Möglichkeit, sich an ihre Gewerkschaft, für Pferdewirte die IG Bauen, Agrar, Umwelt, zu wenden und den Schutz einer großen , bedeutenden Organisation zu erhalten. Das beginnt durch Beratung, durch Rechtsschutz und im Notfall auch durch Klagen vor einem Gericht. Ohne eine starke Gewerkschaft ist es im Beruf Pferdewirt beinahe aussichtslos, sich gegen Ausbeuterei zu wehren. Und diese tollen Leistungen der Gewerkschaft gibt es nur, wenn das Mitglied eine Mindestmitgliedschaft vorzuweisen hat. Und das ist auch richtig so, denn es kann nicht angehen, dass nur in Notfällen in die Gewerkschaft eingetreten wird und dann locker der sehr teure Service in Anspruch genommen wird.

Ihr müsst schon in der Gewerkschaft sein, bevor die Probleme kommen

Für alle, die jetzt mitlesen, sei erklärt, dass Auszubildende für nur wenige Euro im Monat den vollen Schutz der Gewerkschaft besitzen und es natürlich wichtig ist, dass alle die zufriedenen Mitglieder, die ihren Beitrag „umsonst“ zahlen, ihren Beitrag solidarisch für die Problemfälle zahlen. Das, genau das, diese Solidarität muss unseren Auszubildenden erklärt werden, von uns Eltern und natürlich gleich am Anfang auch von der Berufsschule. Wer nach dem Lesen dieser Zeilen nicht in die IG Bauen, Agrar, Umwelt eintritt, dem ist aus meiner Sicht nicht mehr zu helfen.

Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich möchte Euch nicht im Regen stehen lassen. Ich denke, es gibt nur zwei Wege, die in diesem Falle gleichzeitig gegangen werden können und müssen:

  • Sofort, DU und Deine Tochter, die Zuständige Stelle informieren und bei einem persönlichen Gespräch die Situation schildern. Und Wert darauf legen, die wesentlichen Versäumnisse, wie Fehlen der Abrechnung, keine Ausbildung nach Ausbildungsplan, massive, unbezahlte Überstunden, usw. auflisten, auch nach Möglichkeit dokumentieren und vom Ausbildungsberater*in sofortiges Handeln anmahnen. Die Ausbikldungsberater der Zuständigen Stellen haben den gesetzlichen Auftrag, die Ausbildung zu überwachen! Die müssen tätig werden!
  • Deine Tochter wird sofort Mitglied der IG Bauen, Agrar, Umwelt und Ihr beiden bittet darum, das die Gewerkschaft eine Ausnahme macht und dann doch noch eine rechtliche Beratung begonnen werden kann. Die Adressen der Büros findest Du unter www.igbau.de . Es muss Euch aber klar sein, dass, wenn alles vorbei ist, Deine Tochter nicht wieder austritt, weil dann anderen Problemfällen die Chance genommen wird, sich auch helfen zu lassen. Die Alternative, einen Rechtsanwalt einzuschalten ist oft mit sehr hohen Kosten verbunden, das ist kaum unter vierstelligen Rechnungen zu bekommen. Eine Gewerkschaft druckt kein Geld und qualifizierte Mitarbeiter und Büros kosten richtig Geld. Nur wenn viele Mitglieder geringe Beiträge zahlen, ist dieser Rechtsschutz überhaupt zu finanzieren.

Das sind meine Ratschläge für Euch. Ihr habt sicher Verständnis, dass ich hier aus der Ferne nicht direkt eingreifen kann. Dafür sind die Zuständige Stelle und die Gewerkschaft zuständig und auch in diesem Falle hilfreicher, als ich das sein kann.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Deine Tochter und Du uns hier einmal eine Rückmeldung geben können, wie es für Euch weitergegangen ist.

Falls es am Kontakt zur Gewerkschaft haken sollte, dann meldet Euch natürlich bei mir wieder. Kommt eigentlich nicht vor, aber eben zur Sicherheit dieses Angebot.

Ihr braucht Mut und Durchhaltevermögen, dafür drücke ich Euch die Daumen. Und alle die Mitlesen, sollten Wissen, dass in den Berufen, in denen viel mehr Arbeitnehmer Mitglied in ihrer Gewerkschaft sind, deutlich mehr bezahlt wird und derartige Ausbeutung nur sehr selten vorkommt.

Je mehr Mitarbeiter und Azubis in ihrer Gewerkschaft sind, desto besser die Arbeitsbedingungen. Warum sind die bei den Pferdewirten*innen so schlecht?

Dietbert Arnold, 17.03.2023

Liebe n.n.,

ich habe Deine Mail nicht komplett hier kopiert, damit Deiner Tochter keine Nachteile entstehen. Einzig die Schilderung über die Situation bei den Mitschülern*innen habe ich exakt zitiert.

Schön, dass die Gewerkschaft Bauen, Agrar. Umwelt sich so schnell bereit erklärt hat, Deiner Tochter zur Seite zu stehen. Da ist Deine Tochter in guten Händen.

Ganz bezeichnend ist die Situation, so wie Deine Tochter es wahrnimmt: „(Meine Tochter) hat mittlerweile mit ihren Mitschülerinnen gesprochen und es ist erschreckend. Fast allen geht es wie meiner Tochter, nur traut sich keiner was zu sagen. Es überwiegt die Angst den Ausbildungsplatz zu verlieren, bis hin zu Aussagen, dass der Beruf Pferdewirt dann ausstirbt, da es dann keine Betriebe mehr gibt die ausbilden dürfen.

Ist das nicht traurig ?

So leiden alle still vor sich hin. Für (meine Tochter) ist es auch nicht einfach diesen Weg nun zu gehen, besonders da sie ja vor der Ausbildung schon fast 6 Jahre am Stall war und immer ein sehr freundschaftliches Verhältnis zum Chef hatte, der Stall war ihre zweite Heimat.

Ich bin so froh und dankbar, dass wir Dich dank Selinas ehemaligem Lehrer gefunden haben und wir nun Hilfe erhalten.“

Du hast mich gefragt, ob die Reitweise in der Ausbildung mit der Fachrichtung Haltung&Service vorgeschrieben ist. In der Verordnung wird dazu nichts gesagt, dass heisst aber nicht, dass diese Kompetenzen, wie Pferde bewegen und Kondition bei den Tieren erhalten, sowie Ausritte durchführen, nicht nach guter fachlicher Praxis, gleich in welcher Reitweise, gelehrt und geübt werden müssen innerhalb der Ausbildung. Zuständig dafür ist der Ausbilder*in.

Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe

      • Pferde an der Longe arbeiten
      • Pferde bewegen und beschäftigen
      • Kondition ausgebildeter Pferde erhalten
      • Ausritte oder Ausfahrten organisieren und durchführen
      • Pferde verladen und transportieren

      Damit es bei der Prüfung keine Probleme geben kann und natürlich Deine Tochter weiß, welche Auslegung in der Prüfung vorgenommen wird, sollte Deine Tochter die Zuständige Stelle, möglichst schriftlich, fragen, wie und nach welchem System die Prüfung im Teilbereich Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe erwartet wird. Nur nach der Klassischen Reitweise, oder auch mit Islandpferden oder Westerpferden. Die Zuständige Stelle legt die Auslegung der Verordnung fest und muss Euch dazu Auskunft geben. Nach dieser Aussage der Zuständigen Stelle kann dann dem Ausbilder*in gesagt werden, was zur Prüfungsvorbereitung von ihm verlangt wird.

      Ich jedenfalls drücke Euch die Daumen und ich bewundere den Mut, sich gegen die miesen Ausbildungsbedingungen im Pferdebereich aufzulehnen. Wenn das mehr Azubis trauen würden, dann könnte ich von einer Traumausbildung in einem Traumberuf sprechen.

      Tarifempfehlung beschlossen

      Unter diesen Stundenlöhnen solltet Ihr nicht arbeiten

      Die Gewerkschaft (IG Bauen Agrar Umwelt) und der Arbeitgeberverband (Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) haben gemeinsam eine Tarifempfehlung beschlossen. Damit steht fest, was die Gewerkschaft und die Arbeitgeber in Deutschland im Bereich der Landwirtschaft ab Dezember 2022 für angemessen ansehen.

      Da aber die Tarifhoheit in den jeweiligen Regionen liegt, empfehlen die Gewerkschaft und die Arbeitgeber gemeinsam ihren Regionalvertetungen die neue Bundesempfehlung zu vereinbaren:

      • Dezember 2022: € 350.- Euro steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie für alle Vollzeitbeschäftigten, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung anteilig
      • Facharbeiter*innen mit bestandener Abschlussprüfung: mindestens € 14,50 brutto/h
      • Meister*in: mindestens € 16,50 brutto/h
      • Auszubildende: Die Ausbildungsvergütungen werden in den einzelnen Bundesländern festgelegt und sollen mit mindestens € 700.- brutto/Monat im ersten Ausbildungsjahr beginnen
      • Der Lohn in Ostdeutschland und Westdeutschland ist vollständig gleich

      Damit habt Ihr eine Richtschnur, was Gewerkschaften und Arbeitgeber in Deutschland als derzeit gerechten Lohn in der Landwirtschaft ansehen. Unter diesen Löhnen solltet Ihr nicht mehr arbeiten. Wenn ein Betrieb diese Löhne nicht zu bezahlen bereit ist, dann lasst den Chef*in selber arbeiten, Eure Arbeitskraft ist in der Land- und Pferdewirtschaft händeringend gesucht, lasst Euch nicht ausbeuten und wählt Euch Betriebe, die Euch wertschätzen. Dazu gehört auch mal ein Lob und selbstredend immer ein fairer Lohn.

      Mitarbeiterzufriedenheit in Pferdebetrieben

      Im Rahmen einer Bachelorarbeit an der SRH Fernhochschule Riedlingen im Studiengang Wirtschaftspsychologie führt Johanna Laing eine Studie bezüglich der Mitarbeiterzufriedenheit in Pferdebetrieben durch.

      Das Ziel dieser Befragung ist es, Informationen darüber zu erhalten, welche Faktoren die Zufriedenheit der Mitarbeiter in Pferdebetrieben positiv beziehungsweise negativ beeinflussen.

      Die Umfrage nimmt in etwa zehn Minuten in Anspruch und richtet sich an Mitarbeitende in Pferdebetrieben jeder Art. Also Pferdewirtazubis, Pferdepfleger*innen, Pferdewirte*innen, Pferdewirtschaftsmeister*innen und alle die, die in Pferdebetrieben beschäftigt sind.

      Auf Anonymität und Datenschutz legt Johanna großen Wert, wodurch eine Teilnahme an dieser Online-Umfrage keinen Rückschluss auf Euch zulässt und somit auch keine negativen Konsequenzen zu erwarten sind.

      Die Untersuchung dient lediglich zu Forschungszwecken.

      Hier kommt Ihr, wenn Ihr möchtet, direkt zur Umfrage: https://www.umfrageonline.com/c/gxszfdue

      Bitte geht alle Fragen genau durch und kreuzt Zutreffendes an.

      Bei Fragen erreicht Ihr mich mich jederzeit unter 2003588@stud.mobile-university.de

      Herzliche Grüße und vielen lieben Dank für Eure Hilfe
      Johanna Laing

      Jährlichen Rentenversicherungsnachweis sorgfältig abheften!

      Hier geht es um den Nachweis Eurer Rentenbeiträge

      So könnte der jährliche Rentenversicherungsnachweis aussehen

      In den nächsten Wochen erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber die jährliche Bescheinigung über die im letzten Jahr an die Rentenversicherung abgegebene Jahresmeldung. Spätestens bis April sollte die Jahresmeldung eingegangen sein. Sie enthält Angaben über die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes.

      Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass diese Daten für die spätere Rente wichtig sind und auf Richtigkeit geprüft werden sollten. Fehlerhafte Angaben können sich nämlich negativ auf die Rentenhöhe und mögliche Rentenansprüche auswirken.

      Alle Azubis, aber auch andere Mitarbeiter können mittels dieser Bescheinigung nachprüfen, ob der Arbeitgeber Euch bei der Rentenversicherung angemeldet hat und das ganze Gehalt angegeben wurde. Achtet bitte darauf, weil es gibt Arbeitgeber, die nur geringe Gehälter bei der Rentenversicherung angeben, um den gesetzlichen 50%- Beitragszuschuss einzusparen. Denkt bitte daran, dass Ihr nur eine spätere Rente bekommt, die sich aus den gemeldeten Lohn-/Gehaltszahlungen ergeben.

      Die Bescheinigung für die Rente (und die anderen Sozialversicherungen) hat jährlich zu erfolgen. Wer diese nicht im Frühsommer vorliegen hat, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge (50% von Eurem Lohn einbehalten und 50% vom Arbeitgeber) nicht an die Sozialkassen weitergeleitet hat. Also, wer bis Mai die Bescheinigung im Original nicht vorliegen hat, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen, das ist ein ernster Verstoß des Arbeitgebers, entweder Lustigkeit oder Vorsatz. Gut, wer in der Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ist, denn deren Rechtsschutz wird sich um die Überprüfung kümmern.

      Arbeitnehmer sollten daher stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen. Wer Fehler in der Jahresmeldung entdeckt, sollte sich umgehend mit seinem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die Meldung korrigieren zu lassen.

      Die Rentenversicherung empfiehlt außerdem, die Jahresmeldung gut aufzubewahren, denn sie dient als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge. Hilfe bei der Prüfung der Jahresmeldung erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 oder im Internet.

      Rattenalarm

      Hinweise der Berufsgenossenschaft BG Bau

      Kennst Du das? Im Stall oder in der Futterkammer ist alles voller dunkelbrauner Köttel, die aussehen wie große Reiskörner?

      Dann sei vorsichtig – es könnte Rattenkot sein!

      Kot und Urin der kleinen Nager können gefährliche Krankheiten übertragen. Vermeide daher unbedingt den Hautkontakt zu ihren Ausscheidungen. Vor allem in geschlossenen Räumen, wie Futter- oder Sattelkammer können winzige Teilchen von getrocknetem Kot in die Luft gelangen und von Dir eingeatmet werden. Deshalb solltest Du keinen Staub aufwirbeln.

      Der verschmutzte Bereich sollte professionell gereinigt und – wenn möglich – desinfiziert werden.

      Ratten müssen als Gesundheitsschädlinge gemeldet werden. Wer einen Befall bemerkt, sollte, so die Berufsgenossenschaft, das Ordnungsamt verständigen. Im Öffentlichen Raum sind Behörden für die Bekämpfung verantwortlich, auf Privatgrundstücken die Besitzer*innen.

      Übrigens: Die Zahl der Kotballen verrät Dir, mit wie vielen Ratten Du es zu tun hast – eine Ratte hinterlässt am Tag rund 40 Stück.

      Mehr Infos beim Umweltbundesamt und durch den Rattenleitfaden Niedersachsen des Laves

      BAYERN: IG BAU erreicht einen besseren Tarifabschluss für Euch!

      • Zum 1.Juli 2021 werden die Entgelte um 2,7 Prozent erhöht
      • Vollbeschäftigte Landarbeiter*innen erhalten für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Juni 2021 eine pauschale Nachzahlung von insgesamt 400 Euro sowie zeitweise Beschäftigte anteilig.
      • Die Ausbildungsvergütung erhöht sich zum 1.Juli 2021:  
        • Im ersten Ausbildungsjahr auf 725 Euro, 
        • im zweiten Ausbildungsjahr auf 805 Euro   
        • und im dritten Ausbildungsjahr auf 870 Euro.
      • Auszubildende erhalten für die Monate Januar 2021 bis einschließlich Juni 2021 eine pauschale Nachzahlung von insgesamt 180 Euro.

      Corona- Infektion ein Arbeitsunfall?

      Wichtige Infos für alle Mitarbeiter

      Coronavirus: So könnte es aussehen

      Eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft (Gesetzliche Unfallversicherung) als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden.

      COVID-19: Anerkennung als Berufskrankheit

      Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder mehreren infizierten Personen, etwa bei Reinigungskräften im medizinischen Bereich. Die Gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt sprach jüngst mit Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der Berufsgenossenschaft Bau, und der weist darauf hin, dass „in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Versicherungsfall vorliegen“. Er führt weiter aus: „Die Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit nach der Nr. 3101 (Infektionskrankheiten) setzt voraus, dass die erkrankte Person durch ihre Berufstätigkeit im Gesundheitsdienst, beispielsweise als Reinigungskraft in einer Klinik oder Pflegeeinrichtung, infektionsgefährdet war.“ Wird eine beruflich bedingte Infektion vermutet, sollte die Verdachtsanzeige unverzüglich an die BG BAU gemeldet werden. Das können Arbeitgebende oder Beschäftigte selbst tun. Ebenso kann die Meldung auf Verdacht einer Berufskrankheit durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt erfolgen.

      COVID-19: Anerkennung als Arbeitsunfall 

      Ist eine Infektion im beruflichen Kontext mit dem Coronavirus außerhalb medizinischer Tätigkeitsbereiche erfolgt, kann auf Grundlage aktueller Erkenntnisse über die Verbreitung des Coronavirus eine Erkrankung auch einen Arbeitsunfall darstellen. „In solchen Fällen“, sagt Wachsmann, „muss die Berufsgenossenschaft, gleich welche, in jedem Einzelfall prüfen und bewerten, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung vorliegen.“ So muss eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter nachweislich mit einer infektiösen Person („Indexperson“) während der versicherten Tätigkeit in Kontakt gekommen sein. Hat der Kontakt mit einer Indexperson auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg stattgefunden und ist in der Folge eine COVID-19 Erkrankungen aufgetreten, kann ebenfalls ein Arbeitsunfall vorliegen.

      „Bei der Anerkennung einer Erkrankung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit spielen vor allem die Dauer sowie Intensität des Kontaktes einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person eine Rolle“, erklärt Wachsmann. Eine Entschädigung durch die BG BAU setzt weiterhin voraus, dass nach einer Infektion mindestens geringfügige klinische Symptome auftreten. Treten erst später Gesundheitsschäden auf, die als Folge einer beruflich verursachten Infektion anzusehen sind, übernimmt die Berufsgenossenschaft auch ab diesem Zeitpunkt die Heilbehandlung.

      Bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion sollte ein Arzt oder eine Ärztin der Allgemeinmedizin beziehungsweise eine Internistin oder ein Internist aufgesucht werden. Zudem empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt. Die Kosten für einen Corona-Test (PCR-Analyse) trägt in der Regel die Krankenkasse. Die Berufsgenossenschaft erstattet diese Kosten, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit ein Kontakt mit einer Indexperson vorlag.

      Ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die BG BAU die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch eine Rente gezahlt werden. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.

      Wichtig für Beschäftigte: Die beruflichen Kontakte müssten protokolliert werden. Kommt es zu einer Ansteckung, muss diese im Verbandbuch (muss in jedem Betrieb vorhanden sein!) eingetragen werden, um sicherzustellen, dass bei Spätfolgen der Beweis erbracht werden kann, das es sich um eine Berufskrankheit handelt.

      Weitere Infos zu Corona und Gesundheitsschutz findet Ihr auf der Website der BG BAU.

      Mein TIPP: Für Auszubildende sollte auf jeden Fall auch das Berichtsheft zur Dokumentation zusätzlich genutzt werden. Ebenso ist es eine gute Idee, die verpflichteten, im Betrieb durchgeführten Selbsttests zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Ergebnis). Bei der Durchsetzung Eurer Rechte im Falle einer betrieblich bedingten SARS-CoV-2 Infektion hilft auch die zuständige Gewerkschaft IG Bauen Agrar Umwelt ihren Mitgliedern mit Rat, Unterstützung und notfalls Rechtsschutz. Den gibt es allerdings erst, wenn Ihr vor dem Ereignis schon Mitglied der Gewerkschaft ward. Es lohnt sich also immer in die Gewerkschaft einzutreten. Vorbeugen ist besser als Nachsorgen.

      Corona- Arbeitsschutz- Verordnung (Corona-ArbSchV)

      (Stand Mai 2021)

      Durch die Corona- Arbeite- Schutzverordnung sollen alle Mitarbeiter in allen Betrieben, auch Pferdebetrieben, vor einer Infektion geschützt werden. Besondere Bedeutung bekommen deshalb Kontaktreduktionen, Bereitstellung und Tragen von Schutzmasken, Bereitstellung von Schnelltest sowie weitere hygienische und organisatorische Maßnahmen im Betrieb.

      Medizinische Schutzmasken (FFP2 oder OP- Masken) müssen während der Arbeit getragen werden. Die Alltagsmasken sind schon lange nicht mehr im Bereich der Arbeit erlaubt.

      Allgemeine Massnahmen

      • Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen sollen auf das notwendige Minimum reduziert werden.
      • Bei der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen muss eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person gegeben sein. Generell sollten Zusammenkünfte mehrerer Personen nach Möglichkeit aber durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie ersetzt werden.
        • Sollte der Einsatz von digitaler Informationstechnologie betriebsseitig nicht möglich sein, so muss der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen wie geeignete Lüftungskonzepte, Abtrennungen zwischen anwesenden Personen und ein ausreichendes Hygienekonzept sicherstellen. (z.B. Desinfektionsmittel, Desinfektion der Toiletten, Einweghandtücher)
      • Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sind diese in möglichst kleine Arbeitsgruppen einzuteilen. Darüber hinaus soll zeitversetztes Arbeiten ermöglicht werden, sofern die betrieblichen Gegebenheiten das zulassen.

      Hygienekonzept

      • Der Arbeitgeber muss ein Hygienekonzept bereitstellen, in dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt sind und umgesetzt werden. Dieses Konzept muss für alle Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
        • Dies gilt insbesondere bei Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten nach behördlich angeordneten Schließungen bzw. Beschränkungen.

      Mund/Nase- Schutz

      • Können die erforderlichen Mindestflächen und -Abstände im Betrieb nicht eingehalten werden, so gilt neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen auch die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes für alle anwesenden Personen.
        • Dies gilt auch, wenn Wege von und zum Arbeitsplatz innerhalb des Gebäudes zurückgelegt werden.
        • Ergibt eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung, dass ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz nicht ausreicht, so gelten spezielle Vorgaben für Atemschutzmasken, die in der Verordnung aufgelistet werden. Dazu gehören u.a. FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle.

      Verbindliche Testangebote

      Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen haben die Pflicht, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Test (PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) anzubieten. Die Testangebote sollen möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden. Die Kosten für die Tests haben Arbeitgeber*innen zu tragen, da es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes handelt.

      An wen können sich Mitarbeiter wenden, wenn die verbindlichen Regeln nicht vom Betrieb eingehalten werden?

      Beschäftigte sollten zunächst einmal mit dem Arbeitgeber darüber sprechen. Sie können sich auch an ihre betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) wenden (sofern vorhanden). Beschäftigte können ihr Beschwerderecht nach dem Arbeitsschutzgesetz nutzen. Hilft der Arbeitgeber einer Beschwerde nicht ab, so können sich die Beschäftigten an die zuständige Arbeitsschutzbehörde [PDF, 436KB] wenden. Auch die Unfallversicherungsträger beraten ihre Versicherten. Auszubildende können natürlich auch die Zuständige Stelle (die, die den Ausbildungsvertrag unterschrieben haben) um Hilfe bitten. Die müssen tätig werden, lasst Euch nicht abwimmeln.

      Wichtig:

      Notiert die Coronaschutzmassnahmen im Ausbildungsnachweis/ Berichtsheft. Dann wird sichtbar, was gemacht und was nicht gemacht wurde. Immer schön mit Datum und Uhrzeit.

      Es geht um Euer Leben, nicht um die Vorteile der Chefs.

      Falle statt Sprungbrett

      Mindestlohn – Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht wird es Zeit, sich Gedanken zu machen.

      Einmal Niedriglohn – immer Niedriglohn

      Welche Löhne sind in der Diskussion?

      Wenn Statistiker über Löhne forschen und berichten, dann fallen die Begriffe Mindestlohn, Niedriglohn und Durchschnittslohn.

      Der Mindestlohn ist derjenige, gesetzlich festgelegte Lohn, der mindestens jeder/e Mitarbeiter*in in Deutschland bezahlt bekommen muss, egal welche Ausbildung er/sie hat. Bis auf wenige Ausnahmen darf in Deutschland niemand weniger verdienen.

      Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr auch den Durchschnittslohn. Der Medianmittelwert, der hier berechnet wird, verhindert dass wenige Ausreißer den Mittelwert verunreinigen.

      Zwischen dem Mindestlohn und dem Durchschnittslohn liegt der Niedriglohn, besser gesagt der Bereich mit dem Niedriglohn, auch Niedriglohnsektor genannt. Von Niedriglohn wird nach Definition der Organisation Für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gesprochen, wenn weniger als 2/3 des Durchschnittslohnes erzielt werden.

      Mindestlohn
      2020
      Niedriglohnsektor
      2020
      Durchschnittslohn 2020
      Brutto- Stundenlohn9,359,36 – 11,0416,56
      Brutto- Monatslohn (40 h)1.619,421.621,15 – 1.912,122.868,19
      Armutsbereichjajanein
      einfachste Anforderungen, überschaubarer Arbeitsbereich, Arbeit unter Aufsichtangelernte Arbeit in einem überschaubaren Arbeitsbereich, meist unter AufsichtSelbständig geplante und ausgeführte Arbeit
      ungelernte HilfskraftPferdepfleger*inPferdewirt*in
      DQR 1DQR 2/3DQR 4
      Quellen: Statistisches Bundesamt, ILO, OECD

      Jetzt könnt Ihr einschätzen, was eine faire Bezahlung für einen Pferdewirt*in ist und was Ihr wirklich bekommt.

      Leider sind die Aussichten als Pferdewirt*in nicht geeignet, menschenwürdig entlohnt zu werden. Bitte denkt doch einmal darüber nach, dass der Durchschnittsstundenlohn brutto in Deutschland bei 16,00 € liegt. In der Landwirtschaft liegt der Durchschnittslohn nur bei 10,74 €. Damit ist die Landwirtschaft zusammen mit dem Gastgewerbe unrühmliches Schlusslicht beim Durchschnittslohn

      BrancheBrutto- Durchschnittslohn
      Energieversorgung € 27,18
      Finanz- und Versicherungsdienstleistungen € 24,11
       Information und Kommunikation € 23,74
      Büro€ 16,00
      Verkauf, Handel€ 13,00
      Busfahrer€12,00
      Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft € 10,74
      Gastgewerbe € 10,00
      Quelle: Statistisches Bundesamt

      Und jetzt kommt die Niedriglohnsackgasse

      Vor vielen Jahren galt der Niedriglohn als erfolgreiches Instrument des Arbeitsamtes. Wirtschaft und Politik gingen davon aus, so das Ziel damals, dass es sich hier um einen Einstiegslohn für benachteiligte Personengruppen des Arbeitsmarktes handelt um diese wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Der Niedriglohnsektor sollte niedrigproduktiven Tätigkeiten, also Einfacharbeiten, vorbehalten werden.

      Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geringverdiener (Mindestlohn bis Niedriglohn) haben bei uns in Deutschland kaum eine Chance besser bezahlt zu werden. Einmal Niedriglohn – immer Niedriglohn. Selbst Fachkräfte mit Berufsabschluss werden zunehmend unterhalb der Niedriglohnschwelle (€ 11,04 brutto/h) entlohnt. Auch für Fachkräfte gibt es kaum Wendemöglichkeiten in der Sackgasse. Leider steht bei der Berufswahl zum Pferdewirt*in nicht das Verkehrsschild: Keine Wendemöglichkeit.

      Wer sein Leben als Pferdewirt*in plant, sollte die Niedriglohnsackgasse kennen und entsprechend planen, sonst wird die Berufswahl zum Pferdewirt*in zur Armutsfalle und nicht zum Sprungbrett in ein auskömmliches Berufsleben.

      Tipp: Wenn Ihr mehr wissen oder in der Berufsschule z.B. im Politikunterricht diskutieren wollt, dann könnt Ihr diese Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes nutzen.

      Endlich Zeit zu lernen: Bildungsurlaub

      Weiterbildung, Wissen erweitern, Sprachen lernen, Gesundheitskurse und auch politische Seminare, das ist nur eine kleine Auswahl für einen Bildungsurlaub. Und das alles, bei vollem Lohn durch den Arbeitgeber. Das beste kommt jetzt: Ihr habt einen Rechtsanspruch auf den Bildungsurlaub.

      Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund- Bildungswerk

      Was ist Bildungsurlaub/ Bildungszeit?

      Zusätzlich zum Urlaub und bei voller Bezahlung muss ein Arbeitgeber*in seine Mitarbeiter*innen, also Euch, an einer Bildungsmassnahme teilnehmen lassen.

      Wo habt Ihr ein Recht auf Bildungsurlaub?

      In diesen Bundesländern habt Ihr das Recht zum Bildungsurlaub: Baden- Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt, Schleswig- Holstein, Thüringen.

      Wie lang ist der Bildungsurlaub?

      Das ist in jedem Bundesland etwas unterschiedlich, in den meisten Bundesländern sind es 5 Tage Bildungsurlaub in jedem Jahr, die Ihr nutzen könnt. In vielen Bundesländern kannst Du auch 10 Tage in zwei Jahren zusammen in Anspruch nehmen.

      Wo steht das Recht auf Bildungsurlaub?

      Jedes Bundesland mit dem Recht auf Bildungsurlaub hat ein eigenes Landesgesetz. Das solltet Ihr Euch vorher einmal ansehen. Ganz wichtig: Es gilt in diesem Fall das Bundesland, in dem der Sitz des Betriebes und nicht der eigene Wohnsitz ist.

      Weiterbildung zahlt sich immer aus.

      Wie kannst Du Bildungsurlaub nehmen?

      Ihr sucht Euch zunächst einmal eine Veranstaltung, Kurs, Workshop oder Seminar heraus. Hilfreich ist das Internet, nutzt Portale, Infos, Gewerkschaft, die zugelassene Angebote auflisten. Die Betonung muss auf Zugelassen gelegt werden, wie z.B. „Das Seminar xyz ist gemäß Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes XXX als Bildungsurlaub zugelassen.“ Etwa 1 – 2 Monate vorher meldet Ihr Euch zum Bildungsurlaub beim Veranstalter an und beantragt gleichzeitig den Bildungsurlaub beim Betrieb. Beides am besten schriftlich. Der Bildungsträger hilft Euch mit den notwendigen Infos, wie Zeiten, Inhalte, Lernziele usw.. Direkt nach dem Bildungsurlaub müsst Ihr dann eine Teilnehmerbescheinigung, der Bildungsträger gibt die Euch in die Hand, abgeben. Damit niemand glaubt, Ihr habt einfach nur Urlaub gemacht.

      Welche Kurse dürft Ihr belegen?

      Die Fortbildung kann aber muss nicht direkt mit Eurem Beruf zu tun haben. Vom Sprachkurs bis zu Gesundheitskursen, von politischen Seminaren bis zu persönlichkeitsbildenden Kursen und natürlich auch hippologischen Weiterbildungen, alles geht. Einzig müsst Ihr darauf achten, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub in Eurem Bundesland (Arbeitgebersitz) anerkannt ist. Auch die Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund als auch die IG Bauen Agrar Umwelt) bieten Kurse an.

      Wer bezahlt das alles?

      Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss Euren Lohn weiterzahlen, wie im Urlaub. Die Kursgebühren, Anreise und Unterkunft zahlt Ihr. Vielfach könnt Ihr bei diesen Kosten vom Staat gefördert werden. Mehr lest Ihr hier.

      Und wenn Ihr wieder zurück seid, dann schreibt doch mal von Euren Erfahrungen. Versprochen?

      Der Blog zur Sommerdürre

      Die Sommerdürre schlägt zu. Das Grundfutter wird in vielen Regionen knapp. Der passende Blog zum Thema ist eingerichtet: www.pferdegruenland.de
      Hier habt Ihr die Möglichkeit Euch mit anderen Pferdehaltern auszutauschen. Nur gemeinsam gelingt es, sich erfolgreich auf den Klimawandel einzustellen und die Grundfutterversorgung unserer Pferde in Zukunft sicherzustellen.

      Trotz Arbeit arm?

      Wer wenig Geld verdient, gilt als arm. Aber wo ist die Grenze zwischen arm und angemessen? Diese Frage beantwortet in jedem Jahr das Statistische Bundesamt. Die Statistiker sagen, wer weniger als 60% des verfügbaren Einkommens hat, als der Durchschnitt, der/die gilt als arm, ganz genau nennt man das monetäre Armut.

      Urlaub? Der bleibt bei monetärer Armut auf der Strecke.

      Natürlich macht es einen riesigen Unterschied, ob Du in einer Stadt mit sehr hohen Mieten lebst, oder in preiswerten Regionen. Das berücksichtigen die Statistiker natürlich und berechnen die Armutsgrenze einmal für ganz Deutschland und dann für jedes Bundesland. Deshalb ist ein Hamburger schon arm, obwohl er in Thüringen mit diesem Gehalt noch ein menschenwürdiges Gehalt bekommen würde.

      Die neuesten Zahlen wurden gerade vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht und hier veröffentliche ich die Nettogehälter im Monat für einen Einzelhaushalt, die die Grenze zwischen arm und nicht arm bilden:

      D1074.- netto
      BW1167.- netto
      BAY1155.- netto
      BER1045.- netto
      BRA1030.- netto
      HB935.- netto
      HH1145.- netto
      HES1095.- netto
      MVP973.- netto
      NDS1049.- netto
      NRW1042.- netto
      RLP1100.- netto
      SAR1076.- netto
      SAS968.- netto
      SAA958.- netto
      SH1113.- netto
      THÜ966.- netto
      Monetäre Armutsgrenze in Deutschland und den Bundesländern, Quelle Statistisches Bundesamt 2020

      Ihr könnt jetzt genau sehen, ob Ihr einfach nur arm bleibt, obwohl Ihr von morgens bis abends rackert und nie auf den sog. Grünen Zweig kommt.

      Wer Vollzeit arbeitet und unter der Armutsgrenze verdient, der sollte schnellstens mit dem Chef/Chefin reden und bei Erfolglosigkeit einfach nur gehen. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich rede nicht von Teilzeitstellen oder Ferien- und Semesterjobs.

      Wer Teilzeit arbeitet und unterhalb der Armutsgrenze verdient, muss wissen, dass dieses Einkommen auf Dauer nicht zum menschenwürdigen Leben als Alleinverdiener reicht und die Rentenzeit ganz, ganz bitter wird.

      Die ganze Liste für Einzel- und Mehrpersonenhaushalte des Statistischen Bundesamtes findet Ihr hier.